20.55

Abgeordneter Dr. Josef Smolle (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Operationstechnische Assistenz – das Berufsbild hat in seinen Wurzeln eigent­lich eine jahrzehntelange Tradition. Es hat nämlich früher einmal die sogenannten OP-Laboranten gegeben, und das waren Personen, die oft wirklich ein stabiles Rückgrat des Operationssaalbetriebs waren. Es ist dann eine Zeit gekommen, in der der Wert der formalen Ausbildungen zunehmend in den Vordergrund gerückt ist, da ist diese Berufs­gruppe etwas in den Hintergrund geraten.

Das jetzige Gesetz hat das Ziel, dieser Berufsgruppe einen soliden Ausbildungsrahmen und ein klares Aufgabenkonzept zu geben. Damit vollziehen wir etwas nach und schaffen ein Berufsbild, das in Deutschland und in der Schweiz schon sehr gut etabliert ist. Es wird eine dreijährige Ausbildung geben, und dabei ist ganz wesentlich, dass bei dieser Ausbildung ein ganz großer Praxisteil dabei sein wird, der berufsintegriert absolviert werden soll. Das kommt genau dem entgegen, was wir im Operationssaal brauchen: Menschen, die bei den wesentlichen Aufgaben ganz konkret zur Unterstützung, aber auch zur selbstständigen Erledigung befähigt sind. Das betrifft nicht nur die Tätigkeit im Operationssaal, darüber hinaus können diese Personen dann auch Unterstützungs­leis­tungen etwa im Schockraum, ganz besonders in der Endoskopie, aber auch in der technischen Aufbereitung der verschiedenen Gerätschaften übernehmen.

Es ist auch von der Einbettung in ein Gesamtkonzept gesprochen worden: Das ist in das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz eingebettet, und es werden ja dabei noch ein paar andere Gesetze berücksichtigt; so wird diese Berufsgruppe, die eine Eigenständigkeit hat, auch ins Gesundheitsberuferegister aufgenommen.

Ganz besonders wichtig ist, dass es betreffend die Ausbildung in dieser Berufsgruppe eine doppelte Durchlässigkeit gibt. Was meine ich mit doppelter Durchlässigkeit? – Das eine ist, dass Menschen, die bisher eine Operationsassistenzausbildung absolviert haben, die Möglichkeit haben, in die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistenz einzu­steigen, indem sie dort bereits im zweiten Ausbildungsjahr beginnen können; das heißt, es gibt eine Durchlässigkeit von unten. Mindestens ebenso wichtig ist: Dieses neue Berufsbild der operationstechnischen Assistentinnen und Assistenten wird auch ins Be­rufsreifeprüfungsgesetz aufgenommen, das heißt, diese Berufsgruppe hat dann auch die Möglichkeit, in Richtung Berufsreifeprüfung zu gehen und damit Hochschulreife zu erreichen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte diese Gelegenheit nützen, um mich bei allen Menschen in den verschiedenen Gesundheitsberufen, die in den Operations­sälen zusammenarbeiten, zu bedanken und ihnen zu wünschen, dass sie möglichst bald wieder in einen regulären Betrieb übergehen können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der Grünen.)

Und Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, möchte ich betreffend dieses OTA-Gesetz um breite Zustimmung bitten; diese Berufsgruppe hat es verdient. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

20.59

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich nun Herr Bundes­minister Dr. Wolfgang Mückstein zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.