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Plenarsitzung
des Nationalrates


Stenographisches Protokoll

 

131. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

Freitag, 19. November 2021

 

XXVII. Gesetzgebungsperiode

 

 

 

Großer Redoutensaal

 


Stenographisches Protokoll

131. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXVII. Gesetzgebungsperiode              Freitag, 19. November 2021

Dauer der Sitzung

Freitag, 19. November 2021: 9.09 – 19.06 Uhr

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Umgestellte Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Pfandbriefe (Pfandbrief­ge­setz – PfandBG) erlassen wird und das Bankwesengesetz, das Bausparkassengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Einlagensiche­rungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Hypo­thekar- und Immobilienkreditgesetz, die Insolvenzordnung, das Insolvenzrechtsein­füh­rungsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Sanierungs- und Abwicklungs­gesetz geändert werden

2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Re­ferenzwerte-Vollzugsgesetz geändert werden

3. Punkt: Bericht über den Antrag 2009/A der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Hermann Weratschnig, MBA MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Normverbrauchsabgabegesetz geändert wird

4. Punkt: Protokoll zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Abänderung des am 22. September 2003 in Abu Dhabi unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Arabischen Emira­ten auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen

5. Punkt: Zweites Protokoll zur Abänderung des am 8. Oktober 1985 in Seoul unter­zeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des am 28. Mai 2001 in Seoul unterzeichneten Protokolls

6. Punkt: Bericht über den Antrag 1512/A(E) der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Akut-Maßnahmen für Gewaltschutz

7. Punkt: Bericht über den Antrag 1562/A(E) der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schluss mit den Morden an Frauen durch Männergewalt


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 2

8. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle Kreislaufwirtschaftspaket)

9. Punkt: Bericht über den Antrag 2005/A(E) der Abgeordneten Walter Rauch, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Pfandsystem ohne Teuerung und versteckte Steuern

10. Punkt: Bericht über den Antrag 1981/A(E) der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Entschlossenheit im Kampf gegen die Plastikflut

11. Punkt: Bericht über den Antrag 1852/A(E) der Abgeordneten Ing. Martin Litschauer, Johannes Schmuckenschlager, Julia Elisabeth Herr, Walter Rauch, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend nach AKW Krsko, auch Paks II – Atomkraftwerke in Erdbebenzonen müssen verhindert werden!

12. Punkt: Protokoll zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht betref­fend die vorläufige Anwendung

13. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Vereinsgesetz 2002, das Waffengesetz 1996 und das Sprengmittelgesetz 2010 geändert werden

14. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das EU – Polizeikooperationsgesetz, das Sicher­heits­polizeigesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Niederlassungs- und Aufenthalts­gesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Grenzkontrollgesetz und das Staats­bür­gerschaftsgesetz 1985 geändert werden (Erstes EU-Informationssysteme-Anpassungs­gesetz)

15. Punkt: Bericht über den Antrag 1893/A(E) der Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bericht der Kindeswohl-Kommission (Kurz­fassung siehe Beilage) – rasche Umsetzung der dort dargestellten Empfehlungen

16. Punkt: Erklärung der Republik Österreich über die Rücknahme der österreichischen Erklärung zu Art. 21 Abs. 2 des Übereinkommens über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten

17. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und das Zahlungsdienste­gesetz 2018 zur Umsetzung der Richtlinie zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln geändert werden

18. Punkt: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Nie­derösterreich zur Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über die Errichtung und den Betrieb des Institute of Science and Technology – Austria samt Anhang

19. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesstatistikgesetz 2000 und das For­schungsorganisationsgesetz geändert werden, sowie Bericht über den

Antrag 939/A(E) der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Leichterer Zugang für die Wissenschaft und Forschung zu Registerdaten

20. Punkt: Bericht über den Antrag 1948/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterentwicklung des FH-Sektors

21. Punkt: Bericht über den Antrag 1962/A(E) der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen für Präsenzlehre an den Österreichi­schen Hochschulen


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 3

22. Punkt: Bericht über den Antrag 1946/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend zurück zum normalen Universitätsbetrieb – Schluss mit Covid-Zwangsmaßnahmen

23. Punkt: Bericht über den Antrag 1937/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Prüfung einer möglichen Zusammenlegung von Kunstuniversitäten

24. Punkt: Bericht über den Antrag 1080/A(E) der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Mag. Gerald Loacker, Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rettung der direkten Demokratie in Vorarlberg

25. Punkt: Bericht über den Antrag 1923/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallver­siche­rungsgesetz geändert werden

26. Punkt: Bericht über den Antrag 1999/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bun­desgesetz über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Tes­tungs-Gesetz – BTG) geändert wird

27. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert wird

28. Punkt: Bericht über den Antrag 1935/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend betriebliche Gratistests beibehalten

29. Punkt: Bericht über den Antrag 1932/A(E) der Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Schaffung echter Strategien und Lösun­gen zur Behandlung von Long-Covid Patientinnen und Patienten

30. Punkt: Bericht über den Antrag 1993/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ende aller Covid-Maßnahmen und Corona-Frei­heitstag am 26. Oktober 2021

31. Punkt: Bericht über den Antrag 1905/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Diskriminierungsverbot für Covid-19-Ungeimpfte

32. Punkt: Bericht über den Antrag 1671/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Aufschub des Endes der gesetzlichen Corona-Kredit­stundungen

33. Punkt: Bericht über den Antrag 1963/A(E) der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Co2-Steuer – Preis-Monitoring für alle Energielie­feranten

34. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Ge­werbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Kriegs­opferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Heimopferrentengesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (Pensionsanpassungsgesetz 2022 – PAG 2022)


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35. Punkt: Bericht über den Antrag 1881/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine So­zialversicherungsgesetz geändert wird

36. Punkt: Bericht über den Antrag 1809/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pensionspaket für sichere und faire Pensionen

37. Punkt: Bericht über den Antrag 1048/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend die abschlagsfreie Pension nach 45 Arbeitsjahren muss bleiben!

38. Punkt: Bericht über den Antrag 1163/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend abschlagsfreie Pension nach 45 Arbeitsjahren beibehalten und Rücknahme der Kürzung der Pensionen durch die Aliquotierung der ersten Anpassung

39. Punkt: Bericht über den Antrag 1150/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung und Adaptierung der abschlagsfreien Pensionen mit 540 Beitragsmonaten für alle Berufsgruppen

40. Punkt: Bericht über den Antrag 1961/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pensionsrückstellungen im Bundesrechnungsab­schluss

41. Punkt: Bericht über den Antrag 320/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer Flexipension mit Pensions­auto­matismus

42. Punkt: Bericht über den Antrag 1970/A der Abgeordneten Mag. Klaus Fürlinger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Notarversorgungsgesetz geändert wird

43. Punkt: Bericht über den Antrag 564/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeiterkam­mer­gesetz und das Wirtschaftskammergesetz geändert werden

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Inhalt

Personalien

Verhinderungen ........................................................................................................      24

Ordnungsruf ..............................................................................................................    132

Geschäftsbehandlung

Mitteilung des Präsidenten Mag. Wolfgang Sobotka betreffend Umstellung der Tagesordnung gemäß § 49 Abs. 4 GOG – Annahme ..................................  27, 28

Einwendung der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch gegen die Umstellung der Tagesordnung ....................................................................................................      27

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 5 GOG ..............................................................................................................      28

Wortmeldungen im Zusammenhang mit einer tatsächlichen Berichtigung:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 5

Dr. Dagmar Belakowitsch ......................................................................................    161

Andreas Ottenschläger ..........................................................................................    161

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ................................................................................................      24

Ausschüsse

Zuweisungen ...............................................................................................  24, 217

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1029 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Pfandbriefe (Pfandbriefgesetz – PfandBG) erlassen wird und das Bankwesengesetz, das Bausparkassengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Einlagen­sicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehör­dengesetz, das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz, die Insolvenzordnung, das Insolvenzrechtseinführungsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz geändert werden (1145 d.B.) ........................      28

2. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1100 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Referenzwerte-Vollzugsgesetz geändert werden (1146 d.B.) .................................      29

3. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 2009/A der Abge­ordneten Andreas Ottenschläger, Hermann Weratschnig, MBA MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Normver­brauchsab­gabe­gesetz geändert wird (1147 d.B.) .............................................................................      29

4. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1030 d.B.): Protokoll zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Arabischen Emi­raten zur Abänderung des am 22. September 2003 in Abu Dhabi unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen (1148 d.B.) ....................      29

5. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (960 d.B.): Zweites Protokoll zur Abänderung des am 8. Oktober 1985 in Seoul unter­zeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerum­ge­hung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des am 28. Mai 2001 in Seoul unterzeichneten Protokolls (1149 d.B.) ....      29

RednerInnen:

Kai Jan Krainer ........................................................................................................      29

Peter Haubner .........................................................................................................      30

MMag. DDr. Hubert Fuchs ......................................................................................      33

Mag. Nina Tomaselli ...............................................................................................      35

Mag. Gerald Loacker ..............................................................................................      36

Bundesminister Mag. Gernot Blümel, MBA .........................................................      37

Ing. Klaus Lindinger, BSc ......................................................................................      37

Mag. Selma Yildirim ................................................................................................      38

Franz Leonhard Eßl ................................................................................................      39

Maximilian Lercher .................................................................................................      40


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 6

Angela Baumgartner ..............................................................................................      41

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer .................................................................................      41

Annahme der drei Gesetzentwürfe in 1145, 1146 und 1147 d.B. ............................      42

Genehmigung der beiden Staatsverträge in 1148 und 1149 d.B. ...........................      43

Gemeinsame Beratung über

6. Punkt: Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 1512/A(E) der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Akut-Maßnahmen für Gewaltschutz (1106 d.B.) ......................................................      44

7. Punkt: Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 1562/A(E) der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schluss mit den Morden an Frauen durch Männergewalt (1107 d.B.) ....................      44

RednerInnen:

Eva Maria Holzleitner, BSc ....................................................................................      44

Mag. Meri Disoski ...................................................................................................      45

Henrike Brandstötter ..............................................................................................      47

Rosa Ecker, MBA ....................................................................................................      48

Bundesministerin MMag. Dr. Susanne Raab .......................................................      51

Mario Lindner ..........................................................................................................      53

Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller .................................................................      56

Sabine Schatz ..........................................................................................................      58

Dr. Gudrun Kugler ..................................................................................................      59

Mag. Romana Deckenbacher .................................................................................      60

Dr. Ewa Ernst-Dziedzic ...........................................................................................      61

Entschließungsantrag der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „10-Punkte-Plan zur Abwehr von Gewalttaten durch Asyl­werber bzw. Asylberechtigte“ – Ablehnung ..................................................  49, 63

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend „Einsatz für die Menschenrechte der LGBTIQ-Community in Polen“ – Ablehnung .......................................................................................  55, 63

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Nico Marchetti, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Angriff auf Meinungsfreiheit und LGTBIQ-Rechte in Polen“ – Annahme (210/E) ...........................................................  61, 63

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 1106 und 1107 d.B. ......................      63

Gemeinsame Beratung über

8. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (1104 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle Kreislaufwirtschaftspaket) (1123 d.B.) ........................................................      64

9. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 2005/A(E) der Abge­ordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pfandsystem ohne Teuerung und versteckte Steuern (1124 d.B.) .........................................................      64

10. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 1981/A(E) der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Entschlossenheit im Kampf gegen die Plastikflut (1125 d.B.) .................................      64


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 7

RednerInnen:

Cornelia Ecker .........................................................................................................      64

Dr. Astrid Rössler ...................................................................................................      67

Michael Bernhard ....................................................................................................      69

Johannes Schmuckenschlager .............................................................................      70

Bundesministerin Dr. Alma Zadić, LL.M. .............................................................      71

Mag. Yannick Shetty ...............................................................................................      73

Lukas Hammer ........................................................................................................      73

Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA ..........................................................................      75

Entschließungsantrag der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Mehr Kosteneffizienz in den Sammelsystemen und beim Einwegpfand im Interesse der KonsumentInnen“ – Ablehnung ...................  65, 83

Annahme des Gesetzentwurfes in 1123 d.B. ...........................................................      82

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 1124 und 1125 d.B. ......................      83

11. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 1852/A(E) der Abge­ordneten Ing. Martin Litschauer, Johannes Schmuckenschlager, Julia Elisabeth Herr, Walter Rauch, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend nach AKW Krsko, auch Paks II – Atomkraftwerke in Erdbebenzonen müssen verhindert werden! (1126 d.B.) ..................................................................................................      76

RednerInnen:

Ing. Martin Litschauer ............................................................................................      76

Robert Laimer ..........................................................................................................      77

MMMag. Dr. Axel Kassegger .................................................................................      78

Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich .............................................................................      79

Michael Bernhard ....................................................................................................      80

Martina Diesner-Wais .............................................................................................      81

Ing. Martin Litschauer (tatsächliche Berichtigung) ................................................      81

Joachim Schnabel ..................................................................................................      82

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1126 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend „nach AKW Krsko, auch Paks II – Atomkraftwerke in Erd­bebenzonen müssen verhindert werden!“ (211/E) ...................................................      83

12. Punkt: Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Digitalisierung über die Regierungsvorlage (1027 d.B.): Protokoll zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht betreffend die vorläufige Anwendung (1150 d.B.) .......      83

RednerInnen:

Mag. Corinna Scharzenberger ..............................................................................      83

Ing. Johann Weber ..................................................................................................      84

Genehmigung des Staatsvertrages in 1150 d.B. .....................................................      85

13. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regie­rungs­vorlage (1101 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Vereinsgesetz 2002, das Waf­fengesetz 1996 und das Sprengmittelgesetz 2010 geändert werden (1118 d.B.) .......      86

RednerInnen:

Mag. Hannes Amesbauer, BA ................................................................................      86

Mag. Wolfgang Gerstl .............................................................................................      87

Sabine Schatz ..........................................................................................................      88

Mag. Meri Disoski ...................................................................................................      89

Mag. Yannick Shetty ...............................................................................................      90


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 8

Ing. Mag. Volker Reifenberger ...............................................................................      90

Annahme des Gesetzentwurfes in 1118 d.B. ...........................................................    101

14. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regie­rungsvorlage (1103 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das EU – Polizeikooperations­ge­setz, das Sicherheitspolizeigesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Grenzkontrollgesetz und das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert werden (Erstes EU-Informa­tionssysteme-Anpassungsgesetz) (1119 d.B.) .........................................................      92

RednerInnen:

Mag. Wolfgang Gerstl .............................................................................................      92

Ing. Reinhold Einwallner ........................................................................................      94

Christian Ries ..........................................................................................................      95

Mag. Georg Bürstmayr ...........................................................................................      96

Dr. Christian Stocker ..............................................................................................      96

Annahme des Gesetzentwurfes in 1119 d.B. ...........................................................    102

15. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den An­trag 1893/A(E) der Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bericht der Kindeswohl-Kommission (Kurzfassung siehe Bei­lage) – rasche Umsetzung der dort dargestellten Empfehlungen (1120 d.B.) ........      97

RednerInnen:

Dr. Stephanie Krisper .............................................................................................      97

Mag. Johanna Jachs ...............................................................................................      99

Katharina Kucharowits ...........................................................................................      99

Barbara Neßler ........................................................................................................    100

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1120 d.B. hinsichtlich des Antra­ges 1893/A(E) ..........................................................................................................    102

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1120 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend „Schutz von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen“ (212/E) ......................................................................................................................    102

Gemeinsame Beratung über

16. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (959 d.B.): Erklärung der Republik Österreich über die Rücknahme der österreichischen Erklärung zu Art. 21 Abs. 2 des Übereinkommens über Geldwäsche sowie Ermitt­lung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten (1108 d.B.) ....    102

17. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1099 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und das Zahlungsdienste­ge­setz 2018 zur Umsetzung der Richtlinie zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln geändert werden (1109 d.B.) .........    102

RednerInnen:

Mag. Selma Yildirim ................................................................................................    103

Ing. Klaus Lindinger, BSc ......................................................................................    103

Dr. Johannes Margreiter ........................................................................................    104

Bundesministerin Dr. Alma Zadić, LL.M. .............................................................    105

Dr. Harald Troch ......................................................................................................    106

Petra Bayr, MA MLS ................................................................................................    107


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 9

Genehmigung des Staatsvertrages in 1108 d.B. .....................................................    108

Annahme des Gesetzentwurfes in 1109 d.B. ...........................................................    108

18. Punkt: Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Digitalisierung über die Regierungsvorlage (1063 d.B.): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwi­schen dem Bund und dem Land Niederösterreich zur Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über die Errichtung und den Betrieb des Institute of Science and Technology – Austria samt Anhang (1151 d.B.) ..........................................................................................    108

RednerInnen:

Eva-Maria Himmelbauer, BSc ................................................................................    108

Mag. Dr. Petra Oberrauner .....................................................................................    109

Mag. Eva Blimlinger ................................................................................................    110

Melanie Erasim, MSc ..............................................................................................    110

Bundesminister Dr. Heinz Faßmann .....................................................................    111

Genehmigung der Vereinbarung in 1151 d.B. ..........................................................    123

19. Punkt: Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Digitalisierung über die Regierungsvorlage (1098 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes­statistikgesetz 2000 und das Forschungsorganisationsgesetz geändert werden, sowie über den

Antrag 939/A(E) der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Leichterer Zugang für die Wissenschaft und Forschung zu Regis­terdaten (1152 d.B.) ..................................................................................................    113

RednerInnen:

Mag. Dr. Petra Oberrauner .....................................................................................    113

Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA ......................................................................    114

Mag. Christian Drobits ...........................................................................................    117

Mag. Eva Blimlinger ................................................................................................    118

Dr. Helmut Brandstätter .........................................................................................    120

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aufnahme des Complexity Science Hub Vienna in die Liste der wissenschaftlichen Einrichtungen, die jedenfalls die Voraussetzungen für den Online-Zugriff auf das Austrian Micro Data Center laut Bundesstatistikgesetz erfüllen“ – Ablehnung ................................................................................  122, 124

Annahme des Gesetzentwurfes in 1152 d.B. ...........................................................    123

20. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 1948/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterentwicklung des FH-Sektors (1114 d.B.) ......................    124

RednerInnen:

MMMag. Dr. Axel Kassegger .................................................................................    124

Martina Kaufmann, MMSc BA ................................................................................    125

Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................    126

Mag. Eva Blimlinger ................................................................................................    127

Mag. Martina Künsberg Sarre ................................................................................    128

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1114 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend „Weiterentwicklung des FH-Sektors“ (213/E) .......................    138


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 10

Gemeinsame Beratung über

21. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 1962/A(E) der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maß­nahmen für Präsenzlehre an den Österreichischen Hochschulen (1115 d.B.) .......    129

22. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 1946/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend zurück zum normalen Universitätsbetrieb – Schluss mit Covid-Zwangsmaßnah­men (1116 d.B.) ........................................................................................................    129

RednerInnen:

Philip Kucher ...........................................................................................................    129

Mag. Dr. Rudolf Taschner ......................................................................................    130

Mag. Dr. Martin Graf ...............................................................................................    131

Mag. Martina Künsberg Sarre ................................................................................    133

Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................    133

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 1115 und 1116 d.B. ......................    138

23. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 1937/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Prüfung einer möglichen Zusammenlegung von Kunstuniversitäten (1117 d.B.) .................    134

RednerInnen:

Mag. Dr. Martin Graf ...............................................................................................    134

Mag. Maria Smodics-Neumann .............................................................................    135

Katharina Kucharowits ...........................................................................................    136

Mag. Eva Blimlinger ................................................................................................    137

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1117 d.B. ................................................    138

24. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1080/A(E) der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Mag. Gerald Loacker, Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rettung der direkten Demokratie in Vorarlberg (1153 d.B.) ..........................................................................................    138

RednerInnen:

Ing. Reinhold Einwallner ........................................................................................    138

Mag. Friedrich Ofenauer ........................................................................................    139

Christian Lausch .....................................................................................................    140

Mag. Agnes Sirkka Prammer .................................................................................    141

Mag. Gerald Loacker ..............................................................................................    142

Mag. Nina Tomaselli ...............................................................................................    143

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1153 d.B. hinsichtlich des Antra­ges 1080/A(E) ..........................................................................................................    144

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1153 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend „Länder-Dialog zu direkter Demokratie auf Gemeindeebene starten“ (214/E) .........................................................................................................    144

25. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1923/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversiche­rungs­ge­setz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (1137 d.B.) ................................................................................................................    144


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 11

RednerInnen:

Mag. Gerhard Kaniak ..............................................................................................    144

Ralph Schallmeiner ................................................................................................    147

Philip Kucher ...........................................................................................................    153

Dr. Werner Saxinger, MSc ......................................................................................    153

Peter Wurm ..............................................................................................................    155

Annahme des Gesetzentwurfes in 1137 d.B. ...........................................................    184

Gemeinsame Beratung über

26. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1999/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs-Gesetz – BTG) geändert wird (1138 d.B.) .........................................................................................    157

27. Punkt: Bericht und Antrag des Gesundheitsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert wird (1139 d.B.) ................................................................................................................    157

28. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1935/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend betrieb­liche Gratistests beibehalten (1140 d.B.) .................................................................    157

RednerInnen:

Julia Elisabeth Herr ................................................................................................    158

Ralph Schallmeiner ................................................................................................    158

Mag. Gerhard Kaniak ..............................................................................................    159

Dr. Dagmar Belakowitsch (tatsächliche Berichtigung) ..........................................    161

Laurenz Pöttinger ...................................................................................................    162

Mag. Gerald Loacker ..............................................................................................    163

Mag. Gerald Hauser ................................................................................................    165

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1138 und 1139 d.B. .................................    185

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1140 d.B. ................................................    185

29. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1932/A(E) der Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Schaffung echter Strategien und Lösungen zur Behandlung von Long-Covid Patientinnen und Patienten (1141 d.B.) ...................................................................    168

RednerInnen:

Rudolf Silvan ...........................................................................................................    168

Ralph Schallmeiner ................................................................................................    169

Gabriela Schwarz ....................................................................................................    170

Fiona Fiedler, BEd ..................................................................................................    171

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1141 d.B. ................................................    185

Gemeinsame Beratung über

30. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1993/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ende aller Covid-Maßnahmen und Corona-Freiheitstag am 26. Oktober 2021 (1142 d.B.) ................................................................................................................    172


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 12

31. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1905/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Diskriminierungsverbot für Covid-19-Ungeimpfte (1143 d.B.) .................................    172

RednerInnen:

Dr. Dagmar Belakowitsch ......................................................................................    172

Bundesminister Dr. Wolfgang Mückstein ............................................................    174

Ralph Schallmeiner ................................................................................................    176

Mag. Christian Drobits ...........................................................................................    177

Dr. Josef Smolle ......................................................................................................    178

Mag. Gerald Loacker ..............................................................................................    179

Mag. Gerhard Kaniak ..............................................................................................    180

Dr. Nikolaus Scherak, MA (tatsächliche Berichtigung) ..........................................    184

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Auffrischungsimpfungen durch geschultes Personal in der Apotheke bei komplikationsfreien Impfungen“ – Ablehnung ..............  183, 186

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 1142 und 1143 d.B. ......................    185

32. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den An­trag 1671/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufschub des Endes der gesetzlichen Corona-Kreditstundungen (1121 d.B.) ................................................................................................................    186

RednerInnen:

Klaus Köchl .............................................................................................................    186

Mag. Ulrike Fischer .................................................................................................    187

Peter Wurm ..............................................................................................................    188

Peter Weidinger ......................................................................................................    188

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1121 d.B. ................................................    194

33. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 1963/A(E) der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Co2-Steuer – Preis-Monitoring für alle Energielieferanten (1122 d.B.) ................................................................................................................    190

RednerInnen:

Mag. Christian Drobits ...........................................................................................    190

Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA .................................................................................    191

Christian Ries ..........................................................................................................    192

Mag. (FH) Kurt Egger ..............................................................................................    193

Petra Wimmer ..........................................................................................................    193

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1122 d.B. ................................................    194

Gemeinsame Beratung über

34. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regie­rungs­vorlage (1105 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversiche­rungs­gesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversiche­rungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Heimopferrenten­ge­setz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bun­desbahn-Pensionsgesetz geändert werden (Pensionsanpassungsgesetz 2022 – PAG 2022) (1127 d.B.) .............................................................................................    194


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 13

35. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1881/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (1128 d.B.) .........................................................................................    194

36. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1809/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pensionspaket für sichere und faire Pensionen (1129 d.B.) ..................    194

37. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1048/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend die abschlagsfreie Pension nach 45 Arbeitsjahren muss bleiben! (1130 d.B.) ................................................................................................................    195

38. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1163/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen be­treffend abschlagsfreie Pension nach 45 Arbeitsjahren beibehalten und Rücknah­me der Kürzung der Pensionen durch die Aliquotierung der ersten Anpassung (1131 d.B.) ................................................................................................................    195

39. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1150/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung und Adaptierung der abschlagsfreien Pensionen mit 540 Beitragsmonaten für alle Berufsgruppen (1132 d.B.) ..................................    195

40. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1961/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pensionsrückstellungen im Bundesrechnungsabschluss (1133 d.B.) ...    195

41. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 320/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Einführung einer Flexipension mit Pensionsautomatismus (1134 d.B.) .....    195

42. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1970/A der Abgeordneten Mag. Klaus Fürlinger, Mag. Markus Koza, Kolle­gin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Notarver­sorgungs­gesetz geändert wird (1135 d.B.) .............................................................................    195

RednerInnen:

Josef Muchitsch ......................................................................................................    195

Mag. Michael Hammer ............................................................................................    198

Dr. Dagmar Belakowitsch ......................................................................................    199

Mag. Markus Koza ..................................................................................................    202

Mag. Gerald Loacker ..............................................................................................    204

MMMag. Gertraud Salzmann .................................................................................    207

Alois Stöger, diplômé .............................................................................................    208

Bettina Zopf .............................................................................................................    210

Josef Muchitsch (tatsächliche Berichtigung) ..........................................................    211

Mag. Verena Nussbaum .........................................................................................    211

Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „abschlagsfreie Pension nach 45 Arbeitsjahren beibehalten und Rücknahme der Kürzung der Pensionen durch die Aliquotierung der ersten Anpassung“ – Ablehnung ..........................................................................  197, 217

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolle­gin­nen und Kollegen betreffend „Inflationsausgleich um 3,7 Prozent für alle Pen­sionen bis zur ASVG-Höchstpension (Pensionsanpassung 2022)“ – Ablehnung ...  200, 217


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 14

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1127 und 1135 d.B. .................................    215

Kenntnisnahme der sieben Ausschussberichte 1128, 1129, 1130, 1131, 1132, 1133 und 1134 d.B. ..................................................................................................    217

Zuweisung des Antrages 1961/A(E) an den Budgetausschuss ..............................    217

43. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 564/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeiterkammergesetz und das Wirt­schaftskammergesetz geändert werden (1136 d.B.) ...............................................    212

RednerInnen:

Mag. Gerald Loacker ..............................................................................................    213

Rebecca Kirchbaumer ............................................................................................    213

Mag. Markus Koza ..................................................................................................    214

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1136 d.B. ................................................    218

Eingebracht wurden

Regierungsvorlagen ...............................................................................................      24

1176: Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 geän­dert wird

1177: Bundesgesetz, mit dem ein Sterbeverfügungsgesetz erlassen wird sowie das Suchtmittelgesetz und das Strafgesetzbuch geändert werden

1178: Urheberrechts-Novelle 2021 – Urh-Nov 2021

Anträge der Abgeordneten

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherung der Gemeindefinanzen in der Krise (2075/A)(E)

Nurten Yılmaz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der Bundesgebühren zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft (2076/A)(E)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einsatz für die Menschenrechte der LGBTIQ-Community in Polen (2077/A)(E)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einsatz für die Menschenrechte der LGBTIQ-Community in Polen (2078/A)(E)

Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufstockung der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit (2079/A)(E)

Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaft­steu­ergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Finanz­strafgesetz, das Biersteuergesetz 1995, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Alko­holsteuergesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz, das Trans­parenzdatenbankgesetzes 2012, das COVID-19-Zweckzuschussgesetz und das Pflege­fondsgesetz geändert werden (2080/A)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 15

Karl Mahrer, Mag. Georg Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Niederlassungs- und Aufent­haltsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz und das Asylgesetz 2005 geändert werden (2081/A)

Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das KMU-Förderungsgesetz, das Garantiegesetz 1977, das ABBAG-Gesetz und die Bundesabgabenordnung geändert werden (2082/A)

Hermann Gahr, Dipl.-Ing. Olga Voglauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz geändert wird (2083/A)

Ing. Martin Litschauer, Johannes Schmuckenschlager, Julia Elisabeth Herr, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend vehe­mentes Eintreten gegen Mini-AKWs (SMRs) und Generation IV Nukleartechno­logien auf EU-Ebene (2084/A)(E)

Mag. Michael Hammer, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschafts­dienstge­setz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrper­sonen-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz und das Bundes-Perso­nal­vertretungsgesetz geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2021) (2085/A)

Michael Seemayer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesforstegesetz 1996 geändert wird (2086/A)

Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausbau der österreichischen Klimafinanzierung (2087/A)(E)

Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen betreffend Mehr Kosteneffizienz in den Sammelsystemen und beim Einwegpfand im Interesse der KonsumentInnen (2088/A)(E)

Peter Weidinger, Mag. Ulrike Fischer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erst­an­laufstelle Zahlungsverzug“ (2089/A)(E)

Mag. Ulrike Fischer, Peter Weidinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Vertre­tung der Interessen der VerbraucherInnen in der Normung“ (2090/A)(E)

Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem zur Abdeckung des Bedarfes zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesver­mögen erteilt werden, geändert wird (2091/A)

Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014, das Wirtschaftskam­merge­setz 1998, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das Ziviltechnikergesetz 2019 und das Ar­beiterkammergesetz 1992 geändert wird (2092/A)

Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Verwal­tungs­rechtliche COVID-19-Begleitgesetz und das COVID-19 Begleitgesetz Vergabe geändert werden (2093/A)

Mag. Michaela Steinacker, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das 1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz, das


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 16

2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz, das Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwalts­anwärter, das Zivilrechts-Mediations-Gesetz und das Zweite Bundesrechtsbereini­gungs­gesetz geändert werden (2094/A)

Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend finanzielle Ab­sicherung für Bundesmuseen, Österreichische Nationalbibliothek und Bundestheater zur Abfederung der Auswirkungen der jüngsten COVID-19 Restriktionen (2095/A)(E)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Diskriminierungsverbot für Covid-19-Ungeimpfte im öffentlichen Dienst (2096/A)(E)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend die erforderliche rechts­konforme Handhabung des Gebäude- und Wohnungsregister-Gesetzes durch Wien im Sinne belastbaren Zahlenmaterials (2097/A)(E)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend kein Maskenzwang im Unterricht (2098/A)(E)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend SOS APP (2099/A)(E)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vorlage eines aktu­alisierten Bundesstraßen-Bauprogramms bis 22. Dezember 2021 (2100/A)(E)

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend CO2-Steuer als gemeinschaftliche Bundesabgabe (2101/A)(E)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend App für Familienleistungen (2102/A)(E)

Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend zusätzliches Budget für För­dermaßnahmen zur Aufholung von durch die Schulschließungen verursachten Lernrück­ständen (2103/A)(E)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „1.000 Euro Österreich-Gutschein“ (2104/A)(E)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zur Diskriminie­rung gesunder Menschen – Ja zum Plan B gegen Corona (2105/A)(E)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen betreffend kein Nachteil für Fa­milien beim Klimaticket (2106/A)(E)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „1.000 Euro Öster­reich-Gutschein“ (2107/A)(E)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „1.000 Euro Österreich-Gutschein“ (2108/A)(E)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zur Diskriminie­rung gesunder Menschen – Ja zum Plan B gegen Corona (2109/A)(E)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zur Diskriminie­rung gesunder Menschen – Ja zum Plan B gegen Corona (2110/A)(E)

Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auffrischungsimpfungen durch geschultes Personal in der Apotheke bei komplikationsfreien Impfungen (2111/A)(E)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 17

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Menschenwürdige Arbeitsbedingungen an den Corona-Teststationen (2112/A)(E)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Finan­zierung des Vereins für Konsumenteninformation im Jahr 2022 (VKI-Finanzierungs­ge­setz 2022 – VKI-FinanzG 2022) (2113/A)

Michael Seemayer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesforstegesetz 1996 geändert wird (2114/A)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Menschenwürdige Arbeitsbedingungen an den Corona-Teststationen (2115/A)(E)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schluss mit Misswirtschaft und Intransparenz bei Wiener Wohnen – die erforderliche Evaluierung von Möglichkeiten der Beaufsichtigung von Wiener Wohnen durch den Bund (2116/A)(E)

Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ende der Chaos „Schule offen“/„Schule zu“-Politik am Rücken der Schüler und Lehrer (2117/A)(E)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend steigende Anzahl von Fahrradunfällen – Maßnahmenpaket für mehr Sicherheit (2118/A)(E)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Inflationsausgleich um 3,7 Prozent für alle Pensionen bis zur ASVG-Höchstpension (Pensionsanpassung 2022) (2119/A)(E)

Maximilian Köllner, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umsetzung der täg­lichen Bewegungs- und Sporteinheit bedeutet bessere Gesundheit und Fitness unserer Kinder“ (2120/A)(E)

Maximilian Köllner, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schwimmunterricht fördern – Schwimminfrastruktur ausbauen“ (2121/A)(E)

Maria Großbauer, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz – K-SVFG, das Bun­desgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler, das Kunst-, Kultur- und Sportsicherungs­ge­setz – KuKuSpoSiG und das Bundesgesetz über die Errichtung eines Non-Profit-Organi­sationen Unterstützungsfonds geändert werden (2122/A)

Franz Hörl, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ganzjahresper­spek­tive für Saisoniers durch die Rot-Weiß-Rot – Karte“ (2123/A)(E)

Anfragen der Abgeordneten

Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend gerichtlich beeideter Dolmetscher*innen in der Justizbetreuungsagentur (8605/J)

Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Aufnahmekriterien für Dolmetscher*innen (8606/J)

Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirt­schaft, Regionen und Tourismus betreffend Unverantwortliche Ausübung des Amtes eines Aufsichtsratsvorsitzenden der Hofreitschule durch Herrn Marihart in Abstimmung mit Frau Köstinger (8607/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 18

Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Umsetzungsstand des 13-Millionen-Euro-Pakets für psychische Gesundheit für Kinder und Jugendliche (8608/J)

Maximilian Lercher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Jetzt Handeln! Die Teuerung muss gestoppt werden!“ (8609/J)

Maximilian Lercher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digita­lisie­rung und Wirtschaftsstandort betreffend „Jetzt Handeln! Die Teuerung muss gestoppt werden!“ (8610/J)

Maximilian Lercher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Sicherheitskosten für den Bund, verursacht durch die Wallfahrt des ÖVP-Klubs nach Mariazell“ (8611/J)

Maximilian Lercher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisie­rung und Wirtschaftsstandort betreffend „dramatisch steigende Kauf-, Bau- und Wohn­kosten“ (8612/J)

Maximilian Lercher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Aktueller Stand Nationaler Aufbau- und Resilienzplan 2020-2026“ (8613/J)

Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klima­schutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend COP28 in Dubai (8614/J)

Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend COP28 in Dubai (8615/J)

Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digi­talisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Maßnahmen zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (8616/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Grüner Pass für nicht Impfbare (8617/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Bemühen um Rückübernahmeabkommen (8618/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend Bemühungen und Rückübernah­meabkommen (8619/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Bemühungen um Rückübernahmeabkommen (8620/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Um­welt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend „Bio Klo in Mariahilf“ (8621/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend seit mehr als zwei Jahren wird die Ermöglichung der Schwerarbeiterregelung für Justizwachebeamte hinausgeschoben (8622/J)

Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Blackout Vorsorge des Österreichischen Bundesheeres (8623/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 19

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend Beschaffung und Bereitstellung von Einsatzausrüstungen – Schutzwesten, Body­cams und Drohnen (8624/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend seit mehr als zwei Jahren wird die Ermöglichung der Schwerarbeiterregelung für Justizwachebeamte hinausgeschoben (8625/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Werkleistungen in der UG 11 – Inneres (8626/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Werkleistungen in der UG 18 Fremdenwesen (8627/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Werkleistungen in der UG 13 Justiz (8628/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Werkleistungen in der UG 15 – Finanzverwaltung (8629/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Werkleistungen in der UG 43 Klima, Umwelt und Energie (8630/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Werkleistungen in der UG 14 Militärische Angelegen­heiten (8631/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler be­treffend Werkleistungen in der UG 10 – Bundeskanzleramt (8632/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Werkleistungen in der UG 31 Wissen­schaft (8633/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Werkleistungen in der UG 12 Äußeres (8634/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Werk­leistungen in der UG 34 Innovation und Technologie (Forschung) (8635/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Werkleistungen in der UG 17 Öffentlicher Dienst und Sport (8636/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Werkleistungen in der UG 32 Kunst und Kultur (8637/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Werkleistungen in der UG 42 Landwirtschaft (8638/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Werkleistungen in der UG 33 Wirtschaft (Forschung) (8639/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 20

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Werkleistungen in der UG 30 Bildung (8640/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Werkleistungen in der UG 20 Arbeit (8641/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration betreffend Werkleistungen in der UG 25 Familie und Jugend (8642/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Werkleistungen in der UG 40 Wirt­schaft (8643/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Werk­leistungen in der UG 41 Mobilität (8644/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Werkleistungen in der UG 45 Bundesvermögen (8645/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Werkleistungen in der UG 24 Gesundheit (8646/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Werkleistungen in der UG 21 Soziales und Konsumentenschutz (8647/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Werkleistungen in der UG 46 – Finanzmarktstabilität (8648/J)

Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend Diskriminierung HIV-positiver Menschen im Strafrecht (8649/J)

Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Diskriminierung HIV-positiver Menschen im Strafrecht (8650/J)

Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klima­schutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Schutz der rot-weiß-roten Bahnen (8651/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Missbrauch der Spanischen Hofreit­schule durch türkise Günstlinge (8652/J)

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend 3G-Regelung am Arbeitsplatz und der Abwicklung der Auswertung von PCR-Tests (8653/J)

Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Revisionsgruppe zur Klärung der Vorwürfe gegen die HTL Ferlach (8654/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Produk­tion der ÖBB Vorteilscard in Deutschland (8655/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 21

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Um­welt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Skandinavien führt den Klimaschutz-Index an, Österreich rutscht ab (8656/J)

Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Schulkinder ohne Zustimmung der Eltern ge­impft (8657/J)

Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Ausschluss Ungeimpfter von einer verpflich­tenden Fortbildungsveranstaltung der Bildungsdirektion NÖ (8658/J)

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Österreich-Pavillon EXPO 2020 (8659/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Land­wirt­schaft, Regionen und Tourismus betreffend Schließung der Postfiliale in Grein (8660/J)

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend der Verstärkung des Lehrlingsmangels durch die Corona-Krise sowie fehlender Maß­nahmen seitens der Politik (8661/J)

Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend keinen sozialen Druck auf Kin­der betreffend Covid-19-Impfungen (8662/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Daten zur künstlichen Befruch­tung in Österreich (8663/J)

Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Ge­sundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Reform des Mutter-Kind-Passes (8664/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit be­treffend Geringfügige Beschäftigungen und Bezug von Sozial(versicherungs-)leistun­gen (8665/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Geringfügige Beschäftigungen und Bezug von Sozial(versicherungs-)leistungen (8666/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Überstellungen nach Griechenland (8667/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Ampel-Experten erwarten „kaum Effekt“ von Ungeimpften-Lockdown (8668/J)

Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Grundsatzerklärung des ZBR der NÖ Ge­sundheits- und Pflegezentren zur aktuellen Situation (8669/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Pfizer erlaubt Generika von Medikament (8670/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 22

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Komplikationen bei Schwange­ren nach der COVID-19 Impfung (8671/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Verzicht auf Aspiration bei intramus­kulärer Injektion hinsichtlich den Empfehlungen des RKI (8672/J)

Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend DNA und Patientendaten bei Gurgeltests (8673/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Unvereinbarkeiten für die Mitglieder des Nationalen Impfgremiums im Zusammenhang mit Forschungs­aufträ­gen für die Pharmaindustrie und Impfstoffhersteller-Interessensoffenlegung (Folgean­fra­ge zu 6131/AB) (8674/J)

Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Impfpflicht (8675/J)

Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Covid-19-Verstorbene nach Impfstatus (8676/J)

Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Rechtsschutzvertreter als Ein­schreiter gegen Corona-Maßnahmen (8677/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Kurzarbeit in Krankenanstalten (Folge­anfrage zu 6125/AB) (8678/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Kurzarbeit in Krankenanstalten (Folgeanfrage zu 6165/AB) (8679/J)

Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Österreich fehlen bis zu 8.000 Lkw-Fahrer (8680/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Japans Corona-Notfallplan für den Win­ter (8681/J)

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissen­schaft und Forschung betreffend die Verstärkung des Lehrlingsmangels durch die Corona-Krise sowie fehlender Maßnahmen seitens der Politik (8682/J)

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend die Verstärkung des Lehrlingsmangels durch die Corona-Krise sowie fehlender Maßnahmen seitens der Politik (8683/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 23

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Bericht gem. § 3 Abs. 5 COVID-19-Zahlungen an die Sozialversicherungsträger gem. ASVG und Parallelgesetze-Land NÖ (8684/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Bericht gem. § 3 Abs. 5 COVID-19-Zahlungen an die Sozialversicherungsträger gem. ASVG und Parallelgesetze-BVAeB (8685/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Bericht gem. § 3 Abs. 5 COVID-19-FondsG-Kosten-Ankauf Selbsttests zur Abgabe in Apotheken (8686/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für So­ziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Unvereinbarkeiten für die Mitglieder des Nationalen Impfgremiums im Zusammenhang mit Forschungs­auf­trägen für die Pharmaindustrie und Impfstoffhersteller-Arbeit des Gremiums (Folgeanfrage zu 6131/AB) (8687/J)

 


 


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 24

09.09.23Beginn der Sitzung: 9.09 Uhr

Vorsitzende: Präsident Mag. Wolfgang Sobotka, Zweite Präsidentin Doris Bures, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.

09.09.25*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf die 131. Sitzung des Nationalrates eröff­nen und die Damen und Herren Abgeordneten recht herzlich begrüßen. Ich begrüße die Journalisten auf der Galerie und vor allem auch die Damen und Herren, die uns von zu Hause aus zusehen. (Abgeordnete aller Fraktionen tragen den Button der UN-Kam­pagne Orange The World, einen orangefarbenen Button mit der Abbildung einer blauen Hand, auf dem „Stoppt Gewalt an Frauen“ steht.)

Für die heutige Sitzung als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Kira Grünberg, Dipl.-Ing. Georg Strasser, Elisabeth Feichtinger, BEd BEd, Dr. Christoph Matznetter, Mag. Jörg Leichtfried, Herbert Kickl, Walter Rauch, Wolfgang Zanger, Michel Reimon, MBA, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff und Mag. Julia Seidl.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Für den heutigen Sitzungstag hat das Bundes­kanzleramt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:

Der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Linhart wird vom Bundesminister für Inneres Karl Nehammer, MSc und die Bundes­ministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck wird von der Bundesministerin für Landesverteidigung Mag. Klaudia Tanner vertreten.

Einlauf und Zuweisungen


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegen­stände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 8605/J bis 8687/J

2. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 geändert wird (1176 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem ein Sterbeverfügungsgesetz erlassen wird sowie das Sucht­mittelgesetz und das Strafgesetzbuch geändert werden (1177 d.B.)

Urheberrechts-Novelle 2021 – Urh-Nov 2021 (1178 d.B.)

B. Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 25

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert werden (1162 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das IEF-Service-GmbH-Gesetz und das Insolvenz-Entgeltsiche­rungsgesetz geändert werden (1169 d.B.)

Antrag 2067/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird

Antrag 2068/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungs­gesetz geändert wird

Antrag 2069/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungs­gesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden

Antrag 2070/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpas­sungs­gesetz geändert wird

Antrag 2071/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz geändert wird

Antrag 2072/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird

Antrag 2073/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 geändert wird

Antrag 2074/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz (AGG) geändert wird

Ausschuss für Bauten und Wohnen:

Bundesgesetz, mit dem das Wohnungseigentumsgesetz 2002 geändert wird (WEG-No­velle 2022 – WEG-Nov 2022) (1174 d.B.)

Finanzausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2020/1503 über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister für Unternehmen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1129 und der Richtlinie (EU) 2019/1937 (Schwarmfinanzierung-Vollzugsgesetz) erlassen und das Kapitalmarktgesetz 2019, das Alternativfinanzierungsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Kon­sumentenschutzgesetz geändert werden (1165 d.B.)

Fiskalrat- und Produktivitätsratgesetz 2021 – FPRG 2021 (1166 d.B.)

Gesundheitsausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert wird (1163 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Gesundheitsberuferegister-Gesetz, das Krankenanstalten-


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 26

Arbeitszeitgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Berufsreifeprü­fungsgesetz geändert werden (OTA-Gesetz) (1164 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz geändert wird (1173 d.B.)

Antrag 2061/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialver­siche­rungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversiche­rungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert wer­den

Antrag 2062/A der Abgeordneten Franz Leonhard Eßl, Clemens Stammler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierseuchengesetz geändert wird

Antrag 2063/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 geändert wird

Antrag 2064/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Kranken­pflegegesetz, das MTD-Gesetz und das Sanitätergesetz geändert werden

Antrag 2065/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz geändert wird

Antrag 2066/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert wird

Ausschuss für innere Angelegenheiten:

Bundesgesetz, mit dem das Registerzählungsgesetz geändert wird (1172 d.B.)

Justizausschuss:

Mindestversicherungssummen-Valorisierungsgesetz 2021 – MinVersValG 2021 (1170 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem die Strafprozeßordnung 1975 geändert wird (1175 d.B.)

Unterrichtsausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Schul­zeitgesetz 1985, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Land- und forstwirt­schaftliche Bundesschulgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Hochschulgesetz 2005 und das 2. COVID-19-Hochschulgesetz geändert werden (1171 d.B.)

Verkehrsausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Schifffahrtsgesetz geändert wird (1161 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957, das Bundesbahngesetz und das Unfalluntersuchungsgesetz geändert werden (1168 d.B.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 27

Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen geändert wird (1167 d.B.)

*****

Umstellung der Tagesordnung gemäß § 49 Abs. 4 GOG


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass folgende Umstellung der Tagesordnung in Aussicht genommen wird:

Die ursprünglichen Tagesordnungspunkte 27 bis 43 werden als neue Tagesordnungs­punkte 8 bis 24 und die ursprünglichen Tagesordnungspunkte 8 bis 26 werden als neue Tagesordnungspunkte 25 bis 43 gereiht.

Erhebt sich dagegen ein Einwand? (Abg. Belakowitsch hebt die Hand.) – Frau Abge­ordnete Belakowitsch hat einen Einwand.

Gemäß der Geschäftsordnung stimmt der Nationalrat ohne Debatte ab, aber es ist die Usance, dass wir entsprechend eine Runde von Wortmeldungen zur Geschäftsordnung haben. – Frau Abgeordnete, ich darf Ihnen das Wort erteilen.

*****


09.11.18

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Prä­sident, ich verlange, dass Sie von dieser Umreihung Abstand nehmen, vor allem auch deshalb, weil ich möchte, dass wir bei dem einvernehmlichen Beschluss, den wir in der Präsidialkonferenz gefasst haben, auch bleiben. Daher erhebe ich gegen die von Ihnen vorgeschlagene Umstellung der Tagesordnung Einwand.

Diese muss ja auch nur deshalb zustande kommen, weil der Herr Bundesminister für Gesundheit ein Terminproblem hat, und zwar ein Terminproblem deswegen, weil er jetzt zur Landeshauptmannkonferenz nach Tirol fährt, und ich glaube, das alleine spricht schon für sich. Der Herr Bundesminister für Gesundheit ist dem österreichischen Parla­ment und dem Nationalrat verantwortlich und nicht einem informellen Sprechkreis der Landeskaiser. (Zwischenruf der Abg. Kirchbaumer.)

Im Übrigen glaube ich, dass angesichts des Chaos, das hier von der Bundesregierung verursacht worden ist, die Bevölkerung und die Bürger draußen auch ein Recht auf eine zeitnahe und hier im Nationalrat auch zu einer angemessenen Zeit stattfindende medien­öffentliche Debatte über die Gesundheitsthemen haben, dass sie sich diese verdient haben. Daher würde ich bitten, davon Abstand zu nehmen, und ich erhebe Einwand. (Beifall bei der FPÖ.)

9.12

09.12.34 *****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die Debatte findet schon statt, nur zu einem späteren Zeitpunkt. – Wünscht noch jemand zur Geschäftsordnung das Wort? (Abg. Kassegger: Wenn keiner mehr zuschaut! Irgendwann am Nachmittag, wenn keiner mehr zuschaut!) – Ja, aber ich wollte das nur richtigstellen, damit nicht der Eindruck entsteht,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 28

die Debatte findet nicht statt. (Abg. Belakowitsch: Zu einem angemessenen Zeitpunkt, habe ich aber gesagt!)

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Sie haben den Einwand gehört. Gemäß § 49 Abs. 4 der Geschäftsordnung ist darüber abzustimmen.

Ich ersuche die Damen und Herren, die für die von mir erläuterte Umreihung der Tages­ordnung sind, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Es gilt somit die neu gereihte Tagesordnung.

*****

Ich darf bekannt geben, dass die Sitzung von ORF 2 bis 13 Uhr und von ORF III bis 19.15 Uhr übertragen wird; anschließend wird die Sitzung bis zum Ende in der TVthek kommentiert übertragen.

Behandlung der Tagesordnung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die nunmehrigen Punkte 1 bis 5, 6 und 7, 8 bis 10, 16 und 17, 21 und 22, 26 bis 28, 30 und 31 sowie 34 bis 42 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Redezeitbeschränkung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Die Tagesblockzeit beträgt 9 „Wiener Stunden“, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: 176 Minuten für die ÖVP, 122 für die SPÖ, 99 für die FPÖ, 90 für die Grünen sowie 72 Minuten für die NEOS.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für Mitglieder, die keinem Klub angehören, heute 36 Minuten und ein Debattenbeitrag darf die Dauer von 5 Minuten nicht übersteigen.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

Wer dafür ist, den darf ich um ein Zeichen ersuchen. – Das ist diesmal einstimmig. Ich danke Ihnen recht herzlich.

Wir gehen nun in die Tagesordnung ein.

09.14.441. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1029 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Pfandbriefe (Pfandbriefgesetz – PfandBG) erlassen wird und das Bankwesengesetz, das Bausparkassengesetz, das Betrieb­liche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz, die Insolvenzordnung, das Insolvenz­rechtseinführungsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz geändert werden (1145 d.B.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 29

2. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1100 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Immo­bilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Referenzwerte-Vollzugsgesetz geändert werden (1146 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 2009/A der Abgeordneten And­reas Ottenschläger, Hermann Weratschnig, MBA MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Normverbrauchsabgabegesetz geän­dert wird (1147 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1030 d.B.): Protokoll zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Abänderung des am 22. September 2003 in Abu Dhabi unterzeichneten Abkom­mens zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen (1148 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (960 d.B.): Zweites Protokoll zur Abänderung des am 8. Oktober 1985 in Seoul unterzeichneten Ab­kommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea zur Vermei­dung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des am 28. Mai 2001 in Seoul unterzeichneten Protokolls (1149 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zu den Punkten 1 bis 5 der Tages­ordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden. Hinsichtlich der einzelnen Ausschussberichte verweise ich auf die Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich darf den Herrn Bundesminister für Finanzen recht herzlich in unserer Mitte begrüßen.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Jan Krainer. – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.


09.15.14

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 2. November hat eine Sitzung des Finanzausschusses stattgefunden. Es waren zwölf Punkte auf der Tagesordnung: zwei Regierungsvorlagen, ein Antrag von Abgeordneten von ÖVP und Grünen, zwei Doppelbesteuerungsabkommen und sieben Anträge der Opposition. Diese sieben Anträge wurden ausnahmslos vertagt, offenbar damit die Öffentlichkeit nicht erfährt, welche konstruktiven Vorschläge die Opposition hier macht.

Das, was ins Plenum kommt, sind zwei Richtlinienumsetzungen. Beide lehnen wir ab, weil unserer Meinung nach der Anlegerschutz beziehungsweise der Konsumenten­schutz da nicht ausreichend berücksichtigt ist.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 30

Weiters gibt es einen Antrag, dass die NoVA-Einführung verschoben wird. Da geht es darum, dass die Automobilindustrie Autos nicht liefern kann und dass Autos, die bereits bezahlt wurden, bei denen es bereits einen Vertrag gibt, nicht der höheren NoVA unter­liegen. – Das unterstützen wir.

Darüber hinaus gibt es noch zwei Doppelbesteuerungsabkommen, die wir gleichfalls unterstützen, weil sie jedenfalls in die richtige Richtung gehen. Da geht es darum, dass Körperschaften, dass Konzerne weniger leicht ihre Steuern in Steuersümpfe verschie­ben.

Das, was nicht auf der Tagesordnung steht, weil die Regierungsparteien das verhindern wollen, ist zum Beispiel ein Vorschlag der SPÖ, dass man die Gemeinden besser unterstützen soll. Wir erinnern uns: In der Coronakrise hat es Milliarden und Aber­mil­liarden gegeben, auch für Konzerne, die diese Gelder bekommen und niemals zurück­zahlen müssen – die Regierungsparteien wollen denen jetzt sogar ihren Steuerbeitrag kürzen, sodass sie einen geringeren Beitrag in unsere Gemeinschaftskasse zahlen –; den Gemeinden hat man das Geld nur geborgt. Den Gemeinden sagt man: Wir geben euch Geld, aber ihr müsst es wieder zurückzahlen! – Der Vorschlag der SPÖ ist, wenn Gemeinden in Kinderbetreuung, in Pflegeeinrichtungen und dergleichen investieren, dass sie dieses Geld nicht zurückzahlen sollen. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir verstehen überhaupt nicht, wieso die Regierungsparteien der Meinung sind: Konzer­nen schenken wir das Geld, wir kürzen sogar ihren Steuerbeitrag, aber Gemeinden müssen Geld zurückzahlen! – Diesen Zugang zu Politik verstehen wir gar nicht, des­wegen werden wir einen derartigen Antrag heute erneut einbringen.

Im Übrigen, Herr Finanzminister, darf ich Sie daran erinnern, dass Sie vor mehr als zwei Wochen versprochen haben, dass Sie den Mitgliedern des Finanzausschusses eine Liste vorlegen, aus der ersichtlich ist, wo Sie bei der Umsetzung von EU-Richtlinien überall im Rückstand sind. Bei den zwei Umsetzungen, die wir heute beschließen, bei diesen zwei Paketen sind Sie ja auch bereits in Verzug und im Rückstand, es gibt aber noch sechs weitere Richtlinienumsetzungen, bei denen wir im Rückstand sind, wes­wegen Strafzahlungen und dergleichen drohen. Vor zwei Wochen haben Sie versprochen, eine Liste vorzulegen, in der angeführt ist, wo Sie überall im Rückstand sind. Ich darf Sie daran erinnern, dass Sie das auch machen sollten, dass Sie Ihr Versprechen halten sollten, und ich gehe davon aus, dass wir diese Liste ehebaldigst bekommen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

9.18


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Haubner ist zu Wort gemel­det. – Bitte sehr.


9.18.53

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich möchte zum Pfandbriefgesetz sprechen, denn wir setzen mit diesem Bundesgesetz eine EU-Richtlinie um, und ergänzend zu dieser Umsetzung werden wir eben uneinheitliche und in verschiedenen Gesetzen enthaltene Regelungen zur Bege­bung von gedeckten Schuldverschreibungen beseitigen. Wir schaffen damit eine mo­derne und einheitliche Rechtsgrundlage für die Emission von gedeckten Schuldver­schreibungen – ein wichtiger Punkt.

Vorweg möchte ich mich auch dafür bedanken, dass es möglich ist, noch eine wichtige Korrektur mittels eines Abänderungsantrages vorzunehmen – den werde ich dann zum Schluss meiner Rede noch einbringen.

Ich möchte aber ein paar grundsätzliche Gedanken zum Thema Pfandbrief einbringen. Wenn Kollege Krainer Konsumentenschutz sagt: Ich glaube nicht unbedingt, dass das


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Pfandbriefrecht grundsätzlich für Diskussionen um den Konsumentenschutz geeignet ist, denn dem Kunden ist es im Regelfall egal, ob der Kredit in den Deckungsstock ge­stellt wird oder nicht, und es folgt ja faktisch dadurch keine Schlechterstellung des Kun­den.

Zum Zweiten haben die Kunden ja generell Interesse an einer günstigen und lang­fris­tigen Finanzierung ihrer Wohnung oder ihres Hauses, und Banken haben durch diese Pfandbriefe auch in krisenhaften Situationen wie zum Beispiel einer Finanzkrise den stabilen und nachhaltigen Zugang zur Liquidität gehabt und konnten damit ihre Kunden weiter mit günstigen Krediten unterstützen.

Zum Dritten: Pfandbriefe haben per se einen langfristigen Charakter, und eine vorzeitige Auf­lösung oder Nichtigkeit widerspricht dieser langfristigen Zielsetzung. Rechtssicher­heit über die Rahmenbedingungen ist sowohl für den Kunden als auch für die Bank unerlässlich.

Zum Vierten: In der langen Geschichte des österreichischen Pfandbriefes sind noch nie Kunden zu Schaden gekommen. – Diese vier Punkte wollte ich einmal grundsätzlich festhalten.

Jetzt noch einmal ganz kurz zum Gesetz: Mit dieser aktuellen Umsetzung des euro­päischen Rahmens für Pfandbriefe soll insbesondere auch der grenzüberschreitende Vertrieb von Pfandbriefen ermöglicht werden. Wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen und die Vermeidung unnötiger Kosten sind daher auch weiterhin essenziell. Es sollen im Interesse von Kunden und Banken unnötige Kosten wie zum Beispiel doppelte Ratings vermieden und weiterhin günstige Finanzierung ermöglicht werden. Ich denke, das ist sowohl für die Kunden als auch für die Banken ganz wichtig, um wie schon ange­sprochen unnötige Kosten zu vermeiden.

Eines noch: Wir haben die Möglichkeit, Kredite in Deckungsstöcke aufzunehmen. Das ermöglicht eben diese günstige Finanzierung für die Kunden. Dazu eine Zustimmungs­pflicht der Konsumenten gesetzlich vorzuschreiben und die Nichtigkeit bei deren Fehlen vorzuziehen liegt nicht unbedingt in deren Interesse. Deshalb ist es wichtig, dass wir dazu einen Abänderungsantrag einbringen, denn es wäre sehr unverständlich gewesen, die Zustimmung auch für alte Kredite nachträglich einholen zu müssen, wenn die Bank diese Deckungsstöcke zusammenführen will. Das verlangt auch kein anderer Mitglied­staat in Europa, und deshalb bringe ich diesen Abänderungsantrag ein, bei dem zu­min­dest für bestehende Pfandbriefe das Thema Zustimmungserklärung im Interesse der Rechts­sicherheit klargestellt wird. Im Sinne von Tausenden Kreditnehmern und deren Bank­partnern danke ich für die Unterstützung des Gesetzes und des folgenden An­trages:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, Mag. Nina Tomaselli, Kolleginnen und Kollegen zu 1145 der Beilagen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Art. 1 (Pfandbriefgesetz) wird wie folgt geändert:

1. Dem § 39 wird folgender Absatz 11 angefügt:

„(11) Kreditforderungen, die vor dem 8. Juli 2022 vertraglich begründet wurden, unter­liegen nicht der Anforderung der Bestimmung gemäß § 10 Abs. 2.“

*****

Eigentlich wollten wir diesen Abänderungsantrag schon im Ausschuss einbringen, wir haben aber diesbezüglich noch Verhandlungen gehabt. Auch im Ausschuss einbringen


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wollten wir eine Ausschussfeststellung betreffend die Zustimmung zur Aufnahme in den Deckungsstock, die ich hier noch einmal darlegen will, und zwar mit folgendem Wortlaut:

Die Zustimmung zur Aufnahme der Kreditförderung in einen Deckungsstock im Sinne des Pfandbriefgesetzes wird erteilt. Hinweis: Sobald der Kredit in ein Deckungsregister im Sinne des Pfandbriefgesetzes eingetragen wird, können die Kreditverbindlichkeiten im Falle einer Insolvenz des Kreditgebers nicht im Wege der Aufrechnung mit Forde­rungen gegen den Kreditgeber getilgt, sondern müssen bezahlt werden. Auf die Forde­rungen gegen den Kreditgeber, die nicht durch die Einlagensicherung gedeckt werden, wird nur die Konkursquote bezahlt.

Die Erklärung des Verbrauchers bedarf grundsätzlich der Schriftform im Sinne des § 886 ABGB. Wird mit dem Kreditnehmer aber die Verwendung von Fernkommuni­kations­mitteln  § 3 Z 1 Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz  vereinbart oder ist dies mit ihm bereits vereinbart, so kann die Schriftformerfordernis auch durch eine starke Kunden­authentifizierung gemäß § 4 Z 28 Zahlungsdiensterichtlinie 2018 erfüllt werden.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten für Verträge mit Verbrauchern, die österreichi­schem Recht unterliegen. Erklärungen von Verbrauchern, die gemäß Artikel 6 der Ver­ordnung über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht, Amtliches Gesetzblatt L 177 vom 4.7.2008, dem Recht eines anderen Staates als Österreich unterliegen, sind in Inhalt und Form so zu gestalten, dass die Zustimmung zur Indeckung­nahme gemäß dem jeweils anwendbaren Recht wirksam ist. – Zitatende.

Ich bitte um Zustimmung zum Gesetz und zum Abänderungsantrag. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Jakob Schwarz.)

9.25

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, Mag. Nina Tomaselli,

Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1029 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Pfandbriefe (Pfandbrief­gesetz – PfandBG) erlassen wird und das Bankwesengesetz, das Bausparkassen­ge­setz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Hypo­thekar- und Immobilienkreditgesetz, die Insolvenzordnung, das Insolvenzrechtsein­füh­rungsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Sanierungs- und Abwicklungs­gesetz geändert werden (1145 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der dem Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1029 der Beila­gen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Pfandbriefe (Pfand­briefgesetz – PfandBG) erlassen wird und das Bankwesengesetz, das Bausparkassen­gesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Einlagen­sicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehörden­gesetz, das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz, die Insolvenzordnung, das Insol­venzrechtseinführungsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz geändert werden (1145 der Beilagen), angeschlossene Geset­zesentwurf wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Pfandbriefgesetz) wird wie folgt geändert:


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1. Dem § 39 wird folgender Abs. 11 angefügt:

„(11) Kreditforderungen, die vor dem 8. Juli 2022 vertraglich begründet wurden, unter­liegen nicht der Anforderung der Bestimmung gemäß § 10 Abs. 2.“

Begründung

Zu Art 1 (Pfandbriefgesetz):

Durch die Z 1 wird sichergestellt, dass zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bestehende deckungs­wertfähige Kreditforderungen, die auch den neuen Anforderungen ent­sprechen, weiterhin wirtschaftlich nutzbar sind, da es nicht realistisch ist, dass bei abgeschlos­senen Kreditverträgen nachträglich eine Zustimmung der Kreditnehmer in großer Anzahl erreicht werden kann und es soll auch der hierfür notwendige Änderungsaufwand ver­mieden werden. Da es unwirtschaftlich wäre, große Teile des bestehenden Kredit­volu­mens, einschließlich bestehender Deckungsstöcke, nicht über die restliche Laufzeit nutzen zu können, soll für den historischen Bestand das neue Zustimmungserfordernis nicht gelten. Dadurch soll jedoch kein Präjudiz für die Frage geschaffen werden, ob bei be­stehenden Verträgen nach bisher geltendem Recht von einem Zustimmungserfordernis auszugehen wäre oder ob die Verständigung des Schuldners ausreicht, um das Aufrech­nungsverbot auszulösen.

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Fuchs. – Bitte.


09.25.12

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Hohes Haus! Ich spreche zu Tagesordnungspunkt 2, mit dem unter anderem das Immobilien-Investmentfondsgesetz geändert wird.

Bei der Novellierung des Immobilien-Investmentfondsgesetzes haben die Regierungs­parteien plötzlich den Konsumentenschutz entdeckt, allerdings im negativen Sinn. Wenn jemand Aktien besitzt, dann kann er diese Aktien jeden Tag an der Börse wieder verkaufen, und zwar unabhängig davon, ob er diese Aktien einen Tag, ein Jahr oder zehn Jahre besessen hat. Diese Regelung galt bis dato auch für Anteile an einem Im­mobilienfonds. Dies wird sich aber ab dem 1.1.2022 zulasten der Kleininvestoren ändern, und zwar mit der fadenscheinigen Begründung, dass man die Konsumenten vor kurz­fristigen spekulativen Veranlagungen schützen möchte.

Ich darf diesbezüglich auszugsweise den § 11 Abs. 1 Immobilien-Investmentfonds­ge­setz in der Fassung der geplanten Novelle zitieren: „Für die Auszahlung von Anteilen an einem Immobilienfonds hat der Anteilinhaber [...] eine unwiderrufliche schriftliche Rück­gabeerklärung abzugeben. Der Anteilinhaber hat dabei nachzuweisen, dass er zum Zeitpunkt der Abgabe der Rückgabeerklärung den von der Auszahlung betroffenen Be­stand an Anteilen mindestens zwölf Monate durchgehend gehalten hat. Dem Anteil­inhaber ist [...] unter Einhaltung einer Rückgabefrist von zwölf Monaten zu bestimmten Rückgabeterminen der Anteil [...] auszuzahlen.“

Was heißt das? – Wenn ein Kleinanleger um 10 000 Euro Anteile an einem Immo­bi­lienfonds erwirbt und nach einem halben Jahr draufkommt, dass er zum Beispiel eine neue Waschmaschine oder was auch immer benötigt, und diese Anteile dann am


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Immobilienfonds verkaufen möchte, muss er einmal das volle Jahr abwarten. Erst wenn das Jahr vorbei ist, kann er eine unwiderrufbare Rückgabeerklärung abgeben, dass er die Anteile veräußern will. Dann hat die Kapitalanlagegesellschaft wieder ein Jahr Zeit, und dann gibt es quartalsweise Termine, zu denen das Geld letzten Endes ausbezahlt wird.

Im Extremfall wartet der Kleinanleger also über zwei Jahre ab dem Zeitpunkt der An­schaffung, bis er das Geld für seine Anteile wieder zurückbekommt. Das wäre so, wie wenn Sie an der Börse Aktien verkaufen wollen, und Sie müssen über zwei Jahre warten, bis Sie dann letzten Endes das Geld bekommen, und zwar zu dem Kurs, der dann an der Börse notiert. – Das ist die Belebung des Kapitalmarktes aus Sicht der ÖVP. Schämen Sie sich! (Beifall bei der FPÖ.)

Bis dato waren derartige Einschränkungen nur für Großinvestoren, bei denen es auch Sinn macht, mit einer Mindestanlagesumme von 750 000 Euro vorgesehen. Derartige konsumentenfeindliche Restriktionen sind eine Bevormundung des Konsumenten und schützen nicht die Kleininvestoren, sondern die Immobilienkapitalanlagegesellschaften und die Großinvestoren.

Eine einjährige Mindestbehaltedauer bei gleichzeitiger einjähriger Kündigungsfrist ist eine Zumutung für die Kleininvestoren, welche dadurch zugunsten der Immobilien­kapitalanlagegesellschaft und der Großinvestoren im Fonds geknebelt sind und ihre Anteile nicht mehr täglich verkaufen können. Ein Kleininvestor muss aber weiterhin die Möglichkeit haben, seine Anteile jederzeit zu verkaufen, und zwar dann, wenn er das Geld benötigt, und nicht erst dann, wenn es der Immobilienkapitalanlagegesellschaft oder den Großinvestoren genehm ist. Eine derartige Bevormundung des Konsumenten, des Kleininvestors ist abzulehnen.

Daher stelle ich folgenden Abänderungsantrag:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Im Artikel 2 (Änderungen des Immobilieninvestmentfondsgesetzes) wird die Ziffer 3 wie folgt geändert:

In § 11 Abs. 1 wird nach dem fünften Satz folgender Satz eingefügt:

„Für Anteilinhaber mit einer Anlagesumme von maximal 25.000 Euro gibt es weder eine Behaltefrist noch eine Rückgabefrist; diesem Anteilinhaber ist der Anteil aus dem Im­mo­bilienfonds binnen Wochenfrist auszuzahlen.“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

9.30

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

des Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs

und weiterer Abgeordneter


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zum TOP 2, Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1100 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Referenzwerte-Voll­zugsgesetz geändert werden (1146 d.B.)

eingebracht in der 131. Sitzung des Nationalrates am 19.11.2021

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Die eingangs bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

Im Artikel 2 (Änderungen des Immobilieninvestmentfondsgesetzes) wird die Ziffer 3 wie folgt geändert:

In § 11 Abs. 1 wird nach dem fünften Satz folgender Satz eingefügt:

„Für Anteilinhaber mit einer Anlagesumme von maximal 25.000 Euro gibt es weder eine Behaltefrist noch eine Rückgabefrist; diesem Anteilinhaber ist der Anteil aus dem Immobilienfonds binnen Wochenfrist auszuzahlen.“

Begründung

Die derzeitigen Änderungen des Immobilien-Investmentfondsgesetzes gehen zulasten von Kleininvestoren.

Ein Aktienbesitzer kann seine Aktien jeden Tag an der Börse wieder verkaufen – und zwar unabhängig davon – wie lange er die Aktien besessen hat. Diese Regelung galt bis dato auch für Anteile an einem Immobilienfonds.

Künftig ist eine einjährige Mindestbehaltedauer bei gleichzeitiger einjähriger Kündi­gungs­­frist für Anteile an einem Immobilienfonds vorgesehen, mit der angeblich kurz­fristige spekula­tive Veranlagungen vermieden werden sollen. Bis dato waren derartige Einschränkun­gen nur für Großinvestoren mit einer Mindestanlagesumme von 750.000 Euro vorgesehen.

Ein Kleininvestor muss aber weiterhin die Möglichkeit haben, seine Anteile dann zu veräußern, wenn er das Geld benötigt und nicht erst dann, wenn es der Immobilien-Kapitalanlagegesellschaft oder den Großinvestoren genehm ist.

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unter­stützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht damit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Tomaselli. Bei ihr steht das Wort. – Bitte.


9.30.42

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Fuchs, wir haben im Finanzausschuss das Thema schon aus­führlich diskutiert und es ist auch seitens des Finanzministeriums eine ausführliche Stel­lungnahme dazu vorgelegt worden.

Im Grunde genommen ist das, was Sie sagen, im Kern einfach falsch. Wieso? (Zwi­schenruf des Abg. Deimek.) – Immobilieninvestments sind nicht für kurzfristige Inves­titionen brauchbar. Das hat mehrere Gründe, einer davon ist einfach, dass Sie schlicht­weg ignorieren, was uns die Finanzaufsicht sagt (Abg. Fuchs: Das stimmt ja nicht!), nämlich dass es nach ihrer Erfahrung der letzten Jahre zunehmend zu Liquiditätsinkon­gruenzen (Abg. Fuchs: Das ist ein Modell aus Deutschland und nicht von der Finanz­aufsicht! ...!) innerhalb von Immobilieninvestmentfonds kommt. (Abg. Fuchs: ... hat es


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ja gut erklärt, aber Sie haben es nicht verstanden, Frau Kollegin!) Das vorliegende Gesetz ist ein Beitrag zur Sicherung der Finanzmarktstabilität. Damit fängt es an.

Das Zweite ist (Zwischenruf des Abg. Fuchs) – es würde Ihnen gut anstehen, auch zuzu­hören, vielleicht haben Sie das auch im Finanzausschuss nicht getan! –: Immobilien­investmentfonds sind auch nicht als kurzfristige Anlage geeignet, weil es da tatsächlich um Spekulationsgewinne geht (Abg. Fuchs: Das soll der Konsument entscheiden und nicht Sie! Warum ist es dann bei den Aktien anders? Aktien sind nicht spekulativ?), die andere Menschen treffen, weil es, wie Sie wissen, bei Immobilien und Wohnen um ein Grundrecht geht. (Zwischenruf des Abg. Deimek.) Was Spekulation am Immobilienmarkt anrichtet, sehen Sie an den völlig überteuerten Wohnungspreisen, unter denen wahn­sinnig viele Menschen in Österreich leiden. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Baumgartner.)

Die Mindesthaltefrist ist im Übrigen keine Besonderheit von Österreich, die gibt es nämlich schon in Deutschland, wo man sehr gute Erfahrungen damit gemacht hat, nämlich dass man kurzfristige Preisschwankungen sehr, sehr gut in den Griff kriegt. Es kann nicht sein, dass man am Immobilieninvestmentmarkt auch von kurzfristigen Preis­schwankungen profitiert. Wenn Ihnen der Konsument, die Konsumentin so am Herzen liegt, kann ich Ihnen auch sagen: Auch der Konsument und die Konsumentin profitieren von einer Mindesthaltefrist und einem bestimmten Rückgabezeitpunkt, weil die Liquidität auch innerhalb des Immobilieninvestmentfonds vorhanden sein muss, wenn der Konsu­ment, die Konsumentin die eigenen Erträge anfragt.

Ganz kurz noch zum zweiten wichtigen Gesetz, das wir heute beschließen: Ich meine – ich glaube, darin sind wir uns alle ziemlich einig –, dass es ein großer Vorteil ist, dass unterschiedliche Materiengesetze nun zusammengeführt werden und dass auch die Risikomanagementabteilung im Pfandbriefgesetz verankert wird. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Lindinger.)

9.34


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Loacker. – Bitte.


09.34.24

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer! Sie haben vorhin von den Grünen gehört, was ihre Herzenseinstellung ist: Die Grünen wissen, was gut für Sie ist. Sie schauen darauf, dass Sie nur das tun können, was die Grünen für gut für Sie halten. – Dass der Bürger, die Bürgerin vielleicht selbst wissen, was gut für sie ist, kommt in der grünen Gedankenwelt nicht vor. Wenn Sie solch ein Immobilieninvestment viel­leicht gern zehn Monate halten würden und nicht zwölf, dann sagen die Grünen: Brav sein, gut für dich sind zwölf Monate! – So funktioniert das.

Einen ähnlichen Murks haben die Grünen ins Pfandbriefgesetz hineintheatert. Die meis­ten Bürgerinnen und Bürger werden nicht wissen, was Pfandbriefgesetz und Pfandbriefe sind – das müssen sie auch nicht wissen. Ich versuche es kurz zu erklären.

Mit Pfandbriefen refinanzieren Banken Kredite, die sie beispielsweise für Immobilien ausgeben. Dieser Pfandbrief braucht einen Deckungsstock. Wenn Sie wieder einen Kredit haben und die Bank eine Forderung gegen Sie, dann kann dieser Kredit in den Deckungsstock kommen. Es kommt jetzt ein Zustimmungserfordernis hinein, das heißt, Sie müssen zustimmen, dass Ihr Kredit für diesen Deckungsstock verwendet wird – so weit, so gut.

Man hätte das aber standardisieren müssen, damit klar ist, wie diese Zustimmung genau aussehen soll. Das ist nun nicht standardisiert, weil die Grünen das nicht wollten, und


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das wird zur Folge haben, dass Rechtsunsicherheiten entstehen. Jede Bank wird diese Zustimmungserklärungen nach bestem Wissen und Gewissen vorbereiten, aber irgend­wann wird einer kommen und sagen: Oje, das war bei mir aber nicht korrekt!, und dann beginnen die Rechtsstreitigkeiten.

Es wird, weil es nicht standardisiert ist und es jeder anders macht, kompliziert. Die Administration wird mühsam und das hat Kosten zur Folge. Jeder, der ein bisschen nachdenkt, weiß, wer die Kosten trägt: Die Kosten trägt am Ende immer der Kunde. Das, was die Grünen da hineintheatert haben, bedeutet im Endeffekt, dass Immobilien­finan­zierungen teurer werden. Na das haben wir gerade noch gebraucht – und die Grünen haben es geschafft! (Beifall bei den NEOS.)

9.36


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist der Herr Bundesfinanz­minis­ter. – Bitte sehr.


09.36.54

Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA: Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Werte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Fernsehschirmen! Zu Beginn dieser Plenardebatte werden zwei Regierungsvorlagen diskutiert, deren Basis die Umsetzung zweier EU-Richtlinien darstellt. Zum einen ist das das neue Pfandbrief­gesetz, bei dem es darum geht, eine moderne und einheitliche Rechtsgrundlage für die Emission gedeckter Schuldverschreibungen zu schaffen. Mit der Einbettung der öster­reichischen Rechtsgrundlage in den europäischen Rechtsrahmen erhöhen wir die Attraktivität des österreichischen Markts für solche gedeckten Schuldverschreibungen und beseitigen mögliche Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Europäischen Union. Gleichzeitig wird mit dem neuen Pfandbriefgesetz auch eine effizientere Finanzierungs­quelle geschaffen, die indirekt natürlich auch der Realwirtschaft zugutekommt.

Die zweite Regierungsvorlage regelt den grenzüberschreitenden Vertrieb von Invest­mentfonds. Das Ziel ist einerseits, die bestehenden überschießenden Anforderungen beim grenzüberschreitenden Vertrieb zu verringern, andererseits erhöhen wir die Trans­parenz und gewährleisten einen besseren Schutz für die Anlegerinnen und Anleger.

Weiters verlängern wir vor diesem Hintergrund und auch vor der Situation, dass es auf­grund der großen Nachfrage immer schwieriger wird, dass die Lieferketten so funktio­nieren, wie wir das normalerweise gewohnt sind, Übergangsbestimmungen für die neu­gestaltete Normverbrauchsabgabe, denn wir wissen, dass aufgrund der Lieferketten­ver­zögerungen die Zeiträume andere sind als zum Zeitpunkt der Beschlussfassung von diesem Gesetz.

In zwei weiteren Vorlagen der Bundesregierung geht es um die Vermeidung von Dop­pelbesteuerungen, zum einen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten und zum ande­ren mit Südkorea. Beide Abkommen verfolgen das Ziel, Steuervermeidung zu bekämp­fen, und dafür ist es auch notwendig, den steuerlichen Informationsaustausch zu ver­bessern und Amtshilfe entsprechend zu ermöglichen. – Vielen Dank für die konstruktive Debatte. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

9.39


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Lindinger. – Bitte sehr.


9.39.05

Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger, BSc (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher!


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 38

Ich darf bei diesen fünf Tagesordnungspunkten etwas näher auf die Änderung des Normverbrauchsabgabengesetzes eingehen und diese auch näher erläutern.

Wir haben ja mit 1. Juli dieses Jahres die NoVA entsprechend erhöht, da hat es eine Übergangsfrist bis 1. Juli gegeben. Da viele Fahrzeuge bestellt wurden und es – wie der Bundesminister schon gesagt hat – große Verzögerungen in den Lieferketten der Auto­mobilindustrie gibt, möchten wir und werden wir diese Frist auch entsprechend verlän­gern, nämlich von 1. November des heurigen Jahres bis 1. Mai 2022.

Was schaffen wir damit? – Damit schaffen wir Rechtssicherheit für die Konsumenten, aber auch für unsere Betriebe. Es ist eine faire Regelung, denn: Warum sollen wir all jene bestrafen, die zu einem angegebenen Zeitpunkt bereits Fahrzeuge bestellt haben, die einfach nicht geliefert werden können? Eines möchte ich dabei festhalten: Der Kauf­vertrag muss vor dem 1. Juni 2021 geschlossen worden sein, somit bleibt die Anzahl der Fahrzeuge gleich und es kommen keine neuen dazu. Dank des großartigen Einsatzes meiner Kollegen Ottenschläger, Pöttinger, aber auch anderer Kollegen der anderen Parteien ist das möglich. Ich sage Danke, dass dieser Antrag im Ausschuss eine große Mehrheit gefunden hat, auch bei einigen Oppositionsparteien. Es ist ein gutes Gesetz, daher bitte ich alle um Zustimmung.

Ich darf aber noch kurz auf eine wirklich beachtliche Leistung im Zusammenhang mit diesem Budget eingehen, und das ist die ökosoziale Steuerreform, die gestern mit dem Budget 2022 beschlossen wurde. Ein mir ganz wichtiger Punkt ist die Entlastung der Familien. Es wurde nicht nur der Familienbonus von 1 500 Euro auf 2 000 Euro erhöht, nein, es wird auch ein Mehrkindzuschlag mit 450 Euro eingeführt, der auch Negativ­steuer-wirksam ist. Das betrifft vor allem jene, die weniger oder keine Steuern zahlen. Und man hat es auch geschafft, für alle zwischen 18 und 24 Jahren, die nicht selbst verdienen, den Zuschuss auf 650 Euro zu erhöhen. Das ist eine große Leistung in der Familienpolitik in Österreich und das ist keine Selbstverständlichkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist gestern mehrmals erwähnt worden: Die Lohnsteuerstufen zwei und drei wurden von 35 Prozent auf 30 Prozent beziehungsweise von 42 Prozent auf 40 Prozent gesenkt. Das entlastet vor allem Gering- und Mittel­verdiener, was wirklich ein Auftrag dieser Bundesregierung, dieser türkis-grünen Koali­tion ist. Damit wollen wir auch ein entsprechendes Zeichen setzen. Für Verdiener bis 2 500 Euro brutto gibt es auch noch zusätzlich eine Senkung der Krankenver­siche­rungsbeiträge. Wie das im Detail aussieht, werden wir in den nächsten Wochen erfahren. Es ist wichtig, hier ein Zeichen zu setzen und den Konsum anzuregen, damit wirklich mehr in der Geldtasche, im Börserl bleibt.

Summa summarum ist das mit dem Regionalbonus, mit dem Raus-aus-dem-Öl-Bonus eine wirklich erfolgreiche Steuerreform – die größte in der Zweiten Republik. Ich kann nur sagen, so können wir weiterarbeiten, mit diesem Zeichen können wir nach außen gehen. Uns für die Menschen in Österreich einzusetzen, die Menschen entsprechend zu entlasten, das ist unser Auftrag und das ist unser Ziel. (Beifall bei der ÖVP.)

9.42


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Yildirim. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.


9.42.55

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Guten Morgen, Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschir­men! Meine Rede ist zum Tagesordnungspunkt Pfandbriefgesetz. Umgesetzt wird mit dem Pfandbriefgesetz eine EU-Richtlinie. Sie soll eine Mindestharmonisierung von


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gedeckten Schuldverschreibungen sicherstellen; das haben wir bereits gehört. Das bedeutet übereinstimmende strukturelle Merkmale, aber auch, dass einschlägige Auf­sichts­anforderungen erfüllt werden; das zum Schutz von Anlegerinnen und Anlegern, was wir grundsätzlich begrüßen. Auch macht es Sinn, eine einheitliche Materie in einem Gesetz zusammenzufassen.

Warum die SPÖ dem Pfandbriefgesetz in dieser Form dennoch nicht zustimmen wird, hat den Grund, dass wieder einmal insbesondere die Klein- und Kleinstanleger nicht so geschützt werden, wie es möglich wäre. So kritisieren Arbeiterkammer und Gewerk­schaft beispielsweise zu Recht, dass die Mindestübersicherungsquote nur 2 Prozent beträgt. Ihrer Ansicht nach sollte sie zumindest 5 Prozent ausmachen, um einen höheren Schutz für Anlegerinnen und Anleger zu gewährleisten – dies vor dem Hintergrund, dass in Österreich die Inflation Höchstwerte erreicht, wie wir gehört haben.

Was bedeutet das? – Das bedeutet, dass das Leben für die Menschen im Land viel teurer wird, teurer, weil die Kosten für den notwendigen täglichen Bedarf schwindel­erregende Höhen erreichen. Die Preise für Strom, Heizöl, Treibstoff und insbesondere der tägliche Einkauf werden immer mehr zu einer Belastung. Sie selbst, Herr Finanz­minister, haben die Inflation als Vermögensteuer für den unteren Mittelstand bezeichnet. Aber, Herr Finanzminister, beim unteren Mittelstand von Vermögen zu sprechen, allein das ist ja schon fast eine Verhöhnung, mit Verlaub. 40 Prozent des privaten Geldes in Österreich liegen auf Sparbüchern, und dieses Geld verliert mangels Verzinsung täglich an Wert. Pfandbriefe sind aufgrund ihrer vergleichsweise hohen Sicherheit beliebt und werden vielfach auch intensiv beworben. Es wäre ein Gebot der Stunde, alles zu tun, um da höchstmögliche Sicherheit zu gewährleisten.

Sie schaffen es leider nicht, eine Teuerungsbremse einzuführen. Der noch vorhandene Notgroschen wird leider immer weniger. Herr Finanzminister, überlegen Sie bitte, wie es zu schaffen ist, eine Teuerungsbremse für die vielen Menschen im Land einzuführen, die von den explodierenden Kosten enorm getroffen werden. Vorschläge dazu haben wir bereits einige gemacht, Sie können gerne davon Anleihe nehmen. – Ich danke. (Beifall und Bravoruf bei der SPÖ.)

9.45


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Eßl. – Sie haben das Wort, Herr Abgeordneter, bitte sehr.


9.46.00

Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! In der Wirtschaft gibt es internationale Verflechtungen über den ganzen Erdball, wodurch die Steuerrechte natürlich nicht überall einheitlich sind. Daher gibt es mit vielen der Handelspartner, mit vielen Ländern auf dieser Welt auch entsprechende Steuerabkommen, die ab und zu wieder modifiziert werden müs­sen. Genau aus diesem Grund modifizieren wir heute wieder zwei dieser Steuer­abkom­men, nämlich das Steuerabkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten und zum Zweiten das Steuerabkommen mit der Republik Korea.

Es geht dabei nicht darum, dass man Steuerverkürzungen oder Steuerflucht erleichtern möchte, sondern ganz im Gegenteil: Man will diese Steuerflucht vermeiden, man will Gewinnverkürzung vermeiden, Gewinnverlegung vermeiden. Es geht darum, dass der Informationsfluss verbessert wird, dass eine Angleichung und dass Amtshilfe stattfindet.

Mit dieser Änderung, die wir heute hier beschließen werden, werden wir auch den OECD-Standards gerecht, die von den derzeit gültigen Abkommen nicht ganz erfüllt werden. Überdies gibt es auch eine Empfehlung des Rechnungshofes betreffend das


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Quellenbesteuerungsrecht für Dividenden, die besagt, da gehört eine Änderung vorge­nommen, und wir werden diesen Satz jetzt mit 10 Prozent festlegen.

Ich glaube, es ist wichtig, dass wir im internationalen Wirtschaftsleben vernünftige Rege­lungen schaffen. Ich darf zu diesen zwei Ländern noch zwei, drei Daten sagen, die die Wichtigkeit unterstreichen. Mit den Vereinigten Arabischen Emiraten hatten wir im ersten Halbjahr 2021 ein Exportvolumen von 238 Millionen Euro und ein Importvolumen von 42 Millionen Euro. Was Korea betrifft, hatten wir in der Zeit ein Exportvolumen von 682 Millionen Euro und ein Importvolumen von 437 Millionen Euro. Was bei Korea noch dazukommt: Es gibt Direktinvestitionen von österreichischen Staatsbürgern in Korea in der Höhe von über 1 Milliarde Euro im Jahr 2020. Das zeigt, dass es wichtig ist, in die­sem Bereich praktikable Regelungen zu schaffen, und diese schaffen wir jetzt mit der Modifizierung dieser beiden Abkommen. Ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

9.49


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lercher. – Bitte.


9.49.11

Abgeordneter Maximilian Lercher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Finanz­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich am Beginn meiner Rede auf die Steuerabkommen beschränken. Ich finde, auch das gehört dazu: Wenn etwas gelingt, sollte man loben. In diesem Fall werden wir auch zustimmen und muss man zugestehen, dass hier etwas gelungen ist. Warum? – Weil der OECD-Grundsatz für Informationsaustausch und Steuerangelegenheiten damit realisiert ist, weil die Amts­hilfe in Steuerangelegenheiten auch enthalten ist und weil ganz grundsätzlich das OECD-Musterabkommen für die Doppelbesteuerung diesen Abkommen zugrunde liegt. Das ist deswegen gut, weil damit die Verschiebung von Gewinnen und die Steuervermeidung wirksam bekämpft werden. Das ist etwas, was wir goutieren, und deswegen werden wir auch zustimmen, Herr Finanzminister. Das 15-Prozent-Ziel der OECD bei der Körper­schaftssteuer – und da werden sich unsere Fraktionen wahrscheinlich unterscheiden – ist für uns eher der Anfang und nicht das Ende, und so hätten wir das gerne auch inter­pretiert.

Ich darf mich auch dafür bedanken, dass die Liste bezüglich Richtlinienumsetzung, die Kollege Krainer gefordert hat, jetzt schon gekommen ist, möchte aber nach erster Durchsicht auch sehr, sehr kritisch anmerken, dass wir in vier Paketen schon sehr säumig sind und damit verbunden auch hohe Strafen auf Österreich zukommen können.

Ganz ehrlich, Herr Minister: Bei diesen vier Paketen geht es um Geldwäsche, es geht um Crowdfunding, es geht um Green Invest. Wir verstehen nicht, warum da Säumigkeit gegeben ist. Wir würden eher finden, dass es doch gerade in diesen Bereichen im Inter­esse Österreichs ist, schneller vorzugehen und etwaige Strafzahlungen zu vermeiden. Daher fordern wir Sie auf, Ihre Arbeit zu tun und auch im Ministerium darauf hinzuwirken, dass da schnell vorangegangen und nicht zum Schaden Österreichs gearbeitet wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Zum Schluss möchte ich wie Kollege Krainer auch festhalten: Es ist schade, dass gute, konstruktive Anträge seitens der Sozialdemokratie und anderer Fraktionen im Finanz­ausschuss vertagt werden. Das Gemeindepaket wäre jetzt – da wir schon von Lock­downs sprechen und wahrscheinlich auch in einen gehen – ein Gebot der Stunde. Es geht darum, dass die Gemeinden das Gemeindepaket, das hier beschlossen wurde, nicht selbst zurückzahlen müssen, sondern wir ermöglichen, dass ihnen diese Kredite erlassen werden und die Liquidität auf der wichtigsten Ebene, nämlich den Städten und


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Kommunen, gestärkt wird, weil das für Österreich gut wäre. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

9.52


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Baumgartner. Bei ihr steht das Wort. – Bitte sehr.


9.52.20

Abgeordnete Angela Baumgartner (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minis­ter! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ehemalige Bankangestellte habe ich mich zum Pfandbriefgesetz zu Wort gemeldet. Mit dieser Ge­setzesnovelle werden drei bestehende nationale Rechtsgrundlagen inhaltlich harmoni­siert und durch ein einheitliches Bundesgesetz für sämtliche Arten von gedeckten Schuld­verschreibungen ersetzt. Durch dieses Gesetz werden EU-weit identische strukturelle Merkmale geschaffen.

Schuldverschreibungen von Banken gelten nicht nur als besonders sicher, sie gelten auch als mündelsicher, weil ein Deckungsstock dahintersteht. Sollte ein Emittent einer Anleihe in Zahlungsschwierigkeiten kommen, dann ist das Geld für den Anleger nicht verloren, weil eben ein Deckungsstock dahintersteht. Für diesen Deckungsstock dienen vor allem Hypotheken.

Die Zustimmung des Kreditnehmers zur Eintragung in das Deckungsregister war immer schon erforderlich, das ist nichts Neues. Bei mir in der Bank haben wir das mit dem sogenannten Kautionsband gemacht, die Kunden haben das mit dem Kreditvertrag be­ziehungsweise mit der Pfandurkunde unterschrieben. Das ist also eigentlich nichts Neues. Was aber neu ist, ist die standardisierte Zustimmungserklärung für jede Bank. Die diesbezügliche Ausschussfeststellung wurde von Kollegen Haubner in seiner Rede begründet und verlesen.

Dieser Gesetzentwurf wurde auch von den Stakeholdern – den Banken, der FMA und der Nationalbank – sehr begrüßt, insbesondere weil dadurch der österreichische Markt für alle Kreditinstitute einheitliche Rechtsgrundlagen erhält.

Mit diesem neuen Pfandbriefgesetz wird eine effiziente und kostengünstige Finanzie­rungsmöglichkeit für die Banken geschaffen. Davon profitieren auch die Konsumenten, weil diese Gelder als kostengünstige Kredite für die Finanzierung von gemeinnützigem und vor allem für den privaten Wohnbau verwendet werden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

9.54


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist als Letzte in der Reihe Frau Abgeordnete Doppelbauer. – Bitte sehr. Grand finale, bitte.


09.54.53

Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Bundesminister! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil von Kollegen Lindinger vorhin schon wieder diese Lobhudelei auf die angeblich größte Steuerreform aller Zeiten gekommen ist. Lassen Sie mich noch einmal erklären, warum das einfach nicht richtig ist!

Diese Steuerreform ist weder ökologisch, noch entlastet sie die Menschen ausreichend. Warum sage ich das? – Weil sie nämlich eine Subventionsreform ist. In diesem Paket sind 8 Milliarden Euro an Entlastungen und 10 Milliarden Euro an Subventionen, inklu­sive Klimabonus und Co, drinnen. Das heißt, eine Steuerreform ist es nicht, diesen Namen verdient es einfach nicht.


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Ich möchte auch noch einmal kurz sagen, warum es auch keine ökologische Steuer­reform ist. Eine ökologische Steuerreform würde die CO2-Bepreisung wirklich ernst nehmen. Wir haben bei diesen 30 Euro – von dem die Grünen immer vorgeben, es sei der erste Schritt des Weges – gesehen, dass dieser Schritt nirgendwohin führt. Beim Expertenhearing letzte Woche haben das auch alle Expertinnen und Experten bestätigt und gesagt: Damit ist keine Lenkung möglich!

Die zweite Geschichte - - (Abg. Lukas Hammer: Schau dir bitte mal euer Steuer­reform­modell an – das geht genau nach hinten los!) Herzlichen Dank für diesen Zwischenruf. Ich möchte es noch einmal sagen: Unseres geht nicht nach hinten los. Unser eigenes Steuerkonzept, das wir auf den Tisch gelegt haben, enthält eine ambitionierte Bepreisung von 350 Euro mit einer Abschaffung der Energiesteuern. Warum? – Weil uns wichtig ist, dass das besteuert wird, was wirklich CO2 verursacht, nämlich das Fahren eines Wagens. (Abg. Lukas Hammer: Ihr schafft damit zusätzliche, kontraproduktive ...!) Mir ist völlig wurscht, ob irgendjemand einen SUV oder einen VW oder sonst irgendetwas in der Garage stehen hat – die Menschen sollen sich bitte kaufen, was sie wollen, ich will hier diese Neiddebatte nicht anfangen –, sondern mir ist es wichtig, dass, sobald das Auto bewegt wird, Steuern anfallen.

Dann möchte ich auch noch kurz auf den steuerlichen Teil zu sprechen kommen: Da ist von der ÖVP immer wieder gekommen, wie toll das alles ist. Ich möchte auch dazusagen, dass wir es natürlich gut finden, dass die zweite und die dritte Tarifstufe gesenkt werden. Wir finden es auch gut, dass die KöSt gesenkt wird, und natürlich sind auch die Inves­titionsfreibeträge für die Unternehmerinnen und Unternehmer sehr wichtig.

Was aber einfach fehlt, weswegen auch weder Sie noch die Grünen Ihre Wahlver­sprechen einhalten, ist die Abschaffung der kalten Progression. Ich möchte es noch einmal erklären, weil viele Menschen mit diesem sperrigen Begriff nach wie vor nichts anfangen können: Wenn Sie, meine Damen und Herren, sich das Medianeinkommen eines österreichischen Verdieners anschauen – bei einer vollen Anstellung sind das 45 000 Euro im Jahr –, sehen Sie, dass der auf circa 3 200 Euro im Monat kommt. Bei diesem Gehalt ist es so, dass er seit 2016 wegen der kalten Progression circa 1 600 Euro verloren hat. In den nächsten vier Jahren, bis 2025, gibt ihm der Herr Finanzminister netterweise 1 100 Euro zurück. Solange die kalte Progression nicht – wie von der ÖVP genauso wie von Vizekanzler Kogler im Wahlkampf versprochen – abgeschafft wird, zahlen Sie sich diese Steuerreform selber. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

9.58

09.58.22


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Ebenfalls nicht.

Können wir in den Abstimmungsvorgang eingehen? SPÖ? Grüne? NEOS? – Kein Widerspruch. Dann gehen wir in die Abstimmung ein.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Pfandbriefe erlassen wird und das Bank­wesengesetz, das Bausparkassengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbstän­digenvorsorgegesetz sowie weitere Gesetze geändert werden, in 1145 der Beilagen.

Dazu gibt es einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Haubner und Tomaselli. Ich werde zuerst über den Zusatzantrag und schließlich über den Gesetzentwurf im Ge­samten abstimmen lassen.


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Die Abgeordneten Haubner, Tomaselli, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz­antrag betreffend Einfügung eines neuen Absatzes in Artikel 1 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, daher angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich auch um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und daher ange­nommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung diesem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit, und damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ange­nommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Immobilien-Investment­fonds­gesetz, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Referenzwerte-Vollzugsgesetz geän­dert werden, in 1100 der Beilagen.

Dazu gibt es einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Fuchs, Kolleginnen und Kollegen.

Ich lasse zuerst über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend Art. 2 Z 3 abstimmen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist daher abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Wer dafür ist, den bitte ich wiederum um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit.

Dritte Lesung:

Wer dem in dritter Lesung zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Normverbrauchsabgabegesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1147 der Beilagen.

Wer dafür ist, den bitte ich um eine dementsprechende Zustimmung. – Das ist mit Mehr­heit angenommen.

Dritte Lesung:

Wer stimmt in dritter Lesung zu? – Das ist das gleiche Stimmverhalten. Damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Antrag des Finanzausschusses, den Ab­schluss des Staatsvertrages: Protokoll zwischen der Republik Österreich und den Ver­einigten Arabischen Emiraten zur Abänderung des am 22. September 2003 in Abu Dhabi unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten


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Arabischen Emiraten auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen, in 1030 der Beila­gen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes zu genehmigen.

Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig ange­nommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Finanzausschusses, den Ab­schluss des Staatsvertrages: Zweites Protokoll zur Abänderung des am 8. Oktober 1985 in Seoul unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Re­pu­blik Korea zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuer­umgehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des am 28. Mai 2001 in Seoul unterzeichneten Protokolls, in 960 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes zu genehmigen.

Das ist einstimmig angenommen.

Ich danke.

10.02.416. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 1512/A(E) der Abge­ordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Akut-Maßnahmen für Gewaltschutz (1106 d.B.)

7. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 1562/A(E) der Abge­ordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schluss mit den Morden an Frauen durch Männergewalt (1107 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 6 und 7, über die die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Holzleitner. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.


10.03.08

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Herr Präsident! Werte Frau Minis­terin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Da ein Lockdown aktuell wieder Thema ist, möchte ich mit einem kurzen Appell an alle Personen, insbesondere an alle Frauen da draußen beginnen: Es gibt die Frauenhelpline. Wenn ihr von Gewalt betroffen seid, wenn ihr Gewalt in eurem Umfeld mitbekommt: Die Frauenhelpline gegen Gewalt ist anonym, kostenlos und rund um die Uhr erreichbar. 0800 222 555 ist die Nummer. Die Frauenhelpline ist auch während des Lockdowns immer erreichbar. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, Grünen und NEOS.)

Gewaltschutz geht uns alle an. Ich glaube, darin sind wir uns überfraktionell einig. Das zeigt auch die Orange-the-World-Aktion. Bei den Forderungen aber sind wir uns ein bisschen uneinig. Wir haben gerade in den letzten Wochen und Monaten gebets­mühlen­artig gehört, dass das Gewaltschutzpaket der Bundesregierung viele Gewaltschutz­ein­richtungen ausfinanziert. Das ist allerdings nicht so. Wenn man mit Beratungsstellen spricht, Mädchen- und Frauenberatungsstellen beispielsweise, dann erfährt man, dass diese unter der Last ächzen und sich in einer finanziell prekären Lage sehen – und die Nachfrage nach Beratungen ist im Moment extrem groß. Sie leiden einfach darunter, dass es für die Frauen- und Mädchenberatungsstellen keine Basisfinanzierung des Bundes


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gibt. Wir wissen aber, dass der gefährlichste Ort – und das ist eben auch jetzt im Lock­down natürlich wieder Thema – für viele Frauen die eigenen vier Wände sind.

Das bringt mich zum Thema Hochrisikofallkonferenzen – ein unglaublich wichtiges Instru­ment, wenn es um Gewaltschutz geht. Da schließen sich Polizei und Gewaltschutz­ein­richtungen zusammen, bewerten Hochrisikofälle und versuchen, sich auszutauschen und den bestmöglichen Weg aus der Gewaltspirale zu analysieren.

Jetzt ist es aber so, dass diese Hochrisikofallkonferenzen ausgesetzt waren und auch jetzt noch in viel zu geringem Ausmaß stattfinden. Auch da würden wir uns seitens der Bundesregierung wirklich einen Turbo wünschen, sodass diese Hochrisikofall­konfe­ren­zen flächendeckend, bundesländerübergreifend, regelmäßig und in ausreichendem Aus­maß stattfinden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

Die Zahlen sind nämlich alarmierend. 26 Frauenmorde und beinahe 50 versuchte Morde an Frauen, einfach nur, weil sie Frauen sind, ist eine erschreckende Bilanz, die sich nicht vom Tisch wischen lässt. Das ist Grund genug dafür, zu sagen, dass es einen regel­mäßigen Krisenstab braucht, einen regelmäßigen, dauerhaften Gewaltschutzkrisenstab von Innenministerium, Justizministerium, Frauenministerium gemeinsam mit Organisa­tionen, die im Gewaltschutz tätig sind. Das ist Grund genug dafür, zu sagen, dass es auch weiterhin einen nationalen Aktionsplan gegen Gewalt braucht. Und das ist Grund genug dafür, zu sagen, dass das jetzt aufgelegte Gewaltschutzpaket, das auch 2022 in demselben Ausmaß fortgeschrieben wird, einfach nicht ausreicht. Wir unterstützen die Forderung nach 228 Millionen Euro von Organisationen wie dem Frauenring und der Allianz gewaltfrei leben; es bräuchte 3 000 zusätzliche Stellen in diesem Bereich.

Eines noch ganz kurz, bevor ich zum Schluss komme: Wir unterstützen nachdrücklich den einstimmigen Beschluss der Landesfrauenreferentinnenkonferenz, initiiert von der Landeshauptmannstellvertreterin Astrid Eisenkopf aus dem Burgenland, dass bei Gewalt in der Familie gemeinsame Obsorge nicht ausgesprochen werden darf. (Beifall bei der SPÖ.)

10.06


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Disoski. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.


10.06.51

Abgeordnete Mag. Meri Disoski (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Werte Kolle­ginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ja, Österreich hat ein massives Problem mit Männergewalt. Wir kennen die Zahlen. Hinter diesen Zahlen verbergen sich Mädchen, Frauen, Menschen. Jedes fünfte Mädchen, jede fünfte Frau erfährt ab ihrem 16. Lebensjahr psychische, physische oder sexuelle Gewalt. 26 Frauen sind heuer schon von Männern getötet worden, zumeist von ihrem Partner oder vom Ex-Partner. 26 Mal haben Frauen ihr Leben verloren, weil ein Mann es so entschieden hat, und 44 Femizidversuche hat es gegeben, 44 Mal haben Frauen einen Femizidversuch über­lebt.

Dieses Ausmaß an Männergewalt ist nicht nur erschütternd und unerträglich, es unter­streicht auch den wirklich dringenden Bedarf, die Bemühungen im Opferschutz, im Ge­waltschutz und in der Gewaltprävention zu verstärken. Es ist ein Handlungsauftrag für uns, die wir politisch verantwortlich sind – und wir handeln! Ich habe es an dieser Stelle schon mehrfach ausgeführt: Die Bundesregierung hat in den vergangenen zwei Jahren eine Vielzahl an längst überfälligen Maßnahmen, die von OpferschutzexpertInnen und von GewaltschutzexpertInnen seit Langem gefordert werden, umgesetzt. Die meisten dieser Maßnahmen finden wir auch in den Anträgen der KollegInnen von der SPÖ, die wir gerade debattieren.


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Am dringendsten war für uns natürlich die substanzielle Erhöhung des Budgets des Frauenministeriums. Wieso war uns das so wichtig? Ich darf in Erinnerung rufen: Von 2009 bis 2019 lag dieses Budget bei ungefähr 10 Millionen Euro. Aus diesem Budget werden zentrale Gewaltschutzmaßnahmen finanziert. Die Rufe der Gewaltschutz­organi­sationen verhallten zehn Jahre lang, ein Jahrzehnt hindurch, ungehört. Diese Zeiten sind jetzt vorbei. Zum bereits dritten Mal in Folge haben wir das Frauenbudget erhöht, um insgesamt 81 Prozent auf 18,4 Millionen Euro. (Beifall bei den Grünen und bei Abge­ordneten der ÖVP.)

Auch in anderen Ressorts haben wir die Mittel für den Gewaltschutz erhöht, nämlich mit einem Gewaltschutzpaket. In Summe hat das eine Höhe von 24,6 Millionen Euro. Verabschiedet hat es die Bundesregierung im Mai. Aus dem Mai dieses Jahres stammen auch die Anträge, in denen die KollegInnen von der SPÖ 5 Millionen Euro für den Ge­waltschutz fordern. Das von der Bundesregierung geschnürte Paket umfasst die fünf­fache Summe.

Was die KollegInnen in ihren Anträgen richtigerweise noch vorgeschlagen haben, ist die Stärkung der Prozessbegleitung. Justizministerin Alma Zadić hat deshalb auch schon im Vorfeld dafür Sorge getragen, die psychosoziale und die juristische Prozessbegleitung nicht nur finanziell zu stärken, sondern auch auszuweiten. Bislang war es ja so, dass Kinder und Jugendliche, die ZeugInnen von häuslicher Gewalt geworden sind, von die­ser juristischen und psychosozialen Prozessbegleitung ausgeschlossen waren. Das haben wir für diese stummen Zeuginnen und Zeugen von Gewalt geändert, die oft durch die Erlebnisse, die sie erfahren, für Jahre oder oft für ihr ganzes Leben traumatisiert werden. Wir haben dafür Sorge getragen, dass sie künftig auch diese juristische und psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch nehmen können. OpferschützerInnen sprechen da von einem Meilenstein im Opferschutz. (Beifall bei den Grünen.)

Was wir noch umgesetzt haben – die KollegInnen fordern das in ihrem Antrag ebenso –, ist der Ausbau von Antigewalttrainings, eine Kampagne gegen Männergewalt ist in Vor­bereitung. Diese hat Gesundheits- und Sozialminister Mückstein gemeinsam mit Opfer­schutzexpertInnen konzipiert, sie wird in Bälde vorgestellt. Außerdem hat der Innen­minister die opferschutzorientierte Täterarbeit, die ebenfalls von vielen Expertinnen und Experten seit Jahren gefordert wird, in Angriff genommen und setzt sie um. Und weil Sie in Ihren Anträgen auch explizit die Umsetzung der Istanbulkonvention ansprechen, KollegInnen von der SPÖ: Mit all diesen Maßnahmen, die wir umgesetzt haben, und mit vielen anderen, die ich jetzt nicht ausführen kann, trägt die Bundesregierung selbst­verständlich zur Umsetzung der Istanbulkonvention bei, weil sich Österreich dazu ver­pflichtet hat.

Wo wir uns einig sind – eigentlich in vielem –, ist insbesondere auch bei dem Hand­lungsbedarf, den Sie benannt haben. Auch ich orte dringenden Handlungsbedarf bei den Hochrisikofallkonferenzen. Das ist ein etabliertes Tool, das war ein etabliertes Tool im Gewaltschutz. Die türkis-blaue Bundesregierung, konkret der damalige Innenminister Herbert Kickl, hat dieses Tool abgeschafft – ein fataler Fehler. Unisono haben uns schon damals alle Expertinnen und Experten gesagt: Bitte macht das nicht! Das ist ein bewährtes Tool zur Gefährlichkeitseinschätzung durch Polizei und Justiz gemeinsam mit den Opferschutzorganisationen, ein Tool, das Frauenleben retten kann. – Herbert Kickl hat es trotzdem abgeschafft.

Wir führen es jetzt wieder ein und das ist gut so. Das ist aber noch nicht gut genug, weil uns die Opferschutzeinrichtungen melden – und ich teile deren Kritik –, dass die Zahl der einberufenen Fallkonferenzen österreichweit noch nicht ausreicht. Wir haben das mit dem Innenministerium besprochen, und der Innenminister ist hier in der Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass diese Zahl erhöht wird.


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Ich komme zum Schluss: Ich bin mir sicher, dass es vielleicht schon eine fertige Grafik von kontrast.at, dem Onlinemedium das SPÖ-Parlamentsklubs, gibt, eine Grafik, die skandalisiert, dass die Regierungsparteien diesen beiden Anträgen, die wir heute hier debattieren, nicht zugestimmt haben. Und das Fazit, das dann daraus gezogen wird, ist: Bundesregierung lehnt Maßnahmen im Gewaltschutz ab. – Das ist natürlich nicht der Fall. Ich möchte hier ausdrücklich festhalten, wenn wir diesen beiden Anträgen die Zu­stimmung nicht erteilen, dann tun wir das tatsächlich aus einem Grund: Die Maßnahmen, die in diesen Anträgen vorgeschlagen werden, sind schon umgesetzt oder befinden sich in Umsetzung.

Wir müssen und wir werden natürlich weiterhin alles tun, was wir können, um den Gewaltschutz, die Gewaltprävention und den Opferschutz weiter auszubauen und weiter zu stärken, weil jedes Mädchen, jede Frau ein Recht auf ein gewaltfreies Leben hat. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.12


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Brandstötter. – Bitte.


10.12.25

Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Bild­schir­men! Die beiden Anträge der SPÖ-KollegInnen zum Thema Schutz vor Gewalt gegen Frauen, die wir heute diskutieren, wurden im Ausschuss von den Regierungsfraktionen mit der Begründung abgelehnt, die Anträge seien veraltet und bereits zur Gänze um­ge­setzt, es brauche sie daher nicht. Kollegin Disoski hat ja auch gerade darauf referenziert.

Das ist halt immer dieses typische Spiel der Regierungsparteien, hier die Ideen, die Vorschläge der Opposition abzulehnen, umzuetikettieren und dann als eigene Ideen auszugeben. Ja, das gehört anscheinend zur parlamentarischen Folklore dazu. Ich finde es halt gerade im Bereich Gewaltschutz dann schon ein bissl unangenehm. Das hat sich der Gewaltschutz nicht verdient. Gerade da wird immer der Schulterschluss beschworen, und dann passieren diese kleingeistigen „Bitte, wer hat zuerst die Idee gehabt?“-Reden, und das finde ich sehr unpassend. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Es stimmt, dass einige Punkte bereits umgesetzt sind, wie zum Beispiel der Ausbau von Antigewalttrainings, aber es gibt auch einige Punkte, die noch überhaupt nicht umgesetzt sind. Die Einrichtung eines ständigen Gewaltschutzkrisenstabes ist zentral. Wir sind gerade wieder in einer Gewaltkrise. Wir erleben sie jeden Tag, da muss umgehend etwas passieren. Auch die Kampagne zum Thema männliche Rollenbilder und Gewalt­prävention muss nicht irgendwann umgesetzt werden, sondern muss sofort umgesetzt werden.

Jedenfalls gibt es im Gewaltschutzbereich sehr viele Punkte, die noch auf ihre Um­setzung warten, zu denen auch wir Anträge eingebracht haben. Einer unserer Anträge wurde erfreulicherweise auch schon umgesetzt. Die Grünen haben dann auch gleich eine kleine Kampagne dazu gemacht. Es ging um eine Abänderung des Waffen­gesetzes: Wir wollen, dass nach einer Wegweisung automatisch ein Waffenverbot ver­hängt wird und im Rahmen einer anschließenden Verlässlichkeitsprüfung gegebenen­falls auch dauerhaft fixiert wird.

Was haben wir noch eingebracht? – Das Annäherungsverbot auch ohne Betretungs­ver­bot. Das ist wichtig! Laut Gewaltschutzzentren wird diese Regelung in der Praxis so ge­lebt, dass Annäherungsverbote immer nur ausgesprochen werden können, wenn auch


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ein Betretungsverbot ausgesprochen wird, und das muss sich im Sinne der von Gewalt betroffenen Frauen schleunigst ändern.

Ein zentraler Punkt – Kollegin Holzleitner hat es auch schon angesprochen – sind die Fallkonferenzen. Da wollen wir nicht nur, dass diese bundesländerübergreifend einge­führt werden, sondern auch, dass nicht nur die Polizei diese einberufen kann, sondern auch die Gewaltschutzeinrichtungen oder andere Behörden.

Ein weiterer Punkt – er wurde heute auch schon angesprochen – betrifft die Frauen- und Mädchenberatungsstellen. Diese sind, anders als die Gewaltschutzzentren, längst nicht ausreichend finanziell abgesichert. Ich habe diese Woche mit zwei Leiterinnen ge­sprochen, die wissen nicht, wie es nach dem Dezember weitergeht. Die Basisförderung ist viel zu gering, und gerade die Frauen- und Mädchenberatungsstellen leisten unver­zichtbare Arbeit auch über den Gewaltschutz hinaus. Sie sind erste Anlaufstellen, gerade auch im ländlichen Bereich, für Frauen und Mädchen, die Hilfe brauchen.

Es gibt im Gewaltschutzbereich also noch viel zu tun, und deshalb bitte ich darum, die Anträge der Opposition nicht vom Tisch zu wischen, umzuetikettieren und ähnliche Spielchen zu treiben, sondern wirklich gemeinsam die Ärmel hochzukrempeln und end­lich anzupacken. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.15


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Ecker. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.


10.15.55

Abgeordnete Rosa Ecker, MBA (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geschätzte Damen und Herren hier im Saal! Zu den Anträgen der SPÖ: Dass wir uns nicht für diese Hochrisikofallkonferenzen begeistern können, ist allgemein bekannt, aber nicht nur wir, auch die Landespolizeidirektion in Kärnten oder das Frauenhaus Klagenfurt und andere erklären, dass die derzeitigen Regelungen diesbezüglich aus­reichend seien, dass man sehr gut vernetzt zusammenarbeitet und im Falle des Falles auch sehr schnell handelt. Wie viele Gewaltschutzgipfel, wie viele runde Tische soll es noch geben? Es ist Zeitverschwendung, es ist Ressourcenverschwendung, bis jetzt wurde dort noch keine gute Idee geboren.

Gestern habe ich hier im Plenum meinen Antrag für eine SOS-App eingebracht, die tatsächlich dafür sorgen könnte, dass die Polizei da ist, bevor der Mord geschieht, und nicht, wenn es wieder zu spät ist. Er fand hier leider keine Mehrheit.

Wir sind uns ja einig: Gewalt ist kein Kavaliersdelikt, egal, ob sie von Männern oder von Frauen ausgeht. Werfen wir aber einmal einen Blick auf die Zahlen und dahinter, nämlich auf etwas, das ich diese Woche beim Thema Gewalt an Frauen noch nie gehört habe, das aber angesprochen werden muss! Es gab bis heute 26 Frauenmorde, die uns erschüttern, aber wer genau hinsieht, sieht: Elf von 26 Tatverdächtigen sind Zuwanderer (Ah-Ruf bei der SPÖ) – aus Afghanistan, Somalia, Syrien, Serbien und anderen Län­dern. Leider sind auch acht Opfer Zuwanderinnen – aus Syrien, Rumänien, Polen, Afghanistan, Somalia. Das bedeutet, dass die importierte Migrantengewalt beinahe für die Hälfte, 42 Prozent, elf Frauenleben (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek), verantwortlich ist.

Wir haben damit nicht nur die höchste Frauenmordrate in der EU, wir haben bis heute auch 44 schwere Gewalttaten beziehungsweise Mordversuche an Frauen und auch da 15 Tatverdächtige, die nachweislich nicht aus Österreich stammen. Das bedeutet, dass wir diese Gewalt zu einem großen Teil, jeden Tag, auch jetzt gerade wieder, unbe­kümmert über unsere Grenzen hereinlassen. Gewalt an Frauen ist kein Kavaliersdelikt, auch wenn es aufgrund der kulturellen Herkunft so verinnerlicht und so üblich ist. Sehr


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geehrte Damen und Herren! Wegschauen, Naivität und Willkommenskultur kann da kein Zugang sein. (Beifall bei der FPÖ.)

Um Frauenleben zu retten, braucht es zusätzlich ein wirksames Mittel, das sofort greift. Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „10-Punkte-Plan zur Abwehr von Gewalttaten durch Asylwerber bzw. Asylberechtigte“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, schnellst möglich den in der Antragsbegrün­dung dargestellten 10-Punkte-Plan zur Abwehr von Gewalttaten durch Asylwerber bzw. Asylberechtigte umzusetzen.“

*****

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir alle wollen Frauenmorde in Österreich verhindern. 42 Prozent hätten heuer verhindert werden können. Elf Frauen könnten noch leben, wenn Asylanträge auf österreichischem Boden ausgesetzt wären, wenn es ein Bekennt­nis zu Abschiebungen gäbe (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek), insbesondere nach Afghanistan und nach Syrien (Zwischenruf der Abg. Disoski), und wenn es eine so­for­tige Aberkennung des Asylstatus (Zwischenrufe der Abgeordneten Greiner und Heinisch-Hosek) oder sonstiger Schutztitel bei Straftaten gäbe.

Ja, ich sehe, das gibt große Aufregung, denn es traut sich wirklich niemand, das auch zu sagen. Fragen Sie die Menschen draußen, die werden Ihnen das bestätigen! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Heinisch-Hosek: Unglaublich!) Fragen Sie die Familien dieser Opfer, warum das passiert ist! Schützen Sie mit diesem Zehnpunkteplan das Leben von Frauen in Österreich! (Beifall bei der FPÖ.)

10.19

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Rosa Ecker,MA, Mag. Hannes Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

betreffend 10-Punkte-Plan zur Abwehr von Gewalttaten durch Asylwerber bzw.

Asylberechtigte

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 6, Bericht des Gleichbehandlungs-aus­schusses über den Antrag 1512/A(E) der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Akut-Maßnahmen für Gewaltschutz (1106 d.B.),

in der 131. Sitzung des Nationalrates am 19.11.2021

Der EU droht die nächste Migrationswelle. Die Zahlen auf allen Routen steigen massiv an, meldet die EU-Behörde Frontex. Insgesamt haben sich die illegalen Grenzübertritte an den EU-Außengrenzen von Jänner bis April im Vergleich zum Vorjahr um ein Drittel erhöht. Im April lagen sie sogar viermal so hoch wie noch vor einem Jahr. Dabei hat sich das Geschehen vom östlichen Mittelmeer auf die zentrale Mittelmeerroute von Nordafrika


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 50

aus verlagert. In Italien und Malta sind heuer in den ersten vier Monaten zweieinhalbmal so viele Migranten angekommen wie 2020.

Die ÖVP präsentiert sich gegenüber der Bevölkerung in der Asyl- und Fremdenpolitik gerne im „Blauen Gewand“ indem sie FPÖ-Vorschläge verbal übernimmt, aber nicht zur Umsetzung bringt. So kündigte ÖVP-Innenminister Nehammer vergangenes Jahr einen Defacto-Asylstopp an. Tatsächlich stiegen die Asylantragszahlen erstmals seit der Migrationswelle 2015 wieder deutlich an und für heuer zeichnet sich wieder ein massiver Anstieg ab.

2020 wurden wie der Anfragebeantwortung 5527/AB entnommen werden kann 5.867 illegal eingereiste Fremde registriert. Laut der Asylstatistik des Bundesministeriums für Inneres wurden im Jahr 2020 14.775 Asylanträge gestellt, heuer waren es bis Mai schon 8.357, um 83,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Auf der zentralen Mittelmeer-Migrations­route stieg die Zahl der Flüchtlinge um 157 Prozent an, wie „Die Presse“ am 17. Mai 2021 berichtete.

Der Anfragebeantwortung Kriminalität in Österreich 2020 (5110/AB) konnte entnommen werden, dass im Jahr 2020 in Österreich 109.161 fremde Tatverdächtige insgesamt er­mittelt wurden. Davon waren 9.550 Asylwerber, 3.958 nicht rechtmäßig aufhältig bzw. geduldete Fremde, 7.987 Tatverdächtige ohne Aufenthaltsstatus und 13.097 nicht erwerbstätige, in Österreich nicht sozialversicherte Personen.

Vor diesem Hintergrund erschöpft sich die Tätigkeit der Regierung wieder einmal nur in Betroffenheitsfloskeln, es wird aber wieder nichts geschehen, um kriminellen Einwan­derern endlich einen Riegel vorzuschieben. Daher müssen nach dem brutalen Tötungs­delikt an einem 13-jährigen Mädchen mutmaßlich durch zwei afghanische Asylwerber endlich alle Hebel in Bewegung gesetzt werden, damit so etwas nie wieder vorkommt. Die Österreicher haben ein Recht darauf.

Umzusetzen ist ein 10-Punkte-Plan zur Abwehr von Gewalttaten durch Asylwerber bzw. Asylberechtigte:

1.          Aussetzen der Asylanträge auf österreichischem Boden

2.          Maßnahmen zur De-Attraktivierung des „Asylstandorts“ Österreich, zum Beispiel durch die Wiedereinführung von Ausreisezentren

3.          Ein klares Bekenntnis der gesamten Bundesregierung zu Abschiebungen auch nach Afghanistan und Syrien und eine Abschiebungsoffensive insbesondere in diese beiden Staaten

4.          Sofortiger Abbruch des Asylverfahrens von straffälligen Asylwerbern bei jeder Form einer Straftat und sofortige Außerlandesbringung

5.          Aberkennung des Asylstatus bzw. sonstiger Schutztitel bei jeder Form einer Straftat und sofortige Außerlandesbringung

6.          Schwerpunktaktionen zur Überprüfung der Aktualität der Fluchtgründe von Asylberechtigten

7.          Einführung der Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber

8.          Umsetzung von Rückführungszentren in Drittstaaten

9.          Vorstoß Österreichs auf internationaler Ebene in Richtung eines Paradigmen-wechsels in der Asyl- und Fremdenpolitik – keine Asylanträge mehr auf europäischem Boden, außer von Personen die aus unmittelbaren Nachbarländern stammen

10.        Keine Staatsbürgerschaft für Asylberechtigte


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 51

Schon 2018/2019 wurde bereits unter Bundesminister Kickl in diese Richtung gearbeitet, um Adaptierungen und Verschärfungen im Asyl- und Fremdenrecht endlich umzusetzen, insbesondere was die leichtere Beendigung von Asylverfahren krimineller Asylwerber und die Asyl-Aberkennungsverfahren betrifft. In diesem Zusammenhang darf man auch nicht davor zurückschrecken, internationale Regelungen zu hinterfragen und anzu­greifen. Seit Mitte 2019 ist man in diesen Fragen aber quasi am permanenten Rückzug.

Da ein großer Teil der Frauenmorde von Asylwerbern bzw. Asylberechtigten erfolgte -man denke etwa an die Mordfälle Leonie vom 26. Juni 2021 und Manuela vom 13.1.2019, gleichzeitig Asylwerber bzw. Asylberechtigte im überdurchschnittlichen Maße Gewalt gegen Frauen ausüben, stellen die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, schnellst möglich den in der Antrags­begrün­dung dargestellten 10-Punkte-Plan zur Abwehr von Gewalttaten durch Asylwerber bzw. Asylberechtigte umzusetzen.“

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, aus­reichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist die Frau Bundesminister. – Bitte.


10.20.06

Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Es ist erschütternd, es ist inakzeptabel, es ist bestürzend, dass wir gerade auch in den letzten beiden Tagen wieder zwei Frauenmorde zu beklagen haben – darüber sind wir einer Meinung –, und mehr als das, es sind, finde ich, brutale, grausame Verbrechen, die in unserer Gesellschaft einfach keinen Platz haben. Es raubt einem den Atem, diese Brutalität ist etwas, das fernab jeder Vorstellungsmöglichkeit ist, wenn wir etwa an den Mord an einer Trafikantin denken, die von ihrem Ex-Partner mit Benzin übergossen und angezündet wurde, oder wenn wir an die ermordete junge Frau denken, die mit einem Base­ball­schläger zu Tode geprügelt wurde.

Das sind alles unfassbare, unbeschreibliche Taten, die wir mit der vollen Härte des Gesetzes bestrafen müssen, und ja, wir müssen alles tun, damit wir das verhindern können. Die Frauen werden meist von ihrem Partner, von ihrem Ex-Partner ermordet. Es gibt oft ein familiäres Naheverhältnis, ja oft ein Abhängigkeitsverhältnis, in dem sich die Frauen befinden. Das ist natürlich auch der Grund, weshalb es oft schwer Zugang – Zugang von der Politik, Zugang von der Öffentlichkeit – gibt. Es ist traurige Realität und es ist schwierig, dies auszusprechen, aber wir werden mit einer Maßnahme, einer ein­zelnen Maßnahme, die wir hier beschließen, nicht mit hundertprozentiger Sicherheit ver­hindern können, dass es zu Frauenmorden kommt. Wenngleich das die traurige Realität ist, so heißt das jedoch nicht, dass wir machtlos sind, es heißt nicht, dass wir nichts tun sollen, ganz im Gegenteil: Wir sind alle gefragt, wenn es um den Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt geht – wir in der Politik, aber natürlich genauso wir als Menschen draußen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)


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Wenn wir nämlich im Umfeld feststellen, dass Gewalt in einer Familie stattfindet, wenn es Anzeichen dafür gibt, wenn ein Lehrer oder eine Lehrerin, ein Arzt oder eine Ärztin Hinweise in diese Richtung wahrnimmt, wenn sich Freundinnen oder sonstige Frauen uns anvertrauen, dann ist Zivilcourage gefragt, dann müssen wir hinsehen. Gewalt, auch in der Familie, darf niemals ein Tabuthema sein, das geht uns zu jedem Zeitpunkt alle an! (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP und bei den Grünen.)

Natürlich müssen auch wir in der Politik alles tun, und das tun wir. Ich als Frauen­ministerin, die Justizministerin, der Innenminister, der Gesundheitsminister, wir alle tun unser Möglichstes, wir alle haben ein gemeinsames prioritäres Anliegen, wenn es um den Gewaltschutz und wenn es um den Opferschutz geht.

Sehr geehrte Damen und Herren, jeder Frauenmord ist einer zu viel. Jede Frau, die Opfer von Gewalt wurde, ist ein Opfer zu viel. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen, was ich gestern bereits gesagt habe: Die Gewaltprävention, der Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt ist uns in der Bundesregierung ein ganz zentrales Anliegen, und das spiegelt auch das diesjährige Budget wider, das spiegelt auch unser gemeinsames Gewaltschutzpaket wider. Wir haben das Frauenbudget in den letzten beiden Jahren um 81 Prozent erhöht, genau mit dieser Prämisse, nämlich zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

Auf dieses Rekordbudget können wir auch stolz sein, und es ist mir wirklich wichtig, Folgendes zu sagen: Wenn hier immer diejenigen ihre Stimme erheben, die die Leis­tungen kleinreden, die sagen, wir haben keinen Platz in den Frauenhäusern, es gibt nicht ausreichend Ressourcen in den Gewaltschutzzentren, es gibt nicht ausreichend Res­sourcen in der Frauenhelpline, in den Frauenberatungsstellen (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek), dann schüren sie damit die Unsicherheit von Frauen und Mädchen, denn es ist wichtig, dass wir jeder Frau und jedem Mädchen in Österreich sagen, dass es einen Zufluchtsort gibt, dass es in Österreich ein Sicherheitsnetz gibt. Ich würde Sie daher bitten, diese falschen Angaben nicht zu verbreiten, denn wir müssen hier eines tun, nämlich den Frauen und Mädchen Sicherheit vermitteln, dass sie in Österreich nicht alleine sind! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Ja, wir brauchen ausreichend Mittel für den Gewaltschutz – das ist Ihnen genauso ein Anliegen wie mir, wie uns in der Bundesregierung. Wir haben daher dieses Maßnah­menpaket im Umfang von über 24,6 Millionen Euro geschnürt und konnten so der Forderung nach mehr Budget für den Gewaltschutz auch ressortübergreifend gerecht werden, und das ist auch wichtig. Das ist eine Aufgabe, die unterschiedliche Ministerien betrifft, und ich möchte an die anderen Ressorts, an die Ministerkolleginnen und -kollegen auch ein Dankeschön für die Zusammenarbeit aussprechen.

Die finanziellen Zusatzmittel sind unter anderem für die Erweiterung des Unterstüt­zungs­angebotes in die Gewaltschutzzentren geflossen. Wir konnten mit diesen Budget­erhö­hungen eine Erhöhung bei den Gewaltschutzkapazitäten von bis zu 50 Prozent erreichen, und natürlich werden sie damit auch zusätzlichen Anforderungen gerecht, wie der umfas­senden Nachbetreuung von Opfern und der Beratung speziell beispielsweise in puncto Cybergewalt, neuer Formen von Gewalt, mit denen Frauen in Österreich konfrontiert sind.

Ja, wir haben auch die Kapazitäten der Frauenhelpline erhöht, und ja, wir haben auch jene der Mädchen- und Frauenberatungsstellen erhöht, und ja, wir haben auch die Anzahl an sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen erhöht, und ja, wir sind in einem ständigen Dialog. Wir werden schon nächste Woche am 23. November wieder einen Gewaltschutzgipfel abhalten, der Innenminister und ich, wo wir, die Zivilgesellschaft und die Expertinnen und Experten für den gemeinsamen Schulterschluss im Kampf gegen Gewalt zusammenfinden.


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Ich durfte in den letzten beiden Jahren zwei umfassende Förderaufrufe für Projektmaß­nahmen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen starten. Diese Projektarbeit, die durch die zivilgesellschaftlichen Organisationen ausgeführt wird, ist unfassbar wichtig. Ein herzliches Dankeschön an dieser Stelle an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen vor Ort – in den Gewaltschutzzentren, in den Frauen- und Mädchen­beratungsstellen, in der Frauenhelpline, in allen Familienberatungsstellen –, die so wichtige Arbeit für die Familien und zum Schutz von Frauen und Mädchen leisten! (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

Kommende Woche starten die 16 Tage gegen Gewalt an Frauen, und auch diese Zeit werden wir wieder nutzen, um auf dieses so wichtige Thema aufmerksam zu machen. Es findet wie gesagt die Auftaktveranstaltung, der Gewaltschutzgipfel, am 23. November statt, aber wir haben auch eine umfassende Informationskampagne geplant, die diese 16 Tage begleiten wird. Wir informieren breit in den Tages- und Regionalzeitungen über Telefonnummern der Gewaltschutzzentren, der Frauenhelpline, der Polizei, und diese Sujets sind derzeit auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln auf den Infoscreens zu sehen.

Wichtig ist mir, dass wir mit dieser Sensibilisierungskampagne generell, aber natürlich besonders in Zeiten des Lockdowns, wo wiederum sozusagen das Brennglas auf die Gewaltthematik gerichtet wird, so viele Frauen wie möglich erreichen und dass so viele Frauen wie möglich auch wissen, wo sie Hilfe bekommen. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

Sehr geehrte Damen und Herren, als Frauenministerin ist es mir ein zentrales Anliegen, dass wir ganz besonders in diesen Tagen gemeinsam ein starkes Signal im Kampf gegen Gewalt an Frauen und Mädchen senden – parteiübergreifend, Männer und Frauen –, und es ist mir ein großes Anliegen, und daher appelliere ich an Sie: Bitte lassen Sie uns gemeinsam den Frauen in Österreich Sicherheit geben, die Sicherheit, dass sie niemals alleine sind, ermutigen wir sie, sich aus der Gewaltspirale zu befreien, ermutigen wir sie, die Hilfe, die wir zur Verfügung stellen, auch in Anspruch zu nehmen, und machen wir ihnen bewusst, dass eine Frau, ein Mädchen, ein Kind in Österreich immer ein Recht auf ein gewaltfreies Leben hat und daher immer die Möglichkeit hat, in Österreich Hilfe zu bekommen! – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der Grünen.)

10.29


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Lindner. – Bitte.


10.29.06

Abgeordneter Mario Lindner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­minis­terin! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Kollegin Ecker, Ihre Rede hat mit der Würde dieses Hauses rein gar nichts mehr zu tun. Schämen Sie sich! (Beifall bei der SPÖ.)

26 Frauenmorde, 26 Frauen, die von Männern ermordet wurden – eine Krise der Gewalt von Männern gegen Frauen! Gerade diese katastrophale Situation sollte eigentlich von uns allen verlangen, dass wir dieses Parlament nutzen. Diese Krise sollte von uns ver­langen, dass wir ehrlich, auf Augenhöhe und ohne parteipolitische Scheuklappen darüber diskutieren, was zu tun ist. Sie würde von uns verlangen, dass wir als Parlament ge­meinsam handeln.

Stattdessen diskutieren wir heute zwei wichtige Anträge von Kollegin Heinisch-Hosek, die sich genau mit diesem Problem befassen, die jedoch abgelehnt wurden, obwohl wir alle wissen, dass das groß angekündigte Gewaltschutzpaket der Bundesregierung nur


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ein Tropfen auf den heißen Stein ist und das Problem der strukturellen Gewalt durch Männer in unserer Gesellschaft nicht lösen wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Vorgehen des Aussitzens, des Drüberfahrens, des Vertagens und Ablehnens ist leider symptomatisch dafür, wie von dieser Regierung mit allen Fragen der Gleichbehandlung und der Antidiskriminierung umgegangen wird. Statt ehrlich und gemeinsam nach den besten Lösungen zu suchen, werden lieber Überschriften produziert. Die Menschen in unserem Land haben sich etwas Besseres verdient. (Beifall bei der SPÖ.)

Leider zeigt sich genau dieses Muster des Aussitzens und Wegschauens auch bei vielen anderen Themen, die wir vor allem im Gleichbehandlungsausschuss diskutieren. Viele von uns bringen beispielsweise wichtige Anträge zur Antidiskriminierung von LGBTIQ-Personen ein, die es gar nicht ins Plenum schaffen, weil sie von den Regierungs­frak­tionen einfach immer weiter vertagt werden.

Das Einzige, was diese Regierung offensichtlich zum Handeln bringt, sind schlechte Überschriften. Trotz zahlreicher Anträge im Parlament war es schließlich erst die nega­tive Presse, die im Sommer dazu geführt hat, dass sich die schwarz-grüne Regierung dem internationalen Protest gegen die menschenrechtsfeindliche Politik in Ungarn ange­schlossen hat. Zur Situation in Polen, wo die Regierung gerade ein Verbot von jeglichen Demonstrationen für Gleichstellung und die Menschenrechte der LGBTIQ-Community diskutiert, hat man von unserer Regierung sowieso kein Wort gehört. Dabei sind es genau diese vielfältigen Themen – von Gewaltschutz bis zu den Menschenrechten –, an denen wir gemeinsam, abseits der Parteipolitik, arbeiten könnten.

Für uns muss klar sein, dass die österreichische Politik niemals wegschauen und die Augen verschließen darf, wenn Menschen diskriminiert und verfolgt werden, egal ob in Österreich oder in einem unserer EU-Nachbarländer.

Daher bringe ich heute folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einsatz für die Menschenrechte der LGBTIQ-Community in Polen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und interna­tionale Angelegenheiten, die Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundes­kanz­leramt sowie die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bun­deskanzleramt, werden aufgefordert, sich auf europäischer und bilateraler Ebene gegen jegliche Angriffe auf die Menschenrechte von sexuellen und geschlechtlichen Minder­heiten in der Europäischen Union einzusetzen, sowie Initiativen, durch die die Meinungs- und Versammlungsfreiheit von LGBTIQ-Personen in Polen eingeschränkt wird, klar zu verurteilen und sich für die Verbesserung der Lebenssituation von LGBTIQ-Personen in Polen einzusetzen.“

*****

Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Wurm: ... Österreich!)

10.32

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 55

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mario Lindner,

Genossinnen und Genossen

betreffend Einsatz für die Menschenrechte der LGBTIQ-Community in Polen

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 1512/A(E) der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Akut Maßnahmen für Gewaltschutz (1106 d.B.)

Die Situation von Schwulen, Lesben, Bisexuellen, transidenten, intergeschlechtlichen und queeren Personen in Polen sorgt seit geraumer Zeit für europaweites Aufsehen. Erst in den vergangenen zwei Jahren positionierten sich große Teile der polnischen poli­tischen Landschaft mit der Schaffung von s.g. „LGBT-freien Zonen“ klar gegen den Schutz der Grund- und Menschenrechte der dortigen LGBTIQ-Community.

Diese Maßnahmen sorgten zurecht für immensen Widerstand aus der Europäischen Union, die nicht nur mit der Erklärung der EU zur „LGBTIQ Freedom Zone“ im Frühjahr 2021, sondern auch mit finanziellem Druck auf die betroffenen Regionen reagierte und sich so für den Schutz der dortigen Minderheiten einsetzte. Ähnlicher Druck wurde im Juni 2021 mit einem Bündnis europäischer Regierungen – dem die österreichische Bundesregierung leider erst verspätet und nach massivem öffentlichem Druck beitrat – auf Ungarn aufgebaut, wo die Rechte der LGBTIQ-Community ebenfalls durch homo- und transphobe Gesetze attackiert wurden.

Wenn die letzten Monate also gezeigt haben, welche enorme Bedeutung der inter­nationale und vor allem EU-weite Einsatz zur Sicherung der Grund- und Menschenrechte von Minderheiten hat, dann fordern die aktuellen Entwicklungen in Polen diesen mehr denn je ein: Ende Oktober diskutierte das polnische Parlament in erster Lesung ein Gesetz, durch das der öffentliche Einsatz für die Rechte der LGBTIQ Community unter Strafe gestellt werden soll. Konkret soll damit verboten werden, dass im Zuge von legalen Kundgebungen die Öffnung der Ehe auf Menschen desselben Geschlechts oder die Möglichkeit zur Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtliche Paare gefordert wird. Genauso würde es in unserem EU Partnerland durch den Beschluss dieses Ge­setzes illegal werden, für eine „andere sexuelle Orientierung als die heterosexuelle“ zu „werben“. Betroffen wären davon nicht nur Kundgebungen zum Pride-Monat und dem weltweiten Christopher Street Day, sondern jede politische Meinungsäußerung, die eine Ausweitung der Rechte von LGBTIQ-Personen in Polen einfordert oder auch nur unterstützt.

Diese polnische Gesetzesvorlage würde damit nicht nur einen massiven Angriff auf die Versammlungsfreiheit und das Recht auf politische Willensäußerung der polnischen Bevölkerung bieten, sondern muss in seiner Tragweite für jedes Land der Europäischen Union inakzeptabel sein. Zahlreiche polnische, sowie internationale Organisationen for­dern daher ein entschiedenes Vorgehen gegen diesen Gesetzesentwurf. Gerade Öster­reich hat durch seine Lage im Zentrum Europas, sowie seine bewegte Geschichte die Verantwortung, bilateral und auf EU-Ebene gegen jede Art der Politik einzutreten, die Grund- und Menschenrechte derart massiv einschränkt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 56

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internatio­nale Angelegenheiten, die Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundes­kanzler­amt sowie die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bun­deskanzleramt, werden aufgefordert, sich auf europäischer und bilateraler Ebene gegen jegliche Angriffe auf die Menschenrechte von sexuellen und geschlechtlichen Minder­heiten in der Europäischen Union einzusetzen, sowie Initiativen, durch die die Meinungs- und Versammlungsfreiheit von LGBTIQ-Personen in Polen eingeschränkt wird, klar zu verurteilen und sich für die Verbesserung der Lebenssituation von LGBTIQ Personen in Polen einzusetzen.“

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Sie waren bemüht, einen Zusammenhang mit dem Verhandlungsgegenstand herzustellen. Ich lasse den Antrag zu, er steht in Verhandlung, aber ich würde darum bitten, die Tagesordnungspunkte so zu nutzen, dass wirklich klar ersichtlich ist, dass der Zusammenhang gegeben ist. Wir haben das lange diskutiert. Es geht ja auch darum, dass wir das auch im Protokoll ordnungsgemäß dokumentieren können.

Damit steht er in Verhandlung, er ist ausreichend unterstützt.

Die nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Pfurtscheller. Bei ihr steht das Wort. – Bitte sehr.


10.33.29

Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Ich möchte vielleicht eingangs erklären, warum wir heute alle diesen Button mit der Aufschrift „Stoppt Gewalt an Frauen“ tragen. Meine Vorredner haben es ja teil­weise auch schon erwähnt: Es werden demnächst wieder die 16 Tage gegen Gewalt an Frauen stattfinden. Diese beginnen am 25. November und werden bis zum 10. Dezem­ber dauern. In dieser Zeit wird dieses Thema sehr stark in den Mittelpunkt gerückt.

Da wir jedoch heuer keine Plenarsitzung in dieser Zeit haben, haben wir uns auf Anre­gung des Herrn Präsidenten – wofür ich mich sehr bedanke, Herr Präsident – dazu ent­schlossen, diese Buttons heute zu tragen und auch entsprechende Fotos zu machen, damit wir das Thema dann während dieser 16 Tage in die breite Öffentlichkeit bringen können. – Herzlichen Dank. Herzlichen Dank auch an die Damen von den Soroptimis­tinnen, die uns immer mit den Buttons und Unterlagen ausstatten. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der Grünen sowie der Abg. Holzleitner.)

Ich möchte meine Redezeit gerne dazu nutzen, um auf ein Thema im Gewaltschutz einzugehen, das mir sehr wichtig ist und das wir in den letzten Monaten Gott sei Dank auch intensiver diskutiert haben: Natürlich, Opferschutz ist wichtig. Allen Opfern muss geholfen werden, und das sind im Normalfall eben die Frauen und die Kinder. Ich möchte mich auch sehr herzlich bei allen Menschen, speziell natürlich bei den Frauen, bedan­ken, die diese Opfer beraten, unterstützen, weiter begleiten und ihnen dabei helfen, dass sie nach diesen schrecklichen Erlebnissen wieder auf einen guten Weg kommen. Eines müssen wir aber schon ganz klar sagen: Schuld haben nicht die Opfer. Es sind die gewaltbereiten Männer, die diese Taten verüben. Bei denen müssen wir verstärkt an­setzen. Davon bin ich völlig überzeugt. Sie sind die Verursacher der Unglücke, des­wegen müssen wir uns stärker um sie kümmern. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 57

Daher begrüße ich es sehr, dass es seit dem 1.9. in den Gewaltpräventionszentren in ganz Österreich, in allen Bundesländern, opferorientierte Täterarbeit gibt. Ich habe zum Beispiel in Tirol bereits mit Mitarbeitern eines solchen Zentrums gesprochen. Die Rück­meldungen sind sehr positiv, obwohl das Thema natürlich nicht positiv ist.

Alle Männer, die eine Wegweisung aufgrund eines Gewaltaktes erfahren, müssen sich dort melden und sich einer sechsstündigen Schulung unterziehen. Dabei werden sie auch von fachkundigen Menschen beurteilt, die einschätzen können, ob diese Täter sozusagen Hochrisikotäter oder vielleicht doch eher Einzelfalltäter sind. Wenn man zu der Einschätzung kommt, dass es sich um Hochrisikotäter handelt, dann werden von diesen Gewaltpräventionszentren auch Hochrisikofallkonferenzen bei der Polizei ange­regt. Das bedeutet, dass die Polizei Hochrisikofallkonferenzen einberuft. Diese können aber auch von den Gewaltschutzeinrichtungen selbst einberufen werden. Das gilt auch für Frauenbetreuungsstellen oder für andere Einrichtungen, die sich um Frauen küm­mern.

Ich möchte wirklich alle Einrichtungen dazu ermuntern, das zu tun. Das ist ihr gutes Recht. Sie können diese Konferenzen bei der Polizei einberufen, und diese werden dann auch abgehalten. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Neßler.)

Der zweite Punkt in Bezug auf Männergewalt betrifft das Thema Kampagnen. Dies­bezüglich wird der Sozialminister demnächst eine Kampagne starten, worüber wir sehr froh sind. Ich möchte auch wirklich alle bitten, daran mitzuarbeiten und sie auch in die breite Öffentlichkeit zu tragen: Wir müssen die Männer darauf aufmerksam machen, dass sie die Möglichkeit haben, sich beraten und unterstützen zu lassen, wenn sie mit dem Austragen von Konflikten mit Frauen oder in ihrer Familie Probleme haben. Das finde ich total wichtig.

Jetzt möchte ich noch auf einen Punkt zu sprechen kommen, der mir persönlich sehr wichtig ist. Dabei möchte ich auf Kollegin Ecker replizieren. Ja, Femizide und Gewalt­taten werden auch von Asylwerbern begangen und werden von diesen im Vergleich zu anderen Männern auch in einem höheren Verhältnis begangen. Das stimmt, das streite ich nicht ab, das wird niemand von uns abstreiten. Sich aber hier ans Rednerpult zu stellen und pauschal zu sagen: Asylwerber sind Gefährder und Mörder!, halte ich für eine ganz, ganz gefährliche Aussage. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

Genauso wie unter Asylwerbern gibt es auch in allen anderen Bevölkerungsgruppen Männer, die zu Gewalt neigen – vielleicht nicht in diesem Verhältnis, das streite ich wie gesagt nicht ab. Pauschalierungen halte ich jedoch grundsätzlich bei jedem Thema für völlig verfehlt.

Ich möchte Ihnen jetzt, Kollegin Ecker, auch noch ein Beispiel nennen und beziehe mich dabei auf eine Aussage von Kollegen Amesbauer im Innenausschuss. Kollege Amesbauer hat im Innenausschuss bei der Diskussion um ein Waffenverbot für Gefährder etwas total Unfassbares gesagt. Ich möchte es hier jetzt nicht zitieren. Wenn er jetzt heraus­schreit, tu ich es, wenn er sich zurückhält, tu ich es nicht. (Abg. Amesbauer: Sagen Sie es ruhig!) Es war jedoch unfassbar. Alle Kollegen und Kolleginnen können das be­stätigen. (Abg. Kassegger: Was soll das sein?)

Davon leite ich aber nicht ab, dass alle FPÖ-Mandatare und -Mandatarinnen so denken wie Kollege Amesbauer. (Abg. Kassegger: Sie können uns nicht vorschreiben, wie wir denken!) Ich bitte Sie deswegen auch im Gegenzug, dasselbe Asylwerbern, Menschen mit Migrationshintergrund, allen Menschen zuzugestehen. (Abg. Amesbauer: Was be­haupten Sie? – Abg. Kassegger: Bei was für einer Partei sind Sie? Bei den Grünen?)


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Sie tun das schon beim Impfthema, und ich bitte Sie wirklich, das jetzt nicht auch noch auf andere Themen auszubreiten. So etwas ist unserer Diskussionskultur nicht würdig. Es ist mir ein ganz großes Anliegen – und ich sage das jetzt in aller Freundschaft –: Sollten solche Aussagen noch einmal kommen, werde ich mich nicht mehr so freund­schaftlich äußern. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Abg. Amesbauer: Welche Aussagen? Was denn?)

10.40


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Schatz. – Bitte, bei Ihnen steht das Wort.


10.40.33

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Durch das Versagen der türkis-grünen Bundesregierung im Krisenmanagement, vor allem aber auch der ÖVP-Landeshauptmänner Haslauer und Stelzer, steht der nächste Lockdown unmittelbar vor der Tür. Und ja, wir wissen leider aus eineinhalb Jahren Krisenerfahrung, dass in dieser Situation die Fälle häuslicher Gewalt wieder enorm ansteigen werden. Das erkennen wir an der Zunahme von Annä­herungs- und Betretungsverboten, und wir wissen, dass auch die Zahl der Beratungs­gespräche in den einzelnen Frauen- und Mädchenberatungsstellen wieder enorm an­steigen wird.

Die traurige Bilanz von 26 Femiziden und mehr als 40 Mordversuchen allein in diesem Jahr ist ein klares und deutliches Zeichen dafür, wie wichtig Gewaltschutz gerade in diesen Zeiten ist. Ich glaube, in diesem Zusammenhang wirklich sagen zu können, dass es kaum ein Thema gibt, über das wir uns hier im Parlament im Ziel parteiübergreifend so einig sind – im Ziel nämlich, Gewaltprävention voranzutreiben, Gewaltschutz für Frauen sicherzustellen und Gewaltschutz für Kinder, die Gewalt miterleben müssen, sicher­zustellen. Über dieses Ziel sind wir uns ganz klar einig, über alle Parteigrenzen hinweg. (Beifall bei SPÖ, Grünen und NEOS.)

Herr Präsident, das sieht man auch an dem Signal von heute Morgen, das wir gemein­sam gesetzt haben.

Worin wir uns nicht einig sind, das ist natürlich in der Analyse und vor allem auch – ich verweise auf den Antrag von Kollegin Ecker – in der Prioritätensetzung, darin, wo wir ansetzen müssen, um Gewalt zu verhindern und Gewaltprävention zu leisten. Als SPÖ bringen wir laufend unsere Vorschläge mittels Anträgen auch zu diesem Thema ein, und wir diskutieren heute zwei Anträge, Frau Kollegin Disoski, die wir wohlweislich vor der Verkündigung des Gewaltschutzpaketes eingebracht haben. Es freut mich natürlich, dass einige dieser Forderungen in das Gewaltschutzpaket übernommen worden sind, dass wir da gemeinsam an einem Strang ziehen und die gleichen Ideen und Ziele ver­folgen. Was ich aber nicht verstehe, ist, dass es offenbar nicht möglich ist, gemeinsam mit den Regierungsparteien ÖVP und Grünen an einem Strang zu ziehen, uns ins Boot zu holen, wenn es um unser gemeinsames Thema geht, sondern dass Sie unsere Anträge immer nur vertagen, in der Dauerschleife ablegen und, so wie jetzt, nach Monaten letztlich auch als erledigt ablehnen. Frau Kollegin Disoski, warum können Sie, wenn Sie diesen Forderungen, wie Sie gesagt haben, grundsätzlich zustimmen, diesem Antrag nicht zustimmen, wenn wir uns ja im Inhalt einig sind? (Beifall bei der SPÖ.)

Frau Ministerin, wir reden das Gewaltschutzpaket nicht klein, das tun wir nicht. Wir anerkennen, dass das wichtige Maßnahmen sind, die da gesetzt worden sind, aber wir glauben, dass es nicht ausreichend ist. Wir dürfen uns nicht auf dem ausruhen, was wir mittlerweile erreicht haben.


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Sie haben auch die Frauenhausplätze angesprochen, Frau Ministerin. Dazu muss man schon ganz klar sagen: Diesbezüglich gibt es Aufholbedarf in ganz Österreich. Wien ist das einzige Bundesland, das das Kontingent an Frauenhausplätzen laut Istanbulkon­vention tatsächlich erfüllt. Da gibt es Aufholbedarf, wir müssen die notwendigen Plätze zur Verfügung stellen.

Abschließend: Kolleginnen und Kollegen, Frau Ministerin, wir sind BündnispartnerInnen im Kampf gegen Gewalt an Frauen. Wir alle sind Bündnispartner und Bündnispart­ne­rinnen, holen Sie uns auch mit ins Boot! – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

10.44


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Kugler. – Bitte sehr.


10.44.16

Abgeordnete Dr. Gudrun Kugler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst möchte ich einmal Danke sagen: Danke für das, was Frau Kollegin Schatz gesagt hat, nämlich dass wir hier wirklich ein gemeinsames Ziel haben. Ich finde das total wichtig, und nur so können wir dieses Problems auch langfristig Herr werden. Ich richte meinen besonderen Dank auch an Sie, Frau Bundesminister, für Ihre Arbeit zum Schutz von Frauen vor Gewalt. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte das Gesagte um zwei Aspekte ergänzen. Der eine Aspekt – und der ist nach meinem Empfinden heute noch zu kurz gekommen – ist die Situation von Frauen in Ausbeutungssituationen wie zum Beispiel Menschenhandel und Zwangsprostitution. Der letzte Femizid traf eine junge Rumänin, die am Montag in der Früh in Villach vor der Bezirkshauptmannschaft abgelegt wurde; sie war aus dem Rotlichtmilieu. Dazu hieß es in einem „Standard“-Artikel am nächsten Tag, dass es solche Fälle dort schon häufiger gegeben habe. Eine 18-Jährige wurde vor einigen Jahren aus einem Bordell befreit, heißt es in diesem Artikel, sie wurde von ihrem Zuhälter schwer verletzt, musste im Spital behandelt werden, und das sei kein Einzelfall.

Ich glaube, dass wir da ganz genau hinschauen müssen: Können wir mehr tun? Hat die Kriminalpolizei die Möglichkeiten, die sie braucht? Wenn Frauen verkauft werden und Frauen gekauft werden, werden sie wie eine Ware behandelt – da dürfen wir nicht weg­schauen.

Eine zweite Ergänzung: Menschenrechte von Frauen werden in Österreich auch durch Praktiken verletzt, die man in Parallelgesellschaften vielleicht manchmal mit Tradition oder Kultur rechtfertigen möchte. Ich weise nur schlaglichtartig auf ein paar Beispiele hin:

FGM: Davon sind viele Tausend Frauen in Österreich betroffen. Haben wir genug Mög­lichkeiten, diese Praktik zu verhindern? Können wir spezielle Geburtshilfe, die es braucht, flächendeckend gewährleisten? Können wir flächendeckend Rückoperationen anbie­ten?

Oder Kinderehen: Wir haben in Österreich keine Statistik, aber es gibt eine in Deutsch­land, dort weiß man, amtlich registriert, von 1 500 Fällen von Kinderehen. Es gibt sie auch bei uns. Die Frau Bundesminister setzt sich für die ausnahmslose Anhebung des Ehealters auf 18 Jahre ein, das ist eine ganz wichtige Forderung in diesem Zusammen­hang.

Zwangsehen: Orient Express betreut 100 Frauen pro Jahr, also auch das gibt es in Österreich. Selbst die Themen Vielehe oder Mehrfachehe müssen wir uns anschauen.

Gewalt und Verletzung von Menschenrechten können nie durch Tradition, durch Kultur oder durch Ehrkultur gerechtfertigt werden. (Beifall bei der ÖVP.) Wir werden das Unsrige


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dazu beitragen, dass wir davon betroffene Frauen schützen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

10.47


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Deckenbacher ist zu Wort ge­meldet. – Bitte.


10.47.44

Abgeordnete Mag. Romana Deckenbacher (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Schläge, Tritte, Stoßen, gezielte Einschüchterungen, Drohungen, Psychoterror, Stalking, Erniedrigun­gen und Beschimpfungen, Vergewaltigungen, ja hin bis zum Mord – das sind die un­glaublichen Gesichter der Gewalt. Wir haben es heute schon einige Male gehört: 26 Fe­mizide – bis zum heutigen Tag – sind die schreckliche Bilanz hier in Österreich. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass wir alle hier im Hohen Haus alles tun wollen, um die notwendigen Maßnahmen zu setzen, Frauen und Mädchen zu beraten, zu informieren, zu schützen und vor allem zu stärken.

Ich möchte jetzt kurz auf zwei Anträge von der SPÖ eingehen, die hier vorliegen und die wir heute ablehnen werden. Die Begründung dafür wäre sehr kurz zu fassen: Vieles hat die Bundesregierung bereits umgesetzt.

In einem dieser Anträge wird der Bundesregierung zum Beispiel vorgeworfen, nicht allen Verpflichtungen der Istanbulkonvention nachzukommen. Das weise ich hier entschieden zurück, denn in Österreich werden Gewaltschutzempfehlungen der Istanbulkonvention selbstverständlich umgesetzt. Das haben wir ob der vielen Maßnahmen in diesem Be­reich auch schon gesehen. Auch der Grevio-Umsetzungsbericht wurde bereits Ende Februar an den Europarat übermittelt, denn die Istanbulkonvention ist ein wichtiges Instrument im Kampf gegen die geschlechterspezifische Gewalt, und dazu bekennen wir uns ganz klar. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Die umgehende Einberufung eines Gewaltschutzgipfels wurde seitens der SPÖ gefor­dert. Dazu möchte ich sagen, dass ein Gewaltschutzgipfel mit unzähligen Expertinnen und Experten bereits im Mai 2021 stattfand und ein weiterer im November geplant ist.

5 Millionen Euro für Organisationen, die Opfern von Gewalt Beratung und Hilfe bieten, werden aus dem Gewaltschutzpaket in der Höhe von 24,6 Millionen Euro bereitgestellt. Auch da ist eine weitere Forderung seitens der SPÖ bereits umgesetzt worden.

Es stellt sich natürlich immer wieder die Frage: Warum kann es immer noch zu Gewalt gegen Frauen und Mädchen kommen? Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten. Wenn man mit Betroffenen spricht, dann zeigt sich, dass den Frauen oft der Mut fehlt, sich an zuständige Stellen zu wenden. Sie haben Angst, auf der Straße zu stehen, ihre Kinder zu verlieren und aus der Familie ausgegrenzt zu werden, denn das ist oft das einzige soziale Netzwerk, das vor allem Frauen mit Migrationshintergrund haben.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das es mit vereinten Kräften über alle Parteigrenzen hinweg zu bekämpfen gilt, denn ein siche­res und gewaltfreies Zusammenleben in unserer Gesellschaft muss für uns alle oberste Priorität haben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

10.51


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die letzte Rednerin dazu ist Frau Abgeordnete Ernst-Dziedzic. – Bitte sehr.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 61

10.51.23

Abgeordnete Dr. Ewa Ernst-Dziedzic (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Repression, offene Diskreditierung, Diskriminierung, staatliche Diskriminierung, verbale, aber auch immer mehr tätliche Angriffe, sogenannte Hassverbrechen auf Menschen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe sind ja bekanntlich ebenso Gewalt und Gewaltanwendung. Wir haben hier immer wieder die Situation von LGTBI in Polen diskutiert. Es ist bekannt, dass die PiS-Regierung tatsächlich ein Problem mit dieser Gruppierung haben dürfte, aus welchem Grund auch immer. Wir im Parlament haben auch schon damals Stellung bezogen, als es um die sogenannten LGTB-freien Zonen in Polen ging, die ja mittlerweile aufgehoben worden sind, weil die europäischen Staaten entsprechend Druck auf das Land gemacht haben.

Ich freue mich deshalb sehr, dass diese aktuelle Situation und Entwicklung dort vor Ort kurz aufgegriffen worden ist, und danke an dieser Stelle meinem Kollegen Nico Marchetti, dass es möglich war, sehr kurzfristig einen Antrag zu schreiben. Es gibt in Polen nämlich einen neuen Gesetzentwurf, der darauf abzielt, Demonstrationen und Regenbogen­para­den überhaupt zu verbieten, die Versammlungs- und Redefreiheit von LGTB-Personen einzuschränken und diese auch zu kriminalisieren.

Deswegen bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Nico Marchetti, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Angriff auf Meinungsfreiheit und LGTBIQ-Rechte in Polen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für EU und Verfassung, wird aufgefordert, sich gegen Angriffe auf die Rede-, Meinungs-, Versammlungsfreiheit von LGBTIQ-Personen in Polen einzusetzen sowie deutlich zu machen, dass die Menschen­würde sowie die Rechte von homosexuellen, bisexuellen, transgender und intergeschlecht­lichen Personen von den politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungs­trä­gern in Polen zu achten sind.

Die Bundesregierung wird aufgefordert sich weiterhin in bilateralen Beziehungen und auf europäischer Ebene für die Verbesserung der Situation von LGBTIQ-Personen in Europa einzusetzen und sich im Sinne des österreichischen Engagements für Men­schenrechte für die Achtung von Grund- und Menschenrechten unabhängig der sexu­ellen Orientierung, der Geschlechtsidentität oder der Geschlechtsmerkmale einzutre­ten.“

*****

Ich ersuche um und erhoffe breite Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.54

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Antrag

gem. § 27 Abs. 3 GOG

der Abgeordneten Dr.in Ewa Ernst-Dziedzic, Nico Marchetti,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 62

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Angriff auf Meinungsfreiheit und LGTBIQ-Rechte in Polen

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 6 Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 1512/A(E) der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Akut-Maßnahmen für Gewaltschutz (1106 d.B.)

Aktuell lassen sich in Europa insbesondere in Polen und weltweit besorgniserregende Rückschritte hinsichtlich Grundrechte beobachten. Im Zentrum der Angriffe stehen meist auch die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, transidenten und interge­schlecht­lichen Menschen. Der Sejm, die erste Kammer des polnischen Parlaments, hat am 28. Oktober einen queerfeindlichen Gesetzentwurf in erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung in die Ausschüsse geschickt.1 Der Gesetzesentwurf zielt darauf ab, Demonstrationen und Regenbogenparaden zu verbieten, die Versammlungs- und Redefreiheit einzuschränken und die LGBTIQ-Bewegung zu kriminalisieren.

Das queerfeindliche politische Klima verschärft sich in Polen radikal. Im Rainbow Europe Index des europäischen Dachverbands ILGA Europe, einem internationalen Ranking von 49 europäischen und angrenzenden Staaten bezüglich der Umsetzung von LGBTIQ-Rechten, belegt Polen bereits zum zweiten Jahr in Folge den letzten Platz.2 Im Gegen­satz zu anderen Ländern mache Polen beim Schutz von LGBTIQ-Personen und ihrer rechtlichen Anerkennung sogar Rückschritte.

Bereits 2015 verurteilte der Europarat Hassreden und Gewalt gegen Minderheiten sowie zunehmende Homophobie in EU-Mitgliedsstaaten.3 Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) beobachtet die Entwicklungen in Europa ebenfalls mit Sorge, und hat umfassende Empfehlungen für die Stärkung von Rechten von LGBTIQ-Personen formuliert.4

Im Gegensatz zur Entwicklung in Polen wurden in den letzten Jahren in zahlreichen europäischen Ländern wie auch in Österreich wichtige gesetzliche Schritte in Richtung Gleichberechtigung von LGBTIQ-Personen gesetzt, wie z.B. die Einführung von Anti-Diskriminierungsgesetzen, die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare, die Möglichkeit von alternativen Geschlechtseinträgen („divers“, „inter“, „offen“ und „keine Angabe), oder die zahlreichen rechtlichen Verbesserungen für Regenbogenfamilien, wie die Einführung des Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare. Dennoch sind Phänomene wie Homo- und Transfeindlichkeit, Diskriminierung und Gewalt gegen LGBTIQ-Personen immer noch weit verbreitet. Dies bestätigt auch eine aktuelle Studie der EU-Grundrechteagentur (FRA), die nahelegt, dass viele LGBTIQ-Personen aus Angst vor Spott, Diskriminierung und Gewalt ihre sexuelle oder geschlechtliche Identität ver­heimlichen.5 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für EU und Verfassung, wird aufgefordert, sich gegen Angriffe auf die Rede-, Meinungs-, Versammlungsfreiheit von LGBTIQ-Personen in Polen einzusetzen sowie deutlich zu machen, dass die Men­schenwürde sowie die Rechte von homosexuellen, bisexuellen, transgender und interge­schlechtlichen Personen von den politischen Entscheidungsträgerinnen und Entschei­dungsträgern in Polen zu achten sind. 


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Die Bundesregierung wird aufgefordert sich weiterhin in bilateralen Beziehungen und auf europäischer Ebene für die Verbesserung der Situation von LGBTIQ-Personen in Europa einzusetzen und sich im Sinne des österreichischen Engagements für Men­schenrechte für die Achtung von Grund- und Menschenrechten unabhängig der sexu­ellen Orientierung, der Geschlechtsidentität oder der Geschlechtsmerkmale einzu­tre­ten.“

1 https://www.queer.de/detail.php?article_id=40354

2 https://www.ilga-europe.org/rainboweurope/2021

3 https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20191212IPR68923/parlament-verurteilt-lgbti-freie-zonen-in-polen

4 https://rm.coe.int/5th-cycle-ecri-recommendations-on-lgbt-issues/16809e7b66

5 https://fra.europa.eu/sites/default/files/fra_uploads/fra-2020-lgbti-equality_en.pdf.

*****

10.54.04


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist die gleiche Situation, wenn man es schon einmal zugelassen hat, dann lässt man es auch das zweite Mal zu: Der Antrag ist ord­nungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht in Verhandlung.

Es liegt dazu keine weitere Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist damit geschlossen.

Wünscht eine der Berichterstatterinnen ein Schlusswort? – Nein.

Bevor wir in den Abstimmungsvorgang eingehen, darf ich noch fragen: SPÖ? Grüne? NEOS? FPÖ? ÖVP? – Geht.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Gleich­be­handlungsausschusses, seinen Bericht 1106 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dies tut, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, ange­nommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „10-Punkte-Plan zur Abwehr von Gewalttaten durch Asylwerber bzw. Asylberechtigte“.

Wer dem die Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einsatz für die Menschenrechte der LGBTIQ-Com­munity in Polen“.

Wer das tut, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ernst-Dziedzic, Marchetti, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Angriff auf Meinungsfreiheit und LGTBIQ-Rechte in Polen“.

Wer dem die Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen. (210/E.)


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Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Antrag des Gleichbe­hand­lungsausschusses, seinen Bericht 1107 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich darf um ein entsprechendes Zeichen bitten. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

10.55.588. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (1104 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle Kreislaufwirtschaftspaket) (1123 d.B.)

9. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 2005/A(E) der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pfandsystem ohne Teuerung und versteckte Steuern (1124 d.B.)

10. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 1981/A(E) der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Entschlossenheit im Kampf gegen die Plastikflut (1125 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zu den Punkten 8 bis 10 der Tages­ordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Ich bedanke mich bei Frau Ministerin Raab und begrüße Frau Ministerin Zadić, die in Vertretung von Ministerin Gewessler hier ist – Sie wissen, dass sie sich entschuldigt hat; den Klubs ist der Grund bekannt.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Cornelia Ecker. Das Wort steht bei ihr. – Frau Abge­ordnete, bitte sehr.


10.56.58

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Ich möchte meine Rede mit einem Appell an alle Abgeordneten beginnen: Wenn wir auf die Vorredner replizieren und es wie in meinem Fall – Ecker – eine Namensgleichheit gibt, dann würde ich bitten: Nennen wir den Vornamen dazu! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Krisper.) Ich möchte an dieser Stelle noch einmal sagen, dass ich mich von der Aussage der Kollegin Rosa Ecker aufs Schärfste distanzieren möchte, dies auch im Sinne meiner Fraktion. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Gabriela Schwarz und Krisper.)

Nun zum eigentlichen Thema, zum Abfallwirtschaftsgesetz: Pfand- und Mehrweg­sys­teme sind bei uns schon seit Jahren gang und gäbe. Wir alle kennen das im Zusam­menhang mit Bier- oder gläsernen Mineralwasserflaschen. Wir können uns da auch gar nichts anderes mehr vorstellen. Diese Systeme wirken müllvermeidend, das ist sonnen­klar, darum begrüßen wir die vorliegende Novelle, und zwar begrüßen wir auch, dass das auf andere Gebinde ausgeweitet wird, was natürlich eine Umweltschonung zur Folge hat.

Die Novelle bietet aber auch Anlass zu Kritik. Zum einen bräuchte es eine Dach­gesell­schaft, wie es sie in Deutschland gibt – die Deutsche Pfandsystem GmbH –, welche dafür sorgt, dass das Pfandsystem von Wien bis Vorarlberg gleich ist. Eine Dachgesellschaft


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wäre auch für den Handel gut, denn da könnten einheitliche Pfandrahmenverträge aus­gehandelt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere Einwegkunststoffwegwerfkultur hat Riesenauswirkungen auf unsere Ozeane, auf unsere Meere, Flüsse und Strände, deshalb ist diese Novelle auch von so großer Bedeutung.

Wir kommen aber schon auch zu einer Kritik, wenn wir uns diese langen Über­gangs­fristen anschauen: Erst 2024 zu starten, das ist aus meiner Sicht viel zu spät. Auch die Ausnahme von Getränkedosen und kleinen Flaschen bis inklusive 0,5 Liter ist scharf zu kritisieren.

Da die Intention dieser Novelle aber eine gute ist, werden wir als SPÖ-Fraktion zustim­men. Wir würden sie aber noch konkreter formulieren, deshalb bringe ich einen Unselb­ständigen Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Mehr Kos­teneffizienz in den Sammelsystemen und beim Einwegpfand im Interesse der Konsu­mentInnen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie wird aufgefordert, Maßnahmen für mehr Kosteneffizienz im Interesse der Konsu­mentInnen zu ergreifen, insbesondere

- dass Auftragnehmer von Systemen der Erweiterten Herstellerverantwortung weder mittelbar noch unmittelbar Mitglieder oder Eigentümer dieser Systeme sein können,

- dass die Getränkeabfüller auch Eigentümer der im Handel zurückzunehmenden Einweg-Pfandgebinde bleiben,

- dass die Umsetzung des Einwegpfandes ohne Digitales Pfand erfolgt.“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

10.59

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Unselbständiger Entschließungsantrag

der Abgeordneten Julia Herr,

Genossinnen und Genossen

eingebracht im Zuge der Debatte zur Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle Kreislaufwirtschaftspaket) (1104/1123 d.B.)

betreffend Mehr Kosteneffizienz in den Sammelsystemen und beim Einwegpfand im Interesse der KonsumentInnen

Legt man die Kostensenkungen der Dualen Sammelsysteme in Deutschland ab der Wettbewerbsöffnung 2003 bis 2011 auf Österreich um1, so dürfte die Verpackungs­sammlung im Haushaltsbereich in Österreich nicht 140 Mio. Euro, sondern nur rund 90


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Mio. Euro jährlich kosten. Bis zu 50 Mio. Euro Einsparungspotential jedes Jahr sind eine beträchtliche Größe angesichts dessen, dass Verpackungen nur wenige Prozent aller in Österreich anfallenden Abfälle ausmachen. Noch nicht bezifferbar sind die Mehrkosten in der Sammlung, weil eine Hauptkostenverantwortung der Ausschreibungsführer gem. § 29 Abs. 10 AWG fehlt. Demnächst könnten noch weitere 10 Mio. Euro Zusatzkosten hinzukommen, wenn es den Großformen des Lebensmittelhandels ermöglicht wird, anstelle der Abfüller selber die Kontrolle über das Einwegpfandsystem an sich zu reißen und dann die gesammelten Einwegpfandgebinde für sich profitträchtig zu vermarkten, so wie dies in Deutschland geschehen ist.2

Wohlgemerkt: Alle diese Kosten sind Zusatzkosten, die aus mangelndem Wettbewerb resultieren und über die Produktpreise umgelegt werden. Die KonsumentInnen bekom­men dafür aber keinen wie immer gearteten Zusatznutzen.

Die o.g. Kostensenkungen in Deutschland resultieren daraus, dass das deutsche Bun­deskartellamt schon um 2000 rigoros gegen In-Sich-Geschäft-Praktiken im damaligen DSD-System vorgegangen ist, die im österreichischen ARA-System, immer noch zu beobachten sind3. Bemerkenswerterweise enthält die ARA-Vereinsatzung sogar eine Regel, die solchen In-Sich-Geschäfte vorbeugen soll4. Doch sie wird einfach nicht umge­setzt. Deswegen sollte im AWG als Grundregel für marktbeherrschende Systeme der Erweiterten Herstellerverantwortung verankert werden, dass aktuelle oder künftige Auftragnehmer dieser Systeme weder mittelbar noch unmittelbar Mitglieder oder Eigen­tümer dieser Systeme sein können.

Nicht umgesetzt ist in Österreich auch das Prinzip der Hauptkostenverantwortung in der Kunststoffhaushaltssammlung, obwohl die Sammlung mehr als 50% aller Kosten verursacht5: Die Ausschreibungsführer (§ 29c Abs 10 AWG) haben wenig Anreiz für kosteneffiziente Ausschreibungen, weil die resultierenden Kosten nach Marktanteilen zwischen allen Sammel- und Verwertungssystemen aufgeteilt werden können. Das würde sich ändern, wenn der Ausschreibungsführer vorab 30 bis 50% der Kosten tragen muss und nur der Rest dann aufgeteilt wird.

Bei der Umsetzung des Einwegpfandes wird darauf zu achten sein, dass es zur Errich­tung einer einheitlichen Gesellschaft in der Hand der Abfüller kommt, so wie dies schon in der sog. Hauer-Studie des BMK vorgeschlagen wird. Jedenfalls muss sichergestellt sein, dass die Abfüller weiterhin Eigentümer der zurückgenommen Pfandgebinde blei­ben. Den Großformen des Lebensmittelhandels hier Profite zu ermöglichen, wäre schon deswegen Unfug, weil die neue Rücknahmeautomatenstruktur ja auch über das Resi­lienzpaket finanziell gefördert werden wird und der Handel ohnedies eine Abgeltung seiner Zusatzkosten erhalten soll.

Keinen tatsächlichen Nutzen für die KonsumentInnen, dafür aber beträchtliche Zusatz­kosten, die eine künftige Einwegpfandgesellschaft an ARA entrichten wird müssen, verspricht das Konzept des Digitalen Pfands. Dieser Ansatz sollte nicht weiterverfolgt werden, damit es für KonsumentInnen bei der klaren Botschaft bleibt, dass sie die Pfand­gebinde künftig in den Handel zurückbringen sollen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie wird aufgefordert, Maßnahmen für mehr Kosteneffizienz im Interesse der Konsu­mentInnen zu ergreifen, insbesondere


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•             dass Auftragnehmer von Systemen der Erweiterten Herstellerverantwortung weder mittelbar noch unmittelbar Mitglieder oder Eigentümer dieser Systeme sein können,

•             dass die Getränkeabfüller auch Eigentümer der im Handel zurückzunehmenden Einweg-Pfandgebinde bleiben,

•             dass die Umsetzung des Einwegpfandes ohne Digitales Pfand erfolgt.“

1 Pressemeldung: Bundeskartellamt legt Sektoruntersuchung duale Systeme vor – Wettbewerbsöffnung senkt die Kosten der Verpackungsentsorgung um eine Mrd. Euro/Jahr; Bundeskartellamt, Sektoruntersuchung Duale Systeme – Zwischenbilanz der Wettbewerbsöffnung, Bericht gemäß § 32e GWB – Dezember 2012 unter http://www.bundeskartellamt.de/DE/UeberUns/Publikationen/Sektoruntersuchungen/sektoruntersuchungen_node.htm

2 Vgl. dazu NABU - Das Geschäft mit dem Einwegpfand - Wie Abfüller und Handel am Pfand verdienen https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/ressourcenschonung/einzelhandel-und-umwelt/mehrweg/21967.html : Nach NABU-Berechnungen liegen die Einnahmen der Händler aus dem Verkauf von PET-Ballen und zurückgenommenen Getränkedosen für das Recycling bei geschätzt 68 Millionen Euro jährlich. In Spitzenzeiten mit einer hohen Nachfrage nach recyceltem PET liegen diese Einnahmen wesentlich höher.

3 Große Auftragnehmer von ARA, die sowohl in der Sammlung (~ zwei große Lebens­mittelketten) als auch in der Verwertung von Verpackungsabfällen (~ die altstoff­verwertenden Industrien: Papier, Glas, Metall, Kunststoffrecycling und -verbrennung) tätig sind, sind bis heute im ARA-Aufsichtsrat vertreten, in dem wichtige Entscheidungen ge­­trof­­fen werden; vgl. zum Folgenden die Stellungnahme der BAK im Begutachtungs­ver­fahren https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_109718/index.shtml und ausführlich das BAK-Positionspapier zum Vorschlag für das zweiten EU-Kreislauf­wirtschaftspaket vom 22. Juni 2020 https://www.akeuropa.eu/de/neuer-aktionsplan-kreislaufwirtschaft-fuer-ein-sauberes-und-wettbewerbsfaehigeres-europa insbesondere die S 4 und 6.

4 § 4 der ARA-Vereinssatzung bestimmt:

„Keine ordentlichen Mitglieder des Vereins können … (Unternehmen) sein, (c) die aktu­elle oder potentielle Auftragnehmer (private oder öffentliche Entsorger) des ARA Sys­tems sind.“

5 Siehe schon die BAK-Stellungnahme zur AWG-Novelle 2015 https://www.arbeiterkammer.at/interessenvertretung/umweltundverkehr/umwelt/stellungnahmen/AWG-Novelle_2015.html.

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Wir kommen zur nächsten Rednerin, das ist Frau Abgeordnete Rössler. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)


11.00.18

Abgeordnete Dr. Astrid Rössler (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bun­desministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen und Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Das heutige AWG ist tatsächlich ein sehr umfassendes Werk, eine große Novelle und in der Sache ein wirklich großer Schritt in Richtung nachhaltige Abfallwirtschaft, nachhaltige Produktions- und Konsummuster – auch im Sinne der Nachhaltigkeitsziele


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der SDGs. SDG 12 mahnt uns, sparsamer und ressourceneffizienter mit Energie und unseren Rohstoffen umzugehen. Dazu trägt diese Abfallwirtschaftsgesetz-Novelle maß­geblich bei. Sie ist die Umsetzung des großen Kreislaufwirtschaftspakets auf EU-Ebene und auch anderer Richtlinien der EU in Richtung nachhaltige Abfallwirtschaft.

Das Herzstück dieser Novelle wurde lange und umfassend verhandelt. Ich bedanke mich auch beim Regierungspartner für die gute gemeinsame Paketlösung, die nun am Ende herausgekommen ist.

Erstens: Mehrweg kommt, Mehrwegsysteme für Getränkeverpackungen kehren zurück in die Regale unserer Lebensmittelhändler, und zwar diesmal nicht nur in den normalen Lebensmittelhandel, sondern auch in die Diskonter. Es gibt also erstmals endlich Wahl­freiheit für Konsumentinnen und Konsumenten und Pfand in allen Geschäften. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Zweitens: Pfand für Mehrweg ist selbstverständlich, aber das, was wir jetzt brauchen, ist Pfand für Einweggetränkeverpackungen, Einwegplastikgetränkeflaschen und natürlich auch Getränkedosen. Auch das kommt – mit einem Jahr Verzögerung, weil wir da eine ziemlich große Umstellung brauchen. Dafür gibt es auch viele Fördermittel. Es ist wirklich ein Schritt zur Transformation des Handels in Richtung Rücknahmesysteme und Sam­melsysteme, also tatsächlich ein großer Schritt. Wir wollen und brauchen 25 Prozent Mehrweganteil bis 2025 und 30 Prozent Mehrweganteil bis 2030 bei Getränke­ver­packungen im Handel, denn wir müssen in Richtung Abfallvermeidung die Einweg­sys­teme schrittweise reduzieren. Wir brauchen die guten alten Mehrwegsysteme als sozu­sagen das Herzstück von abfallvermeidender Verpackung. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Jeitler-Cincelli.)

Kunststoffreduktion, Kunststoffe vermeiden, auch auf EU-Ebene, ist ein weiterer großer Punkt. Wir finden Kunststoffe, Plastikverpackungen – vielfach Einwegverpackungen –, kurzlebige Plastikprodukte auf den Straßen, neben den Straßen und in der Landschaft; sie sind der Inbegriff von Littering. Wir finden sie leider auch in den Fließgewässern und Meeren, dort sind sie vor allem in Form des Abriebs und des Mikroplastiks zu einem besonderen Problem geworden.

Auch da ist gegenzusteuern, das heißt, es wird endlich ein Verbot für Einwegplastik­produkte wie Plastikbesteck, Plastikgeschirr, Plastiktrinkhalme und andere Produkte geben. Einerseits gibt es Mehrwegalternativen – Geschirrmobile für Veranstaltungen sind in vielen Gemeinden schon Standard und ein großer Fortschritt, um Mehrweg wie­der zu stärken –, andererseits gibt es auch materiell Alternativen im Sinne von kom­postierbaren Produkten, die dafür eingesetzt werden können. Minus 20 Prozent bei Einwegplastikprodukten ist das Ziel, und auch das ist in dieser Novelle verankert – ein wichtiger Schritt! (Beifall bei den Grünen.)

Drittens: Förderung der Reparatur. Wir müssen aufhören, Produkte mit kleinen Defekten sofort im Abfall landen zu lassen, und genau hier setzt auch das AWG an. Wir führen endlich wieder eine verstärkte Reparaturmöglichkeit ein – den gut ausgestatteten Repa­raturfonds; das war auch gestern schon Gegenstand in der Budgetdebatte. Durch den Reparaturfonds für Elektro- und Elektronikgeräte werden 50 Prozent der Reparatur­kosten rückerstattet, bis zu einem Maximalbetrag von 200 Euro; darunter fällt ein ganz großer Teil der Reparaturen. Das ist ein höchst attraktives Programm für Konsumen­tin­nen und Konsumenten und ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur ressourceneffizienten Wirtschaft und auch zu ressourceneffizienten Konsummustern. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Bei der Abfalltrennung wird es höhere Quoten geben. Da müssen wir nachbessern. 2030 sollen mindestens 60 Prozent der Siedlungsabfälle stofflich verwertet werden. Da sind wir auf einem guten Weg, aber wir können nachbessern. Ein wunderschöner Punkt ist:


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Auch der Abfall bekommt nun ein Klimaticket, Abfalltransporte kommen ab den Jahren 2024, 2025, 2026 – zeitlich, aber auch von den Entfernungen her gestaffelt – auf die Schiene. Transporte und Massentransporte von Abfall sind prädestiniert dafür, mit der Schiene zu erfolgen. Fast alle Verbrennungsanlagen verfügen über Schienenan­schluss – also wird es auch ein Klimaticket für den Abfall geben, und es wird eine digitale Ab­frageplattform für die entsprechenden verfügbaren Kapazitäten eingeführt.

Kennzeichnungspflichten und Herstellerverantwortung werden erweitert – ein großes Paket.

Ich möchte mich abschließend vor allem auch bei der SPÖ für die sehr konstruktive Debatte über die letzten Monate und auch für die Unterstützung sehr herzlich bedanken. Die heute eingebrachten Antragspunkte werden wir in die kommenden Debatten mit einfließen lassen, denn die Verordnungen, vor allem zur Pfandregelung, sind erst in Vorbereitung. Das digitale Pfand zeichnet sich derzeit nicht ab, und auch beim Thema der Eigentümer der entsprechenden Stofffraktionen geht die Entwicklung in die von Ihnen gewünschte Richtung. – Danke für die Unterstützung!

Ein großer Tag – Abfallwirtschaftsgesetz, alles wird gut! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.06


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Michael Bernhard. – Bitte.


11.06.34

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Minis­terin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt, vielleicht ganz grundsätzlich, bei der AWG-Novelle sehr viele positive Elemente.

Was steckt hinter diesem sperrigen Wort Abfallwirtschaftsgesetz? – Es geht darum, wie wir mit unseren Ressourcen – auch mit unseren Abfällen, aber ganz grundsätzlich mit unseren Ressourcen im Wirtschaftskreislauf – umgehen, und wir wissen, dass es massiv Sinn macht, dass wir Ressourcen so lange wie möglich im Wirtschaftskreislauf halten, wenn wir in eine klimaneutrale Zukunft kommen wollen, wenn wir auch wettbewerbs­fähiger sein wollen, wenn wir unabhängiger von anderen Weltregionen sein wollen. Das AWG gibt manche sehr gute Antworten darauf, und ich weiß, dass auch sehr lange daran gearbeitet worden ist; es betrifft natürlich in erster Linie die Abfallwirtschaft.

Ich sehe große Bemühungen und möchte gleich vorwegnehmen, dass wir am Ende bei der Abstimmung diese Novelle unterstützen werden. Wir sehen aber auch – und das ist auch im Ausschuss diskutiert worden – mehrere Punkte, die nicht zufriedenstellend ge­löst worden sind.

Ich möchte erstens damit beginnen, dass nun in der Novelle vorgesehen ist, dass wir als doch sehr kleines Land innerhalb der Europäischen Union bestimmte Abfälle nur noch innerhalb Österreichs generieren und deponieren und keine mehr importieren. Das ist insofern überraschend, weil wir uns ja nicht im Export einschränken – wir exportieren also weiter Müll, sagen aber: Aus Italien, Kroatien und Slowenien dürfen bestimmte Ma­terialen für die Deponie nicht mehr importiert werden, was jeder Logik eines vereinten Europa und auch dem Prinzip der Solidarität widerspricht, weil wir ja exportieren, aber nicht mehr importieren. Es ist auch nicht sehr ökologisch, weil man nun quasi etwas vom Burgenland nach Vorarlberg transportieren kann, aber nicht mehr von Triest nach Kärn­ten. Das haben wir auch im Ausschuss angesprochen. Es ist natürlich eine komplexe Materie, wir halten das aber für vollkommen überschießend.


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Der zweite Punkt, der aus unserer Sicht ebenfalls überschießend ist, ist die Verpflichtung zur Verlagerung auf die Schiene, weil es ein deutlicher Wettbewerbsnachteil ist, wenn wir eine Branche verstärkt verpflichten, insbesondere in Bereichen, in denen Infra­struktur noch gar nicht in ausreichendem Maße geschaffen ist. Wir haben auch das im Ausschuss angesprochen. Wir machen es einer Branche, die in der Zukunft wichtig ist, nicht unbedingt leichter.

Der letzte Punkt – und der ist eigentlich der wesentlichste – ist: Es wird nun eine Mehr­wegquote im Bereich des Pfands und ein Einwegpfandsystem vorgesehen. Wir NEOS unterstützen dieses System an sich – die Idee, dass wir durch eine Mehrwegquote und ein Einwegpfandsystem Ressourcen länger im Kreislauf halten. Die Vorgehensweise, die die Ministerin gewählt hat, unterstützen wir aber nicht, weil sie nämlich nicht auf die Produzenten abgezielt hat, sondern weil sie der Gesellschaft und den Konsumentinnen und Konsumenten zusätzliche Kosten verursacht hat.

Darauf, insbesondere auf die Vorgehensweise, wird aber mein Kollege Shetty noch aus­führlicher eingehen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

11.09


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager ist der nächste Redner. – Bitte.


11.10.08

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Geschätzte Damen und Herren! Das EU-Kreislaufwirtschaftspaket erfordert es auch von Österreich, sich entsprechend mit dem Müll zu beschäftigen, und daher haben wir das Abfallwirtschaftsgesetz.

An erster Stelle steht natürlich die Frage: Wie vermeiden wir Müll? Das ist die grund­sätzliche Frage, die man beim Abfall stellen sollte. Wir wissen es, wir sind im Einkauf täglich damit konfrontiert, aber auch in der Verwertung als Einzelner, als Kunde, als Endnutzer sozusagen. Daher müssen wir uns diese Frage stellen: Wie können wir ihn vermeiden? Diese Vermeidungsstrategien liegen dem Abfallwirtschaftsgesetz zugrunde. Danach kommt die Frage der Aufbereitung für eine Wiederverwendung, ein Recycling und letztendlich auch Pflichten für eine getrennte Sammlung, um entsprechende ge­meinschaftliche Quoten zu erreichen.

Wir nehmen aber sehr wohl auch die Hersteller in die Verantwortung. Da geht es um das Verpackungsdesign. Wie sind Produkte generiert, dass man sie schon von vornherein, beginnend bei den Grundstoffen und der Produktion, für die Verwertung designt und ausrichtet? Ich glaube, das ist ganz, ganz wichtig, um sozusagen schon am Start ent­sprechende Maßnahmen zu setzen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir werden für Verpackungen eine Mehrwegquote einführen. Ich glaube, das ist dort richtig, wo es sinnvoll ist. Die Quote beträgt 25 Prozent bis 2025 und 30 Prozent bis 2030. Wir werden aber nicht mehr zurück in eine Zeit kommen, wo wir mit der Milchkanne zum Bauern ums Eck um die Milch gehen, sondern wir haben ein anderes System der Beschaffungen, und daher ist es dort, wo es längere Distanzen gibt, vielleicht auch rat­sam, die Mehrwegquote nicht allzu hoch anzusetzen, denn dort bringt das keinen positi­ven Umwelteffekt mehr. Daher haben wir sehr moderate Schritte gewählt, um wirklich auch die Umweltziele, die ja unser Grundziel sind, zu erreichen.

Beim Pfand für Einwegverpackungen ist es uns auch gelungen, eine Einigung zu erzie­len, vor allem um Gerechtigkeit zustande zu bringen, was für Verabreicher, für Verkäufer, für Einzelläden zunächst ein großes Problem dargestellt hat. Große Einheiten, große Lebensmitteleinzelhändler wollen sich mit den Systemen letztendlich auch die Rohstoffe fürs Recycling sichern. Daher müssen wir die kleinen Händler, kleinen Verabreicher


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stärken, und das machen wir – in Stichworten – zum Beispiel mit Digipfand, um ein System zu haben, wo wir Pfand einheben, um Littering in der Umwelt mit kleinen Ge­tränkeverpackungen, Plastikflaschen, Dosen zu verhindern. Das ist, glaube ich, ein wich­tiges Ziel. Auf der anderen Seite aber gilt es, nicht zu verunmöglichen, dass alle an diesem Markt teilnehmen können.

Ein kritischer Punkt ist natürlich der Abfalltransport. Mein Vorredner von den NEOS hat das auch erwähnt. Da haben wir noch Infrastrukturen zu schaffen. Das klare Ziel ist, CO2 einzusparen und keinen Abfalltransit zu erzeugen. Das ist, glaube ich, ganz, ganz wesentlich. Wir müssen nur schauen, mit welcher Infrastruktur wir momentan ausge­stattet sind und welche wir brauchen, um diese Ziele letztendlich zu erreichen. Da war es natürlich nicht sehr ratsam, dass ÖBB Rail Cargo schon vor Jahren kleinere Ver­ladebahnhöfe gesperrt, geschlossen hat. Wir brauchen diese Infrastruktur, und vor allem dort, wo wir diese Infrastruktur nicht haben, müssen wir schauen, wie wir mit Alternativen arbeiten können, und ich glaube, da sind wir in den Zielen sehr, sehr ambitioniert. Wir müssen – und ich bitte die Frau Ministerin, dass Sie das Ihrer Kollegin ausrichtet – sehr genau aufpassen, dass wir da nicht über das Ziel hinausschießen. Das muss genau monitort und beobachtet werden, denn ich glaube, da könnten wir sonst Probleme be­kommen.

Ansonsten ist es ein sehr umfangreiches Paket, ein, wie ich glaube, großer Erfolg für die Umweltpolitik in Österreich, und somit können wir bei der Müllvermeidung einen weiteren Schritt setzen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

11.14


Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Alma Zadić zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.


11.14.37

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Frau Präsidentin! Geschätzte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren via Livestream! Unsere Klimaschutz­ministerin ist leider im Homeoffice, weil ein Mitarbeiter bei ihr im Kabinett an Corona erkrankt ist. Sie kann heute leider nicht hier sein, und ich darf an dieser Stelle ihr Be­dauern darüber zum Ausdruck bringen. Ich glaube, Sie alle wissen, dass sie heute sehr, sehr gerne hier gewesen wäre, um an diesem Tag an dieser wichtigen Debatte teilzu­nehmen und über dieses Gesetz zu sprechen, denn dieses Gesetz ist wichtig. Es ist ein großer Schritt für den Schutz unserer Umwelt und unseres Klimas.

Österreich ist ein wunderschönes Land mit einer einzigartigen Natur und einer be­eindruckenden Vielfalt an Pflanzen und Tieren. Alle in unserem Land wissen, wie groß dieser Schatz ist und dass es auch unsere Aufgabe und unsere Verantwortung ist, nämlich die Verantwortung unserer Generation, auf diese Umwelt achtzugeben. Wir müssen sie sorgsam behandeln und vorsichtig mit ihr umgehen (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abg. Jeitler-Cincelli), damit wir heute nicht die Dinge zerstören, die dann morgen unwiederbringlich verloren sind. Ja, das ist eine große Aufgabe und das ist auch eine große Verantwortung.

Sehr oft sind es die kleinen Dinge, die einen großen Unterschied machen können: die Getränkedose am Rande des Spazierwegs, die unsere Umwelt verdreckt; die Tau­senden Plastikflaschen, die jedes Jahr tonnenweise aus unseren Nationalparks gefischt werden. Das ärgert viele Menschen in unserem Land. Ja, das ärgert auch mich, das ärgert auch Sie, und das völlig zu Recht, denn ist eine echte Gefahr für die Lebewesen, die diesen Platz zum Leben brauchen. Es ist eine echte Gefahr für unsere Umwelt und letzten Endes auch für uns alle. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abg. Jeitler-Cincelli.)


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Deshalb hat die Klimaschutzministerin, das weiß ich aus zahlreichen Gesprächen mit ihr in den vergangen Monaten, sehr hart dafür gekämpft und intensiv daran gearbeitet, dass wir mit diesem Gesetz genau dieses Problem angehen, denn mit dem Abfallwirt­schafts­gesetz wollen wir in Österreich in Zukunft auf ein Einwegpfandsystem setzen, und das ab 2025. Achtlos weggeworfene Getränkedosen oder Flaschen sollen unsere Natur nicht mehr verschmutzen. Wir kehren auch endlich zu einem bewährten System zurück, zum System der verbindlichen Mehrwegquoten, und die sollen ab dem Jahr 2024 in Öster­reich gelten. Das war schon einmal so, und das wird jetzt ab 2024 wieder gelten. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Erlauben Sie mir, noch ein bisschen detaillierter auf die Maßnahmen und die Verände­rungen einzugehen. Österreich bekommt ein Einwegpfand, und das Abfallwirt­schafts­gesetz legt auch fest, dass für Dosen und Plastikflaschen nun endlich ein Pfand gilt. Was bedeutet das? – Das bedeutet: Wer sich ein Getränk in einer Plastikflasche oder einer Dose kauft, muss dann einen kleinen Beitrag als Pfand zahlen, und diesen Beitrag be­kommt man zurück, wenn man die Verpackung wieder zurückgibt.

Die Klimaschutzministerin wird jetzt auch viele weitere Gespräche führen, um an den Details weiterzuarbeiten, damit dieses System mit 2025 ausgezeichnet und problemlos funktioniert, und zwar für uns alle.

Gleichzeitig geht es um dieses Mehrwegsystem. Menschen in Österreich sollen die Möglichkeit haben, Getränke in Mehrwegverpackungen zu bekommen, wenn sie das wollen, und zwar nicht nur beim Bier, wie das heute schon der Fall ist, sondern auch beim Saft, beim Mineralwasser oder bei der Milch, denn niemand versteht, warum es nicht möglich ist, Saftflaschen oder Milchflaschen zurückzugeben. Das wird jetzt mög­lich, denn es wird in den Supermärkten verbindliche Mehrwegquoten geben. Ein Viertel des Angebots soll aus Produkten in Mehrwegverpackungen bestehen, und das, glaube ich, wird ein entscheidender Beitrag dazu sein, dass wir auch da endlich den Abfall reduzieren können. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abg. Jeitler-Cincelli.)

Selbstverständlich beinhaltet dieses Abfallwirtschaftsgesetz noch viele andere Punkte, die dazu beitragen können, dass wir einen wichtigen Schritt und dann viele weitere wich­tige Schritte in Richtung Umweltschutz setzen. So starten wir das Klimaticket jetzt auch für die Abfälle, denn auch die sind jetzt verpflichtet, mit dem Zug zu fahren, und das bedeutet, wir reduzieren massiv CO2. (Beifall bei den Grünen.)

Weiters gibt es auch ein Importverbot für bestimmte Abfälle. Zum Beispiel soll gemisch­ter Abfall, Industrieabfall aus dem Ausland, nicht länger in Österreich deponiert werden dürfen. Wir setzen mit diesem Gesetz auch die Single-Use-Plastics-Richtlinie der EU um, um endlich dieses Einwegplastik loszuwerden, denn das verschmutzt, wie wir wis­sen, unsere Gewässer, es verschmutzt Meere und sein Konsum muss endlich reduziert werden.

Zusammenfassend kann man sagen: Wir in Österreich sind zu Recht stolz auf unsere einzigartige Natur und auf unsere saubere Umwelt. Damit das erhalten bleibt, braucht es viele Schritte, damit das erhalten bleibt, braucht es dieses Gesetz.

An dieser Stelle möchte ich ein ganz großes Danke an unsere Klimaschutzministerin richten, denn sie hat bewiesen, dass sie sich hartnäckig für unsere Umwelt und für unser Klima einsetzt. Ich bin froh und dankbar dafür, dass wir heute über dieses Gesetz sprechen, denn das ist wichtig für die Zukunft unseres Landes. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

11.21


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Yannick Shetty. – Bitte.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 73

11.21.21

Abgeordneter Mag. Yannick Shetty (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bun­desministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Bernhard hat schon angesprochen, was unsere Position zur AWG-Novelle ist.

Ein wichtiger Bestandteil dieser Novelle ist die Einführung eines Pfandsystems. Wir begrüßen diese Einführung, das haben wir in der Diskussion im Ausschuss schon gesagt, aber wir begrüßen sie mit dem Vorbehalt, dass diese Einführung praxistauglich und wirtschaftsnahe erfolgen muss, und vor allem, dass es sich dabei um kein Büro­kra­tiemonster handelt.

Das können wir jetzt noch nicht beurteilen, weil die Einführung erst in ein paar Jahren kommen wird, was wir aber für komplett unverständlich halten, ist der § 14c Abs. 2 AWG. In dieser Bestimmung wird nämlich der Frau Bundesministerin eine weitreichende Ver­ordnungsermächtigung eingeräumt. Wir finden, dass das nicht notwendig wäre. Wir finden, dass das grundsätzlich etwas ist, bei dem wir als Parlament selbstbewusster sein können. Wir können uns als Gesetzgebung zutrauen, Sachen auch klarer zu deter­mi­nieren und nicht alles und jedes Detail an die Ministerinnen und Minister auslagern zu müssen.

Auch in diesem Fall erachten wir das für problematisch. Ich glaube zwar aus der Zusam­menarbeit mit der Frau Bundesministerin, dass sie das Parlament hier einbinden würde, nur glaube ich, dass bis 2025 – bei aller Liebe; bis dahin sowieso nicht, weil bis dahin sowieso reguläre Wahlen stattfinden werden, aber auch schon früher – Wahlen stattfin­den werden und dass wahrscheinlich die Frau Bundesministerin nicht mehr im Amt sein wird. Und wenn dann zum Beispiel Frau Köstinger, ehemalige Klimaschutzministerin, diese Verordnungen ausarbeitet, kann ich mir nicht vorstellen, dass die Einbindung des Parlaments gut funktioniert.

Ich möchte noch einmal an die Grünen appellieren – das ist etwas, wofür Sie jahrelang gestanden sind: die Einbindung des Parlaments, keine zu weit reichenden Verordnungs­ermächtigungen, die sind nämlich immer abstrakt und nicht konkret auf eine bestimmte Person gemünzt. Deswegen werden wir dazu eine getrennte Abstimmung verlangen. Inhaltlich hat Kollege Bernhard, glaube ich, schon ausgeführt, was unsere Position dazu ist. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

11.23


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lukas Hammer. – Bitte.


11.23.26

Abgeordneter Lukas Hammer (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann meine Freude über den Beschluss, den wir heute fassen werden, nicht verbergen. Ich habe in den letzten zehn Jahren eigentlich zu keinem anderen Umweltthema so viele Anrufe und E-Mails von Menschen aus ganz Österreich bekommen, von Menschen, die immer wieder dieselbe Frage gestellt haben: Warum hat Österreich kein Pfandsystem? Warum wird das nicht eingeführt? Warum gibt es das nicht?

Warum? Viele Menschen haben sich einfach geärgert, weil sie das Zeug in der Wiese, in ihren Äckern gefunden haben, beim Wandern, beim Spazierengehen. Auch viele Menschen, die schon einmal auf Müllsammelaktionen waren, wissen, dass Dosen und Plastikflaschen das sind, was man eigentlich am meisten findet.

2,5 Milliarden Dosen und Flaschen gehen jedes Jahr allein in Österreich über den La­dentisch. 2,5 Milliarden Flaschen und Dosen werden gekauft, kurz verwendet und landen


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 74

dann im Müll und leider eben viel zu viele davon auch in der Natur, in den Wäldern, in der Wiese oder auf dem Feld.

Bis Anfang der Neunzigerjahre – viele von Ihnen können sich sicher noch daran erinnern – war das anders. Es gab eigentlich alle Getränke in den Supermärkten in Pfandflaschen, Mehrwegflaschen, die wiederbefüllbar waren.

Was ist der Vorteil? – Bei einer Pfandflasche gibt es einfach den Anreiz, dass ich, weil ich das Geld zurückbekomme, die Flasche wieder zurücktrage und sie nicht einfach irgendwo hinwerfe. Das erhöht die Qualität des Recyclings, weil man viel besser sam­meln kann.

Bei Mehrweg ist es auch ganz einfach: Wir haben zwar ein ganz gutes Recyclingsystem in Österreich, aber wir dürfen nicht vergessen: Eine Mehrwegflasche kann ohne zu­sätzlichen Materialeinsatz 40 Mal bis 60 Mal wiederbefüllt werden, und beim Recycling, wenn ich also eine Glasflasche recycle, brauche ich extrem hohe Temperaturen. Eine Mehrwegflasche hingegen muss ich nur mit vergleichsweise niedrigen Temperaturen auswaschen und wieder befüllen.

Seit Anfang der Neunzigerjahre ist die Mehrwegquote in Österreich immer weiter ge­sunken, auch durch politisches Versagen. Die Wegwerfmentalität hat auch in den Super­marktregalen bei den Getränken um sich gegriffen und die Mehrwegflasche ist gewisser­maßen zu einer bedrohten Art geworden und drohte auszusterben.

Das Problem ist, dass die Konsumentinnen und Konsumenten keine Wahlfreiheit mehr hatten: Eigentlich haben nur noch die Biertrinker unter uns Mehrwegflaschen in den Supermärkten bekommen. In den Diskontern gibt es überhaupt keine Mehrwegflaschen mehr, die haben nicht einmal die Rückgabeautomaten.

Was hat die Bundespolitik seit Anfang der Neunzigerjahre gemacht? – Eigentlich gar nichts. Es gab eine freiwillige Vereinbarung der Sozialpartner. Die hat im Prinzip dazu geführt, dass die Biermehrwegflaschen auf dem Niveau geblieben sind, wo sie vorher waren, sonst ist aber eigentlich nichts passiert. Meine Vorgängerin Christiane Brunner hat einen Antrag für eine Mehrwegquote eingebracht, der zwölfmal vertagt worden ist – auch von Ihnen, liebe KollegInnen der SPÖ, zwölfmal vertagt worden ist. Die freiwillige Vereinbarung hat nicht funktioniert.

Wo gehandelt wurde, möchte ich noch kurz erwähnen: zum Beispiel in den Ländern, in Salzburg oder auch Wien, wo schon eine Mehrwegpflicht bei Veranstaltungen eingeführt wurde. Das war zu wenig, deswegen handeln wir jetzt auf Bundesebene. Wir führen mit dem Beschluss heute ein verpflichtendes Pfandsystem für alle Flaschen und Dosen ein. (Beifall bei den Grünen.)

Darüber hinaus führen wir eine Mehrwegquote für alle Filialen über 400 Quadratmeter ein. Das heißt, die Kleinen können mitmachen, müssen aber nicht. Damit haben die Kundinnen und Kunden wieder eine Wahlfreiheit.

Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich bei all jenen bedanken, die in den letzten 15 oder 20 Jahren dafür gekämpft haben, dass es wieder ein Pfandsystem gibt, dass die Mehrwegflaschen wieder in die österreichischen Supermarktregale zurückkommen.

Vielen, vielen Dank auch an die Frau Ministerin, die uns jetzt sicher zuschaut, und an ihr großartiges Team, insbesondere an den Sektionschef – er sitzt hier – aber auch im Kabinett an Irmi Salzer und an Sarah Warscher, die wie Löwinnen gekämpft haben. Ich bin sehr stolz darauf und sehr froh darüber, dass wir heute diesen Beschluss fassen können. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.28



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 75

Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Carmen Jeitler-Cincelli ist die nächste Rednerin. – Bitte.


11.28.21

Abgeordnete Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Das Herzstück in diesem Kreislaufwirt­schaftspaket ist für mich nicht das Pfandsystem, sondern die Gelbe Sammlung.

Da möchte ich Kollegen Shetty recht geben: Die Verordnungsermächtigung ist dabei ein ganz wesentliches Thema. Für mich ist diese Vereinheitlichung des Gelben Systems das Relevanteste. Wir brauchen nicht 9 000 Tonnen Kunststoffflaschen sondern 90 000 Ton­nen, um Ziele zu erfüllen. Dabei geht es darum, dass wir wirklich das komplette Plastik sammeln. Es wird eine Vereinheitlichung in ganz Österreich kommen, was wichtig ist, damit schon die Kinder von klein auf lernen, wie sie in Zukunft sammeln, wie sie trennen, und das ist für mich wesentlich.

Ich möchte auch betonen, dass es digitale Lösungen gibt. Wir geben heutzutage wirklich viel Geld für die Digitalisierung aus, und ich fände ich es wichtig, dass wir auch Möglich­keiten schaffen für dieses Digipfand, wo es ganz tolle, fixfertige Lösungen gibt.

Kleine Händler sind da allerdings benachteiligt und werden sich diesen Pfandautomaten nicht aufstellen können – aus Platzmangel, aber auch, weil das ein Wahnsinnsgeld kostet. Für diese kleinen Händler würde ich mir eine Lösung in die Richtung wünschen, dass wir da nicht in einer prähistorischen Zeit bleiben.

Kollege Hammer hat von mir schon vor einem Jahr, glaube ich, eine Rolle Gelber Säcke aus Niederösterreich bekommen. Das funktioniert bei uns sehr, sehr gut.

Auch an Sektionschef Holzer ein herzliches Danke: Das war sehr konstruktiv. Es war schon oft auch eine harte, aber eine sehr konstruktive Diskussion. Ich glaube, in vielen Bereichen wird es sich einpendeln, da muss ich auch Kollegen Michael Bernhard recht geben. Es ist – also die ganze Bahntransportlogistik – natürlich einmal überschießend. Das wird ja sowieso nicht auf einmal gehen. Ich glaube, die werden bei Rail Cargo anfragen. Die sagen auch schon, das wird sich nicht ausgehen, aber es ist ein stufen­weises Einführen. Ich glaube, das ist wichtig: Man beginnt einmal, wo es möglich ist. Es gibt auch Stoffe, bei denen das sicher ganz, ganz schwierig ist.

Zum Schluss möchte ich noch an alle Herrschaften da draußen, die – wie leider wir alle – jetzt in den kommenden Wochen mehr zu Hause sein werden, einen Appell richten, dass sie wirklich regional einkaufen, regional konsumieren, dass man nicht irgendwie alles nur bei den großen Handelsketten kauft, sondern bei den kleinen Unternehmerinnen und Unternehmern, weil die wirklich ein Thema und Sorgen haben. Wir müssen schauen, dass wir dort einkaufen oder dort Gutscheine kaufen und danach dort konsumieren. Das wird ganz wichtig sein: nicht aufs Internet ausweichen, nicht auf die Amazons dieser Welt, sondern wirklich versuchen, die zu unterstützen! Die haben große Sorgen. Wir wissen noch nicht, wie wir das mit den Hilfen machen. Bitte, mein Appell: Kaufen Sie lokal! – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

11.31


Präsidentin Doris Bures: Mir liegt zu diesem Tagesordnungspunkt nun keine Wort­meldung mehr vor. Damit schließe ich die Debatte und frage, ob der Berichterstatter ein Schlusswort möchte. – Das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt verlege ich wie vereinbart ans Ende der Verhandlungen der Vorlagen des Umweltausschusses.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 76

11.31.39 11. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 1852/A(E) der Abgeordneten Ing. Martin Litschauer, Johannes Schmuckenschlager, Julia Elisabeth Herr, Walter Rauch, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend nach AKW Krsko, auch Paks II – Atomkraftwerke in Erdbebenzonen müssen verhindert werden! (1126 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Redner: Herr Abgeordneter Martin Litschauer. – Bitte.


11.32.21

Abgeordneter Ing. Martin Litschauer (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben ein schwieriges Thema vor uns, aber ich hole vielleicht noch ein bisschen aus: Im November 2020 gab es im Atomkraftwerk Ostrowez in Belarus kurz nach der Erstinbetriebnahme gleich einen Störfall. Ich habe damals schon die Abschaltung des Kraftwerks gefordert. Diese Woche gab es den nächsten Störfall. Das Erschreckende dabei ist, dass man die Hintergründe, was da in diesen Kraftwerken passiert, sehr oft gar nicht mehr erfährt. Speziell bei diesen Kraftwerken im Osten haben wir da ein großes Problem.

Es ist aber nicht das einzige Problem, denn vor Kurzem haben Medien auch berichtet, dass sich ein Mitarbeiter der ÉDF als Whistleblower melden will, weil es auch in fran­zösischen Atomkraftwerken den Verdacht gibt, dass Störfälle heruntergespielt worden sind, nicht berichtet worden sind und vertuscht worden sind. Da sehen wir: Wir haben ein ganz großes Problem, was die Transparenz in der Atomindustrie und die Sicherheit der Atomindustrie betrifft.

Das bringt mich jetzt zum eigentlichen Punkt des heutigen Tages, dem AKW Paks. Dort sollen ja am bestehenden Standort Paks zwei neue Blöcke gebaut werden, die auch von Erdbeben bedroht sind. Auch die jetzigen sind eigentlich nicht erdbebensicher, genauso wie wir das in Krško erleben. Da muss ich jetzt unseren Mitarbeitern im Umweltbun­des­amt danken: Die haben nämlich aufgezeigt, dass diese Erdbebenbruchlinien, die in den geologischen Gutachten dargestellt worden sind, im Standortgutachten, bei der Stand­ortbewilligung des neuen Kraftwerkes plötzlich nicht mehr aufscheinen und irgendwie verschoben worden sind und die Standortbewilligung eigentlich davon ausgeht, dass es dort keine Erdbebenbruchlinien gibt. Auch die Geologen sagen aber genau das Gegen­teil, und das zeigt: Wir haben da ein ganz großes Problem, was die Sicherheit dieser Kraftwerke Paks und Krško im Erdbebenfall betrifft.

Auffallend ist vielleicht auch noch, dass vor Kurzem die Firma Rosatom einen Vertrag mit der Immobilienfirma von Fidesz-Mann Sándor Kovács in Höhe von 720 Millionen Euro abgeschlossen hat. Die mieten da Büros an, und es stellt sich schon die Frage: Welche Einflussnahmen und welche geschäftlichen Verbindungen gab es da zwischen den Betreiberfirmen und den Personen, die für diese Standortgenehmigung zuständig sind und die damals bei den Entscheidungen mitgeholfen haben?

Wir sehen: Da gibt es Verflechtungen, die zu einem immer größeren Problem werden. Der letzte World Nuclear Industry Status Report befasst sich mit diesem Thema der Korruption und der Intransparenz zum ersten Mal in einem eigenen Kapitel, und das macht uns klar, dass wir in der Atomindustrie gerade mit der Transparenz ein sehr, sehr großes Problem haben. Umso mehr freut es mich, dass wir, unsere Initiative, hier im Parlament einen Allparteienantrag geschafft haben und Österreich als Bollwerk gegen die Atomindustrie in diesen Fragen auch mit einer Stimme spricht, dass unsere Ministerin


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auch von allen Fraktionen aus dem Parlament unterstützt wird, auch in der Frage der Taxonomie unterstützt wird, wobei es ganz klar ist, dass die Atomenergie keine nach­haltige Industrie sein kann. 

Das ist die eine Frage, und wir sehen auch, dass es immer unbezahlbarer wird. Ich habe heute auch noch mitgenommen: In Frankreich ist Wahlkampf. Da werden natürlich jetzt die Dinge sehr gern heruntergespielt und es werden neue Atomkraftwerke angekündigt. Interessanterweise hat sich jetzt aber auch der französische Rechnungshof zu Wort gemeldet und genau vor diesen Ausbauplänen, die der französische Präsident Macron jetzt verkündet hat, gewarnt. Er warnt nämlich, dass diese Ausbaupläne zu einer Über­schuldung der ÉDF, zu einer Überschuldung des französischen Staates führen könnten und dass das Ganze in einem finanziellen Desaster enden könnte, wenn das in dieser Form so fortgesetzt wird.

Deswegen bin ich froh, dass wir uns da gegenseitig unterstützen und möchte mich bei dieser Gelegenheit auch noch einmal ganz herzlich bei den NGOs bedanken, die uns in dieser Frage immer wieder unterstützen, und heute auch ganz speziell bei meinen Mitar­beiterinnen und Mitarbeitern, die da auch sehr großes Engagement zeigen, um diese Punkte auszuarbeiten. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.37


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Robert Laimer. – Bitte.


11.37.37

Abgeordneter Robert Laimer (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Geschätzte Frau Ministerin – in Ihrem Fall auch wirklich wertschätzend gemeint! Wir müssen leider zur Kenntnis nehmen, dass es aktuell und global zu einer Wiederbelebung der Atomkraft kommt. Die Diskussion um die Nutzung der Kernenergie hat zuletzt deut­lich an Fahrt aufgenommen. Die mehrheitlich dem neoliberalen Gedankengut nahe­ste­hende EU-Kommission möchte noch in diesem Monat die Atomenergie als nachhaltig definieren, sozusagen Greenwashing per Lobbying betreiben. Wie es scheint, konnten weder Tschernobyl noch Fukushima die Kommission überzeugen. Es fehlt schlichtweg die Einsicht, dass Kernkraftwerke ein großes Gefahrenpotenzial darstellen. Wir brauchen da viele Bündnispartner, um mit 20 Ländern gemeinsam der Atomlobby etwas entgegen­zuhalten.

Fadenscheinige Argumente der Befürworter lauten: Kernkraftwerke liefern CO2-freie Energie. Sie sparen allerding in ihren Argumentationen aus, dass es kein funktio­nieren­des Endlager für strahlenden Atommüll gibt, sie sparen den Uranabbau aus, der große Umweltschäden verursacht, dass die Gewinnung von Uran Menschenrechtsverletzun­gen fördert und dass die Gefahr eines Supergaus durchaus real ist.

Diese Risiken konnten bislang niemals entkräftet werden. Was machen wir bei einem Reaktorunfall? Riegeln wir dann ganze Landstriche ab und siedeln wir halb Europa aus? Ein Lockdown wird bei einem AKW-Unfall nicht ausreichen. Es kommt da definitiv zu einem Knockdown.

Für die österreichische Bevölkerung, die sich dezidiert gegen Atommeiler und die Erzeu­gung von Atomstrom ausgesprochen hat, ist dieser Trend zur Kernkraft natürlich er­nüchternd und besorgniserregend (eine Tafel mit der Überschrift: „Atomkraftwerke rund um Österreich“ in die Höhe haltend, auf der eine Karte Österreichs und die Standorte der benachbarten Atomkraftwerke abgebildet sind), besonders wenn wir, wie diese Tafel anschaulich zeigt, in unserer Nachbarschaft ordentlich strahlen.

Wir sind von 13 Atomkraftwerken umzingelt, und heute geht es um dieses Kraftwerk in Paks in Ungarn – noch dazu im Erdbebengebiet. Dieser Allparteienantrag spricht sich


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 78

einstimmig gegen den weiteren Ausbau des Atomkraftwerks Paks II, das nur 180 Kilo­meter entfernt liegt, aus.

Es ist mir noch wichtig zu betonen, dass wir in Europa ein atomkraftfreies Vorbild sein sollen und komplett sauber sein müssen. Das bedeutet, wir müssen ehrlich sein, wo wir doch immer noch pro Jahr über 10 Prozent Atomstrom nach Österreich importieren, um unseren Energieverbrauch zu decken. Der Endverbraucher weiß nicht genau, ob er Atomstrom bekommt, ob Atomstrom dabei ist oder nicht.

Atomkraft kann nicht der Gamechanger beim Klimawandel sein, AKWs können nicht die Zukunftslösung sein! Ein rot-weiß-roter Kraftakt für ein europäisches Bündnis der Ver­nunft ist mehr denn je angesagt. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Ab­geord­neten von ÖVP und Grünen.)

11.40


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Axel Kassegger. – Bitte.


11.40.59

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Titel des Entschließungsantrags lautet ja: betreffend „nach AKW Krsko, auch Paks II“ und so weiter und so fort.

Ich als Steirer beziehe mich jetzt auf das AKW Krško im Besonderen und auf die Ener­giepolitik der Grünen im Allgemeinen, die wir hier etwas durchleuchten müssen, aber auch die Energiepolitik der ÖVP und der Europäischen Kommission.

Ich bin der Meinung, dass diese Energiepolitik – freundlich formuliert – naiv ist, oder– etwas weniger freundlich formuliert – verantwortungslos und gefährlich ist, ich werde das nun erläutern. Es wird einerseits mit nahezu religiösem Eifer abgeschafft und verboten: Der Verbrennungsmotor ist der erklärte Feind; Gasheizungen und die gesamte Gas­infrastruktur sind zum Feind erklärt worden, sie werden abgeschafft und verboten.

Parallel dazu wird die Vermeidung von Treibhausgasemissionen, also CO2, als einziges Ziel ausgegeben, dem alles unterzuordnen ist, und gleichzeitig glaubt man bei den Grünen, mit Windrädern und Fotovoltaikanlagen den Energiebedarf einer Industrienation decken zu können. Das ist naiv, verantwortungslos und gefährlich! (Beifall bei der FPÖ.)

Gleichzeitig werden auch Atomkraftwerke abgeschaltet – aber die falschen! Die hoch­modernen Atomkraftwerke, etwa in Deutschland, werden abgeschaltet – in Österreich haben wir ja keine –, und Atomkraftwerke des sowjetischen Bautyps – also Tschernobyl­typen à la Krško, das noch dazu in einer Erdbebenregion gebaut wurde – werden nicht abgeschaltet. Als Steirer macht mich das wirklich nervös, und jetzt frage ich Sie: Was tun Sie als Grüne dagegen? Sie sind ja mittlerweile in der Bundesregierung, Ihre Ministerin ist auch auf EU-Ebene vertreten: Was tun Sie ganz konkret dagegen, außer solche Entschließungsanträge zu unterstützen, wobei wir wissen, dass die Relevanz solcher Entschließungen überschaubar ist? – Sie tun gar nichts!

Aus der Kombination des CO2-Ziels – im Übrigen emittieren Atomkraftwerke kein CO2, das wissen wir ja, sie entsprechen also genau dem von Ihnen vorgegeben singulären Ziel – und solcher Pseudoaktionen wie dem heutigen Entschließungsantrag – obwohl Sie in der Regierung sitzen, obwohl Sie bei Verhandlungen auf EU-Ebene dabei sind – ergibt sich meine Conclusio: Sie sind in Wahrheit de facto Förderer des Atomener­gie­ausbaus! Ich bin schon gespannt auf Ihre Gegenargumente, die Sie jetzt vorbringen werden. (Beifall bei der FPÖ.)

11.43



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 79

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Nikolaus Berlakovich. – Bitte.


11.44.03

Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Vor Kurzem ist in Glasgow die große UNO-Klima­konferenz zu Ende gegangen, die so wie immer eine große Bühne für viele Orga­nisationen, Firmen und Nationalstaaten war. Die eigentlichen politischen Verhandler sind im engen Kreis versammelt, und es ist eine ideale Plattform, um auf alle möglichen Anliegen hinzuweisen. Die NGOs inszenieren dramatisch den Klimawandel – vielfach zu Recht –, und kurioserweise präsentieren sich Nationalstaaten wie beispielsweise Bra­silien als umweltfreundliche, fortschrittliche Länder. – So weit, so gut, das war immer so.

Die Erwartungen an die Ergebnisse derartiger Klimakonferenzen werden oft hochge­schraubt, und die Enttäuschung ist dann groß. Letztendlich war es aber ein Beweis, dass mühsame kleine Schritte notwendig sind, die auch da gelungen sind. Es zeigt sich, wie schwierig und komplex das Thema der Energieversorgung in Europa und auch weltweit ist.

Es war das Ziel, den weltweiten Kohleausstieg zu schaffen – am Schluss wurde die Entscheidung von China und Indien abgeschwächt, sodass es nun heißt, der Ausstieg aus Kohle werde eingeleitet. Kohle ist bekanntermaßen einer jener fossilen Energie­träger, die hauptverantwortlich für den Klimawandel sind.

Der Punkt ist, dass durch die große internationale Aufmerksamkeit das Bewusstsein für den Klimawandel angekommen ist und die Menschen bereit sind, etwas zu tun und zu handeln. Viele Staaten haben sich zur Klimaneutralität verpflichtet: die EU bis 2050, USA, Kanada detto, Südkorea ebenfalls. Auch China verspricht, bis 2060 klimaneutral zu sein – aber die Frage ist: Wie wird die Energieversorgung gesichert? – Für uns in Österreich ist es klar: erneuerbare Energie – Wasserkraft, Windkraft, Fotovoltaik –, Energieeinsparung, Energieeffizienz – viele Staaten sehen das aber anders.

Neben diesem Anspruch, die CO2-Emissionen massiv zu reduzieren, kommt dazu, dass gleichzeitig die Energiepreise für Gas, für Kohle und für alle anderen Energieträger stark gestiegen sind, es wird sogar von einer kleinen Energiekrise gesprochen. Das alles bringt mit sich, dass wir nicht nur in Europa, sondern auch weltweit eine Renaissance der Atomkraft erleben: China beispielsweise plant bis zu 40 neue Atomkraftwerke, Russ­land 24 neue Atomkraftwerke, Indien 14 neue Atomkraftwerke und auch die USA einige.

Auch in Europa ist es ähnlich: Großbritannien sagt, um seine Klimaziele zu erreichen, wolle man auf Atomkraft setzen, es behauptet, das wäre eine CO2-neutrale Energieform. Frankreich will dasselbe tun, obwohl es eigentlich erklärt hatte, die Versorgung mit Atomstrom zu reduzieren.

Das Spannungsfeld ist also ein enormes, und viele wollen es so darstellen, als ob Atom­kraft CO2-neutral wäre, was sie aber nicht ist. Erstens werden für die Kühlung dieser Atomreaktoren Unmengen an Wasser benötigt, und zweitens werden bei der Herstellung von Brennstäben und auch beim Abbau von Uran sehr hohe CO2-Emissionen verur­sacht. Es ist also nicht so, dass da kein CO2 freigesetzt würde, sondern im Gegenteil! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Ungelöst sind nach wie vor auch die Frage der Endlagerung des radioaktiven Mülls, und welche Folgen es gibt, wenn es zu Unfällen kommt.

Ich will damit aufzeigen, dass es ein Anliegen aller Staaten ist, leistbare Energiever­sor­gung für die Menschen zu sichern und gleichzeitig Klimaschutz zu betreiben. Es ist ein enormes Spannungsfeld, und es ist gut, dass wir in Österreich den Konsens haben, dass


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 80

wir nicht auf Atomkraft setzen. Es ist auch richtig, dass dieser Antrag hier eingebracht wird, denn es kann doch nicht sein, dass Atomkraftwerke, wenn sie schon errichtet werden, wie im Fall von Ungarn in einer Erdbebenzone ausgebaut werden, mit all den gefährlichen potenziellen Folgen. Es ist dies daher der Schluss aus der ganzen Sache.

Derzeit wird auf europäischer Ebene die sogenannte Taxonomieverordnung diskutiert, die festlegt, welche Investitionen zukünftig als nachhaltig definiert werden. Da gibt es das Anliegen – auch die Kommission hat das gesagt –, dass bei der Finanzierung die Atomkraft als nachhaltige Energieform eingestuft wird. – Das ist meines Erachtens völlig absurd, und das sehen nicht nur Umweltbewegte so! Gleichzeitig sollen Investitionen in die Forstwirtschaft und in die Landwirtschaft als nicht nachhaltig definiert werden, was Länder wie Österreich, Finnland und Schweden, die seit 300 Jahren nachhaltige Forst­wirt­schaft betreiben, schwer verstehen.

Unsere Forderung lautet daher: Atomkraft darf auf europäischer Ebene nicht gefördert und kann nicht als nachhaltige Energieform in der EU-Taxonomieverordnung verankert werden. Gleichzeitig muss der Anspruch Österreichs sein, zu zeigen, dass eine nach­haltige Energieversorgung auch ohne Atomkraft und ohne fossile Energieträger funk­tioniert. Das bedeutet einen Ausbau der erneuerbaren Energieträger, alle Potenziale, die wir haben – Wind, Sonne, Geothermie, sehr wohl aber auch Biomasse und Bioenergie; ich sage das an die Adresse vieler hier, welche die Biomasse und die Bioenergie nicht so positiv sehen –, und natürlich auch Energieeinsparung und Energieeffizienz, um zu zeigen, dass Energieversorgung auch ohne Atomkraft möglich ist. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

11.49


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Michael Bernhard. – Bitte.


11.49.45

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Minis­terin! Werte Kolleginnen und Kollegen! In der gebotenen Kürze: Für uns NEOS ist voll­kommen klar, dass Atomkraft innerhalb Österreichs keine Option ist.

Wir haben ausreichend erneuerbare Energie, um die Energiewende auch so zu schaffen. Wir anerkennen aber, dass es in Europa und auf der Welt Länder gibt, die andere Antworten geben, und da ist die konkrete Frage: Welchen Beitrag kann Österreich leisten, um eine sichere Energiewende sicherzustellen?

Das heißt, aus unserer Sicht gibt es drei ganz wesentliche Punkte. Der erste Punkt ist: Wir müssen uns überall dort einsetzen, wo Atomkraftwerke in einer unsicheren Gegend, wie beispielsweise jetzt Paks II oder in Krško, entstehen sollen.

Der zweite Punkt ist: Wir müssen uns weiter auf internationaler Ebene dafür einsetzen, dass insbesondere betreffend die Sicherheit von Atomkraftwerken geforscht wird, damit, wenn schon welche gebaut werden, die dann auch so sicher wie möglich sind.

Der dritte Punkt – und damit möchte ich es auch schon wieder bewenden lassen – ist: Wir müssen bei der Taxonomieverordnung auf europäischer Ebene dafür sorgen, dass weder Atomkraft noch Gas als grüne Energie wahrgenommen wird, damit die privaten Investitionen nicht die falschen Technologien unterstützen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

11.51


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Martina Diesner-Wais. – Bitte.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 81

11.51.15

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bun­desminister! Meine Damen und Herren im Nationalrat! Liebe Zuseher! Ich freue mich ganz besonders über den Konsens gegen den Ausbau des ungarischen Atomkraftwerks Paks, der im Parlament herrscht.

Es geht nicht nur darum, dass ein neuer Block gebaut oder in Betrieb genommen wird, sondern es geht darum, dass dieses Kraftwerk auf einer Erdbebenlinie liegt. Als Wald­viertler Abgeordnete kann Ihnen ich nur sagen: Die Waldviertler sind Menschen, die Angst haben, denn wir haben viele Atomkraftwerke in Grenznähe und es wird auch immer angedacht, ein Endlager in Grenznähe zu errichten. Wir kennen natürlich die Folgen von Unfällen in Atomkraftwerken, daher wollen wir für den Schutz vor nuklearen Katastrophen vor der Haustüre eintreten und das Recht darauf unterstützen. Die Atom­kraft und die Strahlung kennen keine Grenze, somit müssen wir auch über die Grenzen hinaus Verantwortung tragen.

Ich denke, für die Zukunft ist auf der einen Seite die Klimapolitik etwas Wichtiges, auf der anderen Seite auch die Energiepolitik, und zwar nicht nur in diesem Haus, sondern auch weltweit. Wir müssen Verantwortung für die nächsten Generationen tragen, dabei ist natürlich das Abschalten von Atomkraftwerken ein wichtiger Schritt.

Mit Sorge erfüllt mich natürlich die Diskussion pro Atomstrom und Atomkraftwerke, die in Europa als klimafreundliche Energie diskutiert werden. Wir wissen aber, dass auch Atomstrom einen CO2-Fußabdruck hat, Herr Kollege Kassegger, mein Kollege hat das vorhin ja auch schon ausgeführt, daher müssen wir in Zukunft auf erneuerbare Energie setzen, das ist etwas ganz Wichtiges. Sie bringt Wertschöpfung in der Region, ist um­weltfreundlich und macht Österreich energieautark.

Wenn wir an die Katastrophen von Fukushima und Tschernobyl denken und auch an die ungelöste Frage betreffend Endlager, dann ist der Preis für die Folgen sehr hoch. Daher treten wir über die Parteigrenzen und über die Ländergrenzen hinweg für ein atomfreies Europa und für die erneuerbare Energie ein. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

11.54


Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abge­ordneter Martin Litschauer zu Wort gemeldet. – Bitte.


11.54.13

Abgeordneter Ing. Martin Litschauer (Grüne): Kollege Kassegger hat in seiner Rede gesagt, dass die Atomkraftwerke im Betrieb CO2-neutral sind. – Dem muss ich hier widersprechen.

Erst im Oktober haben die französischen Medien berichtet, dass in Flamanville das Treibhausgas SF6 vom Atomkraftwerk unzulässig hoch freigesetzt worden ist. Das heißt, die Atomkraftwerke setzen auch im Betrieb Treibhausgase frei. Es ist nicht direkt CO2, sondern es sind Gase, die in der Treibhauswirkung noch schlimmer sind als CO2, die da auch während des Betriebs freigesetzt werden.

Es gibt keine falschen Atomkraftwerke, die abgeschaltet werden. Jedes Atomkraftwerk, das abgeschaltet wird, ist richtig. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.55


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Joachim Schnabel zu Wort. – Bitte.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 82

11.55.07

Abgeordneter Joachim Schnabel (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren vor den Monitoren! In circa einem Monat haben wir einen traurigen Jahrestag, und zwar am 29. Dezember: Da gab es vor einem Jahr in Kroatien, in der Nähe von Zagreb, ein schweres Erdbeben, Stärke 6,4 nach der Richterskala. Das hat aufgezeigt, in welcher Erdbebenregion dieses Kraftwerk Krško liegt – und Gleiches gilt auch für das Kraftwerk Paks II.

Kollege Kassegger sagt: Dann tut etwas! – Wir tun viel. Ich bin aber auch froh, dass Sie hier mitstimmen, wenn wir uns einstimmig gegen die Atomkraft positionieren und auch gegen diese beiden Atomkraftwerke.

Bundespräsident Van der Bellen war am 15. Juli 2021 in Slowenien und hat die Lage um Krško angesprochen. Außenminister Schallenberg war – damals noch als Außenminister – gemeinsam mit Landeshauptmann Schützenhöfer in Slowenien und hat die Situation angesprochen; dabei wurde festgelegt, mit Slowenien einen Weg zu gehen, auf erneuer­bare Energien zu setzen und den Nachbarstaat dabei entsprechend zu unterstützen.

Die Abschaltung von Krško ist uns in der Region Südweststeiermark sehr wichtig: 44 Bürgermeister, aber auch die regionalen Abgeordneten haben gemeinsam und auch einstimmig beschlossen, die Initiative von Global 2000 zu unterstützen – eine Initiative, die mittlerweile von 51 894 Personen unterschrieben wurde. Warum tun wir das? – Weil Österreich durch Global 2000 die Möglichkeit hat, in einem UVP-Verfahren Partei zu sein, dementsprechend in diesem Bewilligungsverfahren Einwände zu erheben und auch den Ausbau von Krško zu verhindern, und auch zu erreichen, dass Krško 2023 wie geplant abgeschaltet wird. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen.)

Deswegen, geschätzte Damen und Herren: Bleiben wir dabei, arbeiten wir gemeinsam daran, dass in der Nachbarregion der Ausstieg aus der Atomenergie passiert und dass wir auf alternative Energien umsteigen! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der Grünen.)

11.57

11.57.21Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 8 bis 11


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist diese Debatte geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Ich frage die Fraktionen, ob wir gleich mit dem Abstimmungsvorgang, der jetzt vorge­sehen ist, fortfahren können. – Da Sie mir Zustimmung signalisieren, werde ich so vorge­hen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Entwurf betreffend AWG-Novelle Kreislaufwirtschaftspaket in 1104 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Bernhard vor.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über § 14c Abs. 2 in der Fassung der Regie­rungsvorlage.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.


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Wir kommen zur getrennten Abstimmung über § 69 Abs. 7c in der Fassung der Regie­rungsvorlage.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer in dritter Lesung seine Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen. (Beifall bei den Grünen.)

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Mehr Kosteneffizienz in den Sammelsystemen und beim Einwegpfand im Interesse der KonsumentInnen“.

Wer spricht sich für diesen Entschließungsantrag aus? – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.

Damit kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Umwelt­ausschusses, seinen Bericht 1124 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer ist für die Kenntnisnahme dieses Berichts? – Das ist die Mehrheit, damit ist er zur Kenntnis genommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Umweltausschusses, seinen Bericht 1125 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer ist für diese Kenntnisnahme? – Der Bericht ist mit Mehrheit zur Kenntnis genom­men.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11, die dem Ausschuss­be­richt 1126 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „nach AKW Krsko, auch Paks II – Atomkraftwerke in Erdbebenzonen müssen verhindert werden!“

Wer spricht sich für diesen Entschließungsantrag aus? – Das ist einstimmig ange­nom­men. (211/E)

12.00.4012. Punkt

Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Digitalisierung über die Regierungsvorlage (1027 d.B.): Protokoll zum Übereinkommen über ein Einheit­liches Patentgericht betreffend die vorläufige Anwendung (1150 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir nun zum 12. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Corinna Scharzenberger. – Bitte.


12.01.14

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ein kleines österreichisches Unternehmen mit einem Patent für eine innovative Idee und ein deutscher Konzern, der das Patent verletzt und damit Millionen verdient: Das ist ein juristischer Kampf zwischen David und Goliath und kein Einzelfall, wenn es um Patentrechtsstreitigkeiten geht. In Österreich sind 99,6 Prozent


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 84

aller Unternehmen kleine und mittlere Betriebe, sogenannte KMUs. Sie bilden das Rück­grat unserer heimischen Wirtschaft, und ich übertreibe nicht, wenn ich sage, dass Öster­reich seine Innovationskraft vor allem den KMUs zu verdanken hat. (Beifall bei der ÖVP.)

Kreativität und unkonventionelle Wege sind das Erfolgsgeheimnis unserer Unternehme­rinnen und Unternehmer. Das macht sich an der hohen Zahl ihrer Patentanmeldungen bemerkbar. Vor allem der Erfindergeist hat unserem kleinen Land Österreich schon viel Anerkennung eingebracht. (Beifall bei der ÖVP.)

Zu Beginn habe ich von juristischen David-gegen-Goliath-Kämpfen gesprochen, und ich sehe es ganz klar als unsere Aufgabe, unsere österreichischen und in weiterer Folge europäischen jungen Talente mit ihren fortschrittlichen und kreativen Ideen vor genau solchen Kämpfen besser zu schützen. Es braucht daher einen weitreichenderen Patent­schutz.

Vor knapp acht Jahren hat das österreichische Parlament einem Hauptabkommen über ein solches Einheitliches Patentgericht innerhalb der Europäischen Union zugestimmt. Damit wurde 2013 der Grundbaustein für eine Reform des europäischen Patentsystems gelegt. Das Protokoll, das uns heute vorliegt, ist ein formales Zusatzabkommen. Es stellt lediglich die Weichen für ein voll arbeitsfähiges Gerichtssystem.

Lassen Sie mich aber trotzdem noch auf ein paar wichtige inhaltliche Details eingehen, vor allem weil es im Ausschuss auch Thema war: Es ist trotz Einrichtung eines solchen EU-Einheitspatents weiterhin möglich, nationale Gerichte in Patentrechtsangele­gen­heiten anzurufen, und auch Bündelpatente sind nach wie vor möglich. Es liegt auch kein Zwang zur Nutzung des Einheitspatents vor, sondern das Einheitspatent stellt lediglich ein zusätzliches Werkzeug speziell für Klein- und Mittelbetriebe dar.

Ich kann Sie jetzt beruhigen, geschätzte Opposition, Ihrem Argument, dass das Einheits­patent höhere Kosten für KMUs bedeuten könnte, möchte ich gleich von Anfang an den Wind aus den Segeln nehmen. Es gibt nämlich zahlreiche Maßnahmen, um KMUs zu entlasten und sicherzustellen, dass Patentierungen für sie leistbar bleiben. Dazu zählen Gebührenermäßigungen, Verfahrenshilfe, verringerte Jahresgebühren und Überset­zungs­kosten, diese werden nach einer Übergangsfrist auch entfallen.

In Summe haben wir mit der Zustimmung zu diesem Protokoll die Chance, den Zugang zum europäischen Patentsystem einfacher, kostengünstiger und rechtssicherer zu machen. Wir wollen die innovativen und zukunftsreichen Ideen unserer Talente im Land schützen, und durch die Zustimmung zum Protokoll können wir für sie einen umfassenden Patent­schutz gewährleisten. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

12.05


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Johann Weber. – Bitte.


12.05.09

Abgeordneter Ing. Johann Weber (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bild­schirmen! Beim vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich um ein multilaterales Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht der Europäischen Union. Dieses wurde zwar schon im Nationalrat ratifiziert, aber wir haben gehört, dass noch ein Zusatz­abkommen fehlt, das wir eben heute noch beschließen. Damit wird dem Wunsch der europäischen Wirtschaft im Besonderen Rechnung getragen und der Zugang zum europäischen Patentsystem einfacher, kostengünstiger und eben auch, was sehr wichtig ist, rechtssicherer.

Der Patentmarkt in Europa ist derzeit sehr fragmentiert. Diese beträchtlichen Unter­schiede zwischen den einzelnen nationalen Gerichtssystemen wirken sich nachteilig aus, eben


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 85

speziell in der Innovation. Wir haben ja gehört, wie wichtig die Innovation von den Klein­betrieben ausgehend für die gesamte Wirtschaft ist.

Patentinhaberinnen und Patentinhaber können in Zukunft ihre Patente vor einem einzigen Gericht durchsetzen beziehungsweise auch verteidigen. Davon werden im Be­sonderen eben unsere Klein- und Mittelbetriebe profitieren. Also kurz gesagt: Es geht um Vereinfachungen und bessere Rechtsdurchsetzung von Patenten. Da sind wir auf einem richtigen Weg.

Meine geschätzten Damen und Herren, beim Stichwort Patente fällt mir aber auch noch etwas anderes ein, bei dem man nicht auf einem richtigen Weg ist. Damit meine ich die FPÖ. Diese scheint anscheinend ein Patent für Fehleinschätzungen hinsichtlich der Coronapandemie zu haben. Geschätzte Damen und Herren von der FPÖ, bitte verlassen Sie diesen falschen Weg! Bitte verlassen Sie diesen Weg! Hören Sie wesentlich mehr auf die Bevölkerung und hören Sie auf, der Bevölkerung Flausen in den Kopf zu setzen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Ich frage mich, ob die Vertreter der FPÖ schon auf einer Intensivstation zu Besuch waren und sich das angeschaut haben. Ich kann davon berichten. Ich habe einen sehr guten Zugang dorthin, und ich weiß aus erster Quelle, was die Leute dort derzeit leisten. Das ist Übermenschliches und dafür ein großes, großes Dankeschön allen Bediensteten in den Krankenhäusern, auf diesen Stationen – ein aufrichtiges Dankeschön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Ich lade die FPÖ ein: Kommen Sie zurück an Bord! (Abg. Deimek: ... Schwachsinn da­her!) Helfen Sie mit, diese Pandemie endlich zu besiegen! Helfen Sie mit, diese Pan­demie zu beenden! Das wünschen wir uns doch alle. Ich gehe davon aus, dass auch Sie sich ein Ende dieser Pandemie wünschen, und ich hoffe nicht, dass Sie sich nur politi­sches Kleingeld wünschen. Wir wünschen uns die Gesundheit der Bevölkerung zurück. (Abg. Kassegger: Der Schelm ist so, wie er denkt!)

Ich bin jetzt bei meinem letzten Redebeitrag vor dem Wochenende (Abg. Kassegger: Passt schon!), und ich appelliere an alle Österreicherinnen und Österreicher: Ein Zusam­menleben in einer Gemeinschaft beruht auf Rechten und Pflichten. Ich appelliere an Sie, bei Ihren Überlegungen, sich impfen zu lassen, an diese zwei Punkte zu denken.

Mein Appell ist: Bitte lassen Sie sich impfen (Abg. Kassegger: Was redest du?), mit dem ersten, dem zweiten oder jetzt auch dem dritten Stich! (Abg. Kassegger: Ihr tut ja die Impfpflicht verordnen! Was redest du?) – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

12.09

12.09.03


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Ich frage die Fraktionen, ob wir gleich zur Abstimmung kommen können. – Gut, dann gehe ich auch so vor.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Forschung, Inno­vation und Digitalisierung, den Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrags in 1027 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz zu genehmigen.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 86

Ich bedanke mich bei Frau Bundesministerin Alma Zadić und begrüße Herrn Bundes­minister Karl Nehammer in unserer Mitte.

12.10.0313. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (1101 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Vereinsgesetz 2002, das Waffen­gesetz 1996 und das Sprengmittelgesetz 2010 geändert werden (1118 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zum 13. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Redner: Herr Abgeordneter Hannes Amesbauer. – Bitte.


12.10.30

Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Innenminister! Geschätzte Damen und Herren! Ein Waffengesetz muss so streng wie notwendig, aber auch so liberal wie möglich sein. Das ist seit vielen Jahren die Linie der FPÖ, und heute erleben wir wiederum eine Verschärfung des Waffengesetzes, das in Österreich ja ohnehin schon sehr, sehr streng ist.

Begründet wird das Ganze mit der Terrorgefahr, mit der Terrorabwehr. Der Ausgangs­punkt war das Antiterrorpaket nach dem Terroranschlag in Wien, der ja, wie wir mittler­weile alle wissen, hätte verhindert werden müssen, wenn die Behörden richtig gearbeitet hätten.

Ein Waffengesetz wird aber – egal, was drinnen steht – niemals einen Terroranschlag verhindern können. Menschen, die zu solchen Taten bereit sind, werden diese Taten verüben. Wie wir in anderen Ländern sehen, braucht es dazu oft nicht einmal eine Waffe. Es werden Fahrzeuge verwendet, Lkws, Pkws, mit denen Menschen getötet werden können.

Wenn Waffen ins Spiel kommen, sind das – das sehen wir überall in Europa – illegale Schusswaffen der Kategorie A, die sich die Menschen illegal besorgen. Herr Innen­minister, fokussieren wir uns darum doch auf den Kampf gegen den illegalen Waffen­handel und lassen wir endlich die unbescholtenen Legalwaffenbesitzer in diesem Land in Ruhe! (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn ich heute in Österreich an ein waffenrechtliches Dokument gelangen will, muss ich ein psychologisches Gutachten haben, muss ich einen Waffenführerschein machen, muss ich meine Verlässlichkeit nachweisen und werde auch regelmäßig von der Polizei auf die sichere Verwahrung überprüft. Legalwaffenbesitzer sind verlässliche Menschen.

Die Terrorgeschichte ist also reines Alibi. Das Waffenverbot nach Verurteilung nach Terrorgesetzen ist ja auch jetzt schon möglich und jetzt schon gültige Rechtslage. Das ist also eine reine Alibiaktion.

Was Sie noch hineinnehmen – das haben die Grünen hineinreklamiert, weil es zum Thema passt –, sind die Frauenmorde. Ja, wir haben 26 Frauenmorde im Jahr 2021. Das ist eine Katastrophe, aber auch einen Frauenmord wird ein Waffengesetz niemals verhindern können. Wir tragen heute alle hier diesen Button mit der Aufschrift „Stoppt Gewalt an Frauen“, aber wir werden das nicht mit dem Waffengesetz lösen; denn auch das, was Sie hier vorhaben – bei einem Betretungsverbot ein Waffenverbot zu verhän­gen –, ist jetzt schon möglich. Laut dem Sicherheitspolizeigesetz hat die Polizei diese Möglichkeit, und das wird gemacht: Es werden bei kleinsten Verwaltungsübertretungen


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 87

oft Waffenverbote verhängt, auch wenn die Übertretung gar nicht mit einer Waffe in Zusammenhang steht.

Hören Sie also bitte auf, die Legalwaffenbesitzer zu schikanieren! Die Grünen haben ja im Innenausschuss gezeigt, wes Geistes Kind sie sind. Auf meinen Einwand, dass es den Grünen ja eigentlich nur darum geht, den Privatwaffenbesitz in Österreich möglichst zurückzudrängen (Abg. Disoski: Ja!), hat Kollege Stögmüller Ja gesagt. (Beifall bei den Grünen.) – Jetzt klatschen Sie!

Die ÖVP, die angebliche Partei der Jäger und Sportschützen und auch jener Menschen, die eine Waffe zur Selbstverteidigung zu Hause bereithalten wollen – darauf hat man übrigens einen Rechtsanspruch –, macht mit dieser Partei gemeinsame Sache. Bei den Jägertreffen und bei den Sportschützenvereinen präsentieren Sie sich dann als Helden des Waffenrechts, meine Damen und Herren.

Dass Sie jetzt auch noch eine Verwaltungsübertretung nach dem Symbole-Gesetz und dem Abzeichengesetz mit Waffenverboten belegen, ist überhaupt eine Farce.

Noch einmal mein Appell: Bekämpfen Sie den illegalen Waffenhandel! Bekämpfen Sie den Islamismus, indem Sie die Einwanderung solcher Leute stoppen, und lassen Sie die unbescholtenen, anständigen Legalwaffenbesitzer in Österreich endlich in Frieden! (Bei­fall bei der FPÖ.)

12.14


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wolfgang Gerstl. – Bitte.


12.14.26

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Mein Vorredner greift natürlich viel zu kurz. Es geht bei dieser Debatte und bei diesem Gesetzesvorhaben um das zweite Antiterrorpaket. Wir haben einen Terror­anschlag zu verzeichnen gehabt, dem wir vom Parlament in zwei Stufen begegnet sind.

Im ersten Paket haben wir schon religiös motivierte, extremistische Verbindungen nach dem Strafrecht entsprechend strafbar gemacht. Schon die Gründung von und die Betei­ligung an solchen Vereinigungen sind nun nach dem Strafrecht strafbar. Diesmal schaf­fen wir nicht nur im Waffengesetz, wie der Vorredner gesagt hat, sondern auch im Ver­eins­gesetz und im Sprengmittelgesetz Veränderungen.

Im Vereinsgesetz geht es vor allem darum, dass wir Vereinen nur den reinen Vereins­zweck zulassen und dass die Vereine nicht für eine Kultusausübung missbraucht werden, denn das obliegt ausschließlich den Religionsgemeinschaften und eben nicht den Verei­nen. Daher bekommt das Kultusamt nun die Möglichkeit einer Prüfung der Vereine im Hinblick auf ihre Religionsfreiheit, denn Vereine müssen Vereine bleiben und dürfen nicht in religiöse Belange eingreifen. Wir erinnern uns alle an die missbräuchliche Aus­richtung von Vereinen in Wien, Moscheevereinen, und wissen ganz genau, was es bedeutet, wenn rechtzeitig eine entsprechende Prüfung stattfinden kann.

Beim Waffengesetz, das mein Vorredner angesprochen hat, geht es aber nicht nur um Waffenverbote, sondern es geht vor allem auch darum, dass wir Verschärfungen bei der Verlässlichkeitsprüfung für eine Waffenerlaubnis durchführen. Das heißt, selbstver­ständ­lich kann eine Waffe auch legal sein. Ich finde es schon fast traurig, wenn mein Vorredner sagt, illegaler Waffenhandel muss bekämpft werden. – Natürlich, aber was legal und was illegal ist, bestimmen wir hier. Ich hoffe wohl, dass wir uns hier alle einig sind, dass bei Illegalität alles entsprechend bekämpft wird. (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei der FPÖ: Da tut ihr aber nichts!)


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Beim dritten Punkt, den wir heute beschließen, geht es um das Sprengmittelgesetz. Da geht es darum, dass Plastiksprengstoffe in Zukunft eine Beimischung erhalten, wodurch sie besser aufspürbar sind und somit terroristische Sprengstoffattentate erschwert werden.

Mein Vorredner hat gesagt, kriminelle Taten können nie zur Gänze verhindert werden. – Ja, das liegt leider in der Natur der Sache. Solange es Menschen gibt, gibt es Menschen, die Gesetze übertreten, aber ohne klare Gesetze kann es auch nie dazu kommen, dass wir Attentäter schon vorher aufgreifen können.

Daher lade ich alle ein, dass wir im Kampf gegen den Terrorismus gemeinsam zusam­menstehen, denn Sicherheit geht uns alle an, auch Sie, Herr Kollege Amesbauer. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

12.17


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Sabine Schatz. – Bitte.


12.17.48

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Es sind unfassbare 224 Frauenmorde, die wir seit 2014 in Österreich erlebt haben, die wir mitbekommen haben. Viele dieser ermordeten Frauen wurden dabei mit Schusswaffen getötet.

Die vorliegende Regierungsvorlage reagiert darauf, indem es zukünftig beim Aus­sprechen eines Annäherungs- und Betretungsverbotes auch zu einem vorrübergehenden Waffen­verbot kommen soll. Das ist eine wichtige Maßnahme und ein weiterer Puzzlestein im Kampf gegen geschlechtsbedingte Gewalt. Das ist ein wichtiger und guter Schritt.

Sehr geehrter Herr Innenminister, wir wissen aber auch, dass wir – Sie haben es selbst gesagt – noch Luft nach oben haben, was die Hochrisikofallkonferenzen betrifft, die ja gerade bei Hochrisikofällen, bei gewalttätigen Vorfällen entsprechend wichtig sind. Ich appelliere wirklich: Bitte versuchen wir, auch die Kritik der Expertinnen und Experten im Gewaltschutz ernst zu nehmen und diese Hochrisikofallkonferenzen entsprechend umzubauen! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Der vorliegende Gesetzentwurf ist aber vor allem auch eine Reaktion auf die Fehler und das Versagen im Vorfeld des islamistischen Terroranschlages vom 2. November 2020, die wir damit konkret angehen. Da wir ja mittlerweile wissen, dass gegen den Terror­attentäter trotz einer Verurteilung wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organi­sation kein Waffenverbot bestand und dies auch nicht weiter überprüft wurde, ist es ein logischer Schritt, der vollzogen wird. Insbesondere Personen, die eben wegen Terror­delikten verurteilt wurden, sollen zukünftig vom Zugang zu Schusswaffen ausgeschlos­sen werden. Bei der Neuausstellung einer Waffenbesitzkarte muss auch überprüft werden, ob gegen den Betroffenen staatspolizeiliche Ermittlungen stattfinden oder nicht.

Laut dem Zentralen Waffenregister sind mit Jahresende 2020 rund 1,15 Millionen Waf­fen in Österreich im privaten Besitz gewesen. Da ist es natürlich von politischer Rele­vanz, zu wissen, in welche Hände diese Waffen geraten, und Extremisten und Extremis­tinnen auch entsprechend mit einem Waffenverbot zu versehen. (Beifall bei der SPÖ.)

Herr Minister, Sie haben selbst vor ein paar Tagen die extreme Gefahr angesprochen, die aus dem organisierten Rechtsextremismus kommt. Erst am Dienstag wurden in einem Großeinsatz bei Hausdurchsuchungen wieder Waffen sichergestellt. Ich glaube, dass wir nach dieser Serie an Waffenfunden in den letzten zwei Jahren wirklich einen Schwerpunkt setzen müssen, um dagegen vorzugehen. Natürlich wissen wir, dass viele dieser Waffen, die da ausgehoben wurden, illegale Waffen sind. Ich glaube, es ist auch dringend an der Zeit, einen Schwerpunkt gegen illegalen Waffenhandel und illegalen


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Waffenbesitz zu setzen. Da haben wir noch viel zu tun. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

12.20


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Meri Disoski. – Bitte.


12.21.01

Abgeordnete Mag. Meri Disoski (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Kollegin Schatz hat es schon gesagt: Im Mai dieses Jahres hat es eine wirklich furchtbare Serie an Frau­enmorden gegeben. Männer haben mehrere Frauen mit Schusswaffen regelrecht hin­gerichtet. Ein Drittel der zu diesem Zeitpunkt verübten Femizide – damals waren es 14 – sind von Männern mit Schusswaffen verübt worden.

Ich habe mich damals sehr klar für schärfere Waffengesetze ausgesprochen, die Frauen und auch ihren Kindern das Leben retten können. Um die Diskussion dazu auf einer fundierten Basis führen zu können, habe ich damals dem Innenminister eine parlamen­tarische Anfrage gestellt, in der ich auch gefragt habe, wie viele Schusswaffen im Zuge von polizeilich verhängten Wegweisungen, von polizeilich verordneten Betretungs- und Annäherungsverboten im Kontext von Gewalt an Frauen in den vergangenen zehn Jahren tatsächlich durch die Polizei eingezogen worden sind. Die Beantwortung dieser Anfrage hat eine Lücke aufgezeigt. Es ist unvorstellbar, aber trotzdem wahr: Gewalt­tätern, gegen die ein polizeiliches Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wird, wurden vorhandene Schusswaffen bislang nicht obligatorisch abgenommen. Das ändern wir heute. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Im Oktober hat der MinisterInnenrat ein obligatorisches Waffenverbot für Gefährder be­sprochen und beschlossen. Damit wird klargestellt, dass mit einem polizeilich ausge­sprochenen Annäherungs- und Betretungsverbot ein obligatorisches Waffenverbot ein­hergeht. Wir machen – und das ist der große Unterschied, Kollege Amesbauer – aus einer bisherigen Kannbestimmung eine Mussbestimmung.

Wir beschließen mit dieser Maßnahme auch einen weiteren Baustein zum Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt, indem wir ihr Risiko, durch eine Schusswaffe getötet zu werden, minimieren. Das ist ein wichtiger und guter Schritt. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Neu ist außerdem, dass im Falle einer Waffenabnahme die Behörde künftig prüfen muss, ob auch die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Waffenverbot gegeben sind. Liegen diese vor, werden Schusswaffen Gewalttätern dann dauerhaft entzogen. Auch das ist gut so.

Ich hoffe sehr, dass diese Maßnahme heute mit großer Mehrheit hier im Plenum be­schlossen wird – einstimmig wird es nicht sein. Sie haben Kollegen Amesbauer vorhin gehört, und auch wenn ich mir die Vorberatungen aus dem Innenausschuss vergegen­wärtige, weiß ich, dass dieser Beschluss nicht einstimmig sein wird. Im Innenausschuss hat Kollege Amesbauer von der FPÖ damals so wie hier gerade auch ein sehr vehe­mentes, flammendes Plädoyer gegen diese Maßnahme gehalten.

Man muss sich wirklich noch einmal in der Drastik verdeutlichen, worum es geht. Es geht in den allermeisten Fällen um Männer, die bereits wegen ausgeübter Gewalt gegen Frauen, wegen Gewalt gegen Kinder aufgefallen sind. (Zwischenruf des Abg. Amesbauer.) Nicht einmal denen soll, wenn es nach der FPÖ geht, eine vorhandene Schusswaffe abge­nommen werden.

Kollege Amesbauer, ich bin nicht so vornehm zurückhaltend wie Kollegin Pfurtscheller heute Vormittag. Sie haben damals im Innenausschuss gesagt, die Leidtragenden einer


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solchen Maßnahme seien meistens die Männer. Das ist ein Skandal, Herr Amesbauer! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich sage Ihnen: Solange es Männer und Politiker gibt, die eine solche Täter-Opfer-Umkehr betreiben, solange es Männer und Politiker gibt, die Männergewalt gegen Frauen verharmlosen (Abg. Amesbauer: Was reden Sie für einen Stumpfsinn? ...!), so lange werden ich und die Grünen weiterhin alle Schutzmaßnahmen mit voller Kraft hier be­schließen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.24


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Yannick Shetty. – Bitte.


12.24.34

Abgeordneter Mag. Yannick Shetty (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Bezüglich der Änderung des Waffengesetzes: Die geht ja auf einen Antrag von Kollegin Brandstötter zurück. Das begrüßen wir natürlich sehr.

Ich möchte aber auch noch zu einem anderen Punkt sprechen, der hier diskutiert wird, nämlich zu einer Änderung des Vereinsgesetzes. Wir NEOS werden hier nach reiflicher Überlegung für diese Änderung des Vereinsgesetzes stimmen, und ich möchte in den folgenden Minuten erläutern, warum.

Will man einer Tätigkeit nachgehen, die – und das ist ganz wichtig, Herr Kollege Gerstl; ich sage dann gleich noch, warum – missbräuchlich in die inneren Angelegenheiten einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft eingreift, dann soll das künftig zu einer Untersagung dieser Vereinstätigkeit führen.

Dieser Hinweis auf die Missbräuchlichkeit ist wichtig, weil natürlich auch in Zukunft zum Beispiel ein Verein der liberalen Christen eine Tätigkeit aufnehmen können soll. Wir erachten das für gut und wichtig, im vollen Bewusstsein, dass das ein Eingriff in die Vereinsfreiheit nach Artikel 11 EMRK ist, der aber verhältnismäßig ist. Warum? Um wen geht es da besonders? – Mit dem Islamgesetz haben wir eine Möglichkeit geschaffen, dass die Islamische Glaubensgemeinschaft Moscheegemeinden leichter auflösen kann, also auch mehr Verantwortung bekommt. Der Attentäter von Wien hat sich aber, wie leider auch viele andere, unter anderem in einer Moschee radikalisiert, die nicht unter dem Dach der IGGÖ steht. In diesem Fall besteht also gar nicht die Möglichkeit, dass dieser Moscheeverein aufgelöst wird. Das ist natürlich problematisch, weil dieser Verein sozusagen nur in den engen Grenzen des Vereinsgesetzes aufgelöst werden kann.

Die Vereinsfreiheit ist ein ganz zentrales Grundrecht, aber die Vereinsfreiheit darf nie­mals als Deckmantel verwendet werden, um Aktivitäten zu entfalten, die sich gegen unsere offene Gesellschaft als Ganzes richten. (Beifall bei den NEOS.)

Deswegen möchte ich mich für diese Regierungsvorlage und für diese Vervollständigung dessen bedanken, was wir mit der Novellierung des Islamgesetzes eingeleitet haben. Ich kann Sie nur bitten, dieser Regierungsvorlage zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

12.26


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Volker Reifenberger. – Bitte.


12.26.54

Abgeordneter Ing. Mag. Volker Reifenberger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Innenminister! Hohes Haus! Die heutige Diskussion zeigt sehr gut, wie unreflektiert Vertreter einzelner Fraktionen Themen lediglich durch ihre ideologische Brille behandeln, aber nicht anhand der bereits jetzt geltenden Rechtslage. Als Beispiel


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dazu nenne ich die geplanten Verschärfungen im Bereich des Waffengesetzes unter dem Deckmantel angeblicher Terrorismusbekämpfung.

Schon Verstöße gegen bestimmte Verwaltungsstrafgesetze können in Zukunft dazu führen, dass einem die für den Waffenbesitz notwendige Verlässlichkeit abgesprochen wird. Verstöße gegen Verwaltungsstrafgesetze können aber manchmal auch sehr geringfügig sein. Selbst Personen, die dem Gedankengut einer verbotenen Organisation strikt ablehnend gegenüberstehen, können verwaltungsstrafrechtlich bestraft werden, zum Beispiel nach dem Abzeichengesetz.

Wenn in einem solchen Fall nicht der geringste Zusammenhang mit irgendeinem extre­mistischen Gedankengut, mit Gewaltverherrlichung, Verhetzung oder dergleichen besteht, dann sollte man sich zumindest die Frage stellen, warum nicht eine Einzelfall­prüfung der Verlässlichkeit vorgenommen werden soll. Es steht nämlich bereits jetzt in § 12 Abs. 1 des Waffengesetzes, also in der gültigen Fassung, Folgendes:

Die Behörde hat“ – nicht: kann, wie heute fälschlich behauptet wurde – „einem Men­schen den Besitz von Waffen und Munition zu verbieten (Waffenverbot), wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß dieser Mensch durch mißbräuchliches Verwenden von Waffen Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum gefährden könnte.“ – Das ist bereits jetzt geltendes Recht.

Eine Verschärfung bringt im Bereich der Terrorismusbekämpfung überhaupt nichts, weil Sie den Terrorismus damit ganz sicher nicht treffen. Glauben Sie wirklich, dass ein Terrorist die bürokratischen Hürden auf sich nehmen wird, sich einer psychologischen Begutachtung unterzieht, einen Waffenführerschein macht, die Verwaltungsabgaben entsprechend bezahlt, um dann zwei Schusswaffen der Kategorie B zu erhalten? – Nein, Herr Innenminister, das tun Terroristen nicht, und das wissen Sie. (Beifall bei der FPÖ.)

Terroristen kaufen oder besorgen sich meistens sogenanntes Kriegsmaterial, also Kategorie-A-Waffen, zum Beispiel vollautomatische Sturmgewehre, welche man mit einer Waffenbesitzkarte sowieso nicht erwerben könnte, weil das eben entsprechend verbotene Waffen sind. Ein Terrorist geht ins Darknet, zum Mexikoplatz oder sonst wohin und besorgt sich dort diese verbotenen Waffen, oder er hat sie vielleicht bei seiner Einreise ins Inland schon mitgebracht. Um gut 700 Euro kann er sich überall illegal eine Kalaschnikow besorgen, die man legal nie kaufen könnte, die ein Waffenbesitzer mit Waffenbesitzkarte legal nie erhalten könnte. Dieser illegale Waffenbesitz unterliegt dann keiner polizeilichen Verwahrungskontrolle.

Es werden also immer wieder fadenscheinige Gründe ins Treffen geführt, um Waffen­gesetze Stück für Stück weiter zu verschärfen. Das war nach den Terroranschlägen in Paris, als die EU als Reaktion darauf dann diese unsägliche Feuerwaffenrichtlinie erlas­sen hat, die keinen einzigen Terroranschlag verhindert, genau das Gleiche. Alle in Paris verwendeten Waffen waren illegal, ebenso die Waffen, die am 2. November 2020 in der Wiener Innenstadt verwendet wurden.

Herr Innenminister, mit einer unzweckmäßigen Gesetzesänderung können Sie nicht von Ihrem eigenen Versagen im Vorfeld des Terrorangriffs in Wien ablenken. Glauben Sie tatsächlich, dass eine Verschärfung des Waffenrechts radikale Islamisten, die in der Regel keine Waffenbesitzkarte haben, an der Durchführung eines solchen Anschlages hindern wird?

Terroristen halten sich nicht an Gesetze, und das sind alles eben nur vorgeschobene Gründe. Es werden wieder einmal lediglich die legalen Waffenbesitzer, die, aus welchem Grund auch immer, Waffen besitzen – sei es für die Jagdausübung, sei es als Sport­schützen, zum Selbstschutz oder aufgrund einer Sammlungstätigkeit –, von Ihren Ver­schärfungen getroffen. Im Kontext der aktuellen Maßnahmenpolitik der Bundesregierung


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und des Umgangs mit nicht geimpften Bürgern bietet die Verschärfung des Waffen­rech­tes eine weitere Analogie zu den dunkelsten Stunden unserer Geschichte. (Beifall bei der FPÖ.)

Für die Beschneidung bürgerlicher Grundrechte werden Sie, Herr Innenminister, jeden­falls keine Unterstützung seitens der FPÖ erhalten.

Ich schließe mit einem Zitat, das dem früheren SPD-Politiker und deutschen Bun­despräsidenten Gustav Heinemann zugeschreiben wird: „Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.“ (Beifall bei der FPÖ.)

12.31


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit schließe ich diese Debatte.

Wird seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt werde ich am Schluss der Ver­hand­lungen über die Vorlagen des Ausschusses für innere Angelegenheiten vornehmen.

12.31.5014. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (1103 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das EU – Polizeikooperationsgesetz, das Sicherheitspolizeigesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Niederlassungs- und Auf­e­nthaltsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Grenzkontrollgesetz und das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert werden (Erstes EU-Informationssysteme-Anpassungsgesetz) (1119 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zum 14. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erster Redner gelangt Herr Abgeordneter Wolfgang Gerstl zu Wort. – Bitte.


12.32.24

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Was versteckt sich unter diesem sperrigen Begriff eines EU-weiten elektronischen Einreise- und Ausreisesystems? – Es geht dabei einmal um das Stich­wort Interoperabilität, sodass wir alle miteinander auch gemeinsame Datenbanken aus­lesen können, nämlich Datenbanken zur Kriminalitätsbekämpfung auf der einen Seite und Datenbanken zur Grenzkontrolle auf der anderen Seite.

Was wäre da ein praktisches Beispiel dafür, was man in Zukunft machen kann und was bisher nicht möglich war? – Auch Sie haben sicherlich öfter in den Medien davon ge­lesen, dass es immer wieder vorkommt, dass Väter ihre Kinder in ein Land, aus dem sie ursprünglich herkommen, aus verschiedensten Gründen entführen wollen – entweder weil es ein Scheidungsfall war und der Vater gern mit dem Kinder unterwegs sein möchte, oder auch zur Zwangsheirat oder zur Genitalverstümmelung. In solchen Fällen soll, wenn es konkretere Hinweise gibt, diese Person auch in einer Datenbank entsprechend ausgeschrieben werden können. Das ist eine sogenannte Präventivausschreibung, damit eben der Vater zum Beispiel danach mit dem Kind nicht mehr ausreisen kann. Das sind, glaube ich, ganz wichtige Punkte, die für die Sicherheit von vielen Kindern in Österreich und eigentlich in ganz Europa wichtig wären.


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Ein weiteres praktisches Beispiel dafür wäre, dass wir in den Abfragen nun auch bio­me­trische Daten miteinander vergleichen können. Worum geht es da zum Beispiel? – Krimi­nelle verwenden immer wieder falsche Identitäten, sind mit verschiedensten Aliasnamen unterwegs, und dann fällt es nicht gleich auf den ersten Blick auf, wer diese Person ist. Ist aber zum Beispiel ein Fingerabdruck hinterlegt, dann kann auch bei Aliasnamen sofort die Identität festgestellt und können Kriminelle schon bei der Einreise aufgedeckt werden – oder, wenn sie schon innerhalb des europäischen Raumes sind, bei einer Polizeikontrolle sofort erkannt werden.

Was passiert noch? – In Europa gibt es ja auch das Europäische Polizeiamt, bei dem alle Informationen aus den Mitgliedstaaten zusammenfließen. Europol erhält nun einen Zugriff auch auf alle Daten, die im Schengener Informationssystem gespeichert sind; zusätzlich bekommt Europol die Möglichkeit, die Informationen, die ihnen vorliegen, auch in diese Datenbank entsprechend einfließen zu lassen.

Wir haben vorhin über Terrorismusbekämpfung gesprochen, daher ist bei diesem Punkt vielleicht auch der Aspekt nicht unwesentlich, dass man, wenn in einem Mitgliedstaat nach einer Person gefahndet wird, der vorgeworfen wird, vielleicht eine terroristische Straftat unmittelbar begehen zu wollen, das dann in die Datenbank eintragen kann; gleichzeitig wird eine Meldung an das Europäische Zentrum zur Terrorismusbekämpfung bei Europol gemacht. Dort kann man danach sofort nachsehen, welche Informationen bei Europol betreffend Terrorismusbekämpfung aufliegen, und damit die Polizei in dem Mitgliedstaat auch rechtzeitig davor warnen oder wichtige Informationen, die notwendig sind, um einen terroristischen Anschlag zu verhindern, vorab liefern.

Lassen Sie mich damit noch einmal zusammenfassend Folgendes sagen: Wir schaffen damit eine verstärkte Interoperabilität zwischen den Datenbanken, und nicht nur zwi­schen den Datenbanken allein, sondern auch eine verstärkte Zusammenarbeit unter den Mitgliedstaaten, mit Europol gemeinsam – ein wesentlicher Punkt, dass wir in Europa nicht immer einzeln, im jeweiligen Nationalstaat, arbeiten, sondern dass wir auch unsere Informationen austauschen und miteinander verknüpfen.

Folgendes vielleicht zum Abschluss, damit die Menschen sich gut vorstellen können, was solche Datenbanken eigentlich bewirken: Das System ist sehr, sehr erfolgreich. Das Schengener Informationssystem gibt es nun seit 25 Jahren, und Sie müssen sich eines vorstellen: Da erfolgen rund 18 Millionen Abfragen pro Tag – 18 Millionen! –, und pro Tag gibt es rund 777 Treffer – so war das 2019. Das ist also die Anzahl: 777 Mal wird eine Person oder eine Sache, nach der gefahndet wird, aufgedeckt.

Insgesamt gibt es in einem Jahr rund 6,6 Milliarden Abfragen in Europa; eine solche Datenbank ist heute eigentlich nicht mehr wegzudenken. Daher sage ich einen großen Dank an die europäische Zusammenarbeit.

Ich darf zum Abschluss noch einen Abänderungsantrag einbringen, der aufgrund eines Schreibfehlers notwendig geworden ist, und zwar einen Abänderungsantrag, den ich gemeinsam mit meinem Kollegen Georg Bürstmayr zur Regierungsvorlage 1103 der Beilagen einbringe:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Georg Bürstmayr, Kolleginnen und Kolle­gen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:


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Die im Titel bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

In Art. 2 (SPG) wird in Z 9 die Wendung „Abs. 53“ durch die Wendung „Abs. 54“ sowie die Absatzbezeichnung „(53)“ durch die Absatzbezeichnung „(54)“ ersetzt.

*****

Vielen Dank, wenn auch Sie diesen Abänderungsantrag mitunterstützen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

12.37

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

Der Abgeordneten Wolfgang Gerstl, Georg Bürstmayr

Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage 1103 d.B. betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das EU – Polizeikooperationsgesetz, das Sicherheitspolizeigesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Grenzkontrollgesetz und das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert werden (Erstes EU-Informationssysteme-Anpassungsgesetz).

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die im Titel bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

In Art. 2 (SPG) wird in Z 9 die Wendung „Abs. 53“ durch die Wendung „Abs. 54“ sowie die Absatzbezeichnung „(53)“ durch die Absatzbezeichnung „(54)“ ersetzt.

Begründung

Zu Art. 2 (SPG), Z 9

Es handelt sich um die Anpassung der Absatzbezeichnung der Inkrafttretensnorm.

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Reinhold Einwallner. – Bitte.


12.38.07

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geschätzter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Kollege Gerstl hat es schon ange­sprochen: Diese Regierungsvorlage, die wir jetzt behandeln, dient der Verbesserung des EU-Außengrenzmanagements auf der einen Seite, aber natürlich auch der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Kriminalität generell und der Bekämpfung des Terroris­mus.

Es spricht natürlich überhaupt nichts gegen einen sehr wirksamen und effizienten Infor­mationsaustausch auf europäischer Ebene – und das unterstützen wir auch –, aber gleichzeitig bin ich der Meinung, dass wir immer dann, wenn große Datenmengen


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gesammelt werden, gespeichert werden, ausgetauscht werden, auch sehr vorsichtig sein müssen (Beifall bei der SPÖ), wie mit diesen Daten umgegangen wird, und daher haben wir uns die Entscheidung betreffend die Zustimmung heute auch nicht ganz einfach gemacht. Wir waren im Ausschuss noch sehr skeptisch und kritisch, haben uns aber entschlossen, die Vorlage mit zu unterstützen, und werden das heute hier im Plenum auch mittragen.

Warum wir bei einer Datensammlung, die eine Dimension annimmt, die wir ganz schwer einschätzen können, vorsichtig sein müssen, ist Folgendes: Ich glaube, dass damit suggeriert wird, dass mehr Daten mehr Sicherheit bedeuten, und das ist ein Trugschluss, den wir nicht machen dürfen. Das führt nämlich nicht automatisch zu mehr Sicherheit.

Von den Vorrednern wurde es bereits beim vorigen, aber auch beim jetzigen Tages­ordnungspunkt erwähnt: Wenn wir uns das Feld der Terrorbekämpfung anschauen, dann sehen wir, dass unser Hauptproblem nicht ist, dass wir spätere Attentäter über­haupt nicht am Schirm und nicht in unseren Datenkanälen haben, sondern ganz im Gegenteil, meistens ist die Erkenntnis nach einem Terrorattentat, dass der Täter sehr wohl schon bekannt war, der Anschlag aber trotzdem nicht verhindert werden konnte. Es ist daher umso wichtiger, dass es nicht nur die Sammlung der Daten gibt, sondern die Analyse der Daten, die ist entscheidend, und diesen Informationsaustausch braucht es dann eben nicht nur auf europäischer Ebene, sondern auch auf nationaler Ebene.

Da haben wir noch Hausaufgaben vor uns, die wir erledigen müssen, denn in der Nach­betrachtung zum 2. November 2020 haben wir feststellen müssen, dass es vor allem an Kooperation und Koordination gefehlt hat sowie schlussendlich auch an Kommunikation zwischen den unterschiedlichen Behörden, und das gehört endlich verbessert. Das müssen wir national regeln, und ich erwähne es zum wiederholten Mal: Ich glaube, wir können das Thema nur dann gut auflösen, wenn wir endlich ein Terrorismus­abwehrzen­trum installieren und umsetzen, denn das wird die Lösung dafür sein, dass wir diese Informationskanäle entsprechend synchronisieren und so möglichst Anschläge, wie wir letztes Jahr einen erleben mussten, verhindern können. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

12.41


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Ries. – Bitte.


12.41.26

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Damen und Herren des Hohen Hauses! Die Freizügigkeit des Personenverkehrs ist mit dem Beitritt zum Schengenabkommen vor 25 Jahren Realität geworden. Aller­dings mussten wir mit dem Wegfall der Grenzkontrollen auch ein Stück nationale Kontrolle aufgeben, denn dem Tempo der Grenzöffnung konnte das Tempo der Zusammenarbeit auf internationaler Ebene nicht immer folgen.

Mit der Etablierung von Europol und Eurojust sowie Datenbanken wie dem SIS, dem Schengener Informationssystem, das das Kernstück der Datenbanken bildet, versucht man jetzt, der internationalen Kriminalität wirkungsvoll zu begegnen. Daneben gibt es noch das Eurodac und das VIS, das Visainformationssystem, und jetzt wird eben dieses EES installiert, in dem biometrische Daten von Drittstaatsangehörigen bei Ein- und Ausreise erfasst werden.

Diese Verknüpfung begrüßen wir, und sie ergibt auch Sinn, allerdings – da schließe ich bei Kollegen Einwallner an – ergibt sie nur dann Sinn, wenn die Daten auch verknüpft und evident gehalten sowie die richtigen Schlüsse gezogen werden. Das gilt auf natio­naler Ebene genauso, wir haben das im Vorfeld des Terroranschlags in Wien gesehen.


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Da wären genügend Daten vorhanden gewesen, um die richtigen Schlüsse zu ziehen. Allein, wenn das nicht gemacht wird, ist das beste Informationssystem wertlos.

In diesem Sinne: Datenkopplungen ergeben Sinn, man muss sie auch nutzen, und darüber müssen Sie wachen, Herr Innenminister! (Beifall bei der FPÖ.)

12.43


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Georg Bürstmayr. – Bitte.


12.43.12

Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Kollege Gerstl hat schon im Detail ausgeführt, worum es in diesem Gesetzentwurf geht. Es ist eine auf den ersten Blick recht dröge, staubtrockene Materie, die Umsetzung von EU-Verordnungen zu ziemlich technischen Dingen. Wenn man ein bisschen näher drauf­schaut – und das hat Herr Kollege Einwallner deutlich gemacht –, sieht man, dass es doch um recht kritische Dinge geht, nämlich um personenbezogene Daten samt bio­metrischen Daten, die zwischen europäischen Behörden ausgetauscht werden sollen, und um die Standards, nach denen das geschehen soll.

Was mich heute freut, ist die ausgesprochene Sachlichkeit der Debatte dazu. Was ich auch hervorheben möchte, ist, dass die SPÖ im Ausschuss gesagt hat: Wir wollen uns das noch einmal in aller Ruhe ansehen!, damit ihre vorläufige Ablehnung begründet hat und, nachdem sie sich das noch einmal in aller Ruhe angesehen hatte, gesagt hat: Ist gut, dem können wir zustimmen! – Das ist seriöser Parlamentarismus, den wir – alle fünf Parteien – zu diesem Punkt heute praktizieren können.

Ich finde das auch deshalb erfreulich, weil in den letzten Tagen der Debatte vielleicht der Eindruck entstanden sein mag, dass die 183 Abgeordneten in diesem Hohen Haus sich Unfreundlichkeiten an den Kopf werfen, dass die ja nur streiten und dabei vergessen, wie es den Menschen in Österreich angesichts einer ganz, ganz schweren Gesundheits­krise, angesichts der vierten Welle in dieser Pandemie mit diesem verfluchten Virus geht.

Ich kann Ihnen versichern, meine Damen und Herren: Wir haben das nicht vergessen, auch wenn wir, wie es scheint, manches Mal an ganz andere Dinge denken und ein ganz anderes Programm abspulen, das uns halt der parlamentarische Alltag auch vorgibt, weil es nicht nur Covid-Gesetzgebung gibt, die wir zur erledigen haben.

Vielleicht ist auch das ein gutes Zeichen: dass selbst in dieser Krise die Stimmung zwar manchmal hochgeht, am Ende aber, wie Ernst Jandl einmal gesagt hat, unsere Mei­nun­gen als Freunde auseinandergehen. Ich hoffe, das bleibt noch länger so. – Danke fürs Zuhören. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

12.46


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Stocker. – Bitte.


12.46.23

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Sie diese Sitzung vor den Bildschirmen verfolgen! Wir haben in den letzten Tagen sehr intensiv das Budget debattiert, unter anderem auch das Kapitel innere Sicherheit. Wir haben gesehen, dass wir da erfreulicherweise nicht nur eine Mittelerhöhung verzeichnen kön­nen, sondern dass gerade auch dem Bereich der Terrorismusbekämpfung ein eigenes Paket gewidmet ist, das in den nächsten Jahren mit 120 Millionen Euro dotiert sein wird.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 97

Dieser Tagesordnungspunkt hat damit schon etwas zu tun, denn diese Informations­sys­teme, die hier schon ausführlich und von Kollegen Gerstl auch sehr plastisch und an­schaulich dargestellt worden sind, sind ein Teil der internationalen Bekämpfung des Terrorismus, und sie sind auch ein Teil unserer inneren Sicherheit, weil damit auch bestimmte Formen der organisierten Kriminalität sowie der illegalen Migration bekämpft werden.

Die Informationssysteme sind an sich eigentlich unmittelbar anwendbar. Was wir heute beschließen, ist eine Gesetzesänderung, um das zu gewährleisten, was wir benötigen, nämlich zu verknüpfen, in Evidenz zu halten und diese Datenbanken auch dafür zu nutzen, wofür sie erfunden worden sind.

Es ist ein gutes Zeichen für dieses Haus, dass wir bei diesem wichtigen Thema einen Allparteienkonsens haben. Es kommt etwas sperrig daher, betrifft uns aber letztlich alle, denn offene Binnengrenzen bedingen, dass auch entsprechende Datenmengen gesam­melt werden – es liegt halt in der Natur der Sache, dass diese offenen Binnengrenzen durch solche Systeme geschützt werden. Dass wir diesen Allparteienkonsens haben, ist sehr erfreulich. Ich bedanke mich auch bei der SPÖ, die zu diesem gemeinsamen Beschluss steht. Damit zeigt sich auch, dass auch in durchaus kontroversiellen Zeiten in für die Bevölkerung wichtigen Fragen Einigkeit erzielt werden kann. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

12.48


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich glaube, Sie (in Richtung der sich zum Rednerpult begebenden Abg. Krisper) kommen zur nächsten Debatte, Frau Abgeordnete. (Abg. Krisper: Muss ich wieder raus?) – Sie können stehen bleiben, weil wir ohnehin keine Abstimmung vornehmen, denn wie vereinbart verlege ich die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt an das Ende der Verhandlungen über die Vorlagen des Ausschusses für innere Angelegenheiten.

Ich gehe davon aus, dass kein Schlusswort des Berichterstatters gewünscht ist.

12.49.1215. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 1893/A(E) der Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Bericht der Kindeswohl-Kommission (Kurzfassung siehe Beilage) – rasche Umsetzung der dort dargestellten Empfehlungen (1120 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen nun zum 15. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Frau Abgeordnete Krisper, jetzt gelangen Sie zu Wort. – Bitte.


12.49.41

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema ist jetzt die Kindeswohl-Kommission. Warum eigentlich? Warum wurde sie einge­rich­tet? – Wir erinnern uns an die Abschiebung des Teenagermädchens Tina, das in Wien geboren wurde und hier in die Schule ging, ihrer Mutter, ihrer Schwester und auch an die Abschiebung einer anderen armenischen Familie.

Natürlich kam und kommt es weiterhin abseits des medialen Rummels zu solchen Abschiebungen, mit denen das Kindeswohl verletzt wird, und auf jeden Fall hätten schon


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 98

früher Diskussionen stattfinden können, wie Österreich mit diesen gut integrierten Kindern umgeht.

In diesem Fall kam es zu einer öffentlichen Debatte, und erst diese hat die Grünen dazu bewogen – weil sie natürlich als Menschenrechtspartei, als die sie sich akklamieren, unter Druck kamen –, eine Kindeswohl-Kommission einzurichten, um den Druck heraus­zukriegen. Die Empfehlungen dieser Kommission liegen seit Juli 2021 auf dem Tisch.

Die geschätzte Kollegin Evi Holzleitner von der SPÖ hat im Innenausschuss einen Antrag eingebracht, die Bundesregierung möge sich mit allen Empfehlungen und deren Umset­zung befassen. Was machte Türkis-Grün? – Sie verschlankten diesen Entschließungs­­antrag auf ein schwächliches Ausmaß. Im Antrag von Türkis-Grün findet sich nämlich nur ein Bruchteil der Empfehlungen. Wir können natürlich zustimmen, aber es ist ein völliges Minimum und ein ganz schlechtes Ergebnis. Es findet sich darin nämlich nur ein umfassendes Schulungsangebot im Sinne des Kindeswohles für alle am Asylverfahren Beteiligten. Das ist sehr unkonkret. Viel konkreter wäre, einen klaren Kriterienkatalog zu erarbeiten, anhand dessen alle, die entscheidungsbefugt und -verpflichtet sind, das Kindeswohl in Zukunft respektieren und berücksichtigen.

Im Antrag findet sich dann die Verbesserung der „Obsorge ab dem 1. Tag für unbe­gleitete minderjährige Flüchtlinge [...] durch die Kinder- und Jugendhilfe.“ – Das klingt gut, das ist eine Verbesserung. Wirklich konkret und klug wäre, kinderrechtskonforme Zustände zu schaffen, und zwar wie? – So, wie es ExpertInnen schon lange sagen, so, wie es die Kindeswohl-Kommission fordert, und so, wie es auch dieser Beirat fordert, den Sie da so parallel zu der Causa eingesetzt haben, Herr Innenminister, ohne Wissen der Grünen, ohne Wissen der Kindeswohl-Kommission, nämlich so, dass ab Tag eins die Zuständigkeit für die Obsorge im Wege einer vorläufigen Obsorge für diese Kinder festgestellt und sichergestellt ist.

Was in dem Antrag völlig fehlt – da sind wir wieder bei unserer Budgetdebatte von Mittwoch –, ist die Frage der Unterbringung. Ich habe am Mittwoch schon darauf hinge­wiesen, dass wir bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylwerbern ein kafka­eskes Problem haben. Sie stecken im Moment viel zu lange in der Bundesbetreuung fest, weil die Verteilung auf die Länder nicht funktioniert. Abgesehen davon, dass das viel teurer wird, ist es auch für die Kinder eine Zumutung, in der Bundesbetreuung festzustecken, denn das ist für Kinder nicht der richtige Ort. Die Tagessätze könnten erhöht werden, was dazu führen könnte, dass die Länder bereit sind, Kinder aufzuneh­men. Es gibt Häuser, die sagen, wenn sie ein paar Euro mehr pro Tag bekämen, würden sie aufsperren. Dort wäre die Unterbringung für die Kinder qualitativ viel hochwertiger und besser. Das wäre nicht nur besser für die Steuerzahler, nämlich viel günstiger, son­dern einfach auch kinderrechtskonform. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

In diesem Antrag von Türkis-Blau, Entschuldigung, von Türkis-Grün – es liest sich fast wie von Blau – fehlen weitere Empfehlungen. Es fehlt der Zugang zu einer angemes­senen Rechtsberatung – wo ist das Problem? Es fehlt: keine Schubhaft für Minder­jährige – wo ist das Problem?

Eine Anfrage von uns zu allen Empfehlungen und den Umsetzungsbemühungen von Ihrer Seite, Herr Minister, ist draußen, da lassen wir nicht locker, denn es geht um die Menschenrechte von Kindern. Der Bericht soll kein weiteres Stück in der bereits beträchtlichen Sammlung grüner Feigenblätter werden. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.53



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 99

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Johanna Jachs. – Bitte.


12.53.49

Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minis­ter! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich denke, wir sind uns alle einig, wenn ich sage, dass Kinder die schwächsten Glieder unserer Gesell­schaft und deswegen besonders schützenswert sind. Genau deswegen ist das Kin­deswohl für uns in Österreich auch ein ganz zentraler Wert. Wir halten uns auch an die vielen internationalen Vereinbarungen, die das Kindeswohl betreffen.

Sehr geehrte ZuseherInnen, Sie haben aufgrund des Redebeitrags von Kollegin Krisper jetzt vielleicht den Eindruck gewonnen, dass wir in Österreich nicht kinderrechtskonform agieren würden. Diesbezüglich darf ich Sie jetzt aufklären: Das stimmt so nicht! Natürlich ist das Kindeswohl auch jetzt schon ein zentrales Element, das bei den fremden­recht­lichen Entscheidungen, die unsere Behörden treffen, beachtet wird. Es kommt immer besonders geschultes Personal zum Einsatz, das sich natürlich aber an die Gesetze halten muss.

Ich weiß aus meiner juristischen Praxis, dass, abgesehen oder losgelöst von den Fällen, die Sie angesprochen haben, Frau Kollegin Krisper, zum Beispiel in pflegschafts­ge­richtlichen Verfahren das Kindeswohl immer im Mittelpunkt steht und es immer Ein­zelfallentscheidungen sind. Dass dann über Einzelfallentscheidungen sehr emotional diskutiert wird, verstehe ich auch, ich glaube aber, dass wir gerade bei dieser Thematik ganz sachlich diskutieren müssen.

Uns geht es um die Sache, darum haben wir uns auch mit den Grünen, mit unserem Koalitionspartner, im Regierungsprogramm darauf verständigt, dass wir das Kindeswohl zukünftig noch mehr in den Fokus rücken wollen, wenn es um Verfahren von unbe­glei­teten minderjährigen Flüchtlingen geht. Wir wollen auch, dass die Kinder- und Jugend­hilfeträger, also die Länder, zukünftig die Obsorge für die UMFs so schnell wie möglich übernehmen. Das hat, glaube ich, Vorteile für beide Seiten, für die Betroffenen und für den Staat, weil vielleicht manche Probleme dann, wenn die Obsorge so schnell wie möglich übernommen wird, verhindert werden können; Probleme, die auf beiden Seiten entstehen können – das möchte ich dazusagen.

Wir nehmen natürlich die Empfehlungen der Kindeswohl-Kommission trotzdem ernst, auch wenn das Frau Kollegin Krisper vielleicht naturgemäß anders sieht. Deshalb wollen wir für noch mehr Schulungen für das Personal sorgen, damit das Kindeswohl zukünftig noch mehr in den Fokus rücken kann. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

12.56


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste: Frau Abgeordnete Katharina Kucharowits. – Bitte.


12.56.41

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Frau Präsidentin! Werter Herr Bundes­minister! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Im Jänner dieses Jahres – vor wenigen Monaten – wurden Kinderrechte in unserem Land – und das live vor Kameras – mit Füßen getreten. Mitten in der Nacht – ich war selbst mit einigen Kollegen und Kolleginnen vor Ort – wurden Kinder ihrem eigentlichen Zuhause entrissen, mit Bussen zum Flughafen gebracht und damit aus Österreich abgeschoben, obwohl sie hier leben, hier FreundInnen haben, hier zur Schule gehen und Deutsch ihre Sprache ist. Etliche Proteste, couragierte Jugendliche, couragierte SchülerInnen und


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 100

zivilgesellschaftliche Organisationen, aber auch Teile der Politik konnten diese Abschie­bung leider nicht verhindern. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Diese Nacht hat nicht nur zu Unfassbarkeit, Traurigkeit und Wut geführt, sondern hat die Bundesregierung aufgefordert, eine Kindeswohl-Kommission ins Leben zu rufen. Das wurde getan, mit hochkarätiger Besetzung unter der Leitung von Irmgard Griss. Einige Monate später waren dann auch Ergebnisse mit unzähligen Empfehlungen auf dem Tisch, bereits am 12. Juli – das liegt jetzt auch schon wieder eine Zeit zurück.

Mir fehlt heute die Redezeit, um auf all diese Empfehlungen einzugehen. Sie beinhalten zum Beispiel, dass künftig alle Entscheidungen im Rahmen des Asyl- und Fremden­rechts, die Kinder betreffen, eine umfassende Prüfung des Kindeswohls und der Aus­wirkungen der Entscheidungen auf die Rechte des Kindes umfassen müssen. Die Ver­fahren müssen dringend verkürzt werden. Es braucht kindergerechte Verfahren und vor allem eine kindergerechte Unterbringung. Die Kommission empfiehlt zudem ganz klar die Obsorge ab dem ersten Tag.

Deshalb fordern wir an dieser Stelle erneut – wir werden das immer wieder tun –: Debat­tieren wir alle Empfehlungen im Detail in einem umfassenden Hearing mit den Kommis­sionsmitgliedern im Parlament! Nehmen wir alle den Bericht wirklich ernst und setzen wir die Punkte im Sinne der Kinder, im Sinne der Kinderrechte und im Sinne des Kindes­wohls auch endlich um! (Beifall bei der SPÖ.)

Genau das sagt unser Antrag, der Antrag von Kollegin Holzleitner, nämlich die Empfeh­lungen umfassend umzusetzen. Die Umsetzung eines Teiles – eines wichtigen – wird aber heute gelingen – wir haben ja auch den Anstoß dazu gegeben –, nämlich die Ob­sorge ab dem ersten Tag für alle unbegleiteten minderjährigen geflüchteten Kinder.

Sie müssen sich vorstellen: Kinder, die allein fliehen, unfassbare Traumata erleben, dann in Österreich ankommen und wieder nicht kindgerecht leben können, wieder nicht angstfrei und wieder nicht unbeschwert sein können! – Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das muss sich dringend ändern. Fassen wir heute nicht nur den Beschluss Obsorge ab dem ersten Tag, sondern setzen wir es auch endlich um! Das wäre so notwendig, und noch dazu einen Tag vor dem Tag der Kinderrechte. Machen wir das endlich! (Beifall bei der SPÖ.)

Wir werden aber in Summe nicht lockerlassen, geschätzte Kollegen und Kolleginnen von den Regierungsfraktionen, und weiterhin auf die Umsetzung aller Empfehlungen der Kindeswohl-Kommission pochen und diese einfordern. Darauf können Sie sich, aber vor allem die betroffenen Kinder verlassen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. El-Nagashi.)

12.59


Präsident Ing. Norbert Hofer: Frau Abgeordnete Barbara Neßler gelangt nun zu Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.


13.00.01

Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuseher und Zuseherinnen! Wir haben bereits im Familienausschuss und dann hier im Nationalrat im letzten Monat einen ähnlichen Antrag zur Obsorge von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen beschlossen. Dieser Antrag beinhaltete noch die unpräzise Formulierung „schnelle Obsorge“.

In meiner Rede im Oktober habe ich betont, dass wir Grüne uns für eine Obsorge ab dem ersten Tag der Ankunft von unbegleiteten Minderjährigen in Österreich einsetzen werden, und wir haben Wort gehalten. In unserem Antrag wird genau das nun so festgehalten. Damit beenden wir endlich eine in Wirklichkeit unerträgliche Praxis, dass


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 101

nämlich nicht gesetzlich geregelt ist, wie wir mit den Vulnerabelsten unter den Geflüch­teten umgehen, nämlich mit den Kindern und Jugendlichen. (Beifall bei den Grünen.)

Das hat nicht nur die Kindeswohl-Kommission beanstandet, sondern, liebe Kollegen und Kolleginnen, das müsste jedem Menschen, der ein Minimum, einen Funken an Empathie verspürt, aufstoßen.

Derzeit befinden sich 800 unbegleitete Minderjährige, Schutzsuchende im Erstaufnah­me­zentrum Traiskirchen, für die es keine Obsorge beziehungsweise eine rechtlich unzureichend geklärte Obsorge gibt. Ja, liebe Kollegen und Kolleginnen von SPÖ und NEOS, es gibt noch viel zu tun, und Sie können mir glauben, wir werden da auch nicht lockerlassen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen.)

Es wird deutlich, dass das Kindeswohl nicht gewährleistet ist, und ich würde das ganz gern anhand eines Beispiels – eines konkreten Falles, natürlich anonymisiert – zeigen.

A. war erst zwölf Jahre alt, als er alleine aus Afghanistan auf die Flucht und auf die Suche nach einer sicheren Bleibe geschickt wurde. Seine ehemalige Heimat Afghanistan war für ihn nicht mehr sicher, da sein Vater für die US-amerikanischen Truppen kleinere Unterstützungstätigkeiten, wie etwa Türsteherdienste und so weiter, geleistet hatte. Nachdem die Tätigkeit des Vaters bekannt geworden war, musste der zwölfjährige A. vor den Taliban flüchten. Drei Jahre dauerte seine Flucht, die ihn über den Iran nach Österreich führte.

Die Mutter von A. lebt immer noch in Afghanistan. Seit vielen Monaten weiß der mittlerweile 17-jährige Bursche nicht, ob seine Mutter noch lebt, geschweige denn, wie es seiner Familie geht, da sie keinen Zugang zu Internet oder Telefon haben. Auf die Frage, ob er wisse, wie es seiner Familie gehe, antwortete A. nur: Vielleicht sind sie tot. Ich weiß es nicht. Es gibt keine Chance auf einen Kontakt.

Jetzt, liebe Kollegen und Kolleginnen, stellen Sie sich vor, es wäre Ihre Familie! Stellen Sie sich vor, es wären Ihre Kinder! Dann verstehen Sie vielleicht, warum es eine Minimal­leistung ist, die wir als Staat dazu beitragen müssen, nämlich dass wir uns gesetzlich verpflichten, dass wir Kinder wie A. ab dem ersten Tag aufnehmen und uns um diese kümmern. Ich danke allen, die diesem Antrag zustimmen werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

13.03


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

13.03.49Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 13 bis 15


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zu den verlegten Abstimmungen über die Berichte des Ausschusses für innere Angelegenheiten, die ich über jeden Tages­ordnungspunkt getrennt vornehme.

Wünschen die Klubs eine Unterbrechung? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Vereinsgesetz, das Waffengesetz und das Sprengmittel­gesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 1118 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 102

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Entwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 14: Entwurf betreffend Erstes EU-Informationssysteme-Anpassungsgesetz in 1103 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Gerstl, Mag. Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht. Ich werde daher zunächst über die vom erwähn­ten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Gerstl, Mag. Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 2 Z 9 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig ange­nommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstim­mig, somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 15.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, seinen Bericht 1120 der Beilagen hinsichtlich des Entschließungs­antrages 1893/A(E) zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechen­des Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1120 der Beilagen ange­schlossene Entschließung betreffend „Schutz von unbegleiteten minderjährigen Flücht­lingen“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. (212/E)

13.05.5716. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (959 d.B.): Erklärung der Republik Österreich über die Rücknahme der österreichischen Erklärung zu Art. 21 Abs. 2 des Übereinkommens über Geldwäsche sowie Ermittlung, Be­schlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten (1108 d.B.)

17. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1099 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und das Zahlungsdienste­gesetz 2018 zur Umsetzung der Richtlinie zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusam­menhang mit unbaren Zahlungsmitteln geändert werden (1109 d.B.)



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 103

Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 16 und 17 der Tages­ordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Christian Ragger. – Bitte, Herr Abgeord­neter. – Der Abgeordnete ist nicht im Saal.

Daher bitte ich Mag. Agnes Sirkka Prammer zum Rednerpult. Frau Magister, bitte! – Frau Mag. Agnes Sirkka Prammer, sind Sie bereit, Ihre Rede zu halten?

Nein – dann bitte ich Frau Mag. Selma Yildirim, ihre Rede zu halten. Es sind ja noch genügend Mandatare im Saal. – Bitte schön. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)


13.07.30

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Cybercrime und Geldwäsche zu bekämpfen, das ist die Intention hinter diesen beiden Tagesordnungs­punkten.

Unbare Zahlungsmittel und virtuelle Währungen gewinnen in unserem Alltag gegenüber Bargeld immer mehr an Bedeutung. Der digitale Raum hat sich enorm ausgedehnt. Viele Käufe und Verkäufe werden online abgewickelt, und die Covid-Krise hat diesen Trend weiter verstärkt. Dadurch entstehen neue Gefahren, weshalb es natürlich auch zusätz­liche Vorkehrungen gegen Betrug und Fälschungen braucht. Jede und jeder von uns kennt oder hat zumindest schon von Phishingmails gehört, und diese werden mitunter immer raffinierter und sind immer schwieriger von echten zu unterscheiden.

Ganz deutlich zeigt sich das auch in der Kriminalstatistik. In Tirol beispielsweise ist die Zahl der Vergehen und Verbrechen im Bereich Cybercrime von 2018 bis 2020 von 1 600 auf 2 500 angestiegen – eine Steigerung um 900 Fälle.

Mit dieser Regierungsvorlage wird nun eine weitere EU-Richtlinie umgesetzt, mit der einheitliche Definitionen bei der strafrechtlichen Ahndung derartiger Delikte geschaffen werden. Die Änderungen im Strafgesetzbuch und im Zahlungsdienstegesetz betreffen insbesondere die Anpassung an virtuelle Währungen. Bereinigt wird ebenso die öster­reichische Erklärung zum Übereinkommen über Geldwäsche. Letzteres ist im Grunde genommen ein Formalakt, dem wir natürlich auch zustimmen. Es geht also um Anpas­sungen an EU-Recht im Zahlungsverkehr und um einheitliche Regelungen – auch eine Reaktion auf die dynamische Entwicklung im Bereich von digitalen und virtuellen Zah­lungsmitteln und damit im Zusammenhang stehenden Verbrechen.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir werden bei diesen beiden Tagesordnungspunkten zustimmen, weil für uns – im Gegensatz zu den Regierungsparteien – nicht kleinliches Hickhack, Machtkalkül und Vorteile für wenige, sondern Verbesserungen für alle Men­schen im Zentrum unserer Politik stehen. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.10


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Ing. Klaus Lindinger. – Bitte, Herr Abge­ordneter.


13.10.29

Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger, BSc (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Bevor ich auf diese Gesetzesvorlage zu sprechen komme, möchte ich noch kurz auf das Justizbudget eingehen, weil es da bis 2024 in Summe eine Erhöhung gibt. Im Jahr 2022 ist das Budget insgesamt mit 1,87 Milliarden Euro dotiert. Das bringt auch einen Ausbau


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 104

von Personal- und Sachaufwand, nämlich insgesamt 55 zusätzliche Planstellen. Wir als Regierungsparteien möchten damit die Wirkungsziele bestmöglich unterstützen: Den Gerichten und Staatsanwaltschaften sollen faire, unabhängige und auch rasche Verfah­ren ermöglicht werden.

Zu den Tagesordnungspunkten: Bei den beiden gesetzlichen Änderungen handelt es sich grundsätzlich um legistische Änderungen, die notwendig sind, weil wir nicht dem EU-Recht entsprochen haben. Beim Thema Geldwäsche geht es vor allem darum, dass unbare Zahlungsmittel wie Kreditkarten, Bankomatkarten und Zahlungen im Internet auf eine entsprechende Rechtsgrundlage gestellt werden, damit Kriminalität verfolgt und auch bestraft werden kann. Wir schaffen also einerseits eine Anpassung an das EU-Recht und andererseits eine Vereinheitlichung bei der strafrechtlichen Verfolgung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln auf europäischer Ebene. Das ist unser Verständnis, das ist auch unser Ziel, und ich bitte alle Fraktionen hier im Haus um Zustimmung.

Lassen Sie mich bitte abschließend, weil Klubobmann Kickl und mehrere Kolleginnen und Kollegen an Corona erkrankt sind, eines anmerken: Ich wünsche allen wirklich gute Besserung. Ich bitte alle Österreicherinnen und Österreicher: Lassen wir uns impfen! – Ich habe gerade wieder aus einem Krankenhaus in meiner Umgebung gehört, dass auf den Intensivstationen über 80 Prozent leider Gottes nicht geimpft sind. Die Impfung hilft also wirklich, und ich bitte alle, die Impfmöglichkeit wahrzunehmen. Damit schaffen wir einen Weg aus der Krise. Kämpfen wir gemeinsam gegen Corona! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

13.12


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Dr. Johannes Margreiter. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.12.47

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ja, dieser Tagesordnungspunkt zeigt einmal mehr, was uns das ge­meinsame Europa bringt. Wir setzen im Rahmen von Tagesordnungspunkt 16 eine EU-Richtlinie um, die Ergebnis dessen ist, was wir ja alle spüren. Wir haben heutzutage alle ein Handy (ein Smartphone in die Höhe haltend), das ist in der Bevölkerung weit ver­breitet, wir können mit diesem Gerät auf dem internationalen Marktplatz Bestellungen tätigen, wir können Einkäufe tätigen und vieles mehr.

Natürlich rufen diese Möglichkeiten auch immer sozusagen die Schattenseiten, sprich kriminelle Machenschaften, auf den Plan. Da hat nun das gemeinsame Europa einge­griffen und eine Richtlinie erlassen, die es ermöglicht, dass wir einen einheitlichen Straf­rahmen, einheitliche Strafdrohungen haben, falls es in diesem Bereich zu Missbrauch, Fehlbestellungen, Zahlungsunwilligkeit et cetera kommt.

Weil dieser strafrechtliche Schutz uns alle schützt, weil wir alle nichts davon haben, wenn es zu betrügerischen Handlungen kommt, begrüßen wir NEOS natürlich diese Gesetzes­vorlage, diese beabsichtigte Änderung des Strafgesetzbuches, die dazu führen wird, dass der Strafrahmen und die europäische Rechtsverfolgung vereinheitlicht werden.

Wenn übernationales Recht mit nationalem Recht zusammentrifft, gibt es natürlich auch Kollisionen. Wir sind im Zuge der Umsetzung an die Richtlinie gebunden gewesen, und das führt da und dort, was das System der Strafdrohungen betrifft, zu gewissen Ver­werfungen. Um keine Wertungswidersprüche im Gesetz zu haben, wird es also notwen­dig sein, sich das im Zuge einer weiteren Reform des Strafgesetzbuches genau anzu­schauen, damit die Strafrahmen auch auf den Unrechtsgehalt und die kriminelle Energie der Tatbestände abgestimmt sind.


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Ich möchte lobend hervorheben, dass es im aktuellen Gesetzgebungsverfahren teil­weise bereits zu einer Anpassung gekommen ist, nämlich dass aufgrund von Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren, die auf derartige Wertungswidersprüche hingewiesen haben, im neuen § 148a StGB ohnehin bereits Anpassungen erfolgt sind, gebe aber zu bedenken, dass es, um ein wirklich konsistentes und in sich schlüssiges System der Strafdrohungen zu haben, notwendig sein wird, noch weitere Anpassungen vorzuneh­men. Grundsätzlich ändert dies aber nichts daran, dass diesem Gesetzentwurf, dieser Regierungsvorlage zuzustimmen ist. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

13.15


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Dr.in Alma Zadić. – Bitte, Frau Bundesministerin.


13.15.59

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Das Internet und der damit verbundene technologische Fortschritt haben unser Leben grundlegend verän­dert und in vielen Bereichen natürlich auch erleichtert. Ob Einkäufe, Behördengänge, Arbeitsmeetings: Immer mehr Dinge verlagern sich in den digitalen Raum – und ja, vermutlich sehen auch einige unsere Debatte hier im Parlament nicht via klassisches Fernsehen, sondern via Livestream.

Wie alle Bereiche des menschlichen Lebens ist jedoch natürlich auch das Internet ein Ort, an dem Straftaten begangen werden. Da wir seit Jahren unser Leben immer mehr ins Internet verlagern, steigt natürlich die Kriminalität im Internet, die sogenannte Cyber­kriminalität, kontinuierlich an. In der Coronapandemie, im Zuge derer die Digitalisierung einen weiteren Schub erfahren hat, hat diese Cyberkriminalität nochmals einen Höchst­stand erreicht.

Ein beachtlicher Teil der Cyberkriminalität sind Betrugsdelikte. Es gibt unzählige Be­trüger, denen man auch im Internet begegnet, die versuchen, anderen Menschen Geld aus der Tasche zu ziehen. Als Justizministerin sehe ich es daher als meine Pflicht, auch dieser Form von Betrugskriminalität entschlossen entgegenzutreten und die Menschen besser zu schützen. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Yildirim.)

Aus diesem Grund haben wir unsere Gesetze, allen voran das Strafgesetzbuch, im Be­reich der Internetkriminalität nachgeschärft und dementsprechend auch dem aktuellen Stand der Technik angepasst. Dazu haben wir an vielen, vielen Schrauben gedreht, ich möchte aber zwei Beispiele nennen, die das Ganze etwas mehr veranschaulichen: Immer mehr Menschen nutzen Dienste wie Paypal oder sogenannte Wallets, also digi­tale Brieftaschen. Mit den heute vorgelegten Gesetzesänderungen sind jetzt endlich auch diese Wallets sowie Paypal vom Strafrecht umfasst. Man möchte gar nicht glauben, dass das im Bereich der Cyberkriminalität bis jetzt nicht umfasst war.

Wir haben ebenfalls, wie bereits in den vorangegangenen Reden erwähnt wurde, die Strafdrohungen für Delikte im Bereich der Cyberkriminalität erhöht. Straftaten im Internet sind keine Kavaliersdelikte, und da soll auch ein entsprechender Strafrahmen vorge­sehen werden. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

Mit diesen Schritten passen wir unser Strafrecht an die technologischen Entwicklungen an und schützen damit die Menschen noch besser vor Cyberkriminalität und vor Be­trügern im Internet.

Gestatten Sie mir vielleicht noch ein paar Worte zu TOP 16: Mit dieser Regierungs­vor­lage ziehen wir die Erklärung Österreichs zum Übereinkommen über Geldwäsche zurück.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 106

Was hat das für einen Hintergrund? – Der Hintergrund ist, dass die Erklärung aufseiten Österreichs notwendig war, weil es Bedenken gab, dass praktische Probleme auftauchen könnten. Diese Bedenken haben sich aber nicht bewahrheitet, und daher haben wir den logischen Schritt gesetzt, diese Erklärung zurückzuziehen, weil sie obsolet geworden ist.

Sehr geehrte Abgeordnete, ich bitte Sie daher um die Unterstützung für die vorgelegten Gesetzesvorhaben, mit denen wir die Richtlinie zur Bekämpfung von Betrug und Fäl­schung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln umsetzen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.19


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Abgeordneter Dr. Harald Troch. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.20.01

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ge­schätzte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Es geht heute um die kriminellen Delikte der Geldwäsche und des Betrugs, Straftaten vor allem im Zusammenhang mit Geld, aber auch mit Währungen, insbesondere um die Einbeziehung virtueller Währun­gen in das Strafrecht.

Zur Geldwäsche: Ich würde gerne einmal dazu Stellung nehmen, warum wir dagegen sein sollten, warum die SPÖ im Speziellen gegen Geldwäsche ist.

Geldwäsche und Fälschungen sind erstens einmal ein schwerer Betrug an all jenen Menschen, die anständig arbeiten, die korrekt Steuern zahlen, die tagtäglich ihren Bei­trag zum Erhalt ihrer Familie und zum Gemeinwesen des Staates leisten.

Zweitens führt Geldwäsche zu einer schlimmen Verzerrung der Wirtschaft. Es können mit gewaschenen Geldern Teile der Wirtschaft aufgekauft, quasi illegale Fremdüber­nah­men von Firmen vollzogen werden. Das führt zu einem immensen Wettbewerbsvorteil für Kriminelle in der Wirtschaft.

Drittens bedeutet Geldwäsche, dem Staat Steuergelder zu entziehen. Geldwäsche ist somit eine Schädigung aller.

Jetzt werden notwendige Anpassungen an Entwicklungen vorgenommen. Im Rahmen der Richtlinie zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung werden virtuelle Währungen wie zum Beispiel Bitcoin einbezogen. Es ist wirklich fast verwunderlich, und trotzdem ist es gut, dass das jetzt passiert. Wir passen die Regelungen hinsichtlich kriminellen Vor­gehens im Bereich von Onlinebanking, sogenannter Wallets oder von Bezahldiensten wie Paypal an. Das sogenannte Phishing, die herausgelockten Kartendaten, ist ja nach § 241h Strafgesetzbuch schon strafbar gewesen, aber nur in Bezug auf Kartendaten. Nun wird das auch in Bezug auf digitale Zahlungsmittel aktualisiert. Immer mehr Men­schen werden Opfer von Kriminalität in diesem Bereich, und da gibt es Nachholbedarf.

Abschließend darf ich einen Literaturtipp abgeben: eine Neuerscheinung von Tom Hillenbrand, einem in Wien ansässigen Forscher, der mit „Montecrypto“ die Schatten­seiten der digitalen Währungen aufzeigt, insbesondere im Bereich der Ökologie, aber auch im Sinne von Moral und Spekulation. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.22


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Petra Bayr. – Bitte, Frau Abgeordnete.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 107

13.22.49

Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Regierungsparteien haben gestern Abend hier ein Budget beschlossen, das unter anderem auch die Bundesgesetzgebung umfasst hat. Da hat es Steigerungen gegeben, vor allem in der Öffentlichkeitsarbeit. Ich denke, Herr Präsident Sobotka hat da in Altbundeskanzler Kurz einen guten Lehrmeister gehabt und hat unter anderem die Erhöhungen im Bereich Public Relations damit begründet, dass es einen moderneren und besseren Internetauftritt gibt.

Was lese ich jetzt zu diesem Verhandlungsgegenstand, den wir hier gerade diskutieren? Ich habe Ihnen auch einen Screenshot mitgebracht (einen Screenshot in die Höhe haltend), aber Sie werden es mir auch so glauben:

„Schwerpunkt des Staatsvertrages“: „Die österreichische Erklärung zu Art. 21 Abs. 2 des Geldwäsche-Übereinkommens wird durch eine Erklärung an den Generalsekretär des Europarats zurückgenommen.“

Das ist schlicht und ergreifend falsch. Da steht auf der Homepage des Parlaments eine falsche Information. Ich denke doch, dass sowohl die SteuerzahlerInnen als auch wir eine richtige Information erwarten können, und die ist auch gar nicht so schwer zu finden, denn wenn man sich das Vorblatt des Justizministeriums anschaut, dann sieht man, dass da ganz klar steht: „Diese Rücknahme soll durch eine entsprechende Erklärung an die Generalsekretärin des Europarats geschehen.“ – In der Tat, das ist Marija Pejcinović Burić, und, verdammt noch einmal, wir haben 2021 und ich kann mir erwarten, dass Frauen auch als solche genannt werden, wenn sie auf Homepages von Parlamenten vorkommen! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Diese Europaratskonvention ist sehr wichtig, das ist keine Frage. Ich möchte die Gele­genheit und auch ein heutiges Schwerpunktthema zum Anlass nehmen, noch kurz über eine andere Konvention des Europarates zu sprechen, nämlich über die Istanbul­kon­vention. Wir haben heute öfter gehört, daraus wird ja eh alles umgesetzt, das wird ja eh alles gemacht. Ich habe hier nur einen kleinen Auszug aus dem Kapitel „Materielles Recht“ der Grevio-Empfehlungen mitgenommen, und da wird sehr klar, dass auch in der Justiz noch sehr viel zu tun ist, wie zum Beispiel, dass Amtshaftungsklagen so ausgelegt werden und so ausgestaltet werden, dass Frauen, wenn sie Opfer werden und offen­sichtlich Behörden schuld daran sind, dass sie nicht vor dem Täter geschützt worden sind, das auch entsprechend geltend machen können und Amtshaftungsklagen einbrin­gen können.

Es geht auch um das Verbrechensopfergesetz: Bei einer Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen kommt man in den Genuss einer Pauschalentschädigung. Das ist bei Vergewaltigungen oft nicht der Fall, obwohl es zu Traumatisierungen und immer wieder zu Retraumatisierungen kommt.

Es wird auch die sehr hohe Straflosigkeit in diesem Bereich der Gewalt gegen Frauen und häuslichen Gewalt angesprochen, und was wir durch bessere Schulungen von Richtern und von StaatsanwältInnen, aber auch durch entsprechende Erlässe tun könn­ten. Es geht um die Diskussion, die wir in der Schweiz haben, dass wirklich nur konsen­sualer Sex Sex ist und alles andere Vergewaltigung und dass sexuelle Belästigung auch ein Offizialdelikt sein soll.

Wir wissen, wir brauchen Geld, aber wir brauchen auch entsprechende Gesetze. Und, Frau Ministerin, auch in Ihrem Bereich gibt es noch eine Menge zu tun! – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

13.26

13.26.13



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 108

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wünschen die Klubs eine Sitzungsunterbrechung? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 16: Antrag des Justizaus­schusses, den Abschluss des Staatsvertrages: Erklärung der Republik Österreich über die Rücknahme der österreichischen Erklärung zu Art. 21 Abs. 2 des Übereinkommens über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten, in 959 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz zu genehmigen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hierzu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechen­des Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 17: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und das Zahlungsdienstegesetz zur Um­setzung der Richtlinie zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln geändert werden, samt Titel und Eingang in 1099 der Bei­lagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

13.27.2918. Punkt

Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Digitalisierung über die Regierungsvorlage (1063 d.B.): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich zur Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über die Errich­tung und den Betrieb des Institute of Science and Technology – Austria samt Anhang (1151 d.B.)


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zum 18. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Eva-Maria Himmelbauer. – Bitte, Frau Abgeordnete.


13.27.55

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Mit dem Institute of Science and Technology wurde 2006 ein Leuchtturm in der heimischen Forschungslandschaft geschaffen. Im Top-500-Ranking der akademischen Institutionen des Fachjournals „Nature“ belegt das Ista Platz 355. Es gibt aber auch ein anderes Ranking, ebenfalls des Fachjournals „Nature“, das die Pub­likationszahl gemeinsam mit der Größe betrachtet und in ein Verhältnis setzt, und da belegt das Ista im Jahr 2019 sogar Platz drei.

Es sind aber nicht nur die Rankings, die dem Ista einen erfolgreichen Weg bescheinigen. In mehreren Phasen wurde es auch evaluiert, zuletzt 2019 durch ein hochkarätiges Expertengremium, das diesen erfolgreichen Weg ebenfalls anerkennt. Es hebt vor allem


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 109

das Management und insbesondere Tom Henzinger hervor, der die Einrichtung souve­rän durch einen zugegebenermaßen sehr raschen Wachstumsweg geführt hat. Auch das Ziel, internationale Forscherinnen und Forscher nach Österreich zu holen, um hier Spitzenforschung zu leisten und zu betreiben, wurde mehr als nur erreicht.

Was mich freut, ist vor allem aber auch, dass das Ista auch dieses Hohe Haus überzeu­gen konnte. Nicht alle Parteien haben 2006 zugestimmt. Wenn man sich ein bisschen die Debatten von damals durchliest, so sieht man, dass vor allem die Offenheit der Forschung kritisiert wurde. Gerade aber diese Neugier, diese durch Neugier getriebene Forschung, die als Blue-Sky-Science bezeichnet wird, zeichnet den Erfolgsfaktor des IST Austria aus.

Ich selbst durfte es gemeinsam mit dem Forschungsausschuss auch schon besuchen, und ich kann nur jedem, der Interesse hat, raten, sich das anzusehen, an einem der Tage der offenen Tür vorbeizuschauen und sich beeindrucken zu lassen.

Die nun vorliegende Vereinbarung bringt für das IST Austria Planungssicherheit bis zum Jahr 2036 plus den klaren Ausbaupfad, auf 150 Forschungsgruppen wachsen zu kön­nen. Das wird als kritische Größe angesehen, wenn es um die internationale Wahrnehm­barkeit geht, und auch, wenn es um die Nachhaltigkeit des Instituts geht. Der Finan­zierungsbedarf wird hierbei vom Land Niederösterreich zu 25 Prozent und vom Bund zu 75 Prozent gestemmt. Damit wird auch eine neue Systematik geschaffen, die nach dem erfolgreichen Aufbau notwendig ist und auch greift.

Kontinuität, Kalkulierbarkeit und Verlässlichkeit sind das, was das IST Austria braucht, um gut weiterwachsen zu können und Erkenntnisse für die Fragen der Zukunft zu liefern. Das hat nicht nur meine Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner gesagt, sondern auch Herr Bundesminister Faßmann. Mit unserem heutigen Beschluss stellen wir das sicher. (Beifall bei der ÖVP.)

13.30


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Mag. Dr. Petra Oberrauner. – Bitte, Frau Abgeordnete.


13.31.06

Abgeordnete Mag. Dr. Petra Oberrauner (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kollegin­nen und Kollegen! Geschätzte Zuschauer zu Hause! Investitionen von internationalen Betrieben in Österreich hängen auch von der Forschungsumgebung ab. Wir matchen uns mit München und Zürich um Forschungsaufträge, die wir nach Österreich bringen können, und um die Exzellenzen, die wir in Österreich entwickeln können. Es ist stand­ortrelevant, es ist arbeitsmarktrelevant, es ist bildungsrelevant, es ist wirtschaftsrelevant und es ist nachhaltig. Jeder Cent, den wir in exzellente Grundlagenforschung inves­tieren, rentiert sich entweder über Rückführung durch Steuern oder über Lösungen, die wir zum Beispiel in der Covid-Zeit dringend gebraucht haben.

Ich begrüße diese Investition in die Zukunft für das Institute of Science and Technology Austria, weil ich finde, dass eine Grundlagenforschung auf Weltklasseniveau den Stand­ort Österreich sichert, Österreich als kleines Land aber auch international sichtbar macht. (Beifall bei der SPÖ.)

Es geht aber auch um die Ausbildung der nächsten Generation an SpitzenforscherInnen. Gerade in diesem Bereich wird in diesem Institut sehr, sehr viel getan, und es gibt auch etwas, das mir sehr am Herzen liegt: Es gibt eine Förderung von Wissenschafts­vermitt­lung, Technologietransfer und wirtschaftlicher Verwertung. Wie bereits gestern ausge­führt, ist genau das der Knackpunkt: Wir haben unheimlich gute Ergebnisse, die sich eigentlich in Wirtschaftskonzepte umsetzen lassen müssten, um damit wieder Arbeits­plätze zu schaffen und Steuern zu lukrieren. Genau das hat dieses Institut in verschiedensten


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 110

Formaten vorbereitet, ist da sehr erfolgreich, und es ist vor allem so, dass wir inter­nationale Forscher von Weltniveau nach Österreich bringen können. Wenn wir das schaffen, dann muss ich wirklich sagen, ich bin stolz auf unser Land, darauf, dass wir in einem internationalen Kontext so viel Gewicht haben. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

13.33


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag. Eva Blimlinger. – Bitte, Frau Magister.


13.33.26

Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Es ist mir wirklich eine Freude, dass es gelungen ist, da zu einer neuen Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich zu kommen. In der ersten Phase war ja hauptsächlich die Frage der Gebäude und der Nut­zung beim Land Niederösterreich. Nachdem jetzt schon viel da ist, hat sich das ver­schoben, und diese neue Aufteilung wurde erforderlich.

Es freut mich, dass der Betrieb des IST bis 2036 abgesichert ist. Vielleicht ein Wort dazu: Die Universitäten waren ja zu Beginn durchaus skeptisch, was das IST betrifft, es ist ja auch immer eine Frage der Konkurrenz. Da hat es immer wieder Bedenken gegeben, aber ich denke, seit der Einrichtung im Jahr 2006 hat sich herausgestellt, dass das IST für die Universitäten eigentlich ein wunderbarer Partner ist und auch den Universitäten letztlich nützt, was die Forschung und vor allen Dingen die Internationalität und den internationalen Austausch betrifft.

An dieser Stelle möchte ich Präsident Henzinger, der das, wie ich meine, in hervor­ragen­der Weise leitet, und seinem Team zu den Erfolgen, auch bei der Einwerbung der Dritt­mittel, die wirklich – ERC Grants und so weiter – großartig ist, sehr, sehr herzlich dan­ken. Das IST auf einem wunderbaren Weg, der nunmehr durch diese Novelle abgesichert ist.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass die Windisch-Kaserne in Richard-Wadani-Kaserne umbenannt werden soll. (Beifall bei den Grünen, Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP sowie Beifall bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Obernosterer: Ich glaube, das habe ich schon mal gehört! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

13.35


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Kollegin Melanie Erasim. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


13.35.30

Abgeordnete Melanie Erasim, MSc (SPÖ)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ja, das Institute of Science and Technology Austria ist ein multidisziplinäres Forschungs­institut, das Grundlagenforschung mit akademischer Ausbildung verbindet. Meine Vor­rednerinnen haben schon viel dazu gesagt, was dort an tollen Dingen vereint wird.

Bis 2026 wurden seitens des Bundes 900 Millionen Euro in den Betrieb investiert, das Land Niederösterreich hat 368 Millionen Euro für die Infrastruktur zur Verfügung gestellt, und mit diesem Vertrag soll nun eine neue Vereinbarung bis 2036 geregelt werden. Der Bund finanziert bis zur Maximalhöhe von knapp 2,5 Milliarden Euro bei einer Aufteilung von 75 zu 25 Prozent. Es ist wirklich viel Geld, das da in die Hand genommen wird, Geld, das natürlich auch an Kriterien geknüpft werden muss, nämlich an Kriterien, denen das Allgemeininteresse zugrunde liegt – daher an dieser Stelle die Bitte an Sie, Herr Bun­desminister, besonders auch spezielle Frauenförderungsprojekte miteinzubeziehen und


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 111

an handfeste Kriterien zu binden, das nicht aus der Hand zu lassen, wenn so viel Geld der Allgemeinheit investiert wird.

Erfolge geben recht, deshalb wird es den Ausbau der Forschungsgruppen geben, aber auch eine Erhöhung der Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Forschung ist die Umwandlung von Geld in Wissen, Wissen, das unsere Gesellschaft nach vorne bringt und auf das wir als fortschrittliches Land auf keinen Fall verzichten dürfen.

Niederösterreich zeigt sich da in vielfacher Hinsicht als guter Standort für Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Das beweist unter anderen auch das Medaustron in Wiener Neustadt, ein überregionales Zentrum für Krebsbehandlung und -forschung, mit großartigen Erfolgen, die weltweit Anerkennung finden. Aber auch die Uni- und FH-Standorte Sankt Pölten und Krems haben sich vorbildlich entwickelt.

Herr Bundesminister, da Sie ja auch für den universitären Bereich zuständig sind, möchte ich an dieser Stelle der Forderung einer Volluniversität auf niederösterreichischem Boden, gerade im naturwissenschaftlichen Bereich, Nachdruck verleihen. Franz Schnabl und Elvira Schmidt haben das diese Woche auch schon sehr eindringlich formuliert.

Halten wir diesbezüglich zusammen, machen wir einen Schulterschluss, Herr Bundes­minister, investieren wir in die wichtigste Ressource, die unser Land zu bieten hat, näm­lich in Woman- und Manpower, denn nur so können wir gemeinsam die Herausforderun­gen der Zukunft bestehen! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.38


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Bundesminister Dr. Heinz Faßmann gelangt zu Wort. – Bitte, Herr Bundesminister.


13.38.37

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf die Gelegenheit nützen, bevor ich auf die 15a-Vereinbarung IST Austria eingehe, etwas zum aktuellen Anlass zu sagen. Sie haben ja sicherlich die Ergebnisse der Tagung der Landeshauptleute mit dem Bundeskanzler und dem Gesundheitsminister gehört. Ich war eingebunden und trage selbstverständlich den Beschluss mit, der da lautet: Präsenzunterricht für all jene, die es benötigen. Für alle Schulstufen gilt eine Maskenpflicht im Schulgebäude sowie für Klassen- und Gruppen­räume. Kinder dürfen jedoch ohne ärztliches Attest zu Hause bleiben, Schulen stellen Betreuung und Lernpakete für diese Kinder sicher. Wir appellieren auch an Schüler und Schülerinnen, zu Hause zu bleiben und zu Hause betreut zu werden, wenn dies möglich ist – Schule eben für die, die sie brauchen.

Meine Damen und Herren, die Pandemie verlangt unzweifelhaft Einschränkungen in allen Lebensbereichen, auch im Bereich der Schule. Wir haben aber Erfahrungswerte gesammelt und wissen, dass ein harter Lockdown mit versperrten Schultüren nicht möglich ist. Eine komplett geschlossene Schule stellt jene Eltern, die weiter erwerbstätig sind, vor große, manchmal auch vor unlösbare Probleme. Da kann man natürlich sagen: Dann möge die Schule nur die Betreuung übernehmen! Eine Betreuung aber, die sechs Stunden am Vormittag und vielleicht weitere Stunden am Nachmittag dauert, ohne gleichsam schulische Inhalte zu vermitteln, ist unrealistisch. Womit soll man denn die Schüler und Schülerinnen die ganze Zeit beschäftigen? – Natürlich mit Lehrinhalten!, kann ja nur die schulische Antwort sein. Also bieten wir Unterricht an.

Was passiert mit jenen, die zu Hause bleiben, bleiben können? – Die nehmen am Unterricht teil, entweder unmittelbar und digital über eine synchrone Übertragung oder eben asynchron, indem Lernpakete, Haus- und Schulübungen auf einer Lernplattform angekündigt, abgearbeitet und dann auch abgegeben werden. Das ist kein hybrider Unterricht, bei dem der Lehrer gleichzeitig alles machen muss – Distancelearning und


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Präsenzunterricht –, nein, das ist ein Präsenzunterricht, der es erlaubt, dass Schüler und Schülerinnen, die zu Hause sind, über Lernplattformen und digitale Medien daran teilnehmen. Das ist mir grundsätzlich wichtig.

Wir haben im Hohen Haus oft darüber diskutiert, Sie kennen meine Meinung: Mir ist die grundsätzlich offene Schule wichtig, weil ich eben weiß, dass Kinder auch Gleichaltrige zu ihrem sozialen Leben benötigen. Je älter diese Kinder werden, desto mehr benötigen sie die Gleichaltrigen. Wer glaubt, dass ein 16-, 17-Jähriger mit Mama und Papa all die Zeit zufrieden ist, der irrt. Wir hören dann natürlich, dass genau bei jenen Älteren auch psychische Probleme auftauchen. Die Kinder- und Jugendpsychiatrie hat uns das eindrucksvoll vermittelt.

Ich weiß aber auch – das ist mein zweiter Punkt für die offene Schule –, dass die Schule den Kindern immer so etwas wie eine Zeit- und Sinnstruktur vermittelt. Ich weiß auch, dass eine geschlossene Schule die Bildungsschere vergrößern würde. Natürlich funk­tioniert der Unterricht zu Hause dort, wo ich entsprechende technische Applikationen habe, natürlich funktioniert er auch dort, wo zu Hause Bildungsaspiration herrscht – aber dort, wo sie vielleicht weniger herrscht und weniger Antrieb und weniger Motivation vorhanden sind, Kinder zu motivieren, sich Lerninhalte anzueignen, dort bleiben sie zurück, und damit öffnet sich die Bildungsschere.

Schließlich weiß ich auch – nicht böse sein, dass ich das hier hervorstreiche –, dass es mir gelungen ist, durch die Teststrategie die Schule zu einem kontrollierten Ort werden zu lassen. Wir haben in den Sommermonaten intensiv die PCR-Testkapazität auch in den Ländern aufgebaut, und diese PCR-Testkapazität leistet heute wertvolle Dienste, und sie funktioniert – möglicherweise im Unterschied zu anderen PCR-Testinfrastruk­turen, die weniger gut funktionieren.

Die Schule ist ein kontrollierter Raum. Der Komplexitätsforscher Klimek hat unlängst darauf hingewiesen, wie wichtig die Schule eigentlich in der Pandemiebekämpfung ist, und deswegen sage ich auch: Wir müssen mit dieser Schule, die einen offenen Ort darstellt, aber gleichzeitig auch kontrolliert ist – und gleichzeitig derzeit gewisse Ab­striche macht –, fortsetzen. Für diese Schule habe ich intensiv gearbeitet und mich eingesetzt. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, wir leben in einer ernsten Zeit, gar keine Frage, und nicht nur ich, sondern wahrscheinlich alle Beteiligten im Bildungssystem haben keine Freude mit den Maßnahmen, die in einem gewissen Sinne Schule, Schüler und Schülerinnen, Lehrer und Lehrerinnen betreffen, ich meine aber, so, wie wir es jetzt gewählt haben, eine gewisse Balance zwischen dem Gesundheitsschutz auf der einen Seite und dem Recht auf Bildung auf der anderen Seite gefunden zu haben.

Ich danke allen, die diese Maßnahmen mittragen, und ich bedanke mich auch sehr für die Unterstützung durch dieses Haus. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der Grünen sowie der Abg. Oberrauner.)

Im Vergleich dazu ist der Inhalt meiner eigentlichen Wortmeldung, nämlich die Kommen­tierung der 15a-Vereinbarung betreffend IST Austria, eine angenehme, freundliche, will­kommene und vollkommen konfliktfreie Kommentierung meinerseits, denn das ist un­zweifelhaft eine Erfolgsgeschichte.

IST Austria hat sich ausgezeichnet entwickelt. Anlass einer neuen 15a-Vereinbarung war eben, dass mir IST Austria immer vermittelt hat und gesagt hat: Wenn wir Profes­soren und Professorinnen berufen, und zwar die besten der Welt, dann schauen diese auf das programmierte Ablaufdatum einer 15a-Vereinbarung, sehen 2026 und fragen mich dann: Wie geht es dann weiter? – Klarerweise lassen sich die Besten nur berufen, wenn sie auch eine stabile Perspektive haben.


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Daher habe ich eingewilligt, dass es mit IST Austria Neuverhandlungen geben wird, aber ich habe auch immer klar gesagt: Das ist kein Wunschkonzert. Ich möchte zuerst wissen: Wie gut ist IST Austria wirklich – nicht nur anekdotische Evidenz, sondern wie schauen die Evaluierungen aus? – Die Evaluierungen waren ganz hervorragend, aber auch die Zahlen sind ganz hervorragend: bei den ERC-Preisen am dritten Platz; „Nature“ hat gezeigt, dass die Publikationen von IST Austria zu den meistzitierten Publikationen der Welt gehören; und auch die Entwicklung von Patenten und Spin-offs läuft in Kloster­neuburg, in Maria Gugging am IST-Austria-Gelände, ganz hervorragend.

Ich habe daher in die Neuverhandlungen eingewilligt. Wir haben neu verhandelt. Wir haben einen Finanzierungsfahrplan bis 2036 erreicht. Der kann sich wirklich sehen lassen. Insgesamt sind es 3,28 Milliarden Euro, die in dieser 15a-Vereinbarung fixiert sind. Wir haben einen neuen Verteilungsschlüssel, der, glaube ich, fairer ist: Der Bund leistet 75 Prozent, das Land 25 Prozent, und das ist unverschiebbar. Vorher hatten wir eine Finanzierung nur der Baulichkeiten durch das Land, und wenn einmal alle Bau­lichkeiten errichtet sind, dann müsste das Land auch nichts mehr beitragen. Ich halte daher diese fixe Quotierung für ausgesprochen wichtig.

IST Austria hat nun eine, glaube ich, prächtige Zukunft. Es liegt an den Personen dort – an den Professorinnen und Professoren und auch an den Präsidenten –, dass die Dinge, die jetzt möglich sind, auch realisiert werden. Ich persönlich wünsche dem Institut weiterhin alles Gute. Ich freue mich auch, dass meine Vorrednerinnen und Vorredner die Erfolgsgeschichte IST Austria dementsprechend anerkannt und gewürdigt haben. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

13.47


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Ausschusses für Forschung, Innovation und Digitalisierung.

Wir fahren in der Erledigung der Tagesordnung fort.

13.47.5419. Punkt

Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Digitalisierung über die Regierungsvorlage (1098 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesstatistik­gesetz 2000 und das Forschungsorganisationsgesetz geändert werden, sowie über den

Antrag 939/A(E) der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Leichterer Zugang für die Wissenschaft und Forschung zu Registerdaten (1152 d.B.)


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen zum 19. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Frau Mag.a Dr.in Petra Oberrauner. – Bitte, Frau Abgeordnete.


13.48.21

Abgeordnete Mag. Dr. Petra Oberrauner (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kollegin­nen und Kollegen! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Damen und Herren zu Hause! Bei der Frage, ob wir diesem Gesetzentwurf zustimmen werden oder nicht – oder zustim­men können oder nicht –, geht es nicht darum, ob wir die Registerforschung befürworten


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oder nicht. Wir befürworten sie natürlich. Die Wissenschaft braucht einen besseren Zugang zu Personen- und Unternehmensdaten – die Coronapandemie hat das mehr als deutlich gemacht –, aber für uns sind schon die Fragen wesentlich: Wer greift zu? Wie wird zugegriffen? Und: Was ist der Beweggrund, auf diese Daten zuzugreifen? Es muss selbstverständlich sein, dass bei hochsensiblen Daten natürlich der Datenschutz entsprechend gesichert ist.

Das vorliegende Gesetz schafft es nicht, einen sicheren Zugang zu diesen Daten sicher­zustellen, und es weist erhebliche Datenschutzmängel auf. Wir haben Expertisen vom Datenschutzrat, von der Arbeiterkammer, von der Datenschutz-NGO Epicenter Works, die aufzeigen, wo die Mängel bestehen. Die Kolleginnen und Kollegen in der Regierung wollten nicht diese aus unserer Sicht erheblichen negativen Dinge ausmerzen und den Gesetzestext ändern. Aus diesem Grund kann man unserer Meinung nach nicht lücken­los protokollieren. Das Gesetz ist aufgeweicht, obwohl es früher strenger war, als es jetzt sein sollte.

Das zweite Problem, das für uns nicht gelöst ist, betrifft den Zugriff. Wir sehen keine Vorgaben zu ethischen Maßstäben. Gibt es wirtschaftliche Interessen? Was ist mit dem öffentlichen Interesse? – Solange für Österreich und für die Bevölkerung Österreichs datenschutzrechtliche Nachteile in einem so sensiblen Bereich existieren, die größer sind als die Forschungsvorteile, werden wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.50


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Mag.a Dr.in Maria Theresia Niss. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


13.50.36

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geschätzter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dieser Gesetzes­novelle ermöglichen wir, dass Wissenschaft und Forschung in Zukunft Daten verstärkt verwenden und vor allem auch verknüpfen können. Das war im Bundesstatistikgesetz bisher dezidiert ausgeschlossen. Es wurde bereits im letzten Jahrzehnt dafür gekämpft, dass wir das ändern, insofern kann ich sagen, dass der heutige Beschluss eigentlich historisch ist. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Warum ist die Nutzung dieser Daten so wichtig? – Ich glaube, gerade die Pandemie hat uns gezeigt, dass es wichtig ist, vor allem auch politische Entscheidungen auf Daten sowie auf Analysen von Daten zu fundieren. Ich glaube, es ist auch wichtig – auch das zeigt uns gerade die Coronapandemie –, dass man Maßnahmen im Nachhinein evalu­ieren kann. Genau das möchten wir mit dieser Gesetzesnovelle ermöglichen. Insgesamt holen wir in diesem Bereich auf, wir werden also sozusagen wieder wettbewerbsfähig. Andere Länder wie beispielsweise Schweden, Finnland, Dänemark und die Niederlande ermöglichen diesen Datenzugang bereits. Es ist wirklich an der Zeit, dass wir das jetzt umsetzen.

Welche Daten können wir in Zukunft verwenden? – Wir können einerseits Daten der Statistik Austria verwenden, Unternehmensdaten, Daten aus dem Bildungsstand­regis­ter. Auf der anderen Seite können aber in Zukunft auch Registerdaten, die es in jedem Ministerium gibt, vom zuständigen Minister gemeinsam mit dem Minister für Wissen­schaft und Forschung geöffnet werden.

Wie wird dieser Zugang genau erfolgen? – Bei der Statistik Austria gibt es in Zukunft das sogenannte Austrian Micro Data Center. Das ist ein virtuelles Datenzentrum, ein soge­nannter One-Stop-Shop. Da wird es auch möglich sein – das zum Thema Datenschutz –, mittels einer Zwei-Faktor-Authentifizierung und einer lückenlosen Protokollierung ganz


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genau festzuhalten, wer auf diese Daten zugreift. Es ist natürlich auch festgesetzt, meine Damen und Herren, dass die Daten auf keine technisch mögliche Weise extrahiert werden können. Das halten wir auch mit einem Abänderungsantrag, den ich nachher verlesen werde, noch genauer fest.

Der Datenschutz ist uns also sehr wichtig. Wir sind diesbezüglich auch mit der DSGVO im Einklang und haben alles rechtlich geprüft. Das wissen Sie, sehr geehrte Frau Dr. Oberrauner, und deswegen würde ich Sie bitten, diesbezüglich nicht zu verun­sichern. Die Daten, die wir verwenden, sind pseudonymisiert oder anonymisiert. Ich glaube, es ist auch ganz wesentlich, zu betonen, dass die Erkenntnisse, die dann sozu­sagen nach außen gelangen und die ja auch transparent gemacht und veröffentlicht werden müssen, natürlich vorher von der Statistik Austria geprüft werden, um sicher­zustellen, dass kein Rückschluss auf einzelne Unternehmen oder einzelne Personen gezogen werden kann. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der Grünen sowie der Abgeordneten Brandstätter und Künsberg Sarre.)

Wer darf nun forschen? – Prinzipiell alle exzellenten Einrichtungen, alle Einrichtungen, die auf Universitätsniveau forschen, die unabhängig und autonom sind und diese Erkenntnisse dann der Öffentlichkeit unentgeltlich zur Verfügung stellen. Es werden einige explizit genannt: Das sind einerseits die Universitäten und Fachhochschulen, andererseits all jene Forschungsträger, die auch im Forschungsfinanzierungsgesetz genannt sind, sowie einzelne andere Forschungseinrichtungen. In diesem Zusammen­hang freue ich mich, dass wir eine weitere Forschungseinrichtung mittels des Abände­rungsantrages sozusagen aufnehmen können, nämlich den Complexity Science Hub. Ich glaube, dieser hat uns gerade in der Pandemie durch die Entwicklung von Prognosen und mit seiner Forschung gute, exzellente Dienste erwiesen. Deswegen haben wir ihn auch aufgenommen. Insofern darf ich folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Eva Blimlinger, Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA, Kollegin­nen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Digitalisie­rung über die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­statistikgesetz 2000 und das Forschungsorganisationsgesetz geändert werden.

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs genannte Gesetzesantrag wird in Artikel I wie folgt geändert:

1. In § 31 Abs. 4., 3. Satz, wird nach der Wortfolge „auf externe Datenträger“ die Wort­folge „,des anderweitigen technischen Exports vertraulicher Daten“ eingefügt.

2. In § 31 Abs. 6 Z 2 wird das Zitat „gemäß Abs. 9“ durch das Zitat „gemäß Abs. 10“ ersetzt.

3. In § 31 Abs. 8 wird in Z 14 der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und folgende Z 15 angefügt: „15. der Complexity Science Hub (CSH).“

4. In § 31 Abs. 13, letzter Satz, wird die Wortfolge „glaubhaft macht“ durch die Wortfolge „beweisen kann“ ersetzt.

*****

Meine Damen und Herren, das ist ein wichtiger Schritt für den Forschungsstandort, aber auch für die Politik, denn Evidenz ist wichtig. In dieser Hinsicht kann ich nur noch einmal sagen, dass wir das gerade beim Impfen sehen: Die Evidenz zeigt, dass all jene, die nicht geimpft sind, einen zehnmal schwereren Krankheitsverlauf haben. Es ist auch


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klar – das haben wir gestern auch gehört –, dass bei all jenen, die schon eine dritte Impfung haben, die Impfdurchbrüche signifikant zurückgehen. In diesem Zusammen­hang noch einmal der Aufruf: Bitte lassen Sie sich impfen – zum ersten, zum zweiten oder zum dritten Mal! – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten der NEOS.)

13.56

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Blimlinger, Niss, Zorba, Himmelbauer

Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Digitalisierung (1152 d.B.) über die Regierungsvorlage (1098 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstatistikgesetz 2000 und das Forschungsorganisationsgesetz geändert werden

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs genannte Gesetzesantrag wird in Artikel I wie folgt geändert:

1. In § 31 Abs. 4., 3. Satz, wird nach der Wortfolge „auf externe Datenträger“ die Wortfolge „, des anderweitigen technischen Exports vertraulicher Daten“ eingefügt.

2. In § 31 Abs. 6 Z 2 wird das Zitat „gemäß Abs. 9“ durch das Zitat „gemäß Abs. 10“ ersetzt.

3. In § 31 Abs. 8 wird in Z 14 der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und folgende Z 15 angefügt: „15. der Complexity Science Hub (CSH).”

4. In § 31 Abs. 13, letzter Satz, wird die Wortfolge „glaubhaft macht“ durch die Wortfolge „beweisen kann“ ersetzt.

Begründung

Zu Z 1 (§ 31 Abs. 4 Bundesstatistitikgesetz 2000):

Die Änderung stellt klar, dass das Vorhandensein einer gesicherten Umgebung für das wissenschaftliche Arbeiten auch den Ausschluss eines anderweitigen IT-technischen Exports vertraulicher Daten als die Abspeicherung von vertraulichen Daten auf externe Datenträger, zu umfassen hat. Dies kann zB bei einer direkten Ausleitung der Daten über das Netzwerk relevant sein.

Zu Z 2 (§ 31 Abs. 6 Z 2 Bundesstatistitikgesetz 2000):

Es handelt sich um die Berichtigung eines Redaktionsversehens.

Zu Z 3 (§ 31 Abs. 8 Bundesstatistitikgesetz 2000):

Mit der vorgeschlagenen Änderung soll der Complexity Science Hub (CSH) in die Liste der wissenschaftlichen Einrichtungen aufgenommen werden, die jedenfalls die Voraussetzungen gemäß Abs. 7 Z 1 bis 3 erfüllen und deren Tätigkeit im Schwerpunkt Forschung besteht. Eine Aufnahme des CSH ist aus unserer Sicht auch für den Erhalt der Qualität der Forschung am CSH sowie dessen Wettbewerbsfähigkeit wichtig, da der CSH vor allem datenbasiert forscht und ein Zugang zum Austrian Micro Data Center somit dringend erforderlich ist.


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Der CSH verfügt über herausragende Kompetenz im Bereich der Computational Skills, insbesondere in der Big Data Science. Deren (unmittelbare) Nutzen wurde für die Gesellschaft und die Bevölkerung vor allem auch in der Pandemiebekämpfung sichtbar. So haben Wissenschaftler und Forscher vom CSH, wie z. B. Peter Klimek, regelmäßig in Medien ihre wissenschaftliche Expertise mit einer breiten Öffentlichkeit und auch über Österreich hinaus geteilt. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Prognosen rund um das Thema Covid wurden international breit diskutiert. In der Pandemiebekämpfung hat der CSH zudem eine der 40 populärsten wissenschaftlichen Arbeiten des Jahres 2020 geschrieben. Eine vergleichbare Leistung gibt es in Österreich nicht.

Weitere Themengebiete, zu denen der CSH forscht, sind unter anderem:

systemisches Risiko (z. B. Wahrscheinlichkeiten für systemischen Kollaps sowie dessen Gründe)

Smart City ( z. B. Einfluss von Größe und anderen Faktoren auf das Leben in der Stadt)

Internet of Things (z. B. Sicherheit und Resilienz von vollautomatisierten Produktionen)

Computational Science (z. B. Meinungsbildung auf Social Media, universelle Muster in der Geschichte)

Big Data Analytics (z. B. Auswirkungen und Gefahren von Social Media wie z. B. Fake News)

Green Transition (z. B. Nutzung von städtischen Daten, um diese nachhaltiger und ressourcenschonender zu gestalten)

Darüber hinaus hat der CSH alleine heuer mehr als 2.500 weltweite Presseauftritte vorzuweisen. Diese reichen auch über das Thema Pandemiebekämpfung hinaus und beinhalten international anerkannte Medien wie die New York Times, the BBC, The Economist, Bloomberg News, The Guardian, Nature News, FAZ, Der Spiegel, Die Zeit, El País und The Times.

Die Aufnahme der CSH in die Liste der wissenschaftlichen Einrichtungen in § 31 Abs. 8 ist daher sachlich gerechtfertigt.

Zu Z 4 (§ 31 Abs. 13 Bundesstatistitikgesetz 2000):

Zur Stärkung der Maßnahmen gegen Datenmissbrauch wird das Beweismaß bzgl. der gegen einen nochmaligen Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen getrof­fenen und geeigneten konkreten technischen, organisatorischen, personellen oder sons­tigen Maßnahmen von der bloßen Glaubhaftmachung auf das Regelbeweismaß geän­dert. Hat eine Einrichtung gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen gemäß § 31 Abs. 6 Z 6 verstoßen, hat sie nunmehr zu beweisen, dass entsprechende Maßnahmen getroffen wurden, um den Ausschluss vom Datenzugang abwenden zu können. Nach hA muss nach dem Regelbeweismaß Überzeugung gegeben sein, dass eine Tat­sachenbehauptung mit hoher Wahrscheinlichkeit für wahr zu halten sei.

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Christian Drobits. – Bitte.


13.56.39

Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Nun, wenn Frau Kollegin Niss


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betont, dass meine Kollegin Petra Oberrauner verunsichert, dann müsste sie konse­quen­terweise sagen, dass auch die gesamte Datenschutzcommunity verunsichert – das um­fasst den Datenschutzrat mit vielen Mitgliedern, die Datenschutzbehörde, Epicenter Works, die Arbeiterkammer und viele andere –, die tatsächlich die gleichen datenschutzrecht­lichen Bedenken wie meine Kollegin geäußert hat.

Bevor ich aber darauf eingehe, möchte ich festhalten: Natürlich sind Forschung und Wis­senschaft, Herr Bundesminister, insbesondere Registerforschung, eine wichtige und bedeutende Angelegenheit auch in der Zukunft. Dazu stehe ich, dazu stehen wir. Es ist in der derzeitigen Situation jedoch auch ganz wichtig, dass der Datenschutz als Grund­recht nicht ausgehöhlt wird. Deshalb behaupte ich gerade hinsichtlich des vorliegenden Gesetzentwurfes, dass einerseits Forschung und andererseits Datenschutz durchaus miteinander zu koppeln sind. Es geht nicht um Datenschutz versus Forschung, sondern um Datenschutz und Forschung miteinander.

Bei dem Gesetzentwurf, der uns vorliegt – betreffend das Bundesstatistikgesetz und das Forschungsorganisationsgesetz –, haben wir einfach schwerwiegende datenschutz­recht­liche Bedenken, die bislang nicht ausgeräumt werden konnten. Diese Bedenken waren bereits im Juli bei der Regierungsvorlage gegeben und wurden dann in einem offenen Brief erneut kommentiert und dokumentiert. Ich möchte die zwei wesentlichen Punkte, die bis dato nicht umgesetzt wurden, noch einmal erklären.

Der erste Punkt betrifft den § 2d, der durch diese Änderung nunmehr abgeschafft werden soll. Dieser § 2d sieht vor, dass bei Zugriffen auf personenbezogene Daten eine lücken­lose, vollständige Protokollierung für diesen Bereich erfolgen soll. Das ist in Zukunft nicht mehr vorgesehen – zumindest nach meiner Interpretation und nach der Interpretation der gesamten Datenschutzcommunity. Das fördert Missbrauch. Damit dieser Missbrauch nicht entsteht, wollen wir, dass § 2d nicht abgeschafft wird, sondern weiterhin bestehen bleibt. (Beifall bei der SPÖ.)

Ein zweiter Punkt bezieht sich darauf, dass auch die Protokolle und Zugriffe dann ent­sprechend dokumentiert werden. Diesbezüglich sagen viele, dass die Statistik Austria als jene Behörde, die das kontrolliert, nicht ausreicht. Wir brauchen eine externe dritte Stelle, eine Einrichtung, die garantiert, dass es in weiterer Folge im Endeffekt auch zu Konsequenzen kommen kann. (Beifall bei der SPÖ.)

Damit ergibt sich für uns – im wesentlichen Unterschied zu den Regierungsparteien – in diesen zwei Bereichen Folgendes: Obwohl wir die Forschung schätzen, können wir diesem Gesetzesantrag nicht zustimmen, weil das Missbrauchspotenzial weiterhin ge­geben ist. Das wollen wir nicht, das wollen wir auch in der Forschung nicht.

Wir haben aber gesehen, dass es zumindest im sicherheitspolitischen Bereich eine Ak­zeptanz gegeben hat, eine Akzeptanz dahin gehend, dass eine lückenlose Proto­kol­lierung der Zugriffe auf personenbezogene Daten weiterhin gewährleistet werden kann. Ich würde darum bitten, dass das auch in der Forschung das Gleiche ist, auch wenn das von so manchen in der Forschung als überschießend und manchmal auch irgendwo als nicht umsetzbar gesehen wird.

Das wäre unsere Bitte, das wäre unser Anliegen, und deshalb stimmen wir dem Antrag nicht zu. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.00


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Eva Blimlinger. – Bitte.


14.00.34

Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und


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Herren! Vor allen Dingen hoffe ich, dass uns viele Wissenschafterinnen und Wissen­schafter zuschauen, die nun in den Genuss dieses Micro Data Center kommen sollen. Kollege Zorba und ich haben jetzt gerade debattiert, ob er eine Berichtigung machen soll; ich werde das machen.

Das mit der Protokollierung ist leider falsch. Wir haben es euch (in Richtung SPÖ), glaube ich, dreimal erklärt: Es gibt natürlich eine lückenlose Protokollierung! Ihr müsst einfach einmal das Forschungsorganisationsgesetz und das Bundesstatistikgesetz zu unterscheiden lernen. Das sind zwei verschiedene Materien, und natürlich ist es im Bundesstatistikgesetz so, dass es eine lückenlose Protokollierung gibt.

Die Novelle des Bundesstatistikgesetzes ist tatsächlich ein Meilenstein, wie ich sagen würde. Das wissen all jene, die sich seit Jahrzehnten – und das muss man auch so sagen – darum bemühen, dass dieses Center endlich eingerichtet wird; auch im euro­päischen Zusammenhang, denn in den meisten Ländern der EU gibt es selbstver­ständ­lich solche Micro Data Center, wo eben die Möglichkeit besteht, und zwar in einem äußerst kontrollierten und datenschutzrechtlich vollkommen abgesicherten Bereich – da würde ich auch die SPÖ bitten, endlich einmal einen Blick nach Europa zu werfen –, zu Forschungszwecken auf personenbezogene Daten, mit denen ja in Bezug auf Daten­schutz in besonderer Weise umzugehen ist, zuzugreifen.

Ich sage jetzt einmal: Hätten wir das schon vor der Pandemie gehabt, wäre vieles, was die Forschung betrifft, vielleicht anders gelaufen. Man muss einfach sagen, dass es wirklich ein schwerer Fehler war, das nicht schon viel früher gemacht zu haben. Es ist für die Pandemie wichtig, es ist für den Klimawandel wesentlich, es ist natürlich auch für Einkommensfragen wesentlich, also für alle möglichen Forschungen, bei denen Daten miteinander verknüpft werden können.

Der Zugang wird streng kontrolliert, Kollegin Niss hat es schon gesagt. Sie hat von einem wichtigen Schritt gesprochen; ich glaube, es ist sozusagen ein Marathonlauf gewesen, es war nicht nur ein Schritt zu setzen, dass wir das nun endlich haben. Forschungs­orga­nisationen, akkreditierte Wissenschafterinnen und Wissenschafter werden nun diesen Zugang haben. Das ist ein strenges Zulassungsverfahren. Wenn man sich die Stellung­nahmen zum Gesetzentwurf anschaut, wer da aller auf die Liste wollte, kann man ermes­sen, wie groß das Interesse daran ist, endlich diesen Zugang zu haben.

An dieser Stelle gilt mein besonderer Dank jenen, die das wirklich über Jahrzehnte be­trieben haben, insbesondere auch der Arge Registerforschung. Es ging nie um die Frage Forschung versus Datenschutz, sondern es geht natürlich immer um die Frage des Gemeinsamen. Warum sollte die Forschung Interesse daran haben, diesen Datenschutz irgendwie zu umgehen oder zu brechen? Es ist ja in ihrem eigenen Interesse, dass er gewährleistet ist und dass er umfassend ist, weil ansonsten ja alle Forschungsergeb­nisse sofort in Zweifel gezogen werden. Also ich kann nicht nachvollziehen, was die SPÖ sagt, insbesondere deshalb nicht, weil die Bedenken der Datenschutzbehörde – und das sind jene, glaube ich, die die wesentlichen sind – aufgenommen und in dem Entwurf berücksichtigt worden sind.

Es gibt aber natürlich, und das vergessen manche Lobbyisten des Datenschutzes, so etwas wie ein Forschungsprivileg gegenüber anderen, und das kommt natürlich beim Zugang zu diesen Daten auch zum Einsatz; was auch sinnvoll ist.

Also ein Dank an die Arge Registerforschung, aber auch an die Spitzenbeamten und ‑beamtinnen in deinem Ministerium, lieber Heinz Faßmann, die das seit Jahren und Jahrzehnten durchzusetzen versucht haben und mit denen das in wunderbarer Weise gelungen ist. Ich hoffe, dass möglichst bald viele Forschungen beginnen, es stehen schon viele in den Startlöchern, wie ich weiß. Ich wünsche der Statistik Austria einen guten Weg.


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Im Übrigen bin ich selbstverständlich der Meinung, dass die Windisch-Kaserne in Richard-Wadani-Kaserne umbenannt werden soll. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Abg. Ragger: Das ist ja was Neues, das müssen wir prüfen!)

14.05


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Helmut Brandstätter ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


14.05.19

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ja, über Wissenschaftsfeindlichkeit reden wir nicht erst seit jetzt, seit sich, wie wir hören, Politiker der ÖVP über WissenschafterInnen und Wissenschaft lustig machen. Diese Erfahrung habe ich schon früher gemacht. Schon vor mehr als einem Jahr haben wir hier beantragt, dass diese Registerforschung möglich sein soll, und das ist dann alles abgeschasselt worden: Nein, nein, das brauchen wir nicht! (Bundesminister Faßmann schüttelt den Kopf.) – Umso dankbarer bin ich, dass wir das heute beschließen.

Weil hier auch von Menschen geredet wurde, die sehr stark dafür gekämpft haben: Einer davon, ein Mutiger, der sich nicht hat beirren lassen, war der Wifo-Forscher Gerhard Schwarz. Das Traurige ist, dass er den heutigen Tag nicht mehr erleben kann; umso mehr müssen wir ihm dankbar sein, dass er für diese Registerforschung gekämpft hat. (Beifall bei den NEOS.)

Und ja, Kollegin Oberrauner und Kollege Drobits, selbstverständlich haben wir uns das mit dem Datenschutz sehr genau angesehen. Faktum ist aber – und Kollegin Niss hat es ja wirklich sehr gut und sehr genau erklärt –, dass nicht nur durch Pseudonymisieren, sondern sehr wohl auch indem es dokumentiert wird, dafür gesorgt ist, dass der Daten­schutz funktioniert und dass Einzelergebnisse einzelner Personen nicht herausgeholt werden können. Ich halte das auch für extrem wichtig, und ich bin froh, dass wir das in dieser Form beschließen können.

Gerade aber die Diskussion darüber hat mir wieder deutlich gemacht: Es geht nicht nur um Spitzenforscherinnen und Spitzenforscher, sondern es geht um die Digitalisierung, die wir jetzt erleben, es geht darum, dass wir, glaube ich, alle Menschen in Österreich so weit bringen müssen, dass sie Subjekt dieser Entwicklung und nicht Objekt dieser Entwicklung sind. Viele kommen mit dieser Digitalisierung nicht zurecht und werden dann über die verschiedenen sozialen Medien leider auch noch mittels Fakenews et cetera missbraucht.

Deswegen habe ich Ihnen ein ganz neues Buch mitgebracht, und zwar von jemandem, der schon sehr lange für Bildung in Österreich kämpft, auch für Digitalisierung, aber sehr wohl auch für die Forschung in Österreich, und das ist Hannes Androsch. (Der Redner hält das Buch mit dem Titel „Digitalisierung verstehen / Was wir über Arbeit, Bildung und die Gesellschaft der Zukunft wissen müssen“ in die Höhe.) Ich kann Ihnen nur dringend raten: Lesen Sie es nicht nur, sondern geben Sie es auch jungen Leuten, damit sie verstehen, dass da gerade etwas mit ihnen passiert! Wir haben in dieser Woche schon über künstliche Intelligenz gesprochen, und natürlich spielt das auch eine wesentliche Rolle.

Nicht nur der Herr Bundesminister, sondern auch ich möchte noch etwas zur aktuellen Lage sagen. Ich habe heute mit Interesse auf trend.at einen Artikel von Josef Votzi ge­lesen. Das, was er darin beschreibt, ist nicht nur das Staatsversagen, das heute ja wirklich anschaulich dokumentiert wird; nicht nur durch diesen Cabanossigang, wie mein Lateinlehrer gesagt hat, von einem Bundeskanzler und dem zuständigen Bundes­minister irgendwo an einem fernen See in Tirol. Also nicht nur das beweist das Staatsversagen,


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sondern auch etwas, das Votzi beschreibt und noch viel schlimmer ist: Die Bundes­regierung hat vor der Oberösterreich-Wahl sehr genau festgelegt, was passieren kann und passieren wird. Man hat dann auch die Stufen 4 und 5 vorgesehen, und selbst­verständlich wurde auch darüber geredet, dass es einen Lockdown geben kann. Dann haben diese Bundesregierung und die Koalitionsparteien beschlossen: Nein, wir neh­men lieber Menschenleben in Kauf, als dass wir die Wahrheit sagen.

Diese Bundesregierung wusste, dass es möglicherweise einen Lockdown geben wird, und hat die Menschen vor der Oberösterreich-Wahl, nein, nicht nur im Unklaren ge­lassen, sondern belogen, und das ist ein Staatsversagen - -


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, Sie haben einen Blick auf mich gerichtet, offensichtlich im Wissen, dass wir diesen Ausdruck als ordnungsrufwürdig einstufen.


Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (fortsetzend): Ja, aber man hat die Men­schen - -


Präsidentin Doris Bures: Nehmen Sie das zur Kenntnis! Ich würde Sie ersuchen - - (Abg. Brandstätter: - - nicht nur im Unklaren gelassen!) – Nicht nur im Unklaren gelassen, gut.


Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (fortsetzend): Man hat die Menschen nicht nur im Unklaren gelassen, sondern es war schlimmer. Das ist der eine Punkt, und ich glaube, darüber muss noch geredet werden.

Dieses Staatsversagen hat einen Namen, aber nicht den Namen eines Menschen, das wäre ja einfach. Nein, das ist das System Kurz (Beifall bei NEOS, SPÖ und FPÖ) – das System, den Leuten nicht die Wahrheit zu sagen, das System, die Leute zu täuschen, das System, das eigene Ich vor die Gemeinschaft und vor die Menschen, die in Österreich leben, zu stellen, und das schadet uns allen, das schadet jetzt den Kindern.

Ja, Herr Bundesminister, wir haben das mit der Schule zur Kenntnis genommen, aber wenn Sie sagen, die Schülerinnen und Schüler sollen den Eltern sagen, dass sie eh betreut werden wollen, dann will man diese Krise schon wieder auf dem Rücken der Eltern austragen (Beifall bei den NEOS); leider bedeutet das sehr oft auch: auf dem Rücken von Frauen. Und das ist die nächste Gemeinheit – Entschuldigung –, das ist die nächste - - Ich sage es jetzt nicht, weil mich das wirklich aufbringt und ich nicht nur selber Vater einer Tochter bin, die noch in die Schule geht, sondern von den Eltern jetzt auch mitbekomme, wie man ihnen schon wieder ein schlechtes Gewissen macht.

Während man den Eltern ein schlechtes Gewissen macht und während viele Leute um ihren Job zittern, hat es in diesem System Kurz einen Herrn Fleischmann gegeben. Das ist derjenige, der seit vielen Jahren Journalisten anschreit, was sie machen dürfen und was sie nicht dürfen, und gleichzeitig irgendwie mit Inseraten gewachelt hat; wer brav ist, kriegt ein Inserat, wer nicht, wird niedergeschrien. (Zwischenruf des Abg. Deimek.) Gegen ihn gibt es jetzt natürlich eine Untersuchung der Staatsanwaltschaft – Höchst­strafe: 15 Jahre. Die Staatsanwaltschaft soll machen, was sie will, das ist ihr Job, aber folgerichtig ist dieser Herr Fleischmann nicht mehr im Kanzleramt. Seit dem Bericht von Josef Votzi wissen wir: Im ÖVP-Klub ist er, und zwar ist er für alle möglichen Themen zuständig. Er wird also vom Steuerzahler nicht mehr im Bundeskanzleramt bezahlt, sondern vom Steuerzahler jetzt im Klub, damit er wieder die Journalisten einschüchtert (Zwischenruf der Abg. Pfurtscheller), niederschreit und für Unwahrheit sorgt. Das ist das System Kurz, das hat zu diesem Staatsversagen geführt, und derselbe Herr, der gesagt hat, andere Staaten sind in ihrem System gescheitert (Zwischenrufe bei der ÖVP), hat in unserem Staat ein Staatsversagen hervorgerufen.

Gott sei Dank haben wir tolle Forscherinnen und Forscher, die alles Mögliche tun werden; wenigstens sie werden dafür sorgen, dass es in unserem Land wieder besser wird. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)



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Präsidentin Doris Bures: Wollten Sie einen Entschließungsantrag einbringen? (Ruf bei der ÖVP: Das Wesentliche ...!)


Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (fortsetzend): Ich möchte einen Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Auf­nahme des Complexity Science Hub Vienna in die Liste der wissenschaftlichen Ein­richtungen, die jedenfalls die Voraussetzungen für den Online-Zugriff auf das Austrian Micro Data Center laut Bundesstatistikgesetz erfüllen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und die Bundesministerin für Klimaschutz‚ Umwelt‚ Energie‚ Mobilität‚ Innovation und Techno­logie wird aufgefordert, den Complexity Science Hub Vienna [...] im Bundes­statistik­gesetz in die Liste jener wissenschaftlichen Einrichtungen aufzunehmen, die jedenfalls die Voraussetzungen für den Online-Zugriff auf das Austrian Micro Data Center gemäß § 31 Abs. 7 Z 1 bis 3 erfüllen.“

*****

Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

14.12

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Aufnahme des Complexity Science Hub Vienna in die Liste der wissenschaft­lichen Einrichtungen, die jedenfalls die Voraussetzungen für den Online-Zugriff auf das Austrian Micro Data Center laut Bundesstatistikgesetz erfüllen

eingebracht im Zuge der Debatte in der 131. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Digitalisierung über die Regierungs­vorlage (1098 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesstatistikgesetz 2000 und das Forschungsorganisationsgesetz geändert werden sowie über den Antrag 939/A(E) der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Leichterer Zugang für die Wissenschaft und Forschung zu Registerdaten (1152 d.B.) – TOP 19

Im Zuge der Novellierung des Bundesstatistikgesetzes wird wissenschaftlichen Ein­rich­tungen künftig ein Online-Zugriff auf den Datenbestand des neu eingerichteten "Austrian Micro Data Center" (AMDC) eingeräumt. In § 31 Abs. 8 wird eine Liste jener wis­senschaftlichen Einrichtungen angeführt, die jedenfalls die in § 31 Abs 7 Z 1 bis 3 definierten Voraussetzungen für diesen Online-Zugriff erfüllen. Auffällig ist, dass der Complexity Science Hub Vienna (CSH), der vor allem von Universitäten getragen wird und Forschung im Bereich Big Data auf internationalem Niveau betreibt, in dieser Liste fehlt.

Im FTI-Pakt 2021-2023 wird der CSH als eine jener Einrichtungen genannt, auf die BMBWF, BMDW und BMK bei ihren Tätigkeiten im Bereich Forschung, Innovation und


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Technologie zurückgreifen, "um zusätzliche technologische und strategische Expertise zu nutzen, die im jeweiligen Handlungsfeld maßgeblichen Akteurinnen und Akteure einzubeziehen, die internationale Anschlussfähigkeit zu sichern und Trends und Rah­menbedingungen aufzugreifen". Vor diesem Hintergrund wäre es ein wichtiges Signal, den CSH in die oben genannte Liste jener wissenschaftlichen Einrichtungen, die jeden­falls einen Online-Zugang zum AMDC erhalten können, aufzunehmen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und die Bundesministerin für Klimaschutz‚ Umwelt‚ Energie‚ Mobilität‚ Innovation und Techno­logie wird aufgefordert, den Complexity Science Hub Vienna (CSH) im Bundesstatistik­gesetz in die Liste jener wissenschaftlichen Einrichtungen aufzunehmen, die jedenfalls die Voraussetzungen für den Online-Zugriff auf das Austrian Micro Data Center gemäß § 31 Abs. 7 Z 1 bis 3 erfüllen."

*****

14.12.22Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 18 und 19


Präsidentin Doris Bures: Danke vielmals. – Der Entschließungsantrag ist somit ord­nungsgemäß eingebracht.

Dazu ist nun niemand mehr zu Wort gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Ich frage die Fraktionen, ob wir gleich in den Abstimmungsvorgang eintreten können. – Gut, da Zustimmung gegeben wurde, gehe ich auch so vor.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 18: Antrag des Ausschusses für Forschung, Innovation und Digitalisierung, dem Abschluss der Vereinbarung gemäß Artikel 15a Bundes-Verfassungsgesetz zwischen dem Bund und dem Land Niederöster­reich zur Änderung der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über die Errichtung und den Betrieb des Institute of Science and Technology Austria samt Anhang in 1063 der Beilagen zu genehmigen.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 19: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstatistikgesetz und das Forschungsorganisationsgesetz geändert wer­den, in 1152 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Blimlinger, Himmelbauer, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Blimlinger, Himmelbauer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Ab­änderungsantrag betreffend Artikel 1 eingebracht.


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Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so ange­nommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­be­richtes.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Damit kommen wir gleich zur dritten Lesung.

Wer in dritter Lesung seine Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aufnahme des Complexity Science Hub Vienna in die Liste der wissenschaftlichen Einrichtungen, die jedenfalls die Voraussetzungen für den Online-Zugriff auf das Austrian Micro Data Center laut Bundes­statistikgesetz erfüllen“.

Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

14.15.1320. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 1948/A(E) der Abgeord­neten Mag. Dr. Rudolf Taschner, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterentwicklung des FH-Sektors (1114 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir nun zum 20. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Herr Abgeordneter Axel Kassegger, Sie haben als Erster das Wort.


14.15.41

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bei diesem Tagesord­nungs­punkt geht es an sich um den Fachhochschulbereich. Die Regierungsparteien fordern sich selbst auf, etwas zu tun, das im Gesetz steht. Ich komme vielleicht später noch dazu, aber da der Herr Bundesminister anwesend ist, der ja auch für den Bildungs­bereich zuständig ist, also für unsere Kinder, möchte ich einleitend Folgendes anmerken: Die Dynamik, die Sie betreffend unsere Kinder an den Tag legen, wäre auch im Fach­hochschulbereich ganz gut. Das Problem ist nur, dass die Dynamik, die Sie als Bildungs­minister betreffend unsere Kinder in den Schulen an den Tag legen, eine Dynamik am falschen Ort ist und eine Dynamik, die in die völlig falsche Richtung geht.

Wir sind mittlerweile so weit – die Daumenschrauben werden ja immer stärker ange­zogen –, dass unsere Kinder in der Schule 8 Stunden eine Maske tragen müssen, und zwar nicht nur beim Sitzen, sondern auch wenn sie sprechen, auch wenn sie Sport betreiben, und dass die Lehrer und Lehrerinnen in der Schule mit einer Maske 8 Stunden den Unterricht gestalten müssen. Ich bin selbst seit 25 Jahren als Lehrender tätig: Das ist einfach nicht mehr verhältnismäßig, bei Weitem nicht mehr verhältnismäßig. Ab Mon­tag gehen Sie auch unsere Kleinsten an, da soll das auch in der Volksschule gelten. Das ist ja überhaupt nicht mehr verhältnismäßig.

Vom Pädagogischen her verordnen Sie einfach, dass die Lehrer Präsenz- und Distancelearning in einem machen sollen. (Rufe bei der ÖVP: Stimmt ja nicht! Falsch!)


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Parallel Präsenz- und auch Distancelearning: Wie soll das gehen, bitte? Wie gesagt, ich bin selber seit 20 Jahren, 25 Jahren in der Lehre. Sie bürden unseren Kindern und unseren Lehrern Lasten auf, die einfach nicht mehr tragbar sind. (Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Unsere Kinder tun mir unter diesem Regime leid und auch unsere Lehrenden tun mir leid.

Im Übrigen: Wenn Sie schon unsere Schüler und Lehrer verpflichten, 8 Stunden die Maske zu tragen und auch mit der Maske zu sprechen, dann frage ich mich: Warum halten Sie sich nicht selbst daran? Das kann ja, akademisch formuliert, nur irgendetwas zu tun haben mit: Quod licet Iovi, non licet bovi.

Kommen wir aber zu den Fachhochschulen: Wie gesagt, da gibt es null Dynamik. Null Dynamik! Sie fordern sich selbst auf, etwas zu tun, das im Gesetz steht, nämlich den Fachhochschul-Entwicklungs- und Finanzierungsplan voranzutreiben. Wir haben damals beim Beschluss schon darauf hingewiesen, dass das Gesetz mangelhaft ist, nämlich insoweit, als da gar kein Datum drinnen steht, ab wann das zu tun ist. Denselben Fehler machen Sie jetzt wieder. Sie fordern sich zwar auf – wie gesagt, es ist relativ absurd, wenn Sie sich selbst auffordern –, aber es ist wieder kein Datum drinnen, laut Nachfrage im Ausschuss.

Das zeigt ja Ihre Dynamik: Sie sind seit 2017 im Amt und vernachlässigen aus unserer Sicht den so wichtigen Fachhochschulbereich sträflich. Es ist da de facto mehr oder weniger nichts passiert. Die 1 000 Plätze, die Sie da schon zum fünften Mal verkauft haben, sind ausschließlich auf das Bemühen – das weiß ich, weil ich selbst von 2017 bis 2019 Wissenschaftssprecher war – der Freiheitlichen Partei zurückzuführen, Sie selbst wollten ja nicht einmal 400 Plätze ausbauen. Die Freiheitliche Partei wollte damals we­sentlich mehr, wir haben uns leider nicht durchsetzen können.

Der Fachhochschulbereich, der Fachkräfte ausbildet, die wir so dringend brauchen – anwendungsorientiert, unmittelbar einsetzbar, also nicht am Markt vorbeiproduziert –, wird von Ihnen sträflich vernachlässigt. Sie sind ja nicht einmal in der Lage, die Unter­stützungsleistungen an einen Index anzupassen. Wir haben also auch im Fachhoch­schulbereich die kalte Progression.

Selbstverständlich werden wir hier einem Antrag, mit dem Sie sich selbst auffordern – noch dazu ohne Datum –, etwas zu tun, das ohnehin im Gesetz steht, nicht zustimmen. Inwieweit wir uns da bereits im Bereich der Satire bewegen, das mögen die Zuse­he­rinnen und Zuseher bitte selbst beurteilen. (Beifall bei der FPÖ.)

14.19


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Martina Kaufmann. – Bitte.


14.20.01

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus, aber auch liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Herr Kollege Kassegger von der FPÖ, mit dem vorliegenden Antrag beauftragen wir als Parlament die Bundesregierung, diese Planungssicherheit zu schaffen. Wir machen das nicht leichtfertig und wir beauftragen uns nicht selbst, sondern wir nehmen uns als Parlament so ernst, dass wir diesen Antrag stellen (Abg. Kassegger: Also doch Satire? Also doch Satire, Frau Kollegin?) und auch ganz ernsthaft hinter diesem Themenbereich stehen.

Uns geht es darum, dass wir die 58 000 FH-Studienplätze, die wir in Österreich haben, und die 3 700, die wir bis 2023/24 im Mint- und im Digitalisierungsbereich zusätzlich schaffen, nachhaltig noch weiter ausbauen können. Der Fachhochschulbereich ist ein wichtiger Bereich in unserer Hochschullandschaft geworden. Wir haben es damit geschafft,


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praxisnahe Ausbildungen zu schaffen. Mit der heurigen Gesetzesänderung und der Einführung des Bachelor und Master Professional, aber auch des Weiterbildungs­bache­lors und -masters ist es uns noch einmal ein Stück weit mehr gelungen, von der Praxis mit der Hochschule gemeinschaftlich daran zu arbeiten, noch bessere Ausbildungen in unserem Land zu schaffen. Ich glaube, es muss unser gemeinsames Ziel sein, dass wir uns in all diesen Bereichen gut aufstellen, damit wir den Standort – den Bildungsstand­ort, aber auch den Wirtschaftsstandort Österreich – weiterentwickeln können.

Werte Kolleginnen und Kollegen, aber vor allem auch liebe Zuseherinnen und Zuseher, erlauben Sie mir aber auch ein Wort zur aktuellen Situation! Ja, wir befinden uns in einer herausfordernden Zeit, in der wieder wichtige Schritte notwendig sind, damit das Infek­tionsgeschehen in unserem Land wieder abnimmt, und in der es notwendig ist, dass jeder Einzelne sich wieder zurücknimmt und darauf schaut, dass man niemand anderen ansteckt und dass es den anderen gut geht.

Nein, es ist uns nicht gelungen, genügend Menschen in Österreich davon zu überzeu­gen, dass sie sich impfen lassen. Das ist in allererster Linie dadurch passiert, dass vor allem die Kolleginnen und Kollegen von den Freiheitlichen (Zwischenruf des Abg. Brückl) versucht haben, mit Fakenews bewusst diese Unsicherheit zu schaffen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich glaube, es ist nun an der Zeit, werte Kolleginnen und Kollegen, dass auch Sie hinausgehen und ein klares Bekenntnis zum Impfen abgeben, damit wir an unseren Schulen und an unseren Hochschulen nachhaltig die Möglichkeit haben, die Bildung, die es braucht, zu gewährleisten.

Ich bin froh und dankbar, dass es in Österreich viele Pädagoginnen und Pädagogen gibt, die gerade in diesem Moment und wahrscheinlich auch das gesamte Wochenende damit beschäftigt sein werden, für die Kinder, die zu Hause bleiben, aber auch für die Kinder, die in der Schule sind, ein gutes Bildungsangebot zu schaffen. Danke an Sie alle, dass Sie diesen Weg gemeinsam mit uns gehen! Er ist wichtig für die Zukunft für uns in Österreich. Schauen wir, dass wir diese Pandemie schnellstmöglich gemeinsam hinter uns lassen! (Beifall bei der ÖVP.)

14.23


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Andrea Kuntzl. – Bitte.


14.23.24

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Das Be­kenntnis zur Impfung gebe ich gerne ab. Es ist unsere Chance, wieder zu einem norma­len Leben zurückzukehren – auch und vor allem in unseren Bildungsein­richtun­gen, in denen sich natürlich angesichts der aktuellen Situation die Frage stellt, wie es in den nächsten Wochen weitergeht. Darüber erhoffe ich mir auch Erläuterungen seitens des Herrn Bundesministers.

Was den aktuellen, zur Debatte stehenden Antrag betrifft, so ist das tatsächlich ein etwas eigenartiger Antrag. Natürlich steht es den Regierungsfraktionen frei, den Minister aufzu­fordern, etwas zu tun, worüber sie sich im Regierungsübereinkommen verständigt haben – aber es ist durchaus ungewöhnlich. Daher stellt sich die Frage: Warum ist dieser Antrag notwendig? Ist es quasi ein No-na-Antrag, damit den Bereich Fachhochschulen betreffend irgendeine Scheinaktivität gesetzt wird, oder gibt es da irgendeine Miss­stimmung zwischen den Parlamentsfraktionen und dem Herrn Bundesminister? Selbst bei dem, was wir in den letzten Wochen bei anderen Themen erlebt haben, würde ich nun nicht davon ausgehen. Ich würde eher davon ausgehen, dass es ein No-na-Antrag ist, was die Sache nicht um so viel besser macht.


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Ich habe mir von der Vorrednerin ein wenig Erläuterung dazu erwartet, die ist leider nicht gekommen. Ich möchte Sie auffordern, nicht nur das zu tun, was eh im Gesetz steht, Herr Bundesminister, nämlich diesem Antrag, dem wir zustimmen werden – auch wenn es, wie gesagt, ein No-na-Antrag ist –, nachzukommen und diesen Entwicklungs- und Finanzierungsplan für die Fachhochschulen ehestbaldig vorzulegen, sondern auch – was aus unserer Sicht enorm wichtig wäre und für die jungen Leute in diesem Land so wichtig wäre – mehr Mittel in die Hand zu nehmen und den Ausbau der Fachhochschulen wirklich zu forcieren und voranzutreiben. Wir haben das in der Budgetdebatte schon angesprochen. Die Regierungsfraktionen sagen: Es sind eh 6 Millionen Euro mehr vorgesehen. – Ja, eh, 6 Millionen Euro sind für Privatpersonen wahnsinnig viel Geld, aber budgetär gesehen ist es sehr dürftig. Wir bräuchten für einen beherzten Ausbau der Fachhochschulstudienplätze wirklich wesentlich mehr (Beifall bei der SPÖ) – noch dazu, und da kann ich mich nur wiederholen, da das von Ihnen, Herr Bundesminister, immer als flankierende Maßnahme dazu, dass an den Unis nun sehr restriktive Zugangs­beschränkungen vorhanden sind, versprochen worden ist.

Wir werden dem Antrag zustimmen, obwohl es ein No-na-Antrag ist, aber wir erwarten uns wirkliche Schritte zu einem Ausbau der Fachhochschulen, der für unsere jungen Leute dringend notwendig wäre. (Beifall bei der SPÖ.)

14.26


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Eva Blimlinger. – Bitte.


14.26.35

Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! (Zwischenruf bei der SPÖ.) Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Die Entwicklung der Fachhoch­schulen ist ein zentraler Punkt bei der Entwicklung des tertiären Bildungssektors in Österreich. (Zwischenruf des Abg. Deimek.) Meine Vorrednerin hat gesagt, dass diese massiv ausgebaut werden sollen. Ja, aber ich glaube, was zunächst einmal wichtig ist, ist tatsächlich, einen Fachhochschulplan zu entwickeln und zu schauen, was denn hier überhaupt ausgebaut werden soll. Es ist schon notwendig, einen Fachhochschulplan zu machen, in dem es einerseits um die Zahlen und andererseits aber auch um die Berufs­bedarfe geht, sage ich nun im weitesten Sinne, darum, zu schauen, wo da Schwerpunkte zu setzen sind, wo da Angebote sein sollen.

Natürlich braucht es im tertiären Sektor auch den Abgleich mit Universitäten – auch um die Profilierung der Fachhochschulen voranzutreiben und wirklich zu schauen, dass die beiden Sektoren Universitäten und Fachhochschulen ihre eigenen Profile haben. Es ist natürlich für Studienanfängerinnen und -anfänger von zentraler Bedeutung, zu wissen: Was mache ich in der einen oder anderen Richtung?

Wir wissen zum Beispiel, dass es ein hohes Bedürfnis der Fachhochschulen nach dem Promotionsrecht gibt. Ich glaube, wir sind uns ziemlich einig, dass das nicht der richtige Weg ist, weil es bei den Fachhochschulen genau um diese Profilierung geht und darum, in so einem Fachhochschulplan zu schauen: Wo sollen die Schwerpunkte gesetzt werden? (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)

Es werden ja zum Beispiel im Mint-Bereich, da insbesondere mit einer Frauenförderung verknüpft, Schwerpunkte gesetzt, aber durchaus auch – und das ist, glaube ich, ein ganz wichtiger Bereich, zu dem wir für die Zukunft überlegen müssen – im Bereich von Pflege und Assistenz. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ein letzter Punkt, der in dem Bereich des Fachhochschulplans sicherlich zur Diskussion stehen wird, ist die Professionalisierung der Elementarpädagogik. Auch da geht es uns als Grünen natürlich immer darum, Berufsgruppen zu professionalisieren. Da gibt es oft


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den Einwand: Na ja, die sollen in die Praxis. – Ja, Praxis ist gut, aber Theorie und Aus­bildung sind mindestens genauso wichtig, um eben eine Reflexion vorzunehmen, was man in der Praxis macht.

Ich freue mich also über die FH-Weiterentwicklung und vor allen Dingen auf die Perspektive, einen FH-Plan zu entwickeln.

Im Übrigen bin ich nach wie vor der Meinung, dass die Windisch-Kaserne in Richard-Wadani-Kaserne umbenannt werden soll. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Deimek: Ja, ich bin auch dafür, dass die ...-Kaserne Andreas-Hofer-Kaserne genannt wird!)

14.29


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Künsberg Sarre. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete, bei Ihnen steht das Wort.


14.29.51

Abgeordnete Mag. Martina Künsberg Sarre (NEOS): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Kollegin Kaufmann macht es sich, stellvertretend für die türkise und grüne Fraktion, wieder leicht, indem sie die Schuld jetzt den Dritten, nämlich der FPÖ, zuschreibt. Ja, die FPÖ hat sicherlich einen Beitrag dazu geleistet, dass wir in dieser Situation sind, aber Sie, liebe Regierung und liebe Regierungsfraktionen, haben in diesem Pandemiemanagement vollkommen versagt, nämlich bereits 20 Monate hin­durch. (Beifall bei den NEOS.)

Sie haben es nicht geschafft, ausreichend PCR-Kapazitäten in den Bundesländern auf­zubauen. In Wien funktioniert es, in allen anderen Bundesländern de facto nicht. Sie haben es nicht geschafft, eine gute, zielgerichtete Impfkampagne zu starten. Sie haben es nicht geschafft, allen Ungeimpften einen Termin vorzuschlagen und zu schicken. (Zwischenruf der Abg. Baumgartner.) Geht aus Datenschutzgründen oder was auch immer nicht; geht nicht. Sie haben nichts zusammengebracht, und statt dass Sie dann endlich einmal sagen: Vielleicht sollten wir einmal vor unserer eigenen Tür kehren?, schieben Sie die Schuld anderen zu. Das ist so etwas von unterirdisch, es ist unglaub­lich! (Beifall bei NEOS und FPÖ.)

Sie schicken ganz Österreich am Montag in einen Lockdown und tun so: Ja, dann ist es halt der vierte, in den wir jetzt gehen, weil wir es nicht geschafft haben, genug Leute zu impfen. – Sie schicken alle nach Hause und tun jetzt so, dass Sie sagen, es ist toll, dass die Schulen offen bleiben. Ja, wir waren von Anfang an für offene Schulen. Das haben wir immer gesagt, weil wir glauben, dass es ganz, ganz wichtig ist, und wir haben Minister Faßmann in dieser Frage auch immer sehr unterstützt. Jetzt ist es so, dass die Formu­lierung „Präsenzbetrieb für all jene, die ihn benötigen“ für sehr viel Unklarheit sorgt. Was genau soll denn das heißen? Sind die Schulen offen? – Ja, sie sind offen, und das heißt, sie sind auch für alle offen, und nicht nur für die, die es benötigen.

Es gibt nämlich zig Gründe, warum Eltern ihre Kinder in die Schule schicken, und jeder einzelne Grund hat seine Rechtfertigung. Es wird auch nicht eingeschränkt. Ich bitte Sie, Herr Minister, dass Sie das auch klarstellen, nämlich den Eltern gegenüber, die jetzt verunsichert sind, weil sie nicht wissen, was sie tun sollen.

Es darf auch zu keinen Stigmatisierungen kommen, wenn Eltern ihre Kinder in die Schule schicken, und so unterirdische Aussagen wie die von Landeshauptmann Haslauer, dass manche Eltern ihre Kinder nicht betreuen wollen, sind auch nicht besonders hilfreich (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ) und zeigen einfach das total veraltete Weltbild, Rollenbild, Frauenbild der ÖVP.


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Ganz kurz zum Antrag: Wir sind für den FH-Ausbau. Es ist wichtig, die FHs leisten wichtige Arbeit – ich glaube, das ist unbestritten. In Zukunft würde ich mir wünschen, auch von den Regierungsfraktionen – wobei da irgendwie die Latte eh schon ziemlich niedrig liegt –, dass sie nicht mehr solche No-na-Anträge einbringen. Herr Kollege Taschner, Sie sind Wissenschafter, das muss Ihnen ja fast wehtun, wenn Sie so einen Antrag einbringen. (Heiterkeit des Abg. Taschner.) Falls Sie sich nicht dazu aufraffen können oder Ihnen nichts Inhaltsreiches einfällt, dann lade ich Sie wirklich herzlich ein: Kommen Sie zu uns! Wir sind eine kleine Fraktion, aber wir bringen richtig gute, inhalts­volle Anträge raus. (Beifall bei den NEOS. – Ruf: Juhu!)

14.33


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Wünscht die Berichterstatterin ein Schlusswort? – Sie ist jetzt nicht da.

Wir verlegen die Abstimmung an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Wissenschaftsausschusses.

14.34.1421. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 1962/A(E) der Abgeord­neten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen für Präsenzlehre an den Österreichischen Hochschulen (1115 d.B.)

22. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 1946/A(E) der Abgeord­neten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend zurück zum nor­malen Universitätsbetrieb – Schluss mit Covid-Zwangsmaßnahmen (1116 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 21 und 22. Die Debatten werden wieder unter einem durchgeführt.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Gesundheitssprecher Abgeordneter Kucher. – Bitte sehr.


14.34.52

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ) (die Höhe des Rednerpults einstellend): Bis der Tisch oben ist, ist die Hälfte der Redezeit weg.

Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Graf, Ihr Antrag, in dem Sie behaupten, dass ohne jegliche wissenschaftliche Evidenz Coronamaßnahmen an den Universitäten aufrechterhalten werden, ist in dieser Zeit schon unfassbar. Ich möchte ja fast so weit gehen, dass ich das, was Sie da daherreden, mit den Aussagen des Landeshauptmannes Haslauer vergleiche. (Zwischenruf des Abg. Amesbauer.) Das geht ja schon fast in dieselbe Richtung, wie die Wissenschaft zu verspotten und mit falschen Fakten zu hantieren. Das haben Sie nicht nötig, Herr Kollege Graf, mit solchen Anträgen zu hantieren. Ich glaube, wir wissen alle: Wir werden aus dieser Krise nicht herauskommen, indem wir uns wegducken und auf irgendwelche falschen Propheten hören, wie Herrn Kickl, der Pferdeentwurmungsmittel oder irgendwelche Vitamine ver­kaufen möchte. Wir werden die Krise ordentlich angehen müssen. (Abg. Hauser: ... Blöd­sinn!) Das wissen wir ja alle miteinander. (Zwischenrufe der Abgeordneten Amesbauer und Kassegger.)


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Es gibt viele, viele Staaten auf der Welt, die diese Krise deutlich besser gemeistert haben als Österreich, aber dort sagen die Verantwortlichen halt nicht wie Haslauer und Graf, dass in den Krankenhäusern eh alles nicht so schlimm ist, sondern die machen ordent­liches Krisenmanagement. Das können wir natürlich auch in Österreich machen: zentrale Koordination, auf die Wissenschaft hören, weniger auf die Spindoktoren. Da würde uns ja allen miteinander auch viel einfallen.

Jemand, der das immer wieder versucht hat, aber viel Gegenwind aus den eigenen Reihen bekommt, ist natürlich der Wissenschaftsminister. Deswegen darf ich Sie bitten: Ich weiß, mit Sebastian Kurz ist das nicht so leicht, mit diesen populistischen Zugängen, aber halten Sie dagegen und kämpfen Sie wirklich dafür, dass wir alle besser aus dieser Krise kommen.

Ein letzter Punkt, weil es so wichtig ist: Oft hat es ja geheißen: „Koste es, was es wolle“ und „Wir lassen niemanden zurück“. Ich darf wirklich bitten, Herr Bundesminister: Es gibt ganz, ganz viele junge Leute, die daheim nicht alle Chancen gehabt haben, wo die Eltern sich nicht so haben kümmern können. Das ist jetzt wieder ein akutes Thema. Ähnlich ist es natürlich an den Universitäten: dass es viele Studierende gibt, die nebenbei Jobs gehabt haben, damit sie sich das überhaupt leisten können, weil wir bei den Stipendien in Österreich leider noch ein Thema haben. Ich darf wirklich bitten, dass dieses „Koste es, was es wolle“ vor allem auch für die jungen Menschen in diesem Land gilt. Diese Milliarden, die anscheinend sonst nirgendwo so wichtig sind, wo man dann 1 Milliarde Euro für die Körperschaftsteuersenkung herschenken kann und die Großspender von Kurz bedient, wären doch viel, viel besser bei den jungen Leuten aufgehoben. Da hätten wir vielleicht sogar Kollegen Taschner auf unserer Seite. Deswegen: Geben wir uns alle miteinander einen Ruck und machen wir das, was notwendig ist, nämlich gutes Krisen­management, damit wir endlich rauskommen, und lassen wir wirklich niemanden zu­rück! – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Künsberg Sarre.)

14.37


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als nächster Redner gelangt der schon ange­sprochene Abgeordnete Taschner zu Wort. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.


14.37.44

Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte auf die Tatsache zu sprechen kom­men, dass diese Anträge jetzt ja eigentlich zu einer Unzeit besprochen werden. Es hat sich ja einiges ereignet. Also die Vorstellung, dass wir jetzt coronafrei Universitätsbetrieb durchführen könnten: Das ist einfach nicht wahr.

Ich will aber auch sagen: Es ist bei den Universitäten so, dass sie sich in der Zeit vor diesen Tagen, die wir jetzt erleben, außerordentlich gut bewährt haben. Auf der einen Seite hat es sich bewährt, dass man ihnen Autonomie zugestanden hat, wie sie die Krisensituation bewältigen sollen, weil ja jede Situation – ob in einem Labor, in einer künstlerischen Person-zu-Person-Situation oder eine große Vorlesung – ganz anders ist. Es ist ganz verschieden. Alle über einen Kamm zu scheren, wäre undenkbar ge­wesen. Es war sehr gut, dass die Universitäten ihre Verfügungen in dieser Autonomie getroffen haben. Somit ist es auch klug, dass man das so weiterführen wird.

Insbesondere kann man sich das auch erlauben, weil bei den Universitäten die Durch­impfungsrate außerordentlich hoch ist und sich gezeigt hat: Wenn sie hoch ist, dann gelingt es auch, dass man einen normalen Betrieb führen kann. Es wäre schön, wenn Österreich bei der Durchimpfungsrate so weit wäre wie unsere Universitäten. Dann müssten wir all diese Schwierigkeiten, denen wir heute entgegensehen, gar nicht erle­ben, wobei, wie Frau Künsberg Sarre mit Recht gesagt hat, einiges schiefgelaufen ist,


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und ich glaube, man sollte nicht anstehen, dass man sagt: Es ist einiges schiefgelaufen. Na selbstverständlich ist einiges schiefgelaufen, das ist wirklich wahr. (Beifall bei Abge­ordneten der NEOS.)

Wenn wir sagen würden, wir haben alles richtig gemacht, dann würde man uns fragen: Warum seid ihr jetzt in dieser Situation? – Natürlich ist einiges schiefgelaufen.

Es ist aber nicht deshalb schiefgelaufen, weil wir, wie es von Herrn Kollegen Brandstätter insinuiert wurde, solch einem System angehören, das bösartig wäre, und weil wir quälen wollen. Also das wäre doch wirklich jenseitig, das ist wirklich jenseitig! Es gab extremste Bemühungen, es richtig zu machen, selbstverständlich. Bei diesen Bemühungen sind Fehler geschehen, und diese Fehler tun uns natürlich fürchterlich leid, weil diese Fehler schreckliche Konsequenzen nach sich gezogen haben; und es steht uns auch wirklich an, zuzugeben: Hier ist einiges nicht gut gelaufen, selbstverständlich.

In diesem Sinne würde ich an alle, die uns jetzt zuhören, appellieren: Das, was wir jetzt verordnen, soll natürlich dazu dienen, dass es gut geht, und wir versuchen, es, so gut wir es eben jetzt wissen, in die richtige Richtung zu führen. Wenn alle mitmachen, dann, davon sind wir überzeugt, geht es in die richtige Richtung. Es geht darum, hier diesen Schulterschluss durchzuführen und sich nicht auf Klein-Klein zurückzuziehen.

Insofern, selbstverständlich kann man nachher immer alles besser wissen, aber das eine wissen wir: Wir haben Fehler gemacht und wir sind betroffen davon, dass wir Fehler gemacht haben. Und auf der anderen Seite: Wir versuchen, hier durch Maßnahmen möglichst all das, was an Schrecklichem passieren könnte, einzudämmen. Diese beiden Dinge, die können Sie uns abnehmen, und das ist wirklich ehrlich gemeint. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Schallmeiner.)

14.41


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Graf. – Bitte.


14.41.44

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Bei manchen Redebeiträgen habe ich leider den Eindruck, dass manche Leute gar nicht wissen, wovon sie sprechen. Das beste Beispiel war soeben Kollege Kucher. Wir haben mit dem Antrag nicht die Wissenschaft kritisiert, son­dern die Politik, die gemacht wird – das ist ein kleiner Unterschied (Zwischenruf des Abg. Kucher) –, und die wird man ja wohl kritisieren dürfen, das ist ja unsere Aufgabe.

Sie haben es offensichtlich nicht verstanden oder Sie sind ein beredtes Beispiel dafür, dass die Gleichschaltung auch schon bei der Opposition Platz greift, wenn man hier nur mehr Regierungssprech loswerden darf. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Kucher.)

Oder was halten Sie davon, wenn Experten und Wissenschaftler im Fernsehen auftreten und sagen, 3G bedeutet geimpft, genesen oder gestorben? Ist das ein wissen­schaft­licher Ansatz, Herr Bundesminister? Es wird in unserem Land doch noch möglich sein, solche Experten und Wissenschaftler zu kritisieren.

Dass die Politik bei der Bewältigung der Pandemie grundsätzlich Schiffbruch erlitten hat, ist ja mittlerweile fast schon außer Streit. Und wer gestaltet denn die Politik in Öster­reich? – Natürlich vornehmlich die Regierungsparteien und nicht die Opposition, die da und dort die Maßnahmen der Regierung kritisiert. Hoffentlich dürfen wir das auch in Zukunft noch, dafür werden wir uns jedenfalls einsetzen.

Nein, dieser Antrag, der gestellt worden ist, ist ein zeitloser Antrag, Herr Bundesminister. Es ist Ihre vornehmlichste Aufgabe als Wissenschaftsminister, wann immer es möglich ist, Präsenzlehre zu ermöglichen und, selbst wenn die Apparate versagen, im Rahmen


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Ihrer Rechtsaufsicht und dergleichen entsprechend einzugreifen, um das auch sicherzu­stellen. Das ist dieses wertvolle Prinzip, um das es geht.

Eines ist ganz, ganz wichtig: Kollegin Blimlinger betont ja stets, wir Freiheitliche spielen an Hochschulen keine Rolle, weder im lehrenden Bereich noch bei den Studierenden gibt es irgendjemanden, der den Freiheitlichen nahesteht oder anhängt, und wenn, dann nur ganz verschwindend kleine Teile. Trotzdem setzen wir uns für diese Studierenden und für die Lehrenden ein und müssen sie, weil es sonst niemand mehr macht in diesem Land, vor geistigen KZ-Wächtern oft schützen. (Beifall bei der FPÖ.)

14.44.41 *****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Graf, das ist ein sofortiger Ordnungsruf! „Geistige KZ-Wächter“ geht in diesem Haus nicht! (Anhaltender Beifall bei ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS.)

*****


14.44.50

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (fortsetzend): Also wenn das falsch verstanden worden ist oder falsch aufgefasst wird, so nehme ich das mit dem Ausdruck des Bedau­erns zurück. (Zwischenrufe bei SPÖ, Grünen und NEOS. – Abg. Stögmüller: Unglaub­lich! – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.)

Aber dass es an den Universitäten Menschen in Führungsverantwortung gibt, die sich in dem Chaos offensichtlich nicht auskennen und dann zu Methoden greifen, nehme ich nicht zurück. Wir müssen diesen Leuten Einhalt gebieten (Abg. Stögmüller: Wie denn?), die, wenn jemand nicht geimpft ist, allen voran Lehrende, mit rechtlichen Konsequenzen drohen!

Ich habe hier ein Schreiben von der Karl-Franzens-Universität vom 16., also von vor drei Tagen. Darin heißt es sinngemäß: Wer bis Donnerstag keinen PCR-Test erbringt, dem wird mit Einbindung des Personalressorts eine Verwarnung ausgesprochen. Weiter heißt es im Schreiben: Im Wiederholungsfall drohen weitere arbeitsrechtliche Konsequen­zen bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. – Zitatende.

Es wird dann weiter auch zum Auswahlverfahren Stellung genommen, wobei mehr oder weniger die fachliche Qualifikation an der Universität nicht mehr im Vordergrund steht, sondern der Impf- und Gesundheitsstatus im Vordergrund steht. Ich will einfach nicht, dass das Platz greift! Wir wollen Exzellenz an den Universitäten, und diese müssen wir in allen Lebenslagen auch sicherstellen, anstatt Menschen permanent mit Drohungen anzugreifen.

Wenn dieser Virus so gefährlich ist – und das ist außer Streit, nehme ich einmal an (Zwischenruf des Abg. Sieber) –, dann kann es auch nicht sein, dass er in Innsbruck weniger gefährlich ist als an einem Institut in Linz beziehungsweise dass von Institut zu Institut unterschiedlich entschieden wird.

Herr Bundesminister, da sind Sie in der Verantwortung! Wenn Sie dem zuschauen – und das sagen wir die ganze Zeit schon –, wenn Sie ewig und drei Tage zuschauen, wie die Universitäten und Betriebsteile mit dem Management einer Pandemie überfordert sind und da und dort versuchen, das Kind mit dem Bad auszuschütten, dann müssen Sie eingreifen, dann ist Schluss mit einer Autonomie in dieser Frage, dann müssen Sie die entsprechenden Vorgaben machen, weil andernfalls hier nur mehr Chaos herrscht, und das gilt es vordergründig zu verhindern. (Beifall bei der FPÖ.)

14.47



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 133

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Künsberg Sarre. – Bitte.


14.47.33

Abgeordnete Mag. Martina Künsberg Sarre (NEOS): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Herr Kollege Taschner hat vorhin gemeint, jeder macht Fehler. Ja, das stimmt, und die große Herausforderung ist ja, dass die gescheiten Leute ein und den­selben Fehler nicht zweimal machen, sondern aus dem Fehler lernen, das ist auch gut, und dann aber andere Schlüsse ziehen. Das hat aber die Bundesregierung, das haben Sie, die Regierungsfraktionen, nicht gemacht. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeord­neten der SPÖ.) Sie machen den immer wiederkehrenden Fehler, und deswegen sind wir jetzt da, wo wir sind.

Ich habe vorhin kurz über die Kinder und Jugendlichen gesprochen. Die nächsten Leidtragenden sind die jungen Erwachsenen, die Studierenden. Auf sie wurde in dieser Pandemie von Anfang an vergessen, über sie wurde de facto gar nicht gesprochen. Denen kann man zumuten, dass sie wochenlang, monatelang im Distancelearning be­ziehungsweise in der Distanzlehre zu Hause sind. Wir müssen heute über diese Anträge diskutieren, eben weil Sie kein beziehungsweise ein glückloses Pandemiemanagement gemacht haben.

Über 80 Prozent der Studierenden sind geimpft – ich glaube, da waren alle sehr über­rascht, als das bekannt geworden ist. Das ist sehr, sehr positiv. Deswegen ist es umso bedauerlicher, dass auch diese Gruppe ab Montag de facto wieder im Lockdown ist. Die Universitäten verschicken jetzt eine Information nach der anderen, dass natürlich wieder mehrheitlich auf Distanzlehre umgestellt wird. Übrigens war es auch bisher nicht so, wie Sie es dargestellt haben, dass nämlich die Universitäten offen gewesen wären und alles angeboten hätten. So ist es einfach nicht gewesen.

Natürlich braucht es Maßnahmen für ein Offenhalten der Universitäten. Das haben wir ja von Anfang an immer wieder vorgeschlagen. Die Regierung hat das teilweise umge­setzt, aber viel zu zögerlich. Deswegen sind wir da, wo wir sind.

Wir stimmen beiden Anträgen nicht zu.

Ich hoffe, dass Sie die Universitäten auffordern werden, bestmöglich offenzuhalten und möglichst viel anzubieten. (Beifall bei den NEOS.)

14.49


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Kuntzl. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete, bei Ihnen steht das Wort.


14.50.03

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Ab Montag sind wir wieder im Lockdown. Das ist in der gegenwärtigen Situation nicht zu vermeiden, man hätte aber im Vorfeld vieles tun können, um es nicht so weit kommen zu lassen. Das ist fahrlässigerweise nicht passiert.

Der Lockdown wird natürlich auch die Universitäten treffen, die Studierenden sitzen dann bereits im vierten Semester en suite vor dem Computer, befinden sich im Distance­learning. Herr Bundesminister, ich würde Sie bitten, die Gelegenheit hier zu nützen und uns darzulegen, wie Sie gedenken, die Universitäten und vor allem auch die Studie­renden in dieser für sie anhaltend schwierigen Situation zu unterstützen.

Es hat in den letzten Monaten wichtige Unterstützungen für unterschiedliche Bereiche unserer Gesellschaft gegeben, nicht aber für die Studierenden. Es hat heute Presse­konferenzen dazu gegeben, wie die Wirtschaft unterstützt wird, wie die Kultur unterstützt


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wird, alles wichtig, aber wir haben wieder nichts davon gehört, wie die Studierenden unterstützt werden.

Ich habe gelesen, Sie geben heute um 17 Uhr eine Pressekonferenz dazu, wie es an den Schulen weitergehen soll. Ich hoffe sehr, dass die Schulen offen bleiben werden, und zwar nicht so, dass denen, die die Kinder hinschicken, ein schlechtes Gewissen gemacht wird. Wir gehen davon aus, dass alle Kinder die Schule brauchen. Alle Kinder brauchen die Schule, und es soll auch im Lockdown so sein, dass sie für alle Kinder offen steht. Den Eltern soll da kein schlechtes Gewissen gemacht werden. Im Gegenteil!

Aber auch die Studierenden brauchen Unterstützung. Herr Bundesminister, nützen Sie die Gelegenheit hier und sagen Sie dem Parlament, wie Sie gedenken, die Universitäten und vor allem die Studierenden nach diesen vielen Monaten schwieriger Bedingungen zu unterstützen. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn Sie es aus Gesprächen nicht ohnedies wissen: Es hat jetzt auch wieder eine Studie gegeben, in der klar dargelegt worden ist, wie sehr die Studierenden sowohl öko­nomisch als auch psychisch unter der Situation gelitten haben. Zum Beispiel bräuchte es dringend einen Härtefonds für Studierende. Vielleicht haben Sie andere, bessere Ideen? Dann würde ich sie gerne hören. Bitte hören Sie dieser Debatte nicht nur zu, sondern nützen Sie die Gelegenheit, uns darzulegen, was Sie zu unternehmen geden­ken. Benutzen Sie die Universitätsautonomie bitte nicht dazu, sich abzuputzen und so zu tun, als gäbe es für Sie keine Möglichkeit, tätig zu werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.53


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir verlegen die Abstimmung wieder an das Ende der Punkte des Wissenschafts­aus­schusses.

14.53.22 23. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 1937/A(E) der Abgeord­neten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Prüfung einer möglichen Zusammenlegung von Kunstuniversitäten (1117 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 23.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Sie haben sich als Erster zu Wort gemeldet, Herr Abgeordneter Graf. Sie haben das Wort. Bitte sehr, Herr Abgeordneter.


14.53.52

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Präsident! Immer wieder der Versuch, Klarheit herbeizuführen: Diesmal haben wir den Antrag so gestaltet, dass wir gerne hätten, dass eine Evaluierung bei den beiden Akademien in Wien Platz greift, und das aus folgenden Gründen: Wir glauben, dass es dort ein überbordendes Management und dass es Doppelgleisigkeiten, Mehr­fachgleisigkeiten gibt und man am Ende auch auf der Kunstuniversität einen besseren Universitätsbetrieb organisieren kann.

Dieser Antrag wurde im Ausschuss abgelehnt; wir werden nicht lockerlassen. Seltsam ist auch, dass diese beiden Akademien offensichtlich unter einem Schutzschirm, unter


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 135

einer Glocke stehen, dass dort niemand wirklich hineinsieht. Ich erinnere daran, dass vor nicht allzu langer Zeit die drei Musikuniversitäten Graz, Mozarteum Salzburg und die Musikuni Wien überprüft beziehungsweise geprüft wurden. Da hat es keine Probleme gegeben. Man hat sehr viele Dinge in die Diskussion eingebracht, die auch zu Verbesse­rungen geführt haben. Bei diesen beiden Kunstuniversitäten schauen aber offensichtlich alle weg. Vielleicht stehen diese Institutionen unter dem besonderen Schutz der Grünen, das kann aber in Wirklichkeit kein wissenschaftlicher Zugang sein.

Ich ersuche, diesem Antrag zuzustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

14.55


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Smodics-Neumann. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.


14.55.38

Abgeordnete Mag. Maria Smodics-Neumann (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Wir debattieren den Antrag des Kollegen Graf zur möglichen Zusammenlegung der beiden Kunstunis in Wien, und ich möchte die Empfehlung aussprechen, diesem Antrag nicht beizutreten. Das Warum möchte ich Ihnen sehr gerne erläutern.

Nur weil der Begriff Kunst in der Bezeichnung beider Universitäten vorkommt, bedeutet das noch lange nicht, dass sie das Gleiche tun. Ein Blick in die Entwicklungspläne der beiden Universitäten zeigt, dass die Schwerpunkte in der Lehre ganz unterschiedlich sind. Die Akademie der bildenden Künste, angesiedelt am Schillerplatz, widmet sich interdisziplinär künstlerisch-wissenschaftlichen Zugängen, und die Universität für angewandte Kunst, am Oskar-Kokoschka-Platz angesiedelt, den praktischen Anwen­dungen – deswegen auch angewandte Kunst –, zum Beispiel der Zukunft der Arbeits­welten. Die näheren Details dazu kann ich Ihnen wirklich sehr empfehlen. Sie sind auf Unidata oder auf den Websites der Universitäten nachzulesen, das ist wirklich sehr auf­schlussreich.

Im Antrag des Herrn Kollegen geht es um Einsparungspotenziale, so habe ich das wahr­genommen. Eine Analyse hat festgestellt oder hat zur Erkenntnis geführt, dass die Zu­sammenlegung der beiden Standorte an einem räumlich nicht möglich ist. Da ist einfach zu wenig Platz. Alternativ dazu ein neues Gebäude zu bauen bringt, wie wir alle wissen, keine Einsparungen, sondern eher Mehrkosten. Auch die Organisationssysteme sind gänzlich unterschiedlich, was auch den unterschiedlichen Schwerpunkten der Univer­sitäten geschuldet ist.

Der Herr Kollege bezieht sich auf den Bericht des Österreichischen Wissenschaftsrates. Ich habe da auch einmal hineingeschaut, auch in das Kapitel, aus dem Sie, Herr Graf, eine Überschrift aus dem hinteren Bereich in Ihre Antragsbegründung hineinkopiert haben. Ich habe mir das Kapitel von Anfang an durchgelesen und würde Ihnen das auch empfehlen, denn oft haben Einleitungen den Zweck, dass man das, was nachher dort steht, vielleicht besser zuordnen kann.

Ich darf aus dem Kapitel 3, „Perspektiven“, zitieren: „Bekenntnis zu autonomen staat­lichen Kunstuniversitäten“, „Die Politik ist gefordert, die Vielfalt und weitere Entwicklung der staatlichen Kunstuniversitäten zu unterstützen und ihre institutionelle Autonomie zu gewährleisten.“ – In diesem Lichte muss man auch die kommenden Seiten dieses Be­richts lesen. Es gibt ja bereits Kooperationen der beiden Institutionen miteinander. Wenn je­mand weiß, wo Kooperationen sinnvoll und möglich sind, dann sind es doch am ehesten die jeweiligen Institutsleiter. Das ist für mich die praktisch gelebte und auch so zu ver­ste­hende institutionelle Autonomie von Universitäten. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.58



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 136

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Kucharowits ist zu Wort gemel­det. – Bitte sehr.


14.58.59

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Herr Präsident! Werter Herr Bundes­minister! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Kollege Graf, der von Ihnen eingebrachte Antrag für eine etwaige Zusammenlegung der Akademie der bildenden Künste Wien und der Universität für angewandte Kunst Wien ist schon ein bisschen interessant. Wir fragen uns, was Sie konkret bezwecken. Sie beziehen sich auf den Wissenschaftsrat, der überhaupt nicht von einer Zusammen­legung spricht, sondern von Dialog und Kooperationen. Worum geht es Ihnen also wirklich? Unserer Meinung nach schwingt da ein bisschen etwas anderes mit. Ich glaube eher, es geht da um eine ganz persönliche Geschichte zwischen Ihnen und der ehema­ligen Rektorin der Akademie der bildenden Künste, die mittlerweile Abgeordnete ist. Diesen Eindruck haben wir einfach immer wieder, und ich glaube, wir täuschen uns nicht. (Zwischenruf des Abg. Martin Graf, der dabei auch abwehrend beide Hände hebt.)

Kurz und knapp: Wir sind einfach gegen Ihren Antrag, weil wir erfolgreiche und ganz gut etablierte Strukturen nicht zerschlagen wollen. Ganz klar! Die österreichischen Kunstuni­versitäten sind international gefragt und anerkannt, und das soll, bitte, auch so bleiben. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Blimlinger.)

Und ganz ehrlich: Künstlerische Ausbildung soll einfach nicht, geleitet von irgend­welchen neoliberalen Gedanken, wegrationalisiert werden. Es braucht diese künstlerische Viel­falt, und die unterschiedlichen Ausbildungen garantieren das – deshalb ein klares Nein zu Ihrem Antrag.

Viel wichtiger aber als Ihr Antrag ist, mit Verlaub, die Situation von Studierenden in Österreich. Herr Bundesminister, wir müssen Studierenden nach 20 Monaten in dieser Pandemie endlich Raum und Platz geben. Sie sind, ganz ehrlich, nach 20 Monaten am Limit – und jetzt der neue Lockdown! Erst gestern kam eine Aufforderung vonseiten der Österreichischen HochschülerInnenschaft, endlich etwas zu tun.

Die ÖH sieht die soziale Lage der Studierenden durch die Pandemie ganz klar bedroht. Das zeigt nämlich eine Befragung der ÖH und der Arbeiterkammer unter 1 000 Stu­dierenden. Sie stellt zum einen die fehlende Unterstützung der Regierung für Studie­rende fest, aber auch, dass sich wirklich 75 Prozent der Studierenden im Stich gelassen fühlen. Für 30 Prozent hat sich die Lage für sie selbst durch die Pandemie verschlech­tert, und über 80 Prozent berichten, dass sie eigentlich nur mit einem Job über die Runden kommen könnten. – Ganz ehrlich: Diese Jobs gibt es nicht mehr, deshalb fordern wir als einen ganz zentralen Schritt auch schon lange die Ausweitung und die Erhöhung der Studienbeihilfe.

Zweitens fordern sie Sie auch zu einem Vorziehen der Studierenden-Sozialerhebung auf, um einfach wirklich mit Zahlen, Daten und Fakten den Studierenden zu helfen.

Herr Bundesminister, hören Sie den Appell der Studierenden und handeln Sie endlich! Ich darf Sie noch höflich darauf aufmerksam machen, dass Ihnen Kollegin Kuntzl etliche Fragen gestellt hat, die ich gerne untermauern möchte: Wie geht es ab Montag mit den Studierenden an den Unis weiter? Ich darf Sie wirklich bitten, das zu beantworten und Ihre Stimme jetzt auch an uns zu richten. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

15.01


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Blimlinger, sie wurde schon angesprochen – Bitte. (Abg. Martin Graf: Ich möchte richtigstellen, dass wir kein persönliches Verhältnis haben!)



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 137

15.01.59

Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Antrag des Abgeord­neten Graf: Wenn das wenigstens so wäre, dass es eine persönliche Geschichte wäre, aber es gab ja diese Anträge schon lange, bevor ich überhaupt Rektorin war, und es ist wirklich der Effekt täglich grüßt das Murmeltier oder vierteljährlich grüßt das Murmeltier mit dem immer gleichlautenden Antrag, der entweder vertagt oder abgelehnt wird, weil natürlich beide Kunstuniversitäten bestehen bleiben sollen. Der Einsparungseffekt wäre äußerst gering, das brauchen wir, glaube ich, inhaltlich gar nicht zu debattieren. Im Wesentlichen wird damit, denke ich, die Kunstfeindlichkeit der FPÖ und vor allen Dingen die Feindlichkeit gegenüber einer Internationalität dokumentiert: Alles, was international ist, Kunst, die vielleicht irgendwie ein bisschen widerständiger ist, das muss zusam­mengelegt und dann am besten gleich reduziert werden – Ende der Vorstellung!

Ich glaube, man muss nicht mehr dazu sagen, alle meine Vorrednerinnen haben das schon gemacht.

Weil wir uns aber im Bereich der Kunst bewegen, möchte ich gerne die Gelegenheit wahrnehmen, etwas zum Lockdown zu sagen – Kollegin Kucharowits hat das für die Studierenden gesagt, ich sage das für die Künstler und Künstlerinnen –: Da ist es bereits gelungen, die Unterstützungen weiterzugeben, und zwar einerseits aus dem Härtefall­fonds, dann aus dem NPO-Fonds, von dem die gemeinnützigen Vereine profitieren – er wird bis zum ersten Quartal 2022 mit 125 Millionen Euro zusätzlich dotiert werden beziehungsweise werden Künstler und Künstlerinnen zur Antragstellung berechtigt sein –, dann aus dem Künstler-Sozialversicherungsfonds, dessen Dotierung von Novem­ber/Dezember 2021 auf das erste Quartal 2022 von 150 Millionen auf 175 Millionen Euro erhöht wird  – bei einer Mindestauszahlung wie beim Härtefallfonds. Alle Instrumente also, die es jetzt schon gegeben hat – auch der Comeback-Zuschuss für den Film und der Veranstalterschutzschirm –, werden dotiert, verlängert.

Ich hoffe, dass wir damit die Kunst und Kultur und vor allen Dingen die Künstlerinnen und Künstler durch den nächsten Lockdown bekommen werden. Wir haben uns sehr bemüht, auch die Wirtschaftshilfen – Ausfallsbonus und Verlustersatz – insgesamt wie­der sicherzustellen, aber in meinem Fokus stehen jetzt einmal Kunst und Kultur.

In diesem Sinne werden wir selbstverständlich auch keine Universitäten wie die Ange­wandte und die Akademie zusammenlegen. 

Nebstbei: Die Angewandte macht ein super Programm für Studierende und Präsenz, Impfen, Testen. Das sollte man sich einmal anschauen, wie gut Kunstuniversitäten agie­ren.

Im Übrigen bin ich natürlich nach wie vor der Meinung, dass die Windisch-Kaserne in Richard-Wadani-Kaserne umbenannt werden soll. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.05


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

15.05.25Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 20 bis 23


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zu den verlegten Abstimmungen über die Berichte des Wissenschaftsausschusses, die ich für jeden Tagesordnungspunkt ge­trennt vornehme.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 138

Die Frage vorher: Können wir schon abstimmen? – Jawohl. Dann gehen wir in die Abstimmung ein.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 20, die dem Ausschuss­be­richt 1114 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Weiterentwicklung des FH-Sektors“.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrstimmig angenommen. (213/E)

Tagesordnungspunkt 21: Antrag des Wissenschaftsausschusses, seinen Bericht 1115 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer das tut, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrstimmig angenommen.

Tagesordnungspunkt 22: Antrag des Wissenschaftsausschusses, seinen Bericht 1116 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer das tut, ist ebenfalls gefordert, sich zu deklarieren. – Das ist die Mehrstimmigkeit, angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 23: Antrag des Wissenschaftsausschusses, seinen Bericht 1117 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrstimmig angenommen.

15.06.4624. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1080/A(E) der Abgeord­neten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Mag. Gerald Loacker, Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rettung der direkten Demokratie in Vor­arl­berg (1153 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 24.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Einwallner. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter, Sie gelangen zu Wort.


15.07.17

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Herren! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Wie vom Herrn Prä­sidenten schon eingeleitet geht es um die direkte Demokratie in Vorarlberg. Die Grund­lage für diese heutige Debatte ist ein gemeinsamer Entschließungsantrag, den ich mit Kollegen Bösch und Kollegen Loacker eingebracht habe.

Ein bisschen etwas zum Hintergrund dieser Thematik: Im April 2019 hat in der Vorarl­berger Gemeinde Ludesch eine Volksabstimmung stattgefunden, die dann in der Folge vom Ver­fassungsgerichtshof wieder aufgehoben wurde. Der Grund der Aufhebung war, dass es sich um eine BürgerInneninitiative handelte und es laut Vorarlberger Gemeinde­gesetz und Landes-Volksabstimmungsgesetz nicht notwendig ist, dass die Gemeinde­vertretung auch noch einmal explizit die Zustimmung gibt. Es gibt eigentlich ein direktes Initiativrecht der Bürgerinnen und Bürger, dass Volksabstimmungen durchgeführt werden können.

Der Entschließungsantrag von NEOS, FPÖ und SPÖ hatte den Hintergrund, dass möglichst rasch eine bundesgesetzliche Regelung zustande kommt, dass es zukünftig


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möglich sein sollte, solche Initiativen dementsprechend auch Volksabstimmungen zuzu­führen.

Solche Anträge haben natürlich auf der einen Seite den großen Vorteil, dass man dann auch tatsächlich hier im Parlament sieht, wie die einzelnen Parteien dann zum Thema direkte Demokratie stehen, wenn es darauf ankommt, und ob ihnen direkte Demokratie wirklich ein Anliegen ist oder ob sie mehr in Lippenbekenntnissen und Sonntagsreden darauf Wert legen. Wenn es dann hier im Parlament um das direkte Handeln geht, schaut es leider wieder ganz anders aus.

Wie war denn jetzt dieser Ablauf hier im Haus? – Eigentlich das üblich Szenario: ÖVP und Grüne haben einmal vertagt. Sie haben mit dem Argument vertagt, man ist in Gesprächen mit den Bundesländern und sucht eine Lösung. Dann passiert ganz, ganz lange nichts, bis man mittels Geschäftsordnung die Regierungsparteien eigentlich ver­pflichtet, dieses Thema wieder auf die Tagesordnung im Ausschuss zu setzen und auch darüber abstimmen zu lassen. Was passiert dann? – Dann legen die Regierungs­par­teien einen Wischiwaschiantrag auf den Tisch, nämlich einen Antrag, der dann bedeutet: Ja, wir steigen jetzt einmal in einen Dialog mit den Bundesländern ein und möchten, dass die Frau Bundesminister jetzt einmal einen Dialog startet! – Nach über einem Jahr hat man jetzt einmal die große Entscheidung getroffen: Wir sollten vielleicht einmal mit den Bundesländern zu reden beginnen, wenn wir da eine Lösung wollen! – Das ist ein­deutig zu wenig, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Lausch.) Es braucht da jetzt endlich einmal klare Handlungen.

Ich bin der Meinung, wir sollten da eine bundesgesetzliche Lösung finden, um das zu ermöglichen. Der Vorarlberger Landtag hat diese Woche eine halbe Lösung geschaffen, und ich sage, das ist zumindest ein Schritt in die richtige Richtung. Es war ein einstim­miger Beschluss im Landtag, dass es zukünftig noch eine zusätzliche Schleife braucht: Wenn es so eine BürgerInneninitiative zu einer Volksabstimmung gibt, dann muss dieses Anliegen noch einmal durch die Gemeindevertretung, durch den Gemeinderat gehen, und erst dann ist das möglich.

Ich glaube, es braucht da eine gründlichere Lösung, eine, die auf einer bundes­gesetz­lichen Grundlage beruht. Ich denke, das sollte auch möglich sein, wenn man der direkten Demokratie und den Bürgerinnen und Bürgern die notwendige Wertschätzung entgegen­bringt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Loacker.)

15.10


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf Frau Bundesministerin Edtstadler herzlich bei uns begrüßen.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Ofenauer. – Bitte sehr, bei Ihnen steht das Wort.


15.11.07

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Vorarlberger Landes-Volksabstimmungsgesetz sah ein direktes Initiativrecht ohne Einbindung der Gemeindevertretung, des Gemeinderates vor.

Nun ist es aber so, dass unsere Bundesverfassung im Rahmen des demokratischen Prinzips als einem der Grundprinzipien auch das repräsentative Prinzip vorsieht. Das bedeutet, dass gewählte Vertreter die Entscheidungen treffen und dass diese gewählten Vertreter auch zur Verantwortung gezogen werden können, indem sie abgewählt werden oder ihnen das Misstrauen ausgesprochen wird. Davon abzugehen wäre eine Gesamt­änderung der Bundesverfassung.


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Der Vorarlberger Landtag hat jetzt in Übereinstimmung mit diesen Verfassungs­grund­sätzen eine neue Regelung für Volksabstimmungen in Vorarlberger Gemeinden ge­troffen. Worum geht es aber eigentlich? – Es geht um die Frage, wie man mitarbeiten kann, wie man partizipieren kann, wie Bürgerinnen und Bürger in Entscheidungen eingebunden werden können. Wenn ich da das Beispiel aus Niederösterreich bringen darf: Da gibt es viele Möglichkeiten, sich einzubringen und sein Umfeld zu gestalten, für etwas aktiv zu werden und seinen unmittelbaren Lebensbereich mitzugestalten.

Da gibt es zum Beispiel die Dorferneuerung, alleine in Niederösterreich sind da 124 Orte dabei; 28 Gemeinden beim Strategieprozess Gemeinde21; 30 Städte, die bei der Stadterneuerung mittun; insgesamt gibt es 7 500 Projekte auf kommunaler Ebene (Abg. Loacker: Ich habe das Gefühl, die Rede ist eine Ablenkung ...!), bei denen sehr viele Personen in die Planung und auch in die Umsetzung eingebunden sind, Kollege Loacker.

Es sind über 1 000 Dorferneuerungsvereine, Stadterneuerungsbeiräte und Gemeinde21-Kernteams, die den Prozess mittragen, die Beteiligung unterstützen und organisieren. In 91 Prozent der Gemeinden gibt es so etwas.

Hinter all dem – jetzt kommen wir zum Punkt – steht nämlich auch die Frage: Wer trifft die Entscheidungen? Und vor allem: Auf welcher Grundlage werden die Entscheidungen getroffen? Wie kommen die Menschen zu Informationen, und woher kommen diese Informationen? Steuert die jemand, und wenn ja, wer steuert die?

Ich erkenne da durchaus einige Gefahren, denn mit der zunehmenden Digitalisierung unseres Lebens entsteht eine virtuelle Parallelwelt, in der virtuelle Staaten, virtuelle Meinungen und Informationen über Algorithmen gesteuert werden. Das sind Algo­rith­men, die Polarisierendes und Emotionalisierendes hervorheben und befeuern, was letzt­endlich dann zu Verwerfungen und zu Hass und Hetze im Internet führt.

Ich denke mir da manchmal, dass digitale Entgiftung durchaus notwendig wäre, denn wenn Tatsachenberichte nicht mehr von Meinungen getrennt werden, dann gilt wahr­scheinlich das Motto: Man muss wenigstens eine Meinung haben, wenn man schon keine Ahnung hat. – Die Herausforderung besteht darin, aus diesen vielen Meinungen und Informationen eine klare Linie zu entwickeln.

All jenen, die schreien, wir seien in einer Diktatur, sei ins Stammbuch geschrieben, dass es diese vielen Meinungen und diese vielen Möglichkeiten in einer Diktatur jedenfalls nicht geben würde, meine Damen und Herren! In einer Phase wie der derzeitigen geht es nicht darum, eine Regierung zu bekämpfen, sondern die Pandemie – die Bekämpfung der Pandemie als gesamtgesellschaftliche Verantwortung und Aufgabe. Auch da tut digitale Entgiftung not, denke ich mir, denn wenn jeder Öl ins Feuer gießt – von Politikern über Kommentatoren, von Medien bis zu den Postern auf Social Media –, dann stolpern wir wie Schlafwandler in eine Krise. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Stögmüller.)

15.14


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Lausch. – Bitte sehr.


15.15.00

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Was will dieser Entschließungsantrag der drei Parteien FPÖ, SPÖ und NEOS? – Dieser Ent­schließungsantrag bekämpft nicht die Bundesregierung, Kollege Ofenauer, wie Sie gesagt haben, sondern fordert lediglich die Bundesregierung auf, „dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, welcher eine Rechtsgrundlage für die Durchführung von Volksabstimmungen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde auf Verlangen des Gemeindevolkes, wie im Vorarlberger Landes-Volksabstim­mungs­gesetz vorgesehen, schafft“ – aus. Was ist daran so schlimm?


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 141

Am Ende des Tages stellt sich halt die Frage, wie schon mein Vorredner von der SPÖ gesagt hat: Will man direkte Demokratie oder will man direkte Demokratie nicht? Hätte man diesen Entschließungsantrag so angenommen und nicht mit einem „Wischiwaschi­antrag“ – der Begriff ist heute schon gefallen – abgeändert, dann wäre einmal gar nichts Schlimmes passiert – gar nichts wäre passiert! Kollege Ofenauer, da geht es nicht darum, die Bundesregierung zu „bekämpfen“, sondern das ist einfach ein Bekenntnis zur direkten Demokratie.

Man muss da auch noch die geografische Lage Vorarlbergs berücksichtigen: Das liegt, wie wir alle wissen, neben der Schweiz, und die Schweiz entscheidet sehr viel mit direkter Demokratie und mit Volksabstimmungen. Wenn das Gemeindevolk dort das haben will, na um Gottes Willen, was passiert da, da sehen Sie gleich ein Bekämpfen der Bundesregierung. – Ja, in gewisser Weise muss man halt schon anderer Meinung als die Bundesregierung sein, und das kann man auch Bekämpfen nennen – aber dieser Entschließungsantrag bekämpft die Bundesregierung nicht.

Am Ende des Tages stellt sich nur die Frage: Steht man zur direkten Demokratie oder steht man nicht dazu? Will man sie oder will man sie nicht? Es wäre hier keiner der zwei Regierungsfraktionen ein Zacken aus der Krone gebrochen, wenn man diesem Ent­schließungsantrag von drei Parteien, einem Schulterschluss von drei Parteien, zuge­stimmt hätte. Man wollte das nicht, man tut das nicht, man schiebt es auf die lange Bank, man verwässert das – das muss man leider Gottes auch so zur Kenntnis nehmen; die Vorarlberger Bürgerinnen und Bürger werden das ebenfalls zur Kenntnis nehmen.

Ich denke, auch ihr werdet eine Menge E-Mails von verzweifelten Vorarlberger Bürge­rinnen und Bürger bekommen haben, die gebeten haben, man möge das hier im Natio­nalrat so beschließen – das ist nicht in diesem Sinne geschehen. Ein Entschließungs­antrag, wir wissen es alle, ist eine Willensbekundung, nicht mehr und nicht weniger – und diese Willensbekundung zeigt: Grüne und ÖVP wollen keine direkte Demokratie. – Danke schön. (Beifall bei FPÖ und NEOS.)

15.17


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Prammer. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete, bei Ihnen steht das Wort.


15.18.03

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Es waren jetzt drei Redner vor mir, aber es ist eigentlich noch nicht erklärt worden, was die Grundlage dieses Antrages ist, über den wir heute abstimmen.

Es geht um Folgendes: Jeder sagt immer, es wäre ja nichts dabei. Machen wir das, erstellen wir eine Gesetzesvorlage, und die Vorarlberger GemeindebürgerInnen können wieder abstimmen! – So ist es aber nicht! Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass diese Bestimmung im Vorarlberger Landes-Volksabstimmungsgesetz gegen die Bundesverfassung verstößt – und zwar nicht nur gegen eine Verfassungsbestimmung, sondern gegen ein Grundprinzip der österreichischen Bundesverfassung.

Der Verfassungsgerichtshof hat erklärt, wir haben in Österreich den Grundsatz der repräsentativen Demokratie, ein repräsentativdemokratisches Grundprinzip, das in folgendem Satz ausgedrückt ist: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“ – Diesen Satz kennen wir alle, er bedeutet aber auch, dass wir, wenn wir das ändern wollen, wenn wir diese direkten Volksabstimmungen zulassen wol­len – auch auf Gemeindeebene –, unsere Bundesverfassung grundlegend ändern müs­sen.


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Eine grundlegende Änderung der Bundesverfassung ist natürlich möglich, das können wir machen, und das werden wir auch machen, wenn es alle Länder so haben wollen. Dazu ist es aber nicht nur notwendig – und das hat bis jetzt noch niemand hier herinnen erwähnt –, dass wir hier mit erhöhtem Quorum ein Gesetz beschließen, sondern es ist auch nötig, dass dieses Gesetz dann einer Volksabstimmung unterzogen wird, und das Volk muss dann darüber abstimmen, ob es diese Änderung haben will oder nicht.

Ich gehe jetzt wieder einen Schritt zurück: Direkte Demokratie bedeutet eine Entschei­dung aller wahlberechtigten Menschen in Österreich. Das wiederum bedeutet, dass man erklären muss, worum es bei dieser Entscheidung, die wir von den Menschen verlangen, geht. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Ofenauer.)

Es ist jetzt den beiden Rednern, die sich für diesen gemeinsamen Antrag der Opposition ausgesprochen haben, noch nicht gelungen, zu erklären, wie das Prozedere funktioniert. Vielleicht gelingt es dem nächsten Redner wir werden es sehen. Mir ist es aber wichtig, dass Sie verstehen, dass wir hier einen Prozess starten, der darin gipfelt, dass es eine Volksabstimmung über ein Nischenthema – Verfassungsrecht ist nicht das, womit sich jeder jeden Tag beschäftigt – geben wird.

Es ist ein sehr komplexes Thema, das allen Menschen in Österreich etwas bringen wird, nämlich dass sie im Endeffekt, wenn die Länder das in den Landesverfassungen fest­setzen, auf Gemeindeebene die Chance haben, direkt, ohne Einschaltung des Gemein­derates, zu entscheiden. Das ist es, worum es hier geht. Das können alle Menschen erreichen, wenn wir ein entsprechendes Gesetz verabschieden. Dafür müssen sie aber zuerst im Prozess, der einer Volksabstimmung zugrunde liegt und ihr vorangeht, davon überzeugt werden, dass das eine sinnvolle, wichtige und kluge Lösung ist. Über das Für und Wider und über die Konsequenzen informiert müssen die Menschen dann eigen­ständig und überlegt eine Entscheidung treffen können.

Wenn wir das schon nicht können, wenn wir es schon nicht schaffen, dass wir das erklären, dann, so glaube ich, haben wir in diesem Prozess noch einen sehr langen Weg vor uns. Wir beginnen ihn jetzt, indem wir überhaupt einmal mit den Ländern in den Dialog treten, ob sie sich dem gewachsen fühlen, ob sie das überhaupt wollen.  Danke sehr. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.22


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Loacker. – Bitte.


15.22.04

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bun­desministerin! Kollegin Prammer, Rudolf von Jhering hat gesagt: Ein Jurist „soll denken wie ein Philosoph, aber reden wie ein Bauer“, damit ihn die Leute auch verstehen. Sie haben jetzt erklärt, dass Sie ein Problem darin sehen, dass wir eine Volksabstimmung brauchen, um Volksabstimmungen auf Gemeindeebene möglich zu machen. Was ist das Problem, wenn der Souverän, die Bürger, über mehr Rechte für den Souverän, für die Bürger, abstimmt? – Ich sehe keines. Die Grünen sehen eines und die ÖVP sieht eines. (Beifall bei den NEOS.)

Der Winkelzug, den die Mehrheitsfraktionen da gewählt haben, ist schon ein billiger, nicht? Jetzt wird die Frau Ministerin mit einem Antrag aufgefordert, mit den Ländern zu reden. Ich bin beeindruckt! Ich frage mich, was Sie den ganzen Tag so machen, wenn Sie einen Antrag im Parlament brauchen, damit Sie mit den Ländern in Kontakt treten, denn die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, mit der das Vorarlberger Gesetz aufgehoben wurde, liegt jetzt schon ungefähr ein Jahr zurück. Sie hätten ein Jahr Zeit gehabt, mit den Ländern ins Gespräch zu kommen und abzuklopfen, was die gerne vom


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Bundesgesetzgeber hätten und wie man es dort mit direkter Demokratie hält. Ihre eigene Fraktion ist aber der Meinung, dass Sie dafür einen Antrag brauchen. Offensichtlich ist die ÖVP vom Fleiß von Ministerin Edtstadler nicht allzu sehr überzeugt.

Ich würde das Gegenteil von dem, was Kollegin Prammer behauptet hat, behaupten: Es gibt ja nichts Schöneres für die Einführung von direkter Demokratie auf Gemeindeebene als eine Volksabstimmung. Daher sollte man das auch so machen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.24


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Tomaselli. – Bitte.


15.24.08

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Staat und Verwaltung sind für die Menschen da und nicht umgekehrt. Die direkten Beteiligungsmöglichkeiten sind tatsächlich, wie ich finde, eine große Bereiche­rung für die Demokratie. Mit BürgerInnenbeteiligung schaffen wir die Möglichkeit, bei aus­gewählten Themen die Alltagsexpertise, die Meinung und die Haltung der BürgerIn­nen direkt in die Gesetzgebung einfließen zu lassen.

Volksabstimmungen – darum geht es –, aber genauso Volksbefragungen sind gute Instrumente für eine bessere Mitwirkung am demokratischen Prozess. Gerade wir in Vorarlberg haben damit in der Vergangenheit sehr, sehr gute Erfahrung gemacht. Deshalb sei jedem, der ein Problem mit direkter Demokratie hat, gesagt: Fürchtet euch nicht! (Beifall bei den Grünen.)

Ich freue mich auch, dass die Landtagsfraktionen in Vorarlberg diesen Mittwoch ein­stimmig beschlossen haben, dass das Instrument der Volksabstimmung wieder neu, nämlich verfassungskonform, eingeführt wird.

Tatsächlich gab es diesen Mittwoch aber auch eine weniger erfreuliche Veranstaltung. Sie erinnern sich vielleicht, was Stein des Anstoßes bei der Volksabstimmung war, die letztlich zur Aufhebung des Gesetzes durch den VfGH geführt hat: Die Bevölkerung von Ludesch hat sich mit klarer Mehrheit gegen das Herausreißen von 16 Hektar das sind im Übrigen umgerechnet 23 Fußballfelder  besten Ackerlandes aus der Landes­grün­zone zugunsten von Aludosen und Zuckerwasser – das muss man einfach klar so be­nennen – ausgesprochen. Das ist – das wissen Sie vielleicht nicht – in so einem kleinen Bundesland wie Vorarlberg unser Gemüsebeet. Das Projekt nimmt tatsächlich null Rücksicht auf eine klimafitte Zukunft. (Beifall bei den Grünen.)

Umso überraschender ist es – und ich möchte Sie gerne auch darüber informieren –, dass der Bürgermeister von Ludesch nun ein Projekt in Auftrag gegeben hat, das das Bauvorhaben des Getränkekonzerns noch einmal neu bewerten soll. Der Bericht dazu wurde eben diesen Mittwoch, also vor zwei Tagen, präsentiert. In aller Klarheit: Ich halte es für skandalös, dass sich der Bürgermeister über einen Volksentscheid hinwegsetzt und unter dem Deckmäntelchen eines Klärungsprozesses (Zwischenruf des Abg. Hörl) im Übrigen finanziert durch Steuergelder  gemeinsame Sache mit einem Kon­zern macht, um wirklich in einer Salamitaktik die Entscheidung der Ludescherinnen und Ludescher von hinten herum wieder aufzuschnüren, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen.)

Ich hoffe, dass die Initiative auch auf eure, liebe KollegInnen vor allem aus Vorarlberg, Unterstützung zählen kann, denn wir brauchen hier nicht lange über direktdemokratische Instrumente zu diskutieren, wenn sich letztendlich die Stimmberechtigten nicht darauf verlassen können, dass ihr Volksentscheid einfach akzeptiert und umgesetzt wird. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 144

Ein klares Nein dazu, dass Politikerinnen und Politiker, auch wenn es nur Einzelne sind, im Nachhinein versuchen, gemeinsame Sache mit Mächtigen zu machen, um alles wieder umzudrehen – das geht meiner Meinung nach gar nicht! Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

15.27

15.27.33


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Berichterstatterin ein Schlusswort? Frau Mag. Prammer? – Nein, das ist nicht der Fall.

Dann frage ich, ob wir in die Abstimmung eintreten können. SPÖ? NEOS? Frei­heit­liche? – Ja.

Dann gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 24: Antrag des Ver­fassungsausschusses, seinen Bericht 1153 der Beilagen hinsichtlich des Entschließungs­antrages 1080/A(E) zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, damit ist er angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1153 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Länder-Dialog zu direkter Demokratie auf Gemeindeebene starten“.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Auch das ist mehr­heitlich angenommen. (214/E)

Ich danke der Frau Ministerin.

15.28.3825. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1923/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerb­liche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (1137 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nun zu den Punkten des Gesund­heitsausschusses. Ich darf den gut in der Zeit eingelangten Herrn Minister recht herzlich bei uns begrüßen und bedanke mich, dass das vor 16 Uhr möglich ist.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erstredner zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kaniak. Bei ihm steht das Wort. – Herr Abgeordneter, bitte.


15.29.26

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das, was wir hier in den letzten Tagen und Wochen erleben durften, war zunächst ein vollkommenes Versagen der Krisenkommunikation der Bundesregierung und jetzt auch noch eine völlige Aufgabe und ein Versagen des Krisenmanagements dieser Bundesregierung.

Wir stehen an dem Punkt, dass ganz Österreich, allen Menschen in diesem Land ein mindestens zehn-, voraussichtlich 20-tägiger Lockdown droht. Dieser Lockdown als


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 145

Notbremse, wie ihn die Bundesregierung tituliert, als letzte Maßnahme, die alternativlos sei, hat sich schon in der Vergangenheit als jene Maßnahme erwiesen, die unterm Strich betrachtet mehr Schaden anrichtet, als sie Nutzen bringt.

Dieser Lockdown wird in Österreich pro Woche 1 Milliarde Euro Schaden verursachen. Dieser Lockdown wird aber nicht nur wirtschaftlichen Schaden verursachen, sondern auch im Bildungsbereich und im Gesundheitsbereich negative Spuren hinterlassen. Die genauen Folgen lassen sich noch gar nicht beziffern. Es wird auf jeden Fall sehr, sehr schwierig und ernst.

Wie konnte es dazu kommen? Wie kann es dazu kommen, dass ein Land mit der welt­besten Gesundheitsversorgung – und so kann man unser Gesundheitssystem durchaus bezeichnen – nun erneut vor einem Lockdown steht? – Nun, vielleicht hätte man ein paar von den Maßnahmen, die wir bereits vor über einem Jahr gefordert haben, auch umsetzen sollen. Ich möchte Ihnen ein paar Dinge skizzieren, die wir schon seit über einem Jahr fordern und mit denen man diese Situation gut in den Griff bekommen hätte.

Es beginnt mit ehrlichen und transparenten Daten. Wir befinden uns knapp zwei Jahre in der Coronakrise, und noch immer wissen wir nicht, wie viele Behandlungskapazitäten unsere Spitäler tatsächlich haben. Noch immer werden die offiziellen Daten, die am Ages-Dashboard aufzufinden sind, selbst von Experten wie dem Chef der Intensiv­medizin Dr. Hasibeder angezweifelt und als falsch bezeichnet, wie vor zwei Tagen in einer österreichischen Tageszeitung nachzulesen war.

Noch immer wissen wir nicht, wie viele der Verstorbenen mit oder an Covid-19 verstor­ben sind, ja wir wissen auch nicht, wie viele der sogenannten Covid-Patienten im Spital nur Sars-Cov-2-positiv sind oder tatsächliche Covid-19-Patienten sind.

Wir wissen auch nicht, wie groß die Immunität in der österreichischen Bevölkerung ist, dabei wäre das eine ganz wesentliche Kennzahl, damit die Prognosemodelle für die Infektionswellen auch genau sind. Wie katastrophal diese Nichtkenntnis der Immunität in der österreichischen Bevölkerung ist, sieht man ja an den vollkommen schwammigen Prognoserechnungen, für die offenbar vollkommen überraschend war, wie stark die Welle im Herbst ist.

Wir haben bereits im Frühling letzten Jahres eine flächendeckende Antikörpertestung gefordert. Der Einzige, der eine kleine Studie gemacht hat, war der Herr Bildungs­minister; aus dem Gesundheitsressort ist dazu nichts gekommen, bis heute nicht. Die Folgen müssen wir alle tragen.

Bis heute fehlen uns aber nicht nur die ehrlichen und transparenten Zahlen, auch der konsequente Schutz der Risikogruppen fehlt bis heute. Anders ist es nämlich nicht zu erklären, dass aus Oberösterreich und Salzburg Berichte kommen, dass sich die wahren Dramen nicht auf den Intensivstationen, sondern auf den Normalstationen abspielen, und dort werden eben die alten, besonders kranken und schwachen Personen ein­geliefert, bei denen eine intensivmedizinische Behandlung gar nicht mehr möglich ist. Offensichtlich versagen wir also auch in diesem Bereich wieder.

Herr Bundesminister, was haben Sie konkret gemacht, um diesen Bereich zu schützen? Wie konnte das schon wieder passieren?

Aber nun gut, die Fehler sind passiert und wir befinden uns in einer Situation mit knapp 15 000 Neuinfizierten pro Tag, mit gut 500 Menschen auf einer Intensivstation und ungefähr 2 500 Menschen auf einer Normalstation. Jetzt gilt es, rasch zu handeln, um tatsächlich eine Überlastung des österreichischen Gesundheitssystems zu verhindern.

Auch da haben wir vor über einem Jahr die entsprechenden Forderungen aufgestellt: frühzeitige Behandlung der Menschen. Dieses Wegsperren ohne medizinische Behandlung,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 146

ohne Richtlinien, wie man sich richtig verhält, worauf man denn tatsächlich achten muss, geht einfach nicht. Das sorgt dafür, dass einfach viel zu viele Menschen viel zu spät mit schon viel zu schweren Symptomen ins Spital kommen und dann die schweren Verläufe kaum mehr zu kontrollieren sind.

Das heißt, wir müssen endlich den niedergelassenen Bereich aktivieren! Wir müssen die Hausärzte in die Pflicht nehmen. Wir müssen die Amtsärzte und die Epidemieärzte in die Pflicht nehmen. Wir müssen die Versorgung zu den Menschen, die sich zu Hause in Quarantäne befinden, die positiv getestet, aber eben hoffentlich noch nicht erkrankt sind, bringen. Die müssen wir medizinisch versorgen – mit allem, was verfügbar ist, immer auf individuelle Empfehlung der behandelnden Ärzte hin, aber wir müssen die Versorgung dort hinbringen.

Wenn die Menschen dann trotzdem tatsächlich so krank werden, dass sie in die Spitäler kommen, ja dann müssen wir dringlichst die neuesten Medikamente zum Einsatz bringen. Darüber, Herr Bundesminister, reden wir auch schon seit über einem Jahr: Ich habe es Ihnen vor einem Jahr gesagt, ich habe es Ihnen in der aktuellen Budgetdebatte gesagt, Sie haben noch immer nichts dafür budgetiert und Sie hinken Monate, die wirklich Leben kosten, hintennach.

Es gibt jetzt seit einer Woche, Herr Bundesminister, auch in Europa eine moderne monoklonale Antikörpertherapie, Casirivimab und Imdevimab, eine duale Therapie, die seit einer Woche von der EMA auch für Europa zugelassen ist. Die Japaner arbeiten damit schon seit letztem Sommer, die Amerikaner arbeiten damit schon seit über einem Jahr. Die Datenlage zeigt, dass frühzeitig mit diesen Präparaten Behandelte, auch Risikopatienten, eine mindestens 70-prozentige Chance haben, gar nicht schwer zu erkranken, bei rechtzeitigem Therapiebeginn können alle Todesfälle verhindert werden.

Seit einer Woche ist dieses Präparat in Europa zugelassen. Wie viel Stück hat Österreich schon beschafft? Wann bekommen wir die ersten Packungen und wann werden sie in den Kliniken verwendet?

Ich glaube, Sie können mir das nicht beantworten, und ich glaube, es ist leider Gottes noch gar nichts beschafft worden. Wir befinden uns gerade in der vierten Welle. Jetzt bräuchten die Patienten in Österreich diese Präparate. Ich frage mich: Was haben Sie in den letzten Monaten gemacht? – Sagen Sie nicht, Sie haben es nicht gewusst; wir haben das im Gesundheitsausschuss schon vor Monaten besprochen.

Es ist zum Verzweifeln, wenn man sieht, dass die Antworten der Bundesregierung nur nicht bewährte Mittel aus der Vergangenheit sind, Dinge, die in der Vergangenheit schon fehlgeschlagen sind und die jetzt wieder aufgewärmt werden. Es ist nicht zu erwarten, dass das Ganze besser wirkt.

Der Lockdown verschiebt die Problematik nur; Ihre Impfstrategie wird trotzdem nicht alle Menschen erreichen. Selbst wenn das der Fall wäre, selbst wenn Sie jetzt spontan noch einen großen Schwung der Bevölkerung überreden könnten, sich impfen zu lassen, ist es für diese Welle zu spät. Sie wissen selbst, dass es eine Zeit von sechs Wochen benötigt, damit eine ausreichende Immunität aufgebaut wird, um überhaupt einen befristeten Schutz zu haben. Das wird sich nicht mehr ausgehen und das kann sich auch gar nicht mehr ausgehen. (Beifall bei der FPÖ.)

Das Einzige, was mich zuversichtlich stimmt – und das sind Daten, die Sie dem Par­lament bislang auch vorenthalten haben –, ist die Hoffnung, dass wir uns schon sehr bald am Höhepunkt der aktuellen Infektionswelle befinden. Ich habe gehört, dass die Zahlen aus der Abwasseranalyse, was die Gesamtvirusbelastung in Österreich anbe­langt, schon erste positive Tendenzen aufzeigen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 147

Ich kann nur an alle appellieren, vor allem an alle Beschäftigten im Gesundheitswesen, ihr Bestes in dieser wirklich schwierigen Situation zu geben. Ich weiß, dass es in einzelnen Fällen tatsächlich zu Überlastungen kommt. Mir tun nicht nur die Erkrankten und ihre Familien und Angehörigen leid, mir tun auch die Beschäftigten im Gesundheits­wesen leid, die diese Suppe auslöffeln müssen, Herr Bundesminister (Ruf bei der ÖVP: Habt ihr eingebrockt!), die Sie mitverursacht haben, weil Sie nicht zusätzlich Mittel für Personal, für die Krankenanstalten und für medizinische Therapien freigegeben haben (Abg. Disoski: Ihr verharmlost die ganze Zeit! Unfassbar!), weil Sie sie nicht für die Gesundheitsbehörden freigegeben haben, damit das Contacttracing noch funktioniert, dass dort ausreichend Personal vorhanden ist. Das alles sind Versäumnisse, die Sie im letzten Jahr hätten korrigieren können.

„Koste es, was es wolle“ war die Vorgabe dieser Bundesregierung in der Bekämpfung der Coronapandemie. (Abg. Disoski: Ihr verharmlost die ganze Zeit! Unverantwortlich!) Sie haben die Gelder ausschließlich für Wirtschaftshilfen und für Maßnahmen, die den Betroffenen und den Kranken und den Bediensteten im Gesundheitssystem überhaupt nicht geholfen haben, ausgegeben, und damit haben Sie diese jetzige Situation auch zu verantworten. (Beifall bei der FPÖ.)

15.38


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schallmeiner. – Bitte sehr.


15.38.07

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Kommen wir wieder zum eigentlichen Tagesordnungspunkt zurück, nachdem wir jetzt ein bissel einen Ausflug in die Fake and Fiction der aktuellen Situation gemacht haben! Kommen wir dorthin zurück, wo wir wirklich sind! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Worum geht es in diesem Antrag? – In diesem Antrag geht es einmal zuallererst um eine Maßnahme, und zwar um die Maßnahme, dass der Dachverband der Sozialversiche­rungen ermächtigt wird, mit Daten aus der Elga zu agieren und Menschen eine Erin­nerung daran zu schicken, dass sie sich impfen lassen sollen, eine Erinnerung an den ersten Stich, aber genauso auch an den dritten Stich.

Warum ist das wichtig? – Na ja, klar: Wenn ich weiß, da gibt es ein Angebot, da gibt es eine Möglichkeit, wenn ich weiß, da kann ich impfen gehen, ist das natürlich ein wichtiges Mittel in der aktuellen Pandemiebekämpfung, insbesondere wenn es um den dritten Stich geht. Wir sehen ja am Beispiel Israel, dass der dritte Stich wirklich die entschei­dende Waffe sein kann und sein wird, diese schwere vierte Welle zu brechen.

Deswegen auch hier an dieser Stelle mein Appell an die Damen und Herren zu Hause, aber auch hier im Haus: Wenn Sie sich noch nicht Ihren dritten Stich geholt oder einen Termin dafür vereinbart haben, bitte machen Sie das, das ist aktuell in dieser vierten Welle ganz, ganz wichtig! (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einen Abänderungsantrag einbringen, mit dem wir die Risikogruppenfreistellung wieder verlängern. Die leichte Abänderung ist, dass eingefügt wird, dass diese Risikogruppenatteste bei begründetem Verdacht auch durch Amtsärztinnen und Amtsärzte beziehungsweise Chefärztinnen und Chefärzte überprüft werden können.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 148

Das wurde in der Vergangenheit von mehreren Seiten gefordert. Es ist aus unserer Sicht durchaus eine gute und sinnvolle Sache. Wir glauben, dass die Risikogruppen­frei­stellung auf jeden Fall notwendig ist. Dieser Antrag wurde in der Zwischenzeit im Haus verteilt.

In den paar Sekunden, die ich noch habe, möchte ich auch noch einen weiteren Abän­derungsantrag einbringen. Es geht um eine Klärung bei der Frage der Briefe an die Versicherten, es geht um diese Impfbriefe, wenn Sie so möchten.

Ich bringe folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen

zum Gesetzesantrag im Bericht des Gesundheitsausschusses 1137 der Beilagen über den Antrag 1923/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialver­sicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialver­sicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

Die Z 3 und 4 lauten:

3. In § 750 wird nach dem Abs. 1 folgender Abs. 1a eingefügt:

„(1a) Der Dachverband hat über Auftrag des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz die nach den Bundesgesetzen krankenversicherten Personen und deren anspruchsberechtigte Angehörige, die bis 22. November 2021 noch keine Impfung gegen SARS-CoV-2 erhalten haben, über das Risiko, schwer an COVID-19 zu erkranken, und die Möglichkeiten zur Inanspruchnahme der kostenlosen Impfung gegen SARS-CoV-2 zu informieren. Abs. 1 letzter Satz ist anzuwenden.“

4. Im § 750 Abs. 2 wird jeweils der Ausdruck „Abs. 1“ durch den Ausdruck „Abs. 1 und Abs. 1a“ ersetzt.

*****

Die Idee dahinter ist natürlich einerseits, dass man den Stichtag noch einmal verschiebt. Im ursprünglichen Antrag war ja vom 1. November die Rede. Zum Glück haben sich in der Zwischenzeit, von 1. November bis heute, sehr, sehr viele Menschen ihren ersten Stich beziehungsweise ihren dritten Stich geholt. Das heißt, diese brauchen natürlich nicht angeschrieben zu werden.

Zum anderen wollen wir natürlich, wenn es zu einer Änderung der Zulassung durch die EMA kommt, wenn also auch Personen unter zwölf Jahren geimpft werden können, dass auch diese entsprechend darüber informiert werden und nicht, wie im ursprünglichen Antrag, diese Limitierung – erst ab dem zwölften Lebensjahr – vorgesehen ist.

In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu beiden Abänderungsanträgen und hoffe, dass wir langsam, aber sicher zu einem Miteinander in der Pandemiebekämpfung fin­den. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.42


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 149

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner

und Kolleginnen und Kollegen

zum Gesetzesantrag im Bericht des Gesundheitsausschusses 1137 der Beilagen über den Antrag 1923/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialver­siche­rungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialver­sicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

1. Nach der Z 1 werden folgende Z 1a bis 1f eingefügt:

»1a. § 735 Abs. 2 lautet:

„(2) Der die betroffene Person behandelnde Arzt hat auf der Grundlage der Definition der COVID-19-Risikogruppe nach Abs. 1 die individuelle Risikosituation der betroffenen Person zu beurteilen und ein Attest ohne Angabe von Diagnosen über die Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zur Risikogruppe auszustellen (positives oder negatives COVID-19-Risiko-Attest). Die Ausstellung eines positiven COVID-19-Risiko-Attests über die Zugehörigkeit zur Risikogruppe ist nur zulässig, sofern

1. bei der betroffenen Person trotz drei Impfungen gemäß Impfschema für immun­sup­primierte Personen mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen SARS-CoV-2 medi­zinische Gründe vorliegen, die einen schweren Krankheitsverlauf von COVID-19 anneh­men lassen oder

2. die betroffene Person aus medizinischen Gründen nicht gegen SARS-CoV-2 geimpft werden kann.“

1b. Im § 735 Abs. 2a wird der Ausdruck „31. Dezember 2021“ durch den Ausdruck „30. Juni 2022“ ersetzt.

1c. Im § 735 Abs. 3a wird der Ausdruck „31. Dezember 2021“ durch den Ausdruck „14. Dezember 2021“ ersetzt.

1d. § 735 Abs. 3b lautet:

„(3b) Ab dem 15. Dezember 2021 kann der Bundesminister für Arbeit im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz durch Verordnung Zeiträume bis längstens 30. Juni 2022 festlegen, in denen eine Frei­stellung nach Abs. 3 möglich ist, wenn dies aufgrund der epidemiologischen Gesamt­situation erforderlich ist. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur mehr Personen nach Abs. 2 Z 1 und 2 freigestellt werden.“

1e. Im § 735 werden nach dem Abs. 3b folgende Abs. 3c und 3d eingefügt:„(3c) Auf Verlangen des Dienstgebers hat die betroffene Person das durch den behandelnden Arzt ausgestellte COVID-19-Risiko-Attest durch ein amtsärztliches Zeugnis oder den chef- und kontrollärztlichen Dienst des Krankenversicherungsträgers bestätigen zu lassen. Wird diesem Verlangen nicht innerhalb von zwei Wochen nachgekommen, so endet der Anspruch auf Freistellung nach Abs. 3.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 150

(3d) COVID-19-Risikoatteste, die vor dem 3. Dezember 2021 ausgestellt wurden, verlieren mit Ablauf des 14. Dezember 2021 ihre Gültigkeit. Wird eine Verordnung nach Abs. 3b erlassen, so besteht in den darin festgelegten Zeiträumen Anspruch auf Frei­stellung von der Arbeitsleistung und Fortzahlung des Entgelts nach Abs. 3, sofern die betroffene Person ihrem Dienstgeber ein nach dem 2. Dezember 2021 ausgestelltes COVID-19-Risikoattest vorlegt und die Maßnahmen nach Abs. 3 Z 1 und 2 nicht möglich sind.“

1f. Im § 735 Abs. 6 wird der Ausdruck „Abs. 3 und 3a“ durch den Ausdruck „Abs. 3 bis 3c“ ersetzt.«

2. Die Z 5 lautet:

»5. Nach § 759 wird folgender § 760 samt Überschrift angefügt:

„Schlussbestimmung zum Bundesgesetz BGBl. I Nr. xx/2022

§ 760. (1) Es treten in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2021 in Kraft:

1. mit dem auf den Tag der Kundmachung folgenden Tag § 750 Abs. 1a und Abs. 2;

2. mit 3. Dezember 2021 § 735 Abs. 2, 2a, 3a bis 3d und 6.“

(2) Eine Verordnung nach § 735 Abs. 3b kann bereits ab dem 3. Dezember 2021 erlassen werden, sie darf jedoch frühestens mit 15. Dezember 2021 in Kraft treten.«

Art. 4 (Änderung des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

1. Nach der Z 2 werden folgende Z 2a bis 2f eingefügt:

»2a. § 258 Abs. 2 lautet:

„(2) Der die betroffene Person behandelnde Arzt hat auf der Grundlage der Definition der COVID-19-Risikogruppe nach Abs. 1 die individuelle Risikosituation der betroffenen Person zu beurteilen und ein Attest ohne Angabe von Diagnosen über die Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zur Risikogruppe auszustellen (positives oder negatives COVID-19-Risiko-Attest). Die Ausstellung eines positiven COVID-19-Risiko-Attests über die Zugehörigkeit zur Risikogruppe ist nur zulässig, sofern

1. bei der betroffenen Person trotz drei Impfungen gemäß Impfschema für immunsup­pri­mierte Personen mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen SARS-CoV-2 medi­zinische Gründe vorliegen, die einen schweren Krankheitsverlauf von COVID-19 anneh­men lassen oder

2. die betroffene Person aus medizinischen Gründen nicht gegen SARS-CoV-2 geimpft werden kann.“

2b. Im § 258 Abs. 2a wird der Ausdruck „31. Dezember 2021“ durch den Ausdruck „30. Juni 2022“ ersetzt.

2c. Im § 258 Abs. 3a wird der Ausdruck „31. Dezember 2021“ durch den Ausdruck „14. Dezember 2021“ ersetzt.

2d. § 258 Abs. 3b lautet:

„(3b) Ab dem 15. Dezember 2021 kann der Bundesminister für Arbeit im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz durch Verordnung Zeiträume bis längstens 30. Juni 2022 festlegen, in denen eine Frei­stellung nach Abs. 3 möglich ist, wenn dies aufgrund der epidemiologischen Gesamt­situation erforderlich ist. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur mehr Personen nach Abs. 2 Z 1 und 2 freigestellt werden.“


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 151

2e. Im § 258 werden nach dem Abs. 3b folgende Abs. 3c und 3d eingefügt:

„(3c) Auf Verlangen des Dienstgebers hat die betroffene Person das durch den be­handelnden Arzt ausgestellte COVID-19-Risiko-Attest durch ein amtsärztliches Zeugnis oder den chef- und kontrollärztlichen Dienst der Versicherungsanstalt bestätigen zu lassen. Wird diesem Verlangen nicht innerhalb von zwei Wochen nachgekommen, so endet der Anspruch auf Freistellung nach Abs. 3.

(3d) COVID-19-Risikoatteste, die vor dem 3. Dezember 2021 ausgestellt wurden, ver­lieren mit Ablauf des 14. Dezember 2021 ihre Gültigkeit. Wird eine Verordnung nach Abs. 3b erlassen, so besteht in den darin festgelegten Zeiträumen Anspruch auf Frei­stellung von der Arbeitsleistung und Fortzahlung des Entgelts nach Abs. 3, sofern die betroffene Person ihrem Dienstgeber ein nach dem 2. Dezember 2021 ausgestelltes COVID-19-Risikoattest vorlegt und die Maßnahmen nach Abs. 3 Z 1 und 2 nicht möglich sind.“

2f. Im § 258 Abs. 6 wird der Ausdruck „Abs. 3 und 3a“ durch den Ausdruck „Abs. 3 bis 3c“ ersetzt.«

2. Nach der Z 3 wird folgende Z 4 angefügt:

»4. Nach § 271 wird folgender § 272 samt Überschrift angefügt:

„Schlussbestimmung zum Bundesgesetz BGBl. I Nr. xx/2021

§ 272. (1) § 258 Abs. 2, 2a, 3a bis 3d und 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2021 tritt mit 3. Dezember 2021 in Kraft.

(2) Eine Verordnung nach § 258 Abs. 3b kann bereits ab dem 3. Dezember 2021 erlassen werden, sie darf jedoch frühestens mit 15. Dezember 2021 in Kraft treten.“«

Begründung

Zu Art. 1 Z 1a bis 1f und Art. 4 Z 1a bis 1f (§ 735 Abs. 2, 2a, 3a bis 3d und 6 ASVG; § 258 Abs. 2, 2a, 3a bis 3d und 6 ASVB-KUVG):

Im Hinblick auf die Fortdauer der Pandemie und die ansteigenden Infektions- und Hospitalisierungszahlen soll auch für den Zeitraum von 15. Dezember 2021 bis Juni 2022 die Möglichkeit bestehen, dass der Bundesminister für Arbeit im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz durch Verordnung Zeiträume festlegen kann, in denen für Risikopatientinnen und -patienten ein Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung unter Entgeltfortzahlung nach den §§ 735 Abs. 3 ASVG und 258 Abs. 3 B-KUVG besteht.

Der/Die behandelnde Arzt/Ärztin hat zunächst zu beurteilen, ob eine Krankheit vorliegt, die grundsätzlich die Zugehörigkeit zur COVID-19-Risikogruppe begründen könnte. Bei Vorliegen einer solchen Krankheit darf ein positives COVID-19-Risikoattest aber den­noch nur für Personen ausgestellt werden, bei denen entweder trotz mindestens dreimal erfolgter Impfung gegen SARS-CoV-2 medizinische Gründe vorliegen, die einen schwe­ren Krankheitsverlauf von COVID-19 annehmen lassen, oder die aus medizinischen Gründen (noch) nicht geimpft werden können. Die Vorgabe der zumindest dreimaligen Impfung entspricht dem empfohlenen Impfschema für Risikopatientinnen und -patienten.

Sofern eine Freistellungs-Verordnung erlassen wird, dürfen in diesen Zeiträumen nur noch Personen mit einem solchen positiven COVID-19-Risikoattest, welches nach dem 2. Dezember 2021 (also ab Inkrafttreten der gegenständlichen Neuregelung) ausgestellt wurde, freigestellt werden. Vor dem 3. Dezember 2021 ausgestellte COVID-19-Risiko-Atteste verlieren mit Ablauf des 14. Dezember 2021 ihr Gültigkeit.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 152

Der/Die Dienstgeber/in kann zusätzlich verlangen, dass das COVID-19-Risiko-Attest durch ein amtsärztliches Zeugnis oder den chef- und kontrollärztlichen Dienst des zu­ständigen Krankenversicherungsträgers bestätigt wird. Kommt der/die Dienstnehmer/in diesem Verlangen nicht innerhalb von zwei Wochen nach, so endet der Anspruch auf Freistellung nach Ablauf dieser Frist.

Der Kostenersatz des Bundes für die durch die Krankenversicherungsträger an die Ärztinnen und Ärzte zu leistenden Honorare nach für die Ausstellung eines COVID-19-Risiko-Attests wird bis 30. Juni 2022 verlängert.

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner

und Kolleginnen und Kollegen

zum Gesetzesantrag im Bericht des Gesundheitsausschusses 1137 der Beilagen über den Antrag 1923/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialver­sicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialver­sicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

Die Z 3 und 4 lauten:

»3. In § 750 wird nach dem Abs. 1 folgender Abs. 1a eingefügt:

„(1a) Der Dachverband hat über Auftrag des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz die nach den Bundesgesetzen krankenversicherten Personen und deren anspruchsberechtigte Angehörige, die bis 22. November 2021 noch keine Impfung gegen SARS-CoV-2 erhalten haben, über das Risiko, schwer an COVID-19 zu erkranken, und die Möglichkeiten zur Inanspruchnahme der kostenlosen Impfung gegen SARS-CoV-2 zu informieren. Abs. 1 letzter Satz ist anzuwenden.“

4. Im § 750 Abs. 2 wird jeweils der Ausdruck „Abs. 1“ durch den Ausdruck „Abs. 1 und Abs. 1a“ ersetzt.«

Begründung

Zu Art. 1 Z 3 und 4 (§ 750 Abs. 1a und 2 ASVG):

Der Stichtag für das durch den Dachverband der Sozialversicherungsträger zu ver­sen­dende Informationsschreiben soll von 1. November 2021 auf 22. November 2021 ver­schoben werden. Außerdem entfällt die gesetzliche Festlegung der Altersgrenze, diese wird im Auftrag des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsu­men­tenschutz definiert werden.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 153

Des Weiteren kommt es in der Anordnung zu § 750 Abs. 2 ASVG zu einer redaktionellen Richtigstellung.

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Beide Anträge sind ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und stehen somit mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kucher. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter. (Abg. Hörl: Jetzt geht das Geschrei wieder los!)


15.42.57

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kol­legen! Wo ist Kollege Schallmeiner? – Ah, dort. Du hast jetzt gerade wieder an die Gemeinsamkeit appelliert, was ja immer schön ist. Ich bitte dann halt auch, dass man nicht immer fünf vor zwölf relativ umfangreiche Abänderungsanträge vorlegt, diese ein­fach so herhaut und sagt: Das ist unser Vorschlag, den diskutieren wir gar nicht erst! Geht mit oder lasst es bleiben! – Das ist halt auch nicht im Sinne dieser Gemeinsamkeit, die du vorgeschlagen hast.

Ganz konkret betrifft es die Risikogruppen, wobei man Menschen, die schwere Krank­heiten haben, unter Generalverdacht stellt, dass das, was der behandelnde Arzt, die behandelnde Ärztin attestiert, nicht stimmt. Dann muss man noch einmal beim Amtsarzt vorbeischauen. Das geht in der Praxis so nicht. Das halte ich für keinen menschlichen Zugang, lieber Kollege Schallmeiner. Dass man das dann einfach so knapp in der Sitzung hinlegt und sagt: Bitte geht einfach mit! – das ist dann die Gemeinsamkeit –, ist natürlich auch kein Weg.

Der andere Vorschlag ist eine Idee, die Pamela Rendi-Wagner, glaube ich, schon vor vielen Monaten aufgebracht hat, nämlich dass man Menschen, die noch keine Impfung angenommen haben, die noch nicht geimpft sind, zumindest die Informationen und alle Fakten übermittelt und ihnen im Idealfall einen konkreten Impftermin zukommen lässt. Der konkrete Termin ist bis heute noch immer nicht in den Briefen enthalten.

Die Bundesregierung kommt jetzt – spät, aber doch – zumindest drauf, dass man zumin­dest einmal einen Brief schicken könnte. Es ist tragisch, wie lange diese Brieftauben der Regierung unterwegs sind. Mir kommt vor, sie sind monatelang unterwegs, bis die Leute endlich die Information haben. Das ist eine sinnvolle Idee, sie kommt aber wieder einmal Monate zu spät. Wir hoffen, dass sie jetzt zumindest ordentlich umgesetzt wird. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

15.44


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Saxinger. – Bitte.


15.44.55

Abgeordneter Dr. Werner Saxinger, MSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren! Diese Botschaft ist jetzt ganz besonders wichtig: Wir sind wie die Wissenschaft der gesamten Welt der Meinung, dass die Impfung hilft, wirkt und schützt – und nicht das Wurmmittel der FPÖ! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Belakowitsch: ... Nicht die Wissenschaft der ganzen Welt! Das wissen Sie! Unglaub­lich!)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 154

Zum Gesundheitsthema: Im Gesundheitsausschuss – so auch im letzten – geht es in Coronazeiten immer wieder hitzig zu. Es wurden unter anderem zwei Anträge gestellt, die an sich breiten Konsens fanden und heute auch zum Beschluss anstehen.

Der erste schlägt vor, dass jedem Österreicher über zwölf Jahren vom Dachverband eine Benachrichtigung mit dem Inhalt der Möglichkeit einer kostenlosen Impfung und einer Information über die Gefahr einer Covid-Erkrankung zukommen soll. Und der zweite regelt, dass die kostenlose Covid-Impfung bis zum Halbjahr 2022 verlängert wird. Das sind an sich zwei sinnvolle Anträge, die gar nicht so viel Sprengstoff in sich haben. Natürlich gab es auch berechtigte inhaltliche Kritik, warum man nicht gleich einen Impf­termin mitgibt, was mittlerweile aber einzelne Bundesländer schon machen.

Schlussendlich haben vier Parteien im Sinne einer Impfmobilisierung und Impfmotivation zugestimmt – ÖVP, Grüne, SPÖ, NEOS, die vier Parteien, bei denen ein konstruktiver Grundkonsens beim Impfen besteht. Ich möchte persönlich auch einmal Danke an die SPÖ und an die NEOS sagen, die beim Impfthema – obwohl sie in der Opposition sind – immer positiv im Sinne einer Impfmobilisierung dabei sind. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Unser gemeinsames Ziel muss es nämlich sein, unsere unsicheren und zögernden Ungeimpften zu motivieren, und das tue ich tagtäglich aus vollster Überzeugung.

In diesem Sinne möchte ich mich jetzt direkt an die Sportfans wenden, weil sich in den letzten Wochen zwei bekannte Sportler zum Impfthema geäußert haben oder dazu ge­fragt wurden. Der eine ist Dominic Thiem, unser Tennisass, und ein zweiter ist ein deutscher Fußballspieler, den Fußballfans kennen, Joshua Kimmich. Beide sind intel­ligente junge Männer, die reflektieren, die überlegen, also keine Impfleugner. Sie sind einfach unsicher. Dominic Thiem hat gesagt, er wartet lieber auf den Totimpfstoff. Das hören wir heutzutage sehr, sehr häufig. Es wird auch einen Totimpfstoff eines fran­zösisch-österreichischen Biotechunternehmens geben, der wahrscheinlich im ersten Quartal 2022 auf den Markt kommt. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

Dazu muss man sagen, dass alle bisher zugelassenen Impfstoffe gegen Corona keine Lebendimpfstoffe sind, weil sie keine vermehrungsfähigen Viren enthalten, sie werden vom Robert-Koch-Institut quasi Totimpfstoffen gleichgestellt. Sie zeigen in den ersten Studienergebnissen auch keine besseren Ergebnisse als die bisher am Markt befindlichen. Selbst der Pharmachef dieses Unternehmens empfiehlt, sich jetzt impfen zu lassen und nicht zu warten. Bitte also nicht zuwarten!

Das zweite Thema, das wir auch oft hören, ist, was der Fußballer Joshua Kimmich, den ich sehr verehre, artikuliert hat, nämlich dass er unsicher bezüglich der Langzeitfolgen ist. Dazu gibt es auch ganz klare Aussagen: Langzeitnebenwirkungen, die erst nach Jahren auftreten, gibt es bei Impfungen de facto nicht. Diese Angst ist völlig unbe­gründet. Die meisten Nebenwirkungen treten innerhalb von Stunden und Tagen auf. (Zwischenruf des Abg. Kassegger.) Wenn man von Langzeitnebenwirkungen spricht, dann meint man seltene Nebenwirkungen, die erst nach längerer oder häufiger Anwen­dung auftreten. Bei milliardenfacher Anwendung weiß man schon alles über diese Imp­fung. (Abg. Belakowitsch: Unglaublich! Schämen Sie sich!)

Wissen Sie, sehr geehrte Damen und Herren, wie lange der Impfstoff maximal im Körper nachweisbar ist? – Maximal zwei Tage. Was bleibt, ist eine eventuelle Immunreaktion, aber nicht vom Impfstoff.

Liebe Sportler, die Fragen des Totimpfstoffs und der Langzeitnebenwirkungen sind also geklärt. Gehen Sie bitte impfen! (Abg. Belakowitsch: Bleiben Sie zu Hause!) Sie


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 155

schützen sich selbst und alle anderen auch. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

15.48


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Wurm. – Bitte sehr. (Zwischenruf des Abg. Hörl.)


15.49.08

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Werte Zuseher! Herr Bundesminister Mückstein, ich habe ein wenig gewartet, ob Sie uns im Parlament jetzt vielleicht von der Achenseekonferenz berichten, ob Sie uns sagen, was Sache ist. Es ist aber halt die typische Vorgehensweise, dass jedes Medium vor uns Parlamentariern weiß, was passiert, was geplant ist. Eine solche Missachtung der Demokratie, des Parlaments kann man eigentlich kaum mehr toppen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn alle Abgeordneten, sogar die der Regierungsparteien, ORF, Oe24 oder andere Sender schauen, weil sie wissen wollen, was am Nachmittag zur Abstimmung kommt, dann ist das eigentlich recht interessant. So spielen sich derzeit, im Jahre 2021, Demo­kratie und Politik in Österreich, einem hoch entwickelten Land, ab. (Zwischenruf des Abg. Hörl.)

Der Minister sitzt da, kommt gerade aus dem schönen Tirol, vom Achensee, und erzählt uns nichts. Als wäre nichts passiert, vergräbt er sich in Papiere, dabei ist aber ein Tabubruch ungeahnten Ausmaßes passiert. Ich weiß nicht, ob es nur mir so geht: Ich gehe unter in Whatsapp-Nachrichten, SMS, Anrufen, E-Mails von Leuten, die das gar nicht glauben können. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Denen muss ich dann einfach sagen: Nein, es ist leider Realität.

Vielleicht muss man den Hintergrund, wie das zustande gekommen ist, für die inter­essierten Zuseher erklären: Anfang dieser Woche habe ich erstmals den Entwurf be­treffend Impfpflicht für Pflegeberufe gesehen. In diesem Entwurf sind Dinge gestanden, bei denen ich mir gedacht habe, das sind sicher Fakes, das kann nicht stimmen. Ich bin der Sache nachgegangen und habe gesehen: Nein, das ist echt. Da ist unter anderem gestanden: vier Wochen Beugehaft für Personen in Pflegeberufen, falls sie sich weigern würden, sich impfen zu lassen.

Was ist dann im Laufe dieser Woche politisch passiert? Das sollten wir vielleicht einmal erzählen: Die ÖVP wollte keinen Lockdown, das war ÖVP-Meinung. Was wollten die Grünen? – Die Grünen wollten den Lockdown, aber keine Impfpflicht. Die ÖVP wollte wiederum die Impfpflicht. Was ist in einer klassischen Koalition, typisch für Österreich, herausgekommen? (Abg. Weratschnig: Das Notwendige! Das Notwendige!) – Es ist beides herausgekommen. Wir bekommen jetzt den Lockdown und die Impfpflicht. Das ist Politik auf dem Rücken der Bevölkerung im Jahre 2021. Das ist die Wahrheit, und das sollten die Zuseher auch wissen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich glaube, man kann ruhigen Gewissens sagen, das Wort Demokratie kann man in Österreich mittlerweile in der Vergangenheitsform verwenden. Was sich derzeit tut, kann ich nicht mehr nachvollziehen.

Ich bin ja schon gespannt auf die Details, was diese Impfpflicht betrifft: Betrifft die nur österreichische Staatsbürger (Zwischenruf des Abg. Hörl) oder auch alle, die ins schöne Österreich einreisen? (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Hörl.) Wen betrifft sie eigent­lich? Betrifft sie Italiener oder Asylwerber nicht? Wie wird das gemacht? Was geschieht eigentlich mit denen? Kriegen die eine Strafe, Beugehaft? Werden sie zwangsweise geimpft? Wer zahlt dann? Wie geht das? Das würde mich interessieren.


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Ich weiß auch nicht, wie viele sich bis zum Schluss wehren und diese Beugehaft dann antreten werden. Ich weiß nicht: Gibt es dafür in den Justizanstalten den nötigen Platz? Ich bin nicht ganz auf dem Laufenden, aber wir haben ja einige Justizsprecher da, die das sicher aufklären können. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Das sollte man vielleicht der Bevölkerung erklären.

Was mich in der Diskussion mit den Kollegen eigentlich erschüttert hat: Ich habe das Verhalten von ÖVP und Grünen noch verstanden, aber dass die Sozialdemokratie und die NEOS bei dieser Geschichte mitspielen, macht mich fassungslos und macht auch sehr viele Bürger fassungslos. Das ist aber halt die Realität, und das muss ich zur Kenntnis nehmen. Ich werde mich im Rahmen meiner Möglichkeiten natürlich dagegen wehren. Es wird aber irgendwann schwierig. (Zwischenruf des Abg. Michael Hammer.) Das sage ich auch jedem Bürger, der es nicht glauben kann. Denen muss man die Wahrheit einfach mitteilen.

Wir haben, glaube ich, in den letzten Tagen und Wochen erlebt, wie sehr die Stim­mungslage eskaliert ist. Ich möchte vielleicht noch ganz kurz etwas für all jene – und das sind sehr, sehr viele – sagen, die jetzt schon in friedlichen Protesten ihren Unmut zum Ausdruck gebracht haben: Ich hoffe, wir schaffen es alle, das auch friedlich zu belassen. Ich kann nur jeden aufrufen, ganz egal, wo er sich einem Protest anschließt: Bitte bleibt alle friedlich! Ganz wichtig ist, zusammenzuhalten und nicht in die Falle der Regierung zu laufen, durch die untereinander aufgehetzt wird. Bitte friedlich bleiben und sich ja nicht provozieren lassen! Das rate ich jedem für morgen und auch für zukünftige Protest­kund­gebungen.

Ich kann nur noch einmal sagen, wir als Freiheitliche haben Interesse daran, dass Bürger ihren Unmut kundtun dürfen. Wir stehen aber für friedliche Kundgebungen und für keine Eskalation. Ich glaube, es ist momentan schwierig genug. (Abg. Michael Hammer: Hast du das dem Herbert auch gesagt?)

Ich darf nur ein Beispiel bringen - es gibt ja mehrere Beispiele -, weil du gerade Herbert sagst: Ich habe mit Herbert Kickl vor etwa einer Stunde telefoniert. Es geht ihm gut. Ich kriege auch E-Mails und Anrufe, in denen Leute Herbert Kickl den Tod wünschen. Das kommt nicht so selten, relativ häufig auch von Leuten, die man im persönlichen Umfeld kennt, bei denen man nicht geglaubt hätte, wie tief das gehen kann. Die sagen aber ganz klar, am besten wäre, Herbert Kickl würde das jetzt nicht überstehen. Ich frage mich nur, ob die dasselbe bei Landeshauptmann Haslauer – doppelt geimpft, coronapositiv – oder Landeshauptmann Wallner – doppelt geimpft, coronapositiv – gesagt haben. Bei Sport­lern und so weiter hört man das nicht, aber wenn Herbert Kickl coronapositiv ist, dann hört man das.

Also eines ist bitte schon klar: Für das Versagen der Coronapolitik ist die Regierung verantwortlich zu machen, weder Herbert Kickl noch die Freiheitlichen. Wenn man dem Gesetz der Serie folgt, meine Herrschaften, und sich anschaut, was zwei Jahre lang passiert ist, dass nämlich alles, was ihr gemacht habt, in die Hose gegangen ist (Abg. Taschner: Nein!), dann sieht man, dass die Aussichten für die jetzigen Maßnahmen nicht sehr rosig sind. Das würde ja heißen, das Gesetz der Serie wird jetzt unterbrochen und die Maßnahmen werden zum Erfolg führen. Das Gesetz der Serie besagt – ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren –: Es wird genauso in die Hose gehen wie bisher.

Ganz kurz noch zur Aufklärung, weil mich viele anrufen (Zwischenruf des Abg. Michael Hammer): Es gibt jetzt einen Lockdown für alle. Was man aber nicht vergessen darf: Der Lockdown geht ab 12.12. für alle, die genesen sind, weiter, für alle, bei denen die Gültigkeit der Impfung abläuft, und für alle Ungeimpften natürlich auch. Die bleiben im Lockdown. Der Lockdown hört also am 12.12. nicht auf.


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Was auch kommt – wenn Sie es nicht wissen –: Die Gültigkeitsdauer des grünen Passes wird verkürzt. Aus medizinischer Sicht müsste man sie auf vier Monate verkürzen. Da hat die Regierung Bedenken: Wie schaffen wir das mit dem Boostern für so viele Men­schen? Jetzt verkürzen sie einmal auf sieben Monate. Die medizinische Sicht wäre klar, die Empfehlung ist ja da: vier Monate, gesetzlich heißt es aber: sieben Monate – das ist alles hochwissenschaftlich evidenzbasiert, das kann man ja alles nachvollziehen, das ist alles ganz logisch. – Also ich wundere mich mittlerweile über viele Dinge eigentlich nicht mehr.

Ich werde mir aber trotz allem meinen Optimismus und meinen Glauben an Demokratie, Freiheit, Bürgerrechte und Verfassung nicht nehmen lassen. Ich bin auch skeptisch, ob der Verfassungsgerichtshof wirklich unabhängig, objektiv, was die Verfassung betrifft, Entscheidungen treffen wird. Ich habe es schon ein paarmal erwähnt: Wenn die Menschen auch daran den Glauben verlieren, dann sind wir irgendwann dort, wo wir nicht hinwollen.

Als Abschluss – ich beende meine Redebeiträge jetzt immer so –: Ich wünsche mir von uns allen eine Coronapolitik mit Herz und Hirn, mit der man alle mitnehmen kann. Schauen wir in Richtung Schweden! Das wäre ein gutes Beispiel. Bitte deeskalieren und endlich auf die Bürger eingehen! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

15.58


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist zum Tagesordnungspunkt betreffend das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungs­ge­setz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallver­sicherungsgesetz niemand mehr gemeldet. Das erwähne ich auch für die Damen und Herren ZuseherInnen. Es erscheint nicht angebracht, den Herrn Minister aufzufordern, eine Stellungnahme zu diesem Tagesordnungspunkt abzugeben. Das kann man dann viel­leicht bei den anderen Tagesordnungspunkten organisieren. (Abg. Belakowitsch: Danke, dass sich auch die Abgeordneten dafür einsetzen! – Zwischenruf des Abg. Kassegger.)

Ich verlege die Abstimmung wie vereinbart an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Gesundheitsausschusses und darf in der Tagesordnung fortfahren.

15.58.5326. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1999/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs-Gesetz – BTG) geändert wird (1138 d.B.)

27. Punkt

Bericht und Antrag des Gesundheitsausschusses über den Entwurf eines Bun­desgesetzes, mit dem das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert wird (1139 d.B.)

28. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1935/A(E) der Abgeord­neten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend betriebliche Gratistests beibehalten (1140 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zu den Tagesordnungspunkten 26 bis 28, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.


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Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Herr. – Bitte. Das Wort steht bei Ihnen, Frau Abgeord­nete.


15.59.51

Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Herr Präsident! Wertes Hohes Haus! Auf der Tagesordnung steht jetzt die Verlängerung der Entschädigung für Betriebe, die Corona­tests anbieten, damit jene Betriebe, die für ihre Beschäftigten ein Testangebot schaffen, finanziell nicht auf den Kosten sitzen bleiben. – Das ist sehr einfach: Da stimmen wir zu.

Ich kann Ihnen aber eine Frage nicht ersparen, denn wir verlängern diese Maßnahme jetzt bis Ende Dezember, wir verlängern diese Maßnahmen jetzt um fünf oder sechs Wochen: Glauben Sie ernsthaft, dass es dann, im Jänner, keine Testmöglichkeiten in den Betrieben mehr braucht? Im Jänner heißt es dann wieder: Die Pandemie ist ge­meistert!, oder wie? – Sie wissen ja selbst, dass sich das nicht ausgeht! Ich meine, heute wurde ein Lockdown verkündet, und dass wir in ein paar Wochen wieder hier sitzen und diese Maßnahme um noch ein Stückchen weiter verlängern werden, das ist einfach ohne Worte und ein weiteres Beispiel, das aufzeigt, dass die Bundesregierung dabei, diese Pandemie in den Griff zu bekommen, fundamental versagt hat und immer noch versagt. (Beifall bei der SPÖ.) Sie wissen jetzt schon, dass das nicht reicht!

Dieses Chaos, das Sie verursachen, mündet jetzt in einem Lockdown – in einem Lock­down, der zu verhindern gewesen wäre, hätten wir eine Regierung, die im Sinne der Bevölkerung und nicht im Sinne eines eigenen parteipolitischen Kalküls denken würde. Statt sich im Sommer auf den Herbst vorzubereiten, wie es alle Experten und Exper­tinnen gefordert haben, haben Sie plakatiert: „Die Pandemie ist gemeistert“!

Die Pandemie ist vorbei, haben Sie verkündet! Sie haben das plakatiert. Sie haben sich abgefeiert, Sebastian Kurz hat sich als Krisenmanager abgefeiert. Und was ist in Wirklichkeit passiert? – Beispielsweise ist die Informationskampagne für die Impfung von der Zuständigkeit her ins Bundeskanzleramt gewandert und wurde dort de facto ge­stoppt. Sie haben im Sommer nicht einmal mehr über die Impfung informiert. Und seien wir ehrlich: Warum ist das passiert? – Weil im Herbst Landtagswahlen angestanden sind und weil Sie sich dieses Thema im Sommer vor den ach so wichtigen Landtagswahlen einfach nicht gewünscht haben. Deswegen haben Sie so getan, als wäre alles erledigt (Beifall bei der SPÖ), und jetzt stehen wir vor dem Scherbenhaufen – vor Ihrem Scher­benhaufen –, weil, ich will es ganz prägnant auf den Punkt bringen, Ihnen, weil dem System Sebastian Kurz die parteipolitischen Interessen, der eigene Machterhalt erneut wichtiger waren als alles andere.

Eigentlich müsste es heute in dieser Regierung Rücktritte regnen (Beifall bei der SPÖ), wenn Sie jemals wieder den Respekt der Menschen, für die Sie eigentlich verantwortlich gewesen wären, haben wollen. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

16.02


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Schallmeiner ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


16.02.42

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Sehr geehrter Herr Minister! Es stimmt, wir verlängern hier heute unter diesen Tagesord­nungspunkten unter anderem das betriebliche Testen als eine zusätzliche Maßnahme in der Pandemiebekämpfung. Kollegin Herr hat es schon ausgeführt: Es geht darum, die Unternehmen sozusagen nicht auf den eigenen Kosten sitzen bleiben zu lassen,


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Unternehmen, die für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechende Tests zur Verfügung stellen.

Es ist auch die Frage aufgekommen, warum das Ganze nur bis 31.12. verlängert wird, ob die Pandemie nach dem 31.12. vielleicht vorbei ist. – Nein, das hat auch nie jemand behauptet, das würde auch nie jemand behaupten – zumindest bei den Grünen hat das niemand behauptet und das würde auch niemand behaupten –, aber es muss sehr wohl möglich sein, dass man eine solche Maßnahme evaluiert. (Abg. Herr: Geh bitte!) Warum? – Ganz einfach: weil es im Kopf vieler Menschen immer noch so ist, dass sie glauben, das Testen sei ein Ersatz für die Impfung. (Abg. Loacker: Da seid ihr schuld!) Das ist nicht der Fall und das muss man eben auch ganz klar so sagen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Impfen senkt das Risiko, sich zu infizieren, senkt weiters das Risiko, symptomhaft zu erkranken, senkt weiters das Risiko, im Spital zu landen und senkt ganz, ganz besonders das Risiko, auf der Intensivstation zu landen, während das Testen eine Moment­auf­nahme von dem Moment ist, an dem eben die Probe entnommen wurde. Es ist aber trotzdem auch wichtig, sich auch als geimpfte Person dann und wann kontrollieren zu lassen, testen zu lassen, auf Nummer sicher zu gehen. Das Entscheidende in der Pan­demiebekämpfung ist aber die Impfung, weil sie verhindert, dass Menschen erkranken. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Belakowitsch: Das ist ja die nächste Lüge, bitte! Können Sie nicht ...?)

Ich denke mir, es ist angesichts der Kosten, die wir für das Testen aufwenden, gut und richtig, auch diese Maßnahmen nochmals zu evaluieren, bevor wir sie verlängern. Deshalb finde ich das mit dem 31.12. richtig: Wir schauen uns das im Dezember noch einmal an. Wenn notwendig, werden wir es halt im Dezember noch einmal verlängern müssen – ich glaube, das kann jetzt nicht der große Aufwand sein.

Wichtiger wäre es mir, dass wir alle miteinander hier herinnen dafür kämpfen, dass möglichst viele Menschen sich den Erst- und den Drittstich holen. (Zwischenruf des Abg. Deimek. – Abg. Belakowitsch: Ja, wenn Sie bei der Wahrheit blieben, vielleicht schon, aber das, was Sie hier erzählen ...!)

Betreffend Drittstich habe ich ja schon ausgeführt: Das ist unsere Maßnahme im Kampf gegen die vierte Welle. Der Erststich ist unsere Maßnahme im Kampf dagegen, in einen weiteren Lockdown nach dem jetzigen zu schlittern. (Abg. Deimek: ... darf man jetzt oder darf man nicht? Erststich ...?) In diesem Sinne: Ich bitte um breite Unterstützung. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

16.05


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kaniak. – Bitte.


16.05.34

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Die Entschädigungen für betriebliche Testungen sollen bis Jahresende ver­längert werden. – Das ist keine wirkliche Großtat. Dabei sind diese betrieblichen Tes­tungen, diese Antigentestungen in den Betrieben aus meiner Sicht und auch aus Sicht meiner Partei grundsätzlich etwas Gutes. Diese Antigentests können nämlich etwas, das im Epidemiegeschehen sehr vorteilhaft ist: Sie können nachweisen, ob jemand in dem Moment, in dem er zum Beispiel eine Betriebsstätte oder auch einen anderen Risiko­bereich betritt, infektiös ist oder nicht.

Ich möchte daran erinnern, welch große Erleichterung und welch großer Fortschritt das damals war, als im Laufe des Jahres 2020 diese Antigentests auf einmal verfügbar waren, wie alle darüber gejubelt haben, welch neues Instrument in der Pandemie­bekämp­fung wir da auf einmal gehabt haben.


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Jetzt haben sich diese betrieblichen Testungen vor allem in Betrieben, denen die Mitarbeiter sehr wichtig sind, die eine hohe Kumulation von Mitarbeitern haben, wo eng zusammengearbeitet wird, sehr gut etabliert, und 10 Euro Kostenersatz pro betriebliche Testung für die Betriebe ist, glaube ich, durchaus angemessen.

Doch was ist passiert? – Wir haben diese Verlängerung im Gesundheitsausschuss beschlossen und den Betrieben damit schon eine erste Planungssicherheit gegeben, aber kurz darauf hat der Herr Bundesminister mit seinen Plänen in Richtung 2,5G am Arbeitsplatz in allen Betrieben für massive Aufregung gesorgt, weil auf einmal eben kein Antigentest mehr ausreichend, sondern ein PCR-Test erforderlich wäre. Und nicht nur, dass der Kostenersatz für betriebliche Testungen die Kosten für PCR-Tests gar nicht abdeckt und also auch mit dieser Verlängerung die Kosten für PCR-Tests gar nicht gedeckt sind, gibt es in diesem Land auch nicht einmal ansatzweise die Kapazitäten, um tatsächlich kontinuierlich alle am Arbeitsplatz regelmäßig mit PCR-Tests zu testen.

Was wurde ausgelöst? – Es wurde ein absolutes Testchaos in ganz Österreich aus­gelöst, vor allem in Oberösterreich und in Salzburg, aber auch in weiten Teilen Nieder­österreichs und in anderen Bundesländern, weil die PCR-Testkapazitäten ob dieser kurzfristigen Verschärfung und Ankündigung maßlos überlastet waren. Die Befunde konnten nicht mehr rechtzeitig ausgestellt werden, die Labore haben teilweise einen Rückstau von mehreren Tagen gehabt, bis überhaupt einmal die Proben bearbeitet werden konnten, das Screeningportal, in dem die ganzen Daten eingetragen und die Zertifikate erstellt werden, ist zusammengebrochen. Es gab blankes Chaos über mittler­weile eineinhalb, zwei Wochen – schwerpunktmäßig verursacht von Ihrer Ankündigung, Herr Bundesminister –, und da hilft diese Verlängerung der Kostenübernahme für Antigentestungen in den Betrieben bis Weihnachten leider nicht weiter.

Sie haben die Teststrategie in diesem Land vollkommen ad absurdum geführt, offen­sichtlich haben Sie nämlich keine Teststrategie. Sie berücksichtigen bei Ihren Entschei­dungen und Vorgaben auch überhaupt nicht, was in der Praxis umsetzbar und möglich ist, sondern Sie kündigen medial etwas an, das die Leute in Angst und Panik versetzt und das die etablierten Systeme und die Mitarbeiter, die sich bemühen, diese auf­rechtzuerhalten, über Gebühr belastet und bei ihnen fast zum Kollaps führt. Und wozu das Ganze in letzter Konsequenz führt, ist, dass selbst in den sensibelsten Bereichen, in den Alten- und Pflegeheimen, in den Spitälern keine ordentlichen Testungen mehr möglich sind, keine PCR-Tests für die Mitarbeiter mehr möglich sind. Sie mussten eine Ausnahmeregelung nachschieben, mit der dann auch wieder ein normaler Antigentest zulässig ist, weil die PCR-Testkapazitäten durch Ihre Ankündigungen heillos überlastet waren.

Ich habe selber erlebt, dass die Bezirkshauptmannschaften die Leute zum Bestä­tigungstesten oder Freitesten in die Apotheke zum Antigentest geschickt haben, weil es keine PCR-Testkapazitäten mehr gab. Das sind die Konsequenzen Ihres Vorgehens! Das wäre vollkommen unnötig gewesen, wenn Sie sich ein bisschen abgesprochen und überlegt hätten, was Sie da anstellen – und wie gesagt: Diese verkürzte Fortführung der betrieblichen Antigentests ist zwar schön und gut, aber Sie sollten vielleicht einmal Ihre Teststrategie generell überdenken. Wir sollten uns auf die Risikobereiche und die Risiko­gruppen konzentrieren, damit wir dann wirklich schnellstmögliche Ergebnisse und für die sensiblen Bereiche die notwendigen Zutrittskontrollen haben, sodass tatsächlich nur gesunde Menschen dort hineinkommen.

Und noch etwas sage ich Ihnen dazu – das ist zwar jetzt gesetzlich schon ermöglicht, Sie setzen es aber noch nicht flächendeckend um –: Egal ob geimpft oder nicht geimpft, alle müssen in sensiblen Bereichen getestet werden, wenn sie dort nichts hineintragen sollen. Denken Sie an den Cluster auf der Krebsstation in Steyr, da waren auch drei doppelt Geimpfte unter denjenigen, die das dort hineingetragen haben! Wir brauchen


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diese Testungen für die sensiblen Bereiche mitten in einer Pandemie, mitten in einer Welle definitiv für alle, und da das nicht für die Gesamtbevölkerung flächendeckend geht, müssen wir uns halt einfach auf die Risikogruppen konzentrieren. Das wäre, glaube ich, ein konstruktiver Ansatz. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

16.10


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Abgeordnete Belakowitsch zu Wort gemeldet. – Bitte.


16.10.25

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr Präsident! Es gäbe viel zu be­richtigen, ich möchte mich aber auf die Rede des Kollegen Schallmeiner beziehen, der hier wörtlich gesagt hat: Impfen hilft den Menschen, dass sie nicht an Corona erkran­ken. – Das ist unrichtig.

Auch geimpfte Menschen können an Corona erkranken. (Zwischenruf des Abg. Schallmeiner.) Ein Viertel der Intensivpatienten in Österreich sind doppelt geimpft, sie wurden nicht vor der Erkrankung geschützt. Ungefähr die Hälfte aller Patienten auf den Normalstationen wurden nicht geimpft. (Abg. Kühberger: Wir haben viele Leute, die sich nicht impfen lassen wegen der Freiheitlichen Partei!) – Ich verstehe Ihre Nervosität jetzt nicht ganz, Herr Kollege, ich bin am Wort.

Ich würde Sie bitten: Bleiben Sie bei der Wahrheit! (Beifall bei der FPÖ.)

16.11


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Das ist natürlich keine tatsächliche Berichtigung, sondern ein politisches Statement. (Abg. Belakowitsch: Na! Zur Geschäftsordnung! Jetzt reicht’s aber!) – Ich habe genau zugehört: „hilft“ ist nicht ein Tatsachenbeweis, ja? (Heftiger Widerspruch bei der FPÖ. – Abg. Belakowitsch: Zur Geschäftsordnung!) – Zur Geschäftsbehandlung, bitte.

*****


16.11.22

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Also Herr Präsident, das sagen Sie jedes Mal, und es ist unrichtig. Wenn ich hier den Sachverhalt vorlese, den Kollege Schallmeiner vorgetragen hat, und tatsächlich berichtige, dass das falsch ist, dann ist das keine politische Bewertung, sondern das ist eine tatsächliche Berichtigung, Herr Präsident!

Ich würde Sie auch bitten, dass Sie einmal nachlesen, wie eine tatsächliche Berichtigung auszusehen hat. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Ich kann nichts dafür, dass Herr Kollege Schallmeiner von helfen gesprochen hat. (Beifall bei der FPÖ.)

16.11


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Kollege Ottenschläger, zur Geschäftsbehand­lung. – Bitte. (Abg. Stögmüller: Nur Unwahrheit!)


16.11.58

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Prä­sident! Zur Geschäftsordnung: Ich unterstütze Ihre Ansicht, weil das aus unserer Sicht wirklich keine tatsächliche Berichtigung war, sondern eindeutig eine Bewertung der Frau Abgeordneten, und das hat mit einer tatsächlichen Berichtigung aus unserer Sicht nichts zu tun. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Zwischenruf des Abg. Deimek.)

16.12



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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Gibt es noch eine Wortmeldung zur Geschäfts­behandlung? (Abg. Belakowitsch: Das werden wir in der Präsidiale das nächste Mal besprechen! So geht das nicht! – Abg. Deimek: Tatsächliche Berichtigung nur mehr für Regierungsparteien! – Abg. Belakowitsch: Regierungsmitglieder haben immer recht!) – Noch einmal: Ich glaube, es ist in der Präsidiale sehr klar geworden, was tatsächliche Berichtigungen sind, wenn es dementsprechend hier auch klargelegt wird. Wir können uns das gerne in der Präsidiale noch einmal ansehen, wenn das nicht korrekt ist. (Abg. Belakowitsch: Hilft den Menschen vor Erkrankung! Es stimmt einfach nicht! Können Sie nicht lesen?) – Schauen Sie, noch einmal: Das ist eine politische Bewertung in dieser Diskussion und nicht mehr und nicht weniger, und daher habe ich diese Situation nicht akzeptiert.

*****

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Pöttinger. – Bitte. (Abg. Belakowitsch: Und warum liegen dann so viele ...? – Rufe und Gegenrufe zwischen ÖVP und FPÖ.)


16.13.06

Abgeordneter Laurenz Pöttinger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Frau Abgeordnete Belakowitsch, ich verstehe Ihre Aufregung, denn wenn man ungezählt 250 tatsächliche Berichtigungen macht und dann einen Fehler begeht, verstehe ich vollkommen, dass Sie so aufgebracht sind. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Eines ist klar: Die Impfung ist unsere einzige Chance, die wir haben, und, Herr Abge­ordneter Kaniak, Sie wissen sehr viel, Sie wissen oft sehr viel viel besser, es fehlt mir bei Ihnen nur der Aufruf zur Impfung, denn das wäre heute angebracht. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Zwischenruf des Abg. Deimek.) Sie als Apotheker müssten das wissen, und es tut mir sehr leid, dass Sie das hier nicht getan haben. (Abg. Belakowitsch: Aber Sie als Schlosser wissen’s sicher!)

Bei diesem Tagesordnungspunkt beschließen wir die Verlängerung des Zuschusses für Covid-19-Tests in Betrieben bis Jahresende. Ja, über 6 000 Betriebe haben diese Möglichkeit bisher genützt, und ich finde es großartig, dass die Betriebe dieses Angebot machen. Es sind nicht nur Großbetriebe, sondern knapp die Hälfte auch Kleinbetriebe mit unter 50 Mitarbeitern.

Gerade gestern wurden noch einige Erleichterungen für die betrieblichen Tests ausge­arbeitet. Ich danke dem Wirtschaftsministerium, ich danke dem Gesundheitsministerium und auch der WKO für diese Erleichterungen. Da ich diese Punkte gerade in schriftlicher Form bekommen habe und sie mit Sicherheit in Kürze auf der Homepage der Wirt­schaftskammer beziehungsweise auch der Ministerien erscheinen werden, darf ich sie kurz vorlesen:

„Ab dem 4. Quartal“ – sprich jetzt – „sind Pooling-Tests förderfähig.“ Damit können mehrere Proben gemeinsam analysiert werden und die Kosten verringern sich.

„Ab dem 4. Quartal“ – also auch wieder jetzt – „werden PCR-Gurgeltests in [...] erleichterter [...] Form gefördert“.

Und: „Für Antigen-Tests und PCR-Tests mit Abstrichnahme gelten die bereits bekannten Rahmenbedingungen weiter, mit folgender Klarstellung:“ – das ist wichtig – „Die Be­obachtung der Probenahme bei Antigen-Tests zur Eigenanwendung kann durch geeig­nete Angehörige des Betriebes erfolgen, die von der medizinisch beaufsichtigenden Stelle entsprechend unterwiesen worden sind.“


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Es ist richtig und wichtig, dass wir diese Testungen fördern. Denken Sie auch an all jene, die ihren ersten Stich abholen, die sich das erste Mal dafür entscheiden, sich impfen zu lassen! Auch diese Personen müssen noch einige Wochen testen gehen, deshalb finde ich es ganz, ganz wichtig, dass wir diese Erleichterungen machen können. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Jakob Schwarz und Schallmeiner.)

Eine große Bitte an all jene, die sich bisher noch nicht entschieden haben (Abg. Belakowitsch: Glauben Sie der Regierung kein Wort!): Denken Sie an uns, denken Sie an die gesamte Gesellschaft hier in unserem Land, und entscheiden Sie sich! Holen Sie sich den ersten Stich ab! Holen Sie sich dann den zweiten Stich ab, und – ganz wichtig! – der dritte Stich kann auch entscheidend sein! Aus heutiger Sicht wissen wir, wie wichtig er ist, und bitte folgen Sie diesen Aufforderungen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der Grünen. – Abg. Steger: ... Sie sich da auch zur Verfügung bei so etwas?)

Herr Abgeordneter Wurm, Sie haben gesagt, die SPÖ spiele mit. – Es ist kein Spiel. Danke für die Verantwortung, auch an die SPÖ! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der Grünen.)

16.17


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Loacker. – Bitte.


16.17.43

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Jetzt habe ich schon lange kein Taferl mehr mitgebracht, aber nach dem Beitrag von Kollegin Belakowitsch bringe ich eines mit. (Der Redner stellt eine Tafel, auf der eine mit Zahlen beschriftete Illustration zu sehen ist, auf das Rednerpult.)

Ich versuche es jetzt ganz einfach: Auf diesem Schaubild sehen Sie einen Haufen kleine Zebras und ein paar kleine Kühe, und die wollen auf die andere Seite des Baches gelangen. Ein paar können nicht so gut schwimmen und landen im Wasser, es sind aber eine Million Zebras, von denen 50 im Wasser landen, und es sind 100 Kühe, von denen 50 im Wasser landen. (Abg. Wurm: Hab’s verstanden!) Und ungefähr so ist es mit den Geimpften und den Ungeimpften: Am Schluss liegen gleich viele im Wasser. (Abg. Wurm: Wo sind die Löwen?) Am Schluss liegen gleich viele auf der Intensivstation – aber nicht von der gleichen Grundgesamtheit, Kollege Hauser, wissen Sie? Ich gebe Ihnen das auch gerne mit! (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und Grünen.)

Jetzt aber zu Ihnen, Herr Minister! Wie fühlt man sich so, wenn man von den Lan­deshauptleuten einmal am Nasenring nach Tirol gezogen worden ist und wieder zurück? Ist das ein tolles Gefühl? Wissen Sie, das mit dem Canossagang funktioniert anders: Da kommen die zu Kreuze gekrochen, die es nicht zusammengekriegt haben, und entschul­digen sich. Eigentlich müssten die Landeshauptleute zu Ihnen kriechen, der Haslauer und der Stelzer, und sagen: Mah, sorry! (Beifall bei den NEOS. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Stattdessen aber – wir haben ja keine Regierung, sondern wir haben einen routinierten Pressesprecher in der Scheinfunktion des Kanzlers und wir haben einen routinierten Allgemeinmediziner in der Funktion des Gesundheitsministers (Zwischenrufe der Abge­ordneten Kühberger und Weidinger) – fahren jetzt der Pressesprecher und der Allge­meinmediziner nach Tirol und lassen sich von neun altgedienten Politfüchsen die Wadln vire richten. – Verkehrte Welt! (Beifall bei den NEOS.)

Man muss es wirklich einmal sagen: Die gescheiterten Landeshauptleute schreiben dann ein Papier zusammen, und in dem Papier schreiben der Platter und der Stelzer und wie sie alle heißen, dass die Grünen und die Roten und die Schwarzen einen


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Lockdown beschließen. – Ich weiß gar nicht, welcher Landeshauptmann kann eigentlich für den Grünen Klub unterschreiben? Wer hat da das Pouvoir? Sie haben das offen­sichtlich akzeptiert! (Zwischenruf des Abg. Weidinger.) Ich weiß gar nicht: Was passiert da eigentlich? (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Intelligenz braucht man ja keine, nicht? Bitte, wir haben im Moment eine 2G-Regelung. Ich darf beispielsweise nur in ein Schuhgeschäft oder in ein Sportgeschäft, wenn ich geimpft oder genesen bin, sonst darf ich gar nicht hinein, und ich muss eine FFP2-Maske tragen. So, also 2G und FFP2-Maske: Welche Ansteckung im Handel?

Wir wissen, die Ages macht seit vielen Monaten Contacttracing – das ist jetzt zusam­mengebrochen, okay, Datensalat sind wir von diesem Ministerium gewohnt, aber es hat über viele Monate funktioniert –, und daher wissen wir, dass im Handel praktisch keine Ansteckungen passieren, und jetzt, da 2G und FFP2-Maske gelten, ja schon gar nicht. (Beifall bei den NEOS.)

Und jetzt sperren Sie den Handel zu! Ich muss ja Sorge haben, dass Sie von Amazon und Zalando gesponsert sind. Wenn man einmal kurz nach vorne denkt: Da knallen die Sektkorken beim Onlinehandel, weil der Minister im Weihnachtsgeschäft den nieder­gelassenen Handel zusperrt. (Ruf bei der ÖVP: So ein Unfug!) Gratuliere, großartig (Zwischenrufe bei FPÖ und ÖVP), so undifferenziert muss man einmal vorgehen. (Zwischenruf des Abg. Kühberger.)

Ich verstehe es, wenn Sie die Nachtgastro zusperren, weil wir auch aus den Daten der Ages wissen, die Nachtgastronomie ist für Ansteckungen wirklich heikel. Wenn Sie sa­gen: Wir sperren die zu!, okay, dann ist es sachlich begründet, aber einfach alles zusper­ren, das ist, wissen Sie, politisches Unvermögen. Das dann noch von einer Regierung, die jetzt einfach monatelang nichts getan hat. Man hat den ganzen Sommer verschlafen. Das ist ja die Regierung, die es geschafft hat, zwei Sommer zu verschlafen. Jetzt kann man sagen, okay, den Sommer eins hat nicht Herr Mückstein verschlafen, sondern Herr Anschober, aber beide Sommer hat auf der Seite (in Richtung ÖVP) Herr Kurz ver­schla­fen, also haben einmal das Duo Kurz-Anschober und einmal das Duo Kurz-Mückstein jeweils einen Sommer verschlafen. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Schrangl. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Diese Schlafwagenregierung – schöne Grüße von Gewessler – kommt jetzt, nachdem sie über Monate nichts getan hat und nachdem sie auch nicht, was sie hätte tun können, die Landeshauptleute angewiesen hat, etwas zu tun, mit der brutalsten Keule mal zwei, nämlich mit dem Lockdown und mit der Impfpflicht. Das hätte es alles gar nicht ge­braucht, wenn man nur ein bisschen früher ein bisschen mehr getan hätte.

Jetzt muss ich sagen, mit Herrn Ludwig und mit dieser SPÖ-Wien-Ostblockmentalität habe ich es sonst nicht so, aber Ludwig hat das zusammengekriegt. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.) In Wien haben sie einfach ein bisschen stren­gere Maßnahmen gehabt und haben dort nun bessere Zahlen. Ich weiß gar nicht, warum er nicht sagt: Ihr könnt mich mal kreuzweise!, weil die Wiener jetzt wirklich brav waren, strengere Maßnahmen in Kauf nehmen mussten und sich an alles gehalten haben. Sie hätten es sich eigentlich verdient, dass man ihnen jetzt nicht das Leben zusperrt, aber es ist ja wurscht, man sperrt einfach alles zu, weil das leicht ist. Zusperren ist leicht, Nachdenken ist ein bisschen schwieriger.

Dann muss man sich einmal anschauen, was dieses Gesundheitsministerium eigentlich so vermasselt. Es ist ja beeindruckend, wie viel die vermasseln. Man wäre ja überrascht, wenn die einmal irgendetwas hinkriegen. Da macht man eine 2,5G-Regel und in acht von neun Bundesländern funktioniert das mit den PCR-Tests nicht. Das darf ja nicht wahr sein! Es gibt ein Bundesland, das das mit den PCR-Tests einigermaßen hinkriegt,


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und das ist wieder Wien. (Zwischenruf der Abg. Krisper. – Abg. Weidinger: Das stimmt ja nicht!) Alle anderen acht kriegen es nicht auf die Reihe.

Sie geben eine Verordnung heraus – das haben ja die wenigsten Leute mitgekriegt –, in der steht, es gilt 3G am Arbeitsplatz, und dann wird einen Tag später nachgereicht (Abg. Weidinger: Vorarlberg! Steiermark!): Falls jemand einen Test gemacht hat und den rechtzeitig eingeworfen hat, aber noch kein Ergebnis hat, darf er trotzdem arbeiten gehen. – Wir schreiben also den Failed State Austria schon in die Verordnung hinein. Wir gehen schon davon aus, dass unser Staatswesen nicht funktioniert. Super, also ganz toll!

Jetzt ist das Epidemiologische Meldesystem zusammengebrochen. Das ist schon im April 2020 an der Grenze gewesen, damals hat Anschober gesagt – der Herr Volksschul­lehrer hat gesagt –: Alles easy, das machen wir alles, das wird programmiert, und alles wird gut. – Ich weiß nicht, was die programmiert haben, aber am EMS haben sie nichts programmiert, weil das sonst nicht schon wieder zusammenbrechen kann. Jede fünf­köpfige Hobbyprogrammiererfirma richtet Ihnen das zusammen. Engagieren Sie diese statt – ich weiß nicht, welche Beraterfirma Sie über die Firma Kurz zugespielt bekommen haben! (Zwischenruf des Abg. Deimek.)

Dann muss man auch schauen: Wir haben ja ein Datenproblem, weil die Länder etwas anderes liefern als die Gesundheit Österreich GmbH. Für die Zuschauer: Die GÖG gehört zum Ministerium und da schaut man die Spitalszahlen an. Jeder zählt die Intensivbetten anders. Auch die Länder zählen sie anders und jeder meldet das anders ein. Nach 20 Pandemiemonaten haben wir den gleichen Salat wie am ersten Tag. Da wäre es doch einfach einmal an der Zeit, zu sagen: Okay, ich habe es versucht, ich hatte keine politische Erfahrung. Ich habe es versucht, aber es geht nicht. Das muss ein anderer machen, der das vielleicht besser kann.

Dann zu den betrieblichen Testungen: Mit dieser Gratistesterei haben Sie das Impfen unterlaufen – Kollege Schallmeiner hat es vorhin zugegeben. Wenn man überall für 3G gratis testen kann, warum soll man sich impfen lassen, wenn man von der Republik die Tests bezahlt bekommt? Das war ein falsches Signal. Klar, jetzt in der Hochpan­demie­phase werden wir die Tests nicht kostenpflichtig machen, aber das hätte man viel früher machen können. Das hätte man beispielsweise im September machen können, aber da war wieder der politische Beistrich in der Hose, weil Oberösterreichwahl war und man ja nichts tun wollte. (Heiterkeit der Abg. Krisper.)

Ich habe gehofft, dass wenigstens mit dem Wahltermin auch Ihre Feigheit verschwindet, aber die haben Sie konsequent behalten. Es ist einfach nur zum Schämen und peinlich. Diese Republik ist ein gescheiterter Staat! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)

16.25


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hauser. – Bitte.


16.26.06

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! (Zwischenruf bei den Grünen.) Zuerst eine Frage, Herr Prä­sident, an Sie: Wir haben heute am Vormittag die Tagesordnung geändert, wir haben die Debatte über die Kapitel Gesundheit auf den Nachmittag verschoben, weil der Herr Minister dazu anwesend sein muss. Jetzt debattieren wir bereits seit 30, 45 Minuten und der Herr Minister sitzt da und sagt kein Wort. Bitte, Herr Präsident, können Sie uns das erklären, wieso wir diese Tagesordnungspunkte auf den Nachmittag verschoben haben? Oder bestand der einzige Grund darin, dass die Zuseher und Zuhörer am Vormittag


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unsere Argumente nicht live verfolgen können? – Alles andere erschließt sich mir leider Gottes nicht. (Zwischenruf der Abg. Jachs. – Zwischenrufe bei ÖVP und Grünen.) Der Herr Gesundheitsminister sitzt nach wie vor da und sagt kein Wort (Beifall bei der FPÖ), also das ist eine maximale Missachtung des österreichischen Parlaments. (Zwischenrufe bei den Grünen.)

Weiters, Herr Präsident, fasse ich viele Berichtigungen in meiner Rede zusammen. Es ist für mich unbegreiflich, wie die Vorredner hier heraußen unwissenschaftliche Falsch­meldungen von sich geben (Heiterkeit und Widerspruch bei ÖVP und Grünen – Zwi­schenruf des Abg. Weidinger – Abg. Kühberger: Du warst der erste Geimpfte, Kollege Hauser!) und so tun können, als ob das die Wahrheit ist. Kollege Satzinger, ich zitiere Sie: Sie haben gesagt, die Wissenschaftler der ganzen Welt sagen, dass Impfungen helfen. (Rufe bei ÖVP und Grünen: Ja! Sie helfen! Recht hat er!) – Herr Kollege Satzinger (Abg. Gabriela Schwarz: Saxinger!), das ist eine Beleidigung für die vielen renommier­ten, ausgezeichneten Wissenschaftler dieser Welt, die genau das Gegenteil sagen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das können Sie hier und heute nicht behaupten. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Weidinger, Kühberger und Sieber.)

Kollege Schallmeiner, Kollege Pöttinger, außer: Impfen, impfen, impfen hilft!, bringen Sie überhaupt nichts weiter. (Anhaltende Zwischenrufe bei ÖVP und Grünen. – Abg. Kühberger: Was ist mit dem Wurmmittel, Herr Hauser? – Abg. Sieber: Das kannst du morgen erzählen!) Auch das ist nicht korrekt. Ich schlage Ihnen einmal Folgendes vor (eine Tafel mit der Aufschrift „Harvard-Studie“, auf der ein Link abgebildet ist, auf das Rednerpult stellend): Ich habe Ihnen vorgestern empfohlen, einmal diese Harvard-Studie zu lesen. (Abg. Michael Hammer: Der Hauser ist ein Satireprojekt!) Die Harvard-Studie, hier bitte auch mit der Internetadresse, sagt klipp und klar Folgendes (anhaltende Zwi­schenrufe bei ÖVP und Grünen): Es gibt keinen Zusammenhang zwischen der Impf­quote und der Höhe der Infektionen. (Rufe bei der ÖVP: Ein so ein Blödsinn! Was ist mit dem Wurmmittel?) – Wenn das so wäre, wäre es ja total einfach, dann müsste man nur, wie Sie sagen, impfen, impfen, impfen, und das Problem wäre beseitigt. (Rufe bei der ÖVP: Ja! Bravo! – Beifall und Zwischenrufe bei ÖVP und Grünen.) Gehen Sie einmal in sich und fragen Sie doch einmal nach, wieso Ihre Strategie so maximal gescheitert ist! (Beifall bei der FPÖ.)

Zuerst haben Sie den Personen gesagt, zwei Mal impfen, dann sind sie durch, jetzt reden Sie vom dritten Stich (Abg. Kühberger: Was ist mit dem Wurmmittel, Hauser?), und Ihre geschätzten Freunde in Israel reden bereits vom vierten Stich. (Zwischenrufe bei den Grünen.) Das müssen die Zuhörer wissen, weil sie hier vom Rednerpult von den Sys­temparteien (Zwischenruf des Abg. Jakob Schwarz) in Wahrheit nur Fakenachrichten bekommen. (Rufe bei der ÖVP: Ja, von Ihnen!)

Ich haben Ihnen auch vorgestern einen Vergleich mitgeteilt (eine Tafel, auf der Balken­diagramme abgebildet sind, auf das Rednerpult stellend), zwischen der Höhe der Impf­quoten, Bevölkerungen und so weiter. Wir haben die Niederlande, Kenia und Nigeria verglichen. (Abg. Weidinger: Was du für einen Blödsinn redest! – Zwischenrufe bei den Grünen.) In Nigeria sind nur 1,49 Prozent der Bevölkerung geimpft (anhaltende Zwi­schenrufe bei der ÖVP – Abg. Loacker: Das war vorgestern schon ...!), bei 200 Millionen Einwohnern gibt es 2 100 Todesfälle. (Zwischenrufe der Abgeordneten Kühberger und Weidinger.) Normalerweise müssten die Todesfälle in Afrika ja explodieren, was sie aber nicht tun. Bitte erklären Sie mir das! (Anhaltende Zwischenrufe bei ÖVP, Grünen und NEOS. – Abg. Loacker hält die vorhin gezeigte Tafel, auf der eine mit Zahlen beschriftete Illustration zu sehen ist, in die Höhe.)

Weil Kollege Loacker mir seine Tafel entgegenhält: Herr Kollege Loacker, die Zebras, waren das Landeshauptmann Wallner und Landeshauptmann Haslauer? Habe ich Ihre Tafel mit den Zebras richtig verstanden? (Beifall und Heiterkeit bei der FPÖ.)


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Nachdem Sie meine Argumente auf die Seite geschoben haben, darf ich Ihnen ein anderes Argument bringen, die Situation in Ihrem Lieblingsland Dänemark. (Der Redner stellt eine Tafel, auf der der Verlauf der Infektionszahlen in Dänemark mittels Grafik dargestellt ist, auf das Rednerpult.) Sie haben ja hier im September großspurig ver­kün­det: Dänemark ist durch mit der Pandemie, die Leute sind vollständig geimpft, in Däne­mark wurde die Pandemie im September abgesagt! – Ich kann mich noch gut erinnern, als Klubobmann Wöginger herausgegangen ist und in unsere Richtung gesagt hat: Schaut euch die Dänen an, die haben eine hohe Impfrate und daher keine Probleme mehr!

Wie schaut die Wahrheit aus? – Dänemark, Kollegen von der ÖVP, hat eine Impfquote von 86,2 Prozent, sie liegt also um 20 Prozent über jener von Österreich. Also die sollten doch durch sein. – Nein, schauen Sie sich diese Grafik an: Die Infektionszahlen explo­dieren! Die Dänen erreichen mittlerweile die höchsten Infektionszahlen ever! Also Ihre Aussage ist vollkommen falsch. (Abg. Michael Hammer: Da werden sie morgen jubeln, wenn sie das sehen!) Die Harvard-Studie, die Sie nicht kennen, die Sie schon längst hätten lesen sollen, sagt genau das, nämlich dass die Impfquote und die Zahl der Infek­tionen nicht zusammenhängen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Ich darf Ihnen in aller Kürze noch einen weiteren Ländervergleich bringen – weitere Lieblingsländer von Ihnen. (Der Redner stellt eine Tafel, auf der die Impfrate und die Infektionslage von Gibraltar, Irland und Singapur zu sehen sind, auf das Rednerpult.) Gibraltar: Impfquote 118 Prozent. Das heißt, alle Einwohner Gibraltars sind doppelt geimpft – alle! Wie kommt man auf diese 118 Prozent? – Alle Arbeitnehmer, die täglich nach Gibraltar einpendeln, sind auch geimpft, also weit über 100 Prozent. Wissen Sie, was die Regierung in Gibraltar vor Tagen angekündigt hat? – Weihnachten wurde ab­gesagt und Masken wurden in Geschäften und Verkehrsmitteln vorgeschrieben. Nur so viel zu Ihrer Aussage: Impfen hilft! – Impfen, impfen, impfen hilft eben nicht!

Irland: 94 Prozent Impfquote – stärkste Welle bis jetzt. Singapur: 92 Prozent Impfquote – die Zahl der Infektionen und Todesfälle hat sich seit August verdoppelt.

Sie wissen, dass auch Ihre Aussage, dass die Impfung vor schweren Verläufen schützt, nicht stimmt. (Der Redner stellt eine Tafel, auf der Covid-Zahlen der britischen Regie­rungsagentur zu sehen sind, auf das Rednerpult. – Abg. Jachs: Nächstes Mal nimmst du einen Overhead mit!) Statt sich einmal den Kopf über den Inhalt dieser Tafel, die ich Ihnen vor zwei Tagen gezeigt habe, zu zerbrechen, kommen Sie hier heraus und be­haupten nach wie vor das Gegenteil.

Ich sage Ihnen noch einmal: Die britische Regierungsagentur, die Health Security Agency, hat festgestellt: Zeitraum 11.10. bis 7.11. insgesamt bedauerlicherweise 4 135 Covid-Tote, davon geimpft 3 284 – 79,9 Prozent, bitte. Das spricht nicht für Ihre Aussage hier und heute, dass impfen, impfen, impfen hilft. Das ist eine Falschnachricht, die den Fak­ten klar widerspricht.

Beim Herausgehen musste ich hören, ich solle ein Wurmmittel nehmen. Jetzt sage ich auch etwas zu Ivermectin. Ich habe eine Welttafel mitgebracht, schaut euch das an! (Der Redner stellt eine Tafel, auf der eine Weltkarte mit einzelnen farblich hervorgehobenen Ländern abgebildet ist, auf das Rednerpult. – Heiterkeit bei der ÖVP.) – Lachen aus den Reihen der ÖVP: Schaut, das ist eines Parlaments völlig unwürdig! (Zwischenruf des Abg. Loacker. – Zwischenrufe bei der ÖVP.) Man bringt hier wissenschaftliche Argu­mente: Was tut der ÖVP-Sektor? – Er lacht. Sie schütten lieber hier vom Rednerpult aus die österreichische Bevölkerung mit Fakenews zu.

Sie behaupten – wissen Sie, was Sie behaupten? –, dass Ivermectin ein Pferde­entwur­mungsmittel ist. (Der Redner hält eine Packung Scabioral in die Höhe. – Ruf bei der ÖVP: Wir sind schockiert!) Stimmt ja auch, aber nicht nur. Ivermectin ist ein Wirkstoff,


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der in diesem Medikament, in Scabioral, enthalten ist. Ich habe das Medikament, das natürlich auch für Menschen angewendet wird, auf Rezept gekauft. Sie stellen unseren Klubobmann als so dumm dar, dass es schon fast peinlich für Sie ist. Je dümmer, desto peinlicher ist es. Das glaubt Ihnen nicht einmal Ihre Schwiegermutter mehr.

Ich nehme den Beipackzettel heraus (den Zettel in die Höhe haltend), damit das die Zuseher auch einmal sehen. Natürlich ist dieses Medikament wie jedes andere Medika­ment auf ärztliche Anweisung einzunehmen, ist ja vollkommen klar. Und wenn gesagt wird, dass jemand durch die Einnahme dieses Medikaments gestorben ist, sage ich, das ist bedauerlich, aber wenn ich eine Schachtel Schlaftabletten zu mir nehme, werde ich möglicherweise auch nicht mehr aufwachen. (Ruf bei der ÖVP: Sie rechtfertigen das?! – Weitere Zwischenrufe bei ÖVP und Grünen. – Präsident Sobotka gibt das Glocken­zeichen.) Auf diesem Beipackzettel ist auch die empfohlene Dosierung angeführt. Ivermectin hilft den Menschen, die angegebene Dosierung beginnt sogar ab einem Körpergewicht von 15 bis 24 Kilogramm.

Ich sage Ihnen also: Hören Sie auf mit Ihren Fakenachrichten, nehmen Sie zur Kenntnis, dass 28 Prozent der Weltbevölkerung dieses Mittel gegen Covid erfolgreich einnehmen! Hören Sie endlich auf, die Bevölkerung vom Rednerpult aus permanent mit Falsch­nachrichten und mit Fakenews zu versorgen! (Abg. Disoski: Ihr macht das! Das ist ja unglaublich!) Ich bedanke mich. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei ÖVP und Grünen. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.)

16.35


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich darf vielleicht noch anmerken, warum wir diese Punkte verlegt haben. Es ist üblich, dass der Minister bei den ihn betreffenden Punkten anwesend ist, das wollten wir ihm ermöglichen, und es haben sich auch andere Minister nicht zu Wort gemeldet. Wie man in der Rednerliste sieht, hat sich der Herr Minister zu den Tagesordnungspunkten 30 und 31, die dieses Thema letzten Endes auch zum Inhalt haben, zu Wort gemeldet. Ich möchte das auch für die ZuseherInnen vor den Fernsehbildschirmen noch einmal klar festhalten.

Ich verlege die Abstimmung an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Gesundheitsausschusses und fahre in der Tagesordnung fort.

16.36.5129. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1932/A(E) der Abge­ordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Schaffung echter Strategien und Lösungen zur Behandlung von Long-Covid Patientinnen und Patienten (1141 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zum 29. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Abgeordneter Silvan ist zu Wort gemeldet. – Bitte sehr.


16.37.13

Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Werter Kollege Hauser, die Impfung schützt vor allem vor schweren Verläufen. Wie oft sollen wird das hier herinnen noch sagen? Offensichtlich haben Sie die Statistiken von Frau Beinschab bekommen, anders kann ich mir das nicht erklären. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von NEOS und Grünen.)


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Wir haben ja seit gestern in Österreich wieder einen neuen Negativrekord. Es sind seit gestern eine Million Menschen, die mit Covid infiziert waren oder sind, es sind fast 12 000 Menschen, die an oder mit Corona verstorben sind, und es sind 150 000 Men­schen, die an Long Covid leiden.

Wir stehen vor einer katastrophalen Bilanz, einer Bilanz von Altkanzler Sebastian Kurz. Während wir hier in Österreich in den vierten Lockdown taumeln, bastelt Sebastian Kurz an seinem Comeback. Ich möchte hier an dieser Stelle in Richtung ÖVP sagen: Vielleicht können Sie ihn davon abhalten. Er soll sich vielleicht einen anderen Job suchen, vielleicht irgendetwas, bei dem er nicht mit Menschen zu tun hat. (Beifall bei der SPÖ.)

Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wie ich schon gesagt habe, wir haben in Österreich 150 000 Männer und vor allem Frauen, die an Long Covid leiden. Die Symptome sind extreme Erschöpfung, Muskelschmerzen, Atemnot, Herzrasen, Schwächeanfälle, Kon­zentrations- und Schlafstörungen, verlangsamte Denkfähigkeit, Beeinträchtigung des Kurzzeitgedächtnisses, Brustschmerzen, Furcht und Depression – all das sind Spätfol­gen einer Coronainfektion. Daher ist es höchste Zeit, das sogenannte Long-Covid-Syn­drom als eigenständige Krankheit ernst zu nehmen, anzuerkennen, genauer zu erforschen, denn für die Betroffenen ist es bereits fünf nach zwölf.

Deswegen haben wir diesen Antrag gestellt, und diesem sollten Sie auch nähertreten, vor allem auch Sie von den Regierungsparteien. Wir fordern in diesem Antrag Folgen­des: eine Beauftragung geeigneter Studien, die die wissenschaftliche Situation rund um Long-Covid-PatientInnen in Österreich, insbesondere von Frauen und Kindern, besser erforschen; die Einbeziehung von FrauenmedizinerInnen, von KindermedizinerInnen bei der Umsetzung geeigneter Maßnahmen; die Anerkennung von Long Covid als Berufs­krankheit, wie in Deutschland, nicht nur für das Gesundheitspersonal, sondern für alle Branchen in Österreich; Schaffung eines Rechtsanspruches auf Reha bei Vorliegen dieser Krankheit; Ausbau der stationären und ambulanten Mutter-Kind-Reha sowie Fa­milienrehabilitation.

All das sind aus unserer Sicht Maßnahmen, die dabei helfen, die Betroffenen wieder in ein normales Leben zurückzuführen. Da gerade keine Landtagswahl ansteht, bei der sich die ÖVP an die Macht krallt, können wir vielleicht wieder ins Arbeiten kommen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

16.40


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schallmeiner. – Bitte.


16.40.25

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Ich komme trotzdem nicht ganz darum herum: Kollege Hauser, ich weiß echt nicht, was das gerade hier heraußen war, aber es war auf jeden Fall sehr auffällig, und wir werden uns wahrscheinlich auch noch in Jahren daran erinnern – aber nicht unbedingt im positiven Sinn. (Heiterkeit und Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Kommen wir zum eigentlichen Thema, dem Antrag der Kolleginnen und Kollegen der Sozialdemokratie zum Thema Long Covid. Rudi Silvan hat hier gerade die Hard Facts präsentiert und gesagt: Na ja, in dem Bereich passiert nichts! – Das stimmt so nicht, weil es ja, wenn wir uns zurückerinnern, beispielsweise bereits einen Diagnosepfad, eine Diagnosesyntax gibt, die von der Ögam, der Österreichischen Gesellschaft für Allge­meinmedizin, im Auftrag des Ministers entwickelt wurde. Warum wurde das entwickelt? – Weil die Hausärztinnen  und Hausärzte eben die ersten Ansprechpartnerinnen und


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Ansprechpartner für Long-Covid-PatientInnen in Österreich sind. Sie sind diejenigen, die sich das Ganze anschauen, diagnostizieren und dann entscheiden: Braucht es weitere Maßnahmen? Braucht es Fachärztinnen und Fachärzte? Braucht es Konsultationen, oder braucht es vielleicht eine Reha oder dergleichen? – Das wurde bereits erledigt.

Es ist auch insofern eine herausfordernde Geschichte, weil, wie in dieser Richtlinie nachzulesen ist, Long Covid in etwa 205 Symptome haben kann. Drei davon kommen auf jeden Fall immer vor: ein Verlust von Geschmacks- und Geruchssinn, Schwer­atmig­keit und ein extremes Erschöpfungssyndrom.

Was wird also bereits gemacht? – Wie schon gesagt, wir haben dieses Diagnosetool, die Diagnose ist klar und es ist klar, dass die Allgemeinmedizinerinnen und Allge­mein­mediziner die ersten AnsprechpartnerInnen für die Patientinnen und Patienten sind. Es gibt ständige Studienmonitorings, sowohl national als auch international, um da weiter­zukommen und laufend entsprechende wissenschaftliche Erkenntnisse einfließen zu lassen. Die Forschung ist natürlich interdisziplinär, wie ja auch im Antrag eingefordert wird, genauso sind die entsprechenden Fachgesellschaften auf das Thema angesetzt.

Zur Frage der Kapazitäten – weil da gekommen ist: na, dann müssen wir halt Kapa­zitäten schaffen! –: Einerseits gibt es sehr gute Kapazitäten in Österreich, die regelmäßig im Rahmen der Zielsteuerungen evaluiert werden, und zum anderen hat sich auch die GÖG mit diesem Thema auseinandergesetzt und festgestellt, dass aktuell entsprechende Kapazitäten vorhanden sind. Würden wir mehr brauchen, würde das von der Zielsteu­erung beziehungsweise der GÖG festgestellt, und dann würden wir natürlich gemeinsam mit den Sozialversicherungen entsprechend nachbessern.

Ein letzter Satz noch: Wo es definitiv noch Verbesserungspotenzial gibt – das sage ich ganz unumwunden –, ist mit Sicherheit die Abstimmung zwischen den einzelnen Kas­sen, insbesondere zwischen PV, ÖGK und Co. Wir wissen aber, dass das sowieso ein Thema ist, um das wir uns kümmern müssen. – In diesem Sinne: Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.43


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Schwarz. – Bitte.


16.43.49

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Herr Kollege Loacker, dieser Vergleich mit den Kühen und Zebras ist wirklich sehr, sehr eindrücklich. Ich möchte das noch um eine weitere Geschichte ergänzen, um die Skurrilität des Auftritts des Herrn Kollegen Hauser ein bisschen klarzumachen. Unsere Rechnung ist: Wir neh­men ein Dorf mit 100 Einwohnern, 99 Geimpfte, ein Ungeimpfter. Im Spital landen ein Geimpfter und ein Ungeimpfter. Ihre Rechnung ist (mit verstellter Stimme): 50 Prozent sind ungeimpft und 50 Prozent geimpft! – Falsch, Prävalenzfehler: 100 Prozent Ungeimpfte und 1,01 Prozent Geimpfte landen im Spital – so einfach ist die Rechnung. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten der NEOS.)

Wir wissen mittlerweile, dass das Virus aufgrund der Mutationen unberechenbar ist. Wir wissen aber auch, dass es genauso unberechenbar ist, wie sich Long Covid auswirken kann. Kollege Schallmeiner und auch Kollege Silvan haben ausgeführt, in welch unter­schiedlichen Bereichen all jene, die an Covid erkrankt waren, darunter leiden können: Das geht von Schlaflosigkeit, Konzentrationsstörungen bis hin zur psychischen Belas­tung, weil einfach auch die Arbeitsfähigkeit nicht mehr besteht. Wir wissen um dieses Prob­lem, und es gibt mittlerweile sechs Spezialeinrichtungen und 20 zusätzliche Einrichtungen,


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die sich ausschließlich dieser Symptome, dieser Krankheiten annehmen. Es wird inter­national geforscht, und das Gott sei Dank auch mit österreichischer Beteiligung.

Ich möchte das Rednerpult, wenn ich zum Thema Gesundheit spreche, nicht verlassen, ohne noch einmal kurz darauf einzugehen: Wir wissen, dass die Impfung vor schwerer Erkrankung schützt. Wir haben nie behauptet, dass es ein 100-prozentiger Schutz ist. (Abg. Belakowitsch: Der Kollege Schallmeiner schon, gerade vorhin, das hat er wörtlich gesagt! Das hat er wörtlich gesagt!) Diesen 100-prozentigen Schutz kann keine Impfung erbringen. Die Impfung schützt vor schwerer Erkrankung. Das wissen wir, das ist statis­tisch belegbar – so viele Zettel, Taferl und Sachen von Kollegen Hauser können hier gar nicht stehen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Was wir allerdings auch wissen, ist, dass das Wurmmittel nicht hilft. Wir wissen, dass das keine Therapie, sondern – ganz im Gegenteil – gefährlich ist, weil Menschen das so anwenden, dass sie sich dabei wirklich fast vergiften – ad eins. (Beifall des Abg. Jakob Schwarz.)

Das Wurmmittel ist die eine Sache, die andere ist – und ich warne dringend davor –: Wir wissen von Fällen von Coronapartys, bei denen Jugendliche und auch andere sich treffen, darunter ein Positiver, sodass die Leute sich anstecken. – Bitte lassen Sie das! Nutzen Sie die Zeit besser, gehen Sie impfen! Holen Sie sich den ersten Stich, den zweiten Stich und – ganz dringend notwendig – den dritten Stich. Bitte nutzen Sie die Gelegenheit! – Es gibt niederschwellige Angebote. Wir müssen so durch die Pandemie kommen, und ich verlasse mich da ganz auf die Menschen, die der Wissenschaft und der Impfung vertrauen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der Grü­nen sowie der Abg. Yılmaz.)

16.46


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fiedler. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.


16.46.46

Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Herr Präsident! Hohes Haus! Werter Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! (Die Begrüßung auch in Gebärdensprache ausführend:) Liebe gehörlose Menschen! Der Antrag zur Covid-Reha ist von der SPÖ gut gemeint, aber leider mit zahlreichen Forde­rungen bestückt. Unter anderem will die SPÖ Long Covid zur chronischen Erkrankung und zur Berufskrankheit erklären. Eine entsprechende Reha für langwierige Fälle ist vollkommen in Ordnung, aber Long Covid zur Berufskrankheit zu erklären, ist unserer Meinung nach überschießend. Warum überschießend? – Jeder Mensch, der sich infi­ziert, hat eine Ahnung, wo er sich angesteckt haben könnte, genau kann das aber nie­mand sagen. Folglich ist es auch nicht möglich, sicher zu sagen, dass man sich am Arbeitsplatz angesteckt hat. Selbst wenn es zu einzelnen Fällen, bei denen die Infektion am Arbeitsplatz stattgefunden hat, kommt, kann man es deswegen nicht zu einer Berufs­krankheit erklären.

Die Definition für Berufskrankheiten, zu finden auch auf der Homepage der Arbeiter­kam­mer, lautet wie folgt: „In der Regel handelt es sich bei Berufskrankheiten um chronisch verlaufende Erkrankungen, die eindeutig auf eine bestimmte Ursache zurückzuführen sind. Meist entstehen sie aufgrund von gesundheitsgefährdenden Arbeitsverfahren oder der Verwendung von gefährlichen Arbeitsstoffen. [...] Oftmals auftretend sind auch Hauterkrankungen [...] welche durch den direkten Kontakt mit Arbeitsstoffen entstehen.“

Berufskrankheiten sind also Krankheiten, die längerfristig im Zusammenhang mit Ar­beits­stoffen und gesundheitsgefährdenden Arbeitsverfahren entstehen. So ist beispiels­weise eine Tätigkeit in einem Parlamentsklub kein gesundheitsgefährdendes Arbeitsverfahren –


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das hoffe ich zumindest. Damit kann beispielsweise eine Covid-Ansteckung im SPÖ-Parlamentsklub keine Berufskrankheit bedingen.

Noch eines: Wenn ÖGB-Präsident Katzian, der vor Kurzem noch für die SPÖ im Natio­nalrat saß, letzte Woche mehr Gratistests für 3G am Arbeitsplatz gefordert hat und so die Impfkampagne und die Prävention gegen Covid unterläuft, dann könnt ihr nicht gleich­zeitig im Nationalrat fordern, dass Covid zur Berufskrankheit wird! (Beifall bei den NEOS sowie der Abgeordneten Grebien und Schallmeiner. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Hinsichtlich der Forderung nach einem entsprechenden Covid-Reha-Angebot habt ihr natürlich unsere Unterstützung.

Noch kurz zur FPÖ: Ihr unterstützt diesen Antrag und wollt auch, dass Covid zur Berufs­krankheit erklärt wird. – Man kann doch nicht die existierende Covid-Prävention, nämlich die Covid-Impfung, schlechtreden, mit dem Wurmmittelaufruf noch zusätzliche Intensiv­fälle verursachen und dann als Impfgegner und Covid-Verharmloser Covid zur Berufs­krankheit erklären wollen. Das passt nicht zusammen.

Was ich abschließend noch loswerden möchte: Der erneute Lockdown zeigt das ganz klare Versagen dieser Regierung. – Herr Minister, ich hätte mir von Ihnen gewünscht, dass Sie sich von Beginn an Ihre Expertise als Arzt zunutze machen und diese ein­bringen, so wie Sie es zumindest am Anfang kurz versucht haben, und nicht den Macht­spielchen der ÖVP nachgeben. Die Menschen in unserem Land hätten das gebraucht und verdient, es geht dieser Regierung aber nicht um die Menschen, sondern rein um Machterhalt – und das ist wirklich traurig. (Beifall bei den NEOS.)

16.49


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Dann verlegen wir die Abstimmung an das Ende der Verhandlungen über die Vorlagen des Gesundheitsausschusses.

16.50.0730. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1993/A(E) der Abgeord­neten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ende aller Covid-Maßnahmen und Corona-Freiheitstag am 26. Oktober 2021 (1142 d.B.)

31. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1905/A(E) der Abgeord­neten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Diskriminie­rungsverbot für Covid-19-Ungeimpfte (1143 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zu den Punkten 30 und 31 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gelangt Abgeordnete Belakowitsch. – Bitte.


16.50.43

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Fernsehgeräten! Herr Bundesminister! Heute ist kein guter Tag für


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Österreich. Heute sind wirklich die letzten Dämme gebrochen. Diese Bundesregierung hat sich darauf verständigt, dass sie jetzt einen Impfzwang für alle einführen möchte, und ich glaube, das ist eine rote Linie, von der wir niemals gedacht haben, dass sie von einer solchen Bundesregierung tatsächlich überhüpft wird. Ich finde das langsam wirklich sehr bedrohlich, in diesem Land. (Abg. Jachs: Na, das einzig Bedrohliche war der Kol­lege Hauser!)

Da kommt Kollege Saxinger heraus und erklärt die gesamte Wissenschaft der gesamten Welt. – Herr Kollege Saxinger – Sie sind jetzt in ein Gespräch vertieft –, es ist aber nicht die gesamte Wissenschaft, was auch immer die Wissenschaft ist, es sind vor allem auch nicht alle Wissenschafter. Um nur einige zu nennen: Prof. Streeck, Prof. Wodarg, Prof. Ioannidis, Prof. Haditsch – das sind alles renommierte Wissenschafter, und mir würden noch viele mehr einfallen. Das sind alles Leute, die keine Coronaleugner, keine Schwurbler, keine Impfgegner sind, aber sie sind kritisch, was diese MRNA-Impfung gegen Covid-19 anbelangt, und das sei ihnen unbenommen. Sie werden wissen, warum sie kritisch sind.

In Verhandlung würde jetzt ein Antrag der Freiheitlichen Partei zur Forderung eines Freiheitstages stehen. Ich kann mich gut erinnern, als Dänemark diesen Freiheitstag verkündet hat. Da war Dänemark ein ganz wichtiges Vorzeigeland hier in diesem Hohen Haus. Es ist schon eine Weile her – vielleicht erinnern Sie sich, Kollegen von der ÖVP und den Grünen. Und immer ist damit argumentiert worden: Also die haben eine so hohe Impfquote, und wenn wir dort hinkommen, dann können wir das auch machen!

Die Dänen haben diesen Freiheitstag durchgeführt. Die Zahlen rasseln gerade hinauf ins Unendliche. Die Dänen haben vor wenigen Tagen den grünen Pass wieder einge­führt, und sie haben 2G. Das sagt nichts anderes, als dass es da wieder ein Problem gibt, dass diese Impfquote auch nicht hoch genug war.

Es gibt auch noch andere Vorzeigeländer. Sozusagen der Musterschüler in der EU war lange Zeit Irland. In Irland gilt seit heute Nacht ein Teillockdown – und die waren die Bravsten bei der Impfquote. Genau das ist es – das sagt auch diese Harvardstudie, die heute schon erwähnt wurde –: dass eben kein Zusammenhang zwischen der Impfquote und dem Infektionsgeschehen erkennbar ist.

Jetzt müssen wir einmal schauen: Es gibt ein Land auf der Welt, das so etwas wie ein Vorbild für die österreichische Bundesregierung ist, nämlich Israel. Der ehemalige Bundeskanzler ist so gerne zum ehemaligen Präsidenten gereist, und da haben sie sich immer abgesprochen. Sie alle wissen, im Sommer gab es in Israel eine enorme Welle – ich glaube, da sind wir uns alle einig –, und dann hat Israel mit etwas begonnen, nämlich mit dem sogenannten dritten Stich. 40 Prozent aller Israelis haben einen dritten Stich bekommen – 40 Prozent! –, und damit wurde die Welle gebrochen.

Das war im Sommer. Jetzt haben wir November. Da hätten Sie, meine Damen und Herren, erkennen müssen, dass die Wirkdauer Ihres Allheilmittels Impfen eben nicht die Unendlichkeit ist, nicht einmal ein Jahr beträgt; wahrscheinlich dauert sie nicht einmal ein halbes Jahr an. Was war Ihre Reaktion? – Schweigen, so wie jetzt; eben keine. Sie haben damals nicht darüber nachgedacht, wie wir es in Österreich schaffen können, unsere vulnerable Gruppe zu schützen, unsere Patientinnen und Patienten, von denen wir wissen, dass sie aufgrund des Alters, bestimmter Vorerkrankungen, Lebensstil­erkrankungen besonders gefährdet sind.

Sie haben nichts gemacht. Es gab keine Vorbereitungen, es gab keine Informationen. Sie haben geschwiegen. Sie haben gewartet, bis es auf uns zukommt – und jetzt haben wir einen Lockdown. Gut, das ist jetzt auch nicht überraschend, denn Sie haben ja kein anderes Mittel als Zusperren. Und irgendwann werden wir wieder aufsperren, und dann werden wir wieder zusperren. Das ist das Allheilmittel.


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Zusätzlich sagen Sie jetzt noch: Impfpflicht, denn mit der Impfpflicht ist es vorbei.  Wir werden auch mit der Impfpflicht, von der Sie offenbar glauben, sie sei das Allheilmittel, Lockdowns haben, denn das Infektionsgeschehen wird weitergehen. Sie brauchen nur nach Gibraltar zu schauen: In Gibraltar mit einer Durchimpfungsrate von nahezu 100 Pro­zent ist das Weihnachtsfest abgesagt. (Abg. Stögmüller: Das stimmt ja nicht, das wis­sen Sie ja selber, dass ...!) Was sagt uns das also? (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Stögmüller. Eine hohe Impfquote sagt nichts aus! (Abg. Stögmüller: Spanien ...!) – Herr Kollege, Sie können sich gerne nachher zu Wort melden, aber ich würde schon auch einmal genau auf das hinschauen.

Was heißt denn das für uns im Umgang mit dieser Pandemie?  Wir stehen, weil die Regierung es so will, auf einem Bein, das ist das Bein Impfung. Das andere Bein – das nennt sich Behandlung – gibt es bei uns nicht. (Ruf bei der ÖVP: Das Entwur­mungs­mittel!) Da gibt es kein Konzept, und da gibt es keine Ideen, wie man Patienten, die abgesondert sind – so heißt das, wenn man positiv getestet ist –, von Anfang an betreut.

Auch heute in der Pressekonferenz ist wieder nichts gekommen. Ich verstehe es einfach nicht: Da werden Leute abgesondert, die alt sind, die ängstlich sind, die tatsächlich Risikogruppe sind. Sie sind auch geimpft, aber sie haben trotzdem Angst. Und das Ein­zige, was sie unter dieser Servicetelefonnummer 1450 erfahren, ist: Bleiben Sie zu Hause, und wenn es schlechter wird, dann rufen Sie den Ärztenotdienst!

Das müssen Sie endlich angehen, Herr Bundesminister! Wenn Sie wollen, dass unsere Krankenhäuser entlastet werden, nehmen Sie sich endlich die Zeit und bauen Sie das zweite Standbein auf! Wie Sie es machen, das bleibt Ihnen überlassen, aber es gibt schon eigene Ärzteinitiativen, die es von sich aus tun. (Zwischenruf des Abg. Bürstmayr.) Wenn es zu wenige sind und wenn es flächendeckend nicht geht, Herr Bundesminister, dann ist das Ihre Aufgabe! Schauen Sie darauf, dass alle Leute, die tatsächlich abge­sondert sind, auch eine entsprechende Behandlung bekommen, und zwar von Anfang an, und hoffen Sie nicht auf das Wunder! (Beifall bei der FPÖ.)

16.57


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister Mückstein ist zu Wort ge­meldet. – Bitte sehr.


16.57.33

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Dr. Wolfgang Mückstein: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Die Situation in den österreichischen Spitälern ist dramatisch. 415 Menschen liegen derzeit auf den Intensivstationen – ein Plus von 86 Menschen im Wochenvergleich. 2 364 Menschen liegen auf den Normalstationen – ein Plus von 468 Menschen im Wochenvergleich. Und wir haben erstmals eine Inzidenz von über 1 000 im Siebentageschnitt. Im Zeitraum Mittwoch auf Donnerstag sind in Österreich 55 Menschen an Covid-19 gestorben.

Ich bin gerade aus Tirol zurückgekommen. In dieser Woche habe ich zahlreiche Ge­spräche mit Expertinnen und Experten, aber auch mit anderen Parteien, mit dem Koali­tionspartner und mit Vertretern der Bundesländer geführt. Dabei wurden Entschei­dun­gen getroffen, die vermutlich uns allen – mir zumindest – alles andere als leichtgefallen sind. Das sind jedoch Entscheidungen, die notwendig sind und die ich als Gesund­heitsminister mit dem Blick auf die Stabilität unseres Gesundheitssystems in dieser Situation treffen muss. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die vierte Welle hat uns in Österreich voll erwischt. Die Infektionszahlen haben einen neuen Rekordwert erreicht. Das Spitalspersonal – die Ärztinnen und Ärzte, das Pflege­personal – ist am Anschlag, die können nicht mehr. Wir müssen jetzt entschieden handeln,


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wir müssen diese vierte Welle brechen, um unsere Spitäler zu entlasten und um Men­schenleben zu retten. Mit diesem Ziel sind wir als Bundesregierung in die Gespräche mit den Landeshauptleuten gegangen, um die notwendigen Entscheidungen zu beraten und um gemeinsam eine Entscheidung zu treffen.

Wir haben gemeinsam die schwere Entscheidung für einen dreiwöchigen Wellenbrecher­lockdown in ganz Österreich getroffen. Warum ich das Gemeinsame jetzt so betone? – Ich habe es schon vorhin in der Pressekonferenz gesagt und möchte es hier im Hohen Haus noch einmal wiederholen: Es ist enorm wichtig, dass wir in der Krise, auch wenn wir unterschiedliche Standpunkte haben, zuerst einen gemeinsamen Nenner finden und dann alle gemeinsam an einem Strang ziehen. (Beifall bei den Grünen und bei Abge­ordneten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Schroll.)

Ich sage es auch hier: Wenn wir als Bundesregierung in den letzten Tagen an mancher Stelle hinter dem Anspruch zurückgeblieben sind, dass wir gemeinsam handeln, dann möchte ich mich hierfür entschuldigen. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abge­ordneten der NEOS.)

Es war für uns eine schwere Entscheidung für einen harten Lockdown von drei Wochen. Ich ersuche Sie jetzt auch hier, dass wir alle gemeinsam an einem Strang ziehen und der Verordnung im Hauptausschuss alle gemeinsam zustimmen. Die Mitarbeiter meines Hauses haben diesen Entwurf bereits an die Parlamentsfraktionen übermittelt. (Prä­sidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Die Verordnung, die ab 22. November gelten soll, sieht ganztägige Ausgangsbeschrän­kungen für alle Personen in Österreich vor. Die Ausnahmegründe für das Verlassen der Wohnung sind die bereits bekannten: Abwendung von Gefahr für Leib und Leben sowie Eigentum, Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse, berufliche Zwecke und Aus­bildungszwecke, Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung und unaufschiebbare behördliche und gerichtliche Wege.

Was mir persönlich besonders wichtig ist – ich habe das auch in den letzten Monaten hier immer wieder betont –: Schulen bleiben für den Präsenzunterricht grundsätzlich geöffnet, Kindergärten ebenfalls. (Beifall bei Grünen und NEOS sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wo immer möglich, soll auf Homeoffice umgestellt werden. Darüber hinaus wird die FFP2-Masken-Pflicht ausgeweitet. Sie gilt ab Montag in allen geschlossenen Räumen und am Arbeitsplatz, außer es gibt sonstige Schutzvorrichtungen.

Nach Ende dieses allgemeinen Lockdowns werden wir wieder zum Lockdown für ungeimpfte Personen zurückkehren. Die Impfung wird danach weiter das Ticket für einen möglichst normalen Alltag sein, denn auch die 2G-Regel wird uns noch sehr lange be­gleiten.

Die Einschränkungen, die es angesichts der aktuellen Situation auch für Geimpfte braucht, sind zeitlich begrenzt. Für Ungeschützte wird es auch danach weiterhin Schutz­maßnahmen brauchen. Darauf hat sich die Bundesregierung mit den Landeshauptleuten geeinigt. Diese Entscheidung war einstimmig.

Eine Einigung gab es darüber hinaus auch auf eine allgemeine Impfpflicht, denn wir brauchen einfach eine höhere Durchimpfungsrate, wenn wir die Pandemie hinter uns lassen wollen. Diese allgemeine Impfpflicht wird in den nächsten Wochen gemeinsam mit den Sozialpartnern, mit der Zivilgesellschaft und den betroffenen Gruppen erarbeitet. Auch zahlreiche Verfassungsjuristinnen und -juristen haben sich mit diesem Thema bereits auseinandergesetzt und signalisieren, dass eine allgemeine Impfpflicht im Fall der Coronaschutzimpfung verfassungsrechtlich legitim ist.


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Klar ist auch – und das möchte ich hier im Hohen Haus natürlich besonders unter­streichen –, dass ein ordentliches Begutachtungsverfahren gemacht wird. Das ist hierbei extrem wichtig. (Abg. Belakowitsch: Es ist eine Schande, dass Sie das betonen müssen! Das sollte selbstverständlich sein!)

Die Impfpflicht wird uns langfristig helfen. Was wir jetzt brauchen, um die vierte Welle noch schneller brechen zu können, ist die dritte Dosis, die Boosterimpfung. Weil diese Auffrischung so enorm wichtig ist und inzwischen ausreichend Evidenz dafür vorliegt, wird das Nationale Impfgremium seine Empfehlungen wie folgt anpassen: Die dritte Dosis bei Vektorimpfstoffen ist nach vier Monaten empfohlen, die dritte Dosis bei MRNA-Impfstoffen nach vier Monaten möglich. Parallel dazu wird es diesbezüglich eine Anpassung im grünen Pass geben. Die Gültigkeitsdauer wird ab kommendem Februar auf sieben Monate verkürzt.

Eine weitere Maßnahme, um die Impfquote zu erhöhen, sind Schreiben an die Unge­impften, in denen diesen ein konkreter Termin angeboten wird. Dabei werden wir eng mit dem Dachverband der Sozialversicherungsträger zusammenarbeiten. Die heutige Gesetzesänderung macht das möglich. Dafür möchte ich mich bei Ihnen bedanken. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

Abschließend möchte ich noch einmal dazu aufrufen: Lassen Sie uns jetzt alle gemein­sam an einem Strang ziehen! (Abg. Schroll: Die letzten Monate ...! – Zwischenruf des Abg. Drobits.) An die Menschen draußen: Halten Sie sich bitte an die Maßnahmen! Gehen Sie impfen, erneuern Sie damit Ihren Schutz! Nur gemeinsam schaffen wir den Weg aus dieser Pandemie. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Da die Bestellung von Covid-Medikamenten heute schon zweimal, von Kollegin Belakowitsch und auch von Abgeordnetem Kaniak, angesprochen worden ist: Wir bestellen natürlich. (Abg. Belakowitsch: ... Medikamente?! Ich habe über Ärzteteams gesprochen!) Ich kann Ihnen auch die Mengen sagen: Von MSD wird Molnupiravir für 80 000 The­rapie­zyklen bestellt, und das Pfizer-Medikament im Umfang von 270 000 Therapiezyklen. Das ist sicherlich eine sehr interessante Option, die wir natürlich ziehen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.06


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ralph Schallmeiner. – Bitte.


17.06.46

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Die FPÖ fordert in ihrem Antrag einen Freiheitstag. Der 26.10. hätte ein Freiheitstag sein sollen. – Liebe Kolleginnen und Kollegen der FPÖ, ich habe es euch schon öfters im Gesundheitsausschuss gesagt, ich sage es auch hier in der Öffent­lichkeit: Wir haben einen Freiheitstag, das ist der 8. Mai, der Tag zum Gedenken an den Sieg über den Faschismus in Europa. Das ist ein Freiheitstag! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

Kommen wir jedoch zum eigentlichen Thema: Ich empfinde es als grotesk oder als extrem zynisch, einen solchen Tag und damit eben ein Ende aller Beschränkungen und aller Maßnahmen zu fordern, wenn in den Spitälern die Menschen, die dort arbeiten, nicht mehr wissen, was sie machen sollen, wenn sie mit dem Rücken zur Wand stehen, wenn die Intensivpflegerinnen und -pfleger am Ende eines Tages kurz vor dem Zusam­menbrechen sind, wenn Intensivmedizinerinnen und Intensivmediziner schlimmste Maß­nahmen setzen müssen, um das Leben von Menschen zu retten. (Zwischenruf des Abg.


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Schroll.) Und ihr stellt euch hin und sagt: Machen wir einen Tag der Freiheit! Heben wir alle Maßnahmen auf, wir brauchen sie ja eh nicht!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist zutiefst zynisch! Ihr begründet das Ganze dann so wie erst vor wenigen Tagen auch noch mit einem angeblichen Plan B, der keiner ist und der keine einzige Infektion verhindern wird, ein Plan B, der im Endeffekt nicht dafür sorgt, dass Menschen nicht ins Spital oder sogar auf die Intensivstation kommen. Seid mir nicht böse, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist zutiefst zynisch, das ist einfach wirklich zutiefst zynisch! (Zwischenruf des Abg. Schroll.)

Jetzt braucht es Solidarität mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Kranken­häusern. (Abg. Belakowitsch: Wie schaut es aus mit einem Bonus?!) Das erwarte ich von allen hier herinnen, insbesondere auch von den Kolleginnen und Kollegen der Freiheitlichen Partei. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.08


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Drobits. – Bitte.


17.08.41

Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Nein, wir brauchen keinen Coronafreiheitstag. Nein, wir brauchen kein Diskriminierungsverbot für Ungeimpfte. Wir haben ein anderes Problem. Unser Problem ist, wir haben zu wenig Geimpfte, um die Pandemie in Österreich ge­mein­sam solidarisch bekämpfen zu können. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeord­neten von ÖVP und Grünen.)

Die Ursache liegt einige Monate zurück. Einerseits haben wir eine Partei, die ÖVP, die die Pandemie im Juli auf Plakaten für beendet erklärt hat. Den Menschen wurde das gesagt, und sie haben sich an die Normalität und an die Sicherheit gewöhnt. Der Herr Altkanzler war auch einer derjenigen, die das hinausposaunt haben. Wir haben gleich­zeitig eine Partei, die sich gegen die Impfung verwehrt hat und dagegen kampagnisiert hat. Auch diese Partei hat ihren Teil zu dem Problem beigetragen, das wir derzeit haben.

Ich meine, dass es auch andere Beispiele gibt. Das zeigt die ATV-Umfrage von vor einer Woche, in der zu allen Politikern abgefragt wurde, wie sie als Krisenmanager in dieser Covid-Pandemie dastehen. Herr Bundesminister, Sie müssen nicht fürchten, dass Sie Letzter sind, denn Letzter ist Herr Altkanzler Kurz, ganz vorne aber liegen die zwei Landeshauptleute Ludwig und Doskozil, die in dieser Situation als Krisenmanager aufge­treten sind. (Beifall bei der SPÖ.)

Warum? – Weil sie die Menschen nicht alleingelassen haben, weil sie den Menschen Ziele und Perspektiven gegeben haben und weil sie sie motiviert haben. Die Impflotterie im Burgenland ist anfangs belächelt worden, die Zahlen aber sprechen für sich: Im Endeffekt haben sich die Menschen impfen lassen, und wir haben im Burgenland eine hohe Impfquote.

Gleichfalls wichtig finde ich, zu sagen, dass wir deshalb kein Diskriminierungsverbot für Ungeimpfte brauchen, weil es in Artikel 7 der Bundesverfassung bereits das Verbot der Diskriminierung gibt: „Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich.“ – Und das ist auch richtig, weil die Bioethikkommission sagt, Gleiches muss gleich behandelt werden, Un­gleiches muss ungleich behandelt werden – und ungeimpft und geimpft ist ungleich. Deshalb ist eine sachliche Rechtfertigung nach den Verhältnismäßigkeitsmaßstäben möglich, und deshalb brauchen wir kein Diskriminierungsverbot für Ungeimpfte.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen und Herr Bundesminister, der jetzt gerade den Saal verlässt, wir müssen endlich eines lernen: Wir müssen lernen  vor allem die


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Bundesregierung muss lernen , wieder gemeinsam zu arbeiten, anstatt zu jammern. Wir müssen auch lernen, gemeinsam zu arbeiten, anstatt zu streiten, und wir müssen lernen, wieder für das einzutreten, wofür wir hier sind, nämlich genau um für diesen Bereich – das heute schon angesprochene Pflege- und Gesundheitspersonal – da zu sein.

Es kann nicht sein, dass ein Rechtsanspruch auf Schwerarbeitspension für das diplo­mierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonal in den Intensivstationen in diesem Haus verwehrt wird, indem die Anträge vertagt werden. Es kann nicht sein, dass Kolla­teralschäden von krebskranken und knochenmarkstransplantierten Personen einfach hintangestellt werden. Und es kann nicht sein, dass Long-Covid-Patienten im Endeffekt alleine dastehen. Wir müssen uns alle am Riemen reißen, und die Bundesregierung muss endlich ins Tun kommen! – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

17.12


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Josef Smolle. – Bitte.


17.12.35

Abgeordneter Dr. Josef Smolle (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich orte heute hier unter uns einen Konsens, den es nicht immer gegeben hat, nämlich Konsens, dass wir es mit einer wirklich sehr ernsten Erkrankung zu tun haben. Mittlerweile gibt es dazu mehr als 200 000 internationale Publikationen, wissenschaftliche Publikationen. Es werden laufend mehr, das Wissen wächst.

Was wissen wir derzeit über die Impfungen? – Wir wissen mittlerweile, dass der Impf­schutz gegen schwere Erkrankung zu etwa 90 Prozent über ein gutes halbes Jahr besteht und auch noch darüber hinaus weitgehend anhält. Das ist damit eine Impfung, die hilft, sehr wohl hilft.

Weiters hat sich inzwischen herausgestellt, dass der Schutz gegen eine milde Infektion schon etwas früher nachlässt; das hat man beobachten können. Diese Studie, die vorhin zitiert worden ist – Zusammenhang von Infektionen und Impfquote –, ist Anfang Septem­ber gemacht worden, genau in der Zeit, in der die Länder, die früh geimpft haben, gerade in die Phase gekommen sind, in der der Schutz gegen eine milde Infektion nachgelassen hat.

Wie sieht es aber aus, wenn man die schweren Erkrankungen anschaut? – Ich habe mir die Mühe gemacht, mir die europäischen Staaten vor zwei Tagen im Hinblick auf Impfquote und Todesfälle anzuschauen, und da gibt es einen durchschlagenden Zusammenhang: Bei hoher Impfquote gibt es viel weniger Todesfälle als bei niedriger Impfquote – eben wegen des Schutzes gegen schwere Erkrankung. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie des Abg. Shetty.)

Ich möchte jetzt auf zwei Aspekte eingehen, die uns während der ganzen Pandemie begleitet haben. Der eine Aspekt ist Panikmache, der andere Aspekt Solidarität.

Immer wieder wurde den Behörden und der Regierung vorgeworfen, sie würden be­treffend die Erkrankung Panik machen. Ich kenne niemanden – obwohl es solche Men­schen geben mag –, der oder die sich aus Panik davor, sich anzustecken, nicht aus dem Haus traut. Die Panikmache orte ich ganz woanders: Denken Sie an die Panik, die mit Behauptungen gemacht wurde, dass mit den Teststäbchen den Kindern Chips implan­tiert oder Parasiten auf sie übertragen werden! Ich setze das bei der Impfung fort: Denken Sie an das an den Haaren herbeigezogene Argument der Unfruchtbarkeit, natür­lich auch der Implantation von Chips oder des Sheddings, das laut diesen Darstellungen passieren kann.


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Diese Panikmache hat nicht nur ein paar Leute verunsichert, sondern sie hat dazu geführt, dass sich zwei Millionen Menschen in Österreich nicht trauen, sich impfen zu lassen, dass sie sogar so eine Angst vor der Impfung haben, dass sie lieber Unwirk­sames und potenziell Gefährliches machen, wie zum Beispiel Ivermectin einzunehmen, das in hoher Dosis eben gefährlich ist, oder, noch viel schlimmer, sich bewusst mit Covid-19 zu infizieren, eine Erkrankung in Kauf zu nehmen, an der weltweit 2 Prozent der nachgewiesen Infizierten verstorben sind, weil man ihnen eine solche Panik vor der Impfung eingeredet hat. Das ist sowohl individuell wie auch gesellschaftlich verwerflich. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Loacker.)

Ich komme zum Thema Solidarität. Auch dieses ist oft strapaziert worden, und wann immer wir in Österreich mit den Maßnahmen etwas erreicht haben, war es deshalb, weil die Menschen in unserem Land solidarisch gehandelt haben. Das war beim ersten Lockdown so der Fall, der auch ganz eindrucksvoll gewirkt hat.

Wir sind auch jetzt wieder gefordert, und ich kann Ihnen eines sagen: Wir alle – und ich gehöre dazu, ganz besonders – sehnen den Tag herbei, an dem wir die Pandemie hinter uns lassen können. Dieser Tag kommt umso eher, je solidarischer wir gemeinsam mit allen Möglichkeiten zur Bekämpfung dieser Pandemie handeln. – Ich wünsche Ihnen alles Gute! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

17.17


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gerald Loacker. – Bitte.


17.17.30

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Glauben Sie bitte, was Prof. Smolle gesagt hat! Er war Rektor einer Med-Uni, er weiß, wovon er spricht. (Beifall bei NEOS, ÖVP und Grünen.)

Ein beliebtes Spiel bei den ganzen Impfschwurblern und sonstigen Zauberern der Co­ronapandemie ist das Spiel mit irgendwelchen Zahlen, die man so lange verdreht, bis sich keiner mehr auskennt und der Zuhörer denkt: Ja, das ist schon komisch! – Man nimmt dann auch gerne irgendwelche fremden Länder her: Nigeria, Kenia, Gibraltar, Israel, und alle denken sich: Wow, der kennt sich aber aus! – Ich bin nicht sicher, ob dann jeder Gibraltar auch auf der Karte findet, aber geredet hat man einmal davon.

Man könnte sich aber auch anschauen: Wie ist es denn dort, wo ich mich auskenne und wo ich schon einmal war? – Das Burgenland hat eine hohe Impfquote, Oberösterreich hat eine niedrige Impfquote. Im Burgenland gibt es weniger schwere Fälle, in Oberöster­reich gibt es mehr schwere Fälle! – Da brauche ich nicht Gibraltar und Island heran­zuziehen.

Wenn man jetzt sagt: Österreich ist klein, das hat Unschärfen!, und bla, bla, dann kann man auch nach Deutschland schauen. Da wird man sehen: Die höchsten Impfquoten haben Bremen, das Saarland und Hamburg. Und welche Länder haben eine besonders niedrige Inzidenz? – Da findet man wieder Bremen und Hamburg. Wenn man schaut, wer eine ganz schlechte Impfquote hat, sieht man: Sachsen und Thüringen. Und wo gibt es besonders viele Coronafälle? – Uh, Überraschung: in Sachsen und Thüringen! (Beifall bei NEOS, ÖVP und Grünen.)

Kollege Hauser könnte sich das vielleicht einmal in Deutschland anschauen, denn mit Deutschland hat die FPÖ ja eine besonders enge Beziehung. (Heiterkeit bei Abgeord­neten von NEOS, SPÖ und Grünen.)

Jetzt aber zurück zur Verordnung, Herr Minister: Dass sich niemand mehr auskennt, ist kein Wunder. Sie haben jetzt gesagt, die Gültigkeit des grünen Passes wird auf sieben


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Monate verkürzt. Momentan gilt er nach der Zweitimpfung neun Monate. In der Verord­nung betreffend den Lockdown, die Sie uns geschickt haben, ist wieder eine Gültigkeit von 360 Tagen festgelegt. Einmal sind es zwölf Monate, einmal sind es neun Monate, einmal sind es sieben – dass sich die Bürger nicht auskennen, liegt in Ihrer Verant­wortung.

Noch einmal zum Schließen des Handels: Ich darf in eine Küchenwerkstatt gehen und dort mit dem Meister über meine neue Küche reden, weil das ein Handwerksbetrieb und die Planung meiner Küche eine Dienstleistung ist, die nicht körpernah ist. – Das geht. Ich darf aber nicht ins Schuhgeschäft gehen und mit meinem Schuhverkäufer über Schuhe reden. Das geht nicht, weil Sie einen Handelslockdown gemacht haben. Es ergibt keinen Sinn: Ich darf zu meinem Rechtsanwalt gehen und mich über mein Ver­fahren beraten lassen – ich verstehe schon, dass das einer Fraktion besonders wichtig ist (Heiterkeit und Beifall bei den NEOS) –, da das vom Lockdown nicht erfasst ist. Wenn ich aber keinen Anwalt brauche, sondern einfach ins Sportgeschäft gehen und mir einen Skischuh oder ein neues Paar Ski kaufen will, dann geht das nicht, weil Sie einen Lock­down verordnet haben.

Es wäre schon gut, wenn das Zeug Sinn ergibt, die Bürgerinnen und Bürger spüren es nämlich, wenn etwas unlogisch ist. Sie sind dann angewidert und haben keine Lust, diese Dinge zu befolgen. Das ist das Problem. (Abg. Wurm: Richtig erkannt, Gerald! Richtig erkannt!)

Sie könnten in Ihrem Ministerium auch einen Fehler bereinigen lassen, der sich durch alle Verordnungen zieht: Wenn der Handel geschlossen wird, steht in den Verord­nun­gen, darf der Sanitärhandel offen halten. Sie meinen den Sanitätshandel. Sie wollen, dass man Verbandszeug und so weiter kaufen kann, aber Sie lassen den Sanitärhandel offen, damit man eine Kloschüssel kaufen kann. Da sieht man auch, von welcher Qualität diese Verordnungen sind. (Heiterkeit und Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Kollross.)

17.21


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gerhard Kaniak. – Bitte.


17.21.40

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren jetzt zwei Tages­ordnungspunkte, und ich habe den Eindruck, gerade auch von der Bundesregierung, dass man, wenn man auf die Argumente inhaltlich nicht mehr eingehen möchte, sich einfach darüber lustig macht und sie ins Lächerliche zieht. Meine sehr geehrten Damen und Herren der Regierungsfraktionen, damit werden Sie unsere Argumente aber nicht wegbekommen!

Ich möchte nun auch begründen, warum: Der Tag der Freiheit, den die FPÖ gefordert hat, der ist tatsächlich obsolet, und zwar deshalb, weil der 26. Oktober schon wieder vorbei ist. Inhaltlich hat er überhaupt nichts an Aktualität verloren. Worum geht es bei diesem Antrag? – Es geht darum, dass wir aus den vergangenen 20, 22 Monaten die richtigen Lehren ziehen und die Coronakrise als das behandeln, was sie ist, nämlich als Gesundheitskrise, die Maßnahmen im Gesundheitsbereich erfordert, und dass wir mit den Zwangsmaßnahmen und massiven Eingriffen, die weit über den Gesundheits­be­reich hinaus Schaden anrichten, aufhören. Ich habe es heute schon erwähnt: Diese Maßnahmen richten im Wirtschaftsbereich, im Bildungsbereich, selbst im Gesundheits­bereich mehr Schaden an, als sie Nutzen bringen, deshalb sollten sie beendet werden. Das ist heute, da wir vor dem nächsten Lockdown stehen, genauso aktuell wie in Zukunft, wenn dieser Lockdown vorbei sein wird.


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Kollege Loacker hat es angesprochen, und die Experten im vorletzten Hauptausschuss haben es auch schon thematisiert: Diese 2G-Regelung, die Sie etabliert haben, bringt epidemiologisch überhaupt nichts, Herr Bundesminister! Damit verändern Sie das Ge­schehen gar nicht, Sie diskriminieren aber zu Unrecht einen großen Teil der österreichi­schen Bevölkerung. (Beifall bei der FPÖ.)

Nun zum zweiten Antrag, der auch von den Regierungsfraktionen im Gesundheits­ausschuss abgelehnt worden ist, betreffend das Diskriminierungsverbot für Ungeimpfte. Da muss ich ein bisschen weiter ausholen: Grundsätzlich, und da steht auch die FPÖ dahinter, sind Impfungen etwas sehr Sinnvolles, ja ein Segen für die Menschheit. Es gibt viele Impfungen, die wirklich schwere Erkrankungen praktisch beseitigt haben – denken Sie an die Impfung gegen die Pocken; auch die Masern sind massiv zurückgedrängt worden, sie flammen nur mehr vereinzelt auf; denken Sie an die Impfung gegen Kinderlähmung! Sie sind eine große Errungenschaft der Medizin und ein Segen für uns alle.

Ich als Apotheker habe in meinem Leben, glaube ich, schon mehr Impfungen empfohlen als der Großteil der Menschen, die hier sitzen. Ich bin auch selber gegen mehr geimpft als viele andere Personen hier herinnen. Ich möchte aber, dass Verständnis dafür da ist, dass wir die Menschen nicht zu etwas zwingen können, in eine Zwangsbehandlung treiben können, die sie nicht haben wollen. Eine Impfung, und das ist das Problem – Frau Kollegin Rendi-Wagner wird mir recht geben, sie wird das im Ministerium lange genug erlebt haben –, wird nur dann angenommen, wenn die Menschen davon über­zeugt sind, dass sie wirkt. Dazu brauchen sie erstens einmal ehrliche und verlässliche Daten, und zweitens müssen diese Daten dann auch entsprechend zu den Menschen transportiert werden.

Beides, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist im Fall der Covid-Impfungen eben nicht passiert. Man hat zu große Hoffnungen gehabt, auch ich, das gebe ich zu. Als ich die ersten Daten zu dieser Impfung bekommen habe, war ich mehr als beeindruckt. Ich war froh, ich war erstaunt, wie schnell die Wissenschaft etwas entwickelt hat. Die Daten waren ja wirklich vielversprechend. Nicht nur die wissenschaftliche Datenlage, sondern auch die Realität hat aber gezeigt, dass diese Versprechen einfach nicht haltbar gewesen sind. (Zwischenruf des Abg. Jakob Schwarz.) Es hat keine sterile Immunität gegeben, es gibt keinen Schutz vor Infektion, es gibt keinen lang anhaltenden Schutz vor schweren Verläufen. Es ist kurz gesagt nicht das, was wir uns von einer Schutzimpfung erwarten würden oder erhofft haben.

Wenn es nun Menschen in Österreich gibt, die in eine individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung gehen und sich fragen: Wie groß ist mein Risiko, an Covid-19 zu erkranken, und wie groß ist mein Risiko, dass ich mich durch eine Schutzimpfung einer Belastung aussetze, die ich nicht haben möchte?, dann muss man akzeptieren, dass es in Öster­reich einige Menschen gibt, die sagen: Ich will mich nicht impfen lassen!

Man muss auch akzeptieren, und das ist in dem Verordnungsentwurf zwar vorgesehen, wird in der Realität aber leider Gottes überhaupt nicht gelebt, dass es Menschen gibt, die sich auch auf ärztlichen Rat hin nicht impfen lassen, weil sie chronische Vorerkran­kungen haben, weil sie ein gestörtes Immunsystem haben, weil sie zum Beispiel multiple Sklerose oder andere Erkrankungen haben und sich davor fürchten, dass die Impfung den nächsten Schub auslöst und ihnen mehr schadet als hilft. Diese Menschen kommen momentan ganz schwer bis gar nicht zu den entsprechenden Befreiungsattesten, die sie brauchen würden, um normal am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. (Zwi­schenruf der Abg. Gabriela Schwarz.)

Wenn Sie die Impfpflicht so, wie sie in den ersten Entwürfen kursiert ist, etablieren, Herr Bundesminister, dass ein ärztliches Befreiungsattest nur mehr von Amtsärzten ausgestellt


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werden darf (Zwischenbemerkung von Bundesminister Mückstein) – das war in den Entwürfen, die kursiert sind; diese ärztliche Attestierungspflicht ist auch in einem ande­ren Gesetzentwurf drinnen –, dann frage ich mich, wie Zehntausende, vermutlich sogar Hunderttausende Menschen in Österreich denn nach einer entsprechenden Untersuchung zu einem amtsärztlichen Attest kommen sollen, das sie von der Impfpflicht befreit. Wie wollen Sie das administrativ handhaben?

Ich befürchte vielmehr, dass Sie da einen Zwang einführen wollen, der die Falschen treffen wird, der Folgeschäden verursachen wird, der Menschen, die nachweislich gar keine Impfung brauchen, weil sie vielleicht zum Beispiel schon eine natürliche Immunität erworben haben, die mehr als ausreichend ist, trotzdem zu einer Impfung zwingt. Das kann ja wohl nur absolut unverhältnismäßig sein.

Ein Letztes möchte ich noch dazusagen, und zwar, dass die Impfung nicht mehr die einzige Möglichkeit aus der Krise ist, dass es mittlerweile zugelassene Arzneimittel gibt, mit denen man das Risiko eines schweren Verlaufs oder eines Todesfalls mindestens genauso zuverlässig verhindern kann. Ich weiß schon, das ist ein höherer Aufwand, das ist mit höheren Kosten verbunden, die im Gesundheitsbereich aufschlagen, aber es gibt eine Alternative, und damit ist dieser Zwang, den Sie verordnen wollen, in keinster Weise mehr verhältnismäßig. (Beifall bei der FPÖ.)

Wie gesagt, dieser Zwang, dieser Impfzwang, den Sie als Überschreitung der roten Linie tatsächlich verhängen, wird auch im Gesundheitswesen zu massiven Kollateralschäden führen. Erstens einmal – ich habe es bereits in einer meiner letzten Reden angesprochen – haben wir im Gesundheitswesen jetzt schon eine Personalknappheit. Wir haben dort einen gewissen Prozentsatz an Menschen, die sich nicht impfen lassen wollen. Wenn dieser Zwang kommt, dann werden sie aus diesen Berufen weggehen und die Personal­situation wird noch kritischer werden.

Und noch etwas: Sie werden mit diesem Vorgehen bei den Covid-Schutzimpfungen auch eine Aversion gegen andere Impfungen erreichen. Ich weiß, wie hart die Überzeugungs­arbeit war, Menschen zu bewährten und sicheren Schutzimpfungen zu bewegen. Die Durchimpfungsraten werden durch Ihre Zwangsmaßnahmen weiter sinken, weil staat­licher Zwang genau das Gegenteil von Aufklärung und einer aktiven, freiwilligen Ent­scheidung ist. Dieser Zwang, dieser Druck erzeugt Gegendruck. Damit werden Sie die Gesamtdurchimpfungsraten und damit die Gesamtgesundheit der Bevölkerung lang­fris­tig mehr schädigen, als dass Sie über diese Maßnahmen kurzfristigen Erfolg erreichen.

Wichtig für die Zukunft ist, dass es einen niederschwelligen Zugang zu Schutzimpfungen gibt, vor allem zu bewährten Schutzimpfungen und zu Auffrischungsimpfungen, die regelmäßig notwendig sind. Diese sind in den vergangenen zwei Jahren massiv unter­durchschnittlich durchgeführt worden. Da haben wir ein großes Problem, da müssen wir neue Wege beschreiten. Die Fraktion der NEOS und vor allem Kollege Loacker und Kollegin Fiedler haben dahin gehend in der Vergangenheit immer wieder gute Anträge eingebracht. Ich möchte daran anschließen und bringe folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Auf­frischungsimpfungen durch geschultes Personal in der Apotheke bei komplikationsfreien Impfungen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage


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zuzuleiten, die zum Inhalt hat, dass entsprechend geschultes Personal in Apotheken Auffrischungsimpfungen, bei denen auf Grund langjähriger Erfahrung und einer bereits komplikationsfrei verlaufenen Erstimpfung mit keinen akuten oder schweren Impfreak­tionen gerechnet werden muss, durchführen darf.“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

17.30

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak

und weiterer Abgeordneter

betreffend Auffrischungsimpfungen durch geschultes Personal in der Apotheke bei kompli­kationsfreien Impfungen

eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 31.) Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1905/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Diskriminierungsverbot für Covid-19-Ungeimpfte (1143 d.B.)

In der Schweiz gibt es ein innovatives Projekt „Impfapotheken“ im niedergelassenen Bereich, da dort bei Impfungen neben den Ärzten mit den Apothekern landesweit ein breit aufgestelltes Versorgungsnetz bietet:

SICHER UND UNKOMPLIZIERT – IMPFEN DIREKT IN DER APOTHEKE

In der Mehrheit der Kantone können Apothekerinnen und Apotheker gesunde Erwach­sene impfen. Damit Apothekerinnen und Apotheker impfen können, müssen sie eine spezifische Weiterbildung absolviert haben oder bereits an der Uni entsprechend von Impfspezialisten geschult worden sein. Dies ist Voraussetzung für die Impfbewilligung. Diese vergeben die Kantone. Im Tessin erfolgt das Impfen vorerst noch mit ärztlichem Rezept für den Impfstoff. Schwangere Frauen und Patienten, die sich in regelmäßiger ärztlicher Behandlung befinden, sollen sich weiterhin bei Ihrem behandelnden Arzt imp­fen lassen.

Impfapotheken

Für Österreich sollte ein solches Angebot dahingehend aufgesetzt sein, dass ent­sprechend geschultes Personal in Apotheken ausschließlich Auffrischungs-impfungen, bei denen auf Grund langjähriger Erfahrung und einer bereits komplikationsfrei verlaufe­nen Erstimpfung mit keinen akuten oder schweren Impfreaktionen gerechnet werden muss, durchführen dürfen. Die entsprechenden Auffrischungsimpfangebote sollten auch im Honorarsystem der österreichischen Sozialversicherungsträger abgebildet sein, um den Apotheken eine entsprechende Abgeltung dieser Zusatzdienstleistung zu ermö­glichen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:


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„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungs­vorlage zuzuleiten, die zum Inhalt hat, dass entsprechend geschultes Personal in Apotheken Auffrischungsimpfungen, bei denen auf Grund langjähriger Erfahrung und einer bereits komplikationsfrei verlaufenen Erstimpfung mit keinen akuten oder schwe­ren Impfreaktionen gerechnet werden muss, durchführen darf.“

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Nikolaus Scherak zu Wort gemeldet. – Bitte.


17.30.21

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Frau Präsidentin! Kollege Kaniak hat hier gerade behauptet, dass Kollege Loacker gesagt hätte, dass die 2G-Regelung nichts hilft.

Ich berichtige tatsächlich: Ganz im Gegenteil, Kollege Loacker hat gesagt, dass die 2G-Regelung selbstverständlich hilft und gemeinsam mit einer FFP2-Masken-Pflicht auch dazu führen könnte, dass man den Handel weiter offen hält. (Beifall bei den NEOS.)

17.30


Präsidentin Doris Bures: Dazu ist nun niemand mehr zu Wort gemeldet. Damit ist diese Debatte geschlossen.

Ich frage die Frau Berichterstatterin, ob sie ein Schlusswort wünscht. – Das ist nicht der Fall.

17.30.48Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 25 bis 31


Präsidentin Doris Bures: Wenn alle Fraktionen einverstanden sind, dann würde ich jetzt auch gleich die Abstimmungen vornehmen. – Gut.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 25: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden, in 1137 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Gabriela Schwarz, Schallmeiner, Kolleginnen und Kolle­gen einen Abänderungsantrag sowie einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungs­antrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abän­derungsanträgen betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Gabriela Schwarz, Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Einfügung neuer Ziffern 1a bis 1f in Artikel 1 eingebracht.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.


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Die Abgeordneten Gabriela Schwarz, Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Änderung der Ziffern 3 und 4 in Artikel 1 einge­bracht.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein zustimmendes Zeichen. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Gabriela Schwarz, Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- bzw. Abänderungsantrag betreffend Änderung der Ziffer 5 in Artikel 1 sowie Einfügung neuer Ziffern 2a bis 2f und Ziffer 4 in Artikel 4 eingebracht.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist die Mehrheit.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist mehrheitlich so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer in der dritten Lesung seine Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein entsprechen­des Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung mit Mehrheit angenom­men.

Wir kommen zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 26: Entwurf betreffend Betriebliches Testungs-Gesetz, samt Titel und Eingang in 1138 der Beilagen.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Wer in dritter Lesung dem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Damit gelangen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 27: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1139 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. – Zustimmung in dritter Lesung, es ist mit Mehrheit angenommen.

Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 28: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1140 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer sich für die Kenntnisnahme ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Bericht ist mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.

Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 29: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1141 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer ist für diese Kenntnisnahme? – Der Bericht ist mit Mehrheit zur Kenntnis genom­men.

Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 30: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1142 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer sich für diese Kenntnisnahme ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Bericht ist mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 31: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1143 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.


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Wer ist für diese Kenntnisnahme? – Das ist mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Auffrischungsimpfungen durch geschultes Personal in der Apotheke bei komplikationsfreien Impfungen“.

Wer ist dafür? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

17.36.1632. Punkt

Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 1671/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufschub des Endes der gesetzlichen Corona-Kreditstundungen (1121 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zum 32. Tagesordnungspunkt.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Abgeordneter Klaus Köchl. – Bitte.


17.36.49

Abgeordneter Klaus Köchl (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Banken haben auf ihrer Homepage und auf Informationsseiten folgende Sätze geschrieben: „Nach Auslaufen der Kreditstundung per 31. Jänner 2021 gilt für die Kunden grundsätzlich die Wiederaufnahme der Zins- beziehungsweise Ratenzahlungen [...]“.

Die Opposition hat des Öfteren und auch die Arbeiterkammern haben darauf hinge­wiesen, dass es einen Schutzschirm für die Bankkunden geben muss. Die Regierung hat immer gesagt, das braucht es nicht, das will man nicht, und überhaupt ist für die ÖVP der Konsumentenschutz einfach ein Stiefkind. Da werden die Hausaufgaben nicht ge­macht, ganz gleich wie jetzt in den letzten Monaten in Bezug auf die Coronakrise von dieser Regierung die Hausaufgaben nicht gemacht worden sind. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich bin stolz darauf und felsenfest davon überzeugt, dass unsere Sozialdemokratie in Österreich mit Rendi-Wagner an der Spitze, mit Ludwig, mit Peter Kaiser und mit Doskozil dafür sorgen wird, dass dieses Land stabil bleibt. Die ÖVP redet immer von gemeinsam. Immer wenn euch das Wasser bis zum Hals steht, braucht ihr die Oppo­sitionsparteien, braucht ihr verantwortungsbewusste sozialdemokratische Politiker. (Bei­fall bei der SPÖ.) Wenn es um Schutzschirme geht, um den Konsumentenschutz, um unsere Bevölkerung, dann interessiert euch das nicht. Eure Landeshauptleute, euer Landeshauptmann von Salzburg, Haslauer, sagt sogar, die Experten kennen sich nicht aus. (Abg. Salzmann: Das stimmt ja nicht!) Sie bräuchten nur einmal auf unsere Vorsit­zenden zu hören, dann müssten Sie wissen, wie man mit so einer Krise umgeht. (Beifall bei der SPÖ.)

Noch schlimmer ist, was die ÖVP in Oberösterreich macht. Landeshauptmann Stelzer hat die Krise überhaupt weggeschoben. Die war ja für euch gar nicht mehr vorhanden. Herr Kurz ist jetzt nicht mehr da, er hat ja schon erklärt, dass diese Krise vorbei ist, dass ihr alles bewältigt habt. Als ihr den Wahlkampf in Oberösterreich habt führen müssen, waren euch die Österreicherinnen und Österreicher egal – jetzt habt ihr das zu verantworten (Beifall bei der SPÖ), niemand sonst hat das zu verantworten. Nur ihr habt das zu verantworten!

Umfragen – und die sind diesmal nicht getürkt von irgendeiner Familie, von Freunden von Kurz – sagen jetzt schon ganz klar, es sind nur mehr ungefähr 20, 22 Prozent für


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die ÖVP, gut 80 Prozent sagen schon: Diese Regierung kann es nicht! Deshalb seid ihr für mich rücktrittsreif, ihr könnt das nicht. (Beifall bei der SPÖ.)

Zum Abschluss, weil meine Redezeit schon wieder aufgebraucht ist, wünsche ich meinem Kärntner FPÖ-Mitstreiter hier im Parlament, Herbert Kickl, so er von seinem Sofa aus vielleicht zuschaut, gute Genesung. Ich habe diese Krankheit auch gehabt und ich weiß, wie ernst so etwas sein kann. Ich wünsche ihm wirklich von ganzem Herzen, dass es ihm gut geht, dass er sich erholt und dass er aber auch zur Vernunft kommt (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP), weil es einfach irrsinnig wichtig sein wird, wie er sich in den nächsten Tagen verhalten wird.

Das wird für die Österreicherinnen und Österreicher etwas ganz, ganz Entscheidendes sein. Er wird die Verantwortung übernehmen müssen. Vielleicht hört er mich und sagt in Bezug auf die Werbefahrt zu diesem Pferdewurmmittelprotest morgen Mittag: Geht dort nicht hin, bleibt zu Hause! Wir müssen in Zukunft in Sicherheit leben können! Ich ersuche Herbert Kickl darum, und ich hoffe, er hat dieses Verantwortungsbewusstsein. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen. – Ruf bei der SPÖ: Eine der besten Reden heute!)

17.40


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Ulrike Fischer. – Bitte.


17.40.49

Abgeordnete Mag. Ulrike Fischer (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Gerade in einer Krise oder in einem beginnenden Lockdown sollte man nicht politisches Kleingeld machen, sondern es geht ums große Ganze. Wir haben die erste Krise bereits gemeistert, wir werden auch diese Krise meistern. Schauen wir uns das Kreditmoratorium an: Das war eine wirksame Hilfe! Es war eine wirksame Hilfe für zehn Monate, und damit waren wir in Europa führend. So ein langes Kreditmoratorium hat es sonst nirgendwo gegeben, nicht einmal in Deutschland. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wenn wir Verbraucherinnen, Verbraucher schützen wollen, dann müssen wir bei der Wurzel ansetzen, dann müssen wir bei den Kleinen, bei den Kindern und Jugendlichen beginnen. Was es braucht, ist gute Schulbildung, gute Verbraucherbildung , die bereits im Kindergarten, in der Schule beginnt. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Wir haben daher letztes Jahr einen Entschließungsantrag eingebracht, um die Verbraucherbildung anzukurbeln – und das hat in verschiedenen Bereichen Früchte getragen. Schauen wir uns das Basiskonto an: In Wien nehmen um 63 Prozent mehr Personen ein Basiskonto in Anspruch.

Was ist ein Basiskonto? – Ein Basiskonto ist ein Jedermann-/Jedefraukonto für Men­schen, die sonst kein Konto haben. Jeder von uns hat seine Kontokarten, aber es gibt Leute, die kommen nur schwer zu einem Konto. Sogar ein Asylwerber kann in Österreich ein Konto bekommen, und das ist wichtig. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Um am gesell­schaftlichen Leben teilzunehmen, braucht man ein Konto mit Zahlungsfunktion. Die Infokampagne des Bundesministeriums hat funktioniert. An dieser Stelle ein großes Danke an den Minister und sein Ministerium für den konsequenten Verbraucherschutz in unserem Land. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Gute Maßnahmen müssen nicht immer teuer sein. Wir haben für diese Kampagne be­treffend Basiskonto 140 000 Euro ausgegeben, und wir haben weitere 500 000 Euro für die Schuldnerberatung vorgesehen, weil es natürlich wichtig ist, zu wissen, wie man Schulden vermeiden kann und wie man es schafft, das Problem bei der Wurzel zu packen. Noch ein Punkt: Damit sich Konsumenten genauso wie die Unternehmer, Unter-


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nehmerinnen schnell entschulden können, gibt es eine Gleichstellung zwischen Konsu­mentInnen und Unternehmern, nämlich die dreijährige Entschuldung. Da haben wir die Insolvenzordnung verbessert. – Danke auch da für die Initiative. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ganz zum Schluss noch ein Gedanke, weil wir in den Lockdown gehen: Ich halte es für sehr sinnvoll, dass wir alle jetzt nicht polarisieren, sondern zusammenhalten. Wenn ich mir meine Heimatgemeinde anschaue, dann muss ich sagen, das funktioniert. Bei uns in der Gemeinde sind über 80 Prozent geimpft, aber trotzdem muss man eines sagen: Die Personen, die sich damals nicht impfen lassen konnten, haben teilweise schwere Verläufe gehabt. Ein Schulkamerad wartet zum Beispiel auf eine Lungentransplantation. Das sind Geschichten, da kann man sagen: Na ja, man kann helfen! In Wirklichkeit ist es aber so: Die Impfung ist da, jetzt ist die Hilfe da. Wir sollten sie alle annehmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.44


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Peter Wurm. – Bitte.


17.44.55

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Wir diskutieren in diesem Paket eigentlich eine Geschichte, die von den ersten Lockdowns herrührt. Da hat es eine Absicherung in Form der Kreditstundung und auch einen Kündigungsschutz gegeben – das war für die Konsumenten entsprechend wichtig –, und das ist mit Ende Februar dieses Jahres ausgelaufen. Wir wollten, dass das verlängert wird. Jetzt stehen wir vor einem neuerlichen Lockdown. Zur Erinnerung eine Frage vor allem an die Grünen – bei der ÖVP habe ich da weniger Hoffnung –: Wie gedenkt ihr jetzt mit dem umzugehen? Verschwinden die Dinge jetzt sang- und klanglos irgendwo in der Versen­kung? Die gibt es nämlich nicht: Es gibt weder einen Kündigungsschutz noch gibt es eine Kreditstundung für Leute, die aufgrund der derzeitigen Situation in finanzielle Schwie­rigkeiten kommen.

Worauf ich einfach ausdrücklich hinweisen möchte, weil das jetzt so untergeht, weil Minderheiten plötzlich auch für die Grünen kein Thema mehr sind: Wir sprechen jetzt von der Minderheit jener, die nicht geimpft sind, die genesen sind, bei denen die Gene­sung von den Regeln her aber zu lange her ist, beziehungsweise von den Geimpften, bei denen die Gültigkeit der ersten zwei Impfungen abläuft. Was passiert mit dieser Gruppe? Wollt ihr für die eine Absicherung schaffen, sowohl im Bereich Kreditstun­dungen als auch betreffend Kündigungsschutz, oder nicht? Ich stelle jetzt einmal eine Vermutung an – lasse mich gerne eines Besseren belehren – und nehme an, das wird nicht passieren. Für Minderheiten haben die Grünen in diesem Fall kein Herz, die ÖVP hat für sie sowieso kein Herz.

Mein Aufruf beziehungsweise unser Aufruf ist: Bitte vergesst diese Minderheit nicht! Als Konsumenten sollten wir diese Gruppe schützen, sowohl was Kreditstundungen wie auch was Kündigungsschutz betrifft. Ich kann da nur noch einmal appellieren, dass das bitte nicht vergessen wird. Vielleicht überrascht mich auch der Minister und in der Ver­ordnung, die kommt, steht etwas Entsprechendes drinnen. Ich bin aber nicht sehr opti­mistisch, und damit will ich es gut sein lassen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

17.47


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Peter Weidinger. – Bitte.


17.47.13

Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Werter Herr Bun­desminister! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich möchte zu Beginn auf die Worte des


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Kollegen Klaus Köchl eingehen, der hier viele Themen angerissen hat, und ich möchte diese in den richtigen Zusammenhang setzen.

Ich beginne damit, dass ich mich vor Kurzem mit einer Krankenschwester unterhalten habe, die sich aus Überzeugung für diesen Job entschieden hat und den Menschen dient. Ihre Kinder sind stolz auf die Mama, darauf, dass sie sich engagiert, dass sie sich das ganze Jahr über, aber besonders jetzt, in dieser herausfordernden Zeit der Pande­mie, auf einer Intensivstation einsetzt, um Menschenleben zu retten und mitzuhelfen, dass es den Menschen gut geht.

Wenn wir an diese Situation denken, müssen wir uns aber auch eine Frage stellen. So wie diese Krankenschwester den Patientinnen und Patienten dient: Dienen auch wir der Krankenschwester und dem Personal, das sich in den Intensivstationen um die Patien­tinnen und Patienten bemüht? Wenn ich daran denke, dass wir jetzt gerade unse­ren nationalen Schulterschluss wieder erneuert haben (Ruf bei der FPÖ: Zur Sache, Herr Weidinger!) – mit den Landeshauptmännern, mit dem Gesundheitsminister –, dann sage ich Ihnen: Das ist der richtige Weg, und es ist auch gut und wichtig für Österreich, dass wir hier zusammenarbeiten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Wir dienen nicht mit Fehlinformationen, und ich möchte jetzt die Gemeinsamkeit mit Kollegen Köchl hervorstreichen. Bitte, geschätzte Kolleginnen und Kollegen von der Freiheitlichen Partei, nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr, so Sie einwirken können, und wirken Sie hinsichtlich der Demonstration, die stattfindet, deeskalierend ein. Es geht um Menschen, und da unterscheide ich mich wieder von Abgeordnetem Köchl, der ge­sagt hat, es brauche einen Schutzschirm für die Banken. Nein, wir haben gesagt, wir brauchen einen Schutzschirm für die Menschen – und das haben wir mit der Einführung des Kreditmoratoriums, das länger bestanden hat als in den meisten Ländern in Europa, auch gemacht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Wir bringen heute gemeinsam mit den Grünen einen Antrag ein, mit dem wir den nächs­ten Schritt setzen. Wir haben gelernt, dass Kooperation und Zusammenarbeit das Wich­tigste ist und dass wir so erfolgreich sein können. So werden wir gemeinsam mit dem Bundesminister eine weitere Verzahnung vornehmen, in der Zusammenarbeit mit allen zuständigen Institutionen, um den Service weiter auszubauen, um Menschen in schwie­rigen Situationen behilflich zu sein, etwa wenn es darum geht, zu schauen, wie sie ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen können. Wir schauen, wie man das schneller und unbürokratischer lösen kann.

In diesem Sinne, liebe Österreicherinnen, liebe Österreicher: Vertrauen wir auf die Wis­senschaft! Ich lade Sie ein, wenn Sie die Rede des Herrn Abgeordneten Seppi Smolle nicht gehört haben sollten: Schauen Sie sich das in der TVthek an! Er hat fachlich und sachlich ausgeführt, warum wir allen Grund dazu haben, auf die Wissenschaft zu hören und uns impfen zu lassen. In diesem Sinne: Leisten wir aus Verantwortung für Österreich gemeinsam unseren Beitrag! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

17.50


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmung an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Ausschusses für Konsumentenschutz.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 190

17.50.3833. Punkt

Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 1963/A(E) der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Co2-Steuer – Preis-Monitoring für alle Energielieferanten (1122 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zum 33. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Christian Drobits. – Bitte.


17.51.24

Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Monaten kommen, gerade durch die Pandemie bedingt, immer mehr Haushalte in Österreich in die roten Zahlen. Die Pan­demie ist ein finanzieller Brandbeschleuniger, und zwar auch deshalb, weil bereits vor der Pandemie einige Haushalte knapp bei Kasse waren und sie bedingt durch die Pan­demie, durch Verlust von Arbeit, durch Krankheit oder andere Umstände, immer tiefer in diese Schuldenspirale gekommen sind. Momentan sagen uns die Zahlen, dass drei Millionen Österreicherinnen und Österreicher Kredite offen haben, die Zahlen sagen, dass 28 Prozent der Haushalte keine Ersparnisse beziehungsweise Ersparnisse unter 500 Euro auf dem Konto haben. Diese Situation wird natürlich auch zusätzlich durch die Teuerung, die aufgetreten ist, verstärkt – und deshalb haben wir auch in den letzten Monaten sehr stark diesen Schuldnerschutzschirm gefordert.

Die Teuerung bedeutet nun, dass es vom September letzten Jahres auf September dieses Jahres beim Preis von Gas, Strom und Energie eine Erhöhung um 16,3 Prozent gab. Da ist es notwendig, wirklich gegenzusteuern – auch für den kommenden Winter, weil die Leute im Winter heizen müssen. Momentan schaut es so aus, dass viele, wenn sie nicht unterstützt werden, in kalten oder zumindest nicht gewärmten Zimmern über­nächtigen müssen. Deshalb ist auch von unserer Seite her klar, dass wir sämtliche Schritte, wie eine Sofortzahlung oder eventuell auch die Halbierung der Mehrwertsteuer auf Gas und Strom, setzen müssen, damit das im Winter wirklich kein Thema wird.

Der heutige Antrag betrifft die CO2-Bepreisung. Herr Bundesminister, das ist wichtig! Die CO2-Steuer kommt zwar erst mit 1. Juli 2022, aber wenn wir nicht vorher die entsprechen­den Reglementierungen und ein Preismonitoring machen, werden die Konsumentinnen und Konsumenten durchgebeutelt. Dann kommt neben der Pandemie und neben der Teuerung, die derzeit schon besteht, noch als zusätzliche Maßnahme die CO2-Steuer plus Mehrwertsteuer dazu.

Es geht nun um Transparenz. Wer weiß wirklich, wie viel eine Kilowattstunde Strom oder das Gas kostet? Wer kennt sich bei seiner Energierechnung aus? Viele sagen mir: Das ist intransparent. Ich behaupte auch, dass sich, wenn die CO2-Steuer kommt, danach auch keiner auskennen wird. Darum wollen wir nun schon im Vorfeld eine Klärung, dass eine Reglementierung und ein Preismonitoring für alle Energielieferanten kommt. CO2-Steuer und Mehrwertsteuer sollen schriftlich festgehalten werden, und in weiterer Folge soll das täglich aktualisiert werden und auch barrierefrei sein.

Wenn das ermöglicht wird, ist zumindest die Transparenz und Sichtbarkeit für die Konsumentinnen und Konsumenten gegeben, dass sie entscheiden können, was sie tun. Heute passiert Folgendes: Der Energielieferant kündigt den Energievertrag auf – und was passiert? Die meisten müssen dann einen anderen Energielieferanten nehmen, der wesentlich teurer ist. Das kann nicht der Zustand sein. Wir wollen dagegen auftreten.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 191

Herr Bundesminister, ich bitte um rasche Vorlage eines diesbezüglichen Preismonito­rings! – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

17.54


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jakob Schwarz. – Bitte.


17.54.41

Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebes Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Kollege Drobits von der SPÖ macht sich Sorgen, dass die CO2-Bepreisung für die Haushalte Teuerun­gen bei den Gaspreisen mit sich bringt (Zwischenruf bei der SPÖ) und möchte ein Preis­monitoring einführen. Das gibt mir die Gelegenheit, noch einmal zu begründen, warum wir mit der ökosozialen Steuerreform eine CO2-Bepreisung einführen und warum das klimapolitisch sinnvoll ist und die Lenkungswirkung entfaltet, die wir haben wollen, und andererseits auch die Kaufkraft der KonsumentInnen aufrecht erhält – das heißt, warum diese ökosoziale Steuerreform sowohl öko als auch sozial ist.

Bisher war es ja so, dass die Kosten, die dadurch entstehen, dass man gratis CO2 in der Atmosphäre entsorgt, nicht beim Verursacher entstehen, sondern bei uns allen, weil durch Klimaschäden natürlich Kosten entstehen (Zwischenruf bei der SPÖ), die wir als Gesellschaft zu tragen haben. Die Idee von dieser CO2-Bepreisung ist, das zu ändern. Das heißt, ab nun zahlt man für jede Tonne, die man quasi in die Luft schickt, einen Preis. Das ist nur ein Teil von dem, was an Schäden entsteht, aber zumindest einmal ein erster Schritt in Richtung mehr Fairness. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

Das ändert auch die relativen Preise zwischen der Nutzung von fossiler Energie und anderen Gütern und schafft eben diese Lenkungswirkung. Nun ist im Gesetz, das bisher nur als Begutachtungsentwurf vorliegt – aber Sie beziehen sich ja darauf –, gesetzlich vorgesehen, dass es einen Fixpreis gibt. Das heißt, man weiß schon, wie viel die Tonne CO2 kosten wird, und es sind auch die Umrechnungsfaktoren auf den Kubikmeter Gas, auf den Liter Benzin und so weiter gesetzlich festgeschrieben. Das heißt, an und für sich ist gesetzlich klar, inwiefern sich diese CO2-Bepreisung in Form von Teuerungen niederschlägt. Wichtig ist noch, zu betonen, dass wir ja erst ab 1. Juli starten – Sie haben es eh angesprochen. Das heißt, dass die kurzfristigen Effekte, die nun in erster Linie für die Teuerung verantwortlich sind – die Angebotsbeschränkung aus Russland oder eben auch die Aufholeffekte durch die Pandemie –, dann allen ExpertInnenmeinungen zufolge schon beendet sein werden. Diese Teuerungseffekte werden sich reduziert haben und die CO2-Bepreisung wird dann nicht im Zusammenhang mit dieser Teuerung bezie­hungsweise Inflation stehen.

Die Teuerungswelle zeigt aber auch, warum wir diese CO2-Bepreisung einführen. Sie ist ein Instrument – gemeinsam mit anderen Maßnahmen, die wir setzen, damit wir uns mittelfristig aus dieser Preisfalle befreien können. Gemeinsam mit den Investitionen in die Infrastruktur, mit dem Klimaticket, mit den Sanierungen und den Förderungen beim Heizkesseltausch sind das alles Maßnahmen, die dazu beitragen, dass wir in der Zukunft eben nicht mehr so stark von importiertem Gas abhängig sind und damit diese Teuerung quasi schlucken müssen, sondern uns daraus befreien können. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir wissen – und darum wird Sie das jetzt nicht zufriedenstellen –, dass das Effekte sind, die mittelfristig und nicht kurzfristig wirken. Deshalb haben wir in dieser Steuerreform auch Maßnahmen vorgesehen, die kurzfristig helfen, für die Kaufkraft jener Leute, die durch Teuerungen aus der CO2-Bepreisung betroffen sind, um diese Teuerungen abzu­federn. Das ist insbesondere durch den Klimabonus gegeben, der sicherstellt, dass


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 192

insbesondere bei Menschen mit kleinerem Einkommen, die Sie ja – zu Recht, wie ich meine – besonders im Auge haben, überkompensiert wird, dass die nach der CO2-Bepreisung quasi mehr im Börserl haben, als sie vorher gehabt haben. Kollege Koza hat das am Dienstag sehr eindrucksvoll ausgeführt: Das führt dazu, dass die gesamte Steuerreform in ihrer Verteilungswirkung sozialer ist, als das die letzte Steuerreform unter einem sozialdemokratischen Bundeskanzler war. (Beifall bei den Grünen. – Zwi­schenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) Die Datenbasis vom Fiskalrat können wir ja dann noch austauschen.

Letzter Satz: Ich habe gestern bei der Abstimmung gut aufgepasst und gesehen, dass Sie es geschafft haben, innerhalb von zwei Anträgen zuerst für die Abschaffung klima­schäd­licher Subventionen zu stimmen, und der nächste Antrag betraf dann die Gas­preis­stütze, also eine zweckgewidmete Förderung von fossiler Energie, was klar eine klima­schäd­liche Subvention ist. Ich glaube, das ist keine seriöse Klimapolitik und nicht glaubwürdig. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ich würde Sie bitten, da auch konsis­tenter zu werden. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

17.59


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Ries. – Bitte.


17.59.10

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Damen und Herren! Das Ausmaß an Energie, das der heutige Mensch pro Kopf verbraucht, ist stetig im Steigen begriffen. So vielfältig wie die Mög­lich­keiten des Energieverbrauchs sind, sind auch die Energiequellen, die wir erschließen, um den steigenden Energiebedarf zu decken.

Obwohl wir immer mehr Energiequellen erschließen, steigen die Preise dennoch an. Die letzten Monate haben ganz tüchtig an dieser Spirale gedreht. So sagt die Österreichi­sche Energieagentur, dass der Gaspreisindex vom November 2020 auf November diesen Jahres um 489,7 Prozent gestiegen ist. Beim Strompreis ist es weniger drama­tisch, aber er ist dennoch im Steigen begriffen.

Ein österreichisches Vergleichsportal hat folgende Rechnung aufgestellt: Ein durch­schnittlicher österreichischer Haushalt wendet im heurigen Jahr für 4 000 Kilo­wattstun­den Strom und 15 000 Kilowattstunden Gas 2 010 Euro pro Jahr auf. Im kommenden Jahr wird dieser Haushalt für denselben Verbrauch um 25 Prozent mehr, also in etwa 2 500 Euro aufwenden müssen. Das heißt, auch bei einem Gehaltsabschluss von 3,5 Pro­zent wird die Teuerung allein bei den Energiekosten ein wesentlicher Faktor sein. Dazu kommen noch für jeden Haushalt die Segnungen der CO2-Steuer und die angehobene NoVA.

Das Klimaticket wird das nicht wettmachen können, denn dort, wo es keine brauchbare Öffi-Anbindung gibt, nützt das beste Klimaticket nichts. Durch den Baustopp bei Auto­bahnen, der verfügt wurde, wird sich auch die Lage der Tausenden Pendler nicht we­sentlich verbessern.

Umso wichtiger erscheint es für uns, dass der Konsument die Möglichkeit hat, sich zu orientieren, wo er Energiekosten einsparen kann. Der Energiepreismonitor wäre ein wirksames Werkzeug dazu. Für mich ist enttäuschend, dass die Regierungsparteien dem Konsumenten diese einfache Möglichkeit des Preisvergleichs vorenthalten möch­ten. Hier will die ÖVP nicht einmal diesem Monitoring zustimmen, während die ÖVP gestern im Burgenland – dort in der Opposition – verlangt hat, dass die Energiekosten von der Energie Burgenland gesenkt werden. Also einmal ist man für und einmal ist man gegen den Konsumenten. Das werden Sie von uns nicht sehen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 193

Wir stimmen diesem Antrag zu, weil er ganz einfach gut ist und weil wir immer auf der Seite des Konsumenten stehen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.02


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kurt Egger. – Bitte.


18.02.07

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer via Livestream! Ja, Herr Kollege Drobits, Transparenz ist wichtig, Vergleichbarkeit ist wichtig, aber diese Transparenz und diese Vergleichbarkeit gibt es schon. Wir haben auf der Homepage der E-Control und der Österreichischen Energieagentur bereits die Information zur Verfü­gung gestellt, welche Preise die einzelnen Energieanbieter aktuell haben. Diese Seiten werden laufend aktualisiert und sind damit für die Konsumentinnen und Konsumenten eine Hilfe bei der Vergleichbarkeit. Daher brauchen wir kein neues Tool, sondern wir könnten gemeinsam die bestehenden Dinge bewerben.

Eines zeigen die aktuellen Preisentwicklungen aber auch sehr klar: Es muss uns gelin­gen, im Bereich Energie unabhängiger von Importen zu werden. Wir haben mit dieser Bundesregierung mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz eine gute Grundlage geschaf­fen, mit der im Jahr circa 1 Milliarde Euro in diesem Bereich investiert wird. (Beifall bei ÖVP und Grünen.) Wir müssen aber schauen, dass wir in der Beschleunigung der Ver­fahren ein Stück weiterkommen. Wenn UVP-Verfahren zehn Jahre und mehr dauern, wird das ein ganz weiter Weg werden, und daher brauchen wir dort unbedingt eine Be­schleunigung.

Das Ziel ist klarerweise die Energiewende, und dazu müssen wir zusammenpacken, zusammengreifen, damit wir mehr Windparks, mehr Wasserkraftwerke und Biomasse­anlagen bekommen. Am Ende profitiert der Konsument, aber auch die heimische Wirt­schaft. (Beifall bei der ÖVP.)

18.04


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Petra Wimmer. – Bitte.


18.04.33

Abgeordnete Petra Wimmer (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundes­minister! Werte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Wir alle wissen es: Österreich ist eines der reichsten Länder der Erde. Umso trauriger ist es, dass in Österreich laut Statistik Austria 1 222 000 Menschen in Armut leben oder von Armut bedroht sind. 291 000 Kinder und Jugendliche leben in armutsgefährdeten Haushalten, ebenso wie AlleinerzieherInnen, ältere Menschen – da vor allem Frauen und Langzeitarbeitslose.

Wohnkosten und Wohnenergiekosten sind ein wesentlicher Teil der Kosten, die jeder Haushalt zu stemmen hat, und logischerweise treffen diese Kosten Haushalte mit einem geringen Haushaltseinkommen deutlich mehr. Ja, natürlich haben wir besonders diese Haushalte im Blick.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die österreichischen KonsumentInnen sind vom gegenwärtigen Energiepreisanstieg extrem betroffen. Der erfolgte Anstieg der Gaspreise wird sich während der kommenden Wintermonate massiv auf die Heizkosten auswirken. Mit der Steuerreform wird eine mögliche Verteuerung von Energie durch die Regierungs­parteien beschlossen. Ab Juli 2022 wird auch noch die CO2-Steuer eingeführt. Dadurch werden die Energiepreise für die Konsumenten und Konsumentinnen erstens höher und zweitens unübersichtlicher, als sie es jetzt schon sind. Faktenbasierte Kaufentscheidun­gen sind dadurch für den Einzelnen kaum möglich. Daher braucht es diese staatliche


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 194

Überwachung und transparente Preisdarstellung für die KonsumentInnen. Durch das Preismonitoring sollten die Energiepreise transparenter werden.

Es sollte für die Konsumentinnen und Konsumenten klar erkennbar sein, aus welchen Faktoren sich die Preise für ihre Energie zusammensetzen – sollte, denn bedauerlicher­weise, liebe Kolleginnen und Kollegen, findet unser Antrag heute keine Zustimmung. Im Sinne der Transparenz und im Sinne der KonsumentInnen ist das wirklich sehr bedauer­lich. (Beifall bei der SPÖ.)

18.06


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Ich frage die Fraktionen, ob wir gleich zu den Abstimmungen kommen können. ÖVP, können wir zu den Abstimmungen kommen? – Gut, dann gehe ich so vor.

18.07.17Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 32 und 33


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zur Abstimmung über den Tagesordnungs­punkt 32: Antrag des Ausschusses für Konsumentenschutz, seinen Bericht 1121 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer sich für die Kenntnisnahme ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Bericht ist mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.

Tagesordnungspunkt 33: Antrag des Ausschusses für Konsumentenschutz, seinen Bericht 1122 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer ist für diese Kenntnisnahme? – Der Bericht ist mit Mehrheit angenommen.

18.07.5534. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1105 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungs­ge­setz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Impf­schadengesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Heimopferrentengesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (Pensionsanpassungsgesetz 2022 – PAG 2022) (1127 d.B.)

35. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1881/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (1128 d.B.)

36. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1809/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pensions­paket für sichere und faire Pensionen (1129 d.B.)


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37. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1048/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend die ab­schlagsfreie Pension nach 45 Arbeitsjahren muss bleiben! (1130 d.B.)

38. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1163/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend abschlags­freie Pension nach 45 Arbeitsjahren beibehalten und Rücknahme der Kürzung der Pensionen durch die Aliquotierung der ersten Anpassung (1131 d.B.)

39. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1150/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung und Adaptierung der abschlagsfreien Pensionen mit 540 Beitrags­monaten für alle Berufsgruppen (1132 d.B.)

40. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1961/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pen­sionsrückstellungen im Bundesrechnungsabschluss (1133 d.B.)

41. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 320/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einfüh­rung einer Flexipension mit Pensionsautomatismus (1134 d.B.)

42. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1970/A der Ab­geordneten Mag. Klaus Fürlinger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Notarversorgungsgesetz geändert wird (1135 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir nun zu den Tagesordnungspunkten 34 bis 42, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Hinsichtlich der einzelnen Ausschussberichte verweise ich auf die Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Herr Abgeordneter Josef Muchitsch, Sie sind zu Wort gemeldet. Bitte.


18.08.30

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen jetzt zum Thema Pensionsanpassungsgesetz 2022. Bevor wir mit diesem Tagesordnungspunkt starten, lassen Sie mich noch persönlich im Namen aller hier in diesem Saal – glaube ich – ein ganz großes Dankeschön an alle Menschen sagen, die jetzt in diesen schwierigen Tagen und Stunden und in den nächsten Wochen


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 196

in Gesundheits- und Pflegeberufen tätig sind: Ihr macht eine ganz tolle Arbeit, vielen, vielen Dank von dieser Stelle aus! (Beifall bei SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS.)

Zum Pensionsanpassungsgesetz 2022 lassen Sie mich zu Beginn drei Feststellungen machen: Die Sicherung der Pensionen ist ein zentraler Pfeiler in einem Wohlfahrtsstaat. Die Pensionen in Österreich waren und sind gerade in der Wirtschaftskrise der größte Wirtschaftsfaktor. Und drittens: Pensionen sind kein Kostenfaktor, wie es in Diskussio­nen oft dargestellt wird, sondern Pensionen sind das Einkommen für unsere ältere Ge­neration, und diese hat sich diese Wertschätzung und diese Pensionen verdient. (Beifall bei der SPÖ.)

Deshalb müssen wir darauf achten und darüber diskutieren, wie wir die Pensionen sichern; wir müssen aber auch darauf achten und darüber diskutieren, wie wir sie auch weiter ausbauen können.

Wir alle wissen – Frau Kollegin, wir haben heute kurz darüber gesprochen –, dass es dieses Delta bei den Frauenpensionen gibt, da haben wir einen großen Aufholbedarf. Wir wissen, dass wir auch im Bereich Schwerarbeit neue, moderne, aktuelle Regelungen brauchen. Auch bei den niedrigen Pensionen müssen wir darüber nachdenken, inwiefern wir andere Lösungen finden, wie wir diese Pensionen stärker erhöhen und sichern. Daher ist die von der Bundesregierung geplante Erhöhung für uns als SPÖ nicht so weit gehend, wie wir uns das vorstellen.

Wir als SPÖ werden dazu noch einen Abänderungsantrag betreffend die Einschleifrege­lung und auch die Deckelung der Sonderpensionen einbringen, denn niemand versteht, dass in Zeiten einer Pandemie, wenn Niedrigpensionsbezieherinnen und -bezieher nicht wissen, wie sie diese Teuerungsrate abgelten können, wie sie ihre Rechnungen bezah­len sollen, diese Bundesregierung aus ÖVP und Grünen keinen Deckel bei den Sonder­pensionen einzieht. Das versteht niemand in diesen Zeiten, die wir gerade durchmachen! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

Österreich hat ein gutes Pensionssystem für die Menschen geschaffen, und dieses gute Versicherungssystem ist auch finanzierbar. Die Formel ist ganz einfach: gute Arbeits­plätze. Das ist die beste und sicherste Finanzierung unseres Pensionssystems in diesem Umlageverfahren.

Daher ist es für uns auch nicht nachvollziehbar, dass diese Bundesregierung aus ÖVP und Grünen Pensionen kürzt. Mit Beginn 2022 werden wieder Abschläge für Lang­zeitversicherte eingeführt, für Menschen, die 45 Jahre lang Beiträge geleistet haben. Mit Jänner 2022 werden für alle Neuzugänge Pensionskürzungen durchgeführt, weil näm­lich die aliquote Pensionsanpassung eingeführt wird. Das bedeutet weniger Pension, bis zu 90 Prozent, und zwar nicht nur für das eine Jahr, in dem man in diese neue Pension eintritt, sondern bis zum Ableben, die ganze Zeit, in der man eine Pension in Anspruch nimmt.

Wir als SPÖ bringen daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „abschlagsfreie Pension nach 45 Arbeitsjahren beibehalten und Rücknahme der Kürzung der Pensionen durch die Aliquotierung der ersten Anpassung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pfle­ge und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 197

zur Beschlussfassung zu übermitteln, mit der die abschlagsfreie Pension mit 45 Arbeits­jahren unter Einrechnung der Präsenz- und Zivildienstzeiten für alle Berufsgruppen adaptiert wird und über 2021 hinaus weiter in Geltung bleibt. Darüber hinaus soll mit dieser Regierungsvorlage auch die Kürzung der Pensionen durch die Aliquotierung der ersten Anpassung zurückgenommen werden und die volle erste Anpassung zur Anwen­dung kommen.“

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Sie die Menschen, die jahrzehntelang Beiträge gezahlt haben, wertschätzen, dann stimmen Sie diesem Antrag heute zu! (Bei­fall bei der SPÖ.)

18.13

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Muchitsch,

Genossinnen und Genossen

betreffend abschlagsfreie Pension nach 45 Arbeitsjahren beibehalten und Rücknahme der Kürzung der Pensionen durch die Aliquotierung der ersten Anpassung

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1105 d.B.): (Pensionsanpassungsgesetz 2022 – PAG 2022) (1127 d.B.)

Die abschlagsfreie Pension mit 45 Arbeitsjahren wurde von Türkis/Grün abgeschafft. Alle Personen, die ab 2022 mit 45 Arbeitsjahren oder mehr in Pension gehen, müssen wieder hohe Abschläge in Kauf nehmen. Sie werden dafür bestraft, dass sie 540 Monate und mehr ins Pensionssystem eingezahlt haben.

Das ist nicht gerecht, das ist unfair!

Es ist auch sozialpolitisch nicht tragbar, dass eine Versichertengruppe gegen eine andere durch die türkis/grüne Regierung ausgespielt wird. Die Einführung des Frühstar­terbonus als Argument für die Abschaffung der abschlagsfreien Pension mit 45 Arbeits­jahren zu verwenden, ist unangebracht. Der Frühstarterbonus bringt den Betroffenen max. 60 Euro brutto im Monat mehr Pension, allerdings nur, wenn man auch 60 Monate zwischen dem 15. und 20 Lebensjahr gearbeitet hat. Die Ableistung von Präsenz- und Zivildienst wird nicht angerechnet, somit erreichen die meisten männlichen Versicherten keinesfalls den vollen Bonus. Ebenfalls rausfallen jene Personen, die eine weiterfüh­rende Schule besuchen.

Anderseits verlieren Versicherte, die ihr Leben lang, nämlich 45 Jahre und mehr, Monat für Monat Beiträge bezahlt haben, bis zu 5.000 Euro im Jahr durch die Wiedereinführung dieser hohen Abschläge.

Ein vermeintliches Argument der türkis/grünen Regierung ist, dass sie ausschließlich Männern zugutekommt. Die Abschaffung dieser Pensionsart löst aber kein einziges Problem mit denen Frauen zu kämpfen haben. Dadurch wird sich das Leben der arbeitenden Frauen in Österreich in keiner Hinsicht verbessern. Im Gegenteil, man rechtfertigt ein Unrecht mit einem anderem Unrecht.

Um die Pensionen der Frauen anzuheben, braucht es eine Reihe von Maßnahmen, vor allem aber den flächendeckenden Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen, damit


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Frauen nicht aufgrund von Betreuungspflichten zur Teilzeitarbeit gezwungen werden. Teilzeitbeschäftigung reduziert das Einkommen, senkt damit die Pensionshöhe und erhöht die Gefahr der Altersarmut. Auch die verbesserte Anrechnung von Kindererzie­hungszeiten ist dringend notwendig.

Es wird versucht, mit fadenscheinigen Argumenten Frauen gegen Männer auszuspielen, um die Abschaffung der abschlagsfreien Pension mit 45 Arbeitsjahren zu rechtfertigen.

Manchmal braucht es aber neben wissenschaftlicher Expertise auch politische Entschei­dungskraft um den Menschen das zukommen zu lassen, was ihnen gebührt.

Rund 7.000 ASVG-, GSVG- und BSVG-Versicherte sind jährlich von diesen hohen Abschlägen betroffen und müssen damit eine wesentliche Kürzung ihrer Pensionen hin­nehmen. In der größten Arbeitsmarktkrise, in der die Arbeitslosigkeit bei den Über-50-Jährigen weiterhin extrem steigt, die Langzeitarbeitslosigkeit gerade bei älteren Arbeits­losen ebenfalls stark ansteigt und die Unternehmen oftmals ältere Beschäftigte in die Pension drängen, ist es kontraproduktiv und der völlig falsche Weg, diese Pensionsart abzuschaffen und damit hohe Abschläge für Versicherte, die 45 Arbeitsjahre ins Pen­sionssystem eingezahlt haben, wieder einzuführen.

Auch die von der Regierung vorgenommene Aliquotierung der ersten Pensions­anpas­sung ist ungerecht und bedeutet eine Kürzung aller künftigen Pensionen. Damit werden jährlich rund 100.000 NeupensionistInnen bestraft, indem ihre Pension für die gesamte Bezugs­dauer gekürzt wird, weil sie mit der ersten Anpassung nicht die volle Inflations­abgeltung erhalten. Bei einer Pension von 1.500 Euro brutto würde eine Pensionsanpas­sung von durchschnittlich 2 Prozent eine Erhöhung von 30 Euro monatlich bringen. Im Jahr be­deutet die nicht erfolgte Anpassung ein Verlust von 420 Euro, wobei sich dieser Verlust über die gesamte Bezugsdauer fortsetzt und die künftige Pensionsleistung weiter vermindert.

Die Aliquotierung der ersten Anpassung soll daher entfallen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvor­lage zur Beschlussfassung zu übermitteln, mit der die abschlagsfreie Pension mit 45 Arbeitsjahren unter Einrechnung der Präsenz- und Zivildienstzeiten für alle Berufs­grup­pen adaptiert wird und über 2021 hinaus weiter in Geltung bleibt.

Darüber hinaus soll mit dieser Regierungsvorlage auch die Kürzung der Pensionen durch die Aliquotierung der ersten Anpassung zurückgenommen werden und die volle erste Anpassung zur Anwendung kommen.“

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Michael Hammer. – Bitte.


18.13.47

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zum


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 199

Pensionsanpassungsgesetz und zur Pensionsanpassung für 2022 sprechen. Bevor ich es aber tue, Herr Kollege Muchitsch, nur ein Satz zu dem Antrag, den Sie eingebracht haben – meine Kollegin Zopf wird das dann noch genauer ausführen –:

Unser oberstes Bestreben – und das unterscheidet uns, das habe ich diese Woche hier vom Rednerpult aus schon einmal gesagt –, unser Zugang ist – das ist der einzige Garant dafür, dass es sichere und auch wertgesicherte Pensionen gibt –, dass wir immer auf das System schauen, an den entsprechenden Rädchen drehen und immer wieder die demografische Entwicklung abbilden und nicht einfach sagen: Es ist eh alles in Butter und das Pensionssystem ist gottgegeben. – Nein, es ist abgesichert, weil wir in diesem Bereich immer wieder Maßnahmen setzen.

Was wir wollen, ist ja schon eine Abweichung von dem, was gesetzlich geregelt ist, denn es ist ja grundsätzlich gesetzlich geregelt, wie die Pensionsanpassung jedes Jahr ist: Es gibt einen Anpassungsfaktor, der für das kommende Jahr mit 1,8 Prozent normiert ist. Der Bundesregierung war es wichtig – und das findet seinen Niederschlag in diesem Pensionsanpassungsgesetz –, dass wir vor allem die kleinen Pensionen höher valorisie­ren, stärker anheben, nämlich um 3 Prozent, dass wir das bei Pensionen von 1 000 Euro bis 1 300 Euro mit einer Einschleifregelung machen und alles, was darüber ist, dann mit 1,8 Prozent valorisieren.

Das macht im Wesentlichen bei einer Pension von 1 000 Euro 30 Euro im Monat bezie­hungsweise 420 Euro im Jahr mehr aus, und bei einer Pension von 2 000 Euro sind es 36 Euro im Monat beziehungsweise 504 Euro im Jahr. Ich glaube, das ist eine gute und gerechte Valorisierung, und ich glaube, wir setzen damit auch ein wesentliches Zeichen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Der zweite Punkt, den ich ansprechen möchte, geht in die Richtung, die im Antrag angesprochen wird. Wir führen ja mit 2022 im ASVG den Frühstarterbonus ein. Mit dieser Novellierung werden wir diesen Frühstarterbonus auch sinngemäß im öffentlichen Be­reich umsetzen, was eine gerechte und wichtige Maßnahme ist.

Ich glaube, wir können uns über diese Pensionsanpassung freuen. Da Sie das ange­sprochen haben: Es geht um die Wertschätzung unserer älteren Mitmenschen, und daher haben wir die Pensionen entsprechend erhöht. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

18.16


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dagmar Belakowitsch. – Bitte.


18.16.23

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmgeräten! Das Pensionsanpassungsgesetz ist jetzt schon sehr wortreich von meinen Vorrednern erklärt worden. Letztlich geht es darum, wie viel mehr Pension Sie ab 1.1. im Börsl haben. Das schaut eher traurig aus. Da hat der Vor­redner Sie daheim wahrscheinlich nicht unbedingt derart erfreut, dass Sie da angesichts einer Teuerungsrate, die wir erleben, die durch die Decke geht, jetzt einen Luftsprung machen.

Es sind ja nicht nur die Energiekosten, die derzeit massiv ansteigen. Gerade Pensionis­tinnen und Pensionisten sind es oft, die sich das Heizen tatsächlich vom Mund absparen müssen. Ich glaube, in einem Land wie Österreich sagt es auch viel über unsere Gesellschaft aus, wie wir mit unserer älteren Generation umgehen. Wir sind in Österreich in einem der reichsten Länder, und ich glaube nicht, dass man bei den Pensionen un­bedingt knausern muss.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 200

Wenn ich dann höre, es gibt eine Einschleifregelung, und bei 1 300 Euro Pension haben wir dann nur mehr 1,8 Prozent Erhöhung, dann denke ich, dass Sie sich alle hier herinnen wahrscheinlich gar nicht vorstellen können, was das für die Pensionistinnen und Pensionisten bedeutet: 30 Euro im Monat frisst ohnehin die Energie auf! Die Lebens­mittel werden teurer, und Sie wissen ganz genau: Der Warenkorb der Senioren ist ein ganz anderer als jener von Menschen, die im Arbeitsprozess stehen.

Wenn Sie sich das ausrechnen, kommen Sie auf eine Teuerung von mehr als diesen 1,8 Prozent. Dennoch zeigen Sie von dieser Bundesregierung überhaupt kein Verständ­nis, es gibt überhaupt keine Bewegung, und man sagt nicht: Wir machen das, da die Teuerungsrate jetzt gerade erst anzusteigen beginnt!

Natürlich hat der Vorredner recht, rein rechtlich ist es in Ordnung, da kann man nichts sagen, aber es ist auch eine Frage eines sozialen Gefüges in unserem Land. Da geht es auch um die Frage: Wie gehe ich mit Menschen um? Was ist mir die Leistung wert, die diese Generation gebracht hat, die in diesem Land so vieles möglich gemacht hat?

Wir alle sind nicht einfach im Luxus, in einem Wohlstand groß geworden, der gott­gegeben ist, nein, das waren eben genau diese Generationen, die das Land aufgebaut haben, unsere Vorgängergenerationen. Ich glaube, es ist dringend notwendig, das auch wertzuschätzen.

Daher stelle ich folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Inflationsausgleich um 3,7 Prozent für alle Pensionen bis zur ASVG-Höchstpension (Pensionsanpassung 2022)“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Geset­zesentwurf zuzuleiten, der eine inflationsbedingte Pensionsanpassung von 3,7 Pro­zent für alle Pensionisten bis zur Höhe der ASVG-Höchstpension für das Jahr 2022 be­inhaltet.“

*****

Meine Damen und Herren, wir halten das für dringend notwendig! Es wäre ein gerechter Schritt.

Lassen Sie mich noch zu einem etwas sagen: Ab 1.1. – das hat Kollege Muchitsch schon gesagt – bestrafen Sie Leistungsträger in unserem Land, bestrafen Sie Leute, Pen­sionisten, die 45 Jahre in unsere Systeme eingezahlt haben, die 45 Jahre unsere Syste­me erhalten haben. Diese bestrafen Sie dafür, dass sie mehr Leistung erbracht haben, indem Sie die Abschläge abschaffen. Das halte ich nicht nur für zutiefst leistungs­feind­lich, sondern ich halte es für asozial! (Beifall bei der FPÖ.)

18.20

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm, Rosa Ecker (MA), Michael Schnedlitz, Mag. Christian Ragger 


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 201

und weiterer Abgeordneter

betreffend Inflationsausgleich um 3,7 Prozent für alle Pensionen bis zur ASVG-Höchst­pension (Pensionsanpassung 2022)

eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 34.) Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1105 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allge­meine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opfer­fürsorgegesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Heimopfer­rentengesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (Pensionsanpassungsgesetz 2022 – PAG 2022) (1127 d.B.) in der 131. Sitzung des Nationalrats am 19. November 2021.

Die Inflationsentwicklung 2021 In Österreich:

Graphik - harmonisierte Inflation Österreich 2021 (HVPI)

Seit April 2021 verzeichnet Österreich eine Inflationsentwicklung, die weit über 1,8 Prozent liegt. Seit August 2021 befinden wir uns konstant über 3,0 Prozent Inflation und damit Geldentwertung für die ältere Generation und Pensionsbezieher.

Die Pensionsanpassung 2022 der türkis-grünen Bundesregierung nimmt auf die sich aktuell progressiv entwickelnden Inflation in keiner Weise Rücksicht:

1)     wenn es nicht mehr als 1.000 Euro monatlich beträgt, um 3,0 Prozent;

2)     wenn es über 1.000 Euro bis zu 1 300 Euro monatlich beträgt, um jenen Prozentsatz, der zwischen den genannten Werten von 3,0 Prozent auf Prozent linear absinkt;

3)     wenn es über 1.300 Euro monatlich beträgt, um Prozent.

Mit diesem „Anpassungsregime“ kommt es im Gegenteil zu einer fortgesetzten Ent­wertung der Pensionsleistungen und einem „modernen sozialpolitischen Raubrittertum durch Bundeskanzler Alexander Schallenberg (Neue ÖVP), Finanzminister Gernot Blümel (Neue ÖVP) und Sozialminister Wolfgang Mückstein (Grüne).

Bei den Lohn- und Gehaltsverhandlungen für die Bediensteten der österreichischen Metallindustrie und der Österreichischen Bundesbahnen ist man dagegen andere Wege gegangen, und hat die aktuelle Inflationsentwicklung miteingepreist. Die Metallindustrie hat mit 3,55 Prozent Lohn- und Gehaltserhöhung für 2022 abgeschlossen, die Öster­reichischen Bundesbahnen sogar mit 3,7 Prozent. Was für die Kolleginnen und Kollegen in Metallindustrie und ÖBB gut und richtig ist, soll im Sinne des Generationenvertrags auch unserer älteren Generation zu Gute kommen. Deshalb ist eine Pensionsanpassung für 2022 von 3,7 Prozent die einzige Antwort auf die aktuelle Inflationsentwicklung. Diese soll bis zur Höhe der ASVG-Höchstpension für das Jahr 2022 ausbezahlt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 202

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Geset­zesentwurf zuzuleiten, der eine inflationsbedingte Pensionsanpassung von 3,7 Prozent für alle Pensionisten bis zur Höhe der ASVG-Höchstpension für das Jahr 2022 be­inhaltet.“

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag von Frau Abgeordneter Belakowitsch ist ordnungsgemäß eingebracht.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markus Koza. – Bitte.


18.20.12

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist erfreulich, dass wir heute in diesem Hohen Haus auch in insgesamt unerfreulichen Zeiten zwei sehr positive Dinge beschließen dürfen. Wie bereits erwähnt geht es einerseits um eine Pensionserhöhung im Jahr 2022 und andererseits um die Ausweitung des FrühstarterInnenbonus auch auf jene Berufsgruppen, die bislang nicht begünstigt waren, also die öffentlich Bediensteten sowie die Beschäftigten bei Eisenbahn und Post. (Beifall bei den Grünen.)

Wir erfüllen damit ein Versprechen, das wir bei der Einführung des Frühstarterbonus gegeben haben, nämlich dass wir diesen Bonus tatsächlich für alle einführen wollen. Es sei hier noch einmal daran erinnert, worum es bei diesem FrühstarterInnenbonus geht: Das ist tatsächlich eine Regelung, die jenen nützt, die früh zu arbeiten begonnen haben, die mit dem 15. Lebensjahr eine Arbeit begonnen haben, in die Pensionsversicherung eingezahlt haben, aber eben nicht das Glück hatten, durchgängige Erwerbsverläufe zu haben. Die Erwerbsverläufe sind vielfach von der Realität der heutigen Arbeitswelt ge­prägt und beinhalten berufliche Umstiege und lange Auszeiten aufgrund von Arbeits­losigkeit, Pflegeaufgaben oder Betreuungspflichten. Das ist die Realität in dieser Welt, und diese Realität bildet der Frühstarterbonus viel besser ab als die sogenannte ab­schlagsfreie Hacklerregelung. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Vor allem ist es eine Maßnahme, die tatsächlich der Mehrheit der Menschen, die künftig in Pension gehen werden, zugutekommt. Sie betrifft tatsächlich ungefähr halbe-halbe Frauen und Männer. Wir sind der Meinung, dass beide Geschlechter entsprechend profitieren sollen und das kein Minderheitenprogramm nur für Männer sein darf. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Der zweite Punkt wurde bereits erwähnt: Im Rahmen der Pensionserhöhung führen wir auch dieses Jahr eine Pensionsanpassung von 1,8 Prozent für alle Pensionen durch. Das ist tatsächlich wichtig und vom Gesetz her auch so geboten. Wir hätten ein Ver­fassungsproblem bekommen, weil in der Vergangenheit diese Anpassung oft mehrere Jahre lang nicht erfolgt ist. Irgendwann wäre die Wertsicherung aller Pensionen nicht mehr gegeben gewesen, weshalb diese Pensionsanpassung für alle Pensionen im Aus­maß von zumindest 1,8 Prozent dringend gesetzlich und auch verfassungsrechtlich geboten ist. Gleichzeitig haben wir die unteren Pensionen um 3 Prozent erhöht, insbe­sondere auch die Ausgleichszulage, so etwas wie die „Mindestpension“ – unter Anfüh­rungszeichen –, ebenfalls um 3 Prozent. Das ist wichtig zur Bekämpfung von Armut, insbesondere von Frauenarmut. Ich möchte daran erinnern, dass die mittlere Alterspension


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 203

bei Frauen im Jahr 2019 nach wie vor bei nur 1 019 Euro pro Monat lag. Das ist daher sehr erfreulich.

Dennoch muss ich einen Abänderungsantrag einbringen, und zwar den

Abänderungsantrag

der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales 1127 der Beilagen über die Regierungsvorlage 1105 der Beilagen betreffend ein Pensionsanpassungs­gesetz 2022

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

§ 759 Abs. 8 entfällt.

*****

Worum geht es da? – Damit es nicht zu unzulässigen Erhöhungen kommt, wollten wir bei Pensionen, die aus mehreren Pensionen bestehen oder Sonderpensionen sind, eingreifen. Wie gesagt werden niedrige Pensionen stärker erhöht als höhere. Teilweise setzen sich aber die Gesamtpensionen aus unterschiedlichen Pensionsteilen zusam­men. Damit diese in Summe nicht über maximal 1,8 Prozent erhöht werden können, wollten wir eine Verfassungsregelung einführen und umsetzen, insbesondere um auch die Länderpensionen mit hineinzubekommen. Das ist leider im Augenblick noch nicht mit Zweidrittelmehrheit möglich. Wir hoffen, dass wir diesen Beschluss nach Verhandlungen im Dezember nachholen können. Darum also diese Änderung. Wir sind daran interes­siert, solche Pensionen zu deckeln. Wien hat, soweit ich weiß, diesen Pensionsbe­schluss im Gemeinderat bereits gefasst. Vielleicht schaffen wir es im Bund ja auch noch. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.24

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza

und Kolleginnen und Kollegen

zum Gesetzentwurf im Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales 1127 der Bei­lagen über die Regierungsvorlage 1105 der Beilagen betreffend ein Pensionsanpas­sungsgesetz 2022

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

§ 759 Abs. 8 entfällt.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 204

Begründung

Die in der Regierungsvorlage des PAG 2022 vorgesehene Verfassungsbestimmung über die Limitierung der Anpassung von Sonderpensionen soll entfallen, um die frist­gerechte Auszahlung der zu erhöhenden Pensionsleistungen unabhängig von der Er­zielung einer Verfassungsmehrheit im Nationalrat sicherzustellen.

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gerald Loacker. – Bitte.


18.24.55

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ja, die Pensionserhöhung müsste man nicht eigens beschließen, denn das Gesetz regelt, wie die Pensionen zu erhöhen sind, nämlich jeweils mit der Infla­tionsrate des Vorjahres.

Es ist aber immer irgendeine Wahl im Herbst, und dann braucht man ein Wahlver­sprechen. Die ÖVP hat eines für die Oberösterreichwahl gebraucht und hat versprochen: Wir erhöhen die kleinen Pensionen um 3 Prozent!, so wie in den vergangenen Jahren auch immer etwas draufgelegt wurde. Das klingt auf den ersten Blick total super und fair, weil es ja arme Leute sind, aber der Vorsitzende der Alterssicherungskommission, Dr. Walter Pöltner, hat es richtig formuliert: Nicht hinter jeden kleinen Pension steht ein armer Mensch.

Warum ist das so? – Von Ihrem Geschenk, das Sie heute hier beschließen, profitieren ungefähr eine Million Personen, davon 200 000 zu Recht. 200 000 bekommen, was sie auch bekommen sollen, nämlich die Bezieher einer Ausgleichszulage, denn die sind nachweislich bedürftig; die anderen 800 000 nicht.

Ungefähr 300 000 von denen, die Ihr Zuckerl bekommen, leben im Ausland. Die haben ein paar Jahre in Österreich gearbeitet und sind jetzt wieder in ihrem Heimatland, mehr­heitlich in Deutschland, und haben vielleicht auch viele Jahre in Deutschland gearbeitet. Sie hauen denen auf ihre österreichische Rumpfpension 3 Prozent drauf – völlig unnötig! Das hat mit Armutsbekämpfung nichts zu tun, sondern ist nur ein Verschenken von öster­reichischem Steuergeld ins Ausland.

Dann gibt es Mehrfachpensionisten: Walter Pöltner hat darauf hingewiesen, dass er selbst so einer ist. Er hat eine Beamtenpension und zusätzlich eine kleine Pension aus der Selbständigenversicherung, und diese Pension werten Sie ihm jetzt auch noch mit 3 Prozent auf, obwohl er als ehemaliger Sektionschef eine beachtliche Beamtenpension bezieht. Da kann der Mann nichts dafür, er will es gar nicht haben – Sie machen das!

Sonst heißt es auch immer: Wir müssen auf die Experten hören, auf die Experten müs­sen wir hören! – Was sagen die Experten? – Der Vorsitzende der Alterssicherungs­kom­mission ist zurückgetreten, weil Sie nicht auf ihn hören. (Abg. Shetty: Ein Sozialde­mokrat!) – Ein Sozialdemokrat, richtig, ja. Er hat gesagt: Das ist nicht klug und nicht fair gegenüber den kommenden Generationen! – Der Generaldirektor der Pensionsver­sicherungsanstalt, Winfried Pinggera, ist ein Schwarzer. Ich glaube nicht, dass er ein Türkiser ist; ein Schwarzer ist das. Der hat auch gesagt: Macht das nicht! Das hebelt das Versicherungsprinzip aus. – Thomas Url vom Wifo hat gesagt: Macht das nicht, weil es nicht der Armutsbekämpfung dient, es ist nicht treffsicher! – Im Budgethearing hat Professor Badelt gesagt: Das sollte man nicht machen, weil es über die Jahre sehr teuer


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kommt. – Frau Dozentin Köppl-Turyna hat gesagt: Macht es nicht! Das Pensionssystem ist jetzt schon sehr teuer. – Hören wir also auf die Experten? – Sie machen das nicht, Sie hören auf Ihren eigenen Populismusdrive. (Beifall bei den NEOS.)

Kollege Muchitsch hat es schon angesprochen: Die hohen Pensionen werden jetzt auch um einen Prozentsatz erhöht. Das hat die ÖVP durchgesetzt, und die Grünen haben sich über den Tisch ziehen lassen. Jemand, der beispielsweise eine Beamtenpension von 7 000, 8 000 Euro hat, bekommt jetzt auch die vollen 1,8 Prozent. Das ist nicht gedeckelt wie noch in den Vorjahren. Auf dem Weg zu einem gemeinsamen Pensionsrecht für alle Österreicher ist das natürlich ein Fehler.

Wir bringen daher einen Abänderungsantrag ein, der so eine Deckelung bewirken soll:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage 1105 der Beilagen: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschaden­ge­setz, das Verbrechensopfergesetz, das Heimopferrentengesetz, das Pensionsge­setz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert wer­den (Pensionsanpassungsgesetz 2022 – PAG 2022) (1127 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem eingangs erwähnten Bericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

1) § 759 Abs. 1 Z 3 lautet:

„3. wenn es über 1 300 € monatlich beträgt, um 1,8%, jedoch höchstens um 66 €.“

2) In § 759 Abs. 8 wird nach dem letzten Satz folgender Satz angefügt:

„Der Erhöhungsbetrag darf 66 € abzüglich der Anpassungen für Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung nicht überschreiten.“

Art. 2 (Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geän­dert:

1) § 392 Abs. 1 Z 3 lautet:

„3. wenn es über 1 300 € monatlich beträgt, um 1,8%, jedoch höchstens um 66 €.“

Art. 3 (Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

1) § 386 Abs. 1 Z 3 lautet:

„3. wenn es über 1 300 € monatlich beträgt, um 1,8%, jedoch höchstens um 66 €.“

*****

Im Sinne einer Gerechtigkeit für alle sollte man schauen, dass keine Pension, die über der ASVG-Höchstpension liegt, noch etwas daraufgepackt bekommt, damit die ohnehin schon bestehenden Privilegien nicht noch weiter verstärkt werden. In diesem Sinne sollte man diesen Antrag annehmen.


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Kollege Koza hat gesagt, das würde das Versicherungsprinzip aushebeln. – Das ist natürlich nicht der Fall, weil für diese Pensionen in dieser Höhe ja nie Beiträge geleistet wurden. Diese Beitragsäquivalenz hat man im ASVG, im GSVG, aber die hat man doch nicht bei den Beamtenpensionen. Da steht das schon lange in keinem Verhältnis mehr, da kann man ruhig einen Deckel einziehen. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

18.30

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1105 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerb­liche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Kriegs­opferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Heimopferrentengesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (Pensionsanpassungsgesetz 2022 – PAG 2022) (1127 d.B.) - TOP 34

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem eingangs erwähnten Bericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

1) § 759 Abs. 1 Z3 lautet:

"3. wenn es über 1 300 € monatlich beträgt, um 1,8%, jedoch höchstens um 66 €."

2) In § 759 Abs. 8 wird nach dem letzten Satz folgender Satz angefügt:

"Der Erhöhungsbetrag darf 66 € abzüglich der Anpassungen für Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung nicht überschreiten."

Art. 2 (Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

1) § 392 Abs. 1 Z3 lautet:

"3. wenn es über 1 300 € monatlich beträgt, um 1,8%, jedoch höchstens um 66 €."

Art. 3 (Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

1) § 386 Abs. 1 Z3 lautet:

"3. wenn es über 1 300 € monatlich beträgt, um 1,8%, jedoch höchstens um 66 €."

Begründung

Angesichts der Wirtschaftskrise und der stark steigenden Budgetzuschüsse in das Pen­sionssystem - siehe UG22 und UG23 - soll sichergestellt werden, dass besonders hohe Pensionen gem. Sonderpensionenbegrenzungsgesetz, die in der Regel keine oder eine besonders niedrige Beitragsdeckung vorweisen können, nicht stärker erhöht werden, als


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die ASVG-Höchstpension (3.651 Euro x 1,8% = 66 Euro). Die Begrenzung der Pen­sionserhöhung 2020 der sogenannten "Luxuspensionen" spart in den nächsten 25 Jahren knapp 400 Mio. Euro.

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung. – Frau Abgeordnete Gertraud Salzmann, Sie gelangen zu Wort.


18.30.28

Abgeordnete MMMag. Gertraud Salzmann (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Saal! Die Fernsehzuseher daheim seien auch herzlich begrüßt! Vier lange Tage im Plenum liegen hinter uns, und zum Abschluss geht es jetzt noch um die Pensionen.

Es liegen uns etliche Anträge betreffend Pensionen aus den unterschiedlichen Frak­tionen heute zur Debatte vor. – Kollege Muchitsch, du hast begonnen: Ja, wir sind uns ganz klar einig, wir brauchen sichere und wir brauchen faire Pensionen. Das ist ganz klar, und dafür werden wir, meine Damen und Herren, als ÖVP gemeinsam mit den Grü­nen in der Regierung auch ganz klar eintreten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der Grünen.)

Kollege Muchitsch, es ist auch ein - - (Abg. Muchitsch: Aber!) – Nichts „aber“! Du kannst nicht die Gedanken der Frauen lesen, das sehe ich schon. (Heiterkeit der Rednerin sowie des Abg. Muchitsch.) Du hast mit deinen Kolleginnen und Kollegen einen Antrag eingebracht, der die Beibehaltung der Hacklerregelung, der abschlagsfreien Pension nach 45 Jahren, vorsieht. (Zwischenruf des Abg. Lindner.)

Die Hacklerregelung, meine Damen und Herren – nur für die, die es nicht wissen, vor allem auch die Zuseher daheim – wurde – Beppo Muchitsch, du weißt es genau! – 2010 unter eurem Sozialminister Rudi Hundstorfer gemeinsam mit der ÖVP abgeschafft. Wa­rum? – Weil diese Hacklerregelung ungerecht ist, und ich sage euch auch, warum. Du weißt es ja, wir haben vorhin darüber gesprochen. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Sie ist ungerecht, weil die Präsenzdienstzeiten, weil die Zivildienstzeiten nicht eingerech­net werden. Sie ist ungerecht, weil der öffentliche Dienst ausgeschlossen ist, und, was mich als ÖAAB-Bundesfrauenvorsitzende natürlich sehr stört, fast alle Frauen sind davon ausgenommen. Daher ist diese Regelung nicht fair, und darum wurde sie auch abgeschafft. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Ich kann euch auch ein Beispiel sagen: Im ersten halben Jahr 2020 wurden 7 256 An­träge von Männern positiv beschieden. Na, ratet einmal: Wie viele Frauen haben das bekommen? – Eine einzige Frau! Daher ist es ungerecht, aber wir haben ein neues Modell entwickelt. Wir haben den Frühstarterbonus eingesetzt, und dieser Frühstarter­bonus ist wirklich ein gerechteres System. Warum? – Weil jetzt sechsmal mehr An­spruchsberechtigte davon profitieren und – ganz wichtig! – auch die Frauen die gleichen Chancen haben, diesen Pensionsbonus zu bekommen.

Wie schaut es aus? – In den Jahren zwischen 15 und 20, den frühen Erwerbsjahren, kann man pro Monat Erwerbstätigkeit 1 Euro sammeln. Das sind dann letztendlich pro Monat bis zu 60 Euro. Pro Jahr sind das bis zu 840 Euro, meine Damen und Herren. Das versechsfacht die Zahl der Anspruchsberechtigten, und vor allem: Die Frauen haben die gleichen Chancen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Wir als ÖVP stehen, gemeinsam mit den Grünen, dafür, dass unsere Pensionistinnen und Pensionisten, die unseren guten Sozialstaat aufgebaut haben, auch in der Pension


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gut abgesichert und gut versorgt sind, und daher haben wir heuer auch die Pensionen, gerade die niedrigeren Pensionen – Bruttopensionsbezug bis zu 1 000 Euro –, um 3 Pro­zent erhöht. Das liegt weit über der Inflationsrate.

Uns sind die Pensionistinnen und Pensionisten wirklich ein großes Anliegen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

18.34


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Alois Stöger. – Bitte.


18.34.36

Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Vorrednerin hat es wieder nicht lassen können. Beppo Muchitsch hat völlig klar und richtig gesagt, dass Menschen, die lange gearbeitet haben, abschlagsfrei in Pension gehen sollen. 45 Jahre sind genug. Das ganz Spannende ist – und da kann die ÖVP nicht rechnen –: Frauen gehen derzeit mit 60 abschlagsfrei in Pension, und wenn sie alle abschlagsfrei in Pension gehen können, dann sind sie natürlich nicht dabei. (Abg. Haubner: Die Logik hinkt!)

Männer können dann mit 60 in Pension gehen, wenn sie eine Schwerarbeitsregelung haben, oder sie können frühestens mit 62 in eine Korridorpension gehen. Da gibt es manche, die 45 Jahre lang Beiträge geleistet haben, und denen nimmt man jetzt etwas weg – und das ist ein Fehler, den man ausbessern sollte. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Belakowitsch.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Sozialdemokratie wird immer dafür kämpfen, dass Menschen, die ein ganzes Leben lang gearbeitet haben, eine Pension bekommen, von der sie dann auch leben können, und dass man auch auf die untersten Einkommen schaut. Wir wollen, dass das Pensionssystem sicher ist, und das öster­reichische Pensionssystem ist ganz sicher. Es ist ganz sicher, die Menschen wissen das.

Wir haben das Problem, dass die untersten Pensionen – was die Regierung jetzt vor­schlägt – ein bisschen zu wenig erhöht werden: Wir haben Einschleifregelungen vorge­sehen, dass Pensionen unter 1 300 Euro stärker erhöht werden und jene über 1 300 Euro um 1,8 Prozent. Wir wollen das ändern. Wir wollen, dass diese Spreizung erst ab 2 000 Euro Pension beginnt, und wir wollen – ähnlich wie die NEOS – auch deutlich sagen, dass die Sonderpensionen nicht stärker erhöht werden dürfen als die Höchstpension gemäß ASVG; dort soll eine Höchstgrenze von 66 Euro festgelegt werden.

Ich bringe daher einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales zur Regierungs­vorlage 1105 der Beilagen, dem Pensionsanpassungsgesetz, 1127 der Beilagen, ein.

Der Antrag ist ausgeteilt, ich glaube, ich brauche ihn nicht vorzulesen. Inhaltlich habe ich ihn begründet. Es geht darum, dass die Pensionen bis 2 000 Euro mehr als nur um 1,8 Prozent erhöht werden und dass die Sonderpensionen nicht prozentuell, sondern bis zum Höchstbeitrag, den die Höchstbeitragsgrundlage und damit die Höchstpension im ASVG vorsieht, erhöht werden.

Besten Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

18.38

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Muchitsch,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 209

Genossinnen und Genossen

zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1105 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerb­liche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Kriegs­opferver­sorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Heimopferrentengesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (Pensionsanpassungsgesetz 2022 – PAG 2022) (1127 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

I.            Artikel 1 (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) wird wie folgt geändert:

1.          In § 759 Abs. 1 Z 2 wird der Ausdruck „1.300 €“ durch den Ausdruck „2.000 €“ ersetzt.

2.          In § 759 Abs. 1 Z 3 wird der Ausdruck „1.300 €“ durch den Ausdruck „2.000 €“ ersetzt.

3.          § 759 Abs. 8 lautet wie folgt:

„(8) (Verfassungsbestimmung) Die Anpassung für das Kalenderjahr 2022 von Leistun­gen, die vom Sonderpensionenbegrenzungsgesetz, BGBl. I Nr. 46/2014, erfasst sind, darf die Erhöhung nach Abs.1, maximal aber 66 € unter Heranziehung des Gesamtpen­sionseinkommens (Abs.2) nicht überschreiten. Umfasst sind jedenfalls jene auf landes­gesetzlichen Regelungen basierenden Leistungen, für die nach § 10 Abs. 6 BezBegrBVG, BGBL. I Nr. 64/1997, eine Befugnis zur Festlegung eines Sicherungsbeitrages besteht.“

II.          Artikel 2 (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz) wird wie folgt geändert:

1.          In § 392 Abs. 1 Z 2 wird der Ausdruck „1.300 €“ durch den Ausdruck „2.000 €“ ersetzt.

2.          In § 392 Abs. 1 Z 3 wird der Ausdruck „1.300 €“ durch den Ausdruck „2.000 €“ ersetzt.

III.         Artikel 3 (Bauern-Sozialversicherungsgesetz) wird wie folgt geändert:

1.          In § 386 Abs. 1 Z 2 wird der Ausdruck „1.300 €“ durch den Ausdruck „2.000 €“ ersetzt.

2.          In § 386 Abs. 1 Z 3 wird der Ausdruck „1.300 €“ durch den Ausdruck „2.000 €“ ersetzt.

Begründung

Aufgrund des gesetzlichen Systems wird die derzeitige Teuerung erst bei der nächsten Pensionsanpassung 2023 schlagend. Um vor allem kleine und mittlere Pensionen gegen diese Teuerung zu unterstützen, muss die Pensionserhöhung angepasst werden. Es muss diese extreme Teuerung Pensionist*innen zumindest zum Teil abgegolten werden.

Die von der Regierung vorgelegte Einschleifregelung der Anpassung ist viel zu steil. Bereits ab einer Pension von 1.300 Euro soll es nur mehr 1,8% Erhöhung geben. Das sind bei 1.300 Euro Pension lediglich 23,40 Euro.

Die Einschleifung soll daher bis 2.000 Euro ausgedehnt werden. Das würde für die 1.300 Euro-Pension immerhin 39 Euro Erhöhung bedeuten.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 210

Aber auch die Sonderpensionsregelung ist unzureichend. Sie bedeutet z.B. bei einem Gesamtpensionseinkommen von 10.000 Euro eine Erhöhung von 180 Euro.

Für den männlichen ASVG-Durchschnitts-Pensionisten (rund 1.800 Euro) oder für die weibliche ASVG-Durchschnitts-Pensionistin (rund 1.100 Euro) beträgt die Pensions­erhöhung rund 28 Euro. Derartige Verwerfungen sind nicht akzeptabel!

Die Erhöhung der ASVG-Höchstpension von rund 3.650 Euro beträgt 65,70 Euro. Die Erhöhung der Pensionen nach dem Sonderpensionenbegrenzungsgesetz muss daher mit einem Fixbetrag in Höhe der maximalen Erhöhung im ASVG, also mit maximal 66 Euro festgelegt werden.

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wurde in den Grundzügen erläutert, an alle Abgeordneten verteilt und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bettina Zopf. – Bitte.


18.38.15

Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Eingangs eine Klarstellung zur Begrifflichkeit: Was meine Kollegen als Hacklerregelung bezeich­nen – unter Hackler versteht man ja manchmal ein bisschen etwas anderes –, heißt definitiv Langzeitversichertenregelung.

Um es zu veranschaulichen, ein Beispiel: Ich bin eine Langzeitversicherte. Als Gemein­de­bedienstete habe ich das Glück einer Jobgarantie. Ich habe mit 15 dort meine Lehre begonnen und bin eine von jenen Frauen, deren Regelpensionsalter bereits bei 65 Jah­ren liegt. Was ich damit sagen will: Ich bin selbst von dieser Regelung betroffen und vollauf mit der Entscheidung zufrieden, weil ich die Politik nicht für mich persönlich, sondern für die gesamte Bevölkerung und besonders für die nächsten Generationen mache. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Rössler.)

Falls ich die Langzeitversichertenregelung in Anspruch nehme – weil ich dann ja früher in Pension gehe und länger einen Pensionsbezug habe –, teile ich gern ein paar Prozent meiner Pension mit jenen, die nicht das Glück hatten, 45 Jahre durchgehend einen Job zu haben. Im Abtausch erhalte ich den Frühstarterbonus, den jetzt alle bekommen, die schon zwischen dem 15. und dem 20. Lebensjahr gearbeitet haben – und das ab 25 Beitragsjahren.

Es stört mich, dass wir diesen Antrag erneut behandeln müssen: Die Langzeitver­sicher­tenregelung wurde in der Form, wie wir sie jetzt haben, von der SPÖ unter Sozialminister Rudi Hundstorfer mit uns als Koalitionspartner auf den Weg gebracht, und auch unter Sozialminister Alois Stöger wurde sie weitergeführt. Jetzt, da die SPÖ nicht mehr in der Regierung ist, steht plötzlich die Oppositionsarbeit im Vordergrund, sprich alles schlecht­zureden steht auf dem täglichen Stundenplan. (Zwischenruf des Abg. Stöger.)

Wenn sich jemand bei mir über die Rücknahme der Langzeitversichertenregelung be­schwert hat, war das ausschließlich aufgrund von persönlicher Betroffenheit, weil jemand nicht in den Genuss der Abschlagsfreiheit gekommen ist, oder es war eine Neiddebatte, weil jemand vorher schon mit Abschlägen gehen musste und die, die jetzt umfasst sind, keine zahlen müssen. Es waren ausschließlich Männer, die sich beschwert haben, da es derzeit, wie ja Kollegin Salzmann schon gesagt hat, kaum Frauen gibt, die unter diese Regelung fallen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 211

Vorhin habe ich mir noch die Lebensläufe meiner Kollegen Beppo Muchitsch und Alois Stöger angeschaut: Euer Lebenslauf zeigt, dass vermutlich auch ihr in den nächsten Jahren persönlich von dieser Regelung betroffen seid. (Ruf bei der ÖVP: Aha! – Zwischenruf bei der SPÖ.) Auf Gewerkschaftsebene diskutieren wir immer darüber, wie wir junge Leute überzeugen können, der Gewerkschaft beizutreten – mit solchen ge­werk­schaftspolitischen Maßnahmen gelingt das vermutlich nicht. Pensionsversiche­run­gen sind nämlich ein Generationenvertrag: Heute Erwerbstätige zahlen zum Teil die Pension der heutigen Pensionisten, so wie diese die Pension ihrer Elterngeneration bezahlt haben. Im Gegenzug sollten sich aber alle Erwerbstätigen darauf verlassen können, dass ihre Alterssicherung ebenfalls durch die nachfolgende Generation gewähr­leistet ist.

Ich stehe dafür, dass ich Politik nicht für meine eigenen Interessen, sondern für die Allgemeinheit mache, insbesondere für unsere Kinder und Enkelkinder; wir lehnen den Antrag daher ab. (Beifall bei der ÖVP.)

18.42


Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich nun Herr Abgeordneter Josef Muchitsch zu Wort gemeldet. – Bitte.


18.42.28

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Werte Kollegin Zopf (Ruf bei der ÖVP: Gute Rede! Sehr gute Rede!), ich spreche dich jetzt als Gewerkschafterin an!

Ich möchte eine tatsächliche Berichtigung vorbringen: Abgeordnete Zopf hat in ihrer Rede behauptet, dass sie meinen Pensionsverlauf und auch jenen des Kollegen Stöger studiert habe (Ruf bei der ÖVP: Nein! – Abg. Obernosterer: Das hat sie nicht gesagt!), und sie hat hier auch eine Behauptung betreffend die Langzeitversichertenregelung in den Raum gestellt. (Ruf bei der ÖVP: Beppo, da bist du falsch gewickelt!) Das ist unrich­tig.

Der Sachverhalt lautet richtig: Ich habe zehn Jahre am Bau gearbeitet. Ich bin sechsmal unverschuldet im Winter arbeitslos geworden. Ich habe keine Möglichkeit, in den Genuss dieser Langzeitversichertenregelung zu kommen, sondern ich kämpfe für jene, die 45 Jahre lang gearbeitet haben – und nicht alle haben wie du, Kollegin Zopf, das Glück, dass sie einen Job bei der Gemeinde haben! (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ sowie Beifall der Abg. Belakowitsch. – Ruf bei der ÖVP: Das war aber keine Berichtigung, das war eine Rede!)

18.43


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Verena Nussbaum. – Bitte.


18.43.44

Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Über das österreichische Pensionssystem wird immer wieder gerne diskutiert, und in der Öffentlichkeit hört man immer wieder – vor allem von den Neoliberalen –, dass unser Pensionssystem, wie wir es derzeit kennen, nicht finanzierbar sei. Das sind Fakenews, unser Pensionssystem ist sicher. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf: Was heißt denn „sicher“?)

Von der Finanz- und Versicherungswirtschaft wird immer propagiert, man solle eine pri­vate Pensionsvorsorge abschließen – aber eine private Pensionsvorsorge, eine solche Versicherung, muss man sich erst einmal leisten können! Wer kann es sich denn schon leisten, 45 Jahre lang 500 Euro monatlich einzuzahlen, um dann 20 Jahre lang 1 000 Euro Pension zu bekommen – das aber ohne Garantie, dass man das Geld auch wirklich erhält,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 212

wenn man in Pension geht?! Das können sich wieder nur die leisten, die es sich für sich selbst sowieso richten können.

Obwohl wir uns keine Sorgen machen müssen, hat sich die türkis-grüne Bundesregie­rung wieder Einsparungen bei den Pensionen zum Ziel gesetzt: Mit der neuerlichen Abschaffung der Langzeitversichertenregelung – sprich Hacklerregelung – im letzten Jahr, mit der man nach 45 Jahren ohne Abschläge in Pension gehen konnte, wurde wieder ein Schritt der Pensionskürzungen gesetzt. Ebenso wurde die erstmalige Erhö­hung ausgesetzt, was für alle NeupensionistInnen eine Kürzung der Pension für die gesamte Bezugsdauer bedeutet.

Jetzt zum Frühstarterbonus, der hier so gelobt wird: Ich meine, für alle, die an ehrlicher Gleichstellungspolitik interessiert sind, ist das ein Schlag ins Gesicht! (Beifall bei der SPÖ.) Dann nämlich, wenn man nach unten hin die Pensionen reglementiert, wird plötzlich das Gleichstellungsargument aus dem Hut gezaubert – da stellen wir uns schon etwas anderes vor. (Beifall bei der SPÖ.)

Für uns ist auch wesentlich – Kollegin Salzmann hat es angesprochen –, wer aller nicht in die Hacklerregelung einbezogen worden wäre. Wir als SPÖ haben schon mehrmals Anträge gestellt, auch diese Personengruppe in die Langzeitversichertenregelung einzu­beziehen, das wäre wesentlich. Das Regelpensionsalter von Frauen liegt derzeit bei 60 Jahren, das heißt, Frauen können gar nicht vorzeitig in Pension gehen. (Beifall bei der SPÖ.) Erst nach der Angleichung, die 2030 dann vollzogen ist, hätten auch Frauen die Möglichkeit, die von uns geforderte Regelung, dass 45 Jahre genug sind, in An­spruch zu nehmen. Mit dem Frühstarterbonus verliert man gegenüber der jetzigen Lang­zeitversichertenregelung immer noch bis zu 300 Euro. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir sind das aber schon gewohnt, denn seit 2004 wird es mit den Pensionen immer wieder eng, wenn die ÖVP etwas daran ändern will. Sie sagen zwar, es seien Reformen, de facto sind es aber immer Verschlechterungen. Seit 2004 hat man zuerst den Durch­rechnungszeitraum ausgeweitet, dann die Abschläge für die Korridorpension eingeführt und so weiter und so fort. Wenn man die Pensionen von vor 2004 zum Vergleich her­nimmt: Die sind um mehr als ein Viertel gekürzt worden, das bedeutet bei einer Durch­schnittspension 470 Euro weniger im Monat. (Zwischenruf bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Koza.)

Ich appelliere daher dringend an die Kollegen von den Grünen, an ihr soziales Ge­wissen – falls noch eines vorhanden ist –, diesen Pensionsraub zu stoppen, denn wer ein Leben lang hart gearbeitet hat, hat sich den Anspruch auf die Pension erarbeitet und muss auch gut leben können. Stimmen Sie unserem Antrag zu, 45 Jahre sind genug! (Beifall bei der SPÖ.)

18.48


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.

Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmung an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Ausschusses für Arbeit und Soziales.

18.48.2643. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 564/A der Abge­ordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Arbeiterkammergesetz und das Wirtschaftskammergesetz ge­ändert werden (1136 d.B.)



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 213

Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen damit nun zum 43. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Redner: Herr Abgeordneter Gerald Loacker. – Bitte.


18.48.58

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Die großen Kammern, die Wirtschaftskammer und die Arbeiterkammer, schwimmen im Geld: Bei der Wirtschaftskammer liegen Rücklagen im Milliardenbereich herum, bei der Arbeiterkammer ist die Struktur sogar so, dass im Krisenjahr 2020 ein gebarungsmäßiger Überschuss – Gewinn darf man ja nicht sagen – von 40 Millionen Euro erzielt wurde. Ein Rekordüberschuss für die Arbeiterkammer!

Die zwei Kammern häufen also Geld an, und die Regierung stellt sich hier die Frage: Wie können wir die Kleinverdiener entlasten und wie können wir die Unternehmer entlas­ten? – Na ganz einfach: indem man sagt, bis zu einem Einkommen von 1 000 Euro ist das Einkommen von der Arbeiterkammerumlage beziehungsweise der Wirtschaftskam­merumlage befreit; dann haben die Unternehmer etwas davon, dann haben die Mit­arbeiter etwas davon.

Die großen Geldspeicher, der schwarze Geldspeicher Wirtschaftskammer und der rote Geldspeicher Arbeiterkammer, könnten ein bisschen von ihrem Fettpolster abbauen. Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

18.50


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer. – Bitte.


18.50.14

Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer (ÖVP): Frau Präsidentin! Werter Herr Bundes­minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Ich bin jetzt ganz sprachlos, lieber Kollege Loacker, das war jetzt recht zackig und kurz. (Zwischenruf des Abg. Wurm.) Ich glaube, du wirst dich doch langsam damit abfinden, dass wir nichts ändern wollen. Warum wollen wir nichts ändern? – Weil es gut ist, wie es ist, und weil wir einen super Job machen. Das ist, glaube ich, der Grund. (Beifall bei der ÖVP.)

Um in der Kürze zu bleiben: Ich glaube, die Arbeiterkammer und die Wirtschaftskammer leisten einen sehr großen Beitrag dazu, dass – in der Arbeiterkammer – Ihre (in Richtung SPÖ) Mitglieder sehr gut vertreten werden und – in der Wirtschaftskammer – unsere Mitglieder nach bestem Wissen und Gewissen vertreten werden. Eines kann ich aus Sicht der Wirtschaftskammer ganz sicher sagen: Wir haben in den letzten eineinhalb Jahren, in der Zeit der Pandemie, auf Hochtouren gearbeitet.

Ich möchte die Gelegenheit nützen, um allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wirt­schaftskammer Österreich sowie aller Länderkammern und auch der Arbeiterkammer für die Leistungen, die sie erbracht haben, Danke zu sagen. Das war schon sehr an der Grenze der Kapazität und der Belastbarkeit. – Vielen herzlichen Dank! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Ich möchte auch die Gelegenheit nützen, um allen Menschen zu sagen, wie wichtig es ist, dass wir in der Zeit dieser Pandemie zusammenhalten. Die Impfung ist der einzige Weg aus dieser Krise. Wir müssen leider wieder einen Lockdown machen, den wir uns alle nicht gewünscht haben. Wir hoffen selbstverständlich, dass wir es einhalten können, dass das Leben für Geimpfte mit dem 13. Dezember wieder normal wird. (Zwischenruf der Abg. Steger.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 214

Nützen Sie, die nicht geimpft sind, die Zeit, gehen Sie impfen und helfen Sie mit, dass diese Pandemie so schnell wie möglich vorbeigeht! Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

18.52


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markus Koza. – Bitte.


18.52.32

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Ja, einmal soll die Arbeiterkammerumlage um 40 Prozent gekürzt werden – das haben wir schon hundertmal gehört –, jetzt sollen die jeweils ersten 1 000 Euro von der AK-Umlage freigestellt werden, das haben wir auch schon öfters gehört. Es ist nichts Neues unter der Sonne, so weit, so alt, und täglich grüßt das Murmeltier, solange es nur gegen die Arbeiterkammer geht.

Natürlich wäre das das Ende der Arbeiterkammer als Interessenvertretung, wie wir sie heute kennen. Wir wissen, durchschnittlich verdient ein Arbeitnehmer, eine Arbeitneh­merin in Österreich circa 2 000 Euro im Monat. Das heißt, wenn man die ersten 1 000 Euro von der AK-Umlage freistellt, dann verliert die Arbeiterkammer einfach jede Menge Geld und kann in Wirklichkeit ihre wichtigen Aufgaben – nämlich die Vertretung ihrer Mitglie­der in gesetzlichen Fragen, in arbeitsrechtlichen Fragen, auch gegenüber der Politik, gegenüber der Wirtschaft, aber auch als Unterstützerin der Gewerkschaften bei Kollek­tiv­vertragsverhandlungen und viel mehr – schlichtweg nicht mehr wahrnehmen. Das ist Faktum.

Lieber Kollege Loacker, wenn du die Arbeiterkammer einfach auf eine reine Beratungs- und Serviceinstitution zurückstutzen möchtest, dann sag das bitte! – Nein, das ist nicht der Sinn der Arbeiterkammer. Der Sinn der Arbeiterkammer ist es, eine starke Inter­essenvertretung zu sein, uns auf die Zehen zu steigen, mir auf die Zehen zu steigen, dir auf die Zehen zu steigen, uns allen auf die Zehen zu steigen und Lösungen im Sinne der ArbeitnehmerInnen zu präsentieren. Das macht sie regelmäßig, das werden wir uns gefallen lassen müssen, und das ist gut so.

Erfreulicherweise sieht die Mehrheit der Menschen, die in diesem Land leben, insbe­sondere auch die Mehrheit der ArbeitnehmerInnen, die Arbeiterkammer als eine aus­gesprochen vertrauenswürdige, ausgesprochen wichtige und ausgesprochen beliebte Institution. Beim Vertrauensindex belegt sie hinter der Polizei und dem Verfassungs­gerichtshof sogar regelmäßig Platz drei. Das heißt, die Menschen, die in Österreich leben, wissen die Arbeiterkammer und den Wert der Arbeiterkammer schon richtig einzu­schätzen.

Ein Versprechen kann ich auch noch geben: Solange die Grünen in der Regierung sind, wird es sicher keine Kürzung der AK-Umlagen geben. Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.54

18.54.46Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 34 bis 43


Präsidentin Doris Bures: Es ist nun niemand mehr dazu zu Wort gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Ich frage die Frau Berichterstatterin, ob sie ein Schlusswort möchte. – Das ist nicht der Fall.

Ich frage die Fraktionen, ob wir gleich in den Abstimmungsvorgang eintreten können. – Danke vielmals, dann gehe ich so vor.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 215

Wir kommen zu den Abstimmungen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 34: Entwurf betreffend Pensionsanpassungs­gesetz 2022 in 1127 der Beilagen.

Hiezu liegen ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Wöginger, Koza, Kolleginnen und Kollegen, ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Loacker, Kolleginnen und Kol­legen sowie ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kol­legen vor.

Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Abänderungsanträgen betroffe­nen Teile der Systematik des Gesetzentwurfes folgend  und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf sowie zwei der erwähnten Abänderungsanträge eine Verfassungsbestimmung enthalten, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungs­mäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Die Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend § 759 Abs. 1 Z 2 in Artikel 1 eingebracht.

Wer sich hierfür ausspricht, den bitte ich im um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fas­sung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem die Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Die Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend § 759 Abs. 1 Z 3 in Artikel 1 eingebracht.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abge­lehnt.

Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Loacker, Kolleginnen und Kollegen, die ebenfalls einen Abänderungsantrag betreffend § 759 Abs. 1 Z 3 in Artikel 1 eingebracht haben.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Damit kommen wir sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem die Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Die Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungs­antrag betreffend § 759 Abs. 8 in Artikel 1 eingebracht.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abge­lehnt.

Die Abgeordneten Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben ebenfalls einen Abände­rungsantrag betreffend § 759 Abs. 8 in Artikel 1 eingebracht.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Die Abgeordneten Wöginger, Koza, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungs­antrag betreffend Streichung des Abs. 8 in § 759 in Artikel 1 eingebracht. Damit entfällt die im vorliegenden Gesetzentwurf enthaltene Verfassungsbestimmung.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 216

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Die Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungs­an­trag betreffend § 392 Abs. 1 Z 2 in Artikel 2 eingebracht.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist Minderheit, abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fas­sung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem die Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Die Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­an­trag betreffend § 392 Abs. 1 Z 3 in Artikel 2 eingebracht.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Die Abgeordneten Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben ebenfalls einen Abände­rungsantrag betreffend § 392 Abs. 1 Z 3 in Artikel 2 eingebracht.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fas­sung des Ausschussberichtes.

Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Die Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend § 386 Abs. 1 Z 2 in Artikel 3 eingebracht.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abge­lehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die da ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Die Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend § 386 Abs. 1 Z 3 in Artikel 3 eingebracht.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Die Abgeordneten Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben ebenfalls einen Abände­rungsantrag betreffend § 386 Abs. 1 Z 3 in Artikel 3 eingebracht.

Wer ist dafür? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fas­sung des Ausschussberichtes.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­be­richtes.

Ich frage, wer dem die Zustimmung gibt. – Das ist die Mehrheit des Hohen Hauses, angenommen.

Somit kommen wir zur dritten Lesung.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 217

Wer in dritter Lesung seine Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „abschlagsfreie Pension nach 45 Arbeitsjahren beibehalten und Rücknahme der Kürzung der Pensionen durch die Aliquotierung der ersten Anpassung“.

Wer sich für diesen Entschließungsantrag ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dag­mar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Inflationsausgleich um 3,7 Pro­zent für alle Pensionen bis zur ASVG-Höchstpension (Pensionsanpassung 2022)“.

Ich frage, wer sich für diesen Entschließungsantrag ausspricht. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 35: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1128 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer ist für die Kenntnisnahme des Berichtes? – Das ist mit Mehrheit zur Kenntnis ge­nommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 36: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1129 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer ist für die Kenntnisnahme? – Das ist mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 37: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1130 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich frage, wer dem die Zustimmung gibt. – Das ist mit Mehrheit zur Kenntnis ge­nom­men.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 38: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1131 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer für diese Kenntnisnahme ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Bericht ist mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 39: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1132 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Bericht ist mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 40: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1133 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.

Ich weise den Antrag 1961/A(E) dem Budgetausschuss zu.

Damit gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 41: Antrag des Aus­schusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1134 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer spricht sich für diese Kenntnisnahme aus? – Der Bericht ist mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll131. Sitzung, 19. November 2021 / Seite 218

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 42: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Notarversorgungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1135 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen.

Wir kommen somit gleich zur dritten Lesung.

Wer in dritter Lesung seine Zustimmung gibt, den ersuche ich ebenfalls um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Damit gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 43: Antrag des Aus­schusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1136 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer ist für diese Kenntnisnahme? – Das ist mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

19.05.39Einlauf


Präsidentin Doris Bures: Ich gebe bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selb­ständigen Anträge 2075/A(E) bis 2123/A(E) eingebracht worden sind.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 19.06 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.

Diese Sitzung ist geschlossen.

19.06.04Schluss der Sitzung: 19.06 Uhr

 

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