12.27

Abgeordnete Rosa Ecker, MBA (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! – Die Frau Mi­nister ist im Moment nicht hier. – Wir verurteilen natürlich alle diese schrecklichen und leidvollen Verbrechen gegenüber den Menschen, die vom Ukrainekrieg betroffen sind: einerseits die sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt, wie auch im Entschließungs­text angeführt, andererseits aber auch jede andere Form von Gewalt – denn es sind dort auch Kinder, ältere Menschen betroffen, querbeet durch die Bevölkerung –, und zwar egal von wem und gegen wen und wo diese Verbrechen begangen werden, denn das passiert nicht nur in der Ukraine, wie wir wissen.

In Bezug auf Ahndung, Aufklärung und rechtliche Beurteilung gäbe es viele rechtliche Grundlagen zur Verfolgung dieser Verbrechen. Abgesehen von den international festge­schriebenen Menschenrechten gibt es die Genfer Konvention und insbesondere das vierte Genfer Abkommen zum Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten. All diese Grund­lagen, und es gibt noch viele mehr, dienen zur Ahndung der Kriegsverbrechen, die gegen die Zivilbevölkerung, Frauen und Mädchen in all ihren furchtbaren Facetten verübt wer­den.

Diese rechtlichen Grundlagen schließen die Ausübung sexueller und geschlechtsspezifi­scher Gewalt als Kriegswaffe, während der Flucht oder auch in Flüchtlingsunterkünften mit ein. Laut Amnesty International herrschte in der Ukraine im Berichtszeitraum 1.1. bis 31.12.2021 – also schon vor dem Ukrainekrieg – „weitgehende Straflosigkeit bei Folter“, und „geschlechtsspezifische Gewalt blieb weitverbreitet“. Es gab zumindest ein neues Gesetz, um auch Militär- und Polizeiangehörige nicht mehr vor strafrechtlicher Verfol­gung bei häuslicher Gewalt zu bewahren. Aber: Das ukrainische Parlament hat laut Amnesty International auch im Berichtszeitraum 2021 die Strafprozessordnung der Uk­raine nicht an das internationale Strafrecht angeglichen.

Sehr geehrte Damen und Herren, Sie wissen, dass wir Freiheitliche sämtliche Anträge, in denen andere Staaten zu einer bestimmten Politik aufgefordert werden, ablehnen. Wir würden damit eine Parallelstruktur schaffen, die den Menschen dort nicht hilft und keine einzige Gräueltat verhindert.

Es hat den Anschein, als ob die Regierung diese traurige Thematik dazu nutzt, sich wieder selbst in den Fokus zu rücken, denn, sehr geehrte Damen und Herren, lesen Sie den Entschließungstext! Die Regierungsparteien fordern sich im vorliegenden Entschlie­ßungsantrag auf, sich „weiterhin auf europäischer und internationaler Ebene für eine [...] Aufklärung und Ahndung der [...]verbrechen [...] einzusetzen“ und „weiterhin für [...] Auf­arbeitung und Ahndung [...] sowie für die Unterstützung von Opfern [...] einzusetzen“.

Weiterhin einsetzen heißt, sich für etwas weiterhin einsetzen, das man bereits macht. Brauchen Sie jetzt zum Weiterhin-Einsetzen einen eigenen Antrag an sich selbst? Das ist angesichts der Situation in der Ukraine mehr als doppelbödig. (Beifall bei der FPÖ.)

12.30

Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Gudrun Kugler zu Wort. – Bitte.