18.16
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmgeräten! Das Pensionsanpassungsgesetz ist jetzt schon sehr wortreich von meinen Vorrednern erklärt worden. Letztlich geht es darum, wie viel mehr Pension Sie ab 1.1. im Börsl haben. Das schaut eher traurig aus. Da hat der Vorredner Sie daheim wahrscheinlich nicht unbedingt derart erfreut, dass Sie da angesichts einer Teuerungsrate, die wir erleben, die durch die Decke geht, jetzt einen Luftsprung machen.
Es sind ja nicht nur die Energiekosten, die derzeit massiv ansteigen. Gerade Pensionistinnen und Pensionisten sind es oft, die sich das Heizen tatsächlich vom Mund absparen müssen. Ich glaube, in einem Land wie Österreich sagt es auch viel über unsere Gesellschaft aus, wie wir mit unserer älteren Generation umgehen. Wir sind in Österreich in einem der reichsten Länder, und ich glaube nicht, dass man bei den Pensionen unbedingt knausern muss.
Wenn ich dann höre, es gibt eine Einschleifregelung, und bei 1 300 Euro Pension haben wir dann nur mehr 1,8 Prozent Erhöhung, dann denke ich, dass Sie sich alle hier herinnen wahrscheinlich gar nicht vorstellen können, was das für die Pensionistinnen und Pensionisten bedeutet: 30 Euro im Monat frisst ohnehin die Energie auf! Die Lebensmittel werden teurer, und Sie wissen ganz genau: Der Warenkorb der Senioren ist ein ganz anderer als jener von Menschen, die im Arbeitsprozess stehen.
Wenn Sie sich das ausrechnen, kommen Sie auf eine Teuerung von mehr als diesen 1,8 Prozent. Dennoch zeigen Sie von dieser Bundesregierung überhaupt kein Verständnis, es gibt überhaupt keine Bewegung, und man sagt nicht: Wir machen das, da die Teuerungsrate jetzt gerade erst anzusteigen beginnt!
Natürlich hat der Vorredner recht, rein rechtlich ist es in Ordnung, da kann man nichts sagen, aber es ist auch eine Frage eines sozialen Gefüges in unserem Land. Da geht es auch um die Frage: Wie gehe ich mit Menschen um? Was ist mir die Leistung wert, die diese Generation gebracht hat, die in diesem Land so vieles möglich gemacht hat?
Wir alle sind nicht einfach im Luxus, in einem Wohlstand groß geworden, der gottgegeben ist, nein, das waren eben genau diese Generationen, die das Land aufgebaut haben, unsere Vorgängergenerationen. Ich glaube, es ist dringend notwendig, das auch wertzuschätzen.
Daher stelle ich folgenden Antrag:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Inflationsausgleich um 3,7 Prozent für alle Pensionen bis zur ASVG-Höchstpension (Pensionsanpassung 2022)“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der eine inflationsbedingte Pensionsanpassung von 3,7 Prozent für alle Pensionisten bis zur Höhe der ASVG-Höchstpension für das Jahr 2022 beinhaltet.“
*****
Meine Damen und Herren, wir halten das für dringend notwendig! Es wäre ein gerechter Schritt.
Lassen Sie mich noch zu einem etwas sagen: Ab 1.1. – das hat Kollege Muchitsch schon gesagt – bestrafen Sie Leistungsträger in unserem Land, bestrafen Sie Leute, Pensionisten, die 45 Jahre in unsere Systeme eingezahlt haben, die 45 Jahre unsere Systeme erhalten haben. Diese bestrafen Sie dafür, dass sie mehr Leistung erbracht haben, indem Sie die Abschläge abschaffen. Das halte ich nicht nur für zutiefst leistungsfeindlich, sondern ich halte es für asozial! (Beifall bei der FPÖ.)
18.20
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm, Rosa Ecker (MA), Michael Schnedlitz, Mag. Christian Ragger
und weiterer Abgeordneter
betreffend Inflationsausgleich um 3,7 Prozent für alle Pensionen bis zur ASVG-Höchstpension (Pensionsanpassung 2022)
eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 34.) Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1105 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Heimopferrentengesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (Pensionsanpassungsgesetz 2022 – PAG 2022) (1127 d.B.) in der 131. Sitzung des Nationalrats am 19. November 2021.
Die Inflationsentwicklung 2021 In Österreich:
Seit April 2021 verzeichnet Österreich eine Inflationsentwicklung, die weit über 1,8 Prozent liegt. Seit August 2021 befinden wir uns konstant über 3,0 Prozent Inflation und damit Geldentwertung für die ältere Generation und Pensionsbezieher.
Die Pensionsanpassung 2022 der türkis-grünen Bundesregierung nimmt auf die sich aktuell progressiv entwickelnden Inflation in keiner Weise Rücksicht:
1) wenn es nicht mehr als 1.000 Euro monatlich beträgt, um 3,0 Prozent;
2) wenn es über 1.000 Euro bis zu 1 300 Euro monatlich beträgt, um jenen Prozentsatz, der zwischen den genannten Werten von 3,0 Prozent auf Prozent linear absinkt;
3) wenn es über 1.300 Euro monatlich beträgt, um Prozent.
Mit diesem „Anpassungsregime“ kommt es im Gegenteil zu einer fortgesetzten Entwertung der Pensionsleistungen und einem „modernen sozialpolitischen Raubrittertum durch Bundeskanzler Alexander Schallenberg (Neue ÖVP), Finanzminister Gernot Blümel (Neue ÖVP) und Sozialminister Wolfgang Mückstein (Grüne).
Bei den Lohn- und Gehaltsverhandlungen für die Bediensteten der österreichischen Metallindustrie und der Österreichischen Bundesbahnen ist man dagegen andere Wege gegangen, und hat die aktuelle Inflationsentwicklung miteingepreist. Die Metallindustrie hat mit 3,55 Prozent Lohn- und Gehaltserhöhung für 2022 abgeschlossen, die Österreichischen Bundesbahnen sogar mit 3,7 Prozent. Was für die Kolleginnen und Kollegen in Metallindustrie und ÖBB gut und richtig ist, soll im Sinne des Generationenvertrags auch unserer älteren Generation zu Gute kommen. Deshalb ist eine Pensionsanpassung für 2022 von 3,7 Prozent die einzige Antwort auf die aktuelle Inflationsentwicklung. Diese soll bis zur Höhe der ASVG-Höchstpension für das Jahr 2022 ausbezahlt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der eine inflationsbedingte Pensionsanpassung von 3,7 Prozent für alle Pensionisten bis zur Höhe der ASVG-Höchstpension für das Jahr 2022 beinhaltet.“
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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag von Frau Abgeordneter Belakowitsch ist ordnungsgemäß eingebracht.
Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markus Koza. – Bitte.