19.22

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Herr Präsident! Geschätzte Da­men und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Seit vielen Jah­ren wird eine Modernisierung des Urheberrechts in Österreich gefordert. Die EU hat mit der Urheberrechtsrichtlinie Vorgaben gesetzt, die in nationales Recht umzusetzen sind. Auch im Regierungsprogramm finden sich einige Vereinbarungen in Richtung modernes Urheberrecht, dass unter anderem unfaire Knebelverträge verhindert werden sollen und die Position der Künstlerinnen und Künstler gegenüber den Produktions- und Vertriebs­gesellschaften gestärkt werden soll.

Über die vorliegende Regierungsvorlage kann man sehr wohl sagen, dass es sich um die größte Reform seit der Einführung des Urheberrechts 1936 handelt. Wir haben einen Gesetzentwurf für ein zukunftsweisendes Urheberrecht erarbeitet. Diese umfassende Reform berücksichtigt neue Entwicklungen rund um die Digitalisierung und schafft end­lich auch mehr Fairness für Kreative.

Im Vorfeld gab es einen breiten Erarbeitungs- und Verhandlungsprozess, in den ganz viele Expertinnen, Experten und Stakeholderinnen und Stakeholder eingebunden wur­den – von KünstlerInnen über InternetnutzerInnen bis hin zu Verlagshäusern und Film­produzentInnen. Wir haben versucht, alle mitzunehmen, um eine gute Balance zu finden, denn es ist gerade in diesem Bereich klar, wenn man auf der einen Seite etwas gibt, muss man automatisch auf der anderen Seite etwas wegnehmen. Daher war es einfach so wichtig, dass wir eine gut austarierte Balance finden. Ich glaube, wir haben es tatsäch­lich auch geschafft. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das ist auch der Grund, warum die Umsetzung etwas länger auf sich warten ließ. Wir waren verpflichtet, bis zum 7. Juni eine Umsetzung vorzulegen, aber es ist uns erst jetzt gelungen. Das ist auch gut so, denn wir haben uns die Zeit genommen, diese Regelung gut auszugestalten und eine wirklich gute Balance zu finden.

Diese Reform nimmt bei Urheberrechtsverletzungen vor allem die großen Onlineplattfor­men stärker in die Pflicht. Gleichzeitig wird auch ein starker innovativer Schutz für Nut­zerInnen eingeführt, damit insbesondere die Meinungsäußerungsfreiheit gewährleistet bleibt.

Zuletzt setzt der Entwurf eine jahrelange Forderung der Kreativen um – und das darf man nicht vergessen –, denn wir haben endlich ein Urhebervertragsrecht eingeführt. Da­mit wird die Position der Kreativen gegenüber den Produktions- und Vertriebsgesell­schaften wesentlich gestärkt und kann die kritisierte Praxis der sogenannten Knebelver­träge künftig verhindert werden. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die Urheberinnen und Urheber sollen auch künftig stärker finanziell von ihren Werken profitieren können und sich auch leichter aus langfristigen Verträgen lösen können. Ver­einigungen von Kreativen können in Zukunft branchenweite Richtlinien für eine gerech­tere Bezahlung ausverhandeln.

Ein paar Details, die veranschaulichen, warum dieser Entwurf die Urheberinnen und Ur­heber weitgehend stärkt, möchte ich schon noch nennen. Ich nenne den Grundsatz der angemessenen und verhältnismäßigen Vergütung, welchen wir in dieses Reformvor­haben reingeschrieben haben. Ein Vertragsanpassungsmechanismus bei unerwartetem Erfolg – das wurde schon erwähnt – ist eben dieser sogenannte Bestsellergrundsatz. Es gibt Auskunftsansprüche über die Verwertung von Werken und auch das Recht zur an­derweitigen Verwertung bei langer Verfahrensdauer. Damit geben wir den UrheberIn­nen, den Künstlerinnen und Künstlern und ihren Vertragspartnern aus der Kreativwirt­schaft endlich die Werkzeuge in die Hand, die sie brauchen, um faire Standards weiter­entwickeln zu können. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, wie Sie sehen, handelt es sich bei diesem Gesetz um ein wirklich umfangreiches, komplexes und modernes Gesetzeswerk, mit dem das Urheber­recht ins digitale Zeitalter überführt wird.

Ich möchte diese Zeit auch nutzen, um mich wirklich bei allen zu bedanken, die an dieser Novelle mitgewirkt haben, denn es waren sehr, sehr viele Stakeholderinnen und Stake­holder eingebunden. Allen voran möchte ich mich bei Sektionschef Kathrein und Abtei­lungsleiter Auinger bedanken, die über Monate hinweg in stundenlangen Verhandlungen gesessen sind, um eine gute Lösung und eine gute Regelung zu finden. Besonders be­danken möchte ich mich auch bei Abgeordneter Blimlinger, die mir bei sehr vielen Ge­sprächen intensiv und konstruktiv zur Seite gestanden ist. – Vielen Dank und ich hoffe auf breite Zustimmung. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.27

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Justizausschusses und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.