20.46

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt ist die Kultur dran: Es ist ganz wichtig, dass Hilfsinstrumente während dieser Pandemie verlängert werden.

Als hätten wir es vorhergesehen – der Antrag wurde gerade vom Herrn Präsidenten er­wähnt –: Wir haben schon im Herbst unsere Vorschläge betreffend die Kunst in der Pan­demie gemacht: Wie wird es mit Kunst und Kultur im Herbst und Winter 2021 aussehen?

Jetzt ist reagiert worden: Es ist notwendig und es ist wichtig, dass zum Beispiel der Covid-19-Fonds im Künstler-Sozialversicherungsfonds, die Überbrückungsfinanzierung für selbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie der NPO-Fonds höher dotiert und verlängert werden.

Ja, auch das Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz wird verlängert. Da wollen wir eine getrennte Abstimmung, weil wir der Auffassung sind, dass die Gutscheinlösung bei der Absage von Veranstaltungen nicht die optimale ist, sondern eine Direktvergütung besser gewesen wäre. Ansonsten sagen wir aber: Alles in allem ist es wichtig und richtig, dass unserem Ansinnen stattgegeben wird und wir gemeinsam einheitlich vorgehen, diese Verlängerungen vornehmen, weil sie höchst notwendig sind – nicht nur für die Künstlerinnen und Künstler sowie für unsere Kulturbetriebe, sondern auch für unter­schiedliche Branchen in diesem Bereich, die bisher wenig bis gar nicht beachtet wurden.

Ich darf drei dieser Bereiche hervorheben: Erstens ist das der österreichische Buch­handel, zweitens sind es die Musikverlage und drittens sind es auch die Bühnenverlage. Dazu werde ich dann gleich einen Antrag einbringen, bei dem ich hoffe und glaube, dass Sie sich diesem Anliegen auch nicht werden entziehen können. Es hat nämlich für den Buchhandel, der sich ja gegen die großen Onlineriesen zur Wehr setzen musste, große Belastungen gegeben. Die Betriebe haben dazu den Versand voll angekurbelt, aber der Personaleinsatz ist natürlich gleich geblieben.

Auch wenn sich der Buchhandel bemüht hat, mussten vielfach Einbußen hingenommen werden, und man kann sagen, wenn es Einbußen von 30, 40 Prozent gibt, kann das oft das Ende einer Buchhandlung bedeuten. Wir bräuchten also auf die Bedingungen des Buchhandels abgestimmte Umsatzersätze; wir bräuchten den Ausfallsbonus oder einen Fixkostenzuschuss mit einem geringeren Umsatzminus als Voraussetzung; und es wäre für das Überleben einiger Betriebe auch notwendig, den reduzierten Mehrwertsteuersatz einzuführen beziehungsweise anzupassen. (Beifall bei der SPÖ.)

Gleichermaßen ist es wichtig, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Hilferufe der Bühnenverlage und der Musikverlage deutlich zu vernehmen und zu hören. Aufgrund der direkten Beteiligungen an Kartenverkäufen der Autorinnen und Autoren, aber auch wegen dieser insgesamt vorhandenen Zurückhaltung des Publikums, die wir ja alle ge­spürt haben und auch immer noch spüren, sind da Hilfen und Umsatzverlustersätze not­wendig. Es sind fast 28 Millionen Euro, die den Betrieben bereits entgangen sind: Ich meine, auch da sollten wir die läutenden Alarmglocken hören und reagieren!

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Un­terstützung des Buchhandels und von Musikverlagen in der Pandemie“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat geeignete und umfassende steuerliche und förderrechtliche Maßnahmen vorzulegen, um sowohl den Buchhandel als auch Bühnen- und Musikverlage in der Pandemie zu unterstützen, damit diese wei­terhin ihre wichtigen Aufgaben für den Erhalt des Kulturlandes Österreich wahrnehmen können.“

*****

Ich bitte Sie, in sich zu gehen und sich das zu überlegen.

Im Wesentlichen möchte ich zum Schluss noch mein Entsetzen darüber kundtun, dass die Vorsitzende des Kulturausschusses, Bereichssprecherin einer Regierungsfraktion, sich heute in einem Interview vorstellen konnte, dass Theater geschlossen werden könn­ten. – Das kann ich mir nicht vorstellen. (Beifall bei der SPÖ.)

20.50

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek,

Genossinnen und Genossen

betreffend Unterstützung des Buchhandels und von Musikverlagen in der Pandemie

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Kulturausschusses über den An­trag 2122/A der Abgeordneten Maria Großbauer, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Künstler-Sozialversicherungsfonds­gesetz – K-SVFG, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrü­ckungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler, das Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz – KuKuSpoSiG und das Bundesgesetz über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds geändert werden sowie über den An­trag 2010/A der Abgeordneten Maria Großbauer, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Künstler-Sozialversicherungsfonds­gesetz geändert wird (1241 d.B.) (TOP 42)

Kunst und Kultur leiden besonders unter der Pandemie. Der im November 2021 aus­gerufene Lockdown brachte einmal mehr große Belastungen mit sich. Besonders betrof­fen war auch der Buchhandel, der einen wesentlichen Anteil seines Umsatzes um die Weihnachtszeit erwirtschaftet. Leider greifen jedoch in dieser für die Vermittlung von Literatur so wichtigen Branche viele allgemeine Hilfen nicht. Buchhändler*innen befinden sich in einer besonderen Zwickmühle: Einerseits kämpfen sie mit voller Energie und Ein­satz gegen Online-Branchenriesen und konnten damit erreichen, dass die Umsatzent­wicklung im Buchhandel von ca. minus 15% (1-10/21) gegenüber 1-10/19 vielleicht we­niger schlimm ausgefallen ist als in anderen Bereichen. Andererseits erfordert der Ver­sandhandel einen höheren Personaleinsatz. Das bedeutet: Weniger Umsatz, aber glei­cher Personalaufwand. Erschwerend kommt die spürbare finanzielle Belastung durch die vom Online-Marktführer vorgegeben versandkostenfreie Lieferung dazu.

Im letzten Jahr konnte die schwierige Situation durch Hilfsmaßnahmen und hier vor allem durch den Umsatzersatz und die reduzierte Mehrwertsteuer abgefedert werden. Im Lock­down November/Dezember 2021 fehlten diese Maßnahmen zum Teil. Andere Hilfsmaß­nahmen wiederum haben sich für den Buchhandel als wenig wirksam erwiesen. Kurzar­beit kann aufgrund der personalintensiven Versandtätigkeit nicht genutzt werden, wo­durch auch der notwendige Umsatzverlust nicht vorliegt. Buchhändler*innen müssen so knapp kalkulieren, dass ein Umsatzrückgang von 30 oder 40 Prozent oftmals das Ende der Buchhandlung bedeutet.

Was es daher bräuchte, wäre ein auf die Bedingungen des Buchhandels abgestimmter Umsatzersatz, Ausfallbonus oder Fixkostenzuschuss mit geringerem Umsatzminus als Voraussetzung. Auch ein Verzicht auf gestundete Abgaben müsste zur Sicherung dieser wichtigen kulturellen Infrastruktur angedacht werden. Eine Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes wäre lebensnotwendig. Ohne angepasste Hilfsmaßnahmen wird der neuerliche Lockdown viele Buchhandlungen in eine schwere wirtschaftliche Schiefla­ge bringen.

Eine weitere Branche, die bisher noch nicht in geeigneter Weise unterstützt wurde, sind Bühnen- und Musikverlage. Durch spezifische Eigenheiten der Branche braucht es auch hier speziell zugeschnittene Maßnahmen. Bühnen- und Musikverlage verlieren durch Lockdown und Schließungen von Kulturinstitutionen wichtige Einnahmen. Hinzu kommt, dass die an den Kartenverkäufen beteiligten Verlage sowie Autor*innen unter der zuletzt geübten Zurückhaltung des Publikums angesichts der Pandemie leiden. So haben Mu­sikverlage seit Beginn der Spielzeit einen Umsatzverlust von rund 50 Prozent erlitten, und von 2020 bis 2022 beträgt der Umsatzrückgang ohne Urheberanteile für die österrei­chischen Bühnen- und Musikverlage 28 Millionen Euro. Dennoch können viele der staat­lichen Hilfsmaßnahmen nicht in Anspruch genommen werden, weil Einnahmen aus dem Ausland oder durch Verwertungsgesellschaften erst mit deutlicher Verzögerung bei den Verlagen eintreffen. Deshalb sind die Umsatzverluste formal noch nicht sichtbar gewor­den, sondern werden erst 2022 und 2023 schlagend.

Die Arbeit von Bühnen- und Musikverlagen ist wichtig für den Fortbestand des Kulturlan­des Österreich. Es muss daher für die Musik- und Bühnenverlage ebenfalls eigene För­derungsmöglichkeiten geben.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat geeignete und umfassende steuerliche und förderrechtliche Maßnahmen vorzulegen, um sowohl den Buchhandel als auch Bühnen- und Musikverlage in der Pandemie zu unterstützen, damit diese wei­terhin ihre wichtigen Aufgaben für den Erhalt des Kulturlandes Österreich wahrnehmen können.“

*****

Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht, er steht somit auch mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Mag.a Eva Blimlinger. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.