10.42

Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Herren Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Finanzausschuss: Wir diskutieren hier ver­schiedene Themen und ich möchte besonders zu zweien Stellung nehmen.

Das erste ist mir persönlich ein großes Anliegen, nämlich die Finanzierung der Ge­mein­den. Wir haben letztes Jahr bereits das kommunale Investitionspaket beschlossen, das sicherstellt, dass Gemeinden ihre laufenden Investitionen trotz coronabedingter Einnah­menverluste weiterhin tätigen können. Das passiert auch. Ich habe ein paar aktuelle Zahlen: Ende Mai wurden von 1 Milliarde Euro, die den Gemeinden insgesamt zur Verfügung stehen, bereits mehr als 690 Millionen Euro ausbezahlt – also fast 70 Prozent wurden bereits ausbezahlt. Eine besonders erfreuliche Tatsache ist, dass 30 Prozent der Investitionen in Klimaschutzprojekte gehen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Ich möchte mich in diesem Zusammenhang auch beim Finanzministerium bedanken, weil die Transparenz dieser Zahlungen wirklich sehr vorbildlich ist. Man kann sehen, welche Gemeinde einen Antrag auf wie viel Geld für welches Projekt eingereicht hat, bereits ausbezahlt bekommen hat et cetera. Das ist aus meiner Sicht wirklich vorbildlich gelöst.

Warum diskutieren wir das heute? – Weil die Baubranche, wie wir wissen, unter Druck ist. Es kommt zu Verzögerungen, die Baustoffpreise sind gestiegen, manche Firmen können gar nicht liefern beziehungsweise nicht bauen, und daher wollen wir be­schließen, dass wir die Fristen des KIP trotz dieser guten Inanspruchnahme verlängern, und zwar um ein Jahr. Fristen verlängern heißt, die Gemeinden können ein Jahr länger ansuchen, also nicht nur bis Ende dieses Jahres, sondern bis Ende nächsten Jahres, und darüber hinaus haben sie auch ein Jahr länger Zeit, um die Projekte zu bauen, also bis Ende Jänner 2025. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Die Ferienbetreuung für Kinder, die ja für letztes Jahr angesetzt war, wird ausgeweitet. Die Gemeinden können sie auch heuer in Anspruch nehmen und zusätzlich auch nächsten Sommer – eine umfassende Erweiterung also. Das geht über den Antrag der FPÖ hinaus, die nur eine Verlängerung der Antragsfrist um ein Jahr gefordert hat. Diesem Antrag kommen wir daher nicht nach.

Abschließend möchte ich aber noch zum zweiten Thema, zum großen Thema Impfstoff­beschaffung Stellung nehmen und ein paar Punkte anmerken. Wir wissen, dass wir viel Impfstoff brauchen, auch vorsorglich. Vorsorglich heißt, wir planen jetzt schon für nächs­tes und übernächstes Jahr. Wir wissen nicht genau, wie sich die Varianten entwickeln, daher ist es sinnvoll, viele unterschiedliche Impfstoffe anzuschaffen, und das tun wir auch.

Deshalb bringe ich folgenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Finanzausschusses, 955 der Beilagen, über den Antrag 1778/A

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Ausschussbericht angeschlossene Gesetzestext wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bun­desminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz genehmigt wird) wird wie folgt geändert:

In § 1 wird der Betrag „841,8 Millionen“ durch den Betrag „916,484 Millionen“ ersetzt.

*****

Ja, richtig, wir reservieren noch mehr Geld, damit wir Impfstoffe in ausreichender Menge zur Verfügung haben werden. Gleichzeitig beschließen wir auch, dass wir Impfstoffe, die wir nicht brauchen, bevor sie ablaufen, an Länder, die sie brauchen, verschenken kön­nen. Wir werden nicht alles brauchen, aber wir wissen halt derzeit noch nicht genau, was wir brauchen, und das ist nicht planbar. So können wir sie, bevor sie ablaufen, an Länder, die sie brauchen, verschenken. Das ist aus meiner Sicht eine absolut richtige Ent­scheidung.

Einerseits kann man jetzt sagen, das passiert aus Solidaritätsgründen – das würde mir schon als Begründung reichen –, andererseits glaube ich aber auch, dass es eigennützig ist, weil wir wissen, dass das Virus nicht vor Grenzen halt macht. Insofern macht es absolut Sinn, auch in den Nachbarländern zu schauen, dass das Virus dort bekämpft wird. Ich bitte also um Zustimmung. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

10.47

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dr. Elisabeth Götze,

Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Finanzausschusses (955 d.B.) über den Antrag 1778/A der Abge­ordneten Karlheinz Kopf, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz genehmigt wird, erlassen wird und das Bundesgesetz, mit dem zur Abdeckung des Bedarfes zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt werden, geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Ausschussbericht angeschlossene Gesetzestext wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bun­desminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz genehmigt wird) wird wie folgt geändert:

In § 1 wird der Betrag „841,8 Millionen“ durch den Betrag „916,484 Millionen“ ersetzt.

Begründung

Um einen bestmöglichen Schutz aller Personengruppen garantieren zu können und etwaigen Entwicklungen im Hinblick auf COVID-19 Varianten bestmöglich begegnen zu können, ist die Verfügbarkeit von ausreichenden Kapazitäten aller verfügbarerer Tech­nologien zu gewährleisten. Insbesondere ist auch auf bisher nicht zugelassene Protein basierte Impfstoffe Bedacht zu nehmen.

Auf Basis dieser Ausgangslage konnte die Europäische Kommission mit BioNTech/Pfizer einen dritten Vertrag über insgesamt 900 Mio. Impfstoffdosen, mit einer Option auf weitere 900 Mio. Impfstoffdosen, sicherstellen. Dieser soll einen Teil des europäischen Bedarfs bis 2023 abdecken. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, aus bereits bestehenden Verträgen optionale Dosen abrufen zu können, für den Fall, dass diese von der Europäischen Kommission aktiviert würden. Diese optionalen Dosen würden eben­falls zur Deckung des zukünftigen Bedarfs für 2022/2023 beitragen und hätten ein Ausmaß in Höhe von bis zu 150 Mio. Impfstoffdosen von Moderna und bis zu 200 Mio. Impfstoffdosen von Johnson & Johnson. Zudem besteht die Möglichkeit, aus dem bestehenden Vertrag mit Sanofi GSK EU-weit 300 Mio. Dosen abzurufen, sowie die Abrufsumme beim Hersteller Valneva auszuweiten.

Um entsprechende Mengen an COVID-19-Impfstoffen für die kommenden Jahre 2022 und 2023 aus dem EU-weiten Portfolio rechtzeitig zu sichern und auch alle Optionen bei Bedarf, abhängig von der pandemischen Situation und den wissenschaftlichen Erkennt­nissen, ziehen zu können, soll Österreich seinen vollen Anteil aus allen Vertragsoptionen abrufen können, mindestens jedoch den pro rata Bevölkerungs-Anteil von 2%. Mit diesen möglichen zusätzlichen Dosen für die Jahre 2022 und 2023 würde das österreichische Impfstoffportfolio um 50 Mio. Dosen erweitert werden und damit auf in Summe 80,5 Mio. Dosen anwachsen, sofern alle Vertragsoptionen abgerufen und jeweils auch in vollem Ausmaß ausgeschöpft würden. Von diesen 50 Mio. Dosen entfallen 36 Mio. Dosen auf BioNTech/Pfizer, 3,2 Mio. Dosen auf Moderna, 4 Mio. Dosen auf Johnson & Johnson, 0,8 Mio. Dosen auf Valneva und 6 Mio. Dosen auf Sanofi.

Für die Aufrüstung des österreichischen COVID-19 Impfstoffportfolios um in Summe zu­sätzliche 50 Mio. Dosen für die Jahre 2022 und 2023, sowie die Entscheidung, die optionalen Mengen nach Bedarf abrufen zu können, werden insgesamt zusätzlich bis zu 916,484 Mio. Euro benötigt.

Es ist daher notwendig, die Ermächtigung zur Begründung von Vorbelastungen auf 916,484 Mio. Euro zu erhöhen.

Diese zusätzlichen Kosten werden aus dem Budget der UG 24 durch entsprechende Vorsorgen im Bundesfinanzrahmen bedeckt. Nach derzeitigem Informationsstand wer­den diese Kosten im Jahr 2022 in der Höhe von 521,984 Mio. Euro und im Jahr 2023 in der Höhe von 394,5 Mio. fällig.

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unter­stützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Herr. – Bitte, Frau Abgeordnete.