18.51

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bun­desministerin! Meine Vorredner haben es ja schon ausgeführt: Diese Regelung gibt es mittlerweile seit über zehn Jahren, und wir alle hier sind uns wahrscheinlich einig, dass es nicht unbedingt eine Erfolgsgeschichte ist, was diese Regelung in der Vergangenheit ausgemacht hat.

Da lohnt es sich vielleicht, ein wenig zu reflektieren, warum es so ist, dass das keine Erfolgsgeschichte geworden ist. Ich empfehle jedem, dass er sich die Bestimmungen der §§ 209a und 209b StPO einmal ansieht, denn dann wird er sehen, an wie vielen Kriterien und an wie vielen Bedingungen das hängt. Es ist nicht unkompliziert geregelt, und ich sage ganz offen: Auch als Strafverteidiger wird man es sich wahrscheinlich mehrfach überlegen, ob man einem Mandanten anrät, diese Regelung in Anspruch zu nehmen, denn sie bietet relativ wenig Sicherheit für den, der sie in Anspruch nehmen will.

Das heißt, wenn ich mir diese Regelung vor Augen führe, dann komme ich auch zum zweiten Grund, warum ich glaube, dass es vielleicht nicht das geworden ist, was man von Beginn an erwartet hat: Es scheint ein bisschen so, als wäre das ein ungeliebtes Kind der Justiz, das man zwar geboren hat, aber nicht unbedingt so versorgt hat, dass es heranwachsen kann, und nicht so begleitet hat, dass es sich auch entwickeln kann. Das zeigt ja auch, dass es 2016 eine Novellierung gegeben hat, die im Wesentlichen auch keine Veränderung dieser Situation gebracht hat. Ich bin sicher, dass wir das, was heute beschlossen wird, auch nochmals besprechen, diskutieren und überlegen werden. Das zeigt ja auch, dass es eine Verlängerung dieser Regelung auf sieben Jahre gibt, wissend, dass da wahrscheinlich – meiner Meinung nach sogar mit Sicherheit – noch Regelungsbedarf vorhanden ist, damit es vielleicht doch ein geliebteres Kind der Justiz wird und dann im Ergebnis auch für die Strafrechtsverteidiger und für die Rechtsanwen­der und die -unterworfenen eine praktikablere Regelung ergibt.

In diesem Sinne: Es ist zu begrüßen, dass da jetzt die Kriminalpolizei als Anlaufstelle einbezogen wird, dass da auch über die Verbandsverantwortlichkeit eine Regelung ge­troffen wird, wie auch der Beitrag des Unternehmens, auch des Mitarbeiters, auch mit der Überlegung, ob das nicht besser im Verbandsverantwortlichkeitsgesetz geregelt wä­re. Das sind begrüßenswerte Änderungen, aber sicher nicht das Ende der Geschichte. – In diesem Sinne: ein Zwischenschritt. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Prammer.)

18.54

Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Alma Zadić zu einer Stel­lungnahme zu Wort gemeldet. – Bitte.