21.50

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrte Damen und Her­ren Abgeordnete! Herr Präsident! Ich möchte mich zunächst nachträglich für Ihre Stel­lungnahmen zu den Berichten zur Forschungs- und Wissenschaftskommunikation und zur Lehre und den Betreuungsverhältnissen an den Universitäten bedanken. Ich be­danke mich auch dafür, dass Sie die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofes hier hervorgehoben haben.

Jetzt möchte in aller Kürze zu unserer Prüfung des öffentlichen Risikomanagements für die Landwirtschaft Stellung nehmen. Da geht es im Wesentlichen um zwei Maßnahmen: um Ex-ante-Maßnahmen, nämlich die öffentliche Bezuschussung von Versicherungs­prämien, und ex post geht es um Entschädigungszahlungen nach Schadensereignissen. Um die Dimensionen aufzuzeigen: Im Prüfzeitraum geht es um eine geförderte Ver­sicherungsprämiensumme von 239 Millionen Euro und Entschädigungszahlungen von 107 Millionen Euro.

Wir haben im Bericht auch die Empfehlungen der OECD hervorgehoben. Wir haben die Grundsätze für die Rolle des Staates im landwirtschaftlichen Risikomanagement darge­stellt. Es geht dabei um einen ganzheitlichen Zugang zum Risikomanagement. Es geht darum, die Eigenverantwortung der landwirtschaftlichen Betriebe zu fördern und die öffentliche Risikovorsorge auf katastrophale Risken zu fokussieren. Dementsprechend ist es uns auch wichtig, dass bei allen legistischen Maßnahmen zur Hagelversicherung die Durchversicherungsgrade der Kulturgruppen vermehrt berücksichtigt und spezifische Risken berücksichtigt werden. Es sollten Mitnahmeeffekte vermieden und die Anreiz­effekte der Förderung erhöht werden.

Das Kontrollkonzept, also die Kontrollen durch die Ministerien, wurde schon ange­sprochen. Was die Prüfkompetenz des Rechnungshofes selbst betrifft, ist es so, dass wir keine für die Tätigkeit jener Stellen, die diese Prämienförderung abwickeln und die gleichzeitig Versicherungsanbieter sind, haben. Es geht dabei darum, dass wir keine Kompetenz für eine Abwicklungsprüfung haben – also nicht für die Prüfung der Unter­nehmen, sondern für die Abwicklung der Förderungen. Dafür gibt es ein Beispiel, näm­lich das Beispiel der KPC nach dem Umweltförderungsgesetz, und so etwas würden wir uns auch im Hagelversicherungs-Förderungsgesetz vorstellen.

In aller Kürze zum Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft: Auch dieses stand auf der Tagesordnung der letzten Ausschuss­sit­zung – und jetzt auch hier. Da halten wir es für wichtig, dass ein nachhaltiges und tragfähiges Finanzierungskonzept erarbeitet wird, dass es eine Aufgabenkritik gibt und dass weitere Einsparungsziele und -maßnahmen vereinbart werden, etwa was den Per­sonaleinsatz betrifft. Was in der Folge das Forstliche Bildungszentrum Traunkirchen betrifft, so werden wir daran eine Follow-up-Überprüfung anschließen.

Vorausschauend möchte ich noch kurz etwas zum Prüfbericht betreffend die Siedlungs­wasserwirtschaft sagen. Da geht es vor allem um einen Punkt, nämlich den Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds. Da gibt es Eigenkapital in Höhe von 1,6 Milliarden Euro, und diesbezüglich würden wir glauben, dass diese Mittel in den nächsten Jahren entsprechend zum Einsatz kommen könnten, nämlich für die Siedlungswasserwirtschaft, bei der ja Investitionen notwendig sind. Das würde auch zur besseren Planbarkeit bei den Finanz­ausgleichspartnern beitragen. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von FPÖ und Grünen.)

21.54

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pöttinger. – Bitte.