10.19

Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Politik braucht, wenn sie evidenzbasiert sein soll, Grundlagen, nämlich Daten.

Wenn wir Wohnbaupolitik machen wollen, dann müssen wir wissen, wie viele Wohnun­gen es gibt, wie viele davon leer stehen, von wo Menschen wohin ziehen oder verziehen. Dasselbe gilt für Arbeitsmarktpolitik, für Gesundheitspolitik und viele andere Politikbe­reiche: Wir brauchen solide Unterlagen.

Früher hat man so alle zehn, 15 oder 20 Jahre versucht, diese Unterlagen durch große Volkszählungen zu ermitteln, die im Laufe der Zeit immer umstrittener geworden sind, weil immer mehr Leute nicht bereit waren, fünf, sechs, sieben, acht Seiten Formulare mit Angaben über sich auszufüllen. Heute ist es möglich, dass viele Datensätze, die ohnehin schon vorhanden sind, zusammengeführt werden. Ich nenne als ein Beispiel dafür nur das Melderegister, aus dem wir relativ präzise ableiten können, wo Menschen wohnen und wie sich bestimmte Wanderungsströme innerhalb Österreichs gestalten.

Es ist im Innenausschuss einstimmig gelungen, gesetzliche Anpassungen entsprechend einer dazu ergangenen Verordnung der Europäischen Union, die auch stark auf den Datenschutz und die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Bestimmungen abstellt, zu verabschieden. Was uns Grüne besonders freut, ist, dass eine in diesem Bereich tätige Organisation, nämlich Epicenter Works, diesen Gesetzentwurf ausdrücklich gelobt hat und uns attestiert hat: „Während man durch Aufnahme zusätzlicher Datenquellen und Erhebungsmerkmale eine erhöhte Qualitätssicherung der Zählungen gewährleistet, wird gleichzeitig sichergestellt, dass es zu keinen datenschutzrechtlichen Einbußen kommt.“

Ich hoffe daher auch auf einhellige Zustimmung hier im Hohen Haus. – Danke fürs Zu­hören. (Beifall bei den Grünen.)

10.22

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.

Ich verlege die Abstimmung wie vereinbart an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Ausschusses für innere Angelegenheiten.