18.20

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist erfreulich, dass wir heute in diesem Hohen Haus auch in insgesamt unerfreulichen Zeiten zwei sehr positive Dinge beschließen dürfen. Wie bereits erwähnt geht es einerseits um eine Pensionserhöhung im Jahr 2022 und andererseits um die Ausweitung des FrühstarterInnenbonus auch auf jene Berufsgruppen, die bislang nicht begünstigt waren, also die öffentlich Bediensteten sowie die Beschäftigten bei Eisenbahn und Post. (Beifall bei den Grünen.)

Wir erfüllen damit ein Versprechen, das wir bei der Einführung des Frühstarterbonus gegeben haben, nämlich dass wir diesen Bonus tatsächlich für alle einführen wollen. Es sei hier noch einmal daran erinnert, worum es bei diesem FrühstarterInnenbonus geht: Das ist tatsächlich eine Regelung, die jenen nützt, die früh zu arbeiten begonnen haben, die mit dem 15. Lebensjahr eine Arbeit begonnen haben, in die Pensionsversicherung eingezahlt haben, aber eben nicht das Glück hatten, durchgängige Erwerbsverläufe zu haben. Die Erwerbsverläufe sind vielfach von der Realität der heutigen Arbeitswelt ge­prägt und beinhalten berufliche Umstiege und lange Auszeiten aufgrund von Arbeits­losigkeit, Pflegeaufgaben oder Betreuungspflichten. Das ist die Realität in dieser Welt, und diese Realität bildet der Frühstarterbonus viel besser ab als die sogenannte ab­schlagsfreie Hacklerregelung. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Vor allem ist es eine Maßnahme, die tatsächlich der Mehrheit der Menschen, die künftig in Pension gehen werden, zugutekommt. Sie betrifft tatsächlich ungefähr halbe-halbe Frauen und Männer. Wir sind der Meinung, dass beide Geschlechter entsprechend profitieren sollen und das kein Minderheitenprogramm nur für Männer sein darf. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Der zweite Punkt wurde bereits erwähnt: Im Rahmen der Pensionserhöhung führen wir auch dieses Jahr eine Pensionsanpassung von 1,8 Prozent für alle Pensionen durch. Das ist tatsächlich wichtig und vom Gesetz her auch so geboten. Wir hätten ein Ver­fassungsproblem bekommen, weil in der Vergangenheit diese Anpassung oft mehrere Jahre lang nicht erfolgt ist. Irgendwann wäre die Wertsicherung aller Pensionen nicht mehr gegeben gewesen, weshalb diese Pensionsanpassung für alle Pensionen im Aus­maß von zumindest 1,8 Prozent dringend gesetzlich und auch verfassungsrechtlich geboten ist. Gleichzeitig haben wir die unteren Pensionen um 3 Prozent erhöht, insbe­sondere auch die Ausgleichszulage, so etwas wie die „Mindestpension“ – unter Anfüh­rungszeichen –, ebenfalls um 3 Prozent. Das ist wichtig zur Bekämpfung von Armut, insbesondere von Frauenarmut. Ich möchte daran erinnern, dass die mittlere Alterspension bei Frauen im Jahr 2019 nach wie vor bei nur 1 019 Euro pro Monat lag. Das ist daher sehr erfreulich.

Dennoch muss ich einen Abänderungsantrag einbringen, und zwar den

Abänderungsantrag

der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales 1127 der Beilagen über die Regierungsvorlage 1105 der Beilagen betreffend ein Pensionsanpassungs­gesetz 2022

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

§ 759 Abs. 8 entfällt.

*****

Worum geht es da? – Damit es nicht zu unzulässigen Erhöhungen kommt, wollten wir bei Pensionen, die aus mehreren Pensionen bestehen oder Sonderpensionen sind, eingreifen. Wie gesagt werden niedrige Pensionen stärker erhöht als höhere. Teilweise setzen sich aber die Gesamtpensionen aus unterschiedlichen Pensionsteilen zusam­men. Damit diese in Summe nicht über maximal 1,8 Prozent erhöht werden können, wollten wir eine Verfassungsregelung einführen und umsetzen, insbesondere um auch die Länderpensionen mit hineinzubekommen. Das ist leider im Augenblick noch nicht mit Zweidrittelmehrheit möglich. Wir hoffen, dass wir diesen Beschluss nach Verhandlungen im Dezember nachholen können. Darum also diese Änderung. Wir sind daran interes­siert, solche Pensionen zu deckeln. Wien hat, soweit ich weiß, diesen Pensionsbe­schluss im Gemeinderat bereits gefasst. Vielleicht schaffen wir es im Bund ja auch noch. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.24

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza

und Kolleginnen und Kollegen

zum Gesetzentwurf im Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales 1127 der Bei­lagen über die Regierungsvorlage 1105 der Beilagen betreffend ein Pensionsanpas­sungsgesetz 2022

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

§ 759 Abs. 8 entfällt.

Begründung

Die in der Regierungsvorlage des PAG 2022 vorgesehene Verfassungsbestimmung über die Limitierung der Anpassung von Sonderpensionen soll entfallen, um die frist­gerechte Auszahlung der zu erhöhenden Pensionsleistungen unabhängig von der Er­zielung einer Verfassungsmehrheit im Nationalrat sicherzustellen.

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Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gerald Loacker. – Bitte.