9.30
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Fuchs, wir haben im Finanzausschuss das Thema schon ausführlich diskutiert und es ist auch seitens des Finanzministeriums eine ausführliche Stellungnahme dazu vorgelegt worden.
Im Grunde genommen ist das, was Sie sagen, im Kern einfach falsch. Wieso? (Zwischenruf des Abg. Deimek.) – Immobilieninvestments sind nicht für kurzfristige Investitionen brauchbar. Das hat mehrere Gründe, einer davon ist einfach, dass Sie schlichtweg ignorieren, was uns die Finanzaufsicht sagt (Abg. Fuchs: Das stimmt ja nicht!), nämlich dass es nach ihrer Erfahrung der letzten Jahre zunehmend zu Liquiditätsinkongruenzen (Abg. Fuchs: Das ist ein Modell aus Deutschland und nicht von der Finanzaufsicht! ...!) innerhalb von Immobilieninvestmentfonds kommt. (Abg. Fuchs: ... hat es ja gut erklärt, aber Sie haben es nicht verstanden, Frau Kollegin!) Das vorliegende Gesetz ist ein Beitrag zur Sicherung der Finanzmarktstabilität. Damit fängt es an.
Das Zweite ist (Zwischenruf des Abg. Fuchs) – es würde Ihnen gut anstehen, auch zuzuhören, vielleicht haben Sie das auch im Finanzausschuss nicht getan! –: Immobilieninvestmentfonds sind auch nicht als kurzfristige Anlage geeignet, weil es da tatsächlich um Spekulationsgewinne geht (Abg. Fuchs: Das soll der Konsument entscheiden und nicht Sie! Warum ist es dann bei den Aktien anders? Aktien sind nicht spekulativ?), die andere Menschen treffen, weil es, wie Sie wissen, bei Immobilien und Wohnen um ein Grundrecht geht. (Zwischenruf des Abg. Deimek.) Was Spekulation am Immobilienmarkt anrichtet, sehen Sie an den völlig überteuerten Wohnungspreisen, unter denen wahnsinnig viele Menschen in Österreich leiden. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Baumgartner.)
Die Mindesthaltefrist ist im Übrigen keine Besonderheit von Österreich, die gibt es nämlich schon in Deutschland, wo man sehr gute Erfahrungen damit gemacht hat, nämlich dass man kurzfristige Preisschwankungen sehr, sehr gut in den Griff kriegt. Es kann nicht sein, dass man am Immobilieninvestmentmarkt auch von kurzfristigen Preisschwankungen profitiert. Wenn Ihnen der Konsument, die Konsumentin so am Herzen liegt, kann ich Ihnen auch sagen: Auch der Konsument und die Konsumentin profitieren von einer Mindesthaltefrist und einem bestimmten Rückgabezeitpunkt, weil die Liquidität auch innerhalb des Immobilieninvestmentfonds vorhanden sein muss, wenn der Konsument, die Konsumentin die eigenen Erträge anfragt.
Ganz kurz noch zum zweiten wichtigen Gesetz, das wir heute beschließen: Ich meine – ich glaube, darin sind wir uns alle ziemlich einig –, dass es ein großer Vorteil ist, dass unterschiedliche Materiengesetze nun zusammengeführt werden und dass auch die Risikomanagementabteilung im Pfandbriefgesetz verankert wird. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Lindinger.)
9.34
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Loacker. – Bitte.