15.07

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Herren! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Wie vom Herrn Prä­sidenten schon eingeleitet geht es um die direkte Demokratie in Vorarlberg. Die Grund­lage für diese heutige Debatte ist ein gemeinsamer Entschließungsantrag, den ich mit Kollegen Bösch und Kollegen Loacker eingebracht habe.

Ein bisschen etwas zum Hintergrund dieser Thematik: Im April 2019 hat in der Vorarl­berger Gemeinde Ludesch eine Volksabstimmung stattgefunden, die dann in der Folge vom Ver­fassungsgerichtshof wieder aufgehoben wurde. Der Grund der Aufhebung war, dass es sich um eine BürgerInneninitiative handelte und es laut Vorarlberger Gemeinde­gesetz und Landes-Volksabstimmungsgesetz nicht notwendig ist, dass die Gemeinde­vertretung auch noch einmal explizit die Zustimmung gibt. Es gibt eigentlich ein direktes Initiativrecht der Bürgerinnen und Bürger, dass Volksabstimmungen durchgeführt werden können.

Der Entschließungsantrag von NEOS, FPÖ und SPÖ hatte den Hintergrund, dass möglichst rasch eine bundesgesetzliche Regelung zustande kommt, dass es zukünftig möglich sein sollte, solche Initiativen dementsprechend auch Volksabstimmungen zuzu­führen.

Solche Anträge haben natürlich auf der einen Seite den großen Vorteil, dass man dann auch tatsächlich hier im Parlament sieht, wie die einzelnen Parteien dann zum Thema direkte Demokratie stehen, wenn es darauf ankommt, und ob ihnen direkte Demokratie wirklich ein Anliegen ist oder ob sie mehr in Lippenbekenntnissen und Sonntagsreden darauf Wert legen. Wenn es dann hier im Parlament um das direkte Handeln geht, schaut es leider wieder ganz anders aus.

Wie war denn jetzt dieser Ablauf hier im Haus? – Eigentlich das üblich Szenario: ÖVP und Grüne haben einmal vertagt. Sie haben mit dem Argument vertagt, man ist in Gesprächen mit den Bundesländern und sucht eine Lösung. Dann passiert ganz, ganz lange nichts, bis man mittels Geschäftsordnung die Regierungsparteien eigentlich ver­pflichtet, dieses Thema wieder auf die Tagesordnung im Ausschuss zu setzen und auch darüber abstimmen zu lassen. Was passiert dann? – Dann legen die Regierungs­par­teien einen Wischiwaschiantrag auf den Tisch, nämlich einen Antrag, der dann bedeutet: Ja, wir steigen jetzt einmal in einen Dialog mit den Bundesländern ein und möchten, dass die Frau Bundesminister jetzt einmal einen Dialog startet! – Nach über einem Jahr hat man jetzt einmal die große Entscheidung getroffen: Wir sollten vielleicht einmal mit den Bundesländern zu reden beginnen, wenn wir da eine Lösung wollen! – Das ist ein­deutig zu wenig, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Lausch.) Es braucht da jetzt endlich einmal klare Handlungen.

Ich bin der Meinung, wir sollten da eine bundesgesetzliche Lösung finden, um das zu ermöglichen. Der Vorarlberger Landtag hat diese Woche eine halbe Lösung geschaffen, und ich sage, das ist zumindest ein Schritt in die richtige Richtung. Es war ein einstim­miger Beschluss im Landtag, dass es zukünftig noch eine zusätzliche Schleife braucht: Wenn es so eine BürgerInneninitiative zu einer Volksabstimmung gibt, dann muss dieses Anliegen noch einmal durch die Gemeindevertretung, durch den Gemeinderat gehen, und erst dann ist das möglich.

Ich glaube, es braucht da eine gründlichere Lösung, eine, die auf einer bundes­gesetz­lichen Grundlage beruht. Ich denke, das sollte auch möglich sein, wenn man der direkten Demokratie und den Bürgerinnen und Bürgern die notwendige Wertschätzung entgegen­bringt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Loacker.)

15.10

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf Frau Bundesministerin Edtstadler herzlich bei uns begrüßen.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Ofenauer. – Bitte sehr, bei Ihnen steht das Wort.