19.59

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseher! Was zeichnet jene Staaten international aus, die die Coronakrise besonders gut bewältigt haben? – Ein klares Krisenmanagement, Vorgaben für die Bevölkerung, die verständlich und leicht umsetzbar sind, und der Appell an ein Miteinander, an Verständnis und an Aufklärung.

Was erleben wir in Österreich seit nunmehr knapp zwei Jahren? – Eine Politik der Angst, ein Maßnahmenchaos mit sich ständig ändernden Verordnungen, teilweise nicht ein­mal im Wochentakt, sondern sogar noch kurzfristiger, und vollkommen undurchführbare Bestimmungen für den Großteil der Bevölkerung. Dass sich da Widerstand regt, dass die Menschen diese Politik nicht mehr mittragen können, weil sie sie gar nicht mehr verstehen, weil es gar keine klar definierten Ziele mehr gibt, denen man überhaupt noch folgen könnte oder auf die man hinarbeiten kann, ist eines der großen Versäumnisse dieser Bundesregierung. (Beifall bei der FPÖ.)

Es geht aber noch schlimmer, denn wenn Angst und Strafandrohungen nicht reichen, dann muss man die Strafandrohungen verstärken und die Zwänge weiter ausbauen. So scheint zumindest das Paradigma dieser Bundesregierung und des Herrn Bundes­minis­ters Mückstein zu sein, und so versteckt sich im Tagesordnungspunkt 33 auch eine Novelle des Epidemiegesetzes und des COVID-19-Maßnahmengesetzes, mit der jetzt zusätzlich zu bereits bestehenden drakonischen Strafen bis hinauf zu 30 000 Euro und sechs Wochen Ersatzfreiheitsstrafe auch noch Mindeststrafen eingeführt werden.

Ich möchte Ihnen anhand von ein paar Beispielen zeigen, wie absurd das Ganze ist, wie stark das die Spaltung, die in der Gesellschaft besteht, und die Sorgen und Ängste der Menschen noch weiter befeuern wird und wie undurchsetzbar das Ganze dann auch in der Praxis sein wird. Stellen Sie sich einen alten Mann vor, der sich auf den Weg in die Apotheke macht und seine Maske nicht aufsetzt: Wenn ein Sicherheitsorgan oder ein Mitarbeiter des Gesundheitsdienstes ihn entdeckt hat, wird er ihn – der am Stock geht – bislang höflich darauf hingewiesen haben, dass er bitte eine Maske aufsetzt; in Zukunft muss er ihn mit 50 Euro strafen.

Oder stellen Sie sich den Besitzer eines Einzelhandelsgeschäftes am Land vor, in das sich vielleicht jede Viertelstunde ein Kunde hineinverirrt: Es kommt ein Kunde mit Maske herein, vielleicht mit einem abgelaufenen Impfzertifikat, da er vorletzten Montag davon überrascht worden ist, dass die Gültigkeitsdauer des Impfzertifikats verkürzt worden ist. Der Ladenbesitzer fragt ihn nicht nach seinem Zertifikat. Es kommt eine Kontrolle herein, der Ladenbesitzer hat einen Verstoß gegen seine Kontrollpflicht, ob ein gültiges Zertifikat vorliegt, begangen. Strafrahmen: 30 000 Euro, Mindeststrafe 3 000 Euro. – Gefährdet worden ist niemand, denn der Ladenbesitzer ist geimpft und der andere ist eh nur für sich selbst ein Risiko.

Herr Bundesminister, halten Sie diese Mindeststrafen und überhaupt diese Strafrahmen für zweckmäßig? Glauben Sie tatsächlich, dass Sie mehr Verständnis und mehr Mit­wirkung in der österreichischen Bevölkerung bekommen werden, wenn Sie die Daumen­schrauben noch weiter anziehen (Abg. Belakowitsch: Wurscht!) und auch den Gesund­heitsbehörden und den Sicherheitsdiensten, die in Assistenz für die Gesundheits­be­hörden arbeiten, jeglichen Handlungsspielraum nehmen, um beratend und aufklärend zu wirken, sodass diese jetzt sofort strafen müssen? – Ich persönlich glaube nicht, dass das der Sache dienlich ist. Ich bin auch überzeugt davon, dass die Gesamtakzeptanz aller Maßnahmen damit noch weiter schwinden wird, und da braucht es keine FPÖ dazu, das alles haben Sie ganz alleine zusammengebracht.

Abschließend möchte ich aber auch noch etwas Positives sagen. Nachdem wir nun seit über einem Jahr die Forderung aufgestellt haben, dass neue medikamentöse Therapie­optionen für die Covid-19-Therapie beschafft werden sollen – in den USA waren die ersten Präparate im Sommer 2020 bereits zugelassen –, gibt es jetzt endlich auch in Österreich ein Budget dafür, dass diese Medikamente beschafft werden können.

Der Wermutstropfen dabei ist, dass Sie wieder eine außerordentliche Vertriebsstruktur aufbauen und das eigentlich den falschen Personengruppen zukommen lassen wollen, denn das Molnupiravir, das Sie besorgen, ist eigentlich ein Therapeutikum, das sehr frühzeitig und im niedergelassenen Bereich eingesetzt werden muss. Sie schicken es in den klinischen Bereich hinein, wo es wahrscheinlich nicht oder zu spät zur Anwendung kommt; vielleicht überdenken Sie diese Position noch einmal. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

20.03

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Gabriela Schwarz. – Bitte, Frau Abgeordnete.