Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zum 38. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir können abstimmen, es gibt keine Wortmeldung.

Wir gelangen nur zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 1326 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens des Magistrats der Stadt Wien [...] um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Herbert Kickl wegen einer Übertretung gemäß § 8 Abs. 5a Z 2 des COVID-19-Maßnahmengetzes wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkrimi­nierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat [...] besteht.“ (Ruf bei der FPÖ: Das ist alles ein Schwachsinn! Ein Schwachsinn! – Abg. Michael Hammer: Das Demonstrieren ist keine politische Tätigkeit! – Abg. Schnedlitz: Aber beim Stögmüller war es eine politische Tätigkeit!)

Ich darf die Damen und Herren, die dem Antrag Folge leisten, um Zustimmung bitten. – Das ist die Mehrheit, und damit ist der Antrag entsprechend angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.