21.32

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Präsidentin des Rechnungshofes! Hohes Haus! Die Berichte, die jetzt behandelt werden, füllen zu Recht einen Abend. Man könnte noch viel länger darüber reden, weil sehr viel Substan­zielles darin enthalten ist, worüber in den letzten Jahren im Gesundheitsausschuss oder im Sozialausschuss oft diskutiert wurde, nur ist nichts passiert. Das sind Dinge, die schon genau so zur damaligen Gesundheitsministerin Oberhauser oder zum damaligen Sozialminister Hundstorfer gesagt worden sind.

Unter anderem hat sich der Rechnungshof damit beschäftigt, herauszufinden: Wie sieht es mit der niedergelassenen ärztlichen Versorgung aus? Dabei war die Datenerhebung schon ein Problem, also herauszufinden, wie viele Ärzte wie viele Stunden in welcher Region arbeiten, weil die Datenqualität so schlecht ist.

Ich bringe daher folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umset­zung der Empfehlung des Rechnungshofes zur Datenqualität betreffend ärztliche Versorgung im niedergelassenen Bereich“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird auf­gefordert, die Empfehlung (31) aus dem Bericht des Rechnungshofes betreffend ärzt­liche Versorgung im niedergelassenen Bereich (Reihe BUND 2021/30) vollständig und umgehend umzusetzen.“

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Damit haben wir nächstes Mal hoffentlich bessere Daten, wenn sich der Rechnungshof das anschaut. (Beifall bei den NEOS.)

Unter Rudi Hundstorfer wurden die Invaliditätspensionen für unter 50-Jährige ins Reha­bilitationsgeld umgewandelt. Das Ziel war, dass jedes Jahr 2 700 Menschen über die Rehabilitation wieder in den Beruf kommen. Das Ziel wurde bei Weitem verfehlt. Im beobachteten Jahr waren es 120 statt der angestrebten 2 700 – also in Wirklichkeit sind gleich viele Leute in Frühpension gegangen wie zuvor. Das politische Ziel von Rudi Hundstorfer, die Statistik zu schönen und das Pensionsantrittsalter scheinbar nach oben zu schrauben, hat aber funktioniert, weil der Rehabgeldbezieher nicht als Pensionist zählt, der Invaliditätspensionsbezieher aber schon. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) So war die Statistik des Rudi Hundstorfer schöner, und auf einmal sind die Leute scheinbar eineinhalb Jahre später in Pension gegangen.

Angestrebt wurde eine Einsparung von 650 Millionen Euro über fünf Jahre. Geschafft wurde das nicht, sondern die Mehrkosten betragen jetzt 500 Millionen in einem Jahr. Man hat also ein neues Modell geschaffen, das den Menschen gar nichts bringt und den Steuer­zahlern zusätzliche Kosten verschafft. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Von acht Empfehlungen sind zwei teilweise und sechs gar nicht umgesetzt worden. Das war Rudi Anschober wurscht, und wie ich im Ausschuss gesehen habe, ist es Minister Mückstein genauso wurscht.

Bitte, Frau Präsidentin, bleiben Sie dran! Wir bleiben auch dran. Das geht auf Kosten der Steuerzahler, und das kann man alles im Sinne der Gesundheit der Menschen viel besser machen. (Beifall bei den NEOS.)

21.35

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Umsetzung der Empfehlung des Rechnungshofes zur Datenqualität betreffend ärztliche Versorgung im niedergelassenen Bereich

eingebracht im Zuge der Debatte in der 127. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend ärztliche Versorgung im niedergelassenen Bereich – Reihe BUND 2021/30 (III-396/1047 d.B.) – TOP 22

Der Rechnungshof überprüfte von November bis Juni 2020 auf Beschluss des Natio­nalrates die ärztliche Versorgung im niedergelassenen Bereich (Reihe BUND 2021/30, III-396 d.B.). Geprüft wurden das Bundesministerium für Gesundheit, Soziales, Pflege und Konsumentenschutz, die Österreichische Gesundheitskasse und der Dachverband der Sozialversicherungsträger. Ziel der Gebarungsüberprüfung war die Beurteilung, inwiefern die Rahmenbedingungen für die ärztliche Versorgung im niedergelassenen Bereich sichergestellt waren, insbesondere hinsichtlich der Ärztedichte, der Vergütung im Bereich der Allgemeinmedizin und der rechtlichen Vorgaben.

Ein großer Kritikpunkt des Rechnungshofes waren fehlende oder lückenhafte Daten, um die Qualität der Versorgung festzustellen. "Der Rechnungshof beurteilt die Daten - von Gesundheitsministerium, Krankenversicherungsträgern, Dachverband und Österreichi­scher Ärztekammer - als nicht geeignet, um das Angebot der ärztlichen Leistung im niedergelassenen Bereich valide zu erfassen", heißt es in der Presseaussendung zum Bericht. So berücksichtigte die Anzahl der abrechnenden Ärztinnen und Ärzte nicht die Kooperation mehrerer Ärztinnen und Ärzte in Gruppenpraxen. Die Anzahl der tätigen Ärztinnen und Ärzte erfasste nicht das Ausmaß ihrer Tätigkeit. Und: Ein aussagekräftiger Vergleich der Öffnungszeiten im Zeitverlauf war für den überprüften Zeitraum nicht verfügbar. 

Der Rechnungshof empfahl dem Ministerium und der ÖGK, Maßnahmen (Definition von Kennzahlen, Monitoring der Daten, öffentliche Berichte darüber) für eine verbesserte Erfassung des Angebots der ärztlichen Sachleistungsversorgung im niedergelassenen Bereich zu treffen und dabei insbesondere die Organisationsformen, Öffnungszeiten, eingesetzten Ressourcen und die Auslastung zu berücksichtigen (siehe Empfehlung (31) des Berichtes).  

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, die Empfehlung (31) aus dem Bericht des Rechnungshofes betreffend ärztliche Versorgung im niedergelassenen Bereich (Reihe BUND 2021/30) vollständig und umgehend umzusetzen."

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unter­stützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Pöttinger. – Bitte sehr.