13.33

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Martin Polaschek: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Diese Woche werden im Ausschuss und auch heute im Nationalrat wichtige Themen behandelt, näm­lich tatsächliche Verbesserungen im Bereich Unterstützungspersonal im Finanzaus­gleichsgesetz und der Abschluss einer neuen Bund-Länder-Vereinbarung gemäß Arti­kel 15a über die Elementarpädagogik. Entgegen den Vorstellungen und Vorwürfen der Opposition muss ich als zuständiger Bildungsminister sagen: Da geht jetzt wirklich etwas weiter. Da ist ein großer Wurf gelungen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Hamann.)

Es ist uns als Bundesregierung gelungen, diese wichtigen Themen als Gesamtpaket mit den Ländern zu verhandeln und so wesentliche Punkte des Regierungsprogramms um­zusetzen. In den Ländern wird dieser Ball nun aufgenommen und es wird eine aktive Fortentwicklung auf Basis dieses Finanzierungspakets vonseiten des Bundes erfolgen. (Abg. Hoyos-Trauttmansdorff: Stillstand!) Ich weiß, dass sich die zuständigen Landes­rätinnen und Landesräte schon jetzt intensiv mit dieser Materie auseinandersetzen, und ich weiß, dass auch in den Ländern jeweils aufgrund dieser Finanzierung wichtige neue Maßnahmen gesetzt werden. Es werden wichtige neue Maßnahmen beschleunigt.

Die Coronapandemie war natürlich eine Herausforderung, die die Erwerbssituation der Eltern stark beeinflusst und auch den regelmäßigen Betrieb in den Einrichtungen er­schwert hat. Die Elementarbildungseinrichtungen haben da Großartiges geleistet. Ich möchte auch an dieser Stelle nochmals allen Personen Danke sagen, die in den Elemen­tarbildungseinrichtungen tätig sind und sich Tag für Tag für unsere Kinder einsetzen und wirklich vorbildliche Arbeit leisten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grü­nen.)

Sehen wir uns an, was es mit dieser Milliarde Euro – und es ist 1 Milliarde Euro – auf sich hat: Der jährliche Zweckzuschuss erhöht sich um 40 Prozent. Ein Plus von 40 Pro­zent ist, das denke ich schon, eine ordentliche zusätzliche Investition. Die Länder werden durch die Kofinanzierung in Höhe von 52,5 Prozent des Zweckzuschusses ebenfalls finanzielle Mittel beitragen, abgesehen von dem, was sie als zuständige Institutionen ohnehin schon in die Elementarpädagogik investieren.

Wir haben uns große Ziele gesetzt, und die werden auch erreicht. Für all jene Familien, die ein flexibles, flächendeckendes und ganzjähriges Angebot nutzen möchten, soll dies bereitgestellt werden. Die Plätze werden also bedarfsgerecht und qualitativ hochwertig angeboten werden. Darunter fallen auch inklusive Angebote. Der Fokus liegt insbeson­dere auf der Schaffung von neuen Plätzen für unter Dreijährige und auch auf unterver­sorgten Regionen.

Die Öffnungszeiten sollen verlängert und flexibler angeboten werden, damit diese mit einer Vollbeschäftigung der Erziehungsberechtigten vereinbar sind. Zusätzlich sollen auch für die Randzeiten Angebote bereitstehen. Das bedeutet, der beitragsfreie Pflicht­kindergartenbesuch soll die Familien weiterhin finanziell entlasten. Alles in allem sind das zahlreiche Maßnahmen, die den Familien in unserem Land zugutekommen, vor allem denjenigen, die die dieses Angebot wahrnehmen möchten – es wird niemand dazu gezwungen. (Beifall bei der ÖVP.)

Nicht nur die Verbesserung der Qualität im Bereich des Ausbaus ist uns ein wesentliches Anliegen, sondern ebenso auch im Bereich des Personals. Hierbei haben sich die Län­der darauf verständigt, dass sie gemeinsam einen Vorschlag zu Qualitätsmindeststan­dards erarbeiten und die Qualitätsstandards im Bereich Personalentwicklung prüfen und entsprechend anpassen.

Auch im Bereich Sprachförderung soll es zu Verbesserungen kommen. Dafür steigen die maximal abrufbaren Fördermittel von 25 Millionen Euro auf 59 Millionen Euro pro Kindergartenjahr österreichweit. Also die Länder, die beim Ausbau schon sehr weit sind, können damit noch stärker in die gezielte frühzeitige sprachliche Förderung der Bil­dungssprache Deutsch und damit in die Grundlage für eine erfolgreiche Bildungslauf­bahn investieren. Eine Neuerung ist, dass vor allem auch die Volksgruppensprachen mit einem Teil der Mittel gefördert werden können, womit ein wichtiger Beitrag zum kulturel­len Erhalt getätigt wird.

Sehr geehrte Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Sie sehen also, dass mit dieser neuen Vereinbarung gemäß Artikel 15a BV-G weitere wichtige Schritte für eine Verbes­serung im Bereich Elementarpädagogik gesetzt werden. Als Bildungsminister ist mir dies ein großes, wichtiges Anliegen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Weiters war es uns wichtig, die Finanzierung des Unterstützungspersonals an Pflicht­schulen langfristig über den Finanzausgleich abzusichern und auszubauen sowie den bedarfsgerechten Ausbau und die Absicherung ganztägiger Schulplätze zu gewährleis­ten. An den allgemeinbildenden Pflichtschulen können ab dem Schuljahr 2023/24 nun zwei Drittel der Kosten der Bereitstellung von administrativem Unterstützungspersonal direkt aus dem Finanzausgleich abgedeckt werden. Dazu werden maximal 15 Millionen Euro für die Länder bereitgestellt. (Beifall bei der ÖVP.)

Damit wird an die bis Ende des Schuljahres 2023 laufende Maßnahme des Arbeitsmarkt­service angeknüpft, mit der bisher circa 400 Stellen vermittelt werden konnten. Es wird jetzt ein Ausbau von über 50 Prozent zum bisherigen Stand ermöglicht.

Außerdem stehen ab dem nächsten Schuljahr aus dem Finanzausgleich weitere 7 Mil­lionen Euro zur Kofinanzierung von psychosozialem Unterstützungspersonal bereit. Die Aufteilung der Mittel erfolgt dabei anhand der Zahl der außerordentlichen Schülerinnen und Schüler, um zu gewährleisten, dass jene Länder mit dem höchsten Bedarf entspre­chend berücksichtigt werden. Damit kann nahtlos an die bis Ende des Schuljah­res 2021/2022 mögliche Finanzierung aus dem Bildungsinvestitionsgesetz angeschlos­sen werden.

Im Vergleich zum letzten Schuljahr wird damit eine Verdoppelung von 120 auf bis zu 240 Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter ermöglicht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Auch im Bereich der schulischen Tagesbetreuungen sind die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie sichtbar geworden. Seit 2019 wurden 16 500 neue Plätze an ganztägigen Schulen geschaffen. Das Erreichen der bestehenden Ausbauziele war allerdings auf­grund der Pandemie nicht wie geplant möglich. Das Ausbauziel von 230 000 Plätzen bleibt aber weiterhin bestehen und soll und – davon gehe ich aus – wird bis zum Schul­jahr 2024/2025 auch tatsächlich erreicht werden.

Daher wird der Bund 33 Millionen Euro zusätzlich für die nächsten zwei Jahre für Be­stand und Ausbau bereitstellen und eine befristete flexiblere Nutzung der Mittel ermögli­chen. Mit den nicht abgerufenen Mitteln stehen nun insgesamt rund 140 Millionen Euro bis 2024 zur Verfügung – ein weiterer wichtiger Impuls für Länder und Gemeinden, um in diesen Bereich zu investieren.

Ich darf sagen, mir als Bildungsminister ist es ein großes Anliegen, den Schulen jene professionelle und spezialisierte Unterstützung zur Verfügung zu stellen, die sie benöti­gen. Umso mehr freue ich mich, dass mit den vorliegenden Gesetzesänderungen in der Tat wesentliche Schritte zur Sicherstellung der nachhaltigen Finanzierung gesetzt wer­den können.

Ich möchte mich heute, auch als Bildungsminister, sehr bei den Lehrerinnen und Leh­rern, bei all den Personen im gesamten administrativen Bereich, im schulischen Umfeld und natürlich auch bei den Schülerinnen und Schülern bedanken. Es war ein langes, herausforderndes Jahr. Alle haben großartige Leistungen erbracht, alle sind sorgsam miteinander umgegangen. Die Schulen haben sich in der Pandemie gut geschlagen – allen ein großes Dankeschön. Ich wünsche allen Schülerinnen und Schülern – wohlver­dient – schöne und gute Ferien. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

13.42

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Ing. Manfred Hofinger. – Bitte, Herr Ab­geordneter.