12.50
Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Frau Präsidentin! Ich möchte tatsächlich berichtigen. Der geschätzte Abgeordnete Pöttinger hat hier am Rednerpult behauptet, es gibt keinen Selbstbehalt bei der Reha für Notstandshilfebezieher.
Ich berichtige: Der Entfall des Selbstbehaltes bei der Reha richtet sich nicht nach dem Begriff Notstandshilfe, sondern nach der Höhe des tatsächlichen Einkommens. (Zwischenruf des Abg. Pöttinger.) In meinem Beispiel hat ein Betroffener, seit 18 Monaten arbeitslos, seinen Job verloren und bezieht Notstandshilfe. Aufgrund seiner Tätigkeit fällt er über diese Grenze und hat somit sehr wohl einen Selbstbehalt vorgeschrieben bekommen. (Beifall bei der SPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Pöttinger.)
12.50
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markus Koza. – Bitte.