21.30

Abgeordnete Petra Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminis­ter! Hohes Haus! Die vorliegenden Anträge zum einkommensabhängigen Kinderbetreu­ungsgeld zeigen eines ganz klar: Da besteht Reformbedarf. Es wurde uns bereits mehr­mals angekündigt, dass die Ergebnisse der Evaluierung des Kinderbetreuungsgeldes noch 2021 veröffentlicht werden. Ich bezweifle, dass sich das noch ausgeht, aber ich hoffe, dass dann anhand der Ergebnisse eine fundierte Beurteilung des aktuellen Sys­tems möglich ist, denn es gibt viele Baustellen.

Die diversen Varianten des Kinderbetreuungsgeldkontos machen es fast unmöglich, oh­ne Beratung die beste Variante für den jeweiligen Fall zu finden. Der Antrag der Kollegin Mühlberghuber zeigt ein solches Problemfeld auf: Der Bezug von Krankengeld kann zum Verlust des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes führen. Der Kranken­stand, egal wie lange er dauert, muss einer Erwerbstätigkeit gleichgestellt werden, zu­dem das ja auch geltendes EU-Recht ist. Unverständlicherweise wurde der betreffende Antrag von den Regierungsparteien im Ausschuss abgelehnt.

Positiv und notwendig sehen wir den Antrag betreffend Anpassung der monatlichen Zu­verdienstgrenze an die aktuelle Geringfügigkeitsgrenze. Leider werden ja gerade die ge­ringfügig Beschäftigten oft bei den diversen Zuwendungen vergessen, zum Beispiel auch beim Anspruch auf die Zuwendungen aus dem Coronafamilienhärtefonds – apro­pos, das ist ein Stichwort.

Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geben Sie sich einen Ruck und reaktivieren Sie den Coronafamilienhärtefonds in diesen für die Familien schwierigen Zeiten. (Beifall bei der SPÖ.) Durch die diversen Lockdowns und damit verbundene Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit sind die finanziellen Reserven der Familien aufgebraucht. Nicht nur die Unter­nehmen brauchen finanzielle Unterstützung, auch die Familien haben diese dringend notwendig.

Noch ein paar Worte zum Abänderungsantrag der Regierungsparteien, der kurzfristig unter diesem Tagesordnungspunkt eingebracht werden wird. Sie wissen, dass wir die Gesetzesänderung grundsätzlich gutheißen, da sie eine Verbesserung und eine Weiter­entwicklung von Fabian bedeutet. Eine umfangreiche Analyse war uns aber leider nicht möglich, da uns der Antrag erst gestern vorgelegt wurde. Es bleibt nicht einmal mehr Zeit, den Antrag dem Datenschutzrat vorzulegen. Bei allem Verständnis für manchen Zeitdruck sollten doch die parlamentarischen Prozesse berücksichtigt und auch der Op­position eine vernünftige Zeitspanne zur Beurteilung ermöglicht werden. (Beifall bei der SPÖ.)

21.33

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Prinz. – Bitte sehr.