Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Präsident Ing. Norbert Hofer: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeord­neten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesord­nungspunkte 1 und 2 zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss der Sitzung als ge­nehmigt gelten.

„TO-Punkt 1:

Der Abänderungsantrag Beilage 1/2 wird abgelehnt [...].

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 1563 der Beilagen unter Be­rücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 1/3 in zweiter Lesung in getrennter Abstimmung [...] und in dritter Lesung [...] angenommen.“

„TO-Punkt 2:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 1573 der Beilagen unter Be­rücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 2/1 in zweiter und dritter Lesung [...] an­genommen.“

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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amtli­chen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Diese Teile des Amtlichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsord­nung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

Einlauf

Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich gebe bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selb­ständigen Anträge 2665/A(E) bis 2681/A eingebracht worden sind.

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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 18.03 Uhr  das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung  ein.

Diese Sitzung ist geschlossen.