18.02

Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Werter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! (Die Begrüßung auch in Gebärdensprache ausführend:) Liebe gehörlose Menschen! Bei den nächsten Tagesordnungspunkten sind wieder einige saure Drops dabei: Geschenke für die Klientel der ÖVP; auch die SPÖ darf sich freuen. Die Folgegenerationen und die Allgemeinheit, die diese Geschenke finanzieren müssen, sind den Altparteien wieder einmal egal.

Wer in Österreich einer Tätigkeit mit Nachtschwerarbeit nachgeht, bekommt nicht nur Nachtzuschläge für diese Arbeit, sondern hat auch die Möglichkeit – Frauen mit 52 und Männer mit 57 –, in Frühpension zu gehen, seit 2020 sogar abschlagsfrei. Dass so ein System ohne flankierende Maßnahmen nicht finanzierbar ist und dass die enormen Kos­ten dafür auf die Allgemeinheit aufgeteilt werden müssen, ist natürlich klar. Darum sieht das Gesetz vor, dass bei Nachtschwerarbeit ein Sonderbeitragssatz eingehoben werden muss, damit für das Sonderruhegeld zumindest 75 Prozent Beitragsdeckung vorliegen.

Seit den irrsinnigen Pensionsbeschlüssen von 2019 aber ist das Sonderruhegeld end­gültig unfinanzierbar. Laut Budgetvoranschlag sinkt die Beitragsdeckung 2020 sogar auf mickrige 58 Prozent. Darum braucht es heute dieses neue Gesetz, damit weiterhin gegen die Sonderruhegeldregelung verstoßen werden kann, die eine Erhöhung des Sonderruhegeldbeitragssatzes vorsehen würde, um zumindest eine 75-prozentige Beitragsdeckung zu erreichen. Dass in diesem Fall wieder nur wir NEOS für die Folgegenerationen und jene Menschen, die mit dem Regelpensionsantrittsalter in Pen­sion gehen, eintreten, ist sehr schade.

Dass die Mutterschutzregelungen aus dem ASVG ins GSVG und BSVG übernommen werden, ist grundsätzlich gut, dagegen ist nichts einzuwenden. Die ÖVP schafft es aber leider immer wieder, in jede BSVG-Novelle ein Bauerngeschenk einzubauen: Moment, Weihnachten steht vor der Tür! In diesem Fall bauen ÖVP und Grüne eine Verord­nungsermächtigung für die Bauernunfallrentenabfindungsregelungen ein. Mit diesen Verordnungsermächtigungen wird nicht nur das Parlament umgangen, sondern damit wird auch die Grundlage für bäuerliche Hinterzimmerdeals geschaffen. Aber gut, die Pandemie hat ja die ÖVP und die Grünen auf den Geschmack für Verordnungs­ermäch­tigungen gebracht. Damit muss man sich keinen lästigen Parlamentsdebatten mehr stellen.

Dem Antrag in TOP 26 stimmen wir zu, aber ich möchte eines zu bedenken geben: Österreich gehört zu jenen Ländern der Europäischen Union, die am meisten für den sozialen Schutz ausgeben. In Nichtkrisenzeiten belaufen sich die Ausgaben dafür auf 30 Prozent des BIP. Ein System der sozialen Sicherheit soll speziell in Krisenzeiten Menschen vor Armut schützen, doch anscheinend kann unser System diesen An­sprüchen nicht gerecht werden. Deshalb wäre es essenziell, nach der Coronakrise über ein einheitliches, einfacheres System der sozialen Absicherung zu diskutieren. Mehr Geld für die gleichen Maßnahmen schützt nicht vor Armut. Deshalb braucht es ein treff­siche­res, effektives und unbürokratisches soziales Netz. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

18.06

Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Christian Ragger zu Wort. – Bitte.