12.01

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ein kleines österreichisches Unternehmen mit einem Patent für eine innovative Idee und ein deutscher Konzern, der das Patent verletzt und damit Millionen verdient: Das ist ein juristischer Kampf zwischen David und Goliath und kein Einzelfall, wenn es um Patentrechtsstreitigkeiten geht. In Österreich sind 99,6 Prozent aller Unternehmen kleine und mittlere Betriebe, sogenannte KMUs. Sie bilden das Rück­grat unserer heimischen Wirtschaft, und ich übertreibe nicht, wenn ich sage, dass Öster­reich seine Innovationskraft vor allem den KMUs zu verdanken hat. (Beifall bei der ÖVP.)

Kreativität und unkonventionelle Wege sind das Erfolgsgeheimnis unserer Unternehme­rinnen und Unternehmer. Das macht sich an der hohen Zahl ihrer Patentanmeldungen bemerkbar. Vor allem der Erfindergeist hat unserem kleinen Land Österreich schon viel Anerkennung eingebracht. (Beifall bei der ÖVP.)

Zu Beginn habe ich von juristischen David-gegen-Goliath-Kämpfen gesprochen, und ich sehe es ganz klar als unsere Aufgabe, unsere österreichischen und in weiterer Folge europäischen jungen Talente mit ihren fortschrittlichen und kreativen Ideen vor genau solchen Kämpfen besser zu schützen. Es braucht daher einen weitreichenderen Patent­schutz.

Vor knapp acht Jahren hat das österreichische Parlament einem Hauptabkommen über ein solches Einheitliches Patentgericht innerhalb der Europäischen Union zugestimmt. Damit wurde 2013 der Grundbaustein für eine Reform des europäischen Patentsystems gelegt. Das Protokoll, das uns heute vorliegt, ist ein formales Zusatzabkommen. Es stellt lediglich die Weichen für ein voll arbeitsfähiges Gerichtssystem.

Lassen Sie mich aber trotzdem noch auf ein paar wichtige inhaltliche Details eingehen, vor allem weil es im Ausschuss auch Thema war: Es ist trotz Einrichtung eines solchen EU-Einheitspatents weiterhin möglich, nationale Gerichte in Patentrechtsangele­gen­heiten anzurufen, und auch Bündelpatente sind nach wie vor möglich. Es liegt auch kein Zwang zur Nutzung des Einheitspatents vor, sondern das Einheitspatent stellt lediglich ein zusätzliches Werkzeug speziell für Klein- und Mittelbetriebe dar.

Ich kann Sie jetzt beruhigen, geschätzte Opposition, Ihrem Argument, dass das Einheits­patent höhere Kosten für KMUs bedeuten könnte, möchte ich gleich von Anfang an den Wind aus den Segeln nehmen. Es gibt nämlich zahlreiche Maßnahmen, um KMUs zu entlasten und sicherzustellen, dass Patentierungen für sie leistbar bleiben. Dazu zählen Gebührenermäßigungen, Verfahrenshilfe, verringerte Jahresgebühren und Überset­zungs­kosten, diese werden nach einer Übergangsfrist auch entfallen.

In Summe haben wir mit der Zustimmung zu diesem Protokoll die Chance, den Zugang zum europäischen Patentsystem einfacher, kostengünstiger und rechtssicherer zu machen. Wir wollen die innovativen und zukunftsreichen Ideen unserer Talente im Land schützen, und durch die Zustimmung zum Protokoll können wir für sie einen umfassenden Patent­schutz gewährleisten. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

12.05

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Johann Weber. – Bitte.