21.34

Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundes­minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum ersten Antrag, den betreffend Verein­fachung der Familienbeihilfeverfahren: Den finden wir im Großen und Ganzen gut, wir werden auch zustimmen. Ich möchte aber dazu schon noch anmerken, dass uns dieser Antrag sehr kurzfristig vorgelegt worden ist. Damit hatten wir nicht die Möglichkeit, im Ausschuss in Ruhe ausführlich darüber zu beraten und darüber diskutieren zu können. Deshalb möchte ich den Regierungsparteien mitgeben, dies eben beim nächsten Mal auch zu berücksichtigen.

Zum zweiten Antrag, den wir im Ausschuss behandelt haben: Dieser bekommt gleichfalls unsere Zustimmung. Bei dem Antrag geht es um die Anhebung der Zuverdienstgrenze von 7 300 Euro auf 7 600 Euro pro Kalenderjahr beim Kinderbetreuungsgeld. Dies soll weiterhin eine geringfügige Beschäftigung während des Anspruchszeitraumes ermögli­chen, daher ist die Anhebung des Grenzbetrages zu begrüßen.

Zuletzt zu unserem eigenen Antrag, jenem der Freiheitlichen Partei: Worum geht es bei diesem Antrag? – Frauen, die sich für das einkommensabhängige Kinderbetreuungs­geld entscheiden und in der Zeit vor der Geburt des Kindes mehr als 14 Tage Kranken­geld beziehen, verlieren ihren Anspruch darauf beziehungsweise haben finanzielle Ein­bußen, und die sind beträchtlich. Oft verringert das Kinderbetreuungsgeld dabei um die Hälfte. Ein Beispiel dazu: Eine betroffene Mutter hat etwa mit einem täglichen Betrag von 66 Euro gerechnet, erhalten hat sie dann nur 33 Euro, weil sie länger als 14 Tage Krankengeld bezogen hat. Das entspricht aufs Jahr gerechnet einem Verlust von fast 12 000 Euro.

Auch die Volksanwaltschaft hat schon Alarm geschlagen und hat vorgeschlagen, da eine gesetzliche Änderung vorzunehmen, damit Härtefälle vermieden werden. Es sollen jene Zeiten, in denen Krankengeld bezogen wird, unter dem Begriff Erwerbstätigkeit in das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld einbezogen werden – das wird auch von der EU so gehandhabt, denn Krankengeld ist als Geldleistung zu sehen und als Aus­übung einer Beschäftigung zu werten. So sieht es auch die EU vor, und daher ersuche ich die Regierungsparteien, die Empfehlung der Volksanwaltschaft ernst zu nehmen und die Ablehnung unseres Antrages zu überdenken. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

21.37

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Neßler. – Bitte.