20.04

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Kollross, keine Sorge: Wenn ausreichend Stellungnahmen zu Bürgerinitiativen oder Petitionen vorliegen, dann ist es auch legitim, dass man irgendwann einmal die Kenntnisnahme beschließt. (Abg. Lausch: Geh, geh, geh, geh, geh!) So war es eben auch im letzten Ausschuss. Faktum war, dass bei vielen Petitionen und Bürgerinitiativen auch noch Stellungnahmen gefehlt haben und dass man diese logischerweise abwartet, und dann kann man entscheiden, ob es eine Zuweisung oder eine Kenntnisnahme gibt.

Ich darf vielleicht ganz kurz auf zwei Petitionen eingehen, zum einen auf die Petition „Daheim statt Heim“, die eigentlich von unserer ehemaligen burgenländischen Kollegin Petra Wagner eingebracht wurde  eine, wie ich glaube, sehr gute Petition, keine Frage. Es ist Faktum, Pflege spielt im Regierungsübereinkommen eine große Rolle, und man kann davon ausgehen, dass das Thema in der Zukunft noch intensiv diskutiert und be­sprochen wird. Die Mehrheit der Menschen, die Pflege brauchen, wird ja daheim ge­pflegt – vier Fünftel werden daheim gepflegt –, daher: daheim statt stationär.

Ein wichtiger Punkt betreffend Pflegeeinrichtungen, Seniorenheime ist, dass die Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter mehr bei den zu pflegenden Menschen sein können, dass sie weniger Aufzeichnungen machen müssen und sich dafür mehr den Personen wid­men können, und natürlich ist es auch notwendig, dass im Bereich Personal etwas getan wird. Diesbezüglich sind in Oberösterreich auf eine Initiative des Herrn Landeshaupt­mannes mit Wirksamkeit Februar 2021 wesentliche Schritte der Verbesserung gesetzt worden.

Es braucht eine Unterstützung der pflegenden Angehörigen, die daheim die Pflege durchführen – da, glaube ich, darf man noch mehr tun; es passiert schon einiges, aber das ist ein wichtiger Punkt –, und natürlich geht es auch um die Absicherung der Finan­zierung für die Pflegeleistungen, nicht nur um den Pflegefonds. Ich glaube, wir müssen an die Zukunft denken. Vielleicht dürfen wir da auch über die Grenzen Österreichs, etwa nach Deutschland, schauen, wenn es um Pflegeversicherung oder andere Dinge geht, um diese in der Zukunft zumindest einmal zu diskutieren. Das muss uns für die Zukunft einfach allen etwas wert sein.

Erlauben Sie mir noch, Herr Kollege Kollross, ein paar Sätze zur Bürgerinitiative „Siche­rung der Gemeindeleistungen“. Ich glaube, es war positiv, die Verlängerung zu beantra­gen, sodass man ein Jahr länger Zeit hat, was die 1 Milliarde Euro für Investitionen betrifft, bei denen die Gemeinden Zuschüsse von 50 Prozent kriegen – ein wesentlicher Punkt. Weiters erhalten die Gemeinden 1,5 Milliarden Euro zur Sicherung der Liquidität für die Jahre 2020 und 2021.

Ich glaube, man darf nüchtern sagen, es macht Sinn, sich anzuschauen: Wie entwickelt sich die Wirtschaftsleistung im heurigen Jahr? – Damit sieht man auch, was sich wie­derum an Ertragsanteilen und zusätzlich auch an Kommunalsteuereinnahmen entwi­ckelt, und auf dieser Basis wird man die nächsten Monate beziehungsweise Jahre ent­sprechende Hilfspakete, dort, wo es notwendig ist, seitens der Regierungsparteien ge­meinsam mit Vertretern von Städtebund und Gemeindebund ausarbeiten und schnüren. Ich glaube, dass das in die richtige Richtung geht.

Man könnte durchaus, Herr Kollege Kollross, auch einmal über den Finanzausgleich und den abgestuften Bevölkerungsschlüssel diskutieren. Ein Bürger deiner Gemeinde Tru­mau ist wesentlich weniger wert als zum Beispiel ein Bürger der Bundeshauptstadt. Da bestünde Handlungsbedarf, wenn man es ganz nüchtern betrachtet.

Es gibt auch Gemeinden, die mehr Arbeitsplätze als Einwohner haben. Da könnte man zum Beispiel – nüchtern betrachtet – darüber nachdenken, die Einnahmen aus der Kom­munalsteuer vielleicht zwischen dem Arbeitsort und dem Wohnort der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen aufzuteilen. Mir würden jetzt spontan noch viele weitere Beispiele einfallen.

Die Sorgen wären vielleicht weniger – oder man müsste versuchen, weniger laut zu schreien –, wenn man nachdenkt. Vergleicht man Gemeinden, in denen die SPÖ die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister stellt, mit Gemeinden, in denen die ÖVP den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin stellt, dann zeigt sich: Bei SPÖ-Gemeinden kommen sozusagen zu jedem Euro, den man der Gemeinde gibt, 50 Cent dazu. Bei einem ÖVP-Bürgermeister oder einer ÖVP-Bürgermeisterin kommt zu jedem Euro, den man der Gemeinde gibt, 1 Euro dazu – weil man eben auch wirtschaften muss. Wir den­ken so, wie wenn das unser Geld wäre und nicht das Geld der anderen (Zwischenruf bei der SPÖ), und das macht einen wesentlichen Unterschied. (Beifall bei der ÖVP.)

20.08

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Christian Ries. – Bitte, Herr Abgeordneter.