18.34

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren! Ich glaube, es macht Sinn, dass wir die Frage des Umgangs mit den Welter­bestätten in Österreich auch bundesgesetzlich überlegen. Allerdings möchte ich zu bedenken geben: Das Welterbe umfasst ja nicht nur Kultur und Denkmäler. Das Welt­erbe umfasst Natur, Naturschutzgebiete, und das Welterbe der Unesco umfasst auch immaterielle Elemente wie zum Beispiel die italienische Pizza. Die italienische Pizza ist Weltkulturerbe. Wie aber soll ein Denkmalamt mit Pizza umgehen? – Das ist weder von den Beamten her noch sonst irgendwie darauf eingestellt.

Die Pizza oder vielleicht der Wiener Apfelstrudel, das Wiener Schnitzel, die Wiener Fiaker – ich bin jetzt ein bisschen wienzentriert –: Ich denke, das österreichische Denk­malamt wird mit diesen Themen schwer umgehen können.

Wir tendieren eher zu einem Welterbegesetz in Österreich, denn der Denkmalschutz als sehr objektorientiert – was Denkmäler, bauliche, architektonische Objekte betrifft – ist diesbezüglich einfach überfordert, alleine mit den zehn Welterbestätten in Österreich. Zu nennen sind der Neusiedlersee und die Landschaftszone um ihn herum – ich sage bewusst Landschaftszone –, die Buchenwälder der Karpaten, die bereits in Österreich beginnen, und auch die Wachau. Die Wachau ist natürlich in erster Linie eine Land­schaft, wenngleich auch eine Kulturlandschaft. Ob die Pfahlbauten der Steinzeit in Österreich jetzt wirklich vom Denkmalschutz her betrachtet werden? – Diese sind natürlich auch mit dem See, in dem sie sich befinden, verbunden, es sind Ensembles.

Damit kommen wir zum Thema Ensembleschutz. Ensembleschutz ist nicht primär ein Anliegen des österreichischen Denkmalschutzamtes und der entsprechenden Gesetze. Es ist ein Objektschutz. Das heißt, Ensembleschutz ist natürlich sehr stark Aufgabe der Gemeinden, und damit sind wir bei den Behörden und auch den politischen Institutionen vor Ort, den Kommunen. Hierbei geht es schon darum, Lösungen zu finden, die für die Bürger und Bürgerinnen vor Ort praktikabel sind. Es geht auch um Stadtentwicklung, um die Weiterentwicklung der Städte, und daher ist das Problem der Sichtachsen, auf die die Unesco wert legt, auch ein kommunales Problem, denn die Stadtentwicklung sollte nicht eingeschränkt werden.

Zu Österreich: Graz hat ja ein Problem mit dem Schutz der Dachlandschaft. Es sind de facto Dachausbauten gar nicht mehr zulässig. Innsbruck strebt das Weltkulturerbe schon gar nicht erst an, und Paris hätte auf die wunderbare Glaspyramide im Louvre verzichten müssen. Paris hat intelligenterweise nur das Seineufer des Stadtflusses geschützt, aber nicht die gesamte Innenstadt. Daher meine ich abschließend, ein österreichisches Welt­erbegesetz sollte auch föderalistisch und subsidiär aufgebaut sein. Das heißt, die regionale, die lokale Ebene müssen ein gewichtiges Wort mitsprechen können. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.38

Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Volker Reifenberger ist der nächste Red­ner. – Bitte.