22.19

Abgeordneter Süleyman Zorba (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Wie es scheint, gibt es zu diesem Tagesordnungspunkt breiten Konsens. Diesen Konsens gibt es auch in der Bundesregierung, wenn es darum geht, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen und die Verwaltung effizient zu gestalten. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Worum geht es? – Mit dieser Novelle soll das Once-only-Prinzip umgesetzt werden. Dieses Vorhaben ist essenziell für die einfache Datenerfassung und den effizienten behördlichen Datenaustausch und ist aus meiner Sicht ein Meilenstein für den Büro­kratieabbau.

Once only bedeutet in diesem Zusammenhang, dass bei der Erfüllung von Informations­verpflichtungen an die Behörden Daten nur einmalig bekannt gegeben und erfasst werden müssen. Um das zu erreichen, wird das Unternehmensserviceportal des Bundes zu einem einheitlichen digitalen Zugangstor, dem Register- und Systemverbund, weiter­ent­wickelt. Über diesen Register- und Systemverbund können dann sowohl national als auch EU-weit behördenintern Daten ausgetauscht werden. Da das Unternehmens­serviceportal bereits heute über eine hohe Schnittstellendichte zu anderen Systemen der öffentlichen Verwaltung verfügt, eignet es sich ganz besonders als Grundlage für dieses Vorhaben.

Zum Datenschutz, zu Kollegen Köllner: Bei der Schaffung eines solchen Systems war uns natürlich auch der Datenschutz ein ganz besonderes Anliegen. Die vorliegende No­velle stellt explizit keine Generalermächtigung zum behördenübergreifenden Austausch von Daten aus, sondern schafft vielmehr die technischen und organisatorischen Grund­lagen für eine effiziente Übertragung. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Dementsprechend wurde auch im Gesetzestext klargestellt, dass eine Datenübermitt­lung nur dann zulässig ist, wenn eine ausreichende datenschutzrechtliche Grundlage dafür vorliegt.

Was bringt es? – Kollegin Himmelbauer hat es schon im Detail erklärt. Unter­nehme­rinnen und Unternehmer kennen das, man muss immer wieder dieselben Daten erfassen und eingeben, und das wird in Zukunft einfacher. Das spart in Zukunft Zeit und Geld.

Unternehmen können künftig an einer zentralen Stelle Grundschritte auch digital ab­wickeln und auch andere Registrierungen zu Verwaltungsverfahren nach dem Once-only-Prinzip vornehmen, wie zum Beispiel die Anmeldung für Finanzonline oder Sozial­versicherungsservices. Damit werden auch wesentliche Forderungen des Entschließungs­antrages des Kollegen Hoyos, wie etwa die Errichtung einer zentralen Anmelde- und Abwicklungsstelle zur Unternehmensgründung, umgesetzt.

Diese Entlastung kommt besonders Unternehmen in ihrer Gründungsphase oder auch Start-ups zugute. Die Pandemie hat uns gezeigt, wie wichtig es ist, weitere Schritte im Bereich der Digitalisierung zu setzen, um Unternehmen, Behörden und der Bevölkerung die tägliche Arbeit zu erleichtern. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

So leisten wir einen weiteren Beitrag zur Krisenfestigkeit von Verwaltung und Wirtschaft und ermöglichen mehr Effizienz durch Bürokratieabbau. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

22.23

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.