22.09

Abgeordnete Dr. Astrid Rössler (Grüne): Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Rech­nungshofpräsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Während wir, um die Klima­ziele zu erreichen, heute schon die Energiewende mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz als Grundlage hier beschlossen haben, brauchen wir auch gleichwertig intakte Ökosysteme, intakte Natur und intakte Fließgewässer als wichtigen Beitrag, um unsere Klimaziele zu erreichen. Dazu steht heute auch ein Bericht des Rechnungshofes zur Ökologisierung der Fließgewässer auf der Tagesordnung. Es geht da um die Bezifferung des Sanierungsbedarfs und die Fortschritte im Bereich der Sanierung.

Grundlage dafür ist die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 2000. Es geht um die Fortschritte und auch um die Erhebung, wie viele unserer Fließ­gewässer denn überhaupt sanierungsbedürftig sind. Diese Zahl ist einigermaßen er­schreckend, denn von den 32 000 Kilometern Fließgewässer, die in diese Kategorie fallen, sind zu Beginn nur 40 Prozent in einem guten oder sehr guten Zustand gewesen – in Wahrheit haben also 60 Prozent unserer Fließgewässer großen Sanierungsbedarf.

Die Frage ist daher, wie sich diese Sanierungsschritte, zu denen wir als Mitgliedstaat der Europäischen Union verpflichtet sind, tatsächlich umsetzen ließen, und das ist einiger­maßen ernüchternd, denn trotz der gesetzlichen Verpflichtung und doch auch erheb­licher Anstrengungen und Millionenpaketen an Fördermitteln für die Verbesserung sind wir derzeit gerade einmal bei 50 Prozent. Wir arbeiten uns also nur ganz, ganz wenig voran, obwohl da so ein dringender Handlungsbedarf besteht.

Es geht da eben nicht nur um die chemische Wasserqualität, die ist in Österreich relativ gut, sondern in Wahrheit sind es die gewässermorphologischen Zustände, also die ge­ringe Durchgängigkeit, viel zu viele Querbauwerke, Staustrecken, zu wenige beweg­liche Ufer, die Dynamik der Fließgewässer, die sich in den Fließgewässerstrecken abbildet.

Ich komme zurück zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz. Was heißt das? – Unsere Fließ­gewässer haben großen Sanierungsbedarf und gleichzeitig wissen wir, dass wir unsere erneuerbaren Energien, unter anderem auch die Wasserkraft, brauchen werden. Wir steuern da auf einen ganz, ganz großen Zielkonflikt zu, denn wir haben zuerst den Zustand der Fließgewässer zu verbessern, damit wir überhaupt über neue Wasserkraft nachdenken können. Um das zu lösen, verweise ich auch auf die EU-Biodiversitäts­strategie, die nämlich besagt, wir müssen europaweit 25 000 Kilometer zusätzlich rena­tu­rieren, um überhaupt die Biodiversitätsanforderungen zu erfüllen.

Warum brauchen wir intakte Ökosysteme gerade im Bereich der Fließgewässer? – Klimaschutz geht nur mit intakter Natur, mit gesunden und widerstandsfähigen Ökosystemen; dafür brauchen wir sie zum einen. (Abg. Hörl: Energie braucht man auch, Frau Rössler!) Wir brauchen sie für den Klimaschutz, zur Erreichung der Klimaziele, wir brauchen sie für die Gesundheits- und Erholungsräume, die wir dringend vor allem in den Ballungsgebieten verbessern müssen, und wir brauchen sie nicht zuletzt zum Hoch­wasserschutz. (Zwischenruf des Abg. Hörl. – Abg. Rauch – in Richtung Abg. Hörl –: Franz, erklär es ihr jetzt einmal, wie es geht!) Hochwasserschutz wird eine zentrale Herausforderung in Zeiten sich wandelnder Wetterereignisse und des Klimawandels werden. (Abg. Hörl: Am besten ...!)

Daher brauchen wir Schwung und bessere Schritte in Richtung Ökologisierung der Fließ­gewässer und ein Überdenken unseres Energieverbrauchs. (Abg. Deimek: Endlich einmal einen Klimalockdown! Das wär’ was Neues!) Der Gesamtenergieverbrauch muss sich nämlich im Sinne der Klimaziele halbieren. Wir werden mit diesen Wachstums­sze­narien an Energieverbrauch auch die Klimaziele nicht erreichen. (Beifall bei den Grü­nen.)

22.13

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Doppelbauer. – Bitte.