20.46

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Frau Präsidentin des Rech­nungs­hofes! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beziehe mich in meiner Rede auf den Bericht des Rechnungshofes betreffend Ausgewählte Steuerungsbereiche in der Krankenversicherung – Reihe Bund 2018/64. Das ist eine Follow-up-Überprüfung, und dieser Bericht hat für mich doch besondere Aktualität, ich beziehe mich hier auf die Krankenversicherungen.

Aktuell sind wir – nicht nur wegen Corona – auf eine sehr effiziente Krankenkasse angewiesen, und der aktuelle Anlass ist auch die von Grünen und ÖVP geplante Senkung der Krankenkassenbeiträge im Zuge der Steuerreform. Die Österreichische Gesundheitskasse rechnet mit einem Einnahmenentfall von 850 Millionen Euro, und da kam natürlich auch sofort die berechtigte Kritik der Krankenkasse.

Auf den ersten Blick sinken zwar die Beiträge der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber und es bleiben mehr Euro im Geldbörsel, aber die Kehrseite ist, der Krankenkasse fehlen auch sichere Einnahmen. Wenn auch die Differenz aus dem Budget bedeckt wird, so hat diese Sache doch einen Haken, denn sobald ein Sparpaket droht, wird auch da an­gesetzt, und Gesundheitsleistungen stehen auf dem Spiel und eventuell drohen höhere Selbstbehalte.

Aber nun zum Bericht selbst: Überprüft wurde die Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes auf verschiedenen Ebenen der Wiener Gebietskrankenkasse und der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse. Demnach wurden fast alle Empfehlungen mehrheitlich umgesetzt, einige nur teilweise.

Im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz – so damals der Name – gab es bis 2018 doch auch ausständige Umsetzungen. Ein Beispiel ist, dass das Ministerium bei der Erstellung eines Erlasses, um eine bessere Kontrolle der Wirtschaftlichkeit von Beschaffungen zu erreichen, säumig war.

Die Kosten der Beschaffung von Heilbehelfen sind im langjährigen Vergleich doch stärker gestiegen, konkret: in den Jahren 2009 auf 2013 jährlich um 1,4 Prozent, in den Jahren 2014 bis 2016 um einen noch höheren Wert, nämlich jährlich um 4,1 Prozent. Daher empfiehlt der Rechnungshof auch dringend, bei der Beschaffung staatsüber­greifende Ausschreibungen zu ermöglichen.

Zusammengefasst muss man sagen: In Zeiten, in denen die Finanzierung des Gesund­heitssystems doch auf wackeligen Beinen steht, müssen Einsparungsmöglichkeiten im Bereich des Gesundheitsministeriums viel stärker genutzt werden. In jüngster Vergan­genheit war dem nicht so, aber vielleicht wird das dem neuen Gesundheitsminister ge­meinsam mit dem Rechnungshof besser gelingen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

20.49

Präsident Ing. Norbert Hofer: Vorerst letzter Redner in dieser Debatte ist Mag. Felix Eypeltauer. – Bitte, Herr Abgeordneter.