Abgeordnete Mag. Maria Smodics-Neumann (ÖVP): Herr Präsident, gestatten Sie mir bitte, dass ich, bevor ich meine Frage stelle, einige Sekunden dazu nutze, mich zu be­danken. Ich bedanke mich bei Ihnen, Herr Bundeskanzler, und Ihrem Regierungsteam dafür, dass Sie rund um die Uhr in den verschiedensten Krisen, die es in den letzten zwei Jahren gab, für die Österreicherinnen und Österreicher gearbeitet haben (Abg. Lausch: Wieso? Tritt der Kanzler zurück?), und ich möchte mich auch dafür bedanken (Beifall bei der ÖVP), dass Sie sich trotz – und davon konnten wir uns in den letzten zwei Tagen durchaus überzeugen – des manchmal an Höflichkeit und Respekt mangelnden Tons nicht abbringen lassen und trotzdem die wichtigen und richtigen Entscheidungen für die Menschen in Österreich treffen (Zwischenrufe bei der SPÖ) – eine davon ist die Abschaffung der kalten Progression.

Herr Bundeskanzler, warum sind Sie der Meinung, dass es gerade jetzt in der Krisenzeit so wichtig ist, die kalte Progression abzuschaffen?

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Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 202/M, hat folgenden Wortlaut:

„Warum ist die Abschaffung der kalten Progression per 1. Jänner 2023 gerade jetzt für die österreichische Bevölkerung so wichtig?“

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundeskanzler.

Bundeskanzler Karl Nehammer, MSc: Wir haben ja bereits gesagt, dass wir uns in der Frage der Entlastung der Menschen auch mit den Wirtschaftsforschern intensiv mit der Frage auseinandergesetzt haben, was das neben der ökosozialen Steuerreform, der Senkung der Tarifstufen – das ist ja jetzt bereits umgesetzt, von 35 auf 30 Prozent bei der Lohnsteuer und spürbar für die Menschen – für die Zukunft bedeutet. Ein lang geheg­ter Vorwurf gerade in Österreich war, dass wir zwar viele Steuerreformen umgesetzt haben, die aber nichts anderes sind als das Zurückgeben des Geldes, das den Men­schen durch schleichende Steuererhöhung über die Jahre genommen worden ist. Wir haben uns daher dazu entschlossen, die schleichende Steuererhöhung abzuschaffen, und zwar zu 100 Prozent, diese Abschaffung aber so zu gestalten, dass es bei einem Drittel dessen, was auf jeden Fall den Menschen zurückgegeben werden muss, ein poli­tischer Entscheidungsprozess ist, das heißt, dass da noch einmal Nachschau gehalten werden muss und kann: Kann man das Geld gezielt einsetzen, um sozial schwachen Gruppen, Menschen mit geringem Einkommen et cetera auch tatsächlich zu helfen?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordnete Mag. Maria Smodics-Neumann (ÖVP): Das hat sich erübrigt, Herr Prä­sident, der Herr Bundeskanzler hat die Frage wirklich ausreichend beantwortet. (Beifall bei der ÖVP. Rufe bei der SPÖ: Mah! Heiterkeit des Abg. Zanger.)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön.

Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Margreiter. – Bitte.

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Herr Präsident! Guten Morgen, Herr Bundeskanzler! Sie haben diese Frage, warum es so wichtig ist, die kalte Progression abzuschaffen, jetzt sehr eindrücklich beantwortet. Die Frage war ja: Warum gerade jetzt?

Warum wird dann diese legistische Maßnahme erst mit Wirkung ab 1.1.2023 und nicht schon für das laufende Fiskaljahr, ab 1.1.2022, umgesetzt, wenn die Maßnahme von Ihnen als so richtig und so wichtig erkannt wird, und warum bleibt doch ein Drittel zum Verteilen beim Fiskus? Da könnte man ja hergehen und sagen: Wir haben ja jetzt auch schon keine kalte Progression, jetzt sind es halt 100 Prozent, die der Fiskus praktisch verteilt?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundeskanzler.

Bundeskanzler Karl Nehammer, MSc: Das eine ist, dass wir uns ja eine Selbstbe­schränkung auferlegt haben, dass dieses Drittel, von dem Sie jetzt gesprochen haben, auf jeden Fall zurückgegeben werden muss. Deswegen kann man sagen, dass 100 Pro­zent tatsächlich abgeschafft worden sind. Wichtig ist aber schon, dass man – wer auch immer dann später regieren wird – die Möglichkeit hat, sozialpolitisch, ordnungspolitisch einzugreifen und zu reagieren. Das war der Hintergedanke.

Und zum anderen: Wir leben gerade jetzt auch in einem Krisenjahr. Wir haben diese große Reformmaßnahme, die aus meiner Sicht wirklich eine Strukturänderung bedeutet, deshalb für nächstes Jahr beschlossen, weil wir dieses Jahr schon – massiv budgetbe­lastend, aber eben auch verteilungspolitisch – Entlastungsmaßnahmen setzen. (Abg. Margreiter: Vielen Dank! – Ruf bei der SPÖ: Zur Geschäftsordnung, Herr Präsident! Abg. Krainer: ...! Ich habe mich schon vor Langem gemeldet! Sie müssen mich unver­züglich drannehmen!)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wo steht das? (Abg. Krainer: In der Geschäftsord­nung!) – Unverzüglich steht so nicht in der Geschäftsordnung.

Die Fragestunde ist beendet, da alle Anfragen zum Aufruf gelangt sind. Ich danke dem Herrn Bundeskanzler. (Anhaltender Beifall bei der ÖVP.)

Jetzt gelangen Sie zur Geschäftsbehandlung zu Wort. – Bitte sehr.

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