17.05

Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Frau Präsidentin! Liebe Mitglieder der Bundesregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von der UNO-Generalversammlung beschlossen worden ist, war die Lebenserwartung für Männer 62 Jahre. Man hat die Allgemeine Erklärung der Men­schenrechte vor dem Hintergrund gemacht, dass man ein Regime überwunden hat, für das Menschenrechte und Wissenschaftlichkeit keine Rolle gespielt haben und dem die Leute eigentlich ganz wurscht waren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte über Lebenserwartung reden. 1948 haben die Männer eine Lebenserwartung von 62 Jahren gehabt, und heute haben wir bei Geburt eine Lebenserwartung von nahezu 80 Jahren. Diese 18 Jahre mehr an Lebenserwartung, die da dazugekommen sind, sind dadurch dazugekommen – das sagen alle Expertinnen und Experten –, dass wir durch wissenschaftliche Erkenntnisse in der Lage waren, Impfungen anzubieten. Sicher die Hälfte der gewonnenen Lebens­jahre ist darauf zurückzuführen, dass wir Impfungen haben, und zum Zweiten, dass wir für breite Massen der Bevölkerung den Zugang zu diesen Impfungen haben durchsetzen können. Ich sage das jetzt ganz bewusst als Sozialdemokrat. Wir waren das nicht alleine, aber wir haben immer darum gekämpft, dass alle Menschen Zugang zu medizinischen Leistungen und auch Zugang zu diesen Impfungen haben.

Machen Sie sich die Mühe und suchen Sie sich Länder in der Welt heraus – das kann man gut in Wikipedia machen – und schauen Sie sich an, wo die Menschen Zugang zu Impfungen haben und wo nicht, und dann schaut euch bitte die Lebenserwartung an! Da wird man erkennen, dass Impfen ganz wichtig ist, um die Lebenserwartung zu steigern.

Ich sage jetzt auch etwas zu Zahlen aus Österreich. Da braucht man nicht Statistik stu­diert zu haben. Schaut euch nur die Todeszahlen in Österreich von der Statistik Austria an! Wir haben 2020 um 8 000 Tote mehr gehabt als im Durchschnitt in den Jahren davor. Wir haben sogar noch im Jahr 2021 um 6 000 Tote mehr gehabt als in den Jahren davor. Das kann es nicht sein.

Ich sage das auch SPÖ-internen Kritikern, die uns fragen – da habe ich viel diskutieren müssen –: Warum geht ihr denn da jetzt mit der Regierung mit? – Ich sage schon: Die Regierung hat es nicht verdient, dass wir mitgehen, aber wisst ihr, wer es sich verdient hat? – Die Menschen in Österreich haben es sich verdient, dass wir da endlich raus­kommen. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir haben einige Dinge erreicht. Ich sage es noch einmal: Impfen ist auch eine Pflicht. In der Demokratie gibt es auch Pflichten, die die Menschen auf sich nehmen müssen oder deren Erfüllung man auch von ihnen einfordern kann. Wir haben einiges verbessert. Wir haben darauf geschaut, dass es am Arbeitsplatz passt. Wir haben einige Dinge dazu eingebracht. Der Minister hat versprochen, dass 3G am Arbeitsplatz bleibt. Das ist uns wichtig. Wir haben sehr klar gesagt: Die Impfung rettet Leben. Wir stehen dazu. Wir haben sehr klar gesagt: Wir stehen zur Verantwortung.

Ich bringe daher auch folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Rainer Wimmer, Christoph Zarits, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Impfpflicht und Arbeitswelt“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Nationalrat ist der Auffassung, dass bestehende arbeits- oder sozialver­sicherungs­rechtliche Regelungen und Ansprüche durch das COVID-19-lmpfpflichtgesetz unberührt bleiben.

Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird da­her ersucht, dass die aktuell (am 20. Jänner 2022) in der 6. Covid-19-Schutzmaßnah­men-Verordnung geltende 3G-Regelung für Arbeitsorte bzw. 2,5G-Regelung für Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter von Alten- und Pflegeheime, stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe, Krankenanstalten und Kuranstalten und sonstigen Orten an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden, beibehalten werden und die allenfalls da­für erforderlichen Tests unentgeltlich bleiben.“

*****

Das ist das, was die österreichische Bevölkerung braucht. Besten Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

17.10

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Rainer Wimmer, Christoph Zarits, Mag. Markus Koza,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Impfpflicht und Arbeitswelt

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG) (1312 d.B.)

Die Corona-Pandemie stellt vor allem auch die Arbeitswelt vor große Herausfor­derun­gen. Es gilt alle Anstrengungen anzustellen um jeden weiteren Lockdown und damit hohe Arbeitslosigkeit und viele ArbeitnehmerInnen in Kurzarbeit zu verhindern.

Der Arbeitsort muss aber auch ein vor Ansteckung sicherer Ort sein und daher gilt seit längerer Zeit die sogenannte „3-G-Regelung“, also geimpft, genesen oder getestet, für alle ArbeitnehmerInnen in Österreich.

Durch die Einführung der generellen Covid-19-Impfpflicht ergeben sich jedoch Frage­stellungen im Bereich der Arbeitswelt, die keinesfalls auf dem Rücken der Arbeit­neh­merInnen ausgetragen werden dürfen. Auch das Begutachtungsverfahren zum Ministe­rialentwurf hat gezeigt, dass es Klarstellungen zum Schutz der Beschäftigten braucht.

Beispielsweise ist festzuhalten, dass Einkommsersatzansprüche nach dem Epidemie­gesetz auch ungeimpften ArbeitnehmerInnen auch nach Inkrafttreten der Impfpflicht weiterhin ungeschmälert zustehen.

Auch nach Einführung der Covid-19-Impfpflicht wird es weiterhin ArbeitnehmerInnen geben, die von der Impfpflicht ausgenommen sind – Schwangere, Personen die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können oder auch jugendliche Arbeit­neh­merInnen. Auch für diese braucht es klare Regelungen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Nationalrat ist der Auffassung, dass bestehende arbeits- oder sozialver­sicherungs­rechtliche Regelungen und Ansprüche durch das COVID-19-Impfpflichtgesetz unberührt bleiben.

Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird da­her ersucht, dass die aktuell (am 20. Jänner 2022) in der 6. Covid-19-Schutzmaßnahmen-Verordnung geltende 3G-Regelung für Arbeitsorte bzw. 2,5G-Regelung für Mitarbeiterin­nen und Mitarbeiter von Alten- und Pflegeheime, stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe, Krankenanstalten und Kuranstalten und sonstigen Orten an denen Ge­sundheitsdienstleistungen erbracht werden, beibehalten werden und die allenfalls dafür erforderlichen Tests unentgeltlich bleiben.“

*****

Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag wurde von Abgeordnetem Stöger ordnungsgemäß eingebracht, er steht daher auch mit in Verhandlung.

Die nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Gabriela Schwarz. – Bitte.