13.22

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­ter! Ich möchte das heute zur Debatte stehende Telekommunikationsgesetz aus zwei Blickpunkten näher betrachten. Der eine ist einmal aus Sicht der Investoren und aus Sicht der Provider. Da haben sich im Rahmen der Neukodifizierung, wie das so schön heißt, einige Verbesserungen ergeben, die durchaus erwähnenswert sind.

Das ist zumindest einmal die Festlegung einer Mindestvergabedauer für die Funkfre­quenzen durch die Regulierungsbehörde, natürlich auch die Kooperationsvereinbarun­gen und Koinvestitionen, die jetzt möglich sind, und natürlich die Anpassung für den Universaldienst an die technologische Weiterentwicklung. Warum ist das vor allem auch für uns als Bürger interessant? – Weil bis 2030 in diesem Bereich 6 Milliarden Euro Investitionsvolumen notwendig sind. Davon wird nur den geringeren Teil der Staat in­vestieren, der Rest kommt von den Providern oder systemischen Investoren.

Da sind wir bereits bei den Providern im internationalen Markt, beispielsweise beim Eigentümer unserer A1. Für den mexikanischen Investor ist es ziemlich egal, ob er in Österreich, in Rumänien, in Deutschland oder sonst irgendwo investiert. Dort, wo die besten Bedingungen sind, dort wird er investieren. Das trifft nicht nur für diesen, sondern für alle Investoren zu.

Das heißt, wenn wir es schaffen, legistisch gute Konditionen zu machen, dann werden wir auch in Österreich bald flächendeckend Breitbandinternet haben, und nicht nur Internet, sondern auch Sprachfunk und so weiter, also die ganzen Dinge, die dabei zu berücksichtigen sind. Wenn wir es nicht machen, dann wird vielleicht Rumänien oder vielleicht Griechenland oder sonst irgendein Land vor uns dran sein. Was das für unsere Wirtschaft heißt, brauche ich, glaube ich, nicht näher zu erläutern.

Es ist aber auf der anderen Seite auch notwendig, für die Konsumenten einiges zu tun. Das öffentliche Warnsystem und die Aufwertung der Notrufnummer 112 wurden schon erwähnt. Was für den Konsumenten finanziell interessant ist, sind die Informationen für Verbraucher durch transparente Vertragsinformationen und Tarifinformationen und na­türlich ein guter Wechsel von Anbietern. Das muss möglich sein und das wird ermöglicht.

Wir hätten uns in diesem Zusammenhang noch bei zwei Punkten eine Verbesserung gewünscht. Das eine ist die Abgeltung des Standortrechts: Wir schaffen dadurch Ein­nahmenmöglichkeiten für die ÖBB, für die Asfinag; beide stehen im Eigentum des Staa­tes. Der Steuerzahler als solcher, der Konsument hat nicht direkt etwas davon.

Der zweite Punkt das ist der Antrag der Kollegin Nussbaum – ist, dass wir im Bereich der staatlichen Informationsdienste bessere Zugänge für behinderte Menschen brau­chen.

Das hätten wir uns noch gewünscht. Im Großen und Ganzen ist es aber ein gutes Ge­setz. Wir sind jetzt an dem Punkt, dass sowohl 5G, also die Funklösung, als auch Fi­berglas, die kabelgebundenen Lösungen, fertig sind; die Katastralgemeinden sind an die jeweiligen Serviceleister zugeteilt. Jetzt geht es darum, Anreize für die Gemeinden zu schaffen. Die Gemeinden sind diejenigen, die wirklich den letzten Zusammenhang zwi­schen dem Provider auf der einen Seite und dem Konsumenten auf der anderen Seite schaffen. Der Bürger, der Nutzer muss auch entsprechend Druck aufbauen, dass das in seiner Gegend, egal ob das jetzt Remote Area oder mitten im urbanen Gebiet ist, auch geschaffen wird. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Himmelbauer.)

13.27

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Süleyman Zorba. –Bitte.