Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Präsidentin Doris Bures: Um eine umgehende Ausfertigung dieses Beschlusses zu ermöglichen, verlese ich entsprechend einem schriftlichen Verlangen von 20 Abgeord­neten den diesbezüglichen Teil des Amtlichen Protokolls, damit dieser mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.

Ich verlese:

„Auf Antrag der Abgeordneten Wöginger, Maurer, BA, Mag. Leichtfried, Dr. Belakowitsch und Dr. Scherak, MA [...] fasst der Nationalrat [...] nachstehenden Beschluss:

,Der Herr Bundespräsident wird ersucht, die außerordentliche Tagung vom 19. Juli 2021 der XXVII. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates mit Ablauf des 19. Juli 2021 für be­endet zu erklären.‘“

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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt des Amtlichen Proto­kolls? – Das ist nicht der Fall.

Dieser Teil des Amtlichen Protokolls gilt daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die für Mittwoch, den 22. September, um 9 Uhr, in Aussicht genommen ist, wird auf schriftlichem Wege einberufen werden.

Ich wünsche Ihnen einen schönen und erholsamen Sommer.

Die Sitzung ist geschlossen.