11.04

Abgeordnete Petra Tanzler (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Frau Bundes­ministerin! Sehr geehrtes Hohes Haus! Ja, endlich war die Dienstrechtsnovelle da. Vor­her gab es große Erwartung, nachher aber auch große Enttäuschung, denn es gab die Hoffnung, dass Bereiche entlastet und geregelt werden, die aufgrund zunehmenden Per­sonalmangels im Herbst erstmals prekär werden. Zumindest wurde eine Übergangslö­sung für den Freizeitbereich gefunden. Einzelne Maßnahmen im Abänderungsantrag sind auch unterstützenswert, aber in der Summe haben Sie sich ungenügend mit dem Problem beschäftigt, und dementsprechend sieht die Novelle samt Abänderungsantrag auch aus.

Womit Sie sich jedoch nicht beschäftigt haben, ist, dass der Dienstbetrieb im Herbst sichergestellt wird. Manche Fächer können in kleineren Schulen nicht besetzt werden. Mit drei einfachen Wörtern im Gesetzestext, mit „nach Möglichkeit“ und „vorrangig“, wäre dies übergangsweise auch zu regeln gewesen – das hätte echte Schulautonomie und die Flexibilität, die Schulen in dieser schwierigen Phase brauchen, bedeutet –, und das haben Sie leider nicht getan. (Beifall bei der SPÖ.)

Wie schaut das jetzt in der Praxis aus? – In der Praxis wird es im Herbst so aussehen, dass entweder junge KollegInnen, die in der Induktionsphase sind, im Kreis herumge­schickt werden, weil sie – an mehreren Schulen dann wahrscheinlich – nur ihre eigenen Fächer unterrichten dürfen, oder sie reduzieren ihre Stunden, damit sie nur an einer Schule und nicht an vielen Schulen sind – das löst das Personalproblem auch nicht –, oder Lehrer, die schon jahre- und jahrzehntelang ihre eigenen Fächer unterrichten, müs­sen dann fachfremd unterrichten und für diese jungen Lehrerinnen und Lehrer Platz ma­chen. Alle drei Lösungsvorschläge sind sicher suboptimal.

Es wird wahrscheinlich Letzteres passieren, denn Kollegin Hamann hat mir gestern wort­wörtlich verraten: Es gibt ja eh auch andere Lehrer und Lehrerinnen an den Schulen, die müssen das eben machen! – Mit Verlaub: Das ist keine Wertschätzung. Es schafft Unmut und Gräben in den Schulen, und den schwarzen Peter haben Sie den Schulleitun­gen zugeschoben. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich habe mich gestern noch darum bemüht, dass die folgende Regelung getroffen wird, aber die Regierungsparteien wollen das nicht, vor allem nicht die ÖVP. Dennoch bringe ich den Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Petra Tanzler, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Verfas­sungsausschusses über den Antrag 2658/A der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbediens­tetengesetz 1948, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftli­che Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 und das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz geändert wer­den (Dienstrechts-Novelle 2022) (1576 d.B.) TOP 1

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der oben bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Art. 6 Z 1h (§ 5 Abs. 11 Landesvertragslehrerpersonengesetz 1966) lautet:

„Landesvertragslehrpersonen in der Induktionsphase, die über eine Lehramtsausbildung verfügen, sind nach Möglichkeit im Rahmen ihrer Lehrbefähigung vorrangig zu verwen­den. Weiters sind sie nicht für die Wahrnehmung der Funktion einer Klassenvorständin oder eines Klassenvorstandes sowie zu dauernden Mehrdienstleistungen heranzuzie­hen, sofern sie das wünschen. Die Heranziehung zur Klassenlehrerin oder zum Klassen­lehrer an einer Volksschule ist jedoch zulässig.“

Begründung

Die Änderungen gewähren Schulleitungen die notwendige Flexibilität, die vor allem an Pflichtschulen notwendig ist, um den Schulbetrieb im Herbst sicherzustellen.

*****

Reparieren Sie Ihre Novelle!

Zum Schluss: Danke an alle Kolleginnen und Kollegen in den Schulen für ihren unermüd­lichen Einsatz. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

11.08

Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, steht daher auch mit in Verhandlung.

Herr Abgeordneter Christian Lausch, Sie sind als Nächster zu Wort gemeldet. – Bitte.