Donnerstag, 23. Juni 2022, 12 Uhr
Tagesordnung
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1.) |
Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 2662/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Kommunalsteuergesetz 1993, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das COVID-19-Gesetz-Armut, das Pensionsgesetz 1965 und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden sowie das Bundesgesetz über einen Ausgleich inflationsbedingt hoher Lebenshaltungs- und Wohnkosten (Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz – LWA-G) und das Bundesgesetz über den Teuerungsausgleich für Bezieherinnen und Bezieher von Förderungen nach dem Studienförderungsgesetz erlassen werden (Teuerungs-Entlastungspaket) (1563 d.B.) Berichterstatter: Abg. Laurenz Pöttinger |
2.) |
Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 2663/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den regionalen Klimabonus geändert wird (Klimabonusgesetz – KliBG) (1573 d.B.) Berichterstatter: Abg. Ing. Martin Litschauer |
Wien, 2022 06 22
Präsident
Schriftführer |
Schriftführerin |
Aviso
Es ist in Aussicht genommen, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 1 und 2 unter einem durchzuführen.
Zum Tagesordnungspunkt 1 wurde in der 163. Sitzung des Nationalrates eine Fristsetzung beschlossen.
Hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 2 wird es erforderlich sein, von der 24stündigen Frist für das Aufliegen des Ausschussberichtes am Beginn der Sitzung mit Zweidrittelmehrheit Abstand zu nehmen.
In dieser Sitzung finden weder eine Aktuelle Stunde noch eine Fragestunde statt.
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Nach Beendigung der 165. Sitzung wird eine weitere (166.) Sitzung des Nationalrates stattfinden.
In dieser Sitzung werden die in der Geschäftsordnung vorgesehenen Mitteilungen sowie Zuweisungen durch den Präsidenten erfolgen.