13.59

Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Herr Präsident! Geschätzte Abgeordnete! Ich möchte nicht ver­hehlen, dass wir genau zu diesem Thema und zum besagten Antrag des Abgeordneten Lausch eine sehr offene und konstruktive und ruhige Debatte geführt haben – in solchen Zeiten ist ja auch dieses schon erwähnenswert –, und ich möchte dort anknüpfen.

Zum Diskriminierungsverbot: Wenn es eine Diskriminierung gibt, wäre es gut, wenn man einschreiten würde, aber ich versuche, dem auf den Grund zu gehen, wo überhaupt Diskriminierung vorliegen könnte, damit wir sozusagen das Problem finden, auf das eine Lösung draufgepackt werden soll.

Die Diskriminierung könnte darin bestehen, dass eben für private Dienstverhältnisse etwas anderes gilt als für öffentliche Dienstverhältnisse. Dies ist nicht auffindbar, das ist nicht eruierbar, denn es gelten am Arbeitsplatz grundsätzlich einmal überall die gleichen Regeln, und zwar 3G – da kann es also nichts haben.

Weiters geht es darum, ob innerhalb der jeweiligen Dienststellen besondere Vorkehrungen oder Anordnungen getroffen werden, denn innerhalb des öffentlichen Dienstes ist ja nicht jede Situation gleich. Gerade in Justizwacheanstalten – das werden Sie ja ganz genau wissen, Herr Abgeordneter Lausch – ist die Situation eine schwierigere, da gelten ja beson­dere Schutzvorkehrungen des Staates, einerseits für die Justizwache, andererseits aber natürlich auch für Inhaftierte, für die der Staat eine Fürsorgepflicht hat bezüglich ihrer gesund­heitlichen Unversehrtheit und so weiter und so fort. Sie wissen, dass dort Clusterbildun­gen ein besonderes Problem sind und diese ja leider auch schon vorgekommen sind.

Das heißt, wenn die Dienststelle – in diesem Fall war es sogar das Justizministerium – vorgibt, dass dort 2,5G zu herrschen hat, dann hat das dort seine logische Begründung, und das ist gut so. Und wenn der Rektor der Uni in Klagenfurt nun jenes meint, weil er das auf diese Art und Weise sichern kann, dann ist das auch kein Weltuntergang; und ich füge hinzu, um eine nächste Diskriminierung zu ergründen, in der Folge dann aber doch gleich wieder auszuschließen: Nirgends heißt es 1G, weder privat noch öffentlich, nicht einmal der von Ihnen mitapostrophierte Rektor der Uni Klagenfurt hat irgendetwas von 1G gesagt. 2G heißt: geimpft oder genesen. (Zwischenruf des Abg. Lausch.)

Jetzt kann man vielleicht über den Genesenenstatus streiten – was es dazu alles braucht oder nicht –, da will ich mich aber jetzt nicht hineinbegeben, denn wir haben eh schon mehr Virologen als Bundestrainer im Fußball (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Lausch), und ich weiß nicht, ob Sie und ich, Herr Kollege Lausch, an dieser Stelle die besten Virologen sind. Ich kann das also ausnahmsweise einmal abkürzen, aber 2G ist 2G. (Abg. Lausch: 2G bleibt ...!) Das heißt ja nun schon so. Damit hätten wir jetzt eine dritte oder vierte Möglichkeit zu Diskriminierung ausgeschlossen.

Was ich aber auch im Ausschuss schon gesagt habe – das ist der nächste Punkt –: Wofür ich kein Verständnis hätte – da wäre ich auf Ihrer Seite –, ist, wenn es ein Mobbing gegenüber Ungeimpften gäbe – wenn es da Fälle gibt, bitte ich, sie bei uns im Ressort des öffentlichen Dienstes zu melden, wir würden dem nachgehen –, denn jetzt ist die Rechtslage so, wie sie ist: grundsätzlich 3G, da oder dort aufgrund von Notwendigkeiten 2,5G. Da kann man – und muss es im Übrigen wohl – auch als Ungeimpfter immer seinen Dienst versehen. Wenn es da Fälle gibt, dass ungerechtfertigt irgendein Druck ausgeübt wird oder sonst irgendetwas – ja, das wäre dann etwas anderes. Wir haben aber auch eine Reihe von Vorschriften, die Mobbing im öffentlichen Dienst – sicherlich besser als anderswo – eingrenzen.

Sollte es trotzdem zu Verstößen kommen, dann sind wir die Ersten, die eingreifen würden. Das halte ich auch für relevant, weil – und da kommen wir genau zu der Debatte von vorhin – wir letzthin hier eine hitzige Auseinandersetzung hatten: Natürlich darf man gegen eine Impfung sein, na selbstverständlich! Solange die Rechtslage so ist, wie sie ist, muss man nicht geimpft sein, weder dort noch da. Es haben sich aber die Arbeit­nehmer generell, die Angestellten und die Bediensteten im öffentlichen Dienst, auch an die Regeln zu halten: Dann ist eben ein Test vorzulegen. Da ist aber keine Dis­kriminierung erkennbar!

Alle diese Varianten scheiden also aus. Mithin ist das, was passiert, sehr, sehr ver­nünftig. Wenn gegen diese Grundordnung verstoßen wird, dann nennen Sie uns bitte die Fälle! Da bin ich selber daran interessiert, dass genau dieses im öffentlichen Dienst, der gegenüber dem privatwirtschaftlichen Bereich ja auch immer Vorreiter sein sollte, nicht vorkommt. An dieser Stelle stehe ich an der Seite der Ungeimpften, auch wenn Sie das überrascht.

Das kann sich natürlich im nächsten Jahr arbeitsrechtlich ganz anders entwickeln. Wir wissen, was hier im Haus debattiert wird, welche Gesetzesinitiativen kommen. Wie sich das auf das Arbeitsrecht auswirkt oder ob Sie hier als Gesetzgeber, unmittelbar nach Einführung einer allgemeinen Impfpflicht, im Arbeitsrecht etwas adjustieren, das ist eine andere Frage. Dann gelten wieder neue Regeln. Immer aber gilt es, Diskriminierung zu verhindern, da bin ich völlig bei Ihnen, Mobbing erst recht, und das sollte gelingen.

Ein letztes Wort, weil auch die Demonstrationen angesprochen wurden: Ja, tatsächlich ist es ein Problem, finde ich, wie momentan der Diskurs läuft. Wir hatten ja letzthin eine heftige Debatte, und ich möchte das noch einmal in mehrfacher Hinsicht klarstellen, auch noch einmal zu diesem Begriff: Wir sollten so sehr wie möglich das Gemeinsame suchen und finden, und das Trennende sollte uns nicht – ich zitiere mich an dieser Stelle selber, weil Sie nämlich in den sogenannten sozialen Medien etwas ganz anderes verbreiten – un­versöhnlich zurücklassen. Dies bleibt meine Aussage. (Zwischenruf des Abg. Hauser.)

Das Demonstrationsrecht ist eines der höchsten Güter. Das wird in Österreich Gott sei Dank auch jetzt besonders hochgehalten. Das erkennen Sie daran, dass selbst im Lock­down Demonstrationen möglich sind, auch wenn das manchmal dahin gehend miss­braucht wird, dass man sich nicht einmal an die Coronaregeln hält – das sollte man nämlich schon, das ist aber eine andere Frage. Die Freiheit aber, seine Meinung zu äußern, eben auch auf der Straße, wie man sagt, ist gegeben. Genau daran sollten Sie erkennen, wie wichtig uns das ist, und nicht das Gegenteil verbreiten – das wäre auch ein Angebot zur Versöhnung. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Hauser.)

Und weil wir schon bei der Straße sind: Es ist natürlich so, dass sehr, sehr viele Men­schen dort – das ist ja auch mein Eindruck – besorgt sind, vielleicht Ängste haben, jeden­falls versuchen, mit der ganzen unsicheren Situation einen Umgang zu finden, und ich habe wirklich Verständnis dafür – im Übrigen weiß ich gar nicht, auf wie vielen De­monstrationen ich in meinem Leben war –, das ist ganz wesentlich. Aber – und das wiederhole ich auch, wie letztes Mal gesagt, und dann verbreiten Sie das von mir aus noch einmal auf Ihren sozialen Kanälen, falls man dazu noch sozial sagen kann – man muss auch klar sehen, klarstellen und klar benennen, was nicht tolerabel ist: Dieses ist, dass auch – lange nicht nur, lange nicht die Mehrheit, aber eben auch Demo­kratie­feinde, Staatsverweigerer, Rechtsextreme und Neonazis oft auch an der Spitze herum­spazieren. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Dieses Zitat bleibt aufrecht, und jemand in der Bundesregierung muss das auch formulieren. Schauen Sie sich die Debatte in Deutschland an, wo das alles hinführt, und das schwappt ja herein! (Zwischenruf des Abg. Hauser.) Es geht dort nämlich auch um Gewaltverherrlichung und Gewaltbereitschaft, und was wir verhindern sollen, ist, dass diese schlagend wird. Wir werden es vielleicht gar nicht mehr verhindern können, wir sollten aber einiges dazu tun. Schauen Sie sich an, was in Deutschland schon alles passiert ist! Deshalb bin ich ja so dankbar, dass der Innenminister jetzt eben einen verstärkten Schutz gegenüber Medienvertreterinnen und -vertretern sowie Medienhäu­sern, also journalistischen Einrichtungen, installiert hat, weil das offensichtlich in diesem Land leider schon notwendig ist. Frau Abgeordnete Schatz hat es ja völlig zu Recht erwähnt  ich kann das gar nicht besser sagen, ich danke Ihnen dafür! , denn genau das ist jetzt die Situation, ebenso mit Übergriffen auf Journalistinnen und Journalisten. Da hören wir jetzt weitere Fälle.

Ich entnehme der APA heute – ich habe das jetzt nicht verifizieren können, aber vielleicht glauben Sie der APA ja noch etwas und die Verschwörungstheorie ist noch nicht so weit gediehen –: Landeshauptmann Platter und andere Regierungsmitglieder werden mittler­weile massiv bedroht. – Irgendwann muss man doch sehen, dass das Maß nicht nur voll ist, sondern dass der Hefen überläuft, und da haben wir eben alle eine Verantwortung. Nicht dass es nachher heißt: Wir haben recht, wir haben nicht einmal etwas gesagt! (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Das ist es, worum es da geht, nicht um mehr, aber auch nicht um weniger! Sonst nämlich hat das ganze: Nie wieder!, und sonst was ja alles keinen Sinn – wenn wir nicht von Anfang an darauf schauen, klar sehen, klarstellen, klar benennen. Das ist jedenfalls die Aufgabe der demokratischen Kräfte in diesem Land, und ich möchte doch hoffen, dass wir uns alle zu diesen zählen.

In diesem Sinn: Suchen wir das Gemeinsame, wir werden viel finden! Wahrscheinlich trennt uns weniger, als wir glauben, und das Trennende – noch einmal, gerade weil Advent ist und Weihnachten kommt – soll uns nicht unversöhnlich zurücklassen. – Vielen Dank, denn heute war die Debatte ganz anders. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

14.09

Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Mag. Kassegger. – Bitte schön.

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