11.50

Abgeordnete Petra Wimmer (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminis­terin! Werte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ja, heute ist ein guter Tag. Heute ist ein guter Tag für die Familien und ihre Kinder, denn wir beschließen die Aufhebung der Indexierung der Familienbeihilfe – end­lich! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Im Jänner 2019 hat die türkis-blaue Regierung beschlossen, dass die Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder an die jeweiligen Lebenshaltungskosten des Landes an­gepasst wird, obwohl die Eltern in Österreich arbeiten, in das österreichische Sozial- und Steuersystem einzahlen, genauso wie jeder andere Arbeitnehmer sonst auch. Wir haben von Beginn an diese wirklich unfaire Indexierung, diese Maßnahme, die Familienbeihilfe zu indexieren, kritisiert. Es handelt sich um eine Ungleichbehandlung von Kindern in Europa, und wir sind froh, dass der Europäische Gerichtshof das nun erwartungsgemäß bestätigt hat. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Dieses Gesetz wurde von der damaligen türkis-blauen Regierung eingeführt und auch die türkis-grüne Regierung hat an diesem Gesetz festgehalten. Der EuGH hat nun unse­re wiederholte Kritik vollinhaltlich bestätigt und festgestellt, dass ArbeitnehmerInnen, die in anderen EU-Staaten wie in Österreich arbeiten und zum österreichischen Sozial- und Steuersystem beitragen, auch die gleichen Leistungen wie österreichische Arbeitskräfte erhalten müssen.

Ja, nun ist es so weit und die zu Unrecht einbehaltene Familienbeihilfe muss nun rasch, unbürokratisch und vor allem auch lückenlos an die Familien ausbezahlt werden. 125 000 Kinder warten seit dreieinhalb Jahren auf ihr Geld.

Sehr geehrte Frau Bundesministerin, Sie haben im Ausschuss gesagt, dass es möglich sein wird, auf Knopfdruck die Rückzahlung über die Finanzämter in die Wege zu leiten, von 80 328 Familien seien die Daten vorhanden und eine Rückzahlung sei unverzüglich möglich. Lediglich in 281 Fällen sind keine Bankdaten vorhanden, und Sie sind bemüht, dass man diese so rasch wie möglich erhält.

Sehr geehrte Frau Bundesministerin, wir nehmen Sie diesbezüglich beim Wort. Es muss alles unternommen werden, damit wirklich alle – alle, also jedes einzelne Kind – die ih­nen zustehenden Nachzahlungen bekommen. (Beifall bei der SPÖ.) Wir nehmen Sie auch beim Wort, dass die Daten tatsächlich bei den Finanzämtern vorhanden sind und die Rückzahlung unbürokratisch ohne Antrag erfolgen kann. Wir erwarten auch, dass Sie die MitarbeiterInnen in den Finanzämtern dabei unterstützen, denn es lastet jetzt schon ein großer Arbeitsdruck auf ihnen.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Familienbeihilfe ist für viele Familien ein ganz we­sentlicher Bestandteil des Haushaltseinkommens und für einige Familien ist sie tatsäch­lich überlebenswichtig. Zu dieser Gruppe gehören auch die vor dem Krieg geflüchteten Ukrainerinnen mit ihren Kindern. Immer wieder haben wir – und das seit Monaten – die Regierungsparteien aufgefordert, diesen Familien den Zugang zur Familienbeihilfe endlich zu ermöglichen. Sie arbeiten in Österreich, sie leben zurzeit in Österreich und sie zahlen genauso in unser Steuersystem ein, also sollte es auch selbstverständlich sein, dass sie diese Familienleistungen bekommen.

Letzte Nacht, kurz vor Mitternacht, haben wir nun endlich einen Abänderungsantrag der Regierungsparteien erhalten, mit dem das möglich wird – im wahrsten Sinn des Wortes: spät, aber doch. (Beifall bei der SPÖ.)

Unsere Hartnäckigkeit hat sich ausgezahlt, eine weitere Ungerechtigkeit wird also heute beseitigt. Das sind gute Nachrichten für viele Familien, für die Kinder, die diese Familien­leistungen wirklich dringend brauchen. (Beifall bei der SPÖ.)

11.54

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Ries. – Bitte.