18.27

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns über alle Parteigrenzen hinweg einig, dass Österreich ein sehr breit und gut aufgestelltes Sozialnetz hat. Ich glaube, wir sind uns einig, dass auf allen Ebenen – auf Bundesebene, auf Gemeindeebene und auf Länder­ebene – vieles an guten Maßnahmen passiert, sodass Menschen, die aus eigener Kraft den Alltag nicht bewältigen können, Unterstützung erfahren. Rein verfassungsrechtlich sind ja die allgemeine Sozialhilfe und die Armutsbekämpfung den Ländern zugewiesen, aber natürlich ist es eine fundamentale Aufgabe des Bundes und auch von uns als Ge­setzgeber hier im Parlament, Maßnahmen zu setzen, vor allem dann, wenn eine besondere Situation es erfordert.

Die Pandemie ist so eine besondere Situation, und im Rahmen der Pandemie haben wir auch dieses COVID-19-Gesetz-Armut ins Leben gerufen – mit wenigen Paragrafen, aber mit durchaus wichtigen Auswirkungen. Es sind eben nicht nur diese 10 Millionen Euro, die Kollege Ragger angesprochen hat, die in diesem Gesetz beinhaltet sind, sondern das Gesetz gibt es ja schon länger. Bisher wurden bereits 70 Millionen Euro für armuts­gefährdete Personen in unserem Land über dieses Gesetz ausgeschüttet.

Heute erweitern wir dieses Gesetz um zwei weitere Paragrafen, 5c und 5d, mit denen wir nochmals 10 Millionen Euro für Projekte im Bereich der Bekämpfung der Kinder- und Jugendarmut bereitstellen möchten. Mit dem Teuerungsausgleich – den bitte nicht kleinzureden, Herr Kollege Loacker, das ist eine wichtige, schnelle Maßnahme! – nimmt der Bund 100 Millionen Euro in die Hand und ermöglicht für eine besondere Gruppe, nämlich für jene, die arbeitslos, Sozialhilfebezieher, Ausgleichszulagenbezieher oder Studienbeihilfebezieher sind, eine Einmalzahlung in der Höhe von 150 Euro. Für jene Menschen, die das brauchen, ist das eine ganz wichtige Hilfe, die wir hier ermöglichen. Das sollte man bitte nicht kleinreden. Man sollte nicht so tun, als wäre es etwas, das nur geschenkt und fast unwichtig ist. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

Meine Damen und Herren, ich möchte zum Abschluss auch auf jene Menschen hin­weisen, die außerhalb der Politik und außerhalb dieses offiziellen Österreichs im Bereich des Ehrenamtes in der Armutsbekämpfung tätig sind. Ich möchte als ein Musterprojekt die Team-Österreich-Tafel ansprechen. Da gibt es viele Menschen, österreichweit fast 6 000 Ehrenamtliche, die in regelmäßigen Abständen, meistens im Zweiwochentakt, samstags bei Handelsketten Lebensmittel einsammeln oder auch von Landwirten be­kommen, die sie dann an bedürftige Menschen ausgeben.

So werden in Österreich circa 19 000 Haushalte, die es eben nicht leicht haben, Woche für Woche bei der Grundversorgung durch 121 Ausgabestellen der Team-Österreich-Tafel unterstützt. Ich meine, dass dieses ehrenamtliche Engagement zur Armuts­be­kämpfung auch von uns einmal besonders gewürdigt werden sollte, und ich möchte dafür ein großes Danke aussprechen. Danke auch dafür, dass wir es mit diesem COVID-19-Gesetz-Armut wieder zuwege bringen, dass jene Menschen in Österreich, die es schwer haben, eine konkrete monetäre Unterstützung erhalten. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

18.30

Präsidentin Doris Bures: Nun ist Frau Abgeordnete Elisabeth Scheucher-Pichler zu Wort gemeldet. – Bitte.