13.18

Abgeordnete Petra Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich möchte erneut hier von diesem Rednerpult aus betonen, wie groß die Belastung für die Familien in dieser Krise ist, dass sie an ihren Belastungsgrenzen angekommen sind. Die Sorge um den Job, die Sorge vor Kurzarbeit, vor Arbeitslosigkeit, davor, den Arbeitsplatz zu verlieren, steht aber immer noch hinter der Sorge um die Gesundheit der eigenen Kinder. Wie geht man damit um, wenn das eigene Kind Covid hat, wenn das eigene Kind in Quarantäne muss? Verliert man seinen Job, wenn man sich um sein Kind kümmert, ja kümmern muss?

Viele dieser Sorgen bleiben allein den Eltern überlassen, und um diese Sorgen zu mildern, wurde die Sonderbetreuungszeit geschaffen. Wir als SPÖ haben der längst überfälligen Verlängerung des Rechtsanspruchs auf Sonderbetreuungszeit im Aus­schuss zugestimmt. Wir sehen jedoch und wir weisen auch immer wieder darauf hin, dass es noch weitere Anpassungen braucht, dass solche notwendig sind.

Ich möchte heute besonders auf eine Gruppe von Kindern mit ihren Familien hinweisen, die bisher vergessen wurde, eine Gruppe, die aber von der Covid-Pandemie in ganz besonderer Weise betroffen ist, und das sind die Hochrisikokinder.

Diese Kinder haben Vorerkrankungen, sie haben Herzerkrankungen, Lungenerkrankun­gen, Behinderungen, schwere sonstige Krankheiten, und ihre Eltern wissen ganz genau, wie es sich anfühlt, wenn man um die Gesundheit, um das Leben des Kindes bangt, wenn das Kind auf der Intensivstation liegt und um sein Leben kämpft. Eine Ansteckung mit Covid ist ganz besonders für diese Kinder wesentlich gefährlicher als für Kinder ohne Grunderkrankungen. Aus Sorge um die Gesundheit der Kinder wägen die Eltern ganz genau ab, ob sie die Kinder in den Kindergarten oder in die Schule gehen lassen: Sind die sozialen Kontakte es wert, die Ansteckungsgefahr in Kauf zu nehmen? Ist Bildung wichtiger als die Folgen einer Ansteckung, die wieder zu einem Krankenhausaufenthalt führen?

Diese Fragen belasten die Eltern von Hochrisikokindern jeden Tag. Aus diesem Grund fordern wir für sie in Zeiten von hohen Inzidenzen einen weiteren Anspruch auf Sonder­betreuungszeit, und ich möchte dazu folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausweitung der Sonderbetreuungszeit für Covid-19-(Hoch-)Risikokinder“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit und der Bundesmi­nister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der der Anspruch auf Son­derbetreuungszeit für Eltern von (Hoch-)Risikokindern ausgeweitet wird und sie während hoher Covid19-Inzidenzen trotz offener Kinderbildungseinrichtungen Sonderbetreu­ungszeit in Anspruch nehmen können.“

*****

Liebe Kolleginnen und Kollegen, verbessern wir gemeinsam die Situation von Hochri­sikokindern und ihren Familien, nehmen wir diesen Druck von ihnen! Stimmen Sie unse­rem Antrag zu! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.21

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petra Wimmer,

Genossinnen und Genossen

betreffend Ausweitung der Sonderbetreuungszeit für Covid-19-(Hoch-)Risikokinder

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2070/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert wird (1227 d.B.)

Familien sind seit Beginn der Covid-19-Pandemie im Ausnahmezustand. Zur Mehrfach­belastung durch Homeoffice, Homeschooling und der Angst vor einem Jobverlust oder Kurzarbeit kommt die Sorge um die Gesundheit von Familie und Freunden. Besonders belastend ist diese Situation für Eltern, deren Kinder vor der Pandemie gesundheitlich beeinträchtigt waren. Die Eltern wissen aufgrund von Herzerkrankungen, Lungenerkran­kungen, Autoimmunerkrankungen, Behinderungen oder sonstigen Krankheiten, wie es sich anfühlt, wenn das eigene Kind um sein Leben kämpft. Eine Ansteckung mit Covid-19 ist für diese Kinder wesentlich gefährlicher als für Kinder ohne Grunderkrankungen.

Aus Sorge um die Gesundheit der Kinder wägen die Eltern genau ab, ob die Kinder den Kindergarten oder die Schule besuchen. Sind es die sozialen Kontakte wert, die Anste­ckungsgefahr in Kinderbildungseinrichtungen in Kauf zu nehmen? Ist Bildung wichtiger als die Gefahr eines Krankenhausaufenthalts, wenn sich das Kind mit Covid-19 infiziert? Diese Fragen und noch mehr stellen sich Eltern von (Hoch-)Risikokindern jeden Tag.

Insbesondere in Zeiten von hohen Inzidenzen entscheiden sich die Eltern oft gegen ei­nen Besuch von Kindergarten und Schule und betreuen die Kinder zu Hause. Da diese (Hoch-)Risikokinder oft nicht akut erkrankt sind, gibt es weder die Möglichkeit der Pflegefreistellung noch des Pflegeurlaubs. Die Sonderbetreuungszeit kann lediglich ma­ximal 3 Wochen in Anspruch genommen werden. Diese Zeit ist nicht ausreichend, da seit Beginn der Covid-19-Pandemie die Phasen von Hochinzidenzen länger als 3 Wo­chen dauerten.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit und der Bundesmi­nister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der der Anspruch auf Son­derbetreuungszeit für Eltern von (Hoch-)Risikokindern ausgeweitet wird und sie während hoher Covid19-Inzidenzen trotz offener Kinderbildungseinrichtungen Sonderbetreu­ungszeit in Anspruch nehmen können.“

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch mit in Verhandlung.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Ausschusses für Arbeit und Soziales und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.