18.41

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Justizministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte ZuseherInnen vor den Bildschirmen! Die Kronzeugenregelung gibt es seit einigen Jahren. Was die Kronzeu­genregelung bedeutet, dürfte klar sein, weil sie aber für die österreichische Strafprozess­ordnung komplettes Neuland war, wurde diese Regelung befristet eingeführt. Jetzt, mit Jahresende, mit 31.12.2021, würde diese Regelung auslaufen, und nun geht es darum, sie zu verlängern.

Rückschauend lässt sich sagen, dass die Regelung in der Praxis zu keiner besonderen Bedeutung geführt hat, was daran liegt, dass sie eigentlich nicht praxisgerecht geregelt ist. Das wurde bereits 2015 vom Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie aufgezeigt, und es wurden auch Verbesserungsvorschläge gemacht. Das Einzige, was sich jetzt im Zuge dieser Verlängerungsgesetzgebung ändert, ist, dass es künftig möglich ist, dass die Kronzeugin oder der Kronzeuge ihre/seine Aussage nicht nur vor Gericht machen kann, sondern auch vor der Kriminalpolizei.

Wesentliche Punkte und wesentliche Vorschläge, die möglicherweise dazu führen wür­den, dass die Kronzeugenregelung praxisgerechter wird und wirklich dazu führt und dazu beiträgt, schwere Verbrechen aufzuklären, sind im Gesetz aber leider nicht berücksich­tigt. Insbesondere sind die Kronzeugen nach wie vor nicht freigestellt von allfälligen zi­vilrechtlichen Schadenersatzansprüchen, was natürlich Menschen, die etwas über Mal­versationen wissen und dieses Wissen der Strafjustiz gerne zur Verfügung stellen wür­den, eher davon abhalten wird, sich massiven Schadenersatzforderungen auszusetzen.

Wir sind also der Auffassung, dass diese Verlängerungsregelung zu wenig ist und kön­nen sie daher nicht mittragen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

18.44

Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer zu Wort. – Bitte.