17.05

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Frauen Bundes­ministerinnen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Her­ren! Lassen Sie mich auch auf das Gesetz zur Verbesserung der Nahversorgung, zur Stärkung des Wettbewerbsrechts Bezug nehmen! Es geht darum, dass Lieferanten, Zulieferer, aber auch Handelsketten in Zukunft auf Augenhöhe tätig sein können.

Es ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie, der wir gerne nachkommen, denn das soll ja wirklich kleine Produzenten stärken. Wir wissen, wir haben eine gewisse Machtkon­zentration des Handels, und da gibt es verschiedene Praktiken, wie man kleinere Erzeuger eben dementsprechend unter Druck setzen kann. Dies wird oft dementiert, aus der Praxis wissen wir aber leider, dass das doch immer wieder vorkommt. In diesem Falle sollen eben auch kleine Produzenten gestärkt werden.

Es geht, um ein paar Beispiele zu nennen, um Zahlungsziele: Es kann doch nicht sein, dass, wer verderbliche Ware liefert, die innerhalb weniger Tage verkauft ist – Obst oder Gemüse –, sein Geld dafür nach 30 Tagen noch immer nicht bekommt. Das sind Gren­zen, die wir setzen wollen. Das ist doch logisch, denn alleine, um Gemüse erzeugen zu können, muss man oft ein Jahr vorfinanzieren, und dann kann man sich doch als Lieferant erwarten, dass auch innerhalb von 30 Tagen bezahlt wird.

Bei nicht verderblichen Waren wollen wir eine Grenze von 60 Tagen setzen, also wirklich praktikable Stufen einführen, und wenn manche meinen, das sei ja gar nicht notwendig, dann sage ich: Das soll uns recht sein! Wenn es aber wirklich einmal vorkommt, dann hat der kleine Produzent etwas in der Hand, womit er sich bei einer ersten Schlichtungs- und Beschwerdestelle melden kann, und dem wird dann nachgegangen. Je weniger wir diese brauchen, umso besser ist es natürlich für alle.

Was die Stärkung des Wettbewerbsrechts insgesamt betrifft, muss es uns doch wichtig sein, dass wir in Zukunft auch heimische Produktion und Versorgung haben. Wie von manchen Vorrednern schon erwähnt: Ja, viele Produzenten sind das letzte Glied in der Kette und sind dementsprechend oft und schon lange unter Druck geraten. Ich denke, es ist nicht in unser aller Sinn, dass die Produktion immer mehr verloren geht, ins Ausland verlagert oder aber mit Eigenmarken verdeckt und zugedeckt wird, sondern wir können auf die heimische Produktion wirklich stolz sein. Mit diesem Gesetz wollen wir sie stärken und für die Zukunft absichern.

Was bei einigen meiner Vorredner passiert ist: Sie haben im wahrsten Sinne des Wortes Kraut und Rüben vermischt. Es wurden viele Begrifflichkeiten falsch dargestellt. Ich sage nur ein Beispiel: Ja, auch Kleinstproduzenten bis zu einem Umsatz in Höhe von 2 Millionen Euro können davon profitieren, wenn sie an eine Kette liefern, die über 2 Millionen Euro Umsatz macht. Also: Kleinlieferant bis zu 2 Millionen an Kette über 2 Millionen – und schon ist man im Rahmen dieses Gesetzes auch in diesem Fall mit dabei.

Kollege Angerer: Leider, leider keine Ahnung von der Materie! Alles durchmischt, was man nur durchmischen kann, bäuerliche Produktion, gewerbliche Produktion und Handel in einem Satz zusammengefasst – das geht nicht. Für dich, nur zur Information: Als bäuerlicher Produzent, sogar mit dem bäuerlichen Nebengewerbe, darf man 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche verkaufen. Da haben wir also eine Regelung. Was nur passiert: Ihr vermischt immer Gewerberecht, Handelsrecht, bäuerliche Produktion und den Großhandel. Das sind aber völlig verschiedene Parameter, wenn es um Verord­nungen und Gesetze geht, und damit kommen oft Diskussionen zustande, die nicht notwendig sind.

In diesem Sinne kann ich Sie beruhigen: Als bäuerlicher Produzent darf ich meine Pro­dukte über einen Selbstbedienungsladen oder Ähnliches 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche vermarkten. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Disoski.)

17.09

Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Margarete Schramböck zu Wort gemeldet. – Bitte.