11.35

Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine geschätzten Da­men und Herren! Ich rede heute über das Bundesgesetz über österreichische Bei­träge an internationale Finanzinstitutionen. Diese Beiträge dienen dem Zweck der Ent­wicklungszusammenarbeit. Das sind die Mittel, um diese Fonds aufzufüllen: Wir reden erstens vom Asiatischen Entwicklungsfonds. Österreich ist da mit 18,9 Millionen Euro für die Jahre 2021 bis 2031 beteiligt. Das sind 0,74 Prozent des Gesamtvolumens. Diese Mittel fließen in die ärmsten Länder in Asien und im pazifischen Raum.

Der zweite Fonds ist der Internationale Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung. Da ist Österreich mit 1,64 Prozent und insgesamt 16 Millionen Euro für die Jahre 2022 bis 2024 beteiligt. Die Mittel dieses Fonds kommen insbesondere Kleinbäuerinnen und Klein­bau­ern in benachteiligten Gebieten weltweit mit Schwerpunkt Afrika zugute. Dies passiert über Zuschüsse oder langfristige Kredite mit geringen Zinsen.

Wir schaffen mit diesem Gesetz die rechtlichen Grundlagen dafür, dass Maßnahmen wie Stärkung der Gesundheitssysteme, Entwicklung von Infrastruktur oder Verbesserung der Bildungssysteme in diesen Ländern vorangetrieben werden. Gerade jetzt sind diese Mittel zur Bewältigung der Pandemie, zur Abmilderung der sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie sehr, sehr wichtig.

Vor allem wenn wir die Hilfe vor Ort im Zusammenhang mit den stattgefundenen Flücht­lingsbewegungen in den letzten Jahren sehen, dann wissen wir, dass diese Mittel gut eingesetzt sind, denn tatsächliche Hilfe für die Leute vor Ort ist das beste Mittel, dem entgegenzuwirken.

Stabile Verhältnisse in den ärmeren Ländern dieser Welt helfen nicht nur den Menschen dort, sondern kommen indirekt natürlich auch den Geberländern zugute. Darum: Stim­men Sie diesem Gesetz bitte zu! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Maurer.)

11.38

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klaus Lindinger. – Bitte.