Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 24 bis 29

Präsidentin Doris Bures: Wenn alle Fraktionen einverstanden sind, dann würden wir jetzt gleich in den Abstimmungsvorgang eintreten. Ist das so? – Gut, dann gehe ich so vor.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 24: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden, in 1224 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Muchitsch vor.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Ziffern 7 bis 9 sowie § 387 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 in Z 10 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dem seine Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Aus­schuss­be­richtes.

Ich ersuche um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer in dritter Lesung zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 25: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Nachtschwerarbeitsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1225 der Beilagen.

Wer spricht sich für diesen Gesetzentwurf aus? – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 26: Entwurf betreffend COVID-19-Gesetz-Armut in 1231 der Beilagen.

Hiezu liegt ein gesamtändernder Abänderungsantrag der Abgeordneten Wöginger, Kozinger, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde daher sogleich über den vorliegenden - - (Allgemeine Heiterkeit.) – Wir sind im Abstimmungsvorgang. (Rufe bei den Grünen: Koza!) – Herr Abgeordneter Koza, dann entschuldige ich mich, wenn ich Ihren Namen falsch ausgesprochen habe. (Heiter­keit und Beifall bei den Grünen.)

Es ist also Ihr gesamtändernder Abänderungsantrag, der jetzt zur Abstimmung steht. Ich werde daher über den vorliegenden Gesetzentwurf in der Fassung des gesamtändern­den Abänderungsantrages abstimmen lassen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für den vorliegenden Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1231 der Beilagen in der Fassung des gesamtändernden Abänderungs­antrages der Abgeordneten Wöginger, Koza, Kolleginnen und Kollegen aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung ange­nommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 27: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird, samt Titel und Ein­gang in 1235 der Beilagen.

Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung ein­stimmig angenommen.

Damit gelangen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Ragger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Geld für die Pflege statt Werbe­verträge“.

Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Damit gelangen wir nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 28: Entwurf be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geän­dert wird, in 1237 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen einen Abände­rungsantrag eingebracht. (Abg. Bayr – in Richtung der sich wieder setzenden Abge­ordneten der ÖVP –: Mut kann man nicht kaufen!)

Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil des Gesetzentwurfes und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf sowie der erwähnte Abänderungsantrag eine Verfas­sungsbestimmung enthalten, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungs­mäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten ausdrücklich fest.

Die Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­an­trag betreffend § 759 Abs. 8 eingebracht.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abge­lehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein zu­stimmendes Zeichen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, da bei dieser Abstimmung gemäß Verfassung eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, es ein paar Entschuldigungen gibt und auch nicht alle da sind, würde ich die Schriftführer ersuchen, eine Auszählung des Abstim­mungsergebnisses vorzunehmen, um das ganz klar festzuhalten.

Ich ersuche die Abgeordneten Ecker, Steinacker und Zanger darum. (Die Schrift­füh­rerInnen Cornelia Ecker, Steinacker und Zanger nehmen gemeinsam mit Präsidentin Bures die Stimmenzählung vor.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich würde Sie ersuchen, auf Ihren Plätzen zu bleiben, der Abstimmungsvorgang ist noch im Laufen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wie Sie sehen, gestaltet sich diese Auszählung sehr schwierig. Ich bedanke mich ganz herzlich bei den Schriftfüh­rerinnen und Schriftführern für ihre Bemühungen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der NEOS. – He-Rufe bei der SPÖ in Richtung den Saal betre­tende Abgeordnete.)

Wir haben ja schon des Öfteren eine Diskussion über Abstimmungen und das Wäh­rend‑des-Abstimmungsvorgangs-in-den-Sitzungssaal-Kommen gehabt und uns in der Präsidialkonferenz immer darauf verständigt, das so handzuhaben, dass natürlich alle Abgeordneten an Abstimmungen teilnehmen können. Ich mache nur darauf aufmerk­sam, dass ich wirklich sehr früh begonnen habe, für diese Abstimmung einzuläuten, und mit dem Läuten auch auf die besondere Abstimmung, nämlich das Quorum, hingewiesen habe. (Zwischenrufe der Abgeordneten Greiner, Heinisch-Hosek und Matznetter.)

Das Ergebnis scheint mir sehr knapp zu sein, und ich habe den Eindruck, dass es, bevor es über dieses Abstimmungsergebnis Zweifel gibt, sinnvoll ist, eine namentliche Abstim­mung vorzunehmen. Es ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, nach § 66 Abs. 3 der Geschäftsordnung möglich, dass ich eine namentliche Abstimmung anordne. So werde ich auch vorgehen. Ich ersuche die Parlamentsdirektion, die Vorbereitungen für eine namentliche Abstimmung vorzunehmen. – Danke vielmals.

Zu diesem Zweck unterbreche ich die Sitzung für wenige Minuten.