18.53

Abgeordnete Dr. Astrid Rössler (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Frau Bundesministerin! Sehr geschätzter Herr Staatssekretär! Die gegenständliche Novelle zum Luftfahrtgesetz enthält, wie schon ausgeführt wurde, eine Reihe von technischen Anpassungen, Umsetzung von Unionsrecht, aber doch auch einige sehr interessante und wichtige inhaltliche Änderungen, auf die ich hier kurz eingehen möchte.

Es geht einerseits um die Luftfahrthindernisse. Da wird ein Register eingerichtet, das auch entsprechend zugänglich ist. Im Bereich der Sicherheitszone gibt es aber eine wichtige Änderung: Viele wissen, rund um Flughäfen sind die Sicherheitszonen doch recht beachtlich und auch unterschiedlich nahe an Siedlungsgebieten, und da ist eine wichtige Änderung, dass Fotovoltaikanlagen und Solaranlagen, die bisher genehmi­gungs­pflichtig waren oder bezüglich derer auch gewisse Unklarheiten bestanden haben, jetzt bis 100 Quadratmeter Größe bewilligungsfrei gestellt worden sind, das heißt, es braucht künftig keine Bewilligung nach dem Luftfahrtgesetz mehr – wieder ein Teil, um zu erreichen, dass wir beim Ausbau der erneuerbaren Energien nicht durch zusätzliche Genehmigungsverfahren gebremst werden können.

Der zweite, wichtige Teil betrifft auch Anrainerrechte und die Kommunikation mit An­rainern. Es gibt oft Streitfälle über mögliche Lärmbelastungen, jetzt wird mit diesem Gesetz festgeschrieben, dass alle Flughäfen zumindest ein Mindestmaß an Lärmmes­sungen durchführen lassen – das ist ein Auftrag an die Halter der Flughäfen – und diese Messungen auch entsprechend veröffentlichen müssen. Eine ganze Reihe von Flug­häfen in Österreich hat das schon, aber damit ist festgeschrieben, dass es für alle Flughäfen verpflichtend ist; es dient einfach auch der Offenlegung und Klarlegung. Aus meiner Sicht ist auch die Veröffentlichung von Flugspuren ein Schritt, der noch kommen wird und ebenfalls der Klarheit dient.

Der dritte Teil, den ich aus Sicht der möglichen Anrainerbelästigungen oder Betroffe­nen­belästigungen auch für sehr beachtlich und wichtig halte, sind die zivilen Luftfahrt­veranstaltungen. Bisher waren diese Veranstaltungen nur aus dem Fokus der öffent­lichen Sicherheit oder der Luftfahrtsicherheit genehmigungspflichtig, jetzt ist mitaufge­nommen, dass eine Bewilligung auch explizit versagt werden kann, wenn damit eine unverhältnismäßige Lärmbelastung für die betroffene Bevölkerung verbunden ist. Es gibt tatsächlich zahlreiche Beschwerden, dass oft Veranstaltungen ohne Einbeziehung der entsprechenden Region zu einer ziemlichen Lärmbelastung führen. Das kann künftig erstmals ganz konkret aus Gründen der Lärmbelastung untersagt werden – eine ganz wichtige Verbesserung.

Daher ersuche ich um breite Zustimmung zu dieser Luftfahrtgesetznovelle. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.56

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Alois Stöger. – Bitte.