18.22

Abgeordneter Laurenz Pöttinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf zu Tagesordnungspunkt 24, zu den Änderungen im Gewerblichen Sozialversiche­rungs­gesetz und im Bauern-Sozialversicherungsgesetz sprechen. Worum geht es? – Im ASVG ist diese Regelung schon enthalten. Im Fall eines vorzeitigen Wochengeld­anspruches tritt nach dieser Änderung der Versicherungsfall der Mutterschaft sofort ein. In den in § 102a Abs. 4 GSVG genannten Fällen ist bislang die Auszahlung des Wochen­geldes im Nachhinein erfolgt. Dadurch haben sich erhebliche Engpässe ergeben. Insbesondere beim vorzeitigen Wochengeldanspruch führt dies zu langen Zeiträumen ohne Leistungsbezug und teilweise zu existenzbedrohenden Situationen.

Zusätzlich gibt es einige Klarstellungen und Anpassungen, insbesondere wird klargestellt, dass für einen vorzeitigen Anspruch auf Wochengeld beziehungsweise Betriebshilfe nicht mehr zwingend ein amtsärztliches Zeugnis erforderlich ist. Bei Vorliegen gewis­ser medizinischer Indikationen ist ein Zeugnis eines Gynäkologen oder Internisten aus­reichend.

Wir stehen ja kurz vor Weihnachten, das heurige Jahr war besonders schwierig, und zu Weihnachten sollte oder darf man sich ja bekanntlich etwas wünschen. So wünsche ich mir vor allem mehr Frieden in unserem Land, mehr Akzeptanz, mehr Wertschätzung, mehr Vertrauen. Ich wünsche mir aber auch mehr Impfungen. Weniger Infektionen wünsche ich mir und weniger Infizierte in den Krankenhäusern. Ein besonderer Dank gilt all jenen, die tagtäglich unsere Kranken pflegen und dafür sorgen, dass unser gutes Gesundheitssystem aufrechtbleibt – Danke dafür und alles Gute. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Zanger: Ich wünsche mir weniger Schwarze im Land!)

18.25

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist nun Herr Abgeordneter Gerald Loacker gemel­det. – Bitte.