18.31

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegin­nen und Kollegen! Sehr geehrte Minister! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! In den letzten Tagen und Wochen haben wir ja, glaube ich, alle mit­einander das eine oder andere E-Mail bekommen. In diesen E-Mails wurde unter ande­rem auch mehrfach behauptet, dass es sich bei der Impfung um eine sogenannte Gentherapie handeln würde und dass wir mit GVOs, also mit gentechnisch veränderten Organismen, agieren würden.

Ich möchte gleich eingangs in meiner Rede klarstellen, dass dem natürlich nicht so ist. Die MRNA-Impfung oder die Impfung mit einem MRNA-Impfstoff ist keine Gentherapie, und es handelt sich dabei auch nicht um einen GVO; das geht alleine aus der Definition einer Gentherapie heraus eigentlich schon einmal gar nicht. Die Gelegenheit, das zu erwähnen, sollte man hier aber gleich nutzen, weil nämlich viele dieser E-Mails im Zusammenhang mit der Novelle des Gentechnikgesetzes und des Arzneimittelgesetzes hereingekommen sind. (Beifall bei den Grünen.)

Worum geht es? – Kollege Stöger hat es schon ganz kurz angeschnitten: Es geht darum, dass wir bis vor Kurzem eine Art Dreigleisigkeit im Arzneimittelgesetz im Zusam­men­hang mit Gentherapien oder eben mit klinischen Studien zu Gentechnik hatten, und zwar in dieser Kombination: Einerseits haben wir eine EU-Richtlinie, die dieses Thema regelt, auf der anderen Seite haben wir das Arzneimittelgesetz, und die dritte Säule, wenn Sie so wollen, ist das Gentechnikgesetz. Jetzt ist man eben hergegangen und hat die ganze Sache so vereinheitlicht, dass die Gesetze nicht mehr widersprüchlich zueinander sind, ohne dabei das hohe österreichische Schutzniveau zu ändern. Es gibt natürlich auch weiterhin ein Vorsorgegebot, das eben in § 1 Abs. 1 des Gentechnikgesetzes verankert ist und dafür sorgt, dass das in diesem Zusammenhang gilt. Es ist natürlich auch weiterhin das Sicherheitsniveau für die PrüfungsteilnehmerInnen erhalten. Es ist auch weiterhin geklärt, dass beispielsweise gemäß § 64 GTG kein Eingriff in die menschliche Keimbahn vorgenommen werden darf. All diese Dinge sind natürlich weiterhin ge­währleistet und werden auch noch weiterhin gewährleistet sein. Es geht wirklich rein darum, dass wir drei Rechtsmaterien zueinander so abstimmen, dass sie eben schlüssig sind und dass sie Sicherheit bieten – einerseits für die Betroffenen, andererseits für die forschenden Unternehmen.

Ein abschließender Satz noch – weil ich sehe, dass sich Kollege Kaniak, natürlich auch als Vertreter für die Apotheker, schon auf den Weg zum Rednerpult macht –: Auch die Frage, die am Montag bezüglich der zusätzlichen Prüfkompetenz durch die Ages noch aufgekommen ist, ist in der Zwischenzeit, wie ich finde, gut geklärt. Die Ages kann in Zukunft eben auch Apotheken noch zusätzlich prüfen, wenn es den Verdacht hinsichtlich einer nicht lizenzierten Arzneimittelherstellung gibt. Das ist ganz weit von dem entfernt, weswegen Kollege Kaniak am Montag im Gesundheitsausschuss seine Bedenken ge­äußert hat: dass jetzt sozusagen die armen Apothekerinnen und Apotheker in Österreich zusätzliche Prüfungen über sich ergehen lassen müssen. – Das geschieht wirklich nur dann, wenn es schwarze Schafe gibt, wenn es begründete Verdachtsfälle gibt.

In diesem Sinn: Ich bitte um breite Zustimmung. (Beifall bei den Grünen und bei Abge­ordneten der ÖVP.)

18.34

Präsidentin Doris Bures: Nun ist Herr Abgeordneter Gerhard Kaniak zu Wort ge­meldet. – Bitte.