13.59

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): „Die Grundfeste des freien Staats ist die freie Gemeinde.“ – Herr Präsident! Meine geschätzten Herren Bundesminister! Mit diesem Postulat wurden 1849 im provisorischen Gemeindegesetz die Gemeinden im österreichi­schen Teil der Monarchie gegründet und eingerichtet.

Von Anfang an waren die Gemeinden eine Art Doppelnatur, einerseits als staatliche Be­hörde, die Gesetze vollzieht, die zum Beispiel der Bund erlässt – Beispiel Meldewesen – oder die Länder erlassen – Beispiel Baurecht –, auf der anderen Seite aber neben dieser Aufgabe als staatliche Behörde auch als lokale Lebenswelt. Und diese lokale Lebenswelt ist derart gestaltet, dass sie auf dem Prinzip, auf dem Recht der Selbstverwaltung beruht. Eine Selbstverwaltung kann es aber nur geben, wenn sie mit einem finanziellen Spielraum ausgestattet ist, und im österreichischen Rechtssystem reden wir dann von dem sogenannten Finanzausgleich.

Der Finanzausgleich ist ein sogenanntes paktiertes Gesetz, Herr Abgeordneter Kollross. Der Finanzausgleich, der hier im Parlament beschlossen wird – und das ist jahrzehn­te­langer Usus –, beruht immer auf einer Vereinbarung der sogenannten Finanzausgleichs­partner, und das Parlament als Gesetzgebungsorgan nimmt diese Vereinbarung, diesen Pakt dann zur Kenntnis. So nehmen wir jetzt mit der Verlängerung des Finanzaus­gleiches zur Kenntnis, dass sich auch die Finanzausgleichspartner darauf geeinigt ha­ben, den 2016 beschlossenen Pakt, der 2017 bis 2021 gelten sollte, nun um zwei Jahre zu verlängern. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Gleichzeitig verlängern wir auch die Gültigkeit anderer wichtiger Gesetze, um nämlich diesen Spielraum der Gemeinden im Sinne des Rechts auf Selbstverwaltung zu erhalten. Wir verlängern zum Beispiel auch das Umweltförderungsgesetz um diese zwei Jahre, um den Gemeinden auch Förderungen im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft – sprich: der Trinkwasserversorgung, der Abwasserreinigung – geben zu können, damit sie ihren Aufgaben nachkommen können.

Wir verlängern zum Beispiel auch das Pflegefondsgesetz. Wir unterstützen die Länder und damit auch direkt und indirekt die Gemeinden in vielen Fragen der Finanzierung der Pflegeaufgaben vor Ort. Es ist Aufgabe der Länder und Gemeinden, die Sachleistungen der Pflege zu erbringen, etwa Pflegebetreuungsplätze bereitzuhalten. Damit diese leich­ter finanziert werden können, schaffen wir mit diesem heutigen Beschluss, mit dem Beschluss, das Pflegefondsgesetz zu verlängern – 436 Millionen Euro für das heurige Jahr, 455 Millionen Euro im kommenden Jahr –, die Grundlage, um diesen Spielraum im Sinne des Rechts auf Selbstverwaltung auch zu erhalten.

Meine Damen und Herren, so werden auch die Gemeinden mit dieser Unterstützung, die vom Parlament ausgeht, dieses Prinzip auf Selbstverwaltung aufrechterhalten können. Man bedenke, es gibt in Österreich derzeit – ich sage bewusst derzeit, denn auch das ist in ständiger Veränderung – 2 093 Gemeinden, und wir haben eine große Diversität bei den Gemeinden. Die größte Gemeinde, in der wir uns hier im Parlament gerade befinden, ist die Stadt Wien mit 1,9 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern, und die kleinste Gemeinde Österreichs ist im Bezirk Reutte mit aktuell – und man höre richtig – 41 Einwohnern. Sie ist übrigens noch kleiner, Herr Kollege aus dem Burgenland, als Tschanigraben mit derzeit 67 Einwohnern.

Wir haben also Gemeindegrößen von 41 Einwohnern bis 1,9 Millionen Einwohnern, und in unserem Rechtssystem hat jede Gemeinde prinzipiell die gleichen Rechte und Pflichten. Sie hat aber auf jeden Fall das verfassungsrechtlich geschützte Grundrecht auf Selbstverwaltung, aber dieses Grundrecht kann nur gelebt werden, wenn es einen finanziellen Spielraum zur Gestaltung des Lebensraums, der Lebensrealität der Men­schen vor Ort gibt.

Dieser Beschluss, den wir jetzt hier fassen, den Finanzausgleich und die Gültigkeit der Begleitgesetze zu verlängern, den Gemeinden weitere Investitionspakete anzubieten und zum Beispiel auch die Aufrollung der Vorschüsse jetzt anders zu gestalten, sichert genau diesen finanziellen Spielraum der Gemeinden ab. Für uns gilt – und das ist ganz klar –: Die Gemeinden sind die Grundfeste eines freien Staates, und diese Grundfeste werden wir aktiv unterstützen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

14.04

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist nun niemand mehr dazu gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Abstimmungen über die Tagesordnungspunkte 1 bis 5.