16.46

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frauen Bundesministerinnen! Zum Punkt 21 verweise ich auf die Rede, die meine Kollegin Ecker dann halten wird. Das ist ja wirklich witzig: Da wird gesagt, wir wollen kein Golden Plating, und was kriegen wir dann in der Umsetzung als Vorlage? – Golden Plating in Reinkultur! Frau Bundesministerin Köstinger, Sie sollten sich wirklich überlegen, ob ein solches Konterkarieren einer Langzeitforderung aus den Reihen der ÖVP sinnvoll ist, nur weil es halt gerade einmal den Interessen einzelner nahestehender Betriebe so passt.

Ich möchte aber meine Redezeit nützen, um ganz kurz etwas zum Tagesordnungs­punkt 22 zu sagen: Natürlich brauchen wir angesichts der fortschreitenden Covid-Pan­demie Maßnahmen, die regeln, wie die Abstimmungen in Körperschaften stattfinden können. Nur am Rande sei gesagt: Das ist nicht die beste Lösung – ich habe es schon im Ausschuss gesagt –, man könnte in viel stärkerem Ausmaß hybride und Video­kon­ferenzsysteme nützen und müsste nicht Entscheidungen an kleinere Gremien nach oben delegieren. Trotzdem werden wir zustimmen.

Der wichtigste Punkt aber ist: Es ist genau das eingetreten, was ich von diesem Pult aus mehrfach den gesamten Herbst hindurch gesagt habe: Wir sind zu spät. Die Hilfen, die jetzt anlaufen, werden heuer nicht mehr ankommen. Die Betriebe wurden überfallsartig gesperrt. Wenn Sie heute mit jemandem aus der Gastronomie reden, dann ist die nächste Frage: Na werden wir zu Silvester aufsperren dürfen? – Und die Antwort der Politik ist: Wissen wir nicht. Wir wissen auch nicht, unter welchen Bedingungen. Wir wissen nicht einmal, ob wir zu Silvester um Mitternacht noch offen haben dürfen. – Das ist die Realität. (Ruf bei der ÖVP: Den Ludwig fragen!)

Die Hilfen mit einem 40-prozentigen Umsatzausfall anzusetzen, während im November nur neun Tage Lockdown war, das klingt ja fast schon wie bei den Bürgern aus Schilda. Das ist ja genau deshalb so, damit ein Betrieb, der einen durchschnittlichen Umsatz hat, ja keinen Ausfallsbonus bekommt. Jetzt sind 30 Prozent versprochen, aber das deckt immer noch nicht die Situation ab, dass gerade im Handel aufgrund der beginnenden Vorweihnachtszeit wahrscheinlich auch bei 30 Prozent der Großteil um den Ausfalls­bonus umfallen wird. Aus diesem Grund bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Melanie Erasim, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sofortige Covid-Hilfen für Betriebe im Lockdown“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert:

1. Eine sofortige Stundung von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen für vom Lockdown betroffene Betriebe sicherzustellen.

2. Für alle vom Lockdown betroffene Betriebe mit MitarbeiterInnen sowie auch EPUs eine sofortige einmalige Akontozahlung von 1.000 Euro pro Kopf zu verwirklichen.

3. Im Tourismus und in der Gastronomie für jene Betriebe (inkl. Privatzimmervermieter), die nach dem 12.12.2021 im Lockdown bleiben müssen, zusätzlich eine sofortige Akontozahlung in Höhe von 25% des Dezemberumsatzes aus 2019 vorzusehen.

4. Sicherzustellen, dass im Rahmen der Veranlagung für das Wirtschaftsjahr 2021 die Akontozahlungen (Punkte 3 und 4) auf den tatsächlichen Gewinn bzw. Verlust ange­rechnet wird, damit es nicht zu Überförderungen von einzelnen Unternehmen kommt, wie dies in der Vergangenheit leider schon passiert ist.

5. Auch Neugründungen – seit Ende 2019 – endlich Zugang zu den Förderungen zu gewähren.“

*****

Ich hoffe auf Ihre Zustimmung, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)

16.50

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Melanie Erasim, MSc, Dr. Christoph Matznetter,

Genossinnen und Genossen

betreffend Sofortige Covid-Hilfen für Betriebe im Lockdown

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirt­schaft, Industrie und Energie über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bun­desgesetz über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs-Gesetz – BTG) geändert wird (1214 d.B.) – Top 23

Der Regierung ist die Pandemie völlig entglitten. Als einziges Land in Westeuropa musste Österreich in einen harten Lockdown gehen – für den Tourismus, den Handel, die gesamte Wirtschaft eine Katastrophe.

Trotz Anträgen der SPÖ auf Verlängerung des Härtefallfonds ist dieser mit Ende Sep­tember ersatzlos ausgelaufen. Wenige Wochen später muss der Härtefallfonds reakti­viert werden. Allerdings passiert dies mit großer zeitlicher Verzögerung.

Auch der Ausfallbonus wurde als Instrument abgeschafft und muss nun wiedereingeführt werden. Auch hier werden die meisten Betriebe im Jahr 2021 kein Geld mehr sehen. Viele Betriebe haben bereits Schwierigkeiten die laufenden Kosten zu tragen oder das Weihnachtsgeld an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszuzahlen.

Insbesondere im Tourismus mit besonders hohen Fixkosten wird die Situation für die betroffenen Betriebe immer dramatischer. Sie sollten sofort – zusätzlich zu einer Akonto­zahlung von 1.000 Euro pro MitarbeiterIn – eine Vorabzahlung in Höhe von 25% des Dezemberumsatzes aus 2019 erhalten, um Liquidität sicherzustellen und Insolvenzen zu vermeiden.  Dies soll auch für Privatzimmervermieter gelten.

Conclusio: Die Wirtschaftshilfen kommen schon wieder zu spät und sind zum wieder­holten Male falsch konzipiert.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert:

1.         Eine sofortige Stundung von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen für vom Lockdown betroffene Betriebe sicherzustellen.

2.         Für alle vom Lockdown betroffene Betriebe mit MitarbeiterInnen sowie auch EPUs eine sofortige einmalige Akontozahlung von 1.000 Euro pro Kopf zu verwirklichen.

3.         Im Tourismus und in der Gastronomie für jene Betriebe (inkl. Privatzimmer­vermieter), die nach dem 12.12.2021 im Lockdown bleiben müssen, zusätzlich eine sofortige Akontozahlung in Höhe von 25% des Dezemberumsatzes aus 2019 vorzu­sehen.

4.         Sicherzustellen, dass im Rahmen der Veranlagung für das Wirtschaftsjahr 2021 die Akontozahlungen (Punkte 3 und 4) auf den tatsächlichen Gewinn bzw. Verlust angerechnet wird, damit es nicht zu Überförderungen von einzelnen Unternehmen kommt, wie dies in der Vergangenheit leider schon passiert ist.

5.         Auch Neugründungen – seit Ende 2019 – endlich Zugang zu den Förderungen zu gewähren.“

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Haubner. – Bitte.