12.59

Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Abgeordnete! Hohes Haus! Die Pandemie ist unberechenbar. Was wir für den Arbeitsmarkt tun können, ist, auf alles, was wir einigermaßen vorherse­hen können, vorbereitet zu sein. Und das tun wir mit einem sehr großen Gesetzespaket. Ich bedanke mich schon jetzt für die Unterstützung dieser Maßnahmen. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Wir haben jetzt drei Wochen oder länger Lockdown hinter uns. Der Arbeitsmarkt hat diesen Lockdown zwar gespürt, aber es gab glücklicherweise keine massiven negativen Auswirkungen. Das heißt aber nicht, dass wir nicht vorsichtig sein müssen, das heißt nicht, dass es keine Unsicherheiten gibt.

Deshalb ist es so wichtig, auch in den nächsten Monaten auf alle oder möglichst alle Eventualitäten vorbereitet zu sein. Das tun wir wie gesagt mit den Maßnahmen. Da geht es darum, Menschen am Arbeitsplatz bestmöglich zu schützen, insbesondere natürlich vulnerable Gruppen. Da geht es darum, so gut es in dieser schwierigen Zeit geht, Pla­nungssicherheit zu geben. Da geht es darum, Arbeit suchende Personen nicht im Stich zu lassen. Da geht es auch darum, Familien gerade bei ihren Betreuungspflichten und in Bezug auf die Betreuungssicherheit zu unterstützen.

Es steht die Sonderbetreuungszeit auf der Tagesordnung. Ich halte das für eine ganz essenzielle Maßnahme, um in Bezug auf Betreuung Sicherheit zu geben, um bei Be­treuungspflichten zu unterstützen. Bisher haben 48 000 Personen die Sonderbetreu­ungszeit in Anspruch genommen. Wir verlängern diese bis Ende März. Im Gesetz steht auch eine Verordnungsermächtigung für den Bundesminister, um sie bis zum Ende des Schuljahres zu verlängern, sollte dies notwendig sein.

Neu ist auch – ich glaube, es ist wichtig, das zu erwähnen –, dass in Zeiten von Lock­downs die Sonderbetreuungszeit im Vereinbarungsmodell auch dann in Anspruch ge­nommen werden kann, wenn die Schulen nicht behördlich geschlossen sind. Das ist eine weitere Möglichkeit, die gerade im jetzt auslaufenden Lockdown für viele Familien wich­tig war. (Beifall bei der ÖVP.) Der Rechtsanspruch bleibt natürlich unverändert für den Fall, dass es Quarantänen gibt oder dass Schulen oder Klassen behördlich geschlossen werden müssen.

Die ungeimpften Schwangeren und deren Freistellungsanspruch wurden schon erwähnt. Mir ist wichtig, in dem Zusammenhang klar darauf zu verweisen, dass die Impfung für Schwangere von Expertinnen, Experten aus dem medizinischen Bereich klar empfohlen wird. Es ist, glaube ich, wichtig, das dazuzusagen, um jetzt niemandem ein falsches Bild zu vermitteln. Allerdings gibt es eben noch schwangere Personen, die sich vor ihrer Schwangerschaft nicht impfen lassen konnten, weil das Nationale Impfgremium die Impfung erst vor kurzer Zeit empfohlen hat. Wir verlängern die Freistellung für unge­impfte Schwangere in körpernahen Berufen, in denen es um Dienstleistungen geht, um drei Monate. Aus meiner jetzigen Sicht – die kann sich noch ändern, wenn sich die me­dizinische Einschätzung ändert – ist das die letzte Verlängerung, denn danach haben alle die Möglichkeit gehabt, sich vor einer Schwangerschaft impfen zu lassen.

Die Kurzarbeit ist ein entscheidendes Sicherheitsnetz für die Arbeitnehmerinnen, Arbeit­nehmer. Wir haben durch die Kurzarbeit im Laufe der Pandemie 1,3 Millionen Beschäf­tigungsverhältnisse aufrechterhalten können. Wir verlängern die Coronakurzarbeit um drei Monate. Wichtig: Alle Betriebe haben natürlich auch weiterhin außerhalb der Coro­nakurzarbeit die Möglichkeit, Kurzarbeit nach dem normalen Modell zu beantragen. Die Coronakurzarbeit wird verlängert. Damit können Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer 80 bis 90 Prozent ihres Einkommens erhalten. Die Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber erhalten 100 Prozent der Kosten rückerstattet. Ich hoffe sehr – es ist mir auch sehr wichtig, das zu sagen –, dass wir diese Kurzarbeit im ersten Quartal möglichst wenig brauchen wer­den. Wie gesagt, ich glaube, es war sehr gut, dass wir auch für den Lockdown, der gera­de ausläuft, vorbereitet waren. Wir sind auch auf alle Maßnahmen, die aus gesundheit­licher Sicht noch notwendig sein werden, vorbereitet.

Für alle Personen, die während des Lockdowns in Saisonbetrieben – diese Einschrän­kung auf Saisonbetriebe ist auch wichtig – eingestellt wurden, gibt es die Möglichkeit, zusätzlich die Saisonstarthilfe zu beantragen. Auch das ist eine wichtige Maßnahme. In gutem Glauben haben viele Unternehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Beispiel Mitte November angestellt, dann kam aufgrund der schwierigen gesundheitlichen Lage sehr kurzfristig der Lockdown. Daher gibt es die Möglichkeit, diese Zeit zu überbrücken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Der Langzeitkurzarbeitsbonus wurde schon angesprochen. Ich stimme zu, das Wort ist etwas sperrig, aber wir haben kein besseres gefunden. Der Bonus betrifft Personen, die in den letzten eineinhalb oder fast schon zwei Jahren zehn Monate oder mehr in Kurz­arbeit waren und auch jetzt wieder in Kurzarbeit sind. Man muss dazusagen, das sind natürlich vor allem Menschen in der Gastronomie, in der Hotellerie, wo es lange Phasen der Kurzarbeit gegeben hat. Sie verlieren nicht nur 10 bis 20 Prozent ihres Einkommens, sie verlieren zum Beispiel zum Teil auch die Trinkgelder – es gibt zwar eine Trinkgeld­lösung, aber die erstattet das nicht vollständig –, sie verlieren zum Teil Überstunden und so weiter. Das heißt, sie sind durch die Pandemie wirklich stark betroffen. Ich glaube, es ist gerechtfertigt, diesen Personen diesen Bonus von 500 Euro auszubezahlen. Es wird ohnehin etwas dauern, weil wir erst in einigen Monaten genau wissen, wer im Dezember in Kurzarbeit war. Das muss man der Fairness halber dazusagen. Wir können das nicht vorher machen, weil wir warten müssen, bis alle Unternehmen ihre Kurzarbeitsabrech­nungen gemacht haben. Die Voranmeldung reicht nicht; wir wissen erst dann, wer tat­sächlich in Kurzarbeit war, wenn die Abrechnungen erfolgt sind.

Ein letzter Punkt, der mir sehr wichtig ist – er wurde auch schon angesprochen –, ist der Bildungsbonus. Dieser hat nur sehr begrenzt etwas mit der Coronapandemie zu tun. Ich glaube, es wird in den nächsten Jahren ganz entscheidend sein, dass wir uns auf Qualifi­zierungsmaßnahmen verständigen, darauf, wo der Fokus bei Qualifizierungsmaßnah­men liegt. Der Fachkräftemangel wird sich verschärfen. Es wird schwieriger werden, Fachkräfte zu finden. Menschen, die gut qualifiziert sind, haben bessere Chancen am Arbeitsmarkt, deshalb halte ich es für sehr, sehr wichtig, dass wir den Bildungsbonus – jene 180 Euro pro Monat für Menschen, die ausgehend von ihrer Arbeitslosigkeit länger als vier Monate in einer Ausbildung sind – bis Ende 2022 verlängern. Bisher haben 36 000 Menschen in Österreich davon profitiert; und ich hoffe sehr, dass im nächsten Jahr noch viele davon profitieren können. Wir haben gesehen, dass diese Ausbildungs­maßnahmen auch wirken. Viele Menschen, die in Ausbildungsmaßnahmen sind, finden danach sehr rasch einen Job. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Wie gesagt, es ist, glaube ich, wichtig, auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein. Die Pandemie macht uns manchmal mit Bocksprüngen einen Strich durch die Rechnung, was diese Eventualitäten betrifft, daher ist es am Arbeitsmarkt, glaube ich, entscheidend, alles, was es an Instrumenten gibt, zur Verfügung zu haben. Mit diesem Gesetzespaket haben wir sehr vieles zur Verfügung, und ich hoffe, wir werden möglichst wenig davon brauchen, weil sich der Arbeitsmarkt hoffentlich auch ohne diese Maßnahmen gut entwi­ckelt. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

13.06

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Bettina Zopf. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.