Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Präsidentin Doris Bures: Um eine umgehende Ausfertigung dieses Beschlusses zu ermöglichen, verlese ich entsprechend einem schriftlichen Verlangen von 20 Abgeordneten den diesbezüglichen Teil des Amtlichen Protokolls, damit dieser mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.
Ich verlese:
„Auf Antrag der Abgeordneten Wöginger, Maurer, BA, Mag. Leichtfried, Dr. Belakowitsch und Dr. Scherak, MA [...] fasst der Nationalrat [...] nachstehenden Beschluss:
,Der Herr Bundespräsident wird ersucht, die außerordentliche Tagung vom 19. Juli 2021 der XXVII. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates mit Ablauf des 19. Juli 2021 für beendet zu erklären.‘“
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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Dieser Teil des Amtlichen Protokolls gilt daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die für Mittwoch, den 22. September, um 9 Uhr, in Aussicht genommen ist, wird auf schriftlichem Wege einberufen werden.
Ich wünsche Ihnen einen schönen und erholsamen Sommer.
Die Sitzung ist geschlossen.