15.01

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es war im Sommer 2020, die ÖVP hat sich gerade für den Landtagswahlkampf in Oberösterreich aufgewärmt, und man hat sich zusammengesetzt und darüber nachgedacht, ob man nicht irgendein Projekt erfinden könnte, das man im Wahlkampf gut verkaufen kann. Und so hat der damalige Bundeskanzler Sebastian Kurz seinem ÖVP-Spitzenkandidaten Stelzer versprochen, es solle in Oberösterreich das Projekt geben, das in den Medien unter dem Namen TU Linz diskutiert wird. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)

Es gab viele Fragezeichen, was für ein Projekt das sein soll, und ab diesem Zeitpunkt hat man versucht, dieses hohle Wahlkampfzuckerl, muss man sagen, mit irgendeiner Form von Idee und Konzept zu füllen. Es ist auf viel Skepsis gestoßen, und sehr geehrte Damen und Herren, es ist bis heute ein Projekt der vielen Fragezeichen geblieben.

Es ist ein Projekt, das heute beschlossen werden soll, ohne dass es eine Bedarfsanalyse gegeben hat. Es gibt nach wie vor viele große Fragezeichen zur fachlichen Ausrichtung. Es stellt sich die Frage, auf welchen Fachdisziplinen diese Universität, jetzt Institut, eigentlich aufbauen soll. Es gibt kein Standortkonzept. Vielleicht eine Detailfrage, aber eine, die für uns sehr wichtig ist, eine wesentliche Frage im gesamten Bildungsbereich, ist die Frage der sozialen Durchlässigkeit – das spielt gar keine Rolle; es sollen Stipen­dien in der Höhe von 500 Euro pro Monat an ein Sechstel der Studierenden vergeben werden, aber offensichtlich nicht nach sozialen Kriterien. Es stellt sich die Frage der Rechtssicherheit für die Studierenden; sie werden nicht dem Studienrecht unterliegen.

Es gibt also viele Fragezeichen, aber eines, das besonders wichtig ist, das betrifft nämlich die Frage der Finanzierung. Für so ein Projekt, das Land und Bund gemeinsam auf den Weg bringen, braucht es eine 15a-Vereinbarung, also eine Vereinbarung zwi­schen Land und Bund, die das Parlament beschließen muss. Diese Vereinbarung, sehr geehrte Damen und Herren, liegt bis heute nicht vor. Das heißt, das Parlament weiß eigentlich heute nicht, was es beschließt, welche finanziellen, budgetären Auswirkungen und Konsequenzen das haben wird.

Aus unserer Sicht gibt es zu viele offene Fragen, um heute hier einen Beschluss zu fassen. Daher stelle ich für dieses Bundesgesetz einen Rückverweisungsantrag für eine Rückverweisung an den Ausschuss. Damit haben Sie die Gelegenheit, die 15a-Vereinbarung in Ruhe auszuarbeiten und diese mit dem Gründungsgesetz vorzulegen. (Ruf bei der ÖVP: Und dann stimmen Sie dagegen!) Wir können ein Expertenhearing veranstalten. Es gibt ja auch viele Zweifel und viele offene Fragen in der wissenschaftli­chen Community. Daher, sehr geehrte Damen und Herren, zurück in den Ausschuss mit diesem Gesetz und zurück zum Start! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

15.04

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Tasch­ner. – Bitte sehr.