13.48

Abgeordnete Mag. Dr. Petra Oberrauner (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kollegin­nen und Kollegen! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Damen und Herren zu Hause! Bei der Frage, ob wir diesem Gesetzentwurf zustimmen werden oder nicht – oder zustim­men können oder nicht –, geht es nicht darum, ob wir die Registerforschung befürworten oder nicht. Wir befürworten sie natürlich. Die Wissenschaft braucht einen besseren Zugang zu Personen- und Unternehmensdaten – die Coronapandemie hat das mehr als deutlich gemacht –, aber für uns sind schon die Fragen wesentlich: Wer greift zu? Wie wird zugegriffen? Und: Was ist der Beweggrund, auf diese Daten zuzugreifen? Es muss selbstverständlich sein, dass bei hochsensiblen Daten natürlich der Datenschutz entsprechend gesichert ist.

Das vorliegende Gesetz schafft es nicht, einen sicheren Zugang zu diesen Daten sicher­zustellen, und es weist erhebliche Datenschutzmängel auf. Wir haben Expertisen vom Datenschutzrat, von der Arbeiterkammer, von der Datenschutz-NGO Epicenter Works, die aufzeigen, wo die Mängel bestehen. Die Kolleginnen und Kollegen in der Regierung wollten nicht diese aus unserer Sicht erheblichen negativen Dinge ausmerzen und den Gesetzestext ändern. Aus diesem Grund kann man unserer Meinung nach nicht lücken­los protokollieren. Das Gesetz ist aufgeweicht, obwohl es früher strenger war, als es jetzt sein sollte.

Das zweite Problem, das für uns nicht gelöst ist, betrifft den Zugriff. Wir sehen keine Vorgaben zu ethischen Maßstäben. Gibt es wirtschaftliche Interessen? Was ist mit dem öffentlichen Interesse? – Solange für Österreich und für die Bevölkerung Österreichs datenschutzrechtliche Nachteile in einem so sensiblen Bereich existieren, die größer sind als die Forschungsvorteile, werden wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.50

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Mag.a Dr.in Maria Theresia Niss. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.